17.073

Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme. Genehmigung und Umsetzung (Änderung des CO2-Gesetzes)

Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eine kleine Vorbemerkung: Ich bin stolz, dass die Thurgauer Frauen aus Ittingen im 15. Jahrhundert durch einen Sitzstreik eine eigene Kirche erzwungen haben, weil sie ihre Gottesdienste nicht mehr in der Klosterkirche abhalten durften. Also, ich bin stolz, Thurgauer zu sein - dies als kleine Ergänzung; die Geschichte ist lang.

Bei diesem Geschäft geht es um die Ratifizierung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU zur Verknüpfung der zwei Emissionshandelssysteme. Damit einhergehend ist eine Änderung des heute geltenden CO2-Gesetzes notwendig. Das sind die beiden Vorlagen, die wir jetzt beraten: auf der einen Seite die Ratifizierung bezüglich der Emissionshandelssysteme und auf der anderen Seite damit verbunden eine entsprechende Änderung des heute geltenden CO2-Gesetzes.

Der Bundesrat schlägt vor, die Ratifizierung des Abkommens separat in die Räte zu bringen - was heute geschieht - und nicht abzuwarten, bis die CO2-Gesetzesrevision, welche wir im Moment beraten, zu Ende geht. Dies macht Sinn. Die UREK-SR empfiehlt Ihnen, auf dieses erste Geschäft einzutreten und ihm zuzustimmen, damit wir hier beim Thema des Emissionshandels Klarheit erhalten und dieses dringliche Geschäft durch die Weiterungen der Debatte über das CO2-Gesetz keine zeitlichen Verzögerungen erleidet.

Das Geschäft hat eine sehr lange Vorgeschichte. Der Bundesrat hatte bereits 2013 im Hinblick auf das damalige CO2-Gesetz die Absicht, eine Verknüpfung des Emissionshandels zwischen der Schweiz und der EU zu installieren. Es ist Tatsache, dass das heutige Emissionshandelssystem in der Schweiz sehr schlecht oder kaum funktioniert. Vor allem die Wirtschaft, in erster Linie natürlich die produzierende Industrie, wartet schon lange auf diese Verknüpfung. Ziel ist es, dass der Emissionshandel emissionsintensive Branchen in den Bereichen Zement, Papier, Chemie und Stahl ihren europäischen Konkurrenten gleichstellt. Das vorliegende Abkommen konnte im November 2017 mit der Europäischen Kommission unterzeichnet werden. In der Zwischenzeit hat das EU-Parlament das Abkommen im Dezember 2017 genehmigt.

Der Bundesrat unterbreitet Ihnen jetzt diese Vorlage, die wie erwähnt zwei Elemente enthält: erstens die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU, damit die Handelssysteme verknüpft werden können, und - damit verbunden - zweitens eine Teilrevision des bestehenden CO2-Gesetzes, welche nötig ist, um dieses Abkommen umzusetzen. Der Bundesrat strebt eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2020 an. So können die Teilnehmer in der Schweiz noch in der laufenden Handelsperiode zwischen 2013 und 2020 vom liquiden EU-Markt für CO2-Zertifikate profitieren, um ihre Abgabepflichten zu erfüllen.

Heute besteht in der Schweiz kein liquider Markt für solche Zertifikate. Solange diese Verknüpfung nicht vorhanden ist, wird es auch nicht besser. Die Verknüpfung des Emissionshandels ebnet den Weg natürlich auch für die Zeit nach 2020.

In der Schweiz sind 54 emissionsintensive Industrieanlagen dem Schweizer Emissionshandelssystem unterstellt. Sie sind dann im Gegenzug von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreit. Die Betreiber dieser Anlagen müssen dem Bund jährlich über ihre Treibhausgasemissionen Bericht erstatten und im entsprechenden Umfang Emissionsgutschriften abgeben. Die Gesamtmenge an Emissionsrechten ist aber begrenzt. Die Emissionsrechte sind frei handelbar. Liegt die Menge der Emissionen einer Anlage über den abgegebenen Emissionsrechten, muss der Betreiber zusätzliche Emissionsrechte erwerben. Das kann er an einer Auktion tun, das Bafu führt zweimal jährlich eine solche Auktion durch; oder er kann Emissionsrechte einfach von einem anderen Unternehmen erwerben, das seine Ziele unterschreitet.

