Oggetto parlamentare: 98.3461

98.3461

Interpellation Hubmann Vreni. Contribuables aisés. Changement de canton

Hubmann Vreni · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Ich sage es Ihnen ganz offen: Die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation hat mich enttäuscht. Es ist eine blasse, nichts sagende Antwort. Ich hätte vom Bundesrat mehr erwartet. Die grossen Unterschiede im Steuerfuss, wie sie zwischen den Kantonen bestehen, sind zutiefst ungerecht. Sie privilegieren eine Minderheit von Bewohnerinnen und Bewohnern, die keines besonderen staatlichen Schutzes bedürfen. Vor allem aber ärgern sie die übrige Bevölkerung und tragen zur Staatsverdrossenheit bei.

Ich erinnere an den Aufschrei, der durch die Bevölkerung ging, als der Bankier Martin Ebner den Sitz seiner BZ-Bank von Zürich in den Kanton Schwyz verlegte. Diese Umsiedlung hatte einzig den Zweck, die getätigten Bankgewinne den Zürcher Steuerbehörden zu entziehen. Im Kanton Schwyz profitierte Herr Ebner auch noch von Fördermassnahmen für neu etablierte Unternehmen. Gerade für Leute mit kleinem Einkommen sind das Ereignisse, an die sie sich noch jahrelang erinnern und die ihr Vertrauen in den Staat erschüttern.

Zu den Unterschieden zwischen den Kantonen kommen die Unterschiede zwischen den Gemeinden. Sie können, insbesondere an den Kantonsgrenzen, zu unhaltbaren Situationen führen. Nehmen wir das Beispiel der benachbarten Gemeinden Richterswil im Kanton Zürich und Wollerau im Kanton Schwyz. Wer ein Jahreseinkommen von 60 000 Franken hat, bezahlt in Wollerau jährlich 2000 Franken weniger Steuern als in der Nachbargemeinde Richterswil. Bei einem Einkommen von 120 000 Franken sparen die Steuerpflichtigen bereits etwas mehr als 6000 Franken jährlich, wenn sie in Wollerau wohnen. Für Grossverdiener mit einem Jahreseinkommen von 240 000 Franken beträgt die Differenz satte 20 000 Franken!

Solche Unterschiede sind absolut stossend und haben verheerende Folgen: Die guten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ziehen weg. So verlor die Gemeinde Richterswil in den Jahren 1993 bis 1997 einen Viertel ihrer besten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Was das für die Gemeindefinanzen bedeutet, können wir uns unschwer vorstellen. Der Druck der steuergünstigen Schwyzer Nachbargemeinden Wollerau und Freienbach ist enorm. Bei jeder Gelegenheit drohen finanzkräftige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Richterswil mit dem Wegzug.

Was sagt jetzt der Bundesrat zu dieser dramatischen Situation? Anstatt sich entschlossen für eine materielle Steuerharmonisierung einzusetzen, schreibt er als Antwort auf die Frage 2, er sei sich sehr wohl bewusst, "dass die Probleme im Zusammenhang mit den unterschiedlichen kantonalen Steuerbelastungen in Gemeinden an Kantonsgrenzen in einem akzentuierten Ausmass bestehen können". Was nützt es einem Ertrinkenden, der um sein Leben kämpft, wenn wir am Ufer des Flusses stehen und feststellen, dass dieser Mann in einem akzentuierten Ausmass Probleme hat? Was nützt es ihm, wenn wir ihm zurufen, wir hätten keinen Rettungsring? In einer solchen Situation hilft nur beherztes Eingreifen. Genau das erwarte ich vom Bundesrat.

Es ist höchste Zeit, dass der Bundesrat die Probleme nicht nur sieht und versteht - wie er das in der Stellungnahme zur Interpellation ausdrückt -, sondern dass er sich endlich daranmacht, die notwendigen Rettungsringe zu beschaffen.

Der nachfolgende Vorstoss von Herrn Strahm möge ihm dazu die Gelegenheit geben.

Villiger Kaspar · BR-M · Consiglio federale · Lucerna

Es ist mir klar, dass Frau Hubmann mit der Antwort nicht zufrieden sein kann, weil in unseren Auffassungen natürlich eine grundsätzliche Differenz in Bezug auf die Steuerkonkurrenz besteht. Ich gebe ihr Recht, es gibt ein Problem, und es gibt Unterschiede, die heute von breiten Kreisen der Bevölkerung nicht mehr verstanden werden. Wenn Sie die Steuerlast einer Zugerin oder eines Zugers und einer Jurassierin oder eines Jurassiers vergleichen und noch die Staatsleistung mit einbeziehen, dann sehen Sie, dass es sehr grosse Unterschiede gibt, die durchaus als stossend empfunden werden können und auch so empfunden werden.

Andererseits zeigen alle föderalistischen Staaten, dass dort, wo keine Steuerkonkurrenz herrscht, Systeme mit Fehlanreizen entstehen, die auch nicht zu befriedigenden Resultaten führen. Ich denke an Deutschland, wo man von oben her noch Geld zuteilt, dann wird vor allem nur noch gefordert. Der Druck, effiziente Lösungen zu suchen, nimmt in den Gliedstaaten oder in den Gemeinden erheblich ab. Es ist sehr schwierig, zwischen diesen zwei Polen - einerseits die vordergründige Gerechtigkeit bezüglich der Unterschiede, auf der anderen Seite vernünftige Anreizsysteme, die ein haushälterisches Gebaren erzwingen - den Mittelweg zu finden.

