17.063

Fermare la dispersione degli insediamenti - per uno sviluppo insediativo sostenibile (Iniziativa contro la dispersione degli insediamenti). Iniziativa popolare

de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD

Le président (de Buman Dominique, président): Nous reprenons nos travaux sur cet objet, selon la liste des orateurs.

Graf Maya · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi

"Im Jahre 1876 gelang es uns ..., eine revolutionäre ... Entscheidung zu treffen, die auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit basierte." So beschrieb Bundespräsident Ueli Maurer gemäss Bericht der "NZZ" vom 31. Juli 2013 am Ökoforum in China das schweizerische Waldgesetz. Da pflichte ich Bundesrat Ueli Maurer vollumfänglich bei: Das war revolutionär, und diese Entscheidung Ende des 19. Jahrhunderts war weitsichtig. In dieser Zeit häuften sich die Naturkatastrophen aufgrund der massiven Waldrodungen vor allem in unseren Alpen. Deshalb beschloss die Landesregierung 1874, "dass es im Interesse des öffentlichen Wohles liegt ..., die Kahlschläge zu beschränken". Die Schweizer Regierung von damals erkannte also weitsichtig, dass der Wald langfristig nur Holz liefern und seine Schutzfunktion wahrnehmen kann, wenn nur so viel genutzt wird, wie auch nachwächst. Damit hatte die Schweizer Politik vor 145 Jahren, international gesehen, mit einer Pioniertat zum ersten Mal das Konzept der Nachhaltigkeit in das Bundesrecht aufgenommen.

Heute ist unser Kulturland in genau derselben Situation. Spreche ich mit Bäuerinnen und Bauern, mit Einwohnerinnen und Einwohnern, so kommt die Sorge um den Verlust des Kulturlandes und somit um unsere Ernährungsgrundlage immer zur Sprache. Daher ist der Kulturlandschutz nun zum Glück auch im neuen Verfassungsartikel 104a verankert. Doch das reicht nicht. Nun müssen Taten folgen, es kann nicht gewartet und weiter gezögert werden. Die Zeit drängt, denn jeden Tag wächst die Schweizer Siedlungsfläche um neun Fussballfelder - neun Fussballfelder jeden Tag, auch heute, am 7. Juni 2018; das sind 0,77 Quadratmeter pro Sekunde.

Jährlich verliert die Schweiz somit 3400 Hektaren landwirtschaftliches Kulturland zugunsten der Siedlungsfläche. Auch die Fruchtfolgeflächen, die besten Ackerflächen der Schweiz, wo unsere Nahrung wächst, sind unter grossem Druck durch die ungebremste Siedlungsentwicklung. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen hat zum Ziel, das beste Landwirtschaftsland zu erhalten. Jeder Kanton muss dies mit einem Kontingent sichern, aber nicht alle Kantone können diese Vorgabe erfüllen. So hat auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates im Jahre 2015 sich dieses Problems angenommen und zuhanden des Bundesrates Empfehlungen zur Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlandes gemacht. Sie erwartet vom Bundesrat eine umfassende Überprüfung des Sachplans Fruchtfolgeflächen und eine konsequente Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion beim Vollzug in den Kantonen.

Warum sage ich Ihnen das alles? Weil ich damit zeigen will, dass der Handlungsbedarf gross ist und es alle wissen. Man will jedoch viel zu wenig und zu zögerlich vorgehen. Die Jungen Grünen wollen handeln, denn sie sind die nächste Generation. Es geht um die Ernährungsgrundlage künftiger Generationen. Es geht um unsere Kulturlandschaften, um Erholungsräume, um Naturräume, um unsere biologische Vielfalt, die in Zukunft unsere Ernährung und unser Leben sichern werden. Die Jungen Grünen machen mit der Zersiedelungs-Initiative Vorschläge für eine nachhaltige, umfassende, zukunftsfähige Bewirtschaftung eines nichtnachwachsenden Rohstoffes, unseres Bodens. Sie zeigen auf, wie eine nachhaltige Siedlungsentwicklung für mehr Lebensqualität gegen innen heute angegangen werden kann.

Ich kann Ihnen sagen, dass diese Anliegen in der Bevölkerung und auch in der Landwirtschaft sehr stark verankert sind. Diverse Kulturlandschutz-Initiativen wurden in den letzten Jahren in folgenden Kantonen eingereicht: im Kanton Bern von der BDP, den Grünen und dem Berner Bauernverband; im Kanton Zürich vom Zürcher Bauernverband und von den Grünen; im Kanton Thurgau wurde im Februar 2017 eine Initiative sowie ein Gegenvorschlag von 80 Prozent der Bevölkerung angenommen; im Kanton Luzern wurden im Januar 2018 mit Unterstützung der Grünen, GLP, EVP, SP und der Biobäuerinnen und -bauern Luzern gleich zwei Kulturland-Initiativen eingereicht. Ich könnte noch fortfahren mit anderen Initiativen in verschiedenen Kantonen und Gemeinden.

Nachhaltigkeit und Ausgleich der Flächen, wie wir es aus der Waldgesetzgebung seit Ende des 19. Jahrhunderts kennen, brauchen wir heute, am Anfang des 21. Jahrhunderts, dringend für unseren Kulturlandschutz.

Es braucht diese Revolution, und zwar heute. Unsere Vorfahren waren zum grossen Glück für uns Nachkommen mutig und gingen entschieden diesen Weg. Sie haben für uns die wichtige Lebensgrundlage Wald gesichert. Wir sollten heute mit einer nachhaltigen Wohnungspolitik, kombiniert mit einem wirksamen Kulturlandschutz, dasselbe tun.

Mit Überzeugung unterstütze ich die Zersiedelungs-Initiative der Jungen Grünen.

Egloff Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Der guten Ordnung halber weise ich vorab auf meine Interessenbindung als Präsident des Hauseigentümerverbandes Schweiz hin.

Die Initianten verlangen eine nach innen gerichtete Siedlungsentwicklung sowie einen vollständigen Einzonungsstopp. In Zukunft sollen Bauzonen nur noch ausgeschieden werden können, wenn an anderer Stelle eine gleichwertige Fläche ausgezont wird. Ausserdem verlangt die Initiative, dass ausserhalb der Bauzonen nur noch standortgebundene Bauten sowie solche für die bodenabhängige Landwirtschaft gebaut werden dürfen.

Diese Forderungen sind nicht realistisch. Das revidierte Raumplanungsgesetz, das am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, erfüllt die Forderungen der Initianten bereits weitestgehend. Es lenkt die Siedlungsentwicklung nach innen und legt fest, dass Gemeinden nur noch über Bauzonen verfügen dürfen, die den Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre decken. Dem Siedlungsbereich wurde damit ein enges Korsett verpasst. Das Kulturland ist besser geschützt.

Das genügt den Initianten aber nicht oder noch nicht. Sie glauben, das bestehende Gesetz reiche nicht aus, um die Zersiedelung einzudämmen. Die Bauzonenstatistik des Bundes zeigt, dass die Bauzonen seit 2012 gleich geblieben sind, während die Bevölkerung von 7,4 auf über 8 Millionen Menschen angewachsen ist. Es erscheint mir wenig klug, über die Raumplanung auch noch Migrationspolitik betreiben zu wollen. Ein vollständiger Einzonungsstopp wäre angesichts des erwarteten Bevölkerungswachstums aber auch völlig unrealistisch. Er würde die Entwicklung der Schweiz übermässig einschränken und insbesondere auch dem Wirtschaftsstandort schaden, da es beispielsweise schwierig werden würde, neue Firmen anzusiedeln.

Die Umsetzung der Revision des Raumplanungsgesetzes im Bereich Siedlung stellt eine enorme Herausforderung dar und ist in den Kantonen noch längst nicht abgeschlossen. Auch in jenen Kantonen, die bereits über angepasste Richtpläne verfügen, geht die Arbeit noch weiter. Dort ist es an den Gemeinden, die Vorgaben aus den Richtplänen umzusetzen. Es geht darum, die geforderte Konzentrierung der Besiedelung nach innen in den Gesetzen und Nutzungsplänen zu realisieren. Es gibt wohldurchdachte Raumordnungskonzepte mit Entwicklungsstrategien. So soll in Stadtlandschaften Dynamik möglich sein. Die urbanen Wohnlandschaften sollen massvoll entwickelt werden. Landschaften, die unter Druck sind, sollen stabilisiert und aufgewertet werden. In der Kulturlandschaft soll der Charakter erhalten bleiben, und Naturlandschaften sollen geschützt und bewahrt werden.

Die Auswirkungen der Umsetzung der ersten Revision des Raumplanungsgesetzes, insbesondere auch mit Bezug auf den Kulturlandschutz infolge der Beschränkungen des Siedlungsgebietes, müssen daher erst abgewartet werden. Durch die aktuell laufende Überarbeitung des Sachplans Fruchtfolgeflächen sollen zudem die fruchtbarsten Böden verstärkt geschützt werden. Auch die Forderung der Initianten nach nachhaltigen Quartieren gründet in einer unrealistisch verklärten Vorstellung, nach der alle Bewohner in einem Wohnquartier im Tante-Emma-Laden einkaufen oder in der Kinderkrippe arbeiten.

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Der Ständerat, der in der Frühjahrssession darüber beraten hat, spricht sich ebenfalls gegen die Initiative aus. Es gibt keinen Grund, hier drin anders zu beschliessen.

Genecand Benoît · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo liberale radicale

Je vais saisir l'occasion du débat sur cette initiative pour partager avec vous quelques considérations sur la question qui nous est posée par les initiants. La question centrale de l'initiative "contre le mitage" est de savoir ce que nous faisons, en Suisse, avec le sol. C'est une question récurrente, qui commence à être pressante au sein de la population et qui a été posée indirectement par l'initiative "contre l'immigration de masse" en 2014 et par l'initiative "pour en finir avec les constructions envahissantes de résidences secondaires", dite "initiative Franz Weber", en 2012. C'est une question dont on ne se débarrassera pas simplement en disant oui ou non à cette initiative des Jeunes Verts.

A la base de notre modèle de développement, on admet que la croissance est illimitée, qu'on peut toujours avoir plus de capital, et en Suisse on admet qu'on peut toujours avoir plus de travail, puisque nous avons une politique de migration extrêmement libérale. Ce que les modèles classiques ne disent pas, et c'est ce qui commence à inquiéter un peu la population, c'est que le sol, lui, est limité. C'est une denrée non seulement rare, mais aussi finie: on ne peut pas ajouter un mètre carré. La Suisse n'est pas un pays qui fera des conquêtes territoriales chez ses voisins, donc on aura le nombre de mètres carrés qui nous a été légué par nos ancêtres. Or la consommation du sol ne cesse de croître et cette consommation est liée notamment aux migrations ou à la démographie. Mais la démographie, en Suisse, cela veut aussi dire les migrations, il faut bien s'en rendre compte, puisque la population suisse elle-même, par son renouvellement naturel, n'a pas une croissance si importante que cela. Les années 1892, 1927, 1956, 1968, 1995 et 2012 ne vous disent peut-être rien, mais ce sont chacune des années où la Suisse a franchi le cap d'un million d'habitants supplémentaires. Elle comptait 3 millions d'habitants en 1892, 4 millions en 1927, etc.; 8 millions, c'était en 2012. Selon les démographes, en 2035, nous serons 9 millions, et en 2039 nous serons 10 millions.

Donc la question se pose de savoir comment on fera pour accueillir tous ces habitants sans une utilisation massive du sol. On nous dit souvent - et c'est le plan de la Confédération - qu'il faut construire vers l'intérieur, densifier, construire la ville en ville. Mais il faut savoir que la Suisse est déjà un pays assez dense en termes de nombre d'habitants par kilomètre carré. Dans certaines villes, dont Genève, on a atteint un nombre très élevé d'habitants par kilomètre carré. Donc il ne va pas être si facile que cela de régler la question par la seule densification; il y aura des résistances dans les villes.

Je pense que ce que l'on pourrait commencer par faire - je me tourne vers les rapporteurs -, c'est absolument d'éviter tout gaspillage du sol, et c'est les paysans qui doivent commencer par faire le travail hors de la zone à bâtir. Oui à un développement de la paysannerie pour sa modernisation, mais non à toutes les aventures pour les petits animaux de rente et pour les transformations en résidences secondaires des granges qui sont isolées. Là, je pense que la paysannerie doit vraiment faire son travail, mais je ne suis pas sûr que cela suffira.

Ainsi, même si cette initiative rate sa cible puisque, finalement, elle propose de geler l'utilisation du sol sans s'interroger profondément sur le modèle, il faut se rendre compte que de nombreuses décisions qui sont prises dans cette enceinte ont, à court ou à moyen terme, une incidence sur l'utilisation du sol. Prenons un dossier qui va nous occuper lors de la session d'automne, à savoir celui de la réforme de la fiscalité des entreprises et de la réforme de l'AVS, dossier pour lequel il semble y avoir un consensus. Je ne me prononcerai pas sur ce consensus, mais je souhaite simplement indiquer que le projet, en étant extrêmement agressif ou progressif - c'est selon - en matière de fiscalité, encouragera encore le développement économique de la Suisse. D'un autre côté, on refuse absolument d'augmenter l'âge du départ à la retraite. La combinaison de ces deux facteurs aura une conséquence évidente, à savoir que la Suisse sera encore plus dépendante d'une forte immigration et d'une croissance de l'économie par des apports extérieurs.

