14.320
Wolf. Fertig lustig!
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Antrag der Mehrheit
Festhalten
(= Der Initiative keine Folge geben)
Antrag der Minderheit
(Rieder, Föhn)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Der Initiative Folge geben)
Proposition de la majorité
Maintenir
(= Ne pas donner suite à l'initiative)
Proposition de la minorité
(Rieder, Föhn)
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Donner suite à l'initiative)
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor.
Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD
Die Standesinitiative Wallis fordert erstens, der Bundesrat sei anzuweisen, die Berner Konvention zu kündigen und einen Wiedereintritt unter Einführung eines Vorbehaltes, welcher den Schutz des Wolfes ausschliesst, auszuhandeln. Zudem solle zweitens das Jagdgesetz dahingehend geändert werden, dass der Wolf gejagt werden darf.
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 4. September 2017 die vom Kanton Wallis eingereichte Initiative in der Differenzbereinigung erneut vorberaten, nachdem ihr der Nationalrat am 14. September 2016 Folge gegeben hatte.
Die Standesinitiative wird wie folgt begründet: Der Wolf töte wahllos, ohne sich um die Bedürfnisse der Fauna zu kümmern, und sei eine grosse Gefahr für einen Teil unserer Berglandwirtschaft. Er verursache bedeutende Kosten, insbesondere im Bereich der Prävention und Entschädigungen. Es gebe in der Schweiz keine Region, die gross genug sei, um dem Wolf einen artgerechten Lebensraum bieten zu können. Die betroffenen Kantone müssten daher ihre Wolfsbestände selber regulieren können, ohne dass ihnen das Leben durch komplizierte und ungeeignete Bundesverordnungen unnötig schwer gemacht werde. Genau aus diesem Grund habe das Schweizer Parlament den Bundesrat aufgefordert, die Berner Konvention neu auszuhandeln, um den Schutz des Wolfs zu lockern. Falls sich Strassburg weigern sollte, sollte die Schweiz diese Konvention kündigen. Da das Gesuch der Schweiz vom Ständigen Ausschuss der Berner Konvention in Strassburg formell abgelehnt wurde, hätte der Bundesrat diese Konvention des eidgenössischen Parlamentes kündigen müssen. Der Bundesrat hat sich allerdings geweigert, dies zu tun. Er habe damit die Institutionen mit Füssen getreten. So die Begründung der Standesinitiative Wallis.
Zum Stand der Vorprüfung: Der Ständerat hat am 9. März 2016 auf Antrag seiner Kommission ohne Gegenstimme beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben - Sie erinnern sich. Der Nationalrat hat am 14. September 2016 ebenfalls auf Antrag seiner Kommission mit 101 zu 83 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Das heisst, wir müssen uns wieder damit befassen.
Bei der erneuten Beratung der Standesinitiative durch die Kommission haben sich die Voraussetzungen seit der letzten Diskussion im Rat verändert. Die Motion Imoberdorf 14.3570, "Den Wolf als jagdbare Tierart einstufen", wurde vom Ständerat ja abgelehnt. Die Befürworter einer Jagd auf den Wolf in der Kommission sprachen sich für eine Umsetzung des Anliegens mittels einer Motion und den Auftrag an den Bundesrat aus. Der Weg der Standesinitiative, bei dem die Kommission selber gesetzgeberisch tätig werden müsste, wurde nicht weiterverfolgt.Unterdessen gab der Nationalrat aber der Initiative Folge, und wir mussten uns wieder damit befassen.
Eine erste Aussprache zur Initiative haben wir Anfang dieses Jahres geführt. Zu diesem Zeitpunkt lag die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zur Teilrevision des Jagdgesetzes in Umsetzung der Motion Engler 14.3151, "Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung", vor. Die Vorlage sieht weiter gehende Massnahmen zur Bestandesregulierung der Wolfspopulation vor. Eine Jagd auf den Wolf lässt die Änderung des Jagdgesetzes jedoch nicht zu; diese steht im Widerspruch zu völkerrechtlichen Verpflichtungen. Die Schweiz ist Mitglied und Depositarstaat der Berner Konvention, die den Wolf als streng geschützte Tierart aufführt und die Jagd verbietet.
Die Kommission forderte nach ihrer ersten Beratung den Bundesrat auf, bei der Änderung des Jagdgesetzes den Spielraum, den die Berner Konvention bietet, so weit wie irgendwie möglich auszureizen. Ausserdem regte sie an, dass die Schweiz erneut einen Antrag stellen solle, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention zurückzustufen. Beide Anliegen der Kommission hat der Bundesrat in die Vorlage zur Änderung des Jagdgesetzes aufgenommen. In der Botschaft führt er aus, dadurch werde "der Spielraum, den die Berner Konvention für Abschüsse bei Beständen von streng geschützten Tierarten bietet, maximal ausgeschöpft". Ausserdem stellt der Bundesrat in Aussicht, er werde 2018 erneut einen Antrag stellen, den Wolf vom Anhang 2 der Berner Konvention, "streng geschützt", in den Anhang 3, "geschützt", zurückzustufen.
Die Kommission begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen für eine proaktive Regulierung des Wolfsbestandes. Ausserdem befürwortet sie ausdrücklich die vorgesehenen Bemühungen um eine Herabstufung des Wolfes in der Berner Konvention. Mit einer solchen Herabstufung wäre es möglich, den Wolf zu jagen und den Bestand zu regulieren, wie es heute mit dem Steinbock geschieht.
Die bevorstehende Beratung der Vorlage zur Teilrevision des Jagdgesetzes, die eben auch dieses Element umfasst, bietet Gelegenheit, die Vorschläge des Bundesrates zu prüfen und nötigenfalls anzupassen. Damit besteht formal kein Grund mehr, eine Umsetzung im Rahmen dieser Initiative vorzusehen.
Die Mehrheit der Kommission hält deshalb am Entscheid des Ständerates fest und beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben.
