16.3625

Überprüfung des Bundesrechts aufgrund der Entwicklung neuer Beherbergungsformen

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Le président (Comte Raphaël, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat.

Keller-Sutter Karin · 2VP-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Wir haben ja am 3. März 2016 in diesem Rat die Standesinitiative 15.302 des Kantons Wallis beraten. Diese forderte die eidgenössischen Räte dazu auf, ein Inventar jener Bundesnormen zu erstellen, die mit den neuen Beherbergungsformen, vorab Airbnb, inkompatibel und somit anzupassen sind. Da die Standesinitiative für die Erstellung eines Inventars und für die Analyse der heutigen Probleme das falsche Mittel war, hat die Kommission dem Rat beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Sie sind diesem Antrag im Plenum gefolgt.

Auf der anderen Seite haben wir aber in der WAK - ich habe das auch im Plenum ausgeführt - den Initianten ein Kommissionspostulat mit der entsprechenden Forderung in Aussicht gestellt. Dieses Postulat haben Sie nun vor sich. Es ist angepasst worden. Der Bundesrat soll damit beauftragt werden, einen Bericht zu den mit den neuen internetgestützten Formen der touristischen Beherbergung unvereinbaren und wettbewerbsverzerrenden Bundesnormen zu erstellen. Im Vordergrund stehen hier wiederum Airbnb und andere ähnliche Plattformen. Dieser Bericht soll klären, für welche Beherbergungsformen welche Regeln gelten beziehungsweise keine Regeln vorliegen. Es sollen konkrete Vorschläge aufgezeigt werden, wie die Regulierungen für die traditionellen und die neuen Beherbergungsformen einander angeglichen werden können. Es kann darum gehen, bisherige Gesetze zu lockern, es kann um neue Gesetze gehen, es kann aber auch um die Anpassung verschiedener Erlasse gehen.

Sie haben gesehen, wenn Sie den Wortlaut des Postulates angeschaut haben, dass die WAK hier einen fokussierten Bericht wünscht, also einen Bericht, der sich insbesondere mit den Herausforderungen der Tourismusbranche beschäftigt. Dies ist nicht ohne Grund so erfolgt. Wir haben ja das letzte Mal in diesem Rat schon diskutiert, dass die Angebote von Airbnb heute etwa 20 Prozent der Beherbergungsquote ausmachen.

Es ist natürlich relativ schwierig zu erklären: Ein Hotelier bezahlt Steuern, hält das Arbeitsrecht und das Ausländerrecht ein. Er muss das Lebensmittelrecht einhalten, muss Sicherheitsbestimmungen, also Brandschutzbestimmungen, in seinem Betrieb kontrollieren lassen usw. Einerseits muss ein solcher professioneller Beherbergungsanbieter eine Flut von Vorschriften beachten, behördliche Kontrollen über sich ergehen lassen und auch die Kosten dafür tragen, andererseits sieht er, dass es Anbieter gibt, die, wie ich gesagt habe, bereits 20 Prozent der Beherbergungsangebote für sich beanspruchen und diesen Kontrollen und Gesetzen eben nicht unterliegen. In einer liberalen Wirtschaftsordnung sollte es solche Wettbewerbsverzerrungen nicht geben. Das ist einer der Gründe, warum wir hier auch eine fokussierte Betrachtung der Tourismusbranche wollen.

Wir haben selbstverständlich zur Kenntnis genommen und haben das auch in der Kommission diskutiert, dass in der Frühjahrssession 2016 bereits das Postulat Derder 14.4296, "Partizipative Ökonomie. Fördern, Rahmenbedingungen umreissen, für künftige Herausforderungen gewappnet sein", angenommen wurde. Auf dieses Postulat bezieht sich denn auch der Bundesrat, wenn er hier seine ablehnende Haltung gegenüber dem Postulat begründet. Dass der Bundesrat das Postulat ablehnt, hat mich persönlich nicht ganz überrascht, nachdem auch in der Kommission die Verwaltung argumentiert hat, bis Ende 2016 werde das WBF einen Bericht über die zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft vorlegen. Das WBF habe auch mehrere Arbeitsgruppen dafür eingesetzt. Es werde dann ein breiter, umfassender Bericht im Zusammenhang mit der "sharing economy" und den Auswirkungen der "sharing economy" auf den Arbeitsmarkt vorgelegt. Angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus - das ist jetzt eine etwas persönliche Bemerkung, die nicht mit der Kommission abgesprochen ist - bin ich von diesem Antrag des Bundesrates auf Ablehnung etwas enttäuscht.

Wenn man die Zahlen anschaut, sieht man, dass die Tourismusbranche immerhin Gesamteinnahmen von 38,5 Milliarden Franken und eine Bruttowertschöpfung von 16,2 Milliarden Franken generiert. Es sind 209 800 Personen im Tourismussektor tätig, und es handelt sich um die viertgrösste Exportbranche der Schweiz hinter der Pharmaindustrie, der Maschinenindustrie und der Uhrenindustrie. Die Tourismusindustrie generiert 4,6 Prozent der Exporteinnahmen. Das ist auch der Grund, warum die Kommission hierzu tatsächlich auch einen fokussierten Bericht will, einen Bericht, der sich auf die Auswirkungen der Tourismusbranche konzentriert. Deshalb habe ich hier etwas meine Enttäuschung zum Ausdruck gebracht.