Die EU betreibt seit 2005 das grösste Emissionshandelssystem der Welt mit rund 11 000 Industrieanlagen und fossil-thermischen Kraftwerken. Seit 2012 ist in der EU auch der Luftverkehr eingebunden. Der Handel in der EU ist sehr liquid, insbesondere existiert ein grosser Terminmarkt. Dies gibt den Unternehmen Planungssicherheit, weil sie sich langfristig mit Emissionsrechten versorgen und dann auch die Preise kalkulieren können.

In der Kommission intensiv diskutiert wurde die Frage, ob die Verknüpfung auch funktionieren wird. Nachdem der Handel schon in der Schweiz knapp funktioniert, macht es Sinn, ihn auf die EU auszuweiten. Der Vorwurf lautet denn auch, es sei alles viel zu billig, weil viel zu viele Rechte - ich spreche jetzt vom europäischen Emissionshandelssystem - vorhanden seien. Die EU hat aufgrund dieser Tatsache eine Marktstabilitätsreserve beschlossen, die es erlaubt, dem Markt ab 2019 überschüssige Emissionsrechte zu entziehen, so Nachfrage und Angebot zu steuern und die Emissionspreise in die Höhe zu treiben. Schon die Ankündigung der Marktstabilitätsreserve hat dazu geführt, dass in der EU innerhalb von wenigen Monaten die Preise von 7 Euro auf knapp 20 Euro pro Tonne CO2 gestiegen sind.

Unabhängig vom Preis der Emissionsrechte löst eine Pflicht zur Teilnahme am europäischen Emissionshandelssystem für die Industrie Anreize aus, die Treibhausgasemissionen zu senken. Die Unternehmen wissen, dass sie langfristig in einem Klimainstrument eingebunden sind, und reagieren dann auch mit Investitionen.

Das Abkommen mit der EU geht weiterhin von zwei eigenständigen Emissionshandelssystemen aus. Es ist also keine Zusammenführung von zwei Systemen. Der Kern ist die gegenseitige Anerkennung; es entsteht nicht einfach ein einziges Emissionshandelssystem, sondern es bleiben eigenständige Systeme. Die beiden Systeme sind gegenseitig anerkannt und damit auch frei austauschbar in ihren Handelsrechten.

Wer also am Emissionshandelssystem der Schweiz oder der EU teilnehmen muss, kann in Zukunft Emissionsrechte aus beiden Systemen beziehen und nutzen, um seine Emissionen zu decken und seinen Verpflichtungen nachzukommen. Wenn die Schweiz beim Emissionshandel der EU mitmachen will, dann muss sie auch die Regeln aus diesem System akzeptieren, weil ja eine gegenseitige Anerkennung vorgesehen ist. Das heisst, man muss das Abkommen gleichwertig ausgestalten.

Für die Umsetzung des Abkommens braucht es punktuelle Anpassungen beim jetzt geltenden CO2-Gesetz, insbesondere um die Luftfahrt und allfällige fossil-thermische Kraftwerke auch dem Schweizer Emissionshandelssystem zu unterstellen. Das haben wir heute nicht. Dass die Luftfahrt, die trotz des enormen Wachstums bisher klimapolitisch verschont wurde, das ablehnt, ist nachvollziehbar. Sie möchte hier natürlich weiterhin aussen vor bleiben. Die Tatsache aber, dass die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (Icao) inzwischen eine globale Massnahme beschlossen hat, zeigt, dass man sich auch in diesem Bereich bewusst ist, dass man sich klimapolitisch nicht länger einfach ausklinken kann. Die Massnahme der Icao sieht vor, dass CO2-Emissionen über dem Niveau von 2020 zu kompensieren sind. Ausländische Zertifikate werden diesbezüglich erstmals 2024 abgegeben. Die Kompensation ist in der ersten Phase bis 2026 freiwillig, anschliessend wird sie Pflicht.

