14.3691

Nessuna immigrazione nel sistema sociale

Nantermod Philippe · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo liberale radicale

L'aide sociale n'est pas une assurance sociale; l'aide sociale est une organisation qui doit aider les plus faibles de notre pays et éviter la déroute individuelle. Toutefois, l'aide sociale telle qu'on la connaît crée un sentiment d'injustice lorsqu'elle est octroyée aux étrangers qui viennent d'arriver en Suisse et provoque cette colère que l'on peut ressentir parfois lors de certains dimanches de votations populaires qui pousse les gens à refuser l'étranger. C'est normal et c'est compréhensible lorsque l'on sait que 32 pour cent des bénéficiaires de l'aide sociale en 2012 étaient des ressortissants étrangers. C'est pour cela que le groupe libéral-radical demande que, pour une période déterminée de trois à cinq ans, les étrangers puissent être exclus de l'aide sociale. Certes l'application de cette motion nécessitera des dispositions assez complexes puisqu'il y a "étranger" et "étranger" et qu'il y a le cas des requérants d'asile qui bénéficient eux d'un régime parallèle à l'aide sociale; mais le principe est là.

Certains cantons, confrontés à l'explosion des coûts de l'aide sociale, ont cherché depuis des années à prendre des mesures. J'en suis témoin puisque, avant de siéger dans ce cénacle, j'ai été député au Grand Conseil valaisan et chargé de l'application d'une motion cantonale qui visait à réduire les coûts de l'aide sociale. Nous avons alors constaté que 50 pour cent des bénéficiaires de l'aide sociale en Valais étaient précisément des étrangers. Or c'est le droit fédéral qui nous empêchait d'agir.

Il y a quelques minutes, vous avez pris une décision, dans le cadre de la révision de la loi sur les étrangers, visant à permettre la révocation des permis C au-delà de quinze ans pour les personnes bénéficiaires durablement de l'aide sociale. C'est une mesure dure, c'est une mesure qui s'adresse aux gens qui sont depuis longtemps intégrés en Suisse mais qui, depuis longtemps également, dépendent de l'aide sociale. Ici, nous demandons l'inverse, à savoir que les personnes qui sont depuis peu en Suisse ne puissent pas directement profiter du système social suisse, parce qu'il n'y a pas de raison que la Suisse mette à disposition de personnes qui n'ont pas d'attaches en Suisse, qui ne sont pas intégrées chez nous, des prestations dont elles pourraient directement profiter sans jamais avoir cotisé, parce que l'aide sociale n'est pas une assurance.

Pour ces raisons, pour les finances publiques cantonales et communales, et parce qu'en réalité la Constitution nous permet de prendre des décisions qui sont parfois un peu sévères mais qui permettent aussi d'avoir un vrai contrat entre les payeurs et ceux qui bénéficient des prestations sociales, je vous invite à soutenir cette motion juste et proportionnée.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Ich weiss nicht, ob hier ein Missverständnis vorliegt oder ob man tatsächlich der Meinung ist, dass man bei Personen aus Drittstaaten - es geht ja hier nur um die Zuwanderung aus Drittstaaten - tatsächlich diese Probleme hat, die jetzt genannt wurden und in der Motion genannt werden. Um das zu klären: In der Motion wird verlangt, dass diese Personen in den ersten drei bis fünf Jahren von der Sozialhilfe ausgeschlossen sein sollen. Das würde nur für Personen aus Drittstaaten gelten, weil für Bürgerinnen und Bürger aus dem EU-/Efta-Raum die Personenfreizügigkeit herrscht. Wenn man diesen auch noch kündigen wollte, müsste man das vorher noch anmelden. Es geht hier also um Personen aus Drittstaaten.

Welche Menschen aus Drittstaaten kommen in unser Land? Von den rund 44 000 Personen, die im Jahr 2015 aus Drittstaaten eingewandert sind, sind 10 Prozent erwerbstätige, hochspezialisierte Fachkräfte, die Sie unbedingt wollen und die auch die Wirtschaft unbedingt will. Jedes Jahr muss der Bundesrat ja die entsprechenden Kontingente festlegen, wobei jedes Jahr die Kantone, die Wirtschaft und Vertreter verschiedenster Parteien zum Bundesrat kommen und sagen, man brauche unbedingt mehr von diesen Menschen; das sind 10 Prozent. 20 Prozent der Zuwanderung aus Drittstaaten betreffen Menschen, die aus Gründen der Aus- und Weiterbildung in die Schweiz kommen. Dazu hat Ihre Staatspolitische Kommission im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative - im Unterschied zum Bundesrat - gesagt, dass diese Zahl dann ja nicht kontingentiert werden dürfe, weil man diese Personen brauche und das für den Bildungsstandort Schweiz von grösster Bedeutung sei. Diese kommen nicht in die Sozialhilfe, sondern kommen hierher, um zu studieren. 17 Prozent der Personen aus Drittstaaten sind anerkannte Flüchtlinge. Wir sind da völkerrechtlich gebunden. Den anerkannten Flüchtlingen kann man die Sozialhilfe nicht verweigern, wobei ich auch nicht davon ausgehe, dass Sie das tun wollen. Bleiben noch 6 Prozent übrige Zugänge, was beispielsweise reiche Rentner sind, bei denen Sie ja auch unbedingt wollen, dass sie kommen. Von diesen muss niemand Sozialhilfe beziehen, da diese Personen, bevor sie kommen, nachweisen müssen, dass sie so reich sind, dass sie bis ans Lebensende für sich selber sorgen können.