Im Rahmen der Beratung der Standesinitiative hat die Kommission die Petition 17.2001, "Schluss mit der Ausrottungspolitik gegen den Wolf", des Vereins Wildtierschutz Schweiz gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes ebenfalls behandelt.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Ich danke dem Kommissionspräsidenten für seine ausführliche Darstellung des Vergangenen. Als wir zum ersten Mal diese Standesinitiative behandelten, fand gleichzeitig die Debatte über die Motion Imoberdorf statt. Dort fand diese Diskussion über den Wolfsschutz statt, und die Motion Imoberdorf wurde abgelehnt; sie war gemässigter. Daher ist die Diskussion heute nicht die gleiche wie jene vor einem Jahr.
Zwischenzeitlich hat der Nationalrat der Standesinitiative Folge gegeben, und der Bundesrat hat, wie Kollege Luginbühl erklärt hat, mit zwei Signalen reagiert. Er hat uns erstens gesagt: Warten wir ab, was wir in der Jagdgesetzgebung der Schweiz zum Schutz vor dem Wolf machen können. Zweitens hat er gesagt: Wir werden im Jahr 2018, im Sommer, ein Gesuch eingeben zur Senkung des Schutzstatus für den Wolf von "streng geschützt" auf "geschützt". Es geht um diese zwei Elemente, die seit der Beratung vor einem Jahr neu sind.
Aber es gibt nicht nur politische Signale, auf die wir hören sollten, sondern auch gesellschaftliche Signale. Ich möchte es Ihnen nicht vorenthalten, Ihnen hier zwei Signale bekanntzugeben, die mich bewogen haben, einen Minderheitsantrag einzureichen. Am 24. Februar 2017 erschienen in der "Neuen Zürcher Zeitung" ein Artikel und ein Interview mit Jannie Staffansson. Frau Staffansson ist eine Umweltschützerin und Aktivistin der Samen, welche für das Überleben der Kultur der Samen einsteht, insbesondere für den Schutz der Rentierherden. Diese Umweltaktivistin sieht die zwei grössten Gefahren für die samische Kultur in der Klimaerwärmung und - Sie ahnen es bereits - im streng geschützten Wolfsbestand, welcher die ganze landwirtschaftliche Struktur der Samen zerstört.
Gleichzeitig gibt es ein zweites Signal vom französischen Projektleiter Laurent Garde. Er ist verantwortlich für die Entwicklung des Schutzprogrammes in der Landwirtschaft gegen Raubtiere in Frankreich. Er sagt, der Versuch, mit Schutzvorkehren dem Wolf beizukommen, sei gescheitert. Die Strategie Frankreichs gegen den Wolf sei gescheitert. Das sind andere Signale, die wir von der Front, von den Leuten haben, die mit dem Wolf effektiv zu tun haben.
Selbstverständlich können Sie weiter dem Bundesrat und dem Bafu Vertrauen schenken und heute die Standesinitiative des Kantons Wallis definitiv versenken. Ich für meinen Teil werde Ihnen zwei Aspekte aufzeigen, welche mich dazu bewegen, der Standesinitiative Folge zu geben.
Zum einen geht es um die Senkung des Schutzstatus. Der Vertreter des Bundesrates hat in der letzten Kommissionssitzung aufgrund der Intervention der UREK-SR bekanntgegeben, dass er den Schutzstatus des Wolfs mittels Gesuch an die Mitglieder des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention von "streng geschützt" auf "geschützt" senken möchte. Hatten wir das nicht schon mal? Ja, wir hatten das schon mal, und zwar im Jahr 2006. Aufgrund des zunehmenden Drucks der Politik hat der Bundesrat damals ein solches Gesuch eingereicht. Dieses wurde von der Berner Konvention zurückgewiesen; das war im Übrigen völlig logisch. Die Weigerung der Berner Konvention, den Schutzstatus zu senken, führte im Übrigen zur Motion Fournier (10.3264), welche bis heute nicht umgesetzt ist.
Mit anderen Worten: Der Bundesrat will hier mit einer Massnahme, mit welcher er bereits vor zehn Jahren keinen Erfolg hatte, den Austritt aus der Berner Konvention verhindern. Wieso dieses Gesuch nicht sofort eingereicht wird, das wissen wir nicht. Wahrscheinlich plant der Bundesrat, dies mit anderen Ländern zusammen zu tun. Unabhängig davon, ob er das mit Deutschland oder Frankreich zusammen oder mit Norwegen oder Schweden macht - es wird ihm nicht gelingen. Es braucht für eine solche Schutzstatussenkung eine Zweidrittelmehrheit. Diese Zweidrittelmehrheit werden Sie nicht erhalten. Ich habe es Ihnen bereits vor einem Jahr gesagt: Die meisten Staaten, welche vom Wolf betroffen sind, brauchen diese Schutzstatussenkung nicht, weil sie einen generellen Vorbehalt gegen den Wolf haben und in diesem Bereich bereits regulieren. Die Staaten, welche keine Wölfe haben, werden Ihnen nicht zustimmen. Das Resultat: Der Bundesrat gibt in einem Jahr dieses Gesuch ein, und in zwei Jahren ist man gleich weit; wir treten an Ort.
Zum Zweiten, zur Revision des Jagdgesetzes: Der Bundesrat hat in der damaligen Debatte im Jahr 2016 zugesichert, dass er die Wolfsproblematik mit einer geänderten Jagdgesetzgebung lösen wolle. Er hat diese Jagdgesetzgebung für den Herbst 2017 versprochen. Er hat, ich anerkenne dieses Verdienst, dieses Versprechen eingehalten. Ein Entwurf der Jagdgesetzgebung liegt vor. Aber ich habe Ihnen bereits vor einem Jahr gesagt: Ohne Senkung des Schutzstatus ist man bei der Revision der eidgenössischen Jagdgesetzgebung an den Rahmen der Berner Konvention gebunden. Eine Revision der Jagdgesetzgebung kann daher ohne vorherige Kündigung dieser Konvention nicht über den Rahmen der Berner Konvention hinausgehen.
Jede gesetzgeberische Tätigkeit, welche diesen Rahmen verletzt, wäre im Gesetzgebungsprozess, spätestens aber vor den Gerichten chancenlos. Jegliche Begriffsdefinition in der Jagdgesetzgebung, insbesondere die Gefährdung des Bestandes, der Population der Wölfe, die Verhütung grosser Schäden, die zumutbaren Schutzmassnahmen, die konkrete Gefährdung des Menschen usw., muss vor dem Hintergrund der Berner Konvention betrachtet werden und ist grösstenteils bereits durch die Definitionen der Berner Konvention vorgegeben. Eine Gesetzgebung, welche daher mit solch unbestimmten Gesetzesbegriffen operiert, verschleiert, dass der gesetzgeberische Spielraum der Schweiz gering ist.
