16.3864
Bewilligungspflicht für ausländische Redner an politischen Veranstaltungen
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Proposition de la minorité
(Lombardi, Bischof, Föhn, Hegglin Peter)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Lombardi, Bischof, Föhn, Hegglin Peter)
Adopter la motion
Le président (Fournier Jean-René, président): Un rapport écrit de la commission vous a été remis. Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Die Motion Fässler Daniel 16.3864 möchte den sogenannten Rednerbeschluss wieder einführen. Er galt fünfzig Jahre lang, von 1948 bis 1998. Gemäss diesem Beschluss waren politische Reden von Ausländern bewilligungspflichtig. Es war just auf Anraten des Ständerates, dass der Bundesrat dann diesen Rednerbeschluss vor 21 Jahren aufhob. Ihre Kommission lehnt die Motion anders als der Nationalrat ab, mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Sie möchte diesen Rednerbeschluss nicht wieder aus dem "Kühlschrank" hervorholen.
Ich lege Ihnen die Argumente der Mehrheit gerne kurz dar: Erstens ist der Rednerbeschluss ein Eingriff in die Meinungsfreiheit, die aber einer der höchsten Werte unserer Demokratie ist. Wer diese Meinungsfreiheit einschränkt, der schränkt ja nicht nur den Redner ein, sondern auch diejenigen, die ihm gerne zuhören würden.
Zweitens ist dieser Rednerbeschluss ein flächendeckender Präventivschlag; man greift nicht ein, um eine konkrete Gefährdung anzugehen, sondern einzig aufgrund der Staatsbürgerschaft des Redners, und verbietet damit im Grundsatz sämtlichen Nichtschweizern - oder zumindest den nicht hier Niedergelassenen - die politische Rede. Es kommt nun aber hoffentlich niemandem in den Sinn zu behaupten, dass die politische Rede einer Person nur deshalb eine Gefahr für das Land darstellen würde, weil diese Person keinen Schweizer Pass oder keine Niederlassung besitzt. Natürlich gibt es negative Beispiele von ausländischen Rednern, aber die gibt es auch von inländischen Rednern.
Drittens muss man sich noch die Geschichte des Rednerbeschlusses etwas anschauen. Er atmet den Geist des Kalten Krieges und war ursprünglich gegen linke Redner gerichtet. Man hatte Angst vor einem kommunistischen Umsturz. Der Beschluss wurde vom Bundesrat 1948 eingeführt, zu einer Zeit, als noch viele Vollmachtenbeschlüsse in Kraft waren. Ich muss Sie nicht daran erinnern, dass man im damaligen Geist nicht nur den ausländischen Rednern die politische Teilnahme verbot, sondern dass auch den Frauen die Teilnahme am politischen Leben verboten war. 1973 übrigens verbot man aufgrund dieses Beschlusses sogar dem Dalai-Lama eine Rede in der Schweiz. Es war dann 1998 eben der Ständerat, der nach dem Kalten Krieg darauf hinwies, dass es für einen solchen Eingriff nicht einmal eine Verfassungsgrundlage gebe, worauf der Bundesrat dann den Beschluss, so weit ersichtlich ohne erheblichen Schaden für unser Land, aufhob.
Das liegt - viertens - daran, dass wir eben viel präzisere, intelligentere und rechtsstaatliche Instrumente für den Fall haben, dass ein Problem entsteht. Private und Gemeinwesen können entscheiden, dass sie ihren Grund und Boden für eine Rede nicht zur Verfügung stellen; das Gemeinwesen kann alle zur Sicherheit nötigen Auflagen bis hin zu einem konkreten Verbot als Ultima Ratio machen; bei Gefährdungen kann man Einreiseverbote, Ausweisungen, Tätigkeitsverbote erlassen - alles gestützt auf das Ausländer- und das Nachrichtendienstgesetz. Bei Personen, die sich schon strafbar gemacht haben, greift natürlich das Strafrecht mit all seinen Zwangsmitteln.
