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Soppressione dell'aiuto transitorio per i parlamentari

de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD

Antrag der Mehrheit

Der Initiative Folge geben

Antrag der Minderheit

(Barrile, Galladé, Glättli, Masshardt, Piller Carrard, Wermuth)

Der Initiative keine Folge geben

Proposition de la majorité

Donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Barrile, Galladé, Glättli, Masshardt, Piller Carrard, Wermuth)

Ne pas donner suite à l'initiative

Le président (de Buman Dominique, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.

Rickli Natalie · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich wusste früher nicht einmal, dass wir Anspruch auf eine sogenannte Überbrückungshilfe haben. Ich habe es erst erfahren, als ich ein Interview gelesen habe mit dem ehemaligen Fraktionschef der SP, der abgewählt worden ist. Im Interview hat er gesagt, er hätte zwar Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung bzw. des RAV gehabt, er sei aber - hören Sie gut zu - zu stolz gewesen, dorthin zu gehen. Da habe ich gedacht: Das ist ja eine Ohrfeige, ein Affront für jeden Arbeitnehmer, der seine Stelle verliert und dem nichts anderes übrigbleibt, als zum RAV zu gehen. So habe ich mich in das Dossier eingelesen und festgestellt, dass wir, obwohl wir in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, auf die zusätzliche Möglichkeit Anspruch haben, eine Überbrückungshilfe zu beziehen. Es sind etwa 2300 Franken im Monat während maximal zwei Jahren, und dies, wie gesagt, obwohl wir und auch der Bund in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Meiner Meinung nach sprechen fünf Gründe für die Unterstützung meiner parlamentarischen Initiative:

1. Wir haben ein Milizsystem. Das heisst, dass wir neben dem Parlamentsmandat einen Beruf ausüben. Es sollte also gar nicht vorkommen, dass man aufs RAV muss.

2. Auch jene, die nicht arbeiten - das gibt es ja zunehmend -, sollten doch einen Job finden. Wir sind die obersten Gesetzgeber in diesem Land, wir sind auch für viele ein Vorbild, wir machen eine verantwortungsvolle, sehr wichtige Arbeit; und da soll es nicht möglich sein, einen Job zu finden? Da müsste ich mich auch fragen, ob gewisse Leute hier am richtigen Ort sind.

3. Noch einmal: Wir haben einen Anspruch darauf, auf das RAV zu gehen. Wir haben Abzüge für die Arbeitslosenversicherung auf unserem Lohn. Auch der Bund bezahlt einen Teil an die Arbeitslosenversicherung. Also kann man auch auf das RAV gehen. Für die Überbrückungshilfe werden nämlich zusätzliche Steuergelder verwendet; die Arbeitslosenversicherung ist eine andere Kasse.

4. Wir haben immer höhere Entschädigungen, nicht nur seit zehn Jahren, seit ich im Parlament bin, sondern gerade auch seit 2003, seit die Überbrückungsrente eingeführt wurde. Man kann also sicher auch verlangen, dass man etwas auf die Seite legt.

5. Schliesslich finde ich, dass man Eigenverantwortung hat. Man hat doch auch eine Vorbildfunktion: Wir Parlamentarier oder offenbar einige von uns haben die Ansicht, es sei unser nicht würdig, auf das RAV zu gehen. Das ist eine Ohrfeige für einen normalen Bürger, der das tun muss. Dazu sind die Sozialwerke ja auch da, wenn man im Moment nicht für sich schauen kann. Also sollen wir uns doch nicht zu gut sein, ebenfalls auf das RAV zu gehen, wenn es denn nötig ist.

Ich bitte Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Ich habe übrigens bei der Verwaltung die aktuellen Zahlen nachgefragt: 820 000 Franken Steuergelder wurden zwischen der Einführung und 2015 ausbezahlt, das können Sie in der Begründung nachlesen. 2016 wurden dafür 94 000 Franken aufgewendet, 2017 waren es 70 000 Franken.

Vielen Dank für die Unterstützung.

Barrile Angelo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Im Namen der Minderheit Ihrer Kommission bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Wir haben es gehört: Es gibt seit 2003 die Möglichkeit, abgewählten Parlamentarierinnen und Parlamentariern während einer Übergangszeit von maximal zwei Jahren eine Überbrückungshilfe auszuzahlen. Gedacht ist diese, um eine gewisse Not zu lindern, weil man kurzfristig abgewählt worden ist und zum Teil nicht genügend Zeit hat, um sich beruflich neu zu orientieren. Diese Hilfe wird nur auf Antrag ausbezahlt. Sie muss begründet werden, und sie wird vom Büro genehmigt.