Ich möchte Sie bitten, der WAK Ihres Rates zu folgen und das Postulat anzunehmen.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Erlauben Sie mir, zwei, drei Worte der Unterstützung für das Votum von Frau Kollegin Keller-Sutter anzubringen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Bundespräsident weiss, in welcher Krise sich die schweizerische Hotellerie befindet, denn er hat gestern Vertreter des Tourismus empfangen. Weniger sicher bin ich mir, ob die Bundesverwaltung das Ausmass der Krise voll erfasst hat. Dazu muss ich doch einige Zahlen bekanntgeben: Pro Jahr schliessen in der Schweiz sechzig Hotelleriebetriebe. Vor allem sind es kleine und mittlere Unternehmen, Familienunternehmen, welche den harten Rahmenbedingungen nicht mehr standhalten können. Sie sind einer Flut von Regulierungen unterworfen, sie haben mit dem harten Schweizerfranken zu kämpfen, und sie haben vor allem mit Konkurrenz im Nachbarland Österreich zu kämpfen, die über ganz andere Rahmenbedingungen verfügt.

Nun kommt ein neuer Player auf den Markt, Airbnb, der sich an nichts hält. Er muss sich auch an nichts halten, weil er in einem völlig deregulierten grauen Markt arbeiten kann. Die Steigerungsraten von Airbnb sind enorm. Wir haben im Kanton Zürich und im Kanton Wallis Steigerungsraten von 42 Prozent und mehr pro Jahr. Airbnb ist eine direkte Konkurrenz zur herkömmlichen Hotellerie. Wenn wir dort nicht genau hinsehen, nicht analysieren, was die Gegenmittel sind - ob es eine Deregulierung für die Hoteliers ist oder ob es härtere Vorschriften für Airbnb sind, das lasse ich einmal offen -, dann schlittern wir weiter in eine Situation, welche den schweizerischen Tourismus schwer schädigen kann.

In diesem Zusammenhang wäre es vielleicht angebracht, wenn sich die Bundesverwaltung einmal die Rahmenbedingungen der Schweizer Hotellerie im Vergleich mit den Rahmenbedingungen im Ausland anschauen würde. Insbesondere könnte man schauen, mit welchen Massnahmen die Hotellerie in Österreich unterstützt wird und was wir in der Schweiz im Vergleich dazu für unsere Hoteliers machen. Dann werden Sie mit Schrecken feststellen, dass dieser Bereich in der Schweiz völlig unterentwickelt ist, und darum hat Airbnb auch ein so grosses Steigerungspotenzial.

Wenn Sie einem Hotelier in die Augen schauen wollen und ihm erklären, dass er in Bezug auf das Arbeitsrecht, Hygienerecht, Steuerrecht, Abgabenrecht, in Bezug auf die Sicherheit jede einzelne Bestimmung einhalten muss und dass einer über die Strasse vis-à-vis Airbnb-Angebote macht und sich an nichts hält, wird das sehr schwer. Ich gehe davon aus, dass der Bundespräsident diesbezüglich die Sorgen der Hoteliers gestern erfahren hat. Es braucht einen spezifisch tourismusorientierten Bericht, es braucht nicht Allgemeinplätze von der Bundesverwaltung.

Ich bitte Sie dringend, diesem Postulat der WAK zuzustimmen.

Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Bundesrat · Bern

Der Bundesrat verweigert sich nicht einem Bericht, der die Tourismusbranche spezifisch beschreibt und spezifisch für diese Branche Schlussfolgerungen zieht. Sie haben Recht, Herr Ständerat Rieder, ich habe gestern Vertreter der gesamten Tourismusbranche bei mir versammelt gehabt. Wir haben gestern eine Standortbestimmung gemacht. Wir haben gestern einzelne Aspekte für eine Weiterbearbeitung miteinander festgelegt. Die Stimmung im Tourismusbereich war gar nicht so alarmistisch, wenn ich das einmal so sagen darf. Es war eine realistische Diskussion. Es ist tatsächlich so, dass uns vor allem die Digitalisierung auch in dieser Branche enorm fordern wird. Die Digitalisierung ist jetzt in der Tourismusbranche angekommen, und mit der Digitalisierung will man sich jetzt auseinandersetzen. Das ist auch etwas, was für mich selbstverständlich ist. Ich erinnere daran, dass wir die Digitalisierungsthematik vor allem auch in die BFI-Botschaft geschrieben haben, um den zu bildenden Leuten etwas beizubringen, was die Digitalisierung eigentlich sein kann und wie man damit umgehen kann. Wir müssen also zuerst ganz kommune Grundlagen schaffen, damit wir uns dann der Herausforderung auch kompetent stellen können.

Das gesagt, ist es richtig, Frau Ständerätin Keller-Sutter, dass wir Ihnen in der schriftlichen Stellungnahme zum Postulat mitgeteilt haben, dass wir an einem Bericht arbeiten, dass wir diesen Bericht - der Teil zur Beherbergung wird etwa 30 Seiten stark sein - Ende Jahr fertiggestellt haben. Es ist nicht ein Bericht, der spezifisch auf den Tourismus ausgerichtet ist; das ist auch richtig. Wenn Sie das Postulat überweisen, werden wir uns in einer zweiten Phase noch ganz spezifisch mit dem Tourismus beschäftigen wollen und beschäftigen müssen. Mit dem gestrigen Tag ist der Startschuss diesbezüglich eigentlich gefallen.

So gesehen bräuchten wir das Postulat nicht. Ich mache Ihnen weiterhin beliebt, dass Sie es nicht annehmen. Wir sind an der Arbeit.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 40 Stimmen

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