Ich komme noch auf einen fünften Punkt zu sprechen: Politische Reden von Ausländern können durchaus auch eine Bereicherung für beide Seiten sein. Zum einen gilt das für Ausländer in der Schweiz. Verschiedenste Parteien im Bundeshaus laden regelmässig solche Redner ein. Ich nenne nur ein paar Namen von Leuten aus allen politischen Richtungen, die, denke ich, auch schon zur Bereicherung der Diskussion aufgetreten sind: Als Beispiele seien Guido Westerwelle und Christian Lindner genannt, Frauke Petry und Nigel Farage oder Joseph Daul und Sebastian Kurz, welch letztere eher aus Kreisen des Motionärs stammen. Das gilt natürlich auch umgekehrt. Auch wir Politiker aus der Schweiz treten bisweilen im Ausland auf; unsere Bundesräte zum Beispiel vor Auslandschweizern. Ich war einmal Student im Ausland und habe dort einen vorbeireisenden Bundesrat dazu motiviert, vor den Schweizern zu sprechen. Bundesrat Blocher sprach einst in der Türkei, legendärerweise sogar über die Meinungsfreiheit - das ist dann quasi Ausländer-Redefreiheit im Quadrat! Sie sehen, es gibt durchaus auch aus unserer Sicht ab und zu den Bedarf, in einem anderen Land etwas sagen zu können.
Ich nenne Ihnen noch einen sechsten und letzten Punkt: Dieser Rednerbeschluss wollte ja die Meinungsbildung in einer analogen Welt kontrollieren. Aber versuchen Sie das einmal in einer digitalen Welt! Wenn nämlich jemand nicht persönlich auftreten darf, dann kann er zum Livestream greifen, oder er stellt seine Videobotschaft einfach für alle jederzeit verfügbar ins Netz. Ich nehme an, niemand will ausländische Reden im Internet verbieten lassen, zumindest sollten wir die Schweiz vor umfassender Netzzensur bewahren. Nur weil wir keine Auftritte von Erdogan wollen - Erdogan war ja der Auslöser der Motion -, müssen wir ja nicht so werden wie er.
Das Fazit der Mehrheit ist also: Die Meinungsfreiheit ist in unserer Demokratie ein hohes Gut, und zwar grenzüberschreitend. Wir sollten sie nicht flächendeckend und präventiv mit diesem oppressiven Instrument aus dem Kalten Krieg einschränken. Sollte es im Einzelfall tatsächlich Probleme mit einem konkreten Redner geben, verfügt unser moderner Rechtsstaat, namentlich das Departement unserer Frau Bundesrätin, dafür über umfassende und präzise Instrumente.
Ich bitte Sie daher namens der Kommissionsmehrheit, die Motion abzulehnen.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion
Die brillante historische Retrospektive des Berichterstatters, Kollege Caroni, erklärt genau die Überlegungen der Minderheit, die diese Motion zur Annahme empfiehlt.
Es gab, historisch gesehen, während des Kalten Krieges gute Gründe, eine Bewilligungspflicht einzuführen. Es gab vor zwanzig Jahren gute Gründe, diese Bewilligungspflicht aufzuheben, und es gibt heute wieder gute Gründe, sie wieder einzuführen. Das hat mit "Kühlschrank" wenig zu tun; es sind die Gegebenheiten, die Situationen, die sich ändern. "Tempora mutantur, nos et mutamur in illis", haben damals die Römer gesagt. Es gibt heute leider wieder eine gewisse Tendenz, dass Personen - wir kennen dies aus gewissen Ländern, von den Ideologien gewisser Parteien oder politischer Leader usw. - die Redefreiheit, die wir für wichtig halten, tatsächlich für ihre Zwecke benutzen, manchmal auch gegen unsere eigenen Werte, gegen unsere Sicherheit, gegen unsere politische Ausgewogenheit, gegen den Religionsfrieden: gegen alles, was wir in diesem Land so schätzen.