Je pense que cette initiative touche un thème intéressant, mais que les initiants n'ont pas fait la lumière sur les conséquences qu'impliquerait son approbation. Je crois qu'il sera bientôt temps - et ce sera une version libérale - de définir clairement les effets de nos politiques sur l'utilisation du sol et d'offrir un choix éclairé à la population. Mais en l'occurrence, je le répète, avec cette initiative ce choix n'est pas éclairé parce qu'elle ne tient compte que de l'aspect du sol, sans s'intéresser aux conséquences économiques. Je recommande donc de dire non à cette initiative, bien que cette question garde toute sa pertinence.

Gugger Niklaus-Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo PPD

Der Ständerat lehnt die Zersiedelungs-Initiative der Jungen Grünen ab. Er beschloss die Nein-Empfehlung mit 34 zu 2 Stimmen und verzichtete auf einen Gegenvorschlag. Roland Eberle, Präsident der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Ständerates, verwies dabei auf die erste Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. Seine Meinung ist, dass das Kulturland durch die Teilrevision besser geschützt und die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt werde. Die Kantone müssten ja ihre Richtpläne bis Ende April 2019 entsprechend anpassen. Die zweite Teilrevision des Raumplanungsgesetzes werde das Bauen ausserhalb von Baugebieten aufnehmen. Dagegen gehe die Einfrierung der Bauzonen über das Raumplanungsgesetz hinaus, sagte Eberle, und sie hemme sinnvolle Entwicklungen. Für viele sei die Initiative somit zu starr und kontraproduktiv.

Auf einen indirekten Gegenvorschlag verzichtete die UREK des Nationalrates unter anderem, weil die Zeit zu knapp sei, um die Beratungen mit der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes zu koordinieren. Das wäre aus meiner Sicht bei gutem Willen aller Beteiligten aber möglich gewesen. Die Botschaft zur zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes stellte Bundesrätin Doris Leuthard in der Ratsdebatte bis Ende dieses Jahres in Aussicht.

Ich teile im Grundsatz die Anliegen der Zersiedelungs-Initiative, eine weitere Zersiedelung der Schweizer Landschaft aufzuhalten und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung zu erreichen. Die Initiative greift Probleme auf, die vielen Menschen in der Schweiz Sorge bereiten, wie mehrere Abstimmungen in den letzten Jahren gezeigt haben, Probleme, die nicht nur die Natur und das Landschaftsbild betreffen, sondern auch die Lebensqualität und die Attraktivität unseres Landes als Wirtschaftsstandort und als Tourismusziel. Insbesondere ausserhalb der Bauzonen ist ein regelrechter Bauboom festzustellen, wie unter anderem auch Zahlen des Bundesamtes für Raumentwicklung zeigen. Das bestehende Instrumentarium des Umweltrechts und des Raumplanungsrechts reicht offensichtlich nicht aus, um den Verlust an Kulturlandfläche zu stoppen. Dass dies mit der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes gelingt, darauf werden wir in diesem Rat hinarbeiten - sicher ist es aber noch keineswegs. Auch der neue Verfassungsartikel 104a, den Volk und Stände im September 2017 mit grosser Mehrheit angenommen haben, enthält den Auftrag zum Schutz des Kulturlandes. Er harrt aber noch seiner Umsetzung.

Ich empfehle Ihnen daher, für den Gegenentwurf der Minderheit II (Bäumle) zu stimmen. Die Initiative werde ich eher zur Ablehnung empfehlen oder mich der Stimme enthalten.

Friedl Claudia · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista

Die Schweizerinnen und Schweizer sind stolz auf ihr Land, und das - ich glaube - darin sind wir uns einig, zu Recht. Es ist schön, auf kleinstem Raum gibt es eine enorme landschaftliche und kulturelle Vielfalt. Ausdruck davon sind beispielsweise schmucke Stadtzentren, Dorfzentren und Bauernhäuser, die es in jeder Region auf für sie typische Art gibt. Aber der Druck auf die Landschaft durch wachsende Siedlungen, Gewerbe- und Industriegebiete, landwirtschaftliche Bauten und Verkehrswege ist enorm, und das verändert die Landschaft. Viel Kulturland ist verschwunden und verschwindet heute noch. Der Druck auf das Kulturland steigt nicht nur mit der Grösse der Bauzonen, er steigt auch im Nichtbaugebiet ausserhalb der Bauzonen. Dafür sorgen die in regelmässigen Abständen durch das Parlament beschlossenen stetigen Lockerungen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen.

Das seit 1979 geltende Raumplanungsgesetz hat den Schutz des Kulturlandes und der Landschaften nicht sicherstellen können. Das Raumplanungsgesetz ist im Grundsatz gut, es ist ein gutes Gesetz, und auch die angestossenen Revisionen 1 und 2 sind notwendig. Nur die Umsetzung und Ausführung bleiben einfach zu schwach. Zu viele Ausnahmen, ich habe es erwähnt, weichen die Wirkung auf.

Die Zersiedelungs-Initiative ist nur eine Antwort auf diese falsche Entwicklung. Es braucht mehr Schutz des Kulturlandes und der Naturgebiete. Das ist ein Verfassungsauftrag, es ist vorhin schon zweimal erwähnt worden. Es braucht einen Stopp bei der Verschwendung von Kulturland und einen Stopp bei den Neueinzonungen. Bereits heute hat sich das Siedlungsgebiet enorm ausgedehnt. Täglich wird die Fläche von acht Fussballfeldern neu überbaut. Diese Flächen müssen dringend besser genutzt werden.

Heute ist das Angebot an Bauflächen rein nachfrageorientiert. Wenn mehr gebaut wird, wird mehr Boden eingezont. Dabei wird verschwenderisch mit dem Boden umgegangen. Immer noch entstehen riesige, flächenfressende Einkaufszentren und Gewerbebauten mit ebenso grossen oberirdischen Parkplatzflächen - von sorgsamem Umgang mit Boden keine Spur.

Die Pro-Kopf-Siedlungsfläche steigt ständig und beträgt gemäss Arealstatistik des Bundes heute 407 Quadratmeter. Der Bundesrat hat einmal festgelegt, dass 400 Quadratmeter die oberste Grenze dessen seien, was noch als nachhaltig bezeichnet werden könne. Diese Grenze ist also bereits überschritten. Auch die erste Teilrevision des Raumplanungsgesetzes wird daran nicht viel ändern; mit einem Wachstumsszenario "Hoch" wird sich in den meisten Kantonen und Gemeinden bei den Einzonungen nicht viel ändern.

Es ist Zeit, sich auf eine neue Siedlungspolitik einzulassen. Es braucht einen Paradigmenwechsel. Die Entwicklung der letzten Jahre fand an den Rändern der Siedlungen statt. In Zukunft muss es viel wichtiger sein, die Entwicklung nach innen zu richten. Den Gemeinde- und Dorfzentren muss wieder mehr Augenmerk geschenkt werden.

Das Einfrieren der Bauzonen ist ohne Zweifel ein radikaler Einschnitt in den künftigen Umgang mit dem Boden. Aber es ist ein wirksamer Ansatz, um das Kulturland zu schützen und die Zersiedelung zu stoppen. Die Initiative der Jungen Grünen ist ein Hebel, um bei den laufenden Revisionen des Raumplanungsgesetzes eine griffige und wirkungsvolle Umsetzung zu erzielen. Damit kann der Druck aufrechterhalten werden. Das ist notwendig.

Deshalb unterstütze ich diese Initiative und empfehle Ihnen, dies ebenfalls zu tun.

Burgherr Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Die Zersiedelungs-Initiative ist ein weiteres Beispiel dafür, wie man mit Extremforderungen Regulierungen durchboxen will, die unüberlegt sind und letztendlich niemandem guttun. Das Initiativkomitee um die Jungen Grünen fordert einen kompletten Einzonungsstopp, das heisst, dass in einer Gemeinde nur noch eingezont werden darf, wenn irgendwo anders ausgezont wird, und das ist ein Blödsinn. Damit erhoffen sich die Initianten, dass die Schweiz nicht weiter angeblich mit Einfamilienhäusern, Lagerhallen und Wohnbauanlagen zugepflastert wird und grüne Wiesen zerstört werden.

Als einer, der täglich baut, bin ich einverstanden, dass man zu unseren Grünflächen schauen muss und gegebene Bauten effektiv und effizient nutzen soll. Wir brauchen Kulturland, aber mit der Annahme der Initiative würden wir definitiv zu weit gehen. Wir brauchen weder zentralistische Kontrolleure noch starre Regeln, die vorschreiben, wie wir mit unseren Landflächen umzugehen haben. Kantone und Gemeinden, die zu ihrem Land schauen und langfristige Strategien entwickeln, würden bestraft. Ich erinnere daran, dass die Schweiz durch Föderalismus und Eigenverantwortung stark und zukunftsfähig wurde. Diese Errungenschaften wollen wir mit solchen festen Regeln nicht verspielen. Damit schaden wir unserer Wirtschaft. Beispielsweise würde Innovation in der Landwirtschaft oder auch die Neuansiedelung von Unternehmen unnötig erschwert. Damit würden wir den Wirtschaftsstandort Schweiz zusätzlich schwächen, was im Moment besonders fahrlässig wäre.

Der Staat und vor allem der Bund sollen nur die Rahmenbedingungen vorgeben. Diese sollen unser Unternehmertum, unsere Eigenverantwortung und die Innovation fördern. Die Zersiedelungs-Initiative ist jedoch fortschrittsfeindlich und verhindert jegliche Eigeninitiative. Es kann nicht sein, dass ein Unternehmer, der gute Geschäfte macht und vergrössern will, keine zweite Produktionshalle aufstellen kann oder ein erfolgreicher Online-Shop keine zusätzlichen Infrastrukturen bauen darf, nur weil Umzonungen in der betreffenden Gegend nicht mehr möglich sind. Ja, damit schaffen wir keine Wertschöpfung, sondern bauen Wohlstand ab. Das sind definitiv die falschen Signale.

Zudem wissen wir nicht, was uns die Zukunft bringen wird. Was für Migrationsströme werden auf uns zukommen? Was wird die Digitalisierung mit sich bringen? Wie wird Mobilität morgen aussehen? In unserer sich extrem schnell wandelnden Zeit können wir nicht wissen, wie wir zukünftig leben und wohnen werden und was unsere Bedürfnisse sein werden. Wir können heute nur spekulieren und raten.

Damit wir aber unsere Zukunft wortwörtlich nicht verbauen, müssen wir uns bewusst sein, dass nur freiheitliche Rahmenbedingungen unsere wirtschaftliche Stabilität garantieren. Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir haben ein existierendes Regelwerk. Damit wir uns vor der Zersiedelung schützen können, müssen wir in den Städten verdichtet bauen können. Hier dürfen den Bauherren keine Steine in den Weg gelegt werden. Leider sind sie dort aber mit vielen Detailregulierungen konfrontiert - Ortsbildschutz, Lärmvorschriften, denkmalpflegerische Enteignungen und weitere Hürden. Dies veranlasst sie, wieder in die Agglomerationen und Randregionen zu gehen. Wir müssen hier unbedingt die Vorschriften lockern. Nur so wird für die Bauenden die Stadt als Verdichtungsraum attraktiv.

Die Initiative weist hier in die falsche Richtung und sollte daher ganz klar zur Ablehnung empfohlen werden.

Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale radicale

Ich spreche vorerst als Präsident des Schweizerischen Städteverbandes. Der Vorstand dieses Verbandes lehnt diese Initiative mit grösster Mehrheit ab. Die Raumentwicklungspolitik gehört zu unseren Schwerpunktthemen, und deswegen haben sich der Verband und der Vorstand in jüngster Vergangenheit mit den beiden Revisionsetappen des Raumplanungsgesetzes intensiv befasst. Die Anliegen der Zersiedelungs-Initiative decken sich in weiten Teilen mit denen der ersten Revisionsetappe.

Weitreichende Auswirkungen hätte insbesondere der neue Absatz 6 von Artikel 75, mit dem die Gesamtfläche der Bauzonen eingefroren werden soll. Neue Bauzonen sollen nur noch zulässig sein, wenn eine vergleichbare Fläche ausgezont wird. Eine Kompensation innerhalb einer Gemeinde wäre dabei nach Meinung der Initiantinnen und Initianten wenig zielführend. Sie erachten den schweizweiten Ausgleich als sinnvoll. Ein solches Ausgleichssystem ist allerdings bereits innerhalb einer Gemeinde sehr anspruchsvoll. Wir stehen in unserer Stadt zurzeit mitten in der Ortsplanungsrevision, und deswegen sind mir die dabei auftretenden Probleme und Hindernisse bestens bekannt. Wir haben zurzeit auch ein Projekt eines Austausches innerhalb unseres Kantons zwischen städtischem Gebiet und ländlichem Gebiet. Auch das ist alles andere als einfach; ich komme noch darauf zurück.

Dazu kommt, dass dort, wo der Baulandbedarf gross ist, oft auch die Siedlungsentwicklung nach innen weit fortgeschritten ist. Bei einer ungenügenden Baulandumlagerung über die Regions- und Kantonsgrenzen hinweg besteht in diesen Gegenden die Gefahr einer nicht mehr vertretbaren Baulandverknappung, was die bereits erwähnten negativen Begleiterscheinungen mit höheren Wohn- und Gewerbekosten nach sich ziehen würde.

Wir wären bei der Annahme der Initiative gemäss dem neuen Absatz 4 gehalten, günstige Rahmenbedingungen für nachhaltige Quartiere zu schaffen. Diese Anliegen sind in urbanen Gebieten allerdings längst Teil der Raumentwicklungspolitik. Das Gleiche gilt für den neuen Absatz 5, der eine Siedlungsentwicklung nach innen anstrebt. Dieses Ziel deckt sich weitgehend mit der Stossrichtung der ersten Revisionsetappe. Auch das ist in den Städten und Gemeinden tägliche Praxis, allerdings, Herr Kollege Burgherr, zusammen mit dem Isos-Inventar, das uns dabei nicht ein Hindernis ist, sondern hilft. Wir nehmen den Bericht des Bundesrates zu meinem Postulat (16.4028) dankbar entgegen, gemäss dem der Bundesrat einverstanden ist damit, dass Isos und Innenverdichtung kein Widerspruch sind, sondern gemeinsam zu besseren Lösungen führen können.

