17.3978
Aufhebung der Bestimmungen im Bundespersonalgesetz zum Teuerungsausgleich
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Stöckli, Bruderer Wyss, Cramer)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Stöckli, Bruderer Wyss, Cramer)
Rejeter la motion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Nationalrat hat die Motion am 6. März 2018 mit 102 zu 86 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Der Bundesrat hatte beantragt, die Motion abzulehnen. Unsere Kommission hat an ihrer Julisitzung die Motion ein erstes Mal beraten und von der Verwaltung eine Aufstellung mit den Regelungen und der Praxis in den Kantonen verlangt.
Entgegen der Annahme der SPK des Ständerates war bei der KdK keine Liste über die in den Kantonen in den vergangenen zehn Jahren gewährten Teuerungsausgleiche verfügbar. Das EPA hat deshalb bei den Personalchefs der Kantone und der grössten Schweizer Städte eine diesbezügliche Umfrage durchgeführt. Dem Aufruf sind insgesamt 13 Kantone und 5 Städte gefolgt. Die Zusammenstellung ist somit nicht vollständig, sondern berücksichtigt die Antworten der eingegangenen Rückmeldungen.
Was ergab die Erhebung? 3 Kantone und 2 Städte - ich zähle jetzt nicht auf, welche - weisen einen automatischen Teuerungsausgleich auf. Diese stützen sich auf verschiedene, teilweise lokale Indexe ab. 7 Kantone und 3 Städte weisen eine mit der Bundesverwaltung vergleichbare Teuerungsregelung auf. Das bedeutet, dass die Teuerung grundsätzlich ausgeglichen werden soll. Die Regierung kann den Teuerungsausgleich in diesen 7 Kantonen und 3 Städten autonom festlegen. 3 Kantone - das sind eher kleinere Kantone - kennen keinen Teuerungsausgleich in diesem Sinne. In diesen 3 Kantonen legt der Regierungsrat die generellen Lohnmassnahmen fest. Das zu den Resultaten der Erhebung, wie sie uns abgegeben wurden.
Die Kommission hat dann am 23. August 2018 diese Motion ein zweites Mal beraten. Mit der Motion soll der Bundesrat nämlich beauftragt werden, dem Parlament eine Änderung des Bundespersonalgesetzes zu unterbreiten, mit der die Bestimmungen zum Teuerungsausgleich aufgehoben werden. Nun beantragt die Kommission mit 4 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit, angeführt von Herrn Kollege Stöckli, beantragt, die Motion abzulehnen.
Das Bundespersonalgesetz sieht heute vor, dass der Bundesrat einen angemessenen Teuerungsausgleich auf den Lohn ausrichtet. Dabei muss er die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Bundes sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen. Abhängig davon wird die Teuerung vollumfänglich, in reduziertem Umfang oder überhaupt nicht ausgeglichen.
Die Motion will nun den Bundesrat beauftragen, die Bestimmungen zum Teuerungsausgleich aus dem Bundespersonalgesetz zu streichen. Für das Bundespersonal soll es wie in der Privatwirtschaft keinen Anspruch auf Teuerungsausgleich mehr geben. Die Kommission hält es für gerechtfertigt, dass die Bundesangestellten angesichts notwendiger Sparmassnahmen einige Jahre Stillstand beim Lohn in Kauf nehmen müssen, zumal ihre Löhne, wie wir schon gehört haben, vergleichsweise hoch sind.
Die Kommission weist aber auch darauf hin, dass die abschliessende Entscheidungskompetenz über einen allfälligen Teuerungsausgleich wie bei allen Budgetfragen beim Parlament liegt. Der Beschluss des Bundesrates muss jedes Jahr im Rahmen der Budgetdebatte zur Abstimmung unterbreitet werden. Vor diesem Hintergrund wäre die Wirkung der Motion eigentlich begrenzt. Nach Ansicht der Kommission entfaltet die aktuelle Regelung aber in der Praxis einen Quasiautomatismus. Diesen will die Kommission durchbrechen.
Die Minderheit der Kommission hingegen erachtet die Motion als unnötig und kontraproduktiv, weil sie einem negativen Signal gegenüber den Sozialpartnern, Kantonen und Gemeinden entspräche. Insbesondere die Beziehung unter den Sozialpartnern würde sich massiv verschlechtern. Weiter unterstreicht die Minderheit, dass die aktuell geltende Entscheidungshoheit des Parlamentes genüge, um die Lohnentwicklung beim Bund in einem verantwortbaren Mass zu halten.