Deswegen ist die Minderheit der Kommission der Meinung, man solle diese Motion annehmen. Diese Motion schlägt kein Redeverbot vor. Es ist nicht die Rede davon, etwas zu verbieten. Es ist einfach wieder eine Bewilligungspflicht einzuführen, die unseren Behörden die Möglichkeit gibt, die Situation zu steuern. Ich habe in der Kommission noch eine persönliche Erfahrung dargelegt: In den Achtzigerjahren wurde ich in Malta kurz inhaftiert, weil ich eine Rede gegen die damalige Bewilligungspflicht gehalten hatte, die mit dem Foreign Interference Act von der Regierung Mintoff eingeführt worden war. Meine Begründung war: Zwei Monate zuvor hatte die Regierung an einer Veranstaltung der Regierungspartei niemand anderen als Muammar al-Gaddafi als Gastredner gehabt. Wenn Gaddafi sprechen durfte, dann hätte ich logischerweise auch die Möglichkeit haben sollen, zu sprechen. Mir wurde es untersagt, und ich wurde ein paar Stunden lang inhaftiert.
Ich habe das erwähnt, weil diese Situation eben genau nicht die Situation in der Schweiz ist. Wir leben in einem Rechtsstaat, und es käme niemandem in unserer Regierung, in unseren Behörden in in den Sinn, diskriminierend zu agieren und die eine parteipolitische Richtung zu bewilligen und die andere nicht. Es geht um Sicherheit, es geht um unsere Werte. Wir wollen nicht, dass diese Freiheit, die wir geniessen und schätzen und verteidigen wollen, von anderen missbraucht wird. Es ist also nicht ein Redeverbot. Es ist ein Verbot von allfälligen Missbräuchen, das durch eine Bewilligungspflicht geregelt werden soll.
Ich empfehle Ihnen mit der Minderheit der Kommission, die Motion anzunehmen.
Stöckli Hans · 1VP-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Lieber Sprecher der Minderheit, Sie sprechen davon, dass es jetzt wieder an der Zeit sei, dass gute Gründe vorhanden seien, um dieses Redeverbot wieder einzuführen. Sie sprechen von hässlichen Spatzen. Ich denke aber, Sie wollen mit Kanonen auf diese schiessen. Denn die rechtsstaatlichen Instrumente, Herr Lombardi, sind vorhanden und funktionieren auch. Es werden jährlich Einreiseverbote ausgesprochen. Im Jahr 2015 beispielsweise waren es insgesamt elf, und zwar gestützt auf Artikel 67 Absatz 4 des damaligen Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer. Wenn die Sicherheit in unserem Land gefährdet ist, dann kann eine solche Einreise verboten werden. Dementsprechend wird einzelfallweise geprüft, ob eine Rede eben eine Gefährdung beinhaltet oder nicht.
Wenn eine solche Person bereits bei uns ist, gibt Artikel 73 Absatz 1 des neuen Nachrichtendienstgesetzes auch die Möglichkeit, gegen sie ein Tätigkeitsverbot auszusprechen, wenn die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz konkret gefährdet ist oder eine unmittelbare Gefahr besteht, indem terroristische oder gewaltextremistische Umtriebe propagiert werden.