Es gibt noch weitere Umsetzungsfragen, die nicht geklärt sind. Im Nationalrat wurde die Befürchtung geäussert, dass die Fluggesellschaften doppelt belastet würden, wenn wir hier zustimmen würden. Um der Befürchtung einer doppelten Besteuerung Rechnung zu tragen, hat der Nationalrat den Bundesbeschluss und die Teilrevision des CO2-Gesetzes ergänzt. Insgesamt wurde die Vorlage des Bundesrates inklusive dieser Verknüpfung im letzten Dezember im Nationalrat in der Gesamtabstimmung mit 116 zu 68 Stimmen gutgeheissen.

Zwei wesentliche Änderungen wurden vorgenommen. Die erste betrifft die Luftfahrt, bei der eine Doppelbelastung für die Flüge vermieden werden soll. Der Nationalrat hat mit Unterstützung der Verwaltung eine entsprechende Formulierung ausgearbeitet. Diese Anpassung ist mit dem Abkommen konform. Sie verpflichtet den Bundesrat, aktiv zu werden, wenn sich in Bezug auf die Luftfahrt etwas ändern oder wenn sich eine Doppelbelastung abzeichnen sollte. Als zweite Änderung hat der Nationalrat einen CO2-Mindestpreis für fossil-thermische Kraftwerke eingeführt, der über eine eingeschränkte Rückerstattung der CO2-Abgabe verrechnet wird. Der Mindestpreis richtet sich hier nach den externen Kosten und fällt damit wesentlich höher aus als in anderen europäischen Ländern. Der Bundesrat ist mit diesen beiden Änderungen des Nationalrates einverstanden.

Die Kommission hat beraten und empfiehlt Ihnen mit allen Stimmen bei 1 Enthaltung, dieses Geschäft abzuschliessen, dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen und die Vorlage so zu beschliessen.

Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

Je suis le membre de la commission qui s'est abstenu. Je vais vous dire deux mots sur cette abstention, mais tâcherai de ne pas trop abuser de votre temps, puisque d'une part, des débats importants nous attendent aujourd'hui et que, d'autre part, il n'y a pas de surprise à attendre quant au résultat du vote, puisque tout le monde au sein de la commission, à une abstention près, est d'accord sur le fait qu'il faut ratifier cet accord.

D'où viennent mes réticences? La raison - qui a du reste été évoquée par le rapporteur dans son introduction - est que le système d'échange de quotas d'émission est un système qui aujourd'hui n'est pas très crédible. Je dirai même que pour ceux qui ont cru en ce système - dont je fais partie, puisque j'en ai été longtemps un ferveur défenseur -, cela commence à ressembler à une supercherie. Ce n'est pas, à vrai dire, une supercherie parce que ceux qui ont imaginé ce système étaient des gens qui voulaient tromper le monde, mais c'en est une parce que les événements, la conjoncture ont fait de ce système, dans lequel on pouvait placer un certain nombre d'espoirs, un échec.

Le système d'échange de quotas d'émission veut inscrire la diminution des gaz à effet de serre dans l'économie de marché. Il s'agit, en autorisant des transactions sur les droits d'émission de gaz à effet de serre, d'espérer que les entreprises qui font des efforts pour diminuer leurs émissions de gaz à effet de serre s'en trouvent récompensées, puisqu'elles pourront vendre ensuite, par le biais de certificats de réduction d'émissions, les efforts qu'elles ont faits sous forme de titres à des entreprises qui, elles, sont moins performantes.

Le système fonctionne, mais il ne fonctionne qu'à une seule condition: ces certificats de réduction des émissions doivent être suffisamment rares pour qu'ils soient précieux et qu'il soit préférable de faire l'effort de diminuer ses émissions de gaz à effet de serre plutôt que d'acheter des certificats. Malheureusement, tel est très loin d'être le cas. Pourquoi? Parce que, lorsque ce système a été introduit dans le courant des années 2000, on a émis des certificats en très grand nombre, dont beaucoup de certificats gratuits, de façon à favoriser l'acceptation du système. Puis, en raison de la crise économique, cette immense masse de certificats émis s'est retrouvée sur le marché. Par conséquent, aujourd'hui, il est beaucoup plus avantageux d'acheter des certificats que de diminuer ses émissions de gaz à effet de serre.