Wenn Sie nun den Entwurf zur Teilrevision der eidgenössischen Jagdgesetzgebung streng juristisch betrachten, dann sehen Sie, dass sich dieser Entwurf mit grösster Wahrscheinlichkeit an die Berner Konvention gehalten hat. Im entscheidenden Artikel 7a dieser Vorlage zur Jagdgesetzrevision wird bereits eingangs festgehalten, dass bei einer Regulierung der Wolfspopulation die Überlebensfähigkeit der Wolfspopulation nicht gefährdet werden kann. Artikel 7a Absatz 2 der vorgesehenen Änderung des Jagdgesetzes hält fest, dass eine Wolfsregulation nicht stattfinden kann, wenn man diese Population in ihrer Überlebensfähigkeit gefährdet.
Was verstehen wir darunter? Die Definition dieses Grundbegriffs ist entscheidend dafür, ob man überhaupt eine Regulierung des Wolfs in der Schweiz vornehmen kann. Diese Definition wird durch den obersten Jäger der Schweiz, durch Herrn Schnidrig, bei 150 Tieren vorgenommen. 150 Wölfe wären also in der Schweiz notwendig, um eine überlebensfähige Population zu bilden. Heute haben wir dreissig bis vierzig Wölfe. Also muss man mit der Regulation warten, bis diese Population erreicht ist. Des Weiteren finden Sie verschiedene andere unbestimmte Gesetzesbegriffe; ich werde darauf jetzt nicht mehr eingehen.
Wir haben eigentlich im Parlament bei der Änderung der eidgenössischen Jagdgesetzgebung nur eine Chance, nämlich die, dass wir bewusst den internationalen Vertrag verletzen und gemäss der Schubert-Praxis internationalem Vertragsrecht widersprechendes innerstaatliches Recht erlassen. Dazu müssen Sie dann bereit sein, wenn Sie die Konvention nicht vorher kündigen. Oder Sie machen es wie die eidgenössische Jagdverwaltung: Sie versprechen etwas, lassen die Begriffsdefinitionen offen und hoffen, dass damit das politische Thema wieder für zwei Jahre vom Tisch ist, während sich die Wolfspopulation schön weiterentwickelt.
Die Beratungen über die eidgenössische Jagdgesetzgebung werden nächstens aufgenommen.
Ich bin der Meinung, dass einzig eine Annahme dieser Standesinitiative dem Bundesgesetzgeber den notwendigen Spielraum gibt, gesetzgeberisch eine Regulierung des Wolfs in föderaler Struktur vornehmen zu können. Es muss das Ziel sein, dass die Kantone entsprechend ihren Bedürfnissen, entsprechend ihren wirtschaftlichen, landwirtschaftlichen Bedürfnissen, eine Regulierung vornehmen, wie sie sie als geeignet erachten. Vielleicht wird der eine oder andere Kanton Freude daran haben, dass sich auf seinem Gebiet Wolfsrudel frei bewegen können. Andere Kantone haben weniger Freude und werden eine Regulierung vornehmen, welche den Schaden von der Landwirtschaft abwendet. Eigentlich ist dies auch das Ziel der Senkung des Schutzstatus. Der Steinbock ist geschützt, der Wolf sollte ebenfalls geschützt sein, aber die Regulierung sollte durch die Kantone erfolgen.
Nur wenn Sie der Standesinitiative Folge geben, haben Sie meines Erachtens später im Gesetzgebungsprozess den Handlungsspielraum, um diese föderalistische Struktur zu erreichen. Natürlich können Sie weiterhin beschwichtigen und darauf vertrauen, dass es schlussendlich schon gut kommt. Vielleicht muss man dann auch einmal die Verantwortungsfrage stellen, wenn es einen grösstmöglichen Unfall zwischen Raubtier und Mensch geben sollte!
Als Ständerat der Schweiz sollten wir den unterschiedlichen föderalistischen Interessen der Kantone Rechnung tragen. Es gab eine sehr interessante Studie der ETH Zürich, die mich selbst überrascht hat. Sie beurteilte aufgrund verschiedenster Kriterien die Frage, wo denn der Wolf in der Schweiz am geeignetsten angesiedelt werden könnte. Der Umweltevolutionsbiologe und Umweltwissenschafter Gabriele Cozzi von der Universität Zürich zeigte auf, dass sich die besten ökologischen Bedingungen für eine Ausbreitung des Wolfs im Mittelland und im Jura befinden. Vielleicht liegt das auch daran, dass sich in diesen Gebieten keine behornten Tiere aufhalten, Kollege Zanetti.
Wir hatten in den letzten Wochen einige Vertreter im Ständerat, welche sich für die Hörner von Kühen, Ziegen und Schafen eingesetzt haben. Wenn sich diese gleichen Ständeräte heute auf das Wesentliche, das Existenziellere, konzentrieren würden, dann hätten wir gute Chancen, dass der Standesinitiative Folge gegeben wird.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kurz zu meiner Interessenbindung: Kollege Föhn ist bei der Minderheit, weil er mich in der Kommissionssitzung vertreten hat, da ich auf der Glarner Hochjagd war. Aber ich habe ihm gesagt, dass ich ab heute dieses Thema wieder übernehme.
Es ist schon sehr viel gesagt worden. Trotzdem möchte ich möglichst kurz auf drei Punkte hinweisen:
1. Der Sinn unseres demokratischen Systems Schweiz besteht nicht zuletzt vor allem darin, dass das Parlament nicht immer dem Bundesrat und der Verwaltung folgt. So geschehen auch mit der Annahme der Motion Fournier in dieser Sache, welche den Bundesrat beauftragte, in der Berner Konvention einen Schweizer Vorbehalt betreffend Wolfsschutz auszuhandeln. Sollte dies nicht gelingen - so die Motion -, sei die Berner Konvention zu kündigen, um dann bei einer erneuten Ratifikation die gewünschten Anpassungen vornehmen zu können.
