14.4242
Imposizione forfettaria. Uniformare l'applicazione, potenziare i controlli
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Ich komme jetzt zur Motion "Pauschalbesteuerung. Anwendung vereinheitlichen, Kontrollen verstärken". Es ist kein Geheimnis, dass ich keine Freundin der Aufwandbesteuerung bin. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass erst zig Vorstösse und dann eine Volksinitiative dazu geführt haben, dass mindestens mit einer StHG-Änderung dafür gesorgt wurde, dass die Kriterien, die in den Kantonen bei der Aufwandbesteuerung zu beachten sind, vereinheitlicht werden. Sie wissen es alle: Die Aufwandbesteuerung ist ungerecht, sie ist verfassungswidrig, weil sie das Kriterium der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt - verfassungswidrig, meine Damen und Herren von der SVP, vielleicht müssen Sie das bei den Steuern jetzt auch mal beachten. Das Volk hat der Pauschalbesteuerung aber zugestimmt und sie beibehalten, wir nehmen das zur Kenntnis. Ein Argument war, dass solche Steuerregimes international gang und gäbe seien.
Ich komme jetzt zu meiner Forderung nach einer einheitlichen Kontrolle der Durchsetzung. Der Bundesrat sagt, es werde kontrolliert, es gebe ja die Verpflichtung in Artikel 102 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Das stimmt, das ist so. Diese Verpflichtung besteht schon lange, Herr Bundesrat. Im Weiteren verweisen Sie mich aber auf das Instrument eines Kreisschreibens von 1993. Unter diesem Kreisschreiben, Herr Bundesrat, gab es den grössten Wildwuchs und keinerlei Kontrollen - und jetzt verweisen Sie darauf, dieses alte Kreisschreiben sei Ihr Kontrollinstrument. Das kann es ja nicht sein!
Entweder sagen Sie mir jetzt, Sie hätten neue Kreisschreiben erlassen und neue Durchsetzungsinstrumente zur Vereinheitlichung der Kontrollen über die Pauschalbesteuerung erlassen, oder sonst muss ich sagen, dass die Motion dringend nötig ist. Ich bitte die Finanzkommission, allenfalls entsprechend zu überprüfen, wie jetzt der Vollzug erfolgt.
Ich möchte Ihnen, Herr Bundesrat, nochmals sagen, welches die wichtigen Punkte sind, die zu kontrollieren wären, nämlich: Wohnen diese pauschalbesteuerten Ausländerinnen und Ausländer überhaupt hier? Haben sie einen Wohnsitz in der Schweiz? Ich bringe ein Beispiel: Herr Chodorkowski kam in die Schweiz und hatte nach 14 Tagen eine Aufenthaltsbewilligung inklusive Pauschalbesteuerung im Kanton St. Gallen. Wo wohnt er jetzt? Zum Zweiten: Sind sie in der Schweiz nicht erwerbstätig? Diese Frage hat schon zigmal zu Recherchen Anlass gegeben. Ich verweise hier auf Herrn Vekselberg. Der ist oder war sicher hier erwerbstätig, wird aber trotzdem pauschalbesteuert. Der nächste Punkt, der in der Gesetzgebung sehr heikel ist, sind die Lebenshaltungskosten im In- und Ausland. Das ist der wichtigste Faktor zur Festlegung der Bemessungsgrundlage für die Aufwandbesteuerung. Wie werden sie ermittelt, und zwar im In- und Ausland? Wenn all diese Kriterien nicht genau überprüft werden, führt es dazu, dass wir den gleichen Wildwuchs haben wie vor der StHG-Revision und vor der DBG-Revision.
Herr Bundesrat, ich bitte Sie, jetzt konkret zu sagen, was Sie zur Durchsetzung des Gesetzes vorkehren. Sie wissen genauso gut wie ich: Ein Gesetz ist nur so gut wie der Vollzug.
Ich bitte Sie deshalb, meine Motion zu unterstützen.
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Gestatten Sie mir, dass ich auch mit einer Vorbemerkung beginne. Der Kaderlohn-Rapport ist beim Bundesrat auf der Traktandenliste. Wir möchten ihn Ihnen dieses Jahr zusammen mit der Lohngestaltung in den bundeseigenen Betrieben zustellen, damit Sie ein Gesamtpaket haben. Daher haben wir das noch nicht gemacht. Ich denke, er wird an einer der nächsten Sitzungen definitiv verabschiedet; das erhalten Sie also.
Nun zur Frage, wie gut ein Gesetz ist: So gut wie die Kontrolle, und in diesem Fall ist es die Eidgenössische Steuerverwaltung, die die Aufsichtsfunktion hat. Ich habe offensichtlich mehr Vertrauen in unsere Steuerverwaltung als Sie. Ich bin überzeugt, dass unsere Steuerverwaltung ihrer Aufsichtspflicht nachkommt. Vielleicht müsste man aber vom Begriff der Pauschalbesteuerung wegkommen. Es ist die Aufwandbesteuerung, und es gibt Kriterien, wie der Aufwand solcher Personen bemessen wird. Hier besteht durchaus eine Harmonisierung - nicht gerade eine absolute, das ist ja auch nicht möglich, weil es eine individuelle Betrachtung ist, die vorgenommen werden muss. Die Diskussionen, die wir hatten, auch mit der eidgenössischen Abstimmung über die Initiative, die die Pauschalbesteuerung aufheben wollte, wurden intensiv geführt.
Inzwischen haben einige Kantone die Pauschalbesteuerung oder Aufwandbesteuerung aufgehoben. Im Rahmen dieser Diskussion ist eine Angleichung erfolgt. Sie wurde durch die Steuerverwaltung im Sinne der Aufsichtsfunktion nachgeprüft. Wir gehen heute davon aus, dass diesbezüglich kein grösserer Handlungsbedarf besteht. Die Kantone unterstehen ja auch der öffentlichen Beobachtung durch die Medien einerseits und durch die Bevölkerung und die Parlamente andererseits, sodass wir davon ausgehen, dass die Aufwandbesteuerung heute auf einem guten Stand ist. Die Steuerverwaltung überwacht dies. Vielleicht können Sie sich einmal noch persönlich bei der Steuerverwaltung erkundigen, um zu sehen, wie das genau gemacht wird. Wir haben keine Anhaltspunkte, dass eine vermehrte Harmonisierung oder eine stärkere Kontrolle notwendig ist.
Ich bleibe bei meinem grundsätzlichen Nein zu Ihren Vorstössen. Ich bitte Sie, auch diese Motion abzulehnen.
Votazione
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 52 Stimmen
Dagegen ... 130 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr
La séance est levée à 12 h 45