Ich bitte Sie aber, der Mehrheit zu folgen. Es soll, wie die Kommission beantragt, Jahr für Jahr aufgrund der finanziellen Gegebenheiten frei von personalrechtlichen Vorgaben entschieden werden können, ob ein Teuerungsausgleich gewährt werden kann oder nicht. In diesem Sinne danke ich für die Zustimmung.
Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Der Sprecher der kleinen Mehrheit - 4 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung - hat die Argumente der Minderheit eigentlich korrekt dargelegt. Es gibt, entgegen der Begründung der Motion, keinen automatischen Teuerungsausgleich in unserem System. Es gibt einfach eine rechtliche Grundlage, damit der Bundesrat, wenn er die übrigen Voraussetzungen für gegeben erachtet, einen Teuerungsausgleich ausrichten kann - nach Verhandlungen mit den Verbänden, nach der Präsentation der Budgets in den beiden Räten. Wir entscheiden dann - das ist richtig ausgeführt worden -, ob wir mit dem Verhandlungsergebnis des Bundesrates zufrieden sind oder nicht.
Das ist eine Lösung, das hat der Kommissionssprecher gesagt, welche auch für die öffentliche Hand in einer Grosszahl der Kantone gilt; sie gilt aber nicht nur für die öffentliche Hand. Eine solche Teuerungsklausel, es ist eine sehr schwach ausgestaltete Teuerungsklausel, gilt auch in vielen Gesamtarbeitsverträgen, sei es in Gesamtarbeitsverträgen der Chemie, der Pharma, aber auch des Elektro- und Telekommunikations-Installationsgewerbes oder der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie. Dort sind die Regelungen, die wir hier im Bundesgesetz haben, genau dieselben.
Wenn wir diese Regelung des Teuerungsausgleichs jetzt streichen würden, dann hätten wir ein Signal von möglicherweise heute noch nicht berücksichtigter Grössenordnung: für die 35 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes, aber auch für die öffentliche Hand auf Kantons- und Gemeindeebene. Ich weiss, wovon ich spreche. Ich war zwanzig Jahre lang oberster Personalchef der Stadt Biel, und ich habe Demonstrationen gegen mich erlebt, als meine Leute gegen mich demonstriert haben, weil ich nicht die volle Teuerung ausgeglichen habe. Dementsprechend finde ich es nicht sehr sinnvoll, wenn wir jetzt die Teuerungsklausel, die bisher nicht unvernünftig angewandt worden ist, aus der Gesetzgebung streichen.
Ich denke, wir sind gut beraten, wenn wir aus der Minderheit heute eine Mehrheit machen.
Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
J'ajoute quelques mots à ce qui a été dit. Dans ce débat, finalement, que l'on accepte ou rejette la motion, le résultat serait exactement le même. D'ailleurs, un membre de la commission qui ne m'en voudra pas de le citer a dit que si nous acceptions la motion - ce que propose la majorité de la commission -, les dispositions relatives à la compensation du renchérissement seraient abrogées, mais que rien n'empêcherait le Conseil fédéral de continuer à négocier les conditions salariales avec les associations du personnel. On ne parlerait dès lors plus de renchérissement, mais d'augmentation réelle du salaire. Le résultat de ces négociations serait toujours soumis au Parlement dans le cadre de l'examen du budget.
Si, à l'inverse, nous acceptions la proposition de la minorité Stöckli et que, en suivant le Conseil fédéral, nous rejetions cette motion, que se passerait-il? Comme le prévoit le statut du personnel de la Confédération, il y aurait chaque année des discussions sur la question de savoir si nous appliquons la clause relative à l'indexation des salaires au renchérissement.
Finalement, cela reviendrait un peu au même, mais nous devons décider: est-ce que nous disons oui ou non? Sur la question de savoir si nous disons oui ou non, quel message avons-nous envie de donner aux collaborateurs, à tous ces gens qui travaillent pour la Confédération, dont nous sommes en quelque sorte l'assemblée générale et dont le conseil d'administration et l'employeur est le Conseil fédéral?