Das wurde damals vom Bundesrat einfach ignoriert. Er nahm die Führungsverantwortung nicht wahr und hörte zu stark auf die Schwarzmaler in der Bundesverwaltung. Es zeugt von Schwäche des Parlamentes, dass wir das einfach so mit uns geschehen liessen. Da geht es nicht einmal in erster Linie um den Schutz oder Nichtschutz des Wolfes, sondern vielmehr um die Akzeptanz und Sicherstellung der politischen Ordnung. Nicht die Verwaltung hat dem Bundesrat verbindliche Aufträge zu erteilen, sondern das Parlament. Daran möchte ich festhalten.
Ich habe es in dieser Sache schon einmal gesagt: Die Schweiz kann im äussersten Fall auch ohne Berner Konvention problemlos einen rechtschaffenen und verhältnismässigen Umgang mit den wildlebenden Tieren und Pflanzen im wahrsten Sinne des Wortes pflegen.
2. Ich weiss nicht, wie viele Schreiben in Sachen Wolfsschutz ich vom Schweizer Tierschutz schon erhalten habe. Es dürften bald einmal gegen zehn sein. Allein die Tatsache, dass sich der Tierschutz - und ich wiederhole: der Tierschutz - in dieser Vehemenz für die Ausbreitung des Wolfes und damit für eigentliche Massaker bei friedlichen Schafherden einsetzt, bei denen die Tiere nach Wolfsangriffen teilweise mit heraushängenden Gedärmen und schweren Bisswunden elendiglich verenden oder hochträchtige Muttertiere samt den Jungen ebenfalls so verenden, macht mich mehr als stutzig. Da missbrauchen meiner Meinung nach Ideologen ihre Funktion; dies umso mehr, als in diesen Schreiben stets darauf verwiesen wird, wie wichtig eine möglichst grosse Wolfspopulation für das Ökosystem sei. Dadurch werde der Druck auf die übrigen Wildtiere wie Hirsch und Reh verstärkt, was Verbissschäden in den Wäldern verhindere.
Wer sich nur ein bisschen mit diesen Wildtieren beschäftigt, weiss, dass Reh und Hirsch bei lauernden Gefahren viel weniger auf die freien Grasweiden und offenen Alpenhänge austreten. Ihre Nahrungsaufnahme findet dann vermehrt im Schutz des Jungwuchses und Unterholzes statt. Die Verbissschäden werden dadurch also nicht vermindert, sondern eher vergrössert, es sei denn, man wolle lieber den Wolf als Reh und Hirsch in unseren Wäldern.
Den scheinbar vorhandenen Reh- und Hirschgegnern darf doch auch einmal gesagt sein, dass sich die Naturverjüngung im Wald in den vergangenen dreissig Jahren beinahe verdoppelt hat, die Waldfläche laufend und teils fast dramatisch zunimmt und sich wahrscheinlich nicht zuletzt deshalb die Zahl der Waldvogelarten seit 1990 wieder vermehrt. Die Verbuschung wegen nicht mehr beweideter Alpweiden ist zu einem Problem geworden. Also abzuleiten, unser Ökosystem und unser Wald bräuchten den Wolf, ist eine sehr tendenziöse Aussage, um nicht zu sagen eine Falschaussage. Es ist nicht einmal ganz sicher, ob unser Wald all die vielen Forstingenieure in unseren Amtsstuben braucht. Aber das wäre wieder ein anderes Thema.
3. Den Wolf möglichst rasch jagdbar machen heisst nicht "ausrotten", sondern sich vorbereiten. Professor Valerius Geist wurde in der Ukraine geboren, praktizierte als Verhaltensforscher und Professor für Umweltwissenschaften und verbrachte sein Leben mit der Beobachtung von Wildschafen, Bergziegen, Elchen und Wölfen. Er sagt, der harmlose Wolf sei eine Legende. Der Wolf sei weder Schmusekätzchen noch Bestie, sondern er bleibe ein Raubtier. Und er erzählt von Vorfällen, in denen gesunde und gutgenährte Wölfe Hunde, Kinder und Frauen in Dorfnähe angefallen und teilweise auch getötet haben.
Als Fazit sagt er über den Wolf: "Wölfe sind nicht harmlos. Sie sind weder gut noch böse, sie sind wild und damit nicht berechenbar. Wer sie in der Nähe von Menschen duldet, geht ein Risiko ein. Es ist eine grosse Dummheit, sich über einen Wolf zu freuen, der am Rand eines Ortes herumschleicht. In Rumänien ... kommt es deshalb so selten zu heftigen Begegnungen, weil Menschen die Tiere verjagen, sobald die sich nähern. Nicht in allen Fällen bleibt das Gewehr im Schrank. Man muss Wölfen, die ihre Scheu aufgeben, einen Grund liefern, sich wieder scheu zu verhalten. Der beste Grund ist ein Mensch, der seine eigenen Reviergrenzen ernster nimmt als die der Wölfe - und notfalls auf sie schiesst."
Ich meine, wir täten gut daran, hier vorausschauend zu handeln und den penetranten Ideologien mit realistischer Prävention zu antworten und entgegenzutreten sowie auch zu manifestieren, dass die Aufträge des Parlamentes über den Wünschen der Verwaltung stehen. Das sollten wir nicht gemäss dem biblischen Satz "Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe" erst bei der Jagdgesetzrevision tun - nein, hier und heute!
In diesem Sinne unterstütze ich mit Überzeugung die Standesinitiative Wallis.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Das Wort ist weiter frei für die Mitglieder der Kommission - auch für Nichtjäger - (Heiterkeit) und dann für die Mitglieder des Rates.
Fournier Jean-René · 2VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Cela fait maintenant plusieurs années que je n'ai plus pris la parole sur ce thème et je me fais un plaisir de rappeler certains éléments, surtout pour ceux qui ne siégeaient pas dans ce conseil lorsque, en 2010, j'ai déposé la motion 10.3264, "Révision de l'article 22 de la Convention de Berne". Notre conseil l'avait acceptée en juin 2010 avant que le Conseil national n'en fasse de même en septembre 2010. Beaucoup de conseillers aux Etats et de conseillers nationaux m'ont demandé comment j'avais fait, à l'époque, pour faire accepter une telle motion. Or les arguments qui avaient présidé à l'acceptation de ma motion dépassaient largement le fait d'être pour ou contre le loup.