Im Weiteren gibt es noch den Familiennachzug, der knapp 50 Prozent ausmacht. Ich habe Ihnen diesen Bereich heute Morgen aufgeschlüsselt. Von dieser knappen Hälfte oder etwas über 20 000 Personen aus Drittstaaten, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz kommen, sind ein Drittel, wie gesagt, Personen, die von Schweizern oder Schweizerinnen geehelicht werden. Die heiraten also einen Schweizer oder eine Schweizerin. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass Sie sagen würden, diese Personen sollten keine Sozialhilfe bekommen. Bei einem zweiten Drittel handelt es sich um die Familienangehörigen von hochspezialisierten Fachkräften. Diese sind nach unserer Vorstellung eigentlich auch nicht die Arbeitslosen. Sie kommen ja zu uns, weil sie in unserem Land viel verdienen; sie bringen unserem Land auch viel. Da ist die Sozialhilfe eigentlich auch kein Thema. Bei Personen aus dem dritten Drittel des Familiennachzugs müssen, wie gesagt, strengste Bedingungen erfüllt sein. Es darf keine Sozialhilfeabhängigkeit bestehen, Erwerbstätigkeit und eine genügend grosse Wohnung müssen gegeben sein - das muss alles vorher geprüft werden und geregelt sein.

Ich muss Sie jetzt einfach fragen: Ja, welche Personen wollen Sie denn während drei bis fünf Jahren von der Sozialhilfe ausschliessen? Das müssten Sie mir einfach mal sagen. Ich höre diese Forderung immer wieder, aber ich höre nie, wen Sie denn von der Sozialhilfe ausschliessen wollen. Heute Morgen wurde von jemandem gesagt, es würden da Bauarbeiter aus Drittstaaten in die Schweiz kommen, die nach sechs Monaten krank, arbeitslos und sozialhilfeabhängig würden. Entschuldigung, das ist einfach eine falsche Aussage. Aus Drittstaaten können nur spezialisierte Fachkräfte in unseren Arbeitsmarkt kommen. Da müssen die Arbeitgeber in den einzelnen Fällen beweisen, dass sie im Inland gesucht und niemanden gefunden haben. Hier gilt der härteste Inländervorrang, den es überhaupt gibt. Erst nach erfolgloser Suche im Inland darf ein Arbeitgeber eine Person aus dem Ausland anstellen - da kommt niemand als Erwerbstätiger aus einem Drittstaat in die Schweiz, um dann auf dem Bau zu arbeiten.

Das ist der eine Grund, weshalb ich Sie namens des Bundesrates wirklich bitten muss, diese Motion abzulehnen. Sonst müssten Sie mir mal sagen, wo Sie diese Sozialhilfe genau streichen wollen.

Es gibt aus meiner Sicht aber auch noch ein sehr gewichtiges föderalistisches Argument. Sie wissen, dass die Sozialhilfe in der Kompetenz der Kantone liegt. Das ist in der Verfassung so vorgesehen. Gemäss geltendem Verfassungsrecht kann der Bund weder die kantonalen Regeln harmonisieren noch die Verfahren oder Mindeststandards festlegen. Das ist wirklich explizite kantonale Kompetenz.

Eine generelle Einschränkung des Anspruchs von Drittstaatenangehörigen auf Sozialleistungen, wie das hier in der Motion verlangt wird, wäre ein massiver Eingriff in eine ursprünglich kantonale Kompetenz. Bis jetzt hat das Parlament es immer abgelehnt, dass der Bund hier in Bezug auf die Sozialhilfe Regelungskompetenz übernimmt, weil das eben eine kantonale Kompetenz ist. Es gab sogar eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (12.3013), die ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe schaffen wollte. Der Ständerat hat schon im Juni 2013 entschieden, diese Motion abzulehnen, eben mit dem föderalistischen Argument, dass Sozialhilfe eine kantonale Kompetenz sei.

Ich bitte Sie aus diesen beiden Gründen, die Motion abzulehnen. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen zu diskutieren, wo Sie bei der Drittstaatenzuwanderung allenfalls irgendetwas tun möchten. Aber bitte tun Sie das nicht zulasten der kantonalen Kompetenzen. Das wäre ein Eingriff in den Föderalismus, den wir nicht wollen. Nächste Woche, bei der Diskussion über die Masseneinwanderungs-Initiative, werden Sie sehen, dass die Kommissionsmehrheit bei der Drittstaatenzuwanderung nirgends verlangt, dass man Kontingente erteilt, wie es Ihnen der Bundesrat ja vorgeschlagen hat.

Wir werden die Diskussion sicher weiterführen. Aber ich möchte Ihnen beliebt machen, dass Sie diese Motion ablehnen.

Votazione

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 125 Stimmen

Dagegen ... 64 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr

La séance est levée à 12 h 55