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Honorare für Ingenieurleistungen. Zählt bei den Entscheiden des Astra und des BAV nur der Preis?
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Der Interpellant ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. Er beantragt Diskussion. - Dem wird nicht opponiert.
Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Wir könnten stundenlang über dieses Problem diskutieren, aber ich werde mich kurzfassen. Es geht mir heute nur um eine Nachfrage. Ich möchte auf das Problem des Lohndumpings fokussieren. Für die Branche ist das im Rahmen der öffentlichen Beschaffungen ein echtes Problem. Es geht um eine Branche, die für ihre Ausbildung und Erfahrung weltweit bekannt und geschätzt ist. Ich glaube, dass hier ein Problem zu lösen ist.
Ich lese in der Stellungnahme des Bundesrates zu Ziffer 4: "Die vom Interpellanten geforderte 'angemessene' Berücksichtigung der Stundenansätze kann das Risiko von Lohndumping nicht verhindern." Gleichzeitig habe ich hier den Bericht zum Beschaffungswesen des Astra 2016. Auf Seite 9 habe ich folgenden Satz gefunden: "Eine Rückweisung eines Angebots mit tiefen Stundenansätzen mit dem alleinigen Argument, dass sogenannte 'Dumpingpreise' angeboten wurden, ist rechtlich nicht zulässig." Lohndumping bedeutet heute fast immer auch, mit Subunternehmen im Ausland zu arbeiten, und das ist gegen die Spielregeln, die zu beachten sind.
Meine Nachfrage: Sind Sie bereit, diese Problematik wirklich vertiefter zu überprüfen, um vielleicht Lösungen zu erreichen?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Das Problem ist uns sehr gut bekannt; vor allem betreffend die Ingenieurleistungen haben Sie absolut Recht. Da werden sehr oft Subcontractors in billigen Staaten mit den Ingenieurleistungen betraut, und der Kontrakt läuft über ein schweizerisches Büro oder ein schweizerisches Bauunternehmen. Insofern ist das nicht unzulässig, sondern es ist eine Praxis, sehr oft zum Nachteil der ansässigen ausgebildeten Ingenieure.
Bei mir ist nur das Astra für die Beschaffung zuständig, das BAV nicht. Wir müssen uns an die Empfehlungen der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) halten. Das Sekretariat der Weko, die ja sonst zuständig ist für Wettbewerbsabreden, die unlauter sind, hat der KBOB 2017 mitgeteilt, dass die KBOB-Honorarempfehlungen eine unzulässige, sanktionierbare Wettbewerbsabrede darstellen. Insofern liegt der Ball tatsächlich bei der KBOB. Aktuell arbeitet man an den Empfehlungen 2018, und wir schätzen es im Moment so ein, dass die KBOB hier justiert hat.
Ein Zweites: Die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen ist vom Bundesrat dem Parlament zugewiesen worden. Ich glaube, dass es sich lohnt, auch bei der Gesetzesberatung genau hinzuschauen und sich zu fragen, wie man allenfalls auch dort diese Subakkordantengeschichte verbessern kann.