La convention internationale qui a été conclue ici, à Berne, le 19 septembre 1979, a été approuvée sans réserve par l'Assemblée fédérale le 11 décembre 1980 et est entrée en vigueur pour la Suisse le 1er juin 1982. J'aimerais tout simplement rappeler qu'elle a été signée par 48 Etats parmi lesquels 26 ont émis des réserves au moment de la ratification pour ce qui concerne différentes espèces. Parmi ces derniers, 11 Etats ont émis des réserves portant sur le loup puisque, sur leurs territoires, ce grand prédateur posait des problèmes de gestion particuliers. Les Etats concernés souhaitaient ainsi se réserver la compétence de pouvoir gérer ces problèmes.
Cette convention a donc été approuvée par l'Assemblée fédérale en 1980. Personne, que ce soit au sein du Parlement ou de l'administration, ne pensait alors que le loup allait faire son retour en Suisse dans les années suivantes et qu'il allait poser de tels problèmes à la Suisse. Les Etats qui ont émis des réserves quant à la gestion du loup sont l'Espagne, la Finlande, la Lettonie, la Macédoine, la Lituanie, la Pologne, la République tchèque, la Slovaquie, la Slovénie, la Turquie et l'Ukraine.
J'expose maintenant l'argumentation principale qui, à l'époque, avait fait pencher notre conseil, puis le Conseil national, en faveur de ma motion. Ce fameux article 22 de la Convention de Berne prévoit que chaque Etat signataire puisse formuler des réserves au moment de la ratification de la convention. Il exclut de fait la possibilité d'une reconsidération de l'engagement, même si les circonstances ont changé, et c'est là le problème. En droit suisse et selon la pratique courante et constante, une loi peut en tout temps être reconsidérée pour autant que les circonstances l'exigent. Et une convention internationale ayant valeur de base légale en Suisse doit pouvoir être reconsidérée en fonction d'une évolution manifeste des paramètres qui prévalaient au moment de sa ratification.
J'aimerais bien qu'on me cite une seule convention signée par la Suisse qui, à un article tel que l'article 22 de la Convention de Berne, interdit à la Suisse de modifier ses lois lorsque sa propre situation évolue. Cela n'existe pas! Il n'y a que la Convention de Berne qui prévoit un article de cette sorte, et c'est ce qui avait convaincu le conseil d'adopter ma motion. Ce qui l'a convaincu, c'était le fait qu'il ne fallait pas créer une inégalité de traitement entre des Etats, entre ceux qui sont au bénéfice d'une liberté de gestion sur leur territoire et ceux qui ont aussi des prédateurs sur leur territoire, mais à qui on refuse d'émettre une réserve. Le comité permanent de la Convention de Berne a pris la décision déjà une fois, à la suite d'une demande du Conseil fédéral, de refuser à la Suisse le droit d'émettre une réserve, alors que les onze Etats que je viens de citer ont pu, eux, émettre une réserve quant à la gestion du loup.
Est-ce que notre chambre est prête, comme le Conseil national, à accepter que notre pays ne soit pas traité de la même manière que les autres pays qui connaissent les mêmes problèmes? Cela va largement au-delà du fait de savoir si on est pour ou contre le loup. De plus, on viole un de nos principes fixés dans la loi de notre Etat de droit, un principe qui prévoit que, lorsque des situations évoluent, on fait évoluer la loi également. C'est exactement dans ce sens que ma motion a été déposée et acceptée.
Aujourd'hui, qu'est-ce qu'on entend de la part du Conseil fédéral? Pensez-vous vraiment que, dans la loi sur la chasse révisée, nous réglerons le problème de la gestion du loup? Mais c'est de la poudre de perlimpinpin! Pourquoi est-ce de la poudre de perlimpinpin? Le Conseil fédéral lui-même, maintenant, annonce qu'il va demander, une fois de plus, à ce fameux comité permanent de la Convention de Berne de permettre à la Suisse de réduire le niveau de protection du loup.
Il annonce déjà que, de façon tout à fait réaliste d'ailleurs, sa réponse sera certainement négative. Pourquoi? Parce que dans le Comité permanent sont représentés les Etats qui sont déjà servis, donc pour lesquels l'exception est déjà autorisée, une grande majorité d'Etats qui ne sont pas concernés parce qu'ils n'ont pas de loups sur leur territoire, quelques Etats sur le territoire desquels la présence du loup pose des problèmes - la France, l'Italie, les pays nordiques - mais qui n'ont pas émis de réserve. Forcément, la majorité des membres du comité permanent nous donnera de nouveau une réponse négative.
En déposant ma motion 10.3264, je savais que le Conseil fédéral ne faisait pas forcément toujours preuve de mauvaise volonté. J'ai pensé alors que le Conseil fédéral avait évalué quels étaient les intérêts au niveau international. Aujourd'hui, même le Conseil fédéral arrive gentiment à la conclusion qu'il n'y a pas d'autre solution que celle de dénoncer la Convention de Berne pour demander immédiatement après de pouvoir la réintégrer. Je suis persuadé qu'au moment où la Suisse la dénoncera, aucun Etat signataire n'aura l'idée que la Suisse ne protégera pas toutes les espèces qu'elle a toujours protégées comme elle le faisait lorsqu'elle a signé la convention.
A un moment donné, il faut qu'au niveau du droit international les intérêts du pays et la défense de notre Etat de droit soient exprimés une fois pour toutes clairement et que les actes adoptés par l'Assemblée fédérale soient mis en oeuvre par l'exécutif. Même si l'initiative du canton du Valais "Wolf. Fertig lustig!" - avec un terme qui ne fait pas très sérieux -, donne l'opportunité, je dis bien l'"opportunité", de faire respecter tout simplement notre pays comme tous les autres pays qui bénéficient du même régime.
C'est la raison pour laquelle je vous demande de bien vouloir donner suite à l'initiative du canton du Valais en suivant la minorité Rieder.
Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion
Eigentlich sind, seitdem ich mich zu Wort gemeldet habe, so viele gute Voten gefallen, die ich alle nur unterstützen und auf keinen Fall noch überbieten kann. Ich möchte auch meine Befangenheit bekanntgeben: Ich bin Schafbesitzer; das sind ja diejenigen, die bisher am meisten betroffen sind. Sicher markanter ist aber meine Einsitznahme in einem Komitee des Kantons Uri, das in kurzer Zeit erfolgreich eine Volksinitiative lanciert hat, die innerhalb von drei Monaten mit Unterschriften in sechsfacher Höhe des Notwendigen zustande gekommen ist. Die ganzen Argumentationen, die wir heute gehört haben, sind Argumentationen, die ich in der Gesellschaft täglich höre, wenn das Thema Wolf wieder aktuell ist. Selbstverständlich gibt es auch andere Stimmen, und die respektiere ich auch.
Ich möchte es kurz machen und keine weiteren Argumente mehr liefern, sondern mindestens darauf hinweisen, dass das, was die Standesinitiative Wallis verlangt, ja eigentlich ein Schritt vorwärts sein kann, um das Problem zu lösen, und dann ein Schritt zurück sein kann, damit wir trotzdem bei der Berner Konvention wieder dabei sein können, wenn wir in der Zwischenzeit vernünftige Lösungen gefunden haben.
Aus diesen Überlegungen bin ich der Meinung, dass es diese Standesinitiative braucht, weil hängige Beratungen - die anstehende Beratung der Teilrevision des Jagdgesetzes wurde ja angesprochen - eigentlich Voraussetzungen brauchen, damit man losgelöst von der Berner Konvention eine Gesetzgebung machen kann. In diesem Sinne ist die Initiative nur hilfreich.
So bitte ich Sie: Unterstützen Sie diese Standesinitiative. Sie leisten damit den Kollegen, die viele Argumente benutzt bzw. Ihnen glaubwürdig herübergebracht haben, einen Dienst.
Berberat Didier · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Je constate tout d'abord que la peur du loup est vraiment bien ancrée dans l'inconscient collectif humain et que ce thème suscite beaucoup de passions. Il est vrai que, si l'on pense au conte musical "Pierre et le loup" ou aux contes "Le petit chaperon rouge" et "Les trois petits cochons", sans parler des histoires mettant en scène des loups-garous, on constate qu'il existe une peur du loup chez les humains. Je ne plaisante pas, on se rend bien compte qu'il y a un problème et qu'il existe dans notre civilisation un mythe construit autour de l'image du loup.
Je ne sous-estime pas la nature des problèmes que peuvent connaître certains cantons alpins, mais je vous demande malgré tout de suivre la proposition de la majorité de la commission consistant à ne pas donner suite à l'initiative du canton du Valais pour les raisons qui ont été évoquées par le rapporteur et président de la commission.
Tout d'abord, cette initiative cantonale est obsolète puisque la possibilité d'abattre des loups existe depuis longtemps en Suisse lorsqu'ils provoquent des dégâts importants. Les possibilités d'intervention, cela a été rappelé, ont été étendues en 2011 et en 2015 dans l'ordonnance sur la chasse, en autorisant par exemple les tirs de régulation sur de jeunes individus. Puis, vous le savez, les cantons - puisque nous sommes pour l'autonomie des cantons - peuvent réguler l'effectif et autoriser les tirs sélectifs d'individus qui occasionnent des dommages. Il y a donc déjà des choses qui se font. Le Parlement a en outre adopté la motion Engler 14.3151, "Coexistence du loup et de la population de montagne", qui sera mise en oeuvre dans le cadre de la révision de la loi sur la chasse. C'est pour ces raisons que je considère que cette initiative cantonale va trop loin.
De plus, l'initiative cantonale est radicale - il ne s'agit pas de faire un clin d'oeil à un parti -, dans la mesure où son but est que le loup devienne une espèce pouvant être chassée. Cela impliquerait une rupture assez radicale avec la politique suisse de protection des espèces et en matière de chasse. Cette initiative cantonale va beaucoup trop loin, il est important de le dire.
Elle est également excessive, car leurs auteurs exigent la dénonciation d'une convention internationale. J'ai bien écouté Monsieur Fournier: il est vrai que beaucoup d'Etats ont signé cette convention et le fait que la Suisse en est le dépositaire nous donne une responsabilité que d'autres Etats n'ont pas.
Je pense que l'on ne doit pas faire un procès d'intention au Conseil fédéral: il a essayé de s'imposer, mais il a essuyé un refus de la part du comité permanent de la convention qui siégeait à Strasbourg. Je suis aussi pour une égalité de traitement et je trouve qu'il n'est pas normal que des Etats qui peuvent réguler leur population de loups s'opposent à ce que la Suisse se dote aussi d'une solution allant dans ce sens.
Vous savez aussi que, dans le message concernant la modification de la loi sur la chasse - objet 17.052 -, que nous discuterons prochainement au sein de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie, le Conseil fédéral dit - comme l'a rappelé Monsieur Fournier - qu'il déposera une demande en 2018 pour faire passer le loup du statut d'espèce strictement protégée selon l'annexe 2 de la convention à celui d'espèce à protéger selon l'annexe 3. Je souhaite donner une chance au Conseil fédéral, en lui disant que nous traiterons la question du loup lors des travaux sur la loi sur la chasse, même s'il ne faut pas se faire trop d'illusions sur les résultats tangibles de cette modification. Mais je pars du principe qu'il essayera de modifier la situation et que, si l'on devait vraiment essuyer un nouveau niet sec de la part des autres Etats, il serait toujours temps de dénoncer la convention.
Mais, de grâce, faisons en sorte de trouver une solution, car nous sommes dépositaires de la convention. Essayons encore quelque temps et, en cas de refus catégorique, nous pourrons toujours revenir en arrière. Je vous demande donc de ne pas donner suite à cette initiative cantonale, de laisser le Conseil fédéral négocier, de laisser la commission continuer à examiner la question du loup puisque la motion Engler 14.3151, "Coexistence du loup et de la population de montagne", a été adoptée. On verra d'ici quelque temps ce qui peut être fait.
En tout état de cause, cette initiative cantonale est excessive et je vous demande de ne pas y donner suite.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Es ist in der Tat nicht das erste Mal, dass wir in diesem Rat über dieses Thema sprechen. Sie erinnern sich: Das letzte Mal war Frau Bundesrätin Leuthard hier im Saal, und sie legte uns anschaulich dar, dass wir regelmässig im gleichen Kontext über die verschiedensten Tiere sprechen. Vermutlich werden wir auch in Zukunft wieder über den Wolf und andere Tiere sprechen.
