17.507

Indicare le relazioni d'interesse degli operatori dei media che lavorano per un organo d'informazione finanziato dallo Stato

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Burgherr, Brand, Buffat, Rutz Gregor)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Burgherr, Brand, Buffat, Rutz Gregor)

Donner suite à l'initiative

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.

Zanetti Claudio · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Wir haben heute bereits von Transparenz gesprochen. Kollegin Moser hat sogar festgestellt, dass das Bedürfnis in der Bevölkerung nach Transparenz gestiegen sei. Mit meiner parlamentarischen Initiative beziehungsweise mit der Unterstützung dieser Initiative haben Sie die Möglichkeit, Transparenz zu schaffen. Diese ist ein Gebot der Demokratie, aber auch ein Gebot der Fairness. Wir alle hier im Saal müssen unsere Interessen offenlegen. Das ist richtig, die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, wem gegenüber wir verpflichtet sind oder von wem wir Lohn erhalten. Dagegen ist nichts einzuwenden.

Es wurde gesagt, die Parteienfinanzierung sei ein grosses Problem. Das mag sein, doch wenn ich Ihnen jetzt sagen würde, wer beispielsweise der SVP Geld gibt, wären wahrscheinlich die wenigsten von Ihnen überrascht. Und wir dürfen hier nicht vergessen, dass die Interessenlage ja bei Wahlen so ist, dass die Politiker etwas vom Bürger wollen. Also wenn der Bürger das ein so wichtiges Kriterium findet, könnte er ja einfach andere Parteien wählen.

Was aber noch viel wichtiger für das Anliegen der Transparenz ist: Wo stehen eigentlich die Männer und Frauen, die uns jeden Tag mit Informationen versorgen, mit Informationen, die wir vielleicht wollen, vielleicht auch nicht? Auf jeden Fall müssen wir sie bezahlen, und wir wissen nicht, wo diese Leute stehen. Warum sollen die nicht auch, genau wie wir, ihre Interessen offenlegen müssen? Oder warum sollen sie nicht Transparenz herstellen, genau wie wir oder wie jedenfalls die meisten von uns das machen, indem wir so einen Smartvote-Fragenkatalog ausfüllen und dann nachher ein Profil erhalten? Diese Profile werden dann verglichen. Da kann man zum Beispiel, wenn jemand von einer Partei in eine andere übertritt, sehen, wie viel sich von seinem persönlichen Profil mit dem Profil der neuen Partei überschneidet. Das schafft Transparenz, man weiss, woran man ist. Was mir eigentlich hier vorschwebt, ist, genau diese Transparenz für Journalistinnen und Journalisten zu schaffen. Man darf ja wissen, wo die eigentlich stehen. Eine eigentliche Rechtsfolge ist nicht vorgesehen. Aber ich möchte gerne wissen: Wo stehen diese Leute? Vielleicht wäre ich erstaunt und würde feststellen, da sind ja ganz viele bei der SVP dabei, und ihr Gedankengut deckt sich mit meinem. Vielleicht ginge die Überraschung auch in eine andere Richtung.

Wir dürfen nicht vergessen, dass diese Medien, zu deren Bezahlung die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verpflichtet sind, zur ausgewogenen Berichterstattung verpflichtet sind. Viele von ihnen machen das gut, aber wie überprüfen wir das? Sie können jetzt sagen, wir haben den Ombudsmann oder die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, aber was heisst dort "unabhängig"? Herr Blum beispielsweise musste schon in den Ausstand treten, weil er in Sachen SVP befangen ist, und seien wir ehrlich: Wenn es hier um Politik geht, dann geht es in vielen Fällen auch um die Frage: "Wie hast du's mit der SVP?" Eine Person, die hier befangen ist, ist denkbar ungeeignet. Wenn die Leute sagen, die Stelle müsse unabhängig sein, kommt mir das manchmal so vor wie bei den religiösen Zeloten, die sich immer auf Gott berufen und genau wissen, was der Wille Gottes ist. Interessanterweise deckt sich dieser Wille immer mit dem eigenen. Genauso wünscht man sich eine unabhängige Instanz, weil man sich von ihr Sukkurs für seine eigene Position verspricht.

Ich will niemanden zu etwas zwingen, aber ich glaube, wenn wir hier Transparenz schaffen, können wir genau diesen Pluralismus, der in den Medien so wichtig wäre, auf längere Sicht erreichen. Deshalb wäre ich froh und dankbar um Ihre Unterstützung.

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): In signor Burgherr, portavoce della minoranza, non è presente. Passo quindi la parola ai relatori della commissione.

Piller Carrard Valérie · Mit-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo socialista

L'initiative parlementaire 17.507, "Publier les liens d'intérêts des journalistes qui travaillent pour un média financé sur fonds publics", a été déposée le 11 décembre 2017 par notre collègue Claudio Zanetti. Elle vise à obliger les journalistes qui travaillent pour un média financé tout ou en partie par des fonds publics à publier leurs liens d'intérêts et leur orientation politique.

L'argument principal à l'appui de cette initiative parlementaire est celui de la transparence. Les journalistes parlementaires doivent être mis au même régime que les élus fédéraux et être contraints de déclarer leurs intérêts et sympathies politiques. Concrètement, le texte demande une modification de l'article 5 de la loi sur le Parlement, consacré à l'information au public, consistant à ajouter un alinéa 3 qui concernerait uniquement les journalistes accrédités au Parlement fédéral.