Nun möchte ich auch mal als Mitglied des Vorstands der Vereinigung für Landesplanung ein paar Worte verlieren. Wir erfahren dort für unsere Tagungen und seminarähnlichen Veranstaltungen eine äusserst grosse Nachfrage der Gemeinden. Es ist nicht so, wie die Sprecher der SVP-Fraktion gemeint haben, es seien nicht Fachleute, sondern sogenannte Praktiker oder Direktbetroffene gefragt. Die Meinung der Fachleute ist in den Gemeinden nach unserer Erfahrung sehr gefragt. Wir haben regelmässig überbuchte Veranstaltungen. Deswegen besteht eine grosse Nachfrage nach Fachleuten. Gerade jetzt in unserem Fall der Stadt Solothurn, wo wir einen Baulandaustausch mit einer ländlichen Gemeinde beabsichtigen, stossen wir auf schwierige Fragen der Recht- und Zweckmässigkeit. Diese Fragen können nicht die beiden Bau- oder Planungskommissionen lösen. Das müssen Personen beurteilen, die den Überblick über die Praxis haben, die noch nicht sehr verbreitet ist - es gibt noch nicht sehr viele Fälle dieses Austausches -, und nicht direkt involviert sind. Sonst verlaufen diese Bemühungen erfahrungsgemäss im Sand.

Wir möchten uns deshalb Herrn Flach in seiner Forderung anschliessen, dass die ETH gefordert ist, den Lehrstuhl für Raumplanung wieder adäquat zu besetzen. Es gibt wenige Bereiche in der Tätigkeit der ETH, die so eng mit der Politik von Gemeinden, Städten und Kantonen verbunden sind wie die Raumplanung. Die Lösung mit einer Assistenzprofessur, besetzt durch eine Person, welche die Schweizer Verhältnisse nicht kennt und keine Landessprache spricht, ist unbefriedigend. Wir schliessen uns deshalb der Forderung von Herrn Flach gegenüber der ETHZ an, und wir hoffen, dass hier auch der Bund nachhelfen kann.

Mit diesen Begründungen bitten wir Sie, jetzt bezogen auf die Initiative, diese abzulehnen.

Vogler Karl · Mit-M · Consiglio nazionale · Obvaldo · Gruppo PPD

Volksinitiativen sind, auch wenn sie manchmal radikal daherkommen, Spiegel und Wiedergabe empfundenen Unbehagens, zumindest bei einem Teil unserer Bevölkerung. Entsprechend tut die Politik gut daran, Volksinitiativen ernst zu nehmen; das umso mehr, wenn, wie vorliegend, einmal mehr der Umgang mit unserem natürlichen Raum zur Debatte steht. Jüngste Abstimmungen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene haben deutlich gezeigt, wie sensibel die Bevölkerung auf das Thema reagiert und dass dabei Rote Karten und harte Eingriffe kein Tabu sind - Stichwort: Zweitwohnungs-Initiative.

Wenn wir uns heute die Schweiz anschauen, so müssen wir leider zugeben, dass die Anliegen der Raumplanung, wie sie in Artikel 75 unserer Bundesverfassung oder ausführlich in Artikel 1 des Raumplanungsgesetzes festgehalten sind, in der Vergangenheit nicht immer ausreichend beachtet und nicht immer umgesetzt worden sind. Allein mit dem Bejammern begangener Fehler werden diese nicht zum Verschwinden gebracht. Das wäre allzu schön. Wie aber können die anstehenden, notabene grossen raumplanerischen Fragestellungen angegangen und gelöst werden? Braucht es dazu tatsächlich die Radikalität der Zersiedelungs-Initiative bzw. insbesondere den neu vorgeschlagenen Absatz 6 von Artikel 75 der Bundesverfassung? Er will ein Verbot der Einzonung neuer Bauzonen ohne entsprechende Auszonung aus der Bauzone.

Ich meine nein. "Nein" darum, weil mit der am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Teilrevision des Raumplanungsgesetzes wesentliche Massnahmen zur Eindämmung der Zersiedelung eingeleitet wurden. Dabei denke ich vorab an die Verankerung des zentralen Grundsatzes der Trennung des Baugebietes vom Nichtbaugebiet in Artikel 1 des Raumplanungsgesetzes und die Ergänzung des Zielkatalogs von Artikel 1 mit dem Gebot, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken. Weiter denke ich an die Ergänzung der Planungsgrundsätze in Artikel 3 des Raumplanungsgesetzes, wonach der Landwirtschaft genügend Kulturland, insbesondere Fruchtfolgeflächen, erhalten bleiben muss und brachliegende oder ungenügend genutzte Flächen in Bauzonen besser genutzt werden.

Schliesslich denke ich an die Stärkung der kantonalen Richtpläne in den Artikeln 6, 8 und 8a im Bereich der Siedlungen. Neu muss der Richtplan etwa aufzeigen, wie gross die Siedlungsfläche insgesamt sein soll, wie eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt und wie sichergestellt werden soll, dass die Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf für fünfzehn Jahre entsprechen. Als Zwischenergebnis darf festgestellt werden, dass mit der besagten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes wesentliche Ziele der Zersiedelungs-Initiative erfüllt worden sind oder deren Erfüllung zumindest in die Wege geleitet worden ist.

Es verbleibt die Forderung eines absoluten Einzonungsverbots ohne Kompensation, welches nicht Gegenstand der besagten Teilrevision war. Würde man dieser Forderung nachkommen und der Zersiedelungs-Initiative zustimmen, so würde das nicht nur sinnvolle und flexible Lösungen verunmöglichen, sondern geradezu zu unbefriedigenden, ja stossenden Resultaten führen. Denken Sie etwa, es ist gesagt worden, an die Kantone und Gemeinden, die in der Vergangenheit haushälterisch mit dem Boden umgegangen sind und über keine überdimensionierten Bauzonen verfügen. Diese Gemeinwesen würden bestraft, und im Gegenzug würden diejenigen, die es in der Vergangenheit mit den Einzonungen nicht so genau genommen haben, belohnt. Solches darf nicht sein. Die Annahme der Initiative würde aber nicht nur zu stossenden Resultaten führen. Die Initiative, insbesondere Absatz 6 von Artikel 75 der Bundesverfassung, ist im Ergebnis zu starr.

Zusammenfassend bitte ich Sie, die Initiative wie auch den Antrag der Minderheit II (Bäumle) abzulehnen. Die Anliegen der Initianten können mit einer konsequenten - ich betone: einer konsequenten - Umsetzung der beschlossenen Teilrevision des Raumplanungsgesetzes im Wesentlichen umgesetzt werden.

Molina Fabian · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Die Schweiz ist ein flächenmässig kleines Land. Das Mittelland, in dem die überwiegende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung lebt, umfasst gerade mal 12 000 Quadratkilometer. Das ist etwa gleich viel, wie die winzigen Falkland-Inseln haben. Auf den Falkland-Inseln leben aber nur etwa zweitausend Menschen, im Schweizer Mittelland rund fünf Millionen Menschen - sprich: In der Schweiz ist Kulturland ein besonders knappes Gut.

Genau deshalb will die Schweizer Bevölkerung eine restriktive und sinnvolle Raumplanung. Das zeigt die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative 2012, das zeigt die Annahme des Raumplanungsgesetzes 2013 mit knapp 63 Prozent der Stimmen, und das zeigt etwa die Annahme der Kulturland-Initiative im Kanton Zürich im Jahr 2012 mit knapp 55 Prozent der Stimmen. Obwohl die Bevölkerung ihren klaren Willen zur Raumplanung immer und immer wieder bekundet hat, schreitet die Zersiedelung der Schweiz immer weiter voran. Die Siedlungsfläche fürs Wohnen ist seit 1985 rund 2,5-mal so stark gewachsen wie die Bevölkerung. Man muss kein Geograf sein, um zu verstehen, dass es so nicht weitergehen kann.

Mit der Zersiedelungs-Initiative haben wir die Möglichkeit, der Zersiedelung der Schweiz für zukünftige Generationen einen Riegel zu schieben und ihr ausreichend unbebaute Landschaft zu hinterlassen. Gleichzeitig fordert die Initiative Kantone und Gemeinden auf, sich um nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens zu sorgen und so mit dem Schweizer Bauland nachhaltig und sozialverträglich umzugehen. Das ist zukunftsträchtig und visionär.

Ich bitte Sie deshalb als Mitglied des Initiativkomitees, die Zersiedelungs-Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Hausammann Markus · Mit-M · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Die Zersiedelungs-Initiative greift ein Problem auf, das zwar erkannt, aber bei Weitem noch nicht gelöst ist. Allein das stetige Bevölkerungswachstum in unserem Land, verbunden mit den steigenden Ansprüchen an den Wohnkomfort, läuft dem Kulturlandschutz diametral entgegen. Dennoch lehne ich die Initiative aus folgenden drei Gründen ab:

1. Die Forderungen der Initiative sind im bestehenden Raumplanungsrecht bereits weitgehend enthalten, insbesondere die Siedlungsentwicklung nach innen.

2. Die Initiative verfolgt explizit den falschen Ansatz, indem sie einerseits in Artikel 75 Absatz 6 der Bundesverfassung die Ausscheidung neuer Bauzonen im ordentlichen, partizipativen Verfahren praktisch verunmöglicht oder zumindest stark erschwert. Andererseits wird in Absatz 7 mit der Formulierung "Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen" weiteren Ausnahmeregelungen ausserhalb des Baugebietes Tür und Tor geöffnet. Um der Zersiedelung Einhalt zu gebieten, muss das ordentliche Einzonungsverfahren gegenüber den Ausnahmeregelungen im Nichtsiedlungsgebiet klar favorisiert werden, weil es sich in der Regel ans bestehende Baugebiet anlehnt.

Aus dem gleichen Grund, Frau Bundesrätin und Frau Lezzi, ist auch der Kompensationsansatz, wie er im Rahmen der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes diskutiert wird, klar zurückzuweisen.

3. Mit der Initiative würde die Entwicklung der Landwirtschaftsbetriebe massiv eingeschränkt. Insbesondere die Möglichkeit zur inneren Aufstockung, die es gerade auch vielen kleineren und mittleren Betrieben gestattet, über die Runden zu kommen, würde in Zukunft untersagt. Die Landwirtschaft ist wie die übrige Wirtschaft auf Entwicklungsmöglichkeiten, auch auf bauliche Entwicklungsmöglichkeiten angewiesen.

Das bestehende Recht bietet eine genügende Grundlage für eine moderne und haushälterische Raumordnung, ist aber in den Kantonen und Gemeinden auch aus Zeitgründen noch nicht umgesetzt. Wenn Sie etwas gegen die Zersiedelung tun wollen, müssen Sie in erster Linie den Vollzug pushen und nicht neue Gesetze schaffen.

Ich bitte Sie, die Initiative und den Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Postskriptum: Ich kann mir eine Bemerkung nicht verkneifen: Wenn nur Bäuerinnen und Bauern, welche täglich auf dem Feld und im Stall anzutreffen sind und dort arbeiten, in der Landwirtschaftszone bauen könnten, hätten wir eine natürliche Beschränkung der Zersiedelung. Vielleicht wäre das ein Ansatz, die Problematik in den Griff zu kriegen.

Egger Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo PPD

Ich deklariere hier meine Interessen: Ich bin Direktor der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete und vertrete dadurch logischerweise auch die Sicht der Berggebiete.

Die Berggebiete sind in Teilen der Raumentwicklungspolitik gebrannte Kinder. Wir mussten die Folgen der Zweitwohnungs-Initiative über uns ergehen lassen, wir haben die Folgen der Landschafts-Initiative. Hier kommt nun nach der Ecopop-Initiative die vierte Initiative, die einen radikalen Einschnitt in die Raumentwicklungspolitik vorsieht. Auf diese radikale Initiative gibt es deshalb nur eine Antwort: ein radikales Nein!

Wir müssen uns vielleicht schon mal fragen, wo denn eigentlich die Probleme in der Raumplanung in der Schweiz sind. Liegen sie wirklich bei der Frage, ob ein Stall im hintersten Safiental um ein paar Quadratmillimeter ausgebaut und erweitert werden darf? Ist das wirklich das zentrale Problem der Raumentwicklung in der Schweiz? Wenn ich die Diskussionen hier im Parlament in den letzten vierzig Jahren seit Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes 1980 anschaue, habe ich manchmal den Eindruck, das sei das zentralste Problem. Denn die ganzen Revisionen des Raumplanungsgesetzes drehten sich immer nur um diesen Teilbereich des Bauens ausserhalb der Bauzonen.

Genau zur gleichen Zeit hat aber die Zersiedelung im Mittelland massiv zugenommen. Zwischen Genf und Romanshorn hat man heute einen unüberschaubaren Siedlungsbrei. Das ist doch eigentlich das zentrale Problem der Raumentwicklung! Hier hat die Landschafts-Initiative immerhin vielleicht doch etwas Gutes bewirkt, indem sie die Siedlungsentwicklung nach innen vorschreibt und die Umsetzung über den ersten Teil der Revision des Raumplanungsgesetzes funktioniert, nämlich über die kantonalen Richtpläne und die kommunalen Nutzungspläne. Das ist der richtige Ansatz. Die Kantone und die Gemeinden haben es selber in der Hand, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.

