16.3330
Islamische Gebetsstätten. Verbot der Finanzierung durch das Ausland und Offenlegungspflicht
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Kommission
Ablehnung der Motion
Antrag Minder
Annahme der Motion
Proposition de la commission
Rejeter la motion
Proposition Minder
Adopter la motion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
La Commission des affaires juridiques de notre conseil, dont Monsieur Minder est membre, a examiné, lors de sa séance du 26 avril dernier, la motion déposée par le conseiller national Lorenzo Quadri le 27 avril 2016. Cette motion, s'inspirant du droit autrichien, charge le Conseil fédéral d'élaborer un projet de loi interdisant aux lieux de culte et aux prédicateurs musulmans de recevoir des financements étrangers, obligeant les centres musulmans à déclarer la provenance et l'utilisation des financements dont ils bénéficient et obligeant les prédicateurs à prêcher dans la langue locale.
Le Conseil fédéral propose le rejet de la motion. Le Conseil national l'a adoptée le 26 septembre 2017, par 94 voix contre 89 et 5 abstentions. Après discussion, la commission de notre Conseil vous propose, par 10 voix contre 0 et 1 abstention, de rejeter la motion. Je relève, et je ne trahis ainsi aucun secret de la commission, que si c'est par 10 voix contre 0 et 1 abstention que la décision a été prise, cela signifie qu'aucun membre de la commission ne s'y est opposé ni n'avait déposé de proposition de minorité. Il s'avère que Monsieur Minder a changé d'avis depuis le 26 avril; je pense qu'il vous expliquera pourquoi il en est arrivé maintenant à la conviction selon laquelle cette motion devait être acceptée.
Cela étant, je vais vous dire comment la commission en est arrivée à la conviction que l'on ne pouvait pas soutenir cette motion. Tout d'abord, il apparaît que cette motion est problématique du point de vue de sa conformité avec la Constitution fédérale. En effet, elle concerne une religion particulière, à l'exclusion des autres, et cela peut être considéré comme contraire au principe de l'égalité de traitement.
Cette motion est également contestable par rapport à d'autres principes constitutionnels, tels que la liberté de religion, la liberté d'association et la liberté de la langue.
Par ailleurs et sur le fond, cette motion est inspirée par la législation autrichienne. Or, ici une différence doit être relevée entre la législation autrichienne et l'état d'esprit qui l'anime et ce qu'il en est de la législation suisse. La Suisse est un pays qui connaît la liberté de religion. En Autriche, et cela déjà depuis l'époque de la monarchie austro-hongroise, il y a des religions d'Etat - ce qui n'existe pas dans notre pays. Ces religions d'Etat bénéficient d'une reconnaissance officielle ainsi que des financements qui leur sont associés, ce qui permet ainsi au législateur autrichien de contrôler, voire d'interdire, des sources de financement non étatiques. On est donc dans un système qui est extrêmement différent du nôtre.
Pour le surplus, la commission ne conteste pas les préoccupations manifestées dans la motion et elle est d'avis, comme l'auteur de cette dernière, qu'il convient de lutter contre les tendances extrémistes de certaines communautés et de certains prédicateurs qui leur sont associés - je pense ici à certaines communautés religieuses en particulier. Néanmoins, pour la commission, s'il convient d'intervenir dans ce domaine, cela passe par des actions ciblées.
C'est précisément ce que prévoient la nouvelle loi sur le renseignement et le plan d'action national de lutte contre la radicalisation et l'extrémisme violent, qui a été adopté postérieurement, du reste, à l'examen de la motion par le Conseil national, à savoir le 4 décembre 2017. Ce plan d'action contient 26 mesures qui sont basées sur une approche interdisciplinaire et qui interviennent à tous les échelons de l'Etat. C'est dire si, aussi bien la nouvelle loi sur le renseignement que ce dispositif et ce plan de mesures, sont de nature à répondre aux deux premiers chiffres de la motion.