Ici, je m'adresse à celles et à ceux qui trouvent que l'on doit faire à l'Etat comme dans le privé. Alors, dans le cas du privé, il existe un article 328 du Code des obligations. Celui-ci, si vous le lisez, dit expressément, à son alinéa 1, que "l'employeur protège et respecte, dans les rapports de travail, la personnalité du travailleur". Il me semble que nous avons l'occasion de marquer notre estime, notre désir de protéger et de respecter dans les rapports de travail la personnalité du travailleur en suivant le Conseil fédéral et la proposition de la minorité Stöckli.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Nur kurz: Von der knappen Mehrheit der Kommission wird hier gesagt, auch wenn diese Bestimmung über den Teuerungsausgleich gestrichen werde, könne der Bund ja einen Teuerungsausgleich ausrichten. Das ist eine eigenartige Argumentation. Man ändert etwas, ohne etwas ändern zu wollen. Das ist eine seltsame Begründung.
Oder aber die Motion bewirkt tatsächlich etwas. Das ist zu vermuten, wenn man dem Sprecher der knappen Mehrheit zugehört hat. Dann stellt man ein elementares Prinzip infrage, das sich bewährt hat. Es gibt ja nicht einen automatischen, garantierten Teuerungsausgleich, sondern dieser richtet sich nach der heutigen Gesetzgebung nach den finanziellen Verhältnissen, den wirtschaftlichen Verhältnissen. Aber dann bringt man damit zum Ausdruck, dass mit der Verweigerung des Teuerungsausgleichs der Reallohn nicht garantiert werden soll. Das ist etwas Elementares. Es ist ein Prinzip jeder angemessenen Entlöhnung, jeder vernünftigen Lohnrunde, dass die Löhne ihre Kaufkraft erhalten sollen. Diskussionen um eine Reallohnerhöhung finden regelmässig statt. Eine Basis davon ist im Prinzip der garantierte Teuerungsausgleich. Es geht darum, die Kaufkraft der Löhne zu erhalten. Wenn man der Motion zustimmt, stellt man dieses elementare Prinzip infrage.
Noch einmal: Es ist zu verhandeln. Es ist eine bewährte Bestimmung in vielen Gesetzgebungen der öffentlichen Hand, beim Bund, aber auch in vielen Kantonen, wie auch in vielen Gesamtarbeitsverträgen. Der Teuerungsausgleich ist eine elementare Basis eines fairen Arbeitsverhältnisses.
In diesem Sinne muss ich Sie dringend ersuchen, der Kommissionsminderheit zuzustimmen. Wir haben ja hier ein eigenartiges Resultat einer Kommissionsberatung vor uns: 4 zu 3 Stimmen bei einer 13er-Kommission. Die Kommissionsentscheidung basiert offensichtlich nicht auf einer soliden Mehrheit. Umso mehr geht es hier darum, die Dinge dort zu belassen, wo sie sich bewährterweise befinden.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion
Ich bin Mitglied der Kommission, war aber bei der Beratung nicht anwesend. Deshalb konnte ich meine Gedanken nicht einbringen. Ich bin nicht ganz gleicher Meinung wie Kollege Cramer. Er sagt, es komme nicht darauf an, ob die Bestimmung bestehen bleibt oder nicht, also ob man die Motion annimmt oder nicht. Wenn die Motion angenommen wird, dann wird meiner Meinung nach dieser Passus aus dem Gesetz gestrichen. Damit hat der Bundesrat, wenn er an das Budgetieren geht, keine gesetzliche Grundlage, um einen Teuerungsausgleich ins Budget aufzunehmen. Nach Gesetz und Verfassung darf im Budget nur eingestellt werden, was eine gesetzliche Grundlage hat.
Ich kann mir den Weg heute nicht vorstellen, wie das gehen soll, wenn der Bundesrat trotzdem, ohne diese gesetzliche Grundlage, die Teuerung ausgleichen möchte. Würde uns der Bundesrat ausserhalb des Budgets einen Antrag stellen, um einen Teuerungsausgleich zu gewähren? Oder würde ein entsprechender Antrag, den Teuerungsausgleich zu gewähren, über die Kommission beschlossen? Für mich sind das Fragestellungen, die schwierig zu beantworten sind. Von daher unterstütze ich die Minderheit, welche ja nicht einen Teuerungsausgleich garantiert, aber die gesetzliche Grundlage gibt, entsprechend Mittel im Entwurf des Bundesrates einzubauen. Die eingebauten Mittel stehen ja immer alle unter Vorbehalt unserer Beschlüsse. Wir haben also immer das letzte Wort.
Deshalb sehe ich hier keine Notwendigkeit, diesen Passus zu streichen.