Ich glaube, wir haben einen guten Weg gefunden, wie wir in unserem Land mit Wildtieren umgehen. Auf der einen Seite müssen wir akzeptieren, dass es Wildtiere sind. Sie sind, wie der Wolf, zuweilen auch nicht Vegetarier, um ein Zitat aus der letzten Debatte aufzunehmen. Auf der anderen Seite gibt es berechtigte Interessen, beispielsweise von Schafhaltern und anderen Personen, die von Wildtierschäden betroffen sein können.
Die vorliegende Standesinitiative, über die wir heute abstimmen, geht aber weit über das hinaus, was ein vernünftiges Mass und eine Balance darstellen würde. Es geht darum, dass die Berner Konvention gekündigt, ohne Schutz des Wolfes neu verhandelt und damit der Wolf zum Abschuss freigegeben wird. Das ist explizit so vorgesehen. Bei zwanzig bis vierzig Exemplaren in der Schweiz wäre das schlicht und ergreifend das Todesurteil für den Wolf, und es wäre die Entscheidung, dass wir hier keine Wildtiere haben wollen. Wir wollen ein bisschen Gras, ein bisschen Baumbestand, dann darf es ein paar Vögel haben, aber ansonsten wollen wir hier keine Wildtiere, wir wollen das unter Kontrolle haben. Wir gehen zwar gerne in die Ferien, wir machen Safari in Kenia. Wenn die Kenianer auf die Idee kämen, alle Löwen abzuschiessen, weil sie gefährlich sind, würden wir sagen, das sei eine Sauerei, der WWF solle eingreifen usw. Aber bei uns: Amseln und Spatzen, alles andere bitte im Zoo.
Ich glaube, wir müssen uns schon fragen, ob wir noch ein bisschen Natur zulassen wollen. Die Balance, die wir in unserem Land haben, besagt ja auch, dass verhältnismässig wenige Personen betroffen sind. Ich erspare Ihnen all die Zahlen, die wir in der letzten Debatte diskutiert haben: wie viele Schafe gerissen werden, wie viele Schafe abstürzen, weil sie nicht behirtet werden. Sie erinnern sich, dass die Zahl der von Wölfen gerissenen Schafe, verglichen mit Todesfällen, die Schafen durch anderes Unheil drohen, minim ist. Sie wissen auch, dass die Schafhalter entschädigt werden usw., ich erspare Ihnen das alles. Ich glaube, die Balance, die wir gefunden haben und die auch der Bundesrat mit der Gesetzgebung gefunden hat, ist gut.
Ich möchte Ihnen einfach eines sagen: Wenn ich Wolfsgegner wäre, hätte ich diese Initiative nicht eingereicht, auch nicht als Kanton Wallis. Sie riskieren etwas. Sie sind wahrscheinlich auch darüber informiert, dass sich Tierschutzkreise - nicht radikale, sondern etablierte Tierschutzorganisationen - die Frage stellen, ob es nicht besser wäre, eine Volksinitiative zum Schutz von Wildtieren zu lancieren. Sie wissen: Umfragen in der Schweiz zeigen, dass 76 Prozent der Bevölkerung den Wolf wollen. Sie können sich vorstellen, wie eine solche Volksinitiative ausgeht. Wenn wir eine solche Volksinitiative annehmen, sind Sie hier nicht mehr in der Lage zu schauen, dass wir eine vernünftige Balance finden. Dann ist die Frage entschieden.
Ich ersuche Sie, zugunsten der Schafhalter und der anderen betroffenen Personen einerseits, zugunsten der Wildtiere andererseits einen vernünftigen Ausgleich zu suchen und bei der jetzigen Gesetzgebung zu bleiben. Wir haben auch schon Vorstösse zugunsten des Schutzes des Wolfes unterstützt, die in eine vernünftige Richtung gehen. Aber diese Standesinitiative ist sehr radikal.
Deshalb ersuche ich Sie dringend, bei Ihrer Position zu bleiben und die Initiative abzulehnen.
Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
Il y a un élément dont nous n'avons pas parlé et que notre conseil, qui se veut le gardien des institutions, qui veut prendre un peu de distance par rapport aux débats émotionnels, doit prendre en considération. Tout à l'heure, à juste titre, Monsieur Fournier a rappelé un certain nombre d'éléments institutionnels. Il a indiqué dans quel esprit les lois devaient être faites. En Suisse, les lois doivent être faites avant tout dans le respect de notre Constitution fédérale. Et notre Constitution fédérale, à l'article 78 alinéa 4, nous donne le devoir de protéger les animaux sauvages. Je crois que c'est un point de départ absolu, qui devrait nous amener à nous opposer à cette initiative cantonale.
Il y a un deuxième élément, qui me semble important pour notre chambre. La Suisse est un petit pays et pour un petit pays comme le nôtre, les accords internationaux sont d'une très grande valeur, parce que ce sont eux qui permettent d'échapper à la loi du plus fort. Envoyer le signal, dans cette chambre, que nous pensons raisonnable de donner suite à une initiative cantonale dans laquelle on demande de dénoncer un accord international, je pense que c'est tout simplement irresponsable, quel que soit l'accord dont on parle. En Suisse, nous avons le sens de la parole donnée; quand on s'est engagé, c'est pour de bon, et la dénonciation d'un accord international me paraît, surtout dans les temps actuels, tout à fait irresponsable.
De surcroît, si on connaît un peu cet accord - indépendamment du fait qu'il a été conclu à Berne et qu'effectivement cela nous donne encore des responsabilités accrues quant à son observation -, on constate qu'il concerne des centaines d'animaux. On ne va pas dénoncer un accord qui concerne des centaines d'animaux pour une seule espèce qui peut poser quelques problèmes au niveau de sa régulation en Suisse. D'autant plus - mais je ne devrais même pas ajouter cet argument, parce qu'il a été largement avancé et qu'il ne s'agit pas pour moi de l'argument essentiel - que cela n'est pas utile, puisqu'on est en train de trouver par toutes sortes de voies, notamment par des modifications législatives, des solutions pour régler le problème que peut poser le loup dans certains cantons.