Concernant le chiffre 3, soit l'obligation de prêcher dans une langue locale, il s'avère que la nouvelle loi fédérale sur les étrangers et l'intégration, dont la teneur est précisée par l'article 7 de l'ordonnance sur l'intégration des étrangers, prévoit que les personnes qui dispensent un enseignement religieux doivent disposer de connaissances de la langue nationale parlée sur leur lieu de travail et connaître les systèmes social et juridique suisses.
C'est donc dire si l'essentiel des demandes figurant dans cette motion, déposée en 2016, ont été concrétisées par notre législation, ceci tout en respectant totalement notre ordre constitutionnel.
Voilà les raisons pour lesquelles la commission, par 10 voix contre 0 et 1 abstention, vous recommande de rejeter la motion Quadri.
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Aksa-Moschee, eine Grossmoschee, ist das neue Sorgenkind im Zusammenhang mit diesem politischen Vorstoss. Sie soll in Schaffhausen gebaut werden. Die Baubewilligung wurde erteilt. Seitens der Bevölkerung herrschen wegen dieser Grossmoschee grosse Aufregung und Unsicherheit. Nicht nur hat man Angst und Bedenken wegen der zunehmenden Islamisierung in meinem Kanton und natürlich auch in der Schweiz, sondern man stellt sich genau die in dieser Motion richtig gestellte Frage: Woher stammt das Geld?
1,5 Millionen Franken soll die Moschee in meinem Kanton gemäss Angaben der Bauherrschaft, des Türkisch-Islamischen Vereins, kosten. Bauexperten jedoch behaupten, die Zahl könne nicht stimmen. Sie reden von 6 Millionen Franken. Die Debatte in den Medien und in der Bevölkerung ist derart heftig, dass sich der Vorstand des Türkisch-Islamischen Vereins gezwungen sah, ein Pressecommuniqué und sogar einen öffentlichen Informationsanlass zu veranstalten. Er unterstreicht, dass eine finanzielle Unterstützung aus dem Ausland in der Vergangenheit nie der Fall war und es auch in Zukunft nie sein wird. Er gibt aber zu, dass der Imam über die Organisation Türkisch-Islamische Stiftung für die Schweiz (Tiss) vom türkischen Staat zur Verfügung gestellt wird. Dadurch stammen die für den dannzumaligen Moscheebetrieb wichtigen dauernden Personalkosten eben trotzdem aus dem Ausland.
Der Fall der An-Nur-Moschee in Winterthur und deren Schliessung hat den Bürgern die Augen geöffnet. Grossmoscheen sind in der Schweiz definitiv heikel. Sie erfüllen vielleicht die kantonalen Bauvorschriften, doch die Bevölkerung fühlt sich dabei nicht mehr wohl. Einerseits geht es um die rein bauliche Erscheinung, dann aber auch um die zunehmende Islamisierung. Sicherlich geht es auch um die vermutete finanzielle Unterstützung aus dem Ausland. Wenn wir heutzutage die Wörter "Türkei" und "Erdogan" hören, so zucken wir alle zusammen.
Kollege Cramer, in der Kommission habe ich mich als Einziger der Stimme noch enthalten. Heute unterstütze ich diese Motion und habe daher auch einen Einzelantrag auf Annahme der Motion gestellt.
Die zwischenzeitlich in meinem Heimatkanton erteilte Baubewilligung für diese Grossmoschee in Schaffhausen ist der Auslöser meines Einzelantrages. Da der Urheber des Vorstosses, Kollege Quadri, aus dem Tessin stammt, müssen wir zweifelsohne feststellen, dass mittlerweile mehrere Kantone ein und dasselbe Problem haben. Entgegnen wir in der Politik diesen Bedenken und Sorgen in der Bevölkerung nichts, so ist es eine reine Frage der Zeit, bis die nächste Volksinitiative kommt. Entweder verbietet sie Grossmoscheen, oder sie nimmt zumindest die Forderung der Finanzierung gemäss dieser Motion auf.