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Ich habe den Sinn der Motion eigentlich immer noch nicht ganz verstanden, auch nach Ihrer Diskussion jetzt nicht. Sie will ja Artikel 16 des Bundespersonalgesetzes aufheben. In diesem Artikel 16 heisst es, dass die Arbeitgeber den Angestellten einen angemessenen Teuerungsausgleich ausrichten. Das ist keineswegs ein Automatismus, weil im gleichen Gesetz dann deklariert wird, dass bei der Festsetzung des Teuerungsausgleichs der Arbeitgeber, also der Bund, die wirtschaftliche Lage, die finanzielle Lage sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen hat. Herr Föhn hat in seiner Begründung für die Annahme der Motion genau das gesagt: dass man das jährlich anschauen soll. Dazu bietet das Gesetz die notwendige Grundlage.
Wenn Sie am Gesetz etwas ändern, frage ich dann: Weshalb wollen Sie das tun? Wenn man es ganz eng auslegen würde, wie Herr Peter Hegglin dargelegt hat, würde allenfalls sogar die Rechtsgrundlage fehlen, um in Zukunft eine Teuerung auszurichten. Das hat aber Herr Föhn als Sprecher der Mehrheit ausdrücklich nicht gesagt. Damit bleibt die Frage, weshalb Sie etwas ändern wollen.
Wir haben den Grundsatz, dass man einen Teuerungsausgleich ausrichten kann, und gleichzeitig den Grundsatz, dass die wirtschaftliche und finanzielle Situation sowie die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu beurteilen sind. Ich glaube, das bestehende Gesetz macht Sinn, und daher frage ich mich: Was wollen Sie, wenn Sie etwas ändern? Wollen Sie den Teuerungsausgleich infrage stellen? Das wollen Sie nicht. Ich glaube also, dass Sie nichts ändern müssen, weil das Signal, das Sie aussenden, dann schon noch etwas schwierig zu erklären sein wird. Wir haben nämlich in der Vergangenheit die Teuerung nicht automatisch ausgeglichen, sondern haben immer eine entsprechende Analyse vorgenommen. Am Schluss, muss ich Ihnen sagen, haben Sie Angst vor sich selbst, weil Sie mit dem Budget entscheiden, ob und in welcher Grössenordnung Sie die Teuerung ausgleichen oder nicht. Sie haben den letzten Entscheid - nicht der Bundesrat oder die Personalverbände oder irgendjemand. Der Weg ist für den Bundesrat festgelegt; es ist auch festgelegt, wie man in den Verhandlungen mit den Personalverbänden vorgeht. Sie entscheiden dann im Rahmen des Budgets, ob Sie etwas wollen oder nicht.
Es macht eigentlich auch hier keinen Sinn, sich selbst Fesseln anzulegen; ich würde Ihnen das deshalb nicht empfehlen, denn Sie entscheiden am Schluss endgültig. Das Signal, das Sie aber an das Personal aussenden würden, wäre schon etwas fragwürdig. Wenn Sie den Passus streichen wollen und trotzdem nichts ändern wollen, müssen Sie auch nichts ändern. Auch unser Bundespersonal spürt natürlich eine Teuerung. Die Bundesangestellten bezahlen auch mehr Krankenkassenprämie, und wenn etwas mehr kostet, dann bezahlen sie das auch. Sie sind von der Teuerung nicht ausgenommen, auch wenn Sie diesen Passus streichen.
Ich würde Ihnen vorschlagen, die Motion abzulehnen und beim geltenden Recht zu bleiben, weil dieses vorgibt, wie man vorgehen soll. Zudem haben Sie in jedem Fall das letzte Wort. Wenn Sie nicht Angst vor sich selbst haben, dann lehnen Sie doch die Motion ab und entscheiden von Jahr zu Jahr, wie Sie das machen wollen. Ich denke, es ist immer gelungen, vernünftige Lösungen zu finden, im Übrigen auch mit den Personalverbänden. Da haben wir gute Verhandlungspartner, die durchaus auch für die Situation des Bundes Verständnis haben und mit denen wir durchaus kulant und angenehm verhandeln können. Selbstverständlich müssen sie eine andere Position einnehmen. Aber wir sind uns mindestens bis jetzt noch nicht in die Haare geraten und haben jeweils Lösungen gefunden.
Im Sinne einer konstruktiven Lösung empfehle ich Ihnen, beim geltenden Text zu bleiben, weil er das festlegt, was Herr Föhn ausgeführt hat, um zu begründen, weshalb man die Ausrichtung des Teuerungsausgleichs ändern sollte. Das muss man gerade nicht tun.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 6 Stimmen
Dagegen ... 35 Stimmen
(0 Enthaltungen)