02.5163

Heure des questions. Question Baumann J. Alexander. Surveillance de l'OFAP

Metzler Ruth · BR-F · Consiglio federale · Appenzello Interno

Bezüglich der Aufsicht über die Sammelstiftungen im Bereich der beruflichen Vorsorge gilt folgende Zuständigkeitsordnung: Die direkte Aufsicht über die Sammelstiftungen obliegt je nach deren Tätigkeitsgebiet entweder den Kantonen, wenn es sich um Stiftungen mit regionaler oder kantonaler Tätigkeit handelt - solche gibt es nur ganz wenige -, oder dem Bundesamt für Sozialversicherung, wenn es sich um Stiftungen mit gesamtschweizerischer oder internationaler Tätigkeit handelt. Die Aufsicht über die im Auftrag der Sammelstiftungen tätigen Lebensversicherer obliegt dem Bundesamt für Privatversicherungen. Ein negativer Kompetenzkonflikt zwischen den beiden Departementen EDI und EJPD besteht nicht.

Vor diesem Hintergrund können die Fragen wie folgt beantwortet werden: 1. Nein, die Oberaufsicht über die Sammelstiftungen im Bereich der beruflichen Vorsorge obliegt dem Bundesrat. 2. Die direkte Aufsicht über die Sammelstiftungen obliegt - abgesehen von gewissen Ausnahmen, wo es die kantonale Zuständigkeit gibt - dem BSV und damit letztlich dem EDI.

Die rechtliche Problematik ist im veröffentlichten Zwischenbericht von Prof. Gerhard Schmid vom 30. August dieses Jahres umrissen. Zusammenfassend hält der Bericht fest, "dass für die Aufsicht über Sammelstiftungen, die von Lebensversicherungsgesellschaften errichtet worden sind, das BSV zuständig ist, sofern diese Sammelstiftungen keine Risiken autonom tragen". Der Bundesrat wartet nun den definitiven Schlussbericht von Prof. Schmid ab, der auf Ende Oktober dieses Jahres erwartet wird.

Baumann J. Alexander · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Können Sie mir zugestehen, dass die Tatsache, dass ein Kompetenzkonflikt zumindest nach aussen getragen wurde - Sie sagen, er bestehe nicht, aber er bestand offenbar einmal -, für die Versicherten nicht gerade vertrauensbildend wirkte? Können die Versicherten, deren zweite Säule bei Lebensversicherungsgesellschaften in Form einer Sammelstiftung verwaltet wird, aufatmen? Können sie sicher sein, dass diese Sammelstiftungen jetzt auch kontrolliert werden?

Metzler Ruth · BR-F · Consiglio federale · Appenzello Interno

Es ist nachvollziehbar, dass nach den Diskussionen in der Öffentlichkeit eine gewisse Verunsicherung besteht. Die ausserordentliche Session von nächster Woche in diesem Rat wird dazu beitragen, hier weitere Klärung zu schaffen.

Betreffend den Kompetenzkonflikt möchte ich aber ganz klar festhalten, dass die Frage des Kompetenzkonfliktes weder von meinem Departement noch vom EDI an die Öffentlichkeit getragen wurde, weil eben zwischen unseren beiden Departementen gar nie ein solcher bestand und die Aufsicht über die Sammelstiftungen durch das Bundesamt für Sozialversicherung ja wahrgenommen wurde.