Notre collègue Claudio Zanetti demande que les journalistes qui travaillent pour un média financé en partie ou totalement par des fonds publics aient l'obligation de déclarer à quel parti politique ou organisation à visée politique ou économique ils sont affiliés et, sur la base d'un questionnaire, indiquent quelle est leur orientation politique. Il ajoute ceci dans le développement de l'initiative: "Pour l'électeur, c'est même plus important encore que de savoir comment sont financés les partis politiques, car s'il peut choisir pour quel parti il va voter, il ne peut échapper à l'offre de la SSR, ni même se soustraire à l'obligation de payer la redevance en refusant de consommer les contenus proposés par la SSR."

Réunie le 11 avril 2019, la Commission des institutions politiques a procédé à l'examen préalable de cette initiative parlementaire. Elle a estimé que les mesures proposées constitueraient une atteinte excessive à la sphère privée et à la liberté d'opinion des journalistes concernés, toutes deux garanties par la Constitution fédérale. Ces droits de la personnalité s'appliquent aussi aux journalistes, quel que soit le média pour lequel ils travaillent, car ce sont aussi des citoyens. Aux yeux de la commission, obliger ces personnes à publier leurs liens d'intérêts et leur orientation politique constituerait une atteinte trop importante aux droits considérés.

Que les journalistes travaillent pour un média privé ou pour un média partiellement financé par la redevance de réception ou pour un média intégralement financé par les deniers publics ne joue aucun rôle en la matière.

D'ailleurs, la majorité de la commission estime que l'initiative présente un autre problème: son manque de clarté. Elle ne permet pas de distinguer clairement les médias considérés comme étant financés sur fonds publics et ceux qui ne le sont pas. La majorité des sociétés de radiodiffusion et de télévision reçoivent des contributions issues de la redevance de radio et télévision et sont donc financées même partiellement par des fonds publics. L'obligation de transparence concernerait donc un grand nombre de journalistes.

La majorité de la commission souligne aussi que pour la SSR, principale bénéficiaire de la redevance, il est possible de transmettre à l'organe de médiation d'éventuelles réclamations sur des émissions ou autres contenus des services journalistiques proposés. Selon la majorité de la commission, ce système a fait ses preuves.

De son côté, la minorité de la commission considère que les citoyens qui s'acquittent de la redevance ont le droit de connaître les liens d'intérêts et l'orientation politique des collaboratrices et des collaborateurs des médias pour lesquels ils doivent payer cette taxe.

Etant donné le résultat des discussions qui ont eu lieu en commission, je vous invite à suivre la position de la majorité de la commission. La commission ne souhaite pas, par 15 voix contre 5, donner suite à cette initiative.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale

Natürlich kann eine tendenziöse und politisch gefärbte Berichterstattung ein Ärgernis sein, insbesondere wenn sie von Medien verbreitet wird, die mit staatlichen Geldern mitfinanziert werden. Doch ist es nicht einfach eine subjektive Wahrnehmung aus der Sicht der Betroffenen? Seien wir doch ehrlich: Wir Politikerinnen und Politiker reagieren äusserst empfindlich auf Berichte und Kommentare, die insbesondere die eigene Person oder die eigene Partei betreffen. Vielleicht wäre hier ganz einfach mehr Gelassenheit das richtige Rezept.

In Bezug auf die SRG SSR als grösste Bezügerin von Gebührengeldern besteht die bewährte Möglichkeit, Beanstandungen von Berichterstattungen und des übrigen publizistischen Angebots bei der entsprechenden Ombudsstelle zu melden. Von diesem Angebot wird übrigens auch regelmässig Gebrauch gemacht.

Doch die nun geforderte Massnahme, dass Medienschaffende, die für ein ganz oder teilweise staatlich finanziertes Medium arbeiten, vor der Akkreditierung durch die Bundeskanzlei schriftlich und umfassend Daten preisgeben müssen, erscheint der Mehrheit der Kommission als falsch. Die Kommission wertet die Bundesverfassung, die den Schutz der Privatsphäre und die Meinungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet, höher als diese unscharfe Offenlegung. Man stellt sich sogar die Frage, ob diese Forderung nicht verfassungswidrig ist. Immerhin ist eine Journalistin, ein Journalist nicht per se eine Person des öffentlichen Lebens. Persönlichkeitsrechte gelten auch für die Medienschaffenden, unabhängig davon, für welches Medium sie arbeiten. Für die Kommission stellt es einen nicht zu akzeptierenden Eingriff in dieses Recht dar, wenn die Medienschaffenden dazu verpflichtet werden, ihre Interessenbindungen und vor allem ihre politische Einstellung offenzulegen.

Dem Antragsteller schwebt zudem vor, dass ähnlich dem Smartspider die persönlichen politischen Standpunkte der Medienschaffenden ebenfalls öffentlich zugänglich gemacht werden. Dem ist entgegenzuhalten, dass alleine die Mitgliedschaft in einer Partei oder die persönliche politische Einstellung ja unmöglich als Schema herangezogen werden kann, wie ein Medienbericht daherkommen muss. Dabei spielt es für die Kommission keine