Diese Überbrückungshilfe beträgt, wir haben es gehört, knapp über 2000 Franken im Monat. Seit es sie gibt, haben sie nur 22 ehemalige Parlamentarier und Parlamentarierinnen bezogen. Es handelt sich nicht um einen Bonus oder um eine zusätzliche Auszahlung zu den Arbeitslosengeldern, sondern es ist eine Ergänzung oder eine Alternative. Und zwar ist es so: Wenn man beides beziehen möchte, wird die Hilfe von den Arbeitslosengeldern abgezogen. Ich bin schon auch einverstanden mit Kollegin Natalie Rickli, dass es nicht unwürdig ist, aufs RAV zu gehen. Aber die Hilfe ist eine Ergänzung dazu und nicht ein Bonus.

Nun, sie hat es angesprochen, und es ist auch mir wichtig, die Frage zu stellen: Was bedeutet denn "Milizparlament"? Wieso gibt es diese Entschädigung? Die Idee - es gibt sie immer noch - ist: Wir haben einen Hauptberuf mit einem Haupteinkommen, und nebenbei wird im Parlament Politik betrieben. Das sollte garantieren, dass wir einerseits ein Einkommen haben, von dem wir leben können, und dass wir andererseits genügend Bodenhaftung haben, indem wir auch unsere Erfahrung aus dem Berufsleben in die Politik einbringen. Das ist die Idee.

Aber es ist schon lange nicht mehr so einfach, wie sich viele das vorstellen. Wir haben gerade letztes Jahr die Studie gesehen, die gezeigt hat: Ein Parlamentsmandat bedeutet heutzutage, einen Job von 60 bis 80 Prozent zu haben. Der Hauptberuf ist für die meisten von uns zum Nebenberuf geworden, und praktisch niemand geht noch dem Hauptberuf nach wie vor der Wahl. Ich bin eine der wenigen Ausnahmen, ich bin immer noch Hausarzt zu 50 Prozent. Viele haben einen niedrigprozentigen Job und/oder nebenbei natürlich auch zu Hause Betreuungsaufgaben. Eine Abwahl erfolgt sehr kurzfristig, und nicht alle können sich innerhalb eines Monats beruflich total neu orientieren oder einfach dem Arbeitgeber sagen: Du, ab nächsten Monat komme ich zu 100 Prozent arbeiten - schau, dass es klappt! Genau um diese Fälle geht es hier, genau dafür wurde diese Überbrückungshilfe geschaffen.

Sind Sie sich bewusst, dass es Parlamentarierinnen und Parlamentarier gibt, die angestellt sind, die Familien haben, die nicht so flexibel sind? Viele haben nebenbei kein Mandat in einem Verwaltungsrat, bei dem sie einfach so mal schnell mehrere Hunderttausend Franken jährlich beziehen können, so viel wie eine arbeitende Familie vielleicht in zwei bis drei Jahren; und sie können auch nicht schnell ein bisschen etwas auf die Seite tun. Genau um diese Menschen geht es.

Also, bitte, geben Sie dieser parlamentarischen Initiative keine Folge.

Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Einfach um es zu präzisieren: Sie haben jetzt immer von unerwarteten kurzfristigen Abwahlen gesprochen. Sind Sie sich bewusst, dass diese Regelungen auch gelten, wenn jemand ordentlich zurücktritt und damit durchaus in der Lage wäre, seine finanziellen Verhältnisse nach dem Rücktritt zu planen?

Barrile Angelo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Vielen Dank für die Frage. Ich finde das eine gute Frage. Ja, es ist mir in der Kommission bewusst geworden. Wir haben darüber gesprochen. Ich sage Ihnen, ich wäre bereit, diese Regelung neu anzuschauen und anzupassen. Es ist tatsächlich so, dass man vorausplanen kann, wenn man nicht mehr zur Wahl antritt. Hier könnte man etwas ändern. Das spricht für mich aber nicht dafür, dass wir die Hilfe als Ganze abschaffen.

Buffat Michaël · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

La Commission des institutions politiques de votre conseil s'est réunie le 20 janvier 2017 afin de procéder à l'examen de la présente initiative parlementaire, déposée par notre collègue Natalie Rickli. La commission avait décidé à l'époque, par 17 voix contre 7, de donner suite à l'initiative.

L'auteure de l'initiative considère que le montant de l'aide transitoire que l'on peut recevoir en quittant le Parlement est injustifiée vu qu'un ancien député qui quitte le Parlement peut demander une indemnité de chômage s'il ne peut retrouver du travail. Cet état de fait crée plutôt une inégalité, car le parlementaire qui demande cette aide transitoire plutôt que d'aller pointer au chômage n'est plus soumis à l'obligation de rechercher un emploi durant une période qui peut aller jusqu'à deux ans. Il est important de maintenir le système du parlement de milice dans notre pays, et les parlementaires doivent rester en mesure, pendant et après leur mandat, de poursuivre leur activité professionnelle. Pour ceux qui ne trouveraient pas d'emploi, il est nécessaire qu'ils s'inscrivent auprès d'un office régional de placement comme n'importe quel autre travailleur.