Ich denke, unser Rechtsstaat ist mit diesen beiden Bestimmungen gut geschützt. Es braucht keine flächendeckende, rechtsstaatlich und verfassungsmässig fragwürdige Regelung, die wirklich aus dem "Frigidaire" stammt und in diesem "Frigidaire" bleiben sollte.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion
Ich empfehle Ihnen, dem Antrag der Minderheit zu folgen und die Motion anzunehmen. Das Votum von Kollege Stöckli zeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Er hat erwähnt, dass im Jahr 2015 gegen elf Hassprediger ein Einreiseverbot erlassen wurde; es gab also nur elf Verbote. Wenn das Bundesamt ein Einreiseverbot erlassen will, muss es nachweisen können, dass die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz unmittelbar und konkret gefährdet ist. Es ist ein sehr hohes Niveau, das eingehalten werden muss, und ich denke, dass dieses Instrument in den meisten Fällen untauglich ist, um solche Subjekte von einer Reise in die Schweiz oder von einer Rede in der Schweiz abzuhalten. Der Bundesrat hat dies in seinem sicherheitspolitischen Bericht ja auch erwähnt: Er führt darin umfassend aus, was für Massnahmen er alles ergreifen will, um zu verhindern, dass aus der Schweiz entsprechenden Aktionen - ich denke hier vor allem an terroristische Aktionen - erfolgen. Er schreibt im Bericht, dass er im Kampf gegen den Terrorismus in der Schweiz vier Handlungsfelder sehe: Prävention, Schutz, Repression und Krisenvorsorge. Ich meine, es sei doch besser, in der Prävention mehr zu machen, und für mich wäre eine Bewilligungspflicht für Redner eine solche präventive Massnahme. Mit dem Nichterteilen einer Bewilligung kann verhindert werden, dass weitere Personen in der Schweiz radikalisiert werden und dass daraus dann entsprechende Aktionen im Ausland entstehen könnten. Ich erinnere an den - quasi unterstellten - Bezug von Schweizer Personen zu den terroristischen Anschlägen in Nachbarstaaten, vor allem betreffend Frankreich, oder in Marokko. Solche Vorkommnisse sollten uns Hinweis genug sein, um entsprechende Massnahmen zu ergreifen, und ich finde, gerade diese Motion gäbe da einen gewissen Handlungsspielraum in diese Richtung.
Ein klares Beispiel, dass die heute zur Verfügung stehenden Instrumente zu schwach und weitgehend zahnlos sind, zeigte sich im Frühjahr 2017. Damals musste festgestellt werden, dass ein politisch heikler Auftritt des türkischen Aussenministers vor Türken in der Schweiz nur schwer zu verhindern war. Die zuständigen Behörden des Kantons Zürich, die den Auftritt verhindern wollten, mussten sich auf den Brandschutz berufen, um sich durchzusetzen. Ich meine, dass dies eines Staatswesens unwürdig ist. Für solche Fälle sollte den Kantonen wieder ein griffigeres Instrument zur Verfügung stehen. Die Lösung wäre relativ einfach, indem man auf die 1998 aufgehobenen Regeln, die sich jahrzehntelang bewährt haben und im Land für Ruhe sorgten, zurückkommt.
Ich empfehle Ihnen, die Motion zu unterstützen.
Berberat Didier · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Je vous demande de suivre la majorité de la commission qui vous propose de rejeter la motion Fässler Daniel.
Si vous avez bien lu le texte de la motion, vous aurez compris qu'elle demande au Conseil fédéral d'élaborer un projet d'acte qui rétablirait en quelque sorte l'arrêté du Conseil fédéral de 1948 concernant les discours politiques d'étrangers. Cela a été rappelé par le rapporteur, cet arrêté de 1948 est un pur produit de la guerre froide. Il avait peut-être des justifications à l'époque, on peut en débattre, mais, fort heureusement, cet arrêté dont la validité s'est étendue de 1948 à 1998 a été supprimé, notamment sur une recommandation de la Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats.
Ce que je peux vous dire, c'est que l'arrêté en question a été extrêmement critiqué dans les années 1980, notamment par les professeurs de droit public des universités suisses. J'étais à l'époque assistant en droit public à l'Université de Neuchâtel et je tenais le secrétariat de la Conférence des professeurs de droit public. Il est vrai que l'arrêté posait de gros problèmes en raison de la base constitutionnelle sur laquelle il reposait, laquelle était pour le moins assez vacillante. L'arrêté se basait en effet directement sur des dispositions peu claires de l'ancienne Constitution fédérale; nul besoin de vous expliquer que la restriction prévue dans l'arrêté était totalement disproportionnée par rapport au principe de liberté d'expression reconnu par la Constitution fédérale.