Ein Punkt, welcher besonders hervorzuheben ist, ist Ziffer 3 der Motion: die Pflicht, die Predigt in der Sprache des Ortes abzuhalten. Wir sprechen in Sachen Integration viel von Sprache und haben - wir haben es gehört - auch das Ausländergesetz erst kürzlich diesbezüglich präzisiert und verschärft. Hier aber kann in einer Schweizer Moschee eine Predigt in irgendeiner Sprache gehalten werden. Widersprüchlicher kann eine Integrationspolitik nicht sein. Lassen wir dies weiterhin zu, so dürfen wir uns über Parallelgesellschaften und Ausländerfeindlichkeit nicht wundern.
Wir wissen alle, was die Religion und Religionen für eine Bedeutung und Sprengkraft haben. Die SP hat kürzlich einen Schweizer Islam gefordert. Es wäre interessant zu erfahren, ob dessen Predigten in einer Landessprache sein sollten. Bei der An-Nur-Moschee in Winterthur waren genau diese Predigten in einer Fremdsprache der Streitpunkt schlechthin und der Hauptgrund, der schliesslich zur Schliessung führte. Die Gefahr einer Hasspredigt ist in einer fremden Sprache ungemein höher, als wenn Imame gezwungen werden, ihre Predigt in einer Landessprache zu halten.
Der Nationalrat hat diese Motion angenommen, und ich bitte Sie, hier Gleiches zu tun.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Der Kommissionssprecher hat etwas sehr Wesentliches gesagt. Wenn Sie über diese Motion debattieren und sagen, Sie wollten die gleiche Regelung wie Österreich, ergibt sich bei diesem Vergleich ein grundlegendes Problem, weil Österreich islamische Religionsgemeinschaften anerkennt, und zwar auf nationaler Ebene. Verbunden mit dieser Anerkennung sind dann aber umgekehrt Vorschriften zur Finanzierung der gewöhnlichen Tätigkeit einer Religionsgemeinschaft, z. B. dass sie durch ihre eigenen Kultusgemeinden oder ihre Mitglieder im Inland erfolgen muss und dass allfällige Beiträge und Spenden aus dem Ausland zunächst in Stiftungen nach österreichischem Recht eingebracht werden müssen. Aber das sind die Bedingungen, die Österreich mit der Anerkennung verknüpft, das heisst, diese Religionsgemeinschaften haben auch Möglichkeiten und die tatsächliche staatliche Grundlage, um selber Mitgliederbeiträge oder Kirchensteuern einzuziehen.
Ich glaube, wenn man jetzt sagt, man wolle das Gleiche wie Österreich, aber man wolle nur die eine Hälfte und die andere Hälfte nicht, dann geht das nicht auf. Das war auch ein Grund, weshalb es in Ihrer Kommission doch sehr klar war, dass man diese Motion in dieser Form nicht annehmen kann.
Das Projekt in seinem Kanton, das Herr Ständerat Minder jetzt angeführt hat, kenne ich nicht und kann deshalb auch nicht dazu Stellung nehmen. Ich würde Sie einfach gerne bitten, zwischen dem Bau einer Moschee und den Überlegungen, wie man Terrorismusfinanzierung verhindern kann, doch eine klare Trennlinie zu ziehen. Wenn Sie jeden Moscheebau dem Generalverdacht unterstellen, dass damit der Terrorismus finanziert wird, dann tun Sie weder den Behörden einen Dienst, die tatsächlich im Bereich der Verhinderung von Terrorismusfinanzierung eine Aufgabe haben und wahrnehmen, noch ermöglichen Sie es den muslimischen Religionsgemeinschaften, ihre Gebetskultur in diesem Land zu pflegen.