Wenn es zum Beispiel darum geht, nachhaltige Quartiere einzurichten, Ausnutzungsziffern festzulegen oder Parkierungsvorschriften festzulegen, dann ist das nicht eine Bundesangelegenheit, sondern eine Angelegenheit der Kantone und der Gemeinden. Es braucht dafür nicht wieder einen neuen, zentralistischen Ansatz wie diese Zersiedelungs-Initiative. Sie ist deshalb unnötig und muss abgelehnt werden.

Schlimmer noch ist, dass sie dort zu Kollateralschäden führt, wo eigentlich gar nicht die Hauptprobleme sind, nämlich in der Landwirtschaft und eben im Bereich Bauen ausserhalb der Bauzone.

Mein Vorredner hat bereits ein bisschen auf den Themenbereich Landwirtschaft hingewiesen. Die Zersiedelungs-Initiative schränkt uns im Bereich der Landwirtschaft massiv ein. Sie geht hinter das zurück, was heute möglich ist. Die innere Aufstockung wäre nicht mehr möglich. Dabei haben wir vor fast einem Jahr, im September 2017, einen Verfassungsauftrag festgehalten, der sagt, wir wollen die Ernährungssicherheit sichern. Rund 80 Prozent der Bevölkerung haben zugestimmt. Wir müssen doch alles daransetzen, dass unsere Landwirtschaft möglichst viel produzieren kann, also müssen innere Aufstockungen - z. B. für Aquakulturen, Geflügelmast usw. - möglich sein. Ich stelle hier einen Zielkonflikt zwischen zwei Verfassungsbestimmungen fest. Die Landwirtschaft ist bereit, diese Leistungen zu erbringen. Sie darf hier aber nicht eingeschränkt werden.

Der zweite Themenbereich, bei dem es auch Kollateralschäden geben würde, ist das Bauen ausserhalb der Bauzone. Den Initianten ist bei der ganzen Geschichte wahrscheinlich auch nicht so ganz wohl. Denn sie haben gemerkt, dass sich dann möglicherweise ein paar Städter in der Stadt nicht mehr so wohlfühlen würden und aufs Land fliehen könnten. Sie fürchten deshalb einen Umnutzungsdruck bei Bauten ausserhalb der Bauzone und sagen, Bauten ausserhalb der Bauzone dürften nur noch geringfügig erweitert und umgenutzt werden. Das Wort "geringfügig" ist wieder so ein schwammiger Begriff, und das in einem Bereich, über den wir seit vierzig Jahren diskutieren.

Wir haben eine sehr detaillierte Regelung in Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes und in den entsprechenden Verordnungsbestimmungen. Es gibt auch entsprechende Bundesgerichtsentscheide, eine Gerichtspraxis. Hier würde nun ein neuer, unbestimmter Begriff eingeführt. Die ganze Gesetzgebung müsste angepasst werden, die Rechtsprechung müsste angepasst werden. Der Ausgang wäre unbestimmt. Aufgrund der Interpretation des Initiativkontextes würde das wahrscheinlich viel restriktiver. Abbruch und Neuaufbau wären zum Beispiel sicher nicht mehr möglich.

Völlig unklar sind übrigens auch die Auswirkungen im Zusammenhang mit der Zweitwohnungs-Initiative. Es ist unklar, ob diese neue Verfassungsbestimmung Auswirkungen auf die heute geltenden Möglichkeiten für Zweitwohnungen ausserhalb der Bauzone hätte. Das ist gar nicht geklärt. Das wird auch von den Initianten nicht adressiert, weder im Verfassungstext noch in den Erläuterungen dazu. Auch hier braucht es eigentlich viel mehr Kompetenzen für Bauten ausserhalb der Bauzone bei den Kantonen. Ich erinnere an die Standesinitiativen Graubünden und Wallis, die hängig sind.

Für mich muss die Initiative deshalb aus drei Gründen abgelehnt werden:

1. Die Initiative ist unnötig. Wir haben bereits das Zweitwohnungsgesetz und die erste Revision des Raumplanungsgesetzes.

2. Die Initiative ist schädlich für die Wirtschaft, insbesondere für die Landwirtschaft. Sie schränkt uns hier massiv ein und ist meines Erachtens nicht kompatibel mit dem Verfassungstext vom letzten Jahr.

3. Die Initiative ist ein zentralistischer Eingriff in die Kompetenzen der Kantone und Gemeinden.

Ich bitte Sie deshalb, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Arslan Sibel · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo dei Verdi

Es wurde nun bereits im Detail durchleuchtet, was die Zersiedelung mit der wertvollen Ressource Boden anrichtet, sei es Zerstörung der Kulturlandschaft oder die Bildung von Agglomerationen, die weder die Vorteile eines städtischen noch jene eines ländlichen Lebens aufweisen. Die Initiative bringt mit den Absätzen 4 und 5 des Initiativtextes unter dem Konzept "Nachhaltige Quartiere" grundlegende Lösungsansätze. Diese besagen: "Bund, Kantone und Gemeinden sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens in kleinräumigen Strukturen mit hoher Lebensqualität und kurzen Verkehrswegen", Absatz 4, und "Anzustreben ist eine Siedlungsentwicklung nach innen, die im Einklang steht mit hoher Lebensqualität und besonderen Schutzbestimmungen", Absatz 5.

Was ist nun damit gemeint? Gemäss dem Bundesamt für Raumentwicklung und dem Bundesamt für Energie handelt es sich um dichte und durchmischte städtische Zentren, deren allgemeine Qualität einer umfassenden Vision der Nachhaltigkeit entspricht. Konkret können Sie sich ein nachhaltiges Quartier wie ein kleines Dorf in der Stadt vorstellen. Wohnraum für mehrere Hundert Menschen entsteht zusammen mit Arbeitsplätzen und Grünzonen, alles auf wenig Fläche. Ein Innenhof bietet Grünfläche und einen idealen Gemeinschaftstreffpunkt abseits von Lärmkontamination. Das sonst eher anonyme Stadtleben wird durch die gemeinschaftlichen Strukturen eines Dörfchens bereichert. Das Erdgeschoss kann Läden, Büros oder sonstige Infrastrukturen wie Kindergärten oder kleine Arztpraxen, ja sogar eine Beiz beinhalten, die im Optimalfall direkt von den Bewohnern betrieben oder in denen sie zumindest angestellt werden.

Wenn man das eigene Zuhause in Gehdistanz zum Arbeitsplatz und zu den wichtigsten Einkaufsmöglichkeiten hat, bleibt mehr Zeit für Hobbys und Familie, und der Verkehr wird stark entlastet. Die Wohneinheiten kommen in verschiedenen Grössen und Designs und fördern dadurch die intergenerationelle und soziale Durchmischung. Momentan sind die Hürden für die Entstehung solcher Projekte hoch, und diese will die Initiative senken. Zum Teil gibt es Regelungen wie z. B. eine Parkplatzpflicht. Man könnte die kantonalen Parkierungsreglemente anpassen, sodass nachhaltige Quartiere von der Parkplatzpflicht befreit würden, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Bewohner einer entsprechenden Siedlung ohne Auto auskommen. Schliesslich könnte man die Parkplätze dann auf das für die Notfall- und Carsharing-Fahrzeuge benötigte Minimum reduzieren.

Warum ist die Förderung nachhaltiger Quartiere sinnvoll? Durch diese Lebensweise nimmt zum einen der städtische Verkehr ab, was bei der gesamten Bevölkerung die Lebensqualität steigert. Zeit wird an den richtigen Stellen gespart, um sie in Familie und Freizeit zu investieren. Zum andern wird erschwinglicher Wohnraum mit den modernsten Standards dort geschaffen, wo er am meisten benötigt wird, z. B. dort, wo bereits Arbeitsplätze bestehen oder bereits ein gutes Netz des öffentlichen Verkehrs vorhanden ist. Nachhaltige Quartiere sind platzsparend, indem sie auf dem Prinzip der Commons aufgebaut werden und die Bewohner gemeinschaftliche Flächen für Werkstätten, Gemeinschaftsräume, Kinderspielplätze usw. mitfinanzieren.

Ein Heimatgefühl wird geschaffen, sei es durch aktiven Austausch im Quartier, sei es durch lokale Geschäfte, oder es ist auch durch Produktion möglich. Durch möglichst frühe Partizipation der Bewohner und Bewohnerinnen wird ein Lebensraum kreiert, der den Wünschen, Bedürfnissen und Visionen der Bevölkerung entspricht und nicht den Überlegungen profitorientierter Investoren unterliegt. Die bereits existierenden Quartiere wie das Mehrgenerationenhaus am Eulachpark in Winterthur, das Quartier Hunziker-Areal und die Siedlung Greencity in Zürich, die Siedlung Jonction-Artamis in Genf und die 2000-Watt-Areale sind erfolgreiche Beispiele gelebter Zukunft.

Sagen Sie Ja zur Volksinitiative "Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung"! Sagen Sie Ja zu einer zukunftsorientierten, nachhaltigen und partizipativen Schweiz für alle!

Hausammann Markus · Mit-M · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Sie haben jetzt aufgezählt, was man alles machen könnte. Können Sie mir sagen, welche Gesetzesvorgaben dem im Weg stehen? Insbesondere über den Gestaltungsplan ist ja eigentlich alles möglich, das haben Sie selber gesagt. Warum wollen Sie die Initiative trotzdem durchdrücken?

Arslan Sibel · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo dei Verdi

Wenn die gesetzlichen Regelungen ausreichend vorhanden sind und es schon möglich ist, wieso hat man es bis jetzt nicht gemacht? Wieso überbauen wir noch so viel Kulturland? Es gehört konkret in eine Gesetzesordnung. Mit dieser Initiative muss es möglich sein, dass wir auch in Städten nachhaltige Quartiere bauen können.

Gutjahr Diana · Mit-F · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Bitte stellen Sie dieser Initiative keinen direkten Gegenvorschlag gegenüber! Warum? Weil wir dann in der Volksabstimmung die volle Tragweite der Forderung der Initiative aufzeigen können. Die Initiative verlangt ja lapidar, dass Neueinzonungen nur noch möglich sind, wenn eine gleich grosse Fläche mit vergleichbarer Bodenqualität aus der Bauzone ausgezont wird. Diese Bestimmung ist unbefristet und gilt also für alle Ewigkeiten. Umrahmt ist der Initiativtext mit ein paar eher wolkig anmutenden, will sagen diffusen Bestimmungen zur Siedlungsentwicklung nach innen, mit denen vermutlich die absolute Forderung nach einem Stillstand überdeckt werden soll.

Raumplanung ist dynamisch und eben gerade nicht statisch, sie soll sich den veränderten Verhältnissen anpassen können, und sie hat sich an den Bedürfnissen aller in unserem Land auszurichten. Bei jedem Entscheid muss eine Güterabwägung vorgenommen werden können, welche auch die Interessen der Wirtschaft, der Landwirtschaft, der weiteren Entwicklung, aber vor allem unserer Arbeits- und Ausbildungsplätze mitberücksichtigt.

Meine Erfahrung ist, dass sich die Gemeinden, aber auch die Bevölkerung - gerade auch im Kanton Thurgau, welcher bereits öfters genannt wurde - der grossen Verantwortung eines haushälterischen Umgangs mit Land sehr bewusst sind und somit diese Güterabwägung sorgfältig und umfassend vornehmen. Nach der Verabschiedung des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, welches bereits die nachhaltige Siedlungsentwicklung berücksichtigt, und nachdem die Kantone mühevoll ihre Richtpläne überarbeitet, die Planungs- und Baugesetze angepasst und die Kommunen ihre Reglemente und Pläne in einem demokratischen Prozess überarbeitet haben - teilweise sind sie noch in der Erarbeitung -, ist es deshalb überhaupt nicht nötig, nun ein so starres, unflexibles Weltbild über unser föderalistisch geprägtes Land zu stülpen. Wir dürfen nämlich bei dieser Diskussion nicht vergessen, dass die Kantone noch bis Ende April 2019 Zeit haben, die neuen Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes in ihren Richtplänen umzusetzen. Jetzt will man, ohne konkretes Wissen, welche Wirkung diese Revision erzielt, das geltende Recht zusätzlich verschärfen. Sie werden mir Recht geben müssen: Das macht keinen Sinn!

Diese Initiative nimmt zudem in keiner Weise Rücksicht auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die Vielfalt der kantonal und regional unterschiedlichen Verhältnisse. Ich will sagen, Sie möchten damit unseren Föderalismus aushebeln. Ich bin der Meinung: Gefragt und nötig sind in der Schweiz Beweglichkeit und Mobilität statt absolute Bewahrung des Status quo. Die Initiative hilft nicht, wo es nötig wäre, nämlich bei der Beschleunigung und Entschlackung von Planungs- und Baubewilligungsverfahren in den Städten, damit die innere Verdichtung überhaupt Realität werden kann. Sie verhindert und schadet dort, wo massgeschneiderte Lösungen, zum Beispiel für die Ansiedlung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen, mit den jetzigen Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes möglich wären.

Die moderne, innovative Schweiz mit ebensolchen Arbeitsplätzen zieht sich nicht ins gemütliche Quartierleben zurück, wie es der Initiativtext suggeriert - im Gegenteil. Es braucht keine weitere Initiative, es ist schlichtweg alles da, um Landwirtschaftsland zu schützen, beim Bauland zu verflüssigen und Entwicklung zu ermöglichen.

Deshalb lehne ich diese Initiative sowie den Gegenvorschlag ab.

