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Inchiesta indipendente sui ruling fiscali dell'Amministrazione federale delle contribuzioni e dell'Amministrazione delle contribuzioni del cantone di Berna

Kiener Nellen Margret · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista

Namens der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen, unsere Motion für eine verwaltungsunabhängige Untersuchung der Steuer-Rulings von Eidgenössischer Steuerverwaltung und Steuerverwaltung des Kantons Bern anzunehmen.

Es geht nicht nur um die Aufarbeitung der Geschichte in Sachen Ammann Group Holding AG. Dazu wurde am 31. März 2015 ein Bericht erstellt, ein gemeinsamer Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Steuerverwaltung des Kantons Bern, der öffentlich verfügbar ist. Es geht einerseits um die Aufarbeitung der Geschichte, es geht andererseits darum, ob wir in der Schweiz die Lektionen aus diesem Einzelfall gelernt haben oder noch lernen müssen.

Wenn wir den Hintergrund anschauen, sehen wir, dass gemäss Nationalbankstatistik per Jahresende 2014 rund 177 Milliarden Franken von Schweizer Unternehmen in den europäischen und amerikanischen Offshore-Finanzzentren lagen. Sie schufen dort weniger als 5000 Arbeitsplätze. Waren in all diesen Fällen nicht Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern in der Schweiz geschuldet, weil der Ort der tatsächlichen Verwaltung solcher Offshore-Strukturen eben in der Schweiz lag? Das ist die Frage.

Wir haben den Begriff "Rulings" verwendet, der sich offiziell so definiert: Ein Ruling ist eine Auskunft, Bestätigung oder Zusicherung der Steuerbehörden hinsichtlich der gesetzeskonformen Besteuerung eines konkreten und vom Steuerpflichtigen geplanten und dargelegten Sachverhalts. Es ist vorauszusetzen, dass solche Rulings gesetzeskonform ausgestaltet werden. Darüber bestanden Zweifel. Es ist auch davon auszugehen, dass solche Rulings in Zukunft, sollten sie internationale Tatbestände betreffen, aufgrund des hier genehmigten Amtshilfeübereinkommens dann ab dem 1. Januar 2018 mit den Vertragsstaaten der OECD und des Europarates auszutauschen sind.

Der Bericht in Sachen Ammann-Gruppe - ich gebe nur zwei, drei Zitate - hielt fest, dass aus Sicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung die Sachverhaltsermittlung der Steuerverwaltung des Kantons Bern teilweise lückenhaft war. Zudem kommt die Eidgenössische Steuerverwaltung in der rechtlichen Würdigung zum Schluss, dass die damalige Beurteilung der Frage des Sitzes der beiden Offshore-Gesellschaften durch die kantonale Steuerverwaltung aufgrund verschiedener Indizien auch anders hätte ausfallen können. Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt fest, dass die vorliegenden Fakten und Belege eher zu einer anderen Beurteilung hätten führen müssen, d. h. Besteuerung in der Schweiz mit Bundessteuern, Kantonssteuern und Gemeindesteuern.

Ja, ist das jetzt alles Schnee von gestern? Ich bin dann gespannt, vom Herrn Bundesrat zu hören, wie er die Aufarbeitung dieser Sachverhalte heute sieht. Es stellen sich namentlich zwei Fragen: Arbeiten die Steuerverwaltungen der beiden Ebenen - Bund, Kantone - gesetzeskonform, wenn sie diese Steuervorbescheide ausfertigen? Handelt die Aufsicht, d. h. die Exekutive, hier also der Bundesrat, gemäss ihren Aufträgen, überprüft sie die Gesetzmässigkeit solcher Rulings? Und natürlich stehen auch unsere parlamentarischen Oberaufsichtskommissionen in der Pflicht. Hier beim Bund sind es die beiden Finanzkommissionen und in den kantonalen Parlamenten die entsprechenden Oberaufsichtskommissionen.

Was die Rechtslage auf Bundesebene betrifft, teilt die SP-Fraktion die Einschätzung des Bundesrates in seiner Stellungnahme zu Ziffer 3 unserer Motion nicht. Es gibt klare Aufsichtsnormen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, nämlich die Artikel 102 und 103. Die Bundesbehörden können sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Auch die Eidgenössische Steuerverwaltung ist nicht macht- und zahnlos. Sie kann insbesondere bei den kantonalen Veranlagungs- und Bezugsbehörden Kontrollen vornehmen und in die Steuerakten der Kantone und Gemeinden Einsicht nehmen. Sie kann sich bei den Verhandlungen der Veranlagungsbehörden vertreten lassen und diesen Anträge stellen. Sie kann auch im Einzelfall verlangen, dass die Veranlagung oder der Einspracheentscheid auch ihr eröffnet wird usw.; dies nur ein paar explizite Aufsichtsaufträge aus dem Gesetz über die direkte Bundessteuer, Artikel 103.