La commission soeur du Conseil des Etats a quant à elle décidé, par 7 voix contre 6, de ne pas donner suite à l'initiative. A son sens, cette aide transitoire modeste n'engendre pas de surcoût, car elle n'est pas versée en plus des allocations de chômage mais à la place de celles-ci.

Je relève également que l'initiative parlementaire 18.403 déposée par le Bureau de notre conseil cette semaine et relative à la réforme du système des indemnités et des défraiements parlementaires, n'aborde pas la problématique de l'aide transitoire versée aux élus qui terminent leur mandat.

Il y a lieu aujourd'hui de supprimer cet avantage injustifié. C'est ainsi que la majorité de la commission vous recommande de donner suite à l'initiative parlementaire Rickli Natalie. La commission a pris sa décision, le 9 novembre dernier, par 15 voix contre 6 et 1 abstention.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale

Die SPK-NR hat der parlamentarischen Initiative nach der ersten Beratung am 20. Januar 2017 Folge gegeben. Das Geschäft ging dann weiter an die Schwesterkommission, die SPK-SR. Diese hat der Initiative mit 7 zu 6 Stimmen keine Folge gegeben. Das ist eigentlich der Grund, wieso wir nun in den Rat kommen und Ihnen diese parlamentarische Initiative vorstellen und Ihnen empfehlen, ihr Folge zu geben.

Ich fasse kurz zusammen, worum es wirklich geht: Nach geltendem Recht kann ein Ratsmitglied nach dem Ausscheiden aus dem Rat - ob abgewählt oder freiwillig - eine Überbrückungshilfe für maximal zwei Jahre beantragen. Es ist kein gleichwertiger Ersatz für das Einkommen, das es als Ratsmitglied erzielen konnte. Dies ist in Artikel 8a PRG so geregelt. Die Überbrückungshilfe beträgt höchstens 100 Prozent des Höchstbetrages der jährlichen Altersrente. Im Durchschnitt wurden in den letzten neun Jahren 90 000 Franken pro Jahr auf diese Art ausbezahlt.

Die Kommission teilt die Auffassung der Initiantin, dass die Existenz einer solchen Überbrückungshilfe nicht mehr gerechtfertigt ist. Ein Ratsmitglied kann nämlich, wenn es das Mandat als Bundesparlamentarier verliert, wie alle anderen Berechtigten Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beanspruchen. Die entsprechenden Versicherungsbeiträge von 1,1 Prozent der ALV-pflichtigen Entschädigungen werden heute jedem Bundesparlamentarier bereits abgezogen. Selbstverständlich - und das ist der wichtige Punkt - muss ein Ratsmitglied, das Arbeitslosengeld beanspruchen möchte, wie alle anderen Stellensuchenden zu einem RAV gehen und sich dort ordentlich als arbeitslos anmelden. Das war auch ein Grund, warum die Schwesterkommission dieser Initiative keine Folge gegeben hat. Im Gegensatz dazu bleibt den Ratsmitgliedern für die Beanspruchung von Überbrückungshilfe der Gang zum RAV erspart, und es kann sich direkt an die entsprechende Stelle der Parlamentsdienste wenden.

Es ist für die Kommissionsmehrheit nicht einzusehen, warum ein Ratsmitglied dank der Überbrückungshilfe diese Sonderbehandlung gegenüber normalen Bürgerinnen und Bürgern geniessen soll. Die Mehrheit der Kommission ist somit der Ansicht, dass mit der Arbeitslosenversicherung eine Einrichtung besteht, die für solche Fälle genügend Unterstützung bieten kann. Es braucht keine zusätzliche Kasse, aus der anstelle von Arbeitslosengeldern eine Überbrückungshilfe ausbezahlt wird. Diese Kosten belasten im Gegensatz zum Arbeitslosengeld den Steuerzahler.

Es ist noch anzumerken, dass es aus Sicht der Kommission erwünscht ist, dass ein Ratsmitglied neben dem Parlamentsmandat auch andere Tätigkeiten ausübt. Im Gegensatz zu Herrn Barrile, der gesagt hat, er sei einer der wenigen, die neben der Parlamentsaufgabe auch noch andere Aufgaben wahrnehmen, bin ich überzeugt, dass es hier im Saal noch einige Damen und Herren gibt, die das tun.

Es könne nicht erwartet werden, dass ein abgewähltes Ratsmitglied innert kürzester Zeit den Verdienstverlust kompensieren kann - das ist die Aussage der Kommissionsminderheit. Die Kommissionsmehrheit kann dieser Argumentation aber nicht folgen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Arbeitslosenversicherung genügend Schutz bietet.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser Initiative Folge zu geben und so gegenüber dem Ständerat ein Zeichen zu setzen.

Votazione

Le président (de Buman Dominique, président): La majorité propose de donner suite à l'initiative. Une minorité propose de ne pas donner suite à l'initiative.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 115 Stimmen

Dagegen ... 66 Stimmen

(2 Enthaltungen)