Rétablir cet arrêté, sous une forme différente mais en visant le même but, n'est vraiment pas une bonne idée. Entre 1948 et 1978, beaucoup d'interdictions frappant la tenue de discours d'étrangers ont été prononcées par les autorités. Dans les années 1950, par exemple, il était très régulièrement interdit aux communistes français de prendre publiquement la parole en Suisse romande. Pendant très longtemps, dans les années 1960, la Confédération a également interdit les discours qui concernaient la guerre du Vietnam.
Monsieur Lombardi, vous avez dit qu'il y avait à l'époque sûrement de bonnes raisons de disposer d'un tel arrêté. J'aimerais simplement vous demander si le fait d'avoir interdit au dalaï-lama de s'exprimer en 1973 était une bonne décision. Je rappelle d'ailleurs que, à l'époque, le conseiller national James Schwarzenbach s'était prononcé contre cette interdiction. Aussi, le fait qu'on ait interdit de s'exprimer, en 1974, la pasionaria Dolorès Ibarruri, qui luttait contre le franquisme, était-ce une bonne décision de la part de la Confédération?
Le canton de Genève, se basant sur cet arrêté, a interdit dans les années 1980 les discours de Monsieur Jean-Marie Le Pen. Vous pensez bien que Monsieur Le Pen n'est pas la personne que j'admire le plus dans le monde politique français, mais j'estime qu'il est normal de laisser une liberté d'expression aux orateurs étrangers, et ce d'autant que, vous le savez, il y a en Suisse un nombre considérable d'étrangers, qui sont attachés à notre pays mais qui restent attachés au leur et qui ont, pour certains, des activités politiques, qui suivent la vie politique de leur pays. Il est donc normal qu'ils puissent inviter, lors de la campagne précédant un scrutin, un orateur étranger sans devoir passer par un instrument bureaucratique totalement disproportionné. J'ai cru comprendre que, dans notre Parlement, on souhaitait éviter la bureaucratie. Là, on rétablirait une machine infernale sur le plan bureaucratique.
Cela a déjà été dit, je pense que nous avons des instruments juridiques suffisants. Nous avons l'article 67 alinéa 4 de la loi fédérale sur les étrangers et l'intégration; nous avons l'article 9 de la loi fédérale instituant des mesures visant au maintien de la sûreté intérieure. Au surplus, en cas de violation présumée de l'ordre public, les communes peuvent aussi interdire ce genre de prise de parole. Donc, à mon avis, nous avons les instruments juridiques nécessaires.
Par conséquent, je vous demande de suivre la majorité de la commission et de rejeter cette motion, qui est liberticide.
Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Zum Abschluss dieser spannenden Debatte nur noch ein Wort zu einem Punkt des Minderheitssprechers, Kollege Lombardi. Seine Anekdote scheint mir fast das schönste Beispiel dafür zu sein, warum wir keinen solchen Rednerbeschluss einführen sollten. Malta hatte offenbar zur Zeit des Kalten Krieges einen solchen, wie Sie, Herr Lombardi, erlebt haben. Sie haben dann gesehen, was es bedeutet: Die Behörden müssen dann gemäss ihren Kriterien präventiv entscheiden, wer reden darf und wer nicht. Offenbar haben sie Oberst Gaddafi das Wort gegeben. Er war, wie ich lese, 1984 zum letzten Mal in Malta. Sie waren damals 28 Jahre alt. Er war ein informeller Staatschef. Die Malteser Behörden haben sich aufgrund des ihnen zugeteilten Ermessens dafür entschieden, diesen Staatschef sprechen zu lassen und den jungen Filippo Lombardi nicht.
Das ist ja genau die Situation, in die man eine Behörde mit einer solchen Kompetenz bringt. Sie muss nach irgendwelchen Kriterien entscheiden, wer reden darf und wer nicht. Es kam so heraus: Herr Gaddafi durfte reden, Herr Lombardi landete im Knast. Hätte man diesen Beschluss nicht gehabt, hätte nicht nur Oberst Gaddafi sprechen dürfen, sondern eben auch der junge Filippo Lombardi, was mir demokratischer erschienen wäre.