Jans Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo socialista

Ich erlaube mir, hier zu erklären, warum es in diesem Land viele Menschen gibt, die sich seit Jahren für den Landschaftsschutz einsetzen und sich nicht für diese Initiative einsetzen werden. Ich zähle mich auch dazu. Ich bin im Stiftungsrat der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, ich war bei Pro Natura Schweiz fünfzehn Jahre für Landschaftsschutz zuständig, und ich war Mitinitiant der Landschafts-Initiative. Das ist wahrscheinlich der Hauptgrund, warum ich mich jetzt zurückhalten werde.

Es hat nichts damit zu tun, dass wir uns nicht nach wie vor Sorgen um die Zersiedelung in diesem Land machen, es hat nichts damit zu tun, dass wir uns auch weiterhin gegen diese Zersiedelung engagieren werden, sondern es hat damit zu tun, dass diese Initiative zum völlig falschen Moment kommt. Wir verstehen den Zeitpunkt der Lancierung dieser Initiative nicht. Wir haben damals die Landschafts-Initiative lanciert, die, das müssen Sie wissen, im Wortlaut sehr ähnlich wie die Zersiedelungs-Initiative ist. Sie war im Bereich Bauzonen nicht ganz so radikal. Sie forderte nicht ein absolutes Einfrieren, sondern nur ein befristetes Moratorium von zwanzig Jahren. Aber sonst ist sie wirklich vergleichbar.

Wir haben die Landschafts-Initiative lanciert, die breit abgestützt war. Alle relevanten Organisationen in diesem Land haben sie unterstützt. Wir haben sie dann zurückgezogen, weil wir zum Schluss kamen, dass der indirekte Gegenvorschlag, den wir damals in diesem Rat beschlossen hatten, es wert ist, dass man ihn umsetzt. Er beinhaltet griffige Massnahmen. Er beinhaltet die Mehrwertabgabe. Alle Kantone müssen sie jetzt einführen. Er beinhaltet verpflichtende Massnahmen gegen die Bauzonenhortung. Alle Kantone müssen das jetzt in ihre Gesetze aufnehmen und zeigen, wie die Bauzonen verflüssigt werden sollen. Schliesslich beinhaltet er eine Rückzonungspflicht. Das geht eigentlich über das Einfrieren von Bauzonen hinaus. Kantone und Gemeinden, die zu viel eingezont haben, werden mit diesem Gesetz verpflichtet, wieder rückzuzonen.

Das sind griffige Massnahmen, und die Kantone haben sie noch nicht umgesetzt! Sie haben noch ein ganzes Jahr Zeit, um ihre Pläne vom Bundesrat bewilligen zu lassen. Solange sie nicht bewilligt sind, gilt, das müssen Sie wissen, ein Moratorium für Bauzonen. Das gilt jetzt, das ist im Moment in Kraft. Also, die wesentliche Forderung dieser Zersiedelungs-Initiative ist wegen dem indirekten Gegenvorschlag, den wir damals beschlossen haben, jetzt in Kraft.

Ich habe damals gekämpft für dieses neue Gesetz, damit es in der Volksabstimmung auch durchgeht. Ich habe gesagt, diese Massnahmen sind griffig, es lohnt sich, dafür zu kämpfen. Es lohnt sich, jeden Kanton, jede Gemeinde in diesem Land zu verpflichten, alle ihre raumplanerischen Pläne neu zu überdenken. Bevor ich nicht weiss, ob das etwas bringt, kann ich nicht guten Gewissens denselben Kantonen, denselben Gemeinden nochmals einen Auftrag geben, diese nochmals obendrauf verpflichten, alles neu zu überdenken. Das macht aus meiner Sicht keinen Sinn.

Was wichtig ist, ist, dass jetzt das konsequent umgesetzt, ausgewertet wird und, wenn nötig, über eine Volksabstimmung dann wieder Druck gemacht wird. Da bin ich überzeugt, da wird es bei allen Organisationen wieder eine breite Übereinstimmung geben, das zu tun. Was auch wichtig ist, ist, dass wir beim Bauen ausserhalb der Bauzone - der Bundesrat hat hier etwas versprochen - griffigere Massnahmen einführen. Hier arbeitet das Parlament in die gegenteilige Richtung, und ausgerechnet hier ist diese Initiative schwach. Sie sagt zwar, grundsätzlich soll ausserhalb der Bauzone nicht gebaut werden, sagt aber, der Bundesrat beschliesst die Ausnahmen. Das ist eine dermassen lasche Formulierung, da könnte man die heutige Gesetzgebung relativ einfach darin verpacken. Sie bringt uns nicht weiter. Da braucht es jetzt griffige Massnahmen im Rahmen des Raumplanungsgesetzes 2. Ich bin überzeugt, wenn die nicht kommen, dann wird wieder eine Volksinitiative lanciert werden, denn es kann nicht so weitergehen, dass ein Grossteil der Bautätigkeit heute ausgerechnet dort stattfindet, wo sie nicht stattfinden dürfte, nämlich ausserhalb der Bauzone.

Roduit Benjamin · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo PPD

Je tiens tout d'abord à exprimer tout mon respect envers les initiants, les Jeunes Verts, dont le souci visant à préserver la nature, le paysage, l'autoapprovisionnement du pays, la qualité de vie et l'attractivité de la Suisse, est absolument légitime. Leur initiative "contre le mitage" doit être prise au sérieux, ne serait-ce que par sa récolte de signature et son soutien dans les milieux environnementaux. Et c'est un Valaisan échaudé par la loi sur l'aménagement du territoire et l'initiative sur les résidences secondaires qui le dit!

Cependant, à l'image des étudiants un brin idéalistes que je côtoie chaque jour, leur démarche repose sur de fausses bonnes idées. Ainsi, à la formule concise de notre collègue du Conseil des Etats, Monsieur Cramer, "Voulons-nous continuer à bétonner notre pays?", j'aimerais répondre en prenant ce mot dans son sens figuré: en français, on utilise l'expression "bétonner un projet". Voulons-nous bétonner le développement du pays?

En fait, je vois quatre défauts majeurs à cette initiative. Premièrement, les initiants semblent oublier que le logement reste l'un des droits et besoins fondamentaux de chaque personne. Or, comment faire face à l'essor démographique de notre pays si l'on gèle les zones à bâtir? Avec la meilleure volonté de densification au monde, nous ne pourrons pas faire face aux besoins en logement - je le rappelle, prioritaires - des 11 millions d'habitants estimés que comptera notre pays en 2045; à moins d'entasser les gens en hauteur comme à Hong Kong - enfer urbain où j'ai récemment séjourné - ou de limiter massivement les migrations - ce qui ne semble pas dans les visées politiques des Jeunes Verts.

En deuxième lieu, l'initiative ne tient pas compte des réalités régionales et cantonales très diverses de notre pays. L'Ajoie n'est pas Genève, le Haslital n'est pas Bâle-Ville, le Rheintal n'est pas Lugano. Le relief, les conditions climatiques, le régime de propriété, le type d'habitat, le mode d'organisation sociale, bref, tout ce qui fait la diversité ainsi que la richesse de la Suisse nécessite de la souplesse. A aucun moment de l'histoire de notre fédéralisme nous n'avons cédé à la tentation d'une règle centralisatrice aussi contraignante et appliquée dans un domaine essentiel pour le quotidien de chacun.

Troisièmement, le processus de lutte contre le mitage est déjà en cours, et il convient d'en mesurer les effets. Depuis la mise en vigueur de la LAT révisée en mai 2014, les cantons ont tous fait de grands efforts et, en avril 2019, l'ensemble des plans directeurs cantonaux auront été adoptés par la Confédération. Pour certaines communes, le défi de devoir déclasser des zones à bâtir est envisagé avec courage, à l'exemple, pour le Valais, de certains villages de montagne du val d'Hérens ou même de cités de plaine comme Sierre. Aujourd'hui même encore, la presse relate que la commune de Saint-Martin a décidé d'elle-même de geler la surface de sa zone à bâtir pour deux ans.

Les résultats sont probants. Savez-vous en effet quelle a été entre 2012 et 2017 la croissance des zones à bâtir en Suisse? 3400 hectares sur 230 000, soit 1,5 pour cent! On a souvent parlé de huit terrains de football. Je ne sais pas si vous allez suivre les compétitions de la Coupe de monde de football dès la semaine prochaine, mais faites le calcul: cela fait à peine trois terrains! Il y a quand même une disproportion dans les chiffres. Donc on est très loin des propos alarmistes de certains milieux, et ce d'autant plus que les efforts vont se poursuivre avec la mise en consultation de la LAT 2 au sujet des constructions hors zone à bâtir.

Enfin, quatrièmement, issu d'un milieu agricole, je ne peux que m'inquiéter des effets préjudiciables de l'initiative sur l'agriculture, ne serait-ce que par l'interdiction en principe d'une production hors sol et en étages. Le débat de lundi sur le développement à moyen terme de la politique agricole et de la recherche agronomique a été à ce titre très significatif sur le réel soutien qu'il faut accorder à l'agriculture. S'il y a une perte croissante de surfaces cultivables et de terres d'assolement, la raison majeure n'est pas le mitage mais les conditions-cadres instables de la branche qui découragent les jeunes de reprendre une exploitation agricole.

Les initiants ayant développé prioritairement une argumentation environnementale, je n'aborderai pas - d'autres l'ont fait mieux que moi - l'impact désastreux de leur projet pour notre économie, et cela sans une politique de compensation crédible. S'il convient de stopper le mitage, pourquoi ne pas réfléchir ensemble à une simplification des prescriptions en matière de construction dans les zones déjà construites? C'est bien cela qui continue de bétonner le développement de notre pays!

Dans l'intervalle, je ne peux que m'opposer à cette initiative et à son contre-projet tout aussi contraignant.

Hardegger Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Am 3. März 2013 wurde die Revision des Raumplanungsgesetzes mit 62,9 Prozent Jastimmen angenommen. Ziel der Gesetzesänderung war es, durch die Förderung einer kompakten Siedlungsentwicklung die Zersiedelung in der Schweiz zu bremsen. Dazu sollten auch zu grosse Bauzonen verkleinert und bestehendes, brachliegendes Bauland effizienter genutzt werden. Die Änderung des Raumplanungsgesetzes war der indirekte Gegenvorschlag zur 2008 eingereichten Landschafts-Initiative. Auch diese hatte zum Ziel, die Zersiedelung in der Schweiz zu bremsen. Sie verlangte, dass die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz während zwanzig Jahren nicht anwachsen dürfe. Sie wurde zurückgezogen, in der Hoffnung, dass das Raumplanungsgesetz eine raumschonende Wirkung erzielen würde.

Wie nimmt die Bevölkerung nun fünf Jahre nach Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes dessen Wirkung wahr? Nach wie vor werden grüne Wiesen überbaut, in Landwirtschaftszonen werden grosszügig neue Bauten erstellt und nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Bauten umgenutzt. Die Bevölkerung ist besorgt. Je nach politischer Einschätzung können verschiedene Volksabstimmungen als deutliche Zeichen dafür interpretiert werden, dass die Bevölkerung nicht mehr akzeptiert, dass zwar Grundsätze zur Siedlungsentwicklung aufgestellt werden, eine Wirkung daraus aber kaum erkennbar wird, z. B. bei der Kulturland-Initiative im Kanton Zürich, der Boden-Initiative im Kanton Basel-Stadt oder der Zweitwohnungs-Initiative. In vielen Kantonen und Gemeinden wird diskutiert, wie eine andere Bodenpolitik auszusehen hat, und es werden Änderungen gefordert.

Dafür, wie ein Einzonungsverbot wirkt, haben wir ein anschauliches Beispiel aus dem Kanton Zürich. Im Kanton Zürich wurde im Juni 2012 die Kulturland-Initiative von der Bevölkerung deutlich angenommen. Alle nicht rechtskräftig einer Bauzone zugewiesenen Flächen sollten geschützt sein. Der Regierungsrat beschloss daraufhin ein Einzonungsmoratorium. Dieses dauerte fast fünf Jahre, bis nämlich wiederum das Volk mit der Ablehnung der Umsetzungsvorlage die Forderungen der Kulturland-Initiative aufhob, weil der revidierte Richtplan gewisse Ziele aufgenommen hatte. Fünf Jahre ohne Einzonungen - ist der Kanton Zürich in der Folge untergegangen? Wurde weniger gebaut? Natürlich waren einige Vorhaben, die auf Einzonungen basierten, blockiert. Nüchtern betrachtet, kann aber festgehalten werden, dass kein Schaden entstanden ist, im Gegenteil: Schlecht ausgenutzte eingezonte Areale haben einen höheren Stellenwert erhalten und somit etwas zur effizienteren Nutzung des bestehenden Siedlungsgebietes beigetragen.

Nun heisst es, die Initiative sei zur Ablehnung zu empfehlen, weil die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes und dessen Wirkung abgewartet werden sollen. Im Raumplanungsgesetz hat es aber einen Konstruktionsfehler, der die Zersiedelung auch in Zukunft nicht stoppen wird. In Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe b heisst es, auf fünfzehn Jahre ausgerichtet, je mehr und je flächenintensiver gebaut werde, desto mehr neues Bauland könne eingezont werden. Damit wird kaum eine bodenschonende, effiziente und verdichtete Bauweise gefördert. Insbesondere bei Industrie- und Gewerbeflächen, aber auch beim Wohnungsbau ist eine effizientere Nutzung zwingend nötig. Wir können nicht einfach einzonen, nur weil Aldi gerade auf der grünen Wiese eingeschossig und mit einem grossen Parkplatz bauen will.

Eine Koordination der Ein- und Umzonungen wäre auch über die Kantonsgrenzen hinweg wichtig. Dem Bund fehlen im Raumplanungsgesetz aber die Kompetenzen dafür, dass er dem Landverschleiss, wie ihn die Kantone selber bestimmen, wirkungsvoll begegnen kann. Dafür muss er entsprechende Instrumente schaffen. Die Volksinitiative gegen die Zersiedelung schlägt darum wirkungsvolle Ziele vor: Sie will nicht verhindern, sondern neue Möglichkeiten zur qualitativen Verbesserung der Siedlungsentwicklung eröffnen.

