16.3673

Provvedimenti nei confronti delle persone che costituiscono una minaccia per lo Stato

Brand Heinz · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Mit dieser Motion beantragt Ihnen die Fraktion der SVP Sicherungsmassnahmen gegen zu Gewalt neigende Personen. Was wird konkret beantragt? Wir beantragen Ihnen die Einführung neuer Hafttitel sowie anderer Massnahmen; wir beantragen zudem als Besonderheit für Ausländer zusätzliche Ausweisungsmöglichkeiten sowie die Anordnung von Sicherungsmassnahmen bei unmöglichem Vollzug. Es sind mit anderen Worten alles präventive Massnahmen, es sind nicht Massnahmen, die im Nachgang zu einer Straftat angeordnet werden. Letztendlich dienen sie der Sicherheit von Land und Leuten der Schweiz.

Was ist der Befund? Heute stellt man einfach fest, wenn man mit Sicherheitsbehörden spricht, dass es immer wieder Personen gibt, welche ein erhöhtes Gewaltpotenzial in sich vereinigen und zu Gewalt neigen, dass aber keine Möglichkeiten bestehen, gegen diese Personen Sicherungsmassnahmen zu ergreifen. Sie alle wissen auch, dass bei Delikten Spuren aus dem Ausland in die Schweiz geführt haben, das heisst, dass in der Schweiz Ausländerinnen und Ausländer bei der Vorbereitung schwerer Kriminaltaten zugegen waren.

Ich habe auch in meiner langjährigen Berufstätigkeit bei Sicherheitsbehörden immer wieder feststellen müssen, dass man zum Teil kapitulieren muss, dass keine geeigneten Instrumente vorhanden sind. Es sollen und müssen deshalb im geltenden Recht Massnahmen geschaffen werden, welche es eben zulassen, solche Personen - ich sage das jetzt etwas plakativ - aus dem Verkehr zu ziehen.

Wer sind die Adressaten dieser neuen Norm? Es sind Schläfer, verdächtige oder mögliche Schläfer, entlassene Straftäter, bei denen keine Möglichkeiten der Rückführung in ihr Herkunftsland bestehen, Radikalisierte mit Gewaltabsichten. Es sind aber keine Straftäter, es sind keine mit einem Landesverweis belegte Personen. Gegen die erwähnten Gruppen genügen die vorhandenen Instrumente im Ausländerrecht, Strafrecht oder Strafprozessrecht nicht, um sie in Sicherheit zu halten, sondern es müssen insbesondere neue Hafttitel geschaffen werden. Das Ziel dieser neuen Hafttitel ist, diese staatsgefährdenden Personen zu isolieren und die Entfernung dieser staatsgefährdenden Personen in die Wege zu leiten, und zwar, ohne dass sie sich auf die Flüchtlingseigenschaft und ein Rückschiebeverbot im Asylgesetz berufen können. Es braucht neue Regelungen, es braucht neue Hafttitel. Es braucht insbesondere auch neue Zusatzmassnahmen; ich denke hier an Ein- und Ausgrenzungsmöglichkeiten, an Meldepflichten oder anderes.

In der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion wird der Handlungsbedarf zumindest teilweise eingestanden, sogar anerkannt. Tatsache ist einfach, dass mit diesen Tatbeständen, mit diesen Sachverhalten die Kantone, insbesondere kleinere Kantone, überfordert sind. Es braucht hier eine Regelung durch den Bund, eine Regelung, welche zu Sicherheit führt.

Wir haben in diesem Rat die Motion Rieder 17.3862 angenommen und damit eine Ausreisesperre für potenzielle Gewalttäter beschlossen. Wir haben aber umgekehrt die Motion Walliser 17.3730 abgelehnt. Das heisst, wir haben hier einen Regelungsbedarf, weil wir die Personen zwar im Land haben, aber nicht genügend Instrumente zu deren Überwachung bestehen. Es müssen deshalb dringend solche Instrumente geschaffen werden. Die Schweiz darf kein Rückzugsort für Gewalttätige, für Extreme sein. Die Schweiz darf auch kein Staat bleiben und sein, in welchem zu Gewalt neigende Personen sich frei entfalten können. Mit dieser Motion wollen wir die Sicherheit von Land und Leuten verbessern.

Ich möchte Sie deshalb bitten, dieser Motion zuzustimmen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Diese Motion verlangt Massnahmen zum Schutz der inneren Sicherheit. Insbesondere sollen Personen, die die innere oder äussere Sicherheit gefährden, präventiv in Haft genommen werden, Ausländer und Ausländerinnen sollen aus dem Land gewiesen werden. Wenn Ihnen der Bundesrat diese Motion zur Ablehnung empfiehlt, dann nicht, weil er diese Vorschläge grundsätzlich ablehnt, sondern weil er der Meinung ist, dass die Motion in wesentlichen Teilen bereits erfüllt ist.

Erstens bestehen bereits Massnahmen, die diese Forderungen erfüllen, und aktuell sind zwei Vorlagen in Arbeit, die das vorhandene Instrumentarium im Umgang mit terroristischen Gefährdern erweitern. Sie haben das richtig ausgeführt, Herr Nationalrat Brand, Gefährder haben keine Straftat begangen, sondern sie sind an der Vorbereitung einer Straftat, oder sie haben ihre Strafe schon abgesessen. Sie wurden verurteilt, sie kommen aus dem Gefängnis, aber sie gelten immer noch als Gefahr für die innere Sicherheit.

Der Bundesrat hat am letzten Freitag, das haben Sie hoffentlich gesehen, eine Vorlage verabschiedet, die das Anwerben, die Ausbildung und das Reisen im Hinblick auf eine terroristische Straftat unter Strafe stellt. Das sind Vorbereitungshandlungen. Da ist noch nichts passiert, aber es sind Vorbereitungshandlungen. Mit diesen Massnahmen werden die Vorbereitungs- und eben auch die Unterstützungshandlungen ausdrücklich unter Strafe gestellt. So können auch strafprozessuale Zwangsmassnahmen früher angeordnet werden. Wie gesagt, diese Botschaft ist jetzt bereits verabschiedet worden. Sie kommt in die Räte. Sie können sie besprechen und hoffentlich auch möglichst bald verabschieden.

Im Dezember letzten Jahres hat der Bundesrat die zweite zentrale Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Damit schliesst er eine wichtige Lücke bei der Bekämpfung von Terrorismus, dieses Mal im polizeilichen Bereich. Trifft eine Person zum Beispiel Vorbereitungen für eine Reise in ein Kampfgebiet, dann wollen wir, dass die Polizei bereits eingreifen kann, und zwar mit folgenden Massnahmen: Eine Gefährderin oder ein Gefährder kann verpflichtet werden, sich bei einer bestimmten kantonalen Stelle zu melden. Neu soll auch für diese Fälle ein Ausreiseverbot verfügt werden können. Zum Vollzug dieser Massnahme werden betroffenen Personen die Reisepapiere abgenommen, und die Ausreisesperre wird im nationalen und in den internationalen Polizeisystemen ausgeschrieben.

Und es gibt die Möglichkeit, ein Kontakt- oder Rayonverbot zu erlassen. Es gibt auch die Möglichkeit, Hausarrest zu verfügen; das ist die stärkste Version des Rayonverbots. Mit dem Hausarrest soll verhindert werden, dass die Person einen bestimmten Ort verlässt. Zum Vollzug dieser Massnahmen kann eine elektronische Überwachung mit einer Fussfessel eingesetzt werden. Der Hausarrest ist, wie gesagt, als letztes Mittel bei besonders gefährlichen Personen anzusehen, wenn alle anderen Massnahmen nicht genügt haben. Zur Verfügung des Hausarrests bedarf es dann allerdings zusätzlich auch einer Bewilligung durch das Fedpol sowie einer richterlichen Genehmigung. Wir kennen ja in der Schweiz darüber hinaus bereits eine Vielzahl von verschiedenen Freiheitsentzügen. Die Voraussetzungen und die Zwecke dieser Freiheitsentzüge sind unterschiedlich. Wir kennen im Ausländerrecht die Ausschaffungshaft, dann kommt die Untersuchungshaft hinzu, die Sicherheitshaft in einem Strafverfahren, und bei der Verurteilung wird die Freiheitsstrafe mit der Möglichkeit einer Verwahrung ausgesprochen.

Die Motion verlangt im Übrigen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die die innere Sicherheit gefährden, aus dem Land gewiesen werden. Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausweisung bestehen ja heute schon, und ich kann Ihnen versichern, dass das Fedpol da sehr aktiv ist. Es hat im Jahr 2017 dreizehn Ausweisungen gegenüber mutmasslichen terroristischen Gefährdern verfügt. 2018 sind es bisher drei Ausweisungen, die verfügt worden sind, unter anderem auch gegen die Frau, die in einer koordinierten Antiterroraktion mit Frankreich im November letzten Jahres verhaftet worden ist. Sie ist wieder in ihr Heimatland Kolumbien zurückgeschickt worden. Ihr Partner sitzt in Frankreich in Haft. In insgesamt acht Fällen ist seit 2016 die Ausweisung auch bereits vollzogen worden.

Sie sehen, ich habe Sie informiert über die bestehenden Massnahmen, über die Anwendung dieser Massnahmen. Ich glaube, das ist auch immer wichtig: dass die Dinge nicht nur im Gesetzbuch stehen, sondern dass sie dann auch angewendet werden. Ich habe Sie informiert über die geplanten Massnahmen. Der Bundesrat wird nach der Vernehmlassung zu diesem präventiv-polizeilichen Gesetz die Botschaft in der ersten Hälfte des nächsten Jahres verabschieden. Wie gesagt, die Verschärfung des Strafrechts, die repressiven Massnahmen sind bereits im Parlament.

Das sind die Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt. Ich bitte Sie, das so zu tun.

Brand Heinz · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Frau Bundesrätin, gestatten Sie mir, eine Nachfrage zu stellen. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat auf dem Weg in Richtung unserer Motion ist. Nun stellt sich hier aber ernsthaft die Frage, ob die Anordnung von Hausarrest tatsächlich ein adäquates Instrument zur Isolierung Gewalttätiger ist. Wenn der Täter zu Hause ist, kann er ja seine Aktivitäten frei entfalten und deshalb möglicherweise trotz allem auf sein Ziel hinarbeiten, das unbestrittenerweise verpönt ist.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Ich habe Ihnen vorhin gesagt, dass es natürlich nicht nur den Hausarrest gibt. Es gibt auch die Ausschaffungshaft. Wenn also klar ist, dass jemand unser Land verlassen muss, haben Sie die Möglichkeit, jemanden in Ausschaffungshaft zu nehmen. Beim Hausarrest können Sie zusätzlich auch Überwachungsmassnahmen anordnen. Die Betroffenen sind dann also nicht frei, von zu Hause aus zu tun und zu lassen, was sie wollen.

Schauen Sie, es ist wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass wir hier von Menschen sprechen, die keine Straftat verübt haben. Auch wenn diese Personen vorübergehend in Haft genommen würden, kämen sie wieder raus. Von daher ist der Wunsch, staatsgefährdende Personen in Haft zu nehmen, zwar vielleicht nachvollziehbar und menschlich, aber wir müssen uns immer wieder überlegen, was es wirklich bringt. Da kann der Hausarrest eine sehr wichtige Massnahme sein, denn Sie können die Person so überwachen und Beweise sammeln. Am Schluss muss ja das Ziel sein, wenn eine Person wirklich eine Gefahr ist, dass Sie sie auch überführen, das Strafverfahren eröffnen und genügend Beweise haben, um die Verurteilung der Person zu erlangen. Wir haben oft genug erlebt, dass gegen eine staatsgefährdende Person ein Strafverfahren eröffnet wurde, und dann ist es nicht zu einer Verurteilung der betreffenden Person gekommen, weil man einfach die Beweise nicht hatte - das ist dann der Worst Case. Das sind die Überlegungen, die hinter dem Rayonverbot und dem Hausarrest stehen: dass Sie die Personen auch besser überwachen können, damit Sie allenfalls Material haben, um ein Strafverfahren zu eröffnen, das dann auch zu einer Verurteilung führt.

Votazione

Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 113 Stimmen

Dagegen ... 64 Stimmen

(0 Enthaltungen)