Da stelle ich Ihnen also diese Fragen, Herr Bundesrat. Es ist viel gegangen in der Zwischenzeit, in den fast zwei Jahren, seit die SP-Fraktion diese Motion eingereicht hat. Ich bin jetzt gespannt, von Ihnen zu hören, wie Sie die Aufarbeitung sehen, und vor allem, wie Sie in Zukunft mit genügend oder ungenügend Ressourcen hier die Aufsicht im Bund sicherstellen können.

Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo

Die ersten zwei Ziffern der Motion betreffen den damaligen Sachverhalt bezüglich der Ammann Group. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Untersuchung im Bereich der direkten Bundessteuer durchgeführt; betreffend die kantonalen Steuern hat sie keine vergleichbare Aufsichtskompetenz. Das Ergebnis dieser Untersuchung zur Ammann Group - und damit das Ergebnis zu den ersten zwei Ziffern - wurde Ende April 2015 in einem gemeinsamen Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Steuerverwaltung des Kantons Bern auf der Website des Kantons aufgeschaltet. Die in den ersten beiden Ziffern aufgeworfenen Fragen sind also abgeklärt und die Ergebnisse öffentlich zugänglich. Damit sind die Ziffern 1 und 2 der Motion eigentlich definitiv erfüllt. Hier besteht kein Handlungsbedarf mehr. Hier ist alles, was von Interesse ist, abgeklärt und veröffentlicht worden. Es gilt auch zu berücksichtigen, dass wir in der Vergangenheit Einzelfälle von Offshore-Gesellschaften immer höchstgerichtlich, also vom Bundesgericht, haben beurteilen lassen. Damit besteht hier auch eine Rechtsprechung, die die geltende Praxis stützt.

Zur Forderung von Ziffer 3 ist festzustellen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung keine entsprechende Liste zu Steuer-Rulings hat, weil Steuer-Rulings Sache der Kantone sind. Hier sind - wiederum im Zusammenhang mit dem Fall oder schlussendlich eben Nichtfall Ammann Group - zwei Gutachten erstellt worden. Im einen Gutachten kommt Professor Behnisch zum Schluss, dass sich das bestehende föderalistische System mit der Veranlagungskompetenz der Kantone und der Aufsicht durch die Eidgenössische Steuerverwaltung bewährt habe und dass keine Mängel oder Missbräuche sichtbar seien. Wir haben also keine entsprechende Liste und könnten Ziffer 3, wenn Sie sie annehmen würden, gar nicht erfüllen. Eine umfassende schweizweite Überprüfung ist nicht möglich. Wir gehen aber davon aus - das entspricht auch der im Gutachten ausgeführten wissenschaftlichen Sicht -, dass diese Steuer-Rulings in Ordnung sind und die Aufsicht durch die Eidgenössische Steuerverwaltung diesbezüglich genügt.

Es gibt keinen Grund, diese Motion, deren zwei erste Ziffern ohnehin nicht mehr aktuell sind und deren dritte Ziffer nicht erfüllt werden kann, anzunehmen. Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen.

Kiener Nellen Margret · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista

Die SP-Fraktion geht mit Ihnen einig, dass die zwei ersten Punkte in dieser Form hinfällig sind. Ich ziehe diese beiden Ziffern im Namen der SP-Fraktion zurück. Wir möchten aber die dritte Ziffer zur Abstimmung bringen. Nur mit der Annahme dieser dritten Ziffer kann auch sichergestellt werden, dass die Schweiz nicht in neue Reputationsschwierigkeiten hineinrasselt, wenn ab 1. Januar 2018 die Rulings in Offshore-Konstruktionen an die OECD- und Europaratsstaaten spontan gemeldet werden müssen.

Votazione

Ziff. 1, 2 - Ch. 1, 2

Zurückgezogen - Retiré

Ziff. 3 - Ch. 3

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 50 Stimmen

Dagegen ... 132 Stimmen

(0 Enthaltungen)