Auch in diesem Sinne bitte ich Sie also, die Motion abzulehnen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich möchte nach dieser Diskussion, die sehr interessant ist - auch die Motion ist übrigens sehr interessant -, noch einmal darauf hinweisen, dass es um die Bewilligung für Rednerinnen und Redner geht, die in der Schweiz an politischen Veranstaltungen auftreten möchten. Es wurde bereits in der Berichterstattung gesagt: Eine solche Regelung gab es bereits ab 1948 aufgrund der Angst, die in der Schweiz zur Zeit des Kalten Krieges herrschte, es könnte auch hier zu einem kommunistischen Umsturz kommen. 1998 wurde der sogenannte Rednerbeschluss dann aber aufgehoben.
Der Bundesrat ist auch der Meinung, dass die Motion abgelehnt werden soll, zum einen wegen der Meinungsäusserungsfreiheit, die der Bundesrat hochhalten will. Ich denke, dass wir bei einer Gesellschaft wie der schweizerischen mit ihrer direktdemokratischen Tradition von einer robusten Gesellschaft sprechen. Ich habe nicht den Eindruck, dass ein Wirrkopf, der an einer politischen Veranstaltung in der Schweiz auftreten kann, tatsächlich zur Gefährdung der inneren Sicherheit werden könnte. Ich glaube, wir können das hier schon einordnen. Wir haben unsere Werte, die auf der Bundesverfassung basieren, und die sind doch in der Schweiz breit abgestützt, auch in der Bevölkerung.
Zum andern stellt sich bei einer solchen Bewilligungspflicht auch die Frage nach der Verhältnismässigkeit. Es treten ja immer wieder ausländische Politikerinnen und Politiker an Delegiertenversammlungen auf, Herr Caroni hat darauf hingewiesen; Heiner Geissler beispielsweise trat am 100-Jahre-Jubiläum der CVP Schweiz auf. Das müsste dann bewilligt werden, man müsste das Gesuch prüfen und abwägen, ob der Auftritt tatsächlich bewilligungspflichtig ist oder nicht.
Politische Reden können heute auch in kürzester Zeit über die sozialen Medien weltweit verbreitet werden. Bereits 1997 zeigte ein Vorfall an einer 1.-Mai-Feier in Zürich, dass die Anwendung des Rednerbeschlusses mit dem weltweiten Empfang elektronischer Medien unwirksam ist. In den Akten habe ich zur Aufhebung des Rednerbeschlusses 1998 etwas Interessantes gefunden. Da schrieb der damalige Vorsteher des EJPD, Bundesrat Koller, an den Gesamtbundesrat: "Der Vorfall der geplanten Rede des Tupac-Amaru-Vertreters an der 1.-Mai-Feier in Zürich hat wiederum gezeigt, dass die heutige Anwendung des Rednerbeschlusses nicht nur problematisch, sondern auch unwirksam ist, indem die Veranstalter das Verbot unterliefen und die Rede mit Tonband abspielten."
Gut, heute haben wir etwas mehr Möglichkeiten als das Tonband. Bundesrat Koller hat damals aber so argumentiert. Auch vor diesem Hintergrund ist die vom Motionär geforderte Bewilligungspflicht nicht umsetzbar. Mit einer Bewilligungspflicht kann nicht verhindert werden, dass eine Rede z. B. eben über das Internet verbreitet und an einer Veranstaltung abgespielt wird. Mit einer Bewilligungspflicht soll ja gemäss dem Motionär verhindert werden, dass ausländische Konflikte in die Schweiz importiert und hier ausgetragen werden. Ausländische Personen sollen in ihren Reden keine Hetze betreiben können. Das hat auch Herr Ständerat Hegglin eigentlich in seinem Votum so aufgenommen.