Auch für mich ist es unschön, dass die Forderungen in einem solchen Detaillierungsgrad in die Verfassung geschrieben werden sollen. Ich hätte es vorgezogen, wenn das Parlament die Ziele im Gesetz hätte konkretisieren können. Wie das Beispiel der Kulturland-Initiative im Kanton Zürich aber zeigte, schadet eine Denkpause nicht, und geeignete Areale für eine prosperierende Entwicklung - sowohl für die Wirtschaft als auch für den Wohnungsbau - stehen noch auf Jahre hinaus genug zur Verfügung.

Deshalb unterstütze ich die Volksinitiative gegen die Zersiedelung.

Grin Jean-Pierre · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Cette initiative soulève des thèmes importants de l'aménagement du territoire, mais elle demande le gel général et illimité des surfaces des zones à bâtir, sans tenir compte des différentes régions et cantons. D'autre part, hors des zones à bâtir, les constructions existantes bénéficieraient d'une garantie de la situation acquise mais ne pourraient pas faire l'objet d'agrandissements substantiels des volumes bâtis.

La politique d'aménagement du territoire doit rester une affaire cantonale, voire communale, dans un cadre fédéral adapté. Il est inutile de durcir le droit en vigueur. La loi actuelle, partiellement révisée, contient déjà des mesures contraignantes pour endiguer le mitage du territoire. Ces mesures sont largement suffisantes pour freiner l'utilisation du sol et les cantons n'ont pas encore mis en oeuvre toutes ces nouvelles dispositions. Il est donc encore trop tôt pour édicter de nouvelles mesures plus contraignantes, tel que le demande cette initiative.

De plus, cette initiative pénaliserait les cantons et les régions qui ont fait un usage mesuré du sol, en bloquant toute augmentation de leur surface constructible, même en cas de nécessité clairement avérée. En accentuant la pénurie de terrains à bâtir, cette initiative créerait aussi une augmentation du prix des terrains constructibles, au détriment de certains nouveaux propriétaires mais aussi des locataires. L'augmentation de notre population, de par la libre circulation des personnes, nécessite année après année de nombreux nouveaux logements pour répondre aux besoins.

Ce n'est pas l'acceptation de cette initiative qui résoudrait ces problèmes, mais une plus grande densification des volumes déjà bâtis, ainsi qu'une plus grande permissivité dans la réaffectation des volumes existants en logements en dehors des zones à bâtir. En effet, de nombreux volumes existants qui ne sont plus affectés à l'agriculture peuvent être mis à disposition pour des logements ou pour des activités artisanales diverses, sans occupation supplémentaire du sol, pour autant bien sûr que les accès soient garantis.

Les implantations d'entreprises, nécessaires à l'emploi et au développement économique, seraient donc mises à mal avec le blocage pur et dur des zones à bâtir, comme cela est demandé par l'initiative. Mais le principal défaut de cette initiative réside dans le gel indifférencié de la surface des zones à bâtir, pénalisant les communes qui ont bien géré leurs zones à bâtir en les limitant et va favorisant celles qui ont déjà des zones à bâtir surdimensionnées. Je vous demande donc de recommander au peuple et aux cantons de rejeter cette initiative.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale

Ich möchte noch ein, zwei Dinge beleuchten: Wenn ich die Initiative und auch den Gegenvorschlag lese, kommt es mir vor, als würde man unser Land in eine Eiszeit versetzen, die politisch bestimmt ist. Es ist in der Tat eine Einfrierung sämtlicher Bauzonen. Das war genau das Ziel, das wir mit dem Raumplanungsgesetz nicht erreichen wollten. Warum nicht? Wir wollten mit dem Raumplanungsgesetz Wohn- und Arbeitsgebiete zusammenbringen, wir wollten eine Verdichtung nach innen, wir wollten einen haushälterischen Umgang mit Baulandreserven; das waren die Zielsetzungen des Raumplanungsgesetzes.

Zwölf Kantone haben die Richtpläne bereits genehmigt erhalten, fünf Richtpläne sind noch in Bearbeitung. Das heisst, die Umsetzung ist noch gar nicht erfolgt. Jetzt will man die Regeln schon während des Spiels auf Verfassungsstufe ändern. Schon nur aus diesem Grund muss man die Initiative und auch den Gegenvorschlag ablehnen.

Was sind die Ziele der Initiative und des Gegenvorschlags? Ich kann es nicht anders formulieren: Das Ziel ist ein Entwicklungsstopp. Ich meine, wenn man Entwicklungen zulassen will - nehmen wir den Innovationspark in Dübendorf: Dort braucht man 830 000 Quadratmeter Land -, kann man das mit dieser Initiative schlicht vergessen. Jegliche Neuansiedlung, jegliche Erweiterung von Firmen in der Schweiz sind mit dieser Initiative nicht mehr möglich. Man will eine Verdichtung im Zentrum verhindern. Das ist der grosse Konstruktions- und Überlegungsfehler dieser Initiative. Wenn man in irgendeinem Stadt- oder Agglomerationsgebiet einen Quadratmeter Boden einzonen muss, damit man in diesem Gebiet verdichten kann, dann muss man jemanden finden, der bei sich auszonen lässt, um diese Baute und diese Verdichtung realisieren zu können. Deshalb ist das ein absoluter Entwicklungsverhinderer auch für die Entwicklung nach innen.

Es ist in der Tat auch eine Initiative Stadt gegen Land, ich kann es nicht anders sagen. Das andere ist auch, was Herr Grin vorhin gesagt hat: Es ist eine Bestrafung all jener Gemeinden und Kantone, die haushälterisch mit den Baulandreserven umgegangen sind.

Auffällig ist noch, dass der Gegenvorschlag im Gebiet ausserhalb der Bauzone sogar noch viel krasser als die Initiative ist. Wenn ich nämlich das nationale Interesse beweisen muss, damit ich ausserhalb der Bauzone bauen kann, liebe grünliberale Fraktion, dann können Sie alle Bauten, alle Energieanlagen ausserhalb der Bauzone vergessen. Keine Windkraftwerke, keine Kleinwasserkraft, alles wäre nach diesem Gegenvorschlag verboten. Ich weiss nicht, ob sich das Herr Bäumle überlegt hat, denn das nationale Interesse wurde in der Energiestrategie klar definiert. Deshalb ist dieser Passus wirklich völlig überraschend und unnötig - wenn ich das an die Grünliberalen richten darf.

Es verhindert z. B. auch in der Landwirtschaftszone Bauten - Annexbauten, Erweiterungen -, welche vielleicht notwendig sind, um einen landwirtschaftlichen Betrieb weiterzuentwickeln. Letztlich würden auch Gewerbebetriebe wie Sägereien, die eine massvolle Erweiterung benötigen, ausserhalb der Bauzone verboten. Deshalb ist der Gegenvorschlag im Prinzip noch die krassere Ergänzung als die Initiative selber. Ich kann zu keinem anderen Schluss kommen.

In der Summe sind die Initiative wie der Gegenvorschlag staatspolitisch eigentlich völlig daneben, weil, wie gesagt, das Spiel jetzt mit der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes läuft. Es ist ein absolut zentralistischer Ansatz, und er würde nur in der Theorie funktionieren. Man muss einmal kommen und mir hier Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten vorstellen, die Gebiete in ihren Gemeinden auszonen lassen, damit man im städtischen Gebiet bauen kann - das ist die Grundidee und Architektur dieser Initiative. Schon nur aus diesem Grund ist das absolute Theorie und eine absolut zentralistische und absolutistische Forderung, die in der Initiative aufgestellt wird.

Der negative Nebeneffekt, der dann noch daraus entsteht, ist, dass es bei den wenigen zentrumsnahen Bauzonen, die irgendeinmal in der Zukunft vielleicht noch zur Verfügung stehen, zu Spekulation kommen wird. Wenn man nämlich das Grundangebot letztlich noch plafoniert, werden die letzten Baulandreserven entsprechend noch viel teurer, und dann kommen wieder rot-grüne Politikerinnen und Politiker, die sagen: Die Mietpreise sind zu hoch, alles ist zu hoch; wir können uns die Mieten in den Zentren nicht mehr leisten.

Sie machen also hier wirklich in mehreren Dimensionen einen riesigen Fehler, wenn Sie die Initiative zur Annahme empfehlen! Deshalb komme ich zum Fazit, und das Fazit heisst: Es ist nichts so schnell weg wie der Fortschritt - man muss gar nichts dafür tun.

Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo socialista

Als letzte Sprecherin macht man zwangsläufig Wiederholungen, aber ich denke, Sie haben genügend über Fussballfelder und Bedürfnisse der Landwirtschaft gehört, und halte mich deshalb kurz.

Ja, es stimmt, mit der ersten Revision des Raumplanungsgesetzes und mit der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative wird gewissen Anliegen der Initiative Rechnung getragen. Die Forderungen nach nachhaltigen Quartieren und einer Siedlungsentwicklung nach innen scheinen ebenfalls breit abgestützt zu sein. Auch mit der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes, in der es namentlich um das Bauen ausserhalb der Bauzone geht, kann einiges vorgesehen werden, was mit der Initiative gewünscht wird. Aber die zweite Gesetzesrevision ist noch nicht unter Dach und Fach. Was wird uns vorgelegt werden? Was wird das Ergebnis der Debatten in den Kommissionen, hier im Nationalrat und im Ständerat sein? Das ist alles noch offen.

Wenn ich dann noch von verschiedenen Vorstössen zum Bauen ausserhalb der Bauzone Kenntnis nehmen muss und von Forderungen nach noch mehr Ausnahmen und weiteren Baumöglichkeiten ausserhalb der Bauzone, dann fürchte ich, dass wir von einem besseren Schutz des Kulturlandes und einer wesentlichen Reduktion des Baulandverbrauches noch weit entfernt sind. Wir haben ja kürzlich über Wohnen beim Stall diskutiert, über Umbauten von Maiensässen und Ställen ausserhalb der Bauzone zu Wohnbauten.

Die Initiative zeigt deutlich auf, dass in der Bevölkerung der Wunsch nach einer guten Raumplanung und einem Schutz vor Zersiedelung gross ist, dies trotz der Annahme der ersten Revision des Raumplanungsgesetzes und der Zweitwohnungs-Initiative. Die Initiative ist das Zeichen eines grossen Unbehagens gerade bei einem Teil der jungen Bevölkerung. Karl Vogler hat dies übrigens in seinem Votum schön gesagt. Ich teile dieses Unbehagen, und ich teile diesen Wunsch der Initiantinnen und Initianten und derjenigen, die diese Initiative unterstützt haben, die Zersiedelung einzudämmen, das Kulturland zu schützen und die Siedlung durch innere Verdichtung nachhaltig zu entwickeln.

Ich werde die Initiative daher zur Annahme empfehlen.

Leuthard Doris · BR-F · Consiglio federale · Argovia

Ich danke für die Debatte. Sie war lang, aber hat schon hier in diesem Saal gezeigt, dass die Vorstellungen der Politik darüber, was auf der Fläche der Schweiz passieren soll, was zulässig sein soll und was eben nicht, sehr unterschiedlich sind. Die Vorstellungen des Volkes wiederum sind vielleicht nicht immer identisch mit denjenigen der Politik. Das haben verschiedene Abstimmungen gezeigt: die Abstimmung zur ersten Revision des Raumplanungsgesetzes, die das Volk klar angenommen hat, die Zweitwohnungs-Initiative und verschiedene kantonale Initiativen. Im Zentrum dieser Initiativen stand immer die Sorge der Bevölkerung, dass nicht mehr genügend Kulturland vorhanden ist, aber auch die Sorge, dass die Zersiedelung so weitergeht wie in den letzten dreissig Jahren. Diese Sorge ist ernst zu nehmen, und der Bundesrat nimmt sie ernst! Die Initianten greifen diese Sorge auf, aber sie verkennen, dass ihre Initiative zu einseitig ist, nur auf dem Schutzbedürfnis aufbaut und die Nutzungsbedürfnisse unserer Gesellschaft demgegenüber als klar sekundär gewichtet.

Unser Land ist klein und hat eine limitierte Fläche. 31 Prozent unserer Landesfläche sind Wald und Gehölz, 25 Prozent sind unproduktive Fläche, und auf den restlichen 44 Prozent muss sich alles andere abspielen: Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Natur, Sport und eben auch Landwirtschaft - auf diesen restlichen 44 Prozent. Deshalb kommen diese Konflikte von Schutz und Nutzen zur Austragung. Deshalb war die erste Revision des Raumplanungsgesetzes nötig, und deshalb gab es dafür auch eine klare Zustimmung.

Im Wesentlichen sind innerhalb des Baugebietes die Kantone, Städte und Gemeinden zuständig. Der Bundesrat setzt nur den Rahmen. Dieser Rahmen war aber nötig: Er reduziert die Möglichkeiten, die Bauzonen auszudehnen, und setzt diesen klare Grenzen; es war auch richtig, das so zu machen. Wie aber auch gesagt wurde, befinden wir uns mitten in der Umsetzung. Das Raumplanungsgesetz ist seit Mai 2014 in Kraft, und wir haben noch keine definitiven Ergebnisse und wissen noch nicht, wo wir landen werden.