Du reste, sur ce point, je ne peux que vous renvoyer au message du Conseil fédéral: des chiffres y sont cités qui indiquent qu'actuellement, dans l'Union européenne, il existe une offre excédentaire de droits d'émission depuis 2009, que cette offre excédentaire a fait baisser les prix et qu'elle incite peu les participants à investir dans des mesures de réduction des émissions. Il est précisé qu'en 2015, l'excédent a atteint près de 1,8 milliard de droits. C'est donc à un système en crise qu'on nous demande d'adhérer.

Cette crise est cependant identifiée: le rapporteur a indiqué qu'un certain nombre d'efforts étaient maintenant entrepris pour diminuer la masse des certificats en circulation, ce qui devrait en augmenter le prix. Le rapport, à cet égard, nous précise qu'à partir de 2019 - c'est-à-dire dès cette année -, ces mesures devraient commencer à produire leurs effets et qu'elles devraient permettre aux prix de repartir à la hausse.

Voilà donc le système auquel on nous propose d'adhérer, et le moins que l'on puisse dire, c'est que ce système est de nature à susciter un certain nombre de réserves. Finalement, on fait une espèce de pari sur l'avenir en se disant que peut-être cela marchera.

Cela étant, ce n'est pas à mes yeux une raison suffisante pour refuser d'adhérer à ce système, parce que si l'on considère que le but des systèmes d'échange de quotas d'émission est d'entrer dans une logique de marché, on comprend bien que la Suisse, avec ses 54 installations à fort taux d'émission, n'est pas dans la situation où un véritable marché peut se créer. Cela a donc beaucoup de sens de vouloir entrer dans le système de l'UE, où 11 000 entreprises sont concernées, avec la possibilité qu'un véritable marché se crée.

Dans ce sens, j'adhère totalement au Conseil fédéral qui indique dans son résumé que cela permet d'accéder à un marché européen plus liquide et plus transparent. J'adhère un peu moins à la considération disant qu'une adhésion à ce marché plus liquide et plus transparent permettrait à long terme d'avoir des coûts marginaux plus bas pour la réduction des émissions de gaz à effet de serre. Effectivement, le prix des certificats d'émission est aujourd'hui plus élevé en Suisse que dans l'UE, et le premier effet de l'adhésion à ce marché de l'UE est qu'il serait encore moins attractif de faire des efforts pour diminuer ses émissions de gaz à effet de serre, puisqu'on aura accès à des certificats encore meilleur marché. Cela étant, je ne pense pas que ce soit si dommageable que cela: ce n'est pas - et de loin - le mécanisme le plus important sur lequel on compte pour diminuer nos émissions de gaz à effet de serre.

Je conclus en disant qu'il ne faut en tout cas pas que l'adhésion au système européen soit un oreiller de paresse. Le vrai travail de notre Parlement sera d'aboutir le plus vite possible à une loi sur le CO2 qui soit crédible, et qui, au-delà de ces mécanismes largement inopérants, nous permette de faire dans notre pays les efforts nécessaires pour diminuer nos émissions de gaz à effet de serre.

Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion

Das kritische und fast etwas defätistische, in der Schlussfolgerung aber dann doch positive Votum unseres Kollegen Cramer fordert mich heraus, die Dinge kurz etwas ins rechte Licht zu rücken. Durch die Frühlingsblumen hindurch will ich Ihnen die folgenden Punkte entgegenhalten. Sie kennen ja meine Interessenbindung; ich bin Präsident von Cemsuisse, dem Verband der Schweizer Zementindustrie.