Ich möchte hier einfach entgegenhalten, dass die Sicherheitsbehörden unseres Landes heute ausreichende Möglichkeiten haben, um bei Bedarf einen Auftritt einer ausländischen Person an einer politischen Veranstaltung in der Schweiz zu verhindern. Es gibt Instrumente. Es war die Rede von Hasspredigern, deren Einreise wegen einer Gefährdung der inneren Sicherheit verhindert wurde. Sie haben gesagt, Herr Ständerat Hegglin, die Zürcher Behörden hätten 2017 den Auftritt des türkischen Aussenministers nur mit Verweis auf Brandschutzvorschriften verhindern können. Ich finde das eigentlich noch kreativ. Ich war ja zwölf Jahre lang Polizeidirektorin. Ich muss Ihnen sagen, dass wir, wenn wir es mit rechtsextremen Gruppen zu tun hatten - die sprechen ja nicht, sondern singen -, einen Auftritt verhindern konnten, indem wir erklärten, dass der Raum aus brandschutztechnischen Gründen nicht tauglich sei, dass die Fluchtwege nicht garantiert seien oder was auch immer. Ich finde das eigentlich noch kreativ. Dann kommen wir eben nicht in diese Gesinnungsfrage hinein. Darauf komme ich noch kurz zurück.
Die Behörden auf lokaler Ebene verfügen also über die Grundlagen, vor allem wenn es um die öffentliche Sicherheit geht. Eine Stadtpolizei oder eine Kantonspolizei kann jederzeit mit Verweis auf die polizeiliche Generalklausel einen solchen Auftritt aus Gründen der öffentlichen Sicherheit verbieten, wenn eine Massenansammlung, Proteste oder eine Demonstration befürchtet wird, die man nicht mehr "handlen" kann. Man kann auch reagieren, wenn sich die Gegebenheiten kurzfristig ändern, wenn also z. B. eine Veranstaltung schon bewilligt wurde, aber die Auflagen nicht eingehalten werden. Die Polizei kann bei einer Bewilligung einer Veranstaltung Auflagen machen. Wenn diese nicht eingehalten werden, kann man von der Bewilligung wieder absehen und eine solche Veranstaltung auch verbieten. Wenn also beispielsweise plötzlich jemand auf einer Leinwand zugeschaltet wird, könnte man eben auch sagen, das entspreche nicht den Bewilligungsauflagen, die man für eine Veranstaltung gemacht hat.
Ich habe es bereits erwähnt: Das Bundesamt für Polizei hat die Möglichkeit, Einreiseverbote zu erlassen. Davon wird auch Gebrauch gemacht, beispielsweise eben bei dschihadistischen Hasspredigern oder auch bei Mitgliedern rechtsradikaler Musikgruppen, die dann nicht in die Schweiz einreisen dürfen. Zudem kann man einer ausländischen Person, die sich bereits in der Schweiz aufhält, mit einem Tätigkeitsverbot einen Auftritt an einer politischen Veranstaltung untersagen; dies, wenn der Auftritt dazu dient, terroristische oder gewalttätige extremistische Aktivitäten zu propagieren. Hier besteht also auch bereits ein Instrumentarium.
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Ich habe es jetzt ausgeführt: Es gibt die Meinungsäusserungsfreiheit, es gibt die Frage der Verhältnismässigkeit, es gibt die Frage der Umgehung, es gibt andere polizeiliche Instrumente, die verhindern, dass Personen, die unerwünscht in die Schweiz einreisen möchten, wirklich einreisen. Stellen Sie sich vor: Wenn man eine solche Bewilligungspflicht hat, dann ist man schon schnell bei der Gesinnungsprüfung. Was ist dann richtig, und was ist falsch? Ich glaube, da begibt man sich wahrscheinlich auf ein sehr glitschiges Terrain, und in einem liberalen Rechtsstaat wie der Schweiz und in einer Gesellschaft wie jener in der Schweiz, die ich als robust erachte und die von sich aus, von innen aus, in ihrer grossen, grossen Mehrheit fähig ist, radikalen oder extremistischen Tendenzen zu widerstehen, scheint mir die Wiedereinführung eines solchen Rednerbeschlusses nicht nötig zu sein.
Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 13 Stimmen
Dagegen ... 27 Stimmen
(1 Enthaltung)