Wir sind der Meinung, dass Steuerkonkurrenz grundsätzlich etwas Gutes ist, weil sie einen gewissen Druck schafft, die Steuern niedrig zu halten. Sie schafft auch einen Druck, Staatsleistungen möglichst effizient zu erbringen. Dieser Druck ist für den Staat nicht angenehm, aber er schützt die Bürgerinnen und Bürger vor einem überbordenden Fiskalismus.

Ich nehme immer mein Beispiel als Luzerner. Ich habe mich auch immer über die Nidwaldner und die Zuger geärgert und vor allem über die Autobahn nach Hergiswil, welche den Weg in die Steuerflucht relativ stark verkürzt hat und als eines der ersten Teilstücke überhaupt in der Schweiz gebaut worden ist. Umgekehrt haben uns diese beiden Kantone vor dem eigenen überbordenden Fiskus etwas geschützt. So entsteht eine Art Wettbewerb der Systeme.

Wir sehen nun, dass dieser Wettbewerb Ausmasse angenommen hat, die vor allem für schwächere Regionen zum Problem geworden sind. Wenn Sie aber mit irgendwelchen Rahmenvorschriften, Steuersatzvorschriften oder -bandbreiten - sozusagen von aussen her - den Quecksilberpegel des Fieberthermometers irgendwohin "quälen", dann lösen Sie das Problem nicht an der Wurzel, sondern Sie schaffen falsche Anreize. Dies, indem diejenigen, die Sie zu höheren Steuern zwingen, entsprechend mehr Geld ausgeben, das aber niemand anderem nützt. So ist den anderen trotzdem nicht geholfen.

Deshalb versuchen wir das Problem von den Anreizen her über den Finanzausgleich zu entschärfen. Wir werden in diesem Zusammenhang dann darüber reden müssen, ob das Ausmass genügt; das wird alles jetzt im Licht der Vernehmlassung noch einmal berechnet. Beim Finanzausgleich stehen einige Instrumente zur Verfügung, die geeignet sind, die Situation zu verbessern. Vor allem ist es der horizontale Finanzausgleich, bei welchem die Kantone ihrer wirtschaftlichen Potenz entsprechend Beiträge leisten müssen - nach einem Massstab, der möglichst nicht manipulierbar sein soll. Daran wird gearbeitet, das ist ziemlich schwierig. Es braucht einen gewissen Querausgleich durch Leistungen der reicheren an die ärmeren Kantone, der dazu führt, dass die Kurve der Finanzkraftunterschiede zwischen den Kantonen etwas abgeflacht wird.

Die reicheren Kantone werden das natürlich nur tun, wenn sie für die Abgaben, für das Zahlen dieser Mittel einen Gegenwert erhalten. Das ist mehr Freiheit in der Erfüllung ihrer Aufgaben. Deshalb müssen wir dann auch über die Aufgabenzuteilungen reden. Weil dieser Ausgleich den schwächsten Kantonen noch immer nicht genügt, wird man ihnen zusätzlich vom Bund vertikal eine Grundausstattung garantieren; damit sollen sie ihre Aufgaben ohne prohibitive Steuern einigermassen erfüllen können.

Es gibt aber noch drei weitere Instrumente:

Das eine ist das, was wir als Berggebietshilfe immer schon kannten. Wir würden sagen, das sind die geografischen Hilfen zur Milderung von natürlichen Nachteilen.

Wir haben ein neues Instrument eingeführt, das vor allem den grösseren Agglomerationen helfen soll, nämlich den soziodemographischen Belastungsausgleich, weil wir wissen, dass die grossen Zentren fast schicksalshaft eine bestimmt Art Lasten zu tragen haben. Sie brauchen eine gewisse Hilfe.

Dann wollen wir noch - das ist das letzte Instrument - die Zusammenarbeit der Kantone, auch an der Grenze, verbessern; damit können z. B. gewisse Zentrumslasten breiter verteilt werden. Dieses Instrument soll erzwingen, dass die Erbringer dieser Leistungen diese Gelder von Nutzern der Leistungen erhalten können. Wenn es eine Stadt betrifft, soll das Geld nicht beim Kanton bleiben, sondern an die Stadt weitergegeben werden.

Das sind, glaube ich, gute Instrumente. Es wird viel Streit darüber geben, wie das im Detail aussehen soll. Aber wir sollten versuchen, miteinander optimale Lösungen zu finden. Der Bundesrat ist der Meinung, es sei keine verursachergerechte Lösung des Problems, indem man eine materielle Steuerharmonisierung einfach durchsetzen will.

Ich weiss natürlich, Frau Hubmann, dass Sie auch von dieser Antwort nicht befriedigt sind. Das Problem existiert, und der Bundesrat will es anpacken - aber etwas anders. Wie die Lösung aussehen wird, werden letztlich Sie hier entscheiden.

Intervento procedurale

Erklärung Urheberin/Urheber: nicht befriedigt

Déclaration auteur/auteurs: non satisfait