17.3621
Sicherheitspolitischer Bericht
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion
Die Motion des Nationalrates will den Bundesrat beauftragen, den sicherheitspolitischen Bericht ab sofort allein durch das VBS erstellen zu lassen. Dieser ist bei sicherheitsrelevanten Veränderungen als Bericht des VBS zeitnah und aktuell vorzulegen. Er darf nicht länger sein als zwanzig A4-Seiten. Er soll Sicherheitslücken, Massnahmen und Konsequenzen sowie den Finanzbedarf aufzeigen. Zum VBS-Bericht abweichende Einschätzungen anderer Departemente sind in einem separaten Bericht aufzuzeigen.
Der Nationalrat hat dieser Motion am 21. September 2017 mit 90 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Ihre Kommission folgt dem Bundesrat und lehnt die Motion einstimmig ab.
Ihre Kommission vertritt einhellig die Meinung, für die Beurteilung der Sicherheit könne und dürfe nicht nur ein Departement zuständig sein. Die Motion würde nicht nur das Kollegialitätsprinzip des Bundesrates verletzen, sondern sogar dem Gesamtbundesrat die Verantwortung entziehen. Für die Kommission ist und bleibt somit zwingend: Für die Sicherheit und für die sicherheitspolitische Ausrichtung ist der Gesamtbundesrat in der Pflicht zu behalten. Somit ist er auch für die Inhalte eines sicherheitspolitischen Berichtes verantwortlich. Er muss auch die notwendigen Vorkehrungen aufzeigen und hat entsprechend die notwendigen Mittel sicherzustellen. Die Tatsache, dass unter Sicherheit für unsere Bevölkerung, die Wirtschaft und damit für unser Land fast alle Departemente eine Kompetenz und spezielle Funktion haben - als Beispiele: bei Cyberbedrohung das EFD, bei der Gesundheit das EDI und das VBS für die Armee -, spricht gegen die Motion.
Im letzten sicherheitspolitischen Bericht steht zur sicherheitspolitischen Führung und zum Sicherheitsverbund Schweiz, dass die Führung dem EDA, dem VBS, dem EJPD, dem WBF und dem EFD zugeordnet ist. Auch der Sicherheitsausschuss des Bundesrates besteht neben dem Vorsteher des VBS aus den Vorstehern des EDA und des EJPD. All das scheinen die Motionäre erstaunlicherweise nicht beachtet zu haben.
Was den Umgang, die Methodik und die Periodizität des sicherheitspolitischen Berichtes betrifft, wurde der Bundesrat bei der letzten Berichterstattung schon sensibilisiert. Dabei hat der Bundesrat in Aussicht gestellt, entsprechende Anpassungen anzugehen. Somit gehe ich nicht mehr vertiefter auf die kreative Forderung der Motion ein, die verlangt, dass der Bericht maximal zwanzig A4-Seiten umfassen darf, sondern ich beantrage im Lichte der genannten Beurteilungen Ihrer Kommission, dem einstimmigen Beschluss der Kommission und somit auch dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Wie gesagt, die Motion verlangt zwei Dinge: Erstens soll der sicherheitspolitische Bericht neu durch das VBS erstellt werden, und zweitens soll er nicht mehr als zwanzig Seiten umfassen. Die erste Forderung schätzen wir als problematisch ein, die zweite ist originell, aber nicht zielführend. Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion.
Problematisch ist die erste Forderung, weil das VBS allein nicht in der Lage ist, den sicherheitspolitischen Bericht zu schreiben. Sicherheitspolitik ist, wie gesagt, ein vieldimensionales Thema: Cyber, Migration, Terrorismus - all diese Dinge sind nicht im VBS. Gerade die Kantone und die Gemeinden nehmen bei der Sicherheit eine wesentliche Rolle ein und werden daher jeweils bei der Erstellung des Berichtes einbezogen. Innerhalb der Bundesverwaltung sind neben dem VBS auch alle anderen Departemente betroffen. Das wollen wir eigentlich aufrechterhalten.
Noch problematischer ist es eigentlich, weil der Bundesrat in diesem Fall die Führungsverantwortung hat - der Bundesrat, nicht das VBS. Das ist ja nicht irgendein "Papierli", dieser sicherheitspolitische Bericht. Einem Departement den Lead zu überlassen und Differenzen gegen aussen auszuweisen steht im klaren Widerspruch zur in der Bundesverfassung vorgesehenen Rolle des Bundesrates und zum Kollegialitätsprinzip. Es ist ja nicht die rechtliche Vorschrift, Differenzen transparent zu machen, sondern Differenzen gemeinsam auszutragen, zu diskutieren, dann zu entscheiden und schliesslich ohne Differenzen gegen aussen aufzutreten.
Wenn Sie das beim sicherheitspolitischen Bericht des Bundesrates bezüglich VBS machen, dann müssten Sie es ja konsequenterweise auch beim aussenpolitischen Bericht bezüglich EDA, beim Aussenwirtschaftsbericht bezüglich WBF und beim SIF-Bericht bezüglich EFD machen. Sie sehen, wo das hinführt.
Zum Wunsch nach kürzeren Berichten: Es ist natürlich so, einzelne Berichte sind nicht ideal geschrieben. Es wäre schon geboten, dass einzelne Autoren sich in diesen Berichten so kurz wie möglich fassen. Aber das können Sie nicht verordnen. Ich habe auch schon Bücher gelesen, die mehr als zwanzig Seiten lang und sehr interessant zu lesen waren.
Darüber hinaus ist das Thema Sicherheit ein komplexes Thema. Wenn Sie das einfach pauschal verordnen, zwanzig Seiten und nicht mehr über die Sicherheit - ich weiss nicht, ob das das richtige Rezept ist.
Deshalb beantragen wir Ihnen, dass Sie diese Motion ablehnen.
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Abgelehnt - Rejeté
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Damit sind wir bereits am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich verabschiede den Herrn Bundeskanzler und wünsche ihm und Ihnen allen noch einen schönen Tag!
Schluss der Sitzung um 09.55 Uhr
La séance est levée à 09 h 55