17.3358
Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Bauten zur Wohnnutzung
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion in der vom Nationalrat abgeänderten Fassung abzulehnen.
Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD
Am 18. April 2016 reichten der Kanton Graubünden und am 2. Juni 2016 der Kanton Wallis zwei gleichlautende Standesinitiativen ein. Diese verlangten, dass sämtliche nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Bauten unter gewissen Voraussetzungen zu Wohnzwecken umgenutzt werden können. Die Kommission war angesichts dessen, dass es gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Raumentwicklung in der Schweiz ungefähr 200 000 solche Bauten gibt, der Meinung, eine solche Öffnung laufe dem Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet zuwider und würde die Anstrengungen der schweizerischen Raumplanung der letzten vierzig Jahre unterlaufen. Sie beantragte daher, den beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben. Der Rat folgte diesem Antrag.
Weil die Kommission aber anerkannte, dass es sich bei gewissen Stadeln und Scheunen um wertvolles Kulturgut handelt, das zu verschwinden droht, reichte sie im Mai 2017 eine Motion ein. Diese verlangte, dass erhaltenswerte Bauten umgenutzt werden können, sofern sie in einem im kantonalen Richtplan festgelegten Perimeter liegen und diese Umnutzung insgesamt keine grösseren, intensiveren oder störenden Bodennutzungen zur Folge hat; dies in der Absicht, mit dieser gemässigteren Regelung schweizweit eine gewisse Einheitlichkeit sicherzustellen und den Kantonen gleichzeitig einen grösseren Handlungsspielraum einzuräumen. Diese Motion wurde von diesem Rat angenommen.
Der Nationalrat gab den beiden Standesinitiativen ebenfalls keine Folge, hat jedoch in die ständerätliche Motion in der Frühjahrssession 2018 die Anforderungen eingefügt, dass die neue Regelung zusätzlich auf einer regionalen Planung beruhen und zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft führen muss.
Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass diese Änderung das Motionsanliegen zu stark einschränkt respektive dieses gar aushöhlt. Nicht alle Kantone kennen das Instrument der regionalen Planung. Für die Kommission ist es schwer vorstellbar, wie eine umgenutzte Baute die Gesamtsituation insbesondere bezüglich Natur und Landwirtschaft soll verbessern können. Ausserdem ist sie der Auffassung, dass mit diesem Zusatz unklare und nichtmessbare Begriffe in den Motionstext aufgenommen werden, die schwer umsetzbar sind.
Angesichts der Tatsache, dass der Bundesrat im kommenden Herbst seine Vorlage zur Revision der Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes zum Bauen ausserhalb der Bauzone (RPG 2) vorlegen wird und sich das Parlament damit in jedem Fall mit dieser Thematik befassen kann, ist die Kommission der Meinung, dass keine weitere Energie in die Differenzbereinigung gesteckt werden soll, und beantragt, die abgeänderte Motion abzulehnen. Der Entscheid fiel mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Ich werde keinen vom Antrag der Mehrheit der Kommission abweichenden Antrag stellen. Es gibt hier aber doch zwei, drei Bemerkungen zu diesem Geschäft anzubringen, insbesondere zur letzten Bemerkung von Herrn Kollege Luginbühl: Wir haben gar keine Möglichkeit, hier eine Differenzbereinigung vorzunehmen. Wir können entweder die vom Nationalrat abgeänderte Motion so absegnen und auf unsere eigene ursprüngliche Fassung verzichten oder die Motion ablehnen; alle anderen Möglichkeiten sind uns verwehrt. Das ist dann im Rahmen einer allfälligen Revision dieses Passus des Reglementes auch noch zu bedenken. Ich finde es ungeheuerlich, dass der Rat, der eine Motion eingegeben hat, dann an und für sich keine andere Möglichkeit hat, als die abgeänderte Motion anzunehmen oder seine eigene Motion schlussendlich zu versenken.
Lassen Sie mich aber noch zum Thema selbst zwei, drei Bemerkungen machen, weil es am Ursprung dieser Motion zwei Standesinitiativen gab, und zwar eine des Kantons Wallis und eine des Kantons Graubünden, die ein schweres Problem der zwei Kantone beim Bauen ausserhalb der Bauzone thematisiert haben. In der UREK des Ständerates haben wir uns bemüht, einen gangbaren Kompromiss bei der Umnutzung von Bauten ausserhalb der Bauzone vorzuschlagen. Dies erfolgte nach ausführlichen Beratungen und nach Anhörung der betroffenen Kantone. Damit wäre man den Initiativen des Kantons Graubünden und des Kantons Wallis teilweise entgegengekommen, ohne raumplanerische Grundsätze des Bauens ausserhalb der Bauzone ausser Kraft zu setzen. Ziel dieser Lösung wäre es gewesen, die existierende Bausubstanz ausserhalb der Bauzone zu erhalten und den Eigentümern der betreffenden Bauten eine baurechtliche, raumplanerische und wirtschaftliche Grundlage zu geben, damit überhaupt ein Anreiz besteht, die Baukultur des alpinen Raums zu erhalten.
Mit der Abänderung des Nationalrates wurde diese Motion der UREK-SR förmlich massakriert, sodass beim besten Willen kein Vorteil mehr in der Annahme der Motion zu erkennen ist. Durch einen unrealistischen Kompensationsansatz und die Schaffung einer neuen, regionalen Planungsebene wird eine praktikable Umsetzung des Grundziels der Motion der UREK-SR verunmöglicht. Es ist äusserst bedauerlich, dass der Bundesrat zu einer solchen Scheinlösung Hand geboten hat. Wie der Berichterstatter erwähnt hat, ist es daher besser, diese Motion abzulehnen und die Diskussion im Rahmen der RPG-2-Revision weiterzuführen und dort noch einmal einen Anlauf zu nehmen, um den Kantonen eine sinnvolle Lösung zu präsentieren.
Ich bedaure auch, dass es in der Schweiz nicht möglich ist, dieses Problem des Bauens ausserhalb der Bauzone anzugehen. In unseren umliegenden Alpenländern ist das ohne Probleme und einfach machbar; einzig die Schweiz kennt hier einen planerischen Grundsatz, der uns hindert, solche massiven Schäden an der alpinen Baukultur zu verhindern.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Nur kurz: Wir haben ja schon ziemlich viel über die Probleme mit den Bauten in der Nichtbauzone gesprochen. Es ist und bleibt halt eine Nichtbauzone, diesen Grundsatz möchten wir eher stärken als aufweichen. Wir haben mit den Kantonen Lösungen gefunden, und das RPG 2 dürfte diesen Herbst vorgelegt werden. Insofern können Sie sich ab dann mit dem Thema befassen. Wir müssen Lösungen finden, auch für zum Teil noch illegale Bauten ausserhalb der Bauzonen und generell für nicht mehr benützte Bauten. Inwieweit sind Umnutzungen möglich und zulässig? Ich glaube, wir können Ihnen gute Vorschläge machen.
Somit können Sie, statt jetzt eine Motion anzunehmen, ab dem Herbst bereits den konkreten Gesetzentwurf diskutieren. Das ermöglicht eine nicht nur sektorielle, sondern umfassende Debatte darüber, wie Sie mit dem Nichtbaugebiet inskünftig umgehen möchten.
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Abgelehnt - Rejeté