Ein erster Punkt: Das System funktioniert. Es ist wichtig, dass wir den CO2-Ausstoss reduzieren, und der Tatbeweis kann erbracht werden. Ich erinnere daran, dass die Schweizer Zementindustrie seit 1990 ihren CO2-Ausstoss aus primär fossilen Brennstoffen um mehr als 64 Prozent - mehr als 64 Prozent! - reduziert hat.

Eine zweite Bemerkung: Die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU ist sehr wichtig, um gleich lange Spiesse in der Klimapolitik zu schaffen. Mit dieser Verknüpfung wird ein stabileres und liquideres Handelssystem für Emissionsrechte geschaffen. Damit wird auch die Planungssicherheit erhöht, die namentlich für eine Industrie, welche mit langen Investitionszyklen arbeitet, sehr elementar ist.

Drittens noch ein Wort zu den Preisen: Seit Beginn der Beratung des CO2-Gesetzes im Februar dieses Jahres hat sich - der Kommissionspräsident hat es bereits gesagt - der Preis für EU-Emissionsrechte verdreifacht. Mit dem Absinken der jährlich verfügbaren europäischen Rechte um 2,2 Prozent ab 2021 und dem Abbau des Überschusses solcher Rechte bereits ab diesem Jahr werden die Preise in Zukunft klar steigen. Die Anreize zur CO2-Reduktion bleiben also hoch. Würden nämlich die Systeme nun nicht verknüpft, erwartete der Bundesrat in der Schweiz im Vergleich zur EU um 220 Franken pro Tonne CO2 höhere CO2-Vermeidungskosten. 220 Franken Differenz wären für unsere Industrie sehr problematisch, um nicht zu sagen katastrophal.

Ich ersuche Sie also, der Verknüpfung des schweizerischen mit dem europäischen Emissionshandelssystem zuzustimmen, und zwar mit Überzeugung. Es geht um die Reduktion des CO2-Ausstosses auch in Zukunft.

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern

Die Verknüpfung des Emissionshandelssystems der Schweiz mit demjenigen der EU hat schon eine lange Vorgeschichte. Der Bundesrat hatte eigentlich bereits im Rahmen der Gesetzesrevision 2013 eine solche Verknüpfung vorgesehen. Jetzt sind wir im Jahr 2019, aber dieses Mal sollte es gelingen. Das Instrument wurde schon damals so aufgesetzt, dass die beiden Systeme eben rasch verknüpft werden können. Wir übernehmen also nicht das europäische System. Wir behalten unser Emissionshandelssystem, aber verknüpfen beide Systeme miteinander, und zwar aus dem einfachen Grund, dass das Emissionshandelssystem in der Schweiz isoliert nur schlecht funktioniert. Das hat übrigens auch die Eidgenössische Finanzkontrolle in einer Evaluation bestätigt, und sie hat damals auch für eine rasche Verknüpfung plädiert. Das Abkommen wurde im November 2017 mit der Europäischen Kommission unterzeichnet.

Jetzt haben Sie eine Vorlage mit zwei Elementen. Das eine Element ist die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU, um eben diese Emissionshandelssysteme zu verknüpfen. Das andere Element ist dann die Teilrevision des CO2-Gesetzes, die im Rahmen der Umsetzung des Abkommens nötig ist. Der Bundesrat und die EU möchten eine rasche Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2020, also noch in der laufenden Handelsperiode.

Es wurde vom Kommissionssprecher bereits gesagt: Es gibt 54 emissionsintensive Industrieanlagen in der Schweiz, unter anderem aus der Zement-, der Pharma- und der Metallindustrie, die jetzt am Schweizer Emissionshandelssystem beteiligt sind. Im Gegenzug sind sie eben von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreit. Die Betreiber dieser Anlagen müssen jährlich Bericht erstatten über ihre Treibhausgasemissionen und dann für jede ausgestossene Tonne CO2 ein Schweizer Emissionsrecht abgeben.