Deshalb kommt die Initiative tatsächlich ein wenig zur Unzeit, Herr Nationalrat Jans hat das auch gesagt. Sie kommt klar zur Unzeit, weil wir noch keine definitiven Resultate haben, und die Vorlage darüber, was ausserhalb des Baugebietes in der Nichtbauzone passiert, wird Ihnen der Bundesrat erst im Verlaufe dieses Jahres vorlegen.

Ein Fehler dieser Initiative ist meines Erachtens auch die Tatsache, dass sie keine Rücksicht auf die Unterschiede in unserem Land nimmt. Die Siedlungsflächen pro Person sind sehr unterschiedlich, sie variieren zwischen den Kantonen um das Sechsfache. Wir haben Kantone, die in den letzten Jahren sehr sorgfältig eingezont haben, die nicht sehr viele Baulandreserven haben, während andere nach wie vor grosse Reserven ausweisen. Die Initiative schlägt aber alle Kantone über den gleichen Leisten. Das ist schwierig.

Wir haben heute Bauzonen, die zu 11 bis 17 Prozent nicht überbaut sind. Wenn sie mit der gleichen Dichte wie heute überbaut würden, hätten wir Platz für weitere 1 bis 1,2 Millionen Einwohner. Das wäre ein Punkt für die Volksinitiative. Aber eben: Zürich hat zu wenig, das Wallis zu viel. Entsprechend sind die Bauzonen nicht immer dort, wo die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft liegen. Diesen Ausgleich zu suchen ist ein Anliegen der ersten Revision des Raumplanungsgesetzes, die, wie gesagt, in der Umsetzung ist.

Der Hauptmangel der Initiative steckt vor allem in der vorgeschlagenen Einfrierung der Bauzonenfläche. Auch hier nimmt die Initiative keine Rücksicht auf kantonale und regionale Unterschiede. Sie benachteiligt namentlich jene Kantone und Gemeinden, die haushälterisch mit dem Boden umgegangen sind und über kleine Reserven verfügen. Diese Gemeinden und Kantone wären in ihrer Entwicklung stark eingeschränkt. In gewissen Gegenden bestünde die Gefahr einer nicht mehr vertretbaren Baulandverknappung. Dies würde ein ausgeprägtes Ansteigen der Grundstückpreise mit sich bringen - Monsieur le conseiller national Grin par exemple l'a mentionné -, das würde zweifellos zu einem Anstieg der Grundstückpreise führen.

Herr Nationalrat Girod hat gesagt, in Zürich sei dieser Baulandstopp kein Problem gewesen. Ja, dort sind die Baulandreserven aufgebraucht, und was ist passiert? Die Preise sind massiv in die Höhe gegangen! Die Stadt Zürich ist heute eine der teuersten der ganzen Welt. Das sind eben schon auch Folgen, die man zu berücksichtigen hat, die Effekte auf die Wohnkosten, die damit zusammenhängen. Neuansiedlungen von Unternehmen könnten übermässig erschwert werden, und das wiederum würde die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz beeinträchtigen.

Die Initiative lässt Einzonungen nur noch dann zu, wenn eine unversiegelte Fläche von mindestens gleicher Grösse und vergleichbarem landwirtschaftlichem Ertragswert ausgezont wird. Falls sich für die Einzonung einer Fläche mit einem hohen landwirtschaftlichen Ertragswert keine Kompensationsfläche mit gleichem Ertragswert finden lässt, müsste eine entsprechend grössere Fläche ausgezont werden. Je nach landwirtschaftlichem Ertragswert kann dies mehr als die doppelte Fläche ausmachen. Die Bauzonenfläche wird durch diese Bedingung nicht nur eingefroren, sondern zusätzlich reduziert.

Ich habe schon auf die erste Revision des Raumplanungsgesetzes hingewiesen, viele von Ihnen auch, und das zu Recht. Dort haben wir diese Sorgen der Bevölkerung, welche die Initiative aufgreift, aufgenommen. Zwölf kantonale Richtpläne sind bereits genehmigt, die restlichen Kantone sind an der Arbeit, mit dem Ziel, bis Ende April 2019 auch ihre Richtpläne an die strengeren Bestimmungen anzupassen. Bis es so weit ist, darf die Bauzonenfläche im betreffenden Kanton nicht vergrössert werden. Ab dem 1. Mai 2019 dürfen gar keine neuen Bauzonen mehr ausgeschieden werden, solange der Kanton seinen Richtplan nicht angepasst hat.

Wie stark der Bodenverbrauch in den Bauzonen durch die erste Gesetzesrevision eingedämmt wird, können wir noch nicht quantifizieren. Die aktuelle Bauzonenstatistik 2012-2017 zeigt aber, dass bereits die Diskussion, die Signale der Politik, auch die Sensibilität der Gemeinden und Städte dazu geführt haben, dass die Anliegen der nachhaltigen Siedlungsentwicklung nach innen erkannt wurden. Die Gesamtfläche der wichtigsten Bauzonentypen ist denn auch seit 2012 konstant geblieben. Die Einwohnerzahl in den Bauzonen ist gewachsen, aber damit haben wir auch die Situation, dass deutlich mehr Personen auf einer praktisch konstanten Fläche leben. Die durchschnittliche Bauzonenfläche pro Person ist von 309 Quadratmetern auf 291 Quadratmeter gesunken. Auch wenn die Wirkung statistisch somit nicht eindeutig fassbar ist, kann man in der Praxis doch verschiedene Effekte beobachten, die in die richtige Richtung gehen. Als Beispiele möchte ich auf erste Rückzonungen hinweisen, etwa in den Kantonen Wallis, Jura, Waadt und Glarus. Ich möchte auf den Erlass von Planungszonen hinweisen, die zur Sicherung von Flächen dienen, die sich für eine Rückzonung eignen würden, und auf die Bezeichnung von Gebieten, die sich für eine Verdichtung eignen.

Hier machen Städte, Gemeinden und Kantone eine gute Arbeit. Der Städte- und der Gemeindeverband stellen auch gute Beispiele aufs Internet, wo man sich orientieren kann, was sinnvolle neue Nutzungen sind.

Was uns noch fehlt im Puzzle, sind nun die Fragen, die sich ausserhalb des Baugebietes, im Nichtbaugebiet, stellen. Das ist Bestandteil der Vorlage zur zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes, die wir Ihnen im Herbst vorlegen werden. Das sind berechtigte Fragen. Denn es ist uns ein Anliegen, dass man Baugebiet und Nichtbaugebiet wirklich konsequent voneinander trennt. Im Nichtbaugebiet muss als Grundsatz wieder gelten: Es wird nicht gebaut. Ausnahme sind standortgebundene Bauten, notabene für die Landwirtschaft. Diese sind ausserhalb der Bauzonen immer zulässig und rechtlich eben auch legitimiert.

Zu allen Nutzungen, die Sie typischerweise nicht in den Bauzonen wollen, von den Pferden bis zu den Kleintieren, haben Sie die Debatten hier schon stundenlang geführt. Das sind Nutzungen ausserhalb der Bauzonen. Das ist gesellschaftspolitisch so gewollt und macht auch Sinn. Deshalb werden wir in der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes vor allem diesen Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet stärken. Wir werden im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Bewilligungstatbestände und auch in Bezug auf die Anforderungen an die Ausscheidung spezieller Zonen ausserhalb der Bauzonen die Tatbestände klären. Denn heute beruht das weitgehend auf bundesgerichtlicher Rechtsprechung, und das führt auch zu unterschiedlichen Anwendungen in den Kantonen.

Wir haben diese Vorlage in sehr enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Sie ist in der letzten Phase. Ich habe hier ein bisschen gestaunt, dass einige schon wissen, was in dieser Vorlage steht, sogar schon mit dem Referendum drohen. Ich habe die definitive Fassung selber noch nicht gesehen. Aber offenbar sind Sie so weise, dass Sie hier irgendwelche Entwürfe und Diskussionen kennen. Okay. Aber ich glaube, auch hier sollten Sie zuerst sehen, was auf den Tisch kommt. Eines ist klar: Man kann in den Nichtbauzonen nicht weiter munter weiterbauen, sondern auch hier sollen die Kantone gewisse Regeln beachten.

Auch hier, Herr Hausammann, muss natürlich schon eine Kompensation erfolgen, wenn man überbordet und vor allem für den Bau von nicht standortgebundenen Bauten die Schleusen öffnet. Das ist ein wichtiger Grundsatz. Sonst haben wir eben eine Zunahme von Bauten im Nichtbaugebiet, und das muss schon kontrolliert erfolgen. Es darf erfolgen, das Vorgehen muss flexibel sein, nach den Bedürfnissen erfolgen, aber auch eben in der Verantwortung der Gesamtsicht stehen, was in der Nichtbauzone zulässig sein soll.

Noch ein Wort zu den Fruchtfolgeflächen: Ja, das ackerfähige Kulturland ist besonders schützenswert. Es muss unbedingt erhalten werden. Das ist tatsächlich etwas, was der Bundesrat in Umsetzung des neuen Verfassungsartikels auch sichern will. Wir haben auch hier entschieden, den Sachplan, der schon seit geraumer Zeit in Kraft ist, zu überarbeiten. Eine Expertengruppe hat geschaut: Braucht es noch gleich viel gesicherte Fläche? Ist es richtig, dass sie weiterhin auch quantitativ im gleichen Ausmass festgelegt wird? Kann man eine Aufwertung vornehmen? Soll man unter den Kantonen Fruchtfolgeflächen handeln können? Das sind alles Fragen, die Experten bearbeitet haben. Ende Januar ist dieser Bericht herausgekommen. Wir werden die Empfehlungen dieser Expertengruppe in eine Anhörung schicken, auch Ende dieses Jahres. Es ist das Ziel, den Sachplan zu den Fruchtfolgeflächen zu überarbeiten.

Es ist wichtig, dass wir uns ein Bild entwickeln, wie die Schweiz, wie unser Land 2030 aussehen soll. Wir sollten uns einig werden, wo gebaut werden soll und wo nicht gebaut werden soll, wie viel wir erhalten wollen und was die Bedingungen für Entwicklungsmöglichkeiten sein sollen. Es wird auch inskünftig so bleiben, dass weitgehend die Kantone in der Pflicht stehen. Die Kantone bestimmen auch weitgehend: Soll es mehr nachhaltige Quartiere geben oder nicht? Es betrifft nicht den Bund; hier sind vor allem auch städtische Planungen gefordert, um diese Sicht auf die Schweiz im Jahr 2030 zu entwickeln. Daran wird diese Verfassungsnorm gar nichts ändern. Sie wird weiterhin den Kantonen, den Städten und Gemeinden zu Recht die Verantwortung überlassen, dies mit gewissen Rahmenbedingungen des Bundes.

In diesem Sinne bitte ich Sie, im Rahmen der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes zu legiferieren, den Sachplan zu den Fruchtfolgeflächen zu begutachten und diese Initiative der Jungen Grünen wie auch den Gegenvorschlag vonseiten der Grünliberalen zur Ablehnung zu empfehlen.

Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale radicale

Frau Bundesrätin, Sie wurden im Rahmen der Debatte auf die vakante Stelle bei der ETH Zürich bezüglich der Raumplanung angesprochen. Teilen Sie unsere Auffassung, dass diese vakante Stelle auch für die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes bedeutend ist, dass sie also nicht nur im Hinblick auf die wissenschaftliche Forschung des Raumplanungsthemas, sondern auch für die Umsetzung des Raumplanungsrechts bedeutend ist? Sehen Sie eine Möglichkeit, diese Vakanz in dem Sinne zu besetzen, dass sie den Praktikern in der Schweiz tatsächlich dient?

Leuthard Doris · BR-F · Consiglio federale · Argovia

Ich kann auf jeden Fall bestätigen, dass das Bundesamt für Raumentwicklung und das UVEK um Unterstützung seitens der Forschung froh sind. Es sind gerade auch städtische Entwicklungen, welche Siedlungs- und Verkehrsentwicklungen miteinander kombinieren, welche moderne Verkehrsinfrastrukturen bedingen und von der Sharing Economy beeinflusst sind. Das sollte von der Forschung begleitet werden. Insofern sind wir sehr froh, wenn die beiden ETH diese Themen weiterhin betreuen und das nicht nur auf Ebene der Fachhochschulen stattfindet. Die ETH sind frei, wie sie sich organisieren. Allenfalls hat mein Kollege, der dieses Dossier zu betreuen hat, Möglichkeiten, sich mit den ETH auseinanderzusetzen.

Hausammann Markus · Mit-M · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Sie haben auf die einschränkende Wirkung der Kompensationsmassnahmen hingewiesen. Können, umgekehrt, Bauwillige aus diesem Kompensationsansatz nicht eine Legitimität ableiten? Können sie nicht sagen: "Wenn ich kompensiere, ist in der Landwirtschaftszone alles möglich"?

Leuthard Doris · BR-F · Consiglio federale · Argovia

Wir werden das dann ab Herbst intensiv diskutieren. Wir haben, denke ich, mit den Kantonen eine gute Lösung gefunden. Es geht immer um die Gesamtfläche der Nichtbauzone, und hier gibt es tatsächlich Möglichkeiten, wo ein Ausbau sinnvoll ist, wo er Entwicklung ermöglicht. Auf der anderen Seite muss man effektiv die Gesamtfläche erhalten. Das sollen vor allem eben die Kantone regeln, nicht der Bund, denn sie sind näher am Geschehen. Ihr Kanton Thurgau ist völlig verschieden vom Kanton Genf, und dem soll auch Rechnung getragen werden.

