17.5221

Heure des questions. Question von Siebenthal Erich. Des exploitations d'alpage coupées du monde

Leuthard Doris · BPR-F · Consiglio federale · Argovia

Die Swisscom ist als Grundversorgungskonzessionärin verpflichtet, einen Telefonanschluss an ihr Netz bereitzustellen. Dieser Grundsatz gilt auch nach der laufenden Umstellung auf die neue Internettelefonie. Nicht mehr gewährleistet ist bei der neuen Technologie die Stromversorgung des Telefonanschlusses über die Telefonleitung. Um einen Telefonanschluss in einem Alpbetrieb auch mit der neuen VoIP-Technologie nutzen zu können, muss die Stromversorgung unabhängig von der Telefonleitung sichergestellt sein. Dies kann zum Beispiel durch mobile Stromgeneratoren erfolgen, die heutzutage kompakt, leise und preiswert sind. Fotovoltaik oder Windgeneratoren in Verbindung mit Batterien bieten sich als weitere Lösungsmöglichkeiten an. Mit eingerichteter Stromversorgung sind die Alpbetriebe fernmeldetechnisch also weiterhin über die bestehenden Leitungen erreichbar. Falls auf einer Alp auf die Stromversorgung verzichtet wird, eignet sich für den Notfall ein Satellitentelefon.

von Siebenthal Erich · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Wegen dieser Situation der Swisscom entstehen ja Kosten. Wer übernimmt die Kosten dafür, dass man wieder einen Anschluss hat?

Leuthard Doris · BPR-F · Consiglio federale · Argovia

Nochmals: Es entstehen nicht Kosten durch die Swisscom, sondern Kosten entstehen allenfalls, wenn Sie auf einer Alp keine Stromversorgung haben. Es ist Ihr Entscheid als Älpler, ob jede Alp eine Stromversorgung hat oder ob Sie dann auf eine Notversorgung zurückgreifen.