Die EU betreibt seit 2005 das weltweit grösste Emissionshandelssystem. In der EU sind etwa 11 000 Industrieanlagen und fossil-thermische Kraftwerke daran beteiligt. Auch der Luftverkehr ist in der EU seit 2012 eingebunden. Die Preise für die Emissionsrechte in Europa waren lange Zeit sehr tief. Und da, glaube ich, ist die Kritik von Herrn Ständerat Cramer schon nachvollziehbar und auch berechtigt. Man hatte zu Beginn, als man diese Kontingente definiert hat, einfach ein Überangebot. Das heisst, dieser Markt konnte eigentlich gar nicht spielen. Dieser Anreiz, dass man eben lieber eine Tonne CO2 einspart, anstatt ein Emissionsrecht zu kaufen, konnte nicht wirken. Wenn dieses Emissionsrecht viel zu günstig ist, dann hat man den Anreiz eben nicht. Es wurde also am Anfang ein Überangebot ausgegeben, weshalb das gar nicht richtig hat funktionieren können. Das hat man in der EU aber auch gemerkt. Man hat dann eine Marktstabilitätsreserve vorgesehen. Diese ist seit diesem Jahr in Kraft.

Dieses Instrument erlaubt es eben, diese überschüssigen Emissionsrechte aus dem Markt abzuziehen, um mehr Anreize in den Markt hineinzugeben. Schon nur die Ankündigung, dass man jetzt eine solche Marktstabilitätsreserve einbaut, hat damals im November 2017 - das hat der Kommissionssprecher ebenfalls erwähnt - dazu geführt, dass die Preise für die Emissionsrechte innerhalb von wenigen Monaten gestiegen sind. Man kann sagen, sie seien immer noch zu günstig, viel zu günstig. Aber es kommt ja noch ein Element dazu. Man reduziert diese Gesamtemissionsmenge jedes Jahr. Das machen wir in der Schweiz, das macht man auch in der Europäischen Union. Es soll also langsam ein Markt entstehen. Es ist aber so: Zu Beginn hat dieses System gar nicht funktionieren können, da man viel zu viele Emissionsrechte auf den Markt warf.

Das Abkommen mit der EU geht weiterhin von eigenständigen Emissionshandelssystemen aus. Es geht heute eigentlich lediglich darum, dass man die beiden Systeme gegenseitig anerkennt, dass die schweizerischen und die europäischen Emissionsrechte frei austauschbar sind. Das heisst natürlich gerade für unsere Unternehmen, dass sie einen grösseren Markt haben, auf dem sie solche Rechte kaufen können. Das ist an sich ein gutes System, denn dieser Markt kann auf die Schweiz beschränkt gar nicht funktionieren, weil er viel zu klein ist. Da es sich hier bei dieser Verknüpfung um ein Kooperationsabkommen mit der EU handelt, geht es auch nicht um einen Zugang zum EU-Binnenmarkt. Ich sage das auch im Rahmen der Diskussionen, die zurzeit in Zusammenhang mit dem institutionellen Rahmenabkommen geführt werden. Das ist hier nicht betroffen. Es geht nicht um ein Marktzugangsabkommen, sondern um ein Kooperationsabkommen.

Für die Umsetzung dieser Verknüpfung sind punktuelle Anpassungen am CO2-Gesetz nötig. Ich komme jetzt noch kurz darauf zu sprechen.

Die Luftfahrt ist - das ist der erste Punkt - trotz enormem Wachstum bisher klimapolitisch völlig verschont geblieben. Sie lehnt den Emissionshandel ab. Aus ihrer Sicht kann man das nachvollziehen. Ansonsten ist es, glaube ich, kaum verständlich, wenn man die Luftfahrt auch weiterhin von irgendwelchen klimapolitischen Massnahmen einfach ausnimmt. Nun ist es aber so, dass die Branche eine globale Massnahme namens Corsia anstrebt, die im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (Icao) verabschiedet wurde. Dieses Corsia-System sieht vor, dass die CO2-Emissionen, die über dem Niveau von 2020 liegen - also nicht alle Emissionen, sondern nur das Wachstum nach 2020 -, kompensiert werden müssen. Allerdings sind diese Kompensationen bis ins Jahr 2026 freiwillig. Es gibt auch noch ein paar Umsetzungsfragen.