Bourgeois Jacques · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo liberale radicale

Dans les prises de parole que nous avons entendues sur ce sujet, je constate que nous sommes tous conscients que le sol est un bien précieux. Précieux en tant que base de production de denrées alimentaires, nécessaire également à tout développement économique, à l'habitat, à la mobilité, à l'écologie, pour ne citer que ces principaux axes. Chacun est conscient que les superficies à disposition ne sont pas extensibles et que des conflits d'intérêts sont par conséquent programmés. Pour résoudre ces conflits d'intérêts, les remèdes proposés diffèrent. D'un côté, cette initiative demande un arrêt sur image en figeant tout développement. De l'autre côté, on désire que cette image puisse continuer d'évoluer, tout en préservant les paysages et en évitant le mitage du territoire ainsi que le gaspillage des terres agricoles.

Plusieurs instruments sont à notre disposition. Cela a été relevé dans le cadre de la première partie de la révision de la loi sur l'aménagement du territoire, les cantons sont en train de réviser leurs plans directeurs cantonaux afin de les dimensionner en fonction de leurs besoins pour les quinze prochaines années. Cela implique de redimensionner des zones à bâtir puisque, cela a été rappelé, 58 000 hectares de zone à bâtir ne sont pas bâtis.

Mais les plans directeurs cantonaux doivent aussi être conçus de façon à favoriser le développement économique en prenant en considération les infrastructures routières et ferroviaires qui existent à proximité, et à éviter le gaspillage des terres agricoles. Il faut également que l'on veille à densifier l'habitat, mais aussi que l'on ait une vision du développement futur. Je pense en particulier à l'utilisation du sous-sol avec le projet "Cargo sous terrain". Il y a aussi l'espace aérien, que l'on pourrait mieux utiliser. Parce qu'il est clair que l'on ne pourra pas continuer, comme cela a été dit par plusieurs d'entre vous, à bétonner notre pays.

Pour ce qui est de la protection des surfaces d'assolement, je crois qu'il faut être et rester conséquent de part et d'autre. On a entendu dire qu'il était nécessaire de protéger les meilleures terres cultivables, ces fameux 438 000 hectares répartis par contingents dans les cantons. Mais lorsque l'on touche à des surfaces cultivables pour une raison ou pour une autre, par exemple pour la revitalisation des cours d'eau, il faut rester conséquent, et demander que ces surfaces cultivables perdues puissent être compensées dans tous les cas si on veut maintenir leur superficie.

On a également entendu dire que, du point de vue agricole, il était nécessaire de préserver les terres agricoles, en particulier les surfaces d'assolement, afin de pouvoir continuer à garantir une production équivalant à la moitié des denrées alimentaires consommées en Suisse. Ce sera un défi majeur vu l'évolution démographique - on l'a entendu, il y aura 2 millions de personnes supplémentaires à nourrir à l'horizon 2050. Il faudra mettre à disposition les superficies permettant d'assurer une production de nourriture suffisante pour notre population. Pour cela, les bâtiments construits sur des surfaces situées hors de la zone à bâtir seront nécessaires. Si nous voulons éviter, comme cela a été relevé, le développement d'autres activités hors des zones à bâtir, il faudra aussi veiller à revaloriser les denrées alimentaires et le positionnement des produits pour que les familles paysannes puissent tirer un revenu décent de la vente de leurs produits, plutôt que de devoir chercher d'autres activités pour joindre les deux bouts.

Je vous rappelle que la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie vous invite, par 19 voix contre 4 et 2 abstention, à recommander le rejet de cette initiative. Aussi la commission vous invite-t-elle, par 18 voix contre 3 et 4 abstentions, à ne pas entrer en matière sur le contre-projet direct défendu par la minorité II (Bäumle), lequel serait encore plus radical, puisque la surface dévolue à des constructions et installations sises hors de la zone à bâtir ne pourrait plus augmenter.

On a entendu dans la première partie du débat qu'il faudrait construire des étables en hauteur. Je terminerai par une question: comment réglerons-nous les sorties en plein air du bétail en construisant des étables sous forme de tours?

Brunner Toni · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Das war eine angeregte, interessante Debatte zu dieser Initiative, heute etwas lahmer und etwas weniger emotional als die erste Debatte. Eigentlich kann man aus dieser Debatte herauslesen: Eine Frage eint hier drin alle, nämlich die Frage Kulturland. Dass dem Kulturland Sorge getragen werden muss, dass das Kulturland besser geschützt werden soll, dass man es nicht opfern soll, das ist eigentlich unbestritten. Wie aber das Kulturland am besten geschützt werden kann, da gehen die Ideen hier drin weit auseinander.

Sie haben auf dem Tisch zum einen die Zersiedelungs-Initiative. Sie ist strikt, sie ist recht radikal, sie ist einseitig einschränkend. Sie will keine neuen Bauzonen, sondern sozusagen einen Einzonungsstopp, sie will bodenunabhängige Bauten ausserhalb der Bauzonen verunmöglichen, also zum Beispiel keine neuen Treibhäuser, keine neuen Geflügelställe oder Schweineställe.

Das Volksbegehren der Jungen Grünen wählt den Weg von Verboten, von Einschränkungen, Lenkungen, und wenn man es genau betrachtet, geht die Initiative auch extrem weit. Nachhaltige Quartiere zum Beispiel würden in der Verfassung festgeschrieben. Was daraus abgeleitet werden könnte und was das wiederum an neuen Vorschriften auslösen könnte, darf man gar nicht zu Ende denken. Anderes, zum Beispiel die Siedlungsentwicklung nach innen, ist ja bereits mit der ersten Revision des Raumplanungsgesetzes erfüllt. Daher überschiesst das Begehren aus Sicht der Kommissionsmehrheit eindeutig und ist abzulehnen.

Etwas, worüber heute kaum gesprochen wurde, das ist der Gegenvorschlag von Herrn Bäumle. Herr Bäumles Gegenvorschlag liegt ebenfalls auf dem Tisch. Sie müssen nachher auch über ihn abstimmen. Herr Bäumle konzentriert sich auf die Fläche ausserhalb der Bauzonen. Er will, dass Flächen von Bauten und Anlagen nicht mehr zunehmen. Das würde also heissen: keine neuen Strassen, keine neuen Velowege, keine neuen Infrastrukturen für den öffentlichen Verkehr. Das würde heissen: keine neuen landwirtschaftlichen Bauten, keine Ställe, keine neuen Ausläufe, keine neuen Güllekästen. Das ist noch strikter und einschränkender als die Zersiedelungs-Initiative. Wer diesen Text liest, muss zur Erkenntnis kommen, dass er noch viel weiter über das Ziel hinausschiesst.

Es war also nicht ganz zufällig, dass Herr Bäumle in seiner Minderheit allein blieb. Die grosse Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, den Gegenvorschlag abzulehnen.

Es gilt jetzt, zuerst die letzte Revision des Raumplanungsgesetzes umzusetzen. Die Richtpläne müssen angepasst werden; da sind die Kantone momentan noch dran. Vor allem sollten Sie dem Föderalismus Sorge tragen: Wenn wir so einer Initiative zustimmen würden, dann würden wir die Kantone und die Gemeinden ein weiteres Mal bevormunden - und das, bevor die letzte Revision umgesetzt ist.

Die Ablehnung dieser beiden Vorlagen entbindet uns aber nicht davon, das Thema weiterzuverfolgen. Wir müssen Lösungen für mehr Bodenschutz diskutieren. Wenn wir diese diskutieren, dann kommen eben die grundlegenden Fragen, zum Beispiel: Wie soll sich die Schweiz entwickeln, wie viele Bewohner wollen wir in unserem Land? Aber es kommen auch andere Fragen auf uns zu, umstrittene Fragen. Bei der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes ist es zum Beispiel die Frage der Bauten ausserhalb der Bauzonen. Sollen wir diese besser nutzen, umnutzen dürfen oder können? Oder wollen wir mehr Einschränkungen? In Bezug auf Bauten ausserhalb der Bauzonen ist der nächste Konflikt programmiert. Aus der einen Optik kann man sagen: Bereits verbauter Boden sollte umgenutzt werden können, weil damit kein Quadratmeter Boden zusätzlich verbaut wird; daher soll man diesen Boden auch umnutzen dürfen. Andere sagen: Nichts soll zweckentfremdet werden; Wohnen muss Wohnen bleiben.

Es kommt die Frage des verdichteten Bauens auf uns zu. Hier war es fast ein wenig erheiternd, als am Tag der Kommissionssitzung, wo wir über die Zersiedelungs-Initiative und den Kulturlandschutz diskutiert haben, die Meldung aus Zürich kam, dass die SP in der Stadt Zürich neue Hochhäuser beim Hardturm bekämpfen würde. Da zeigen sich dann schon Widersprüche. Wir diskutieren hier Lösungen, wie wir den Druck vom Kulturland wegnehmen können, und in den Städten, wo man in die Höhe bauen will, kommen solche Projekte unter die Räder, zum Beispiel die neuen Hochhäuser beim Hardturm. Da müssen wir uns bei den nächsten Revisionen grundsätzliche Fragen stellen.

Die letzte Frage, die sich uns in Zukunft stellen wird - das als Gedankenanstoss -, betrifft den Wald. Der Wald ist absolut geschützt, aber das Kulturland nicht. Überlegen Sie sich einmal: Siedlungen entstehen auf dem besten Kulturland, auf dem besten ackerfähigen Land. Aber Fichten, Weisstannen oder zum Beispiel Buchen geniessen an den Hängen, an den nahegelegenen Hängen die beste Aussicht auf die immer mehr verbauten Flächen in der Ebene. Kulturland ist nicht geschützt, Wald ist total geschützt. Fragen über Fragen. Ich wollte Ihnen zum Schluss auch diese Gedanken mitgeben.

de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD

Le président (de Buman Dominique, président): J'adresse mes voeux à notre collègue Viola Amherd, qui fête son anniversaire aujourd'hui, ainsi qu'à notre collègue Nicolo Paganini, qui le fêtera demain. (Applaudissements)

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

1. Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungs-Initiative)"

1. Arrêté fédéral sur l'initiative populaire "Stopper le mitage - pour un développement durable du milieu bâti (initiative contre le mitage)"

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Le président (de Buman Dominique, président): Avant de traiter l'article 2, nous devons nous prononcer sur un éventuel contre-projet. Nous passons donc au projet 2.

2. Bundesbeschluss über die nachhaltige Siedlungsentwicklung ausserhalb der Bauzonen (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungs-Initiative)")

2. Arrêté fédéral sur le développement durable du milieu bâti hors de la zone à bâtir (contre-projet à l'initiative populaire "Stopper le mitage - pour un développement durable du milieu bâti (initiative contre le mitage)")

Antrag der Mehrheit

Nichteintreten

Antrag der Minderheit II

(Bäumle)

Titel

Bundesbeschluss über die nachhaltige Siedlungsentwicklung ausserhalb der Bauzonen (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungs-Initiative)") vom ...

Ingress

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 21. Oktober 2016 eingereichten Volksinitiative "Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungs-Initiative)", nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. Oktober 2017, beschliesst:

Ziff. I Einleitung

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Ziff. I Art. 75 Abs. 1bis

Die Fläche von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen darf nicht zunehmen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten und kann Ausnahmen von nationalem Interesse bewilligen.

Ziff. II

Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die Volksinitiative "Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungs-Initiative)" nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

Proposition de la majorité

Ne pas entrer en matière

Proposition de la minorité II

(Bäumle)

Titre

Arrêté fédéral sur le développement durable du milieu bâti hors de la zone à bâtir (contre-projet à l'initiative populaire "Stopper le mitage - pour un développement durable du milieu bâti (initiative contre le mitage)") du ...

Préambule

L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 139 alinéa 5 de la Constitution, vu l'initiative populaire "Stopper le mitage - pour un développement durable du milieu bâti (initiative contre le mitage)" déposée le 21 octobre 2016, vu le message du Conseil fédéral du 11 octobre 2017, arrête:

Ch. I introduction

La Constitution fédérale du 18 avril 1999 est modifiée comme suit:

Ch. I art. 75 al. 1bis

La surface des constructions et installations sises hors de la zone à bâtir ne doit pas augmenter. La loi règle les modalités et peut autoriser des exceptions lorsqu'un intérêt national le justifie.

Ch. II

Le présent contre-projet sera soumis au vote du peuple et des cantons. Il sera soumis au vote en même temps que l'initiative populaire "Stopper le mitage - pour un développement durable du milieu bâti (Initiative contre le mitage)", si cette initiative n'est pas retirée, selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.

Le président (de Buman Dominique, président): Si la majorité devait l'emporter, la minorité II (Bäumle), à l'arrêté fédéral 1, article 2, deviendrait caduque.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 146 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 44 Stimmen

(0 Enthaltungen)

de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD

1. Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungs-Initiative)"

1. Arrêté fédéral sur l'initiative populaire "Stopper le mitage - pour un développement durable du milieu bâti (initiative contre le mitage)"

Art. 2

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Girod, Nordmann, Semadeni, Thorens Goumaz)

... die Initiative anzunehmen.

Antrag der Minderheit II

(Bäumle)

Abs. 1

Sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, wird sie zusammen mit dem Gegenentwurf "nachhaltige Siedlungsentwicklung ausserhalb der Bauzonen" Volk und Ständen nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung unterbreitet.

Abs. 2

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.

Art. 2

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Girod, Nordmann, Semadeni, Thorens Goumaz)

... d'accepter l'initiative.

Proposition de la minorité II

(Bäumle)

Al. 1

Si l'initiative populaire n'est pas retirée, elle sera soumise au vote du peuple et des cantons en même temps que le contre-projet (arrêté fédéral concernant le contre-projet "développement durable du milieu bâti hors de la zone à bâtir"), selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.

Al. 2

L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative et d'accepter le contre-projet.

Le président (de Buman Dominique, président): La proposition de la minorité II (Bäumle) est caduque.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 135 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 33 Stimmen

(22 Enthaltungen)