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass wir mit dem Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus genau solche Fragen à fond diskutiert haben. Wir haben das aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam getan. Ich erinnere Sie daran, dass im letzten November die Kantone, die Städte, die Gemeinden und der Bund gemeinsam diesen nationalen Aktionsplan verabschiedet haben. Dort sind 26 verschiedene Massnahmen, die sich auch an unterschiedliche staatliche Ebenen wenden, aufgelistet.
Der Sicherheitsverbund Schweiz ist jetzt daran, diese Massnahmen umzusetzen. Der Bundesrat hat vor gut zwei Wochen für ein entsprechendes Impulsprogramm einen Beitrag von 5 Millionen Franken für die nächsten fünf Jahre gesprochen und damit solche Projekte auch gestartet werden können, damit der Austausch funktioniert, damit man - Herr Ständerat Minder, Sie haben ja nur Moscheen erwähnt - genau aus solchen Beispielen auch lernen kann, was man vielleicht anders machen muss und wie man vorgeht, damit die Behörden voneinander lernen.
Ich kann Ihnen wirklich versichern, dass man z. B. gerade auch auf Strafverfolgungsebene einen intensiven Austausch pflegt, was Best Practices sind, und zwar nicht nur in der Schweiz, sondern auch international. Es gibt hier einen intensiven Austausch, z. B. auch mit anderen europäischen Staaten.
Zu dem, was Sie in Bezug auf die Imame gesagt haben, zum Predigen in der Landessprache: Der Kommissionssprecher hat es erwähnt, ich will es nicht noch einmal wiederholen. Wir haben gerade in Artikel 7 der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern entsprechende Vorgaben gemacht, auch in Bezug auf die Kenntnisse nicht nur einer Landessprache, sondern auch der gesellschaftlichen Werte, die hier vorhanden sind.
Ich war gestern Abend an einer Diplomübergabe in Zusammenhang mit einer Weiterbildung der Universität Bern für religiöse Betreuungspersonen, vor allem in Gefängnissen, aber auch in Asylunterkünften. Es gibt auch Bestrebungen an der Universität Freiburg, in Genf und an anderen Stellen, übrigens zum Teil auch von den Kantonen angeregt. Das ist eine sehr gute, interreligiöse Sache. Es waren Muslime dabei, ein Hindupriester, christliche Betreuungspersonen. Sie haben sich ausgetauscht. Sie haben diese Weiterbildung gemeinsam abgeschlossen. Das zeigt auf, wie man eben religiöse Betreuung in einem Sinn und Geist sicherstellen kann, wie wir das hier wollen und hier auch leben: interreligiös, in gegenseitigem Respekt vor den unterschiedlichen Religionen. Es wurden aber auch klar die Grenzen aufgezeigt.
Ich denke, solche Bestrebungen müssen wir unterstützen und nicht eine Motion, die generell etwas sagt. Damit würden wir eben ganze Gemeinschaften - Religionsgemeinschaften - unter Generalverdacht stellen. Es geht hier ja nicht um irgendwelche Gemeinschaften, sondern um die muslimischen Gemeinschaften. Ein Generalverdacht bringt unser Land nicht weiter. Wir haben Beispiele, wir haben Instrumente, und ich glaube, mit dem nationalen Aktionsplan haben wir jetzt wirklich auch breit abgestützt die entsprechenden Massnahmen, die umgesetzt werden sollen. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie sich erkundigen, wo diese Massnahmen stehen. Wir können Ihnen - je nachdem, wo Sie das wollen - in der Staatspolitischen Kommission oder in der Sicherheitspolitischen Kommission gerne auch Bericht darüber erstatten, wie die Arbeiten und die Umsetzung des nationalen Aktionsplans fortschreiten. Das machen wir sehr gerne. Aber diese Motion wird Ihnen nicht weiterhelfen, denn sie basiert, wie gesagt, auf einer Annahme, die mit unserem Land gar nicht kompatibel ist. Österreich funktioniert im Umgang mit den muslimischen Gemeinschaften nämlich völlig anders.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 7 Stimmen
Dagegen ... 29 Stimmen
(4 Enthaltungen)