Sur le fond, notre chambre ne peut pas donner suite à une initiative cantonale dans laquelle on nous propose de violer la Constitution fédérale et de dénoncer des accords internationaux auxquels nous avons souscrit.
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Votum von Herrn Jositsch hat mich doch auch noch herausgefordert.
Ich sehe diese Standesinitiative nicht so radikal, wie er das dargestellt hat. Es steht schon etwas von Kündigung in diesem Vorstoss, aber es steht auch wieder drin, "mit der Möglichkeit" eines Wiedereintritts "unter Einführung eines Vorbehalts". Der Bundesrat hat ja ganz genau auch gesagt und in Aussicht gestellt, diesbezüglich im nächsten Jahr erneut einen Antrag bei der Berner Konvention zu hinterlegen, dass man in Bezug auf den Status in dieser Konvention eben von "streng geschützt" auf "geschützt" geht. Und denken Sie nicht, dass dieser Antrag eine Chance hat, wenn wir heute jetzt diese Standesinitiative ablehnen. Dieser Antrag hat dann natürlich nicht den Hauch einer Chance, und das kann doch nicht sein. Dann geht es genau gleich weiter wie bis dato, und das wollen wir nicht. Ich glaube, wir müssen nicht nur ein Zeichen setzen, wie heute Herr Rieder gesagt hat, sondern wir müssen dem Bundesrat den Rücken stärken, damit er diesen Antrag nicht nur stellen, sondern auch erfolgreich durchsetzen kann.
Wir wollen jetzt hier in der Schweiz eine Wolfspopulation mit mindestens 150 Wölfen aufziehen. Dazu muss ich schon sagen: Wir haben in den letzten Jahrzehnten und Jahren etliche andere Populationen mit vielen Tausend und Millionen Franken unterstützt. Bedrohte Ziegen- und Schafrassen! Und die wollen Sie jetzt wieder - ich sage es ein bisschen grob - fressen lassen, zumindest reissen lassen? Das ist doch nicht natürlich, überhaupt nicht natürlich, und es ist auch nicht im Sinne des Gesetzgebers; es ist nicht so, wie man das hier angedacht hatte.
Wir müssen dieser Standesinitiative heute Folge geben, dem Bundesrat den Rücken stärken, und dann sehen wir wieder weiter, was geht.
Fournier Jean-René · 2VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
J'aimerais dire quelques derniers mots pour essayer de redonner à chacun de mes collègues bonne conscience à la suite de l'intervention de Monsieur Cramer, qui a dit que cette initiative cantonale était anticonstitutionnelle, parce qu'elle ne protégeait pas les animaux.
Je voudrais ajouter qu'on demande d'assouplir la protection accordée au loup, soit de passer de la protection extrême au degré situé juste au-dessous. On ne veut pas l'extermination de cette espèce, mais on veut gérer son effectif. Si l'initiative cantonale valaisanne vise à dénoncer la convention, c'est la même demande que le Conseil fédéral a déjà adressée au comité permanent de la convention. Dans cette demande, le Conseil fédéral s'est engagé à négocier une réintégration parmi les Etats membres. C'est aussi la demande que notre conseil et le Conseil national ont acceptée en 2010 déjà. Vous voyez donc que toutes les choses sont bien réglées et doivent se passer dans la plus grande sérénité possible.
Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD
Noch zwei, drei Ergänzungen, damit sich vor der Abstimmung jedermann bewusst ist, wie die Regelung heute ist und in Zukunft ausgestaltet sein wird. Das geltende Recht sagt, dass grundsätzlich nur Abschüsse einzelner Wölfe möglich sind, die grossen Schaden angerichtet haben. Wir haben jetzt den Entwurf einer Teilrevision des Jagdgesetzes auf dem Tisch. Er nimmt die Forderung der Motion Engler auf, was die Regulierung des Wolfes betrifft. Die Motion Engler hat zur Folge, dass in Zukunft eine erweiterte Abschussmöglichkeit besteht, und zwar können im Falle absehbarer Konflikte zwischen Wolf und Bevölkerung frühzeitig bestandesregulierende Eingriffe gemacht werden. Das ist das, was in der Botschaft bzw. im Entwurf zur Teilrevision des Jagdgesetzes steht. Daneben gibt es die Standesinitiative Wallis, die in ihrer Endzielsetzung den Wolf voll als jagdbar erklären will.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit, der mit 7 zu 2 Stimmen zustande gekommen ist, schlägt ein Vorgehen in Schritten vor: Wir haben einen Status quo. Abschüsse sind sehr eingeschränkt möglich. Und wir haben jetzt die Umsetzung der Motion Engler. Immerhin haben wir diese Motion verabschiedet und den Bundesrat auf diese Piste geschickt. Nun legt er uns diese Botschaft vor. Wir sind der Meinung, jetzt müsste man in Schritten vorgehen, diese Modifizierung einmal umsetzen und schauen, welche Auswirkungen dies hat. Dann kann man später weitergehen, wenn man sieht, dass das nicht genügt.
Zum Schluss komme ich noch einmal auf die formellen Gründe zurück: Wir werden in der UREK-SR bereits im Oktober die Beratung der Teilrevision des Jagdgesetzes aufnehmen. Also gibt es eigentlich sachlich keine Gründe dafür, nun einer Standesinitiative Folge zu geben, die uns verpflichten würde, parallel zu den Arbeiten des Bundesrates gesetzgeberisch tätig zu werden. Das Gesetz wird geöffnet, und selbst wenn man die Auffassung der Kommissionsmehrheit nicht teilt, dass ein Vorgehen in Schritten sinnvoll ist, hat das Parlament freie Hand. Es kann das, was die Standesinitiative hier fordert, ins Gesetz schreiben, wenn es dazu die nötigen Mehrheiten gibt.
Aus diesen Gründen bin ich der Meinung, dass es sinnvoll wäre, der Kommissionsmehrheit zu folgen und der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 23 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 10 Stimmen
(7 Enthaltungen)
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Sie haben der Initiative keine Folge gegeben. Damit ist das Geschäft definitiv erledigt.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Kommission die Petition 17.2001 des Vereins Wildtierschutz Schweiz, "Schluss mit der Ausrottungspolitik gegen den Wolf", im Rahmen des Geschäftes 14.320 gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes behandelt und davon Kenntnis genommen hat.