Nun hat man im Nationalrat folgende Diskussion geführt: Wenn jetzt also das Corsia-System eingeführt wird und wir dann gleichzeitig die Luftfahrt auch in das Emissionshandelssystem aufnehmen, dann wird sie plötzlich doppelt belastet, nachdem sie bisher gar nicht belastet war. Das geht natürlich auch nicht. Deshalb hat der Nationalrat entschieden, im Rahmen des CO2-Gesetzes eine Anpassung aufzunehmen, die den Bundesrat verpflichtet, aktiv zu werden, wenn sich in Bezug auf die Luftfahrt etwas ändern würde und vor allem wenn sich eine Doppelbelastung abzeichnen würde. Das können wir gerne tun, ich glaube, das ist unproblematisch. Wir sollten die beiden Systeme auch nicht gegeneinander ausspielen. Es kann sein, dass die Branche mal etwas Wirksameres erarbeitet. Im Moment sind, wie gesagt, noch viele Fragen offen: freiwillig bis 2026, betroffen ist nur der Zuwachs nach 2020. Ich würde sagen, wir fahren gut, wenn wir diese Branche jetzt mal ins Emissionshandelssystem aufnehmen, aber wir haben die Möglichkeit zu reagieren.

Zweiter Punkt: Im Rahmen des CO2-Gesetzes hat der Nationalrat einen CO2-Mindestpreis für fossil-thermische Kraftwerke eingeführt, der jetzt über eine eingeschränkte Rückerstattung der CO2-Abgabe verrechnet wird. Der Mindestpreis richtet sich nach den externen Kosten und fällt damit wesentlich höher aus als in anderen EU-Ländern. Der Nationalrat hat das so verabschiedet, Ihre Kommission hat diesen Mindestpreis unterstützt, und der Bundesrat kann das ebenfalls mittragen.

Abschliessend: Ich denke, das Abkommen ist klimapolitisch und wirtschaftlich im Interesse der Schweiz. Die Wirtschaft wartet darauf, dass sie hier eben diesen grösseren Spielraum hat. Aber ich denke, es ist schon richtig: Klimapolitisch mindestens ebenso wichtig oder noch wichtiger ist, dass die Schweiz in absehbarer Zeit ein CO2-Gesetz verabschiedet, das tatsächlich auch wirksame Klimaschutzmassnahmen enthält. Gleichzeitig soll es so angelegt sein, dass es auch unserer einheimischen Wirtschaft dient, Arbeitsplätze in der Schweiz schafft oder erhält und auch der Bevölkerung dient, indem gewisse Kosten, zum Beispiel im Gebäudebereich, für die Bevölkerung eingespart werden können. Ich denke, wenn das Klima profitiert und die Arbeitsplätze und die Bevölkerung profitieren, dann hätten wir eine Basis, die sicher auch von der Bevölkerung mitgetragen wird. Ihre Kommission ist hier intensiv an der Arbeit, und der Bundesrat unterstützt sie dabei sehr gerne.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie im Sinne Ihrer Kommission auch zu verabschieden.

Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme und über seine Umsetzung (Änderung des CO2-Gesetzes)

Arrêté fédéral concernant l'approbation de l'accord conclu entre la Suisse et l'Union européenne sur le couplage de leurs systèmes d'échange de quotas d'émission et sa mise en oeuvre (Modification de la loi sur le CO2)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Änderung eines anderen Erlasses

Modification d'un autre acte

Einleitung; Ersatz von Ausdrücken; Art. 2 Abs. 3, 5; Art. 3 Abs. 3bis; Art. 15; 16; 16a; 17-19; 19a; 20; 21 Abs. 1; 22-25; Gliederungstitel nach Art. 28; Art. 28a; 39 Abs. 1bis, 5; 40a; 40b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Introduction; remplacement d'expressions; art. 2 al. 3, 5; art. 3 al. 3bis; art. 15; 16; 16a; 17-19; 19a; 20; 21 al. 1; 22-25; titre suivant l'art. 28; art. 28a; 39 al. 1bis, 5; 40a; 40b

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 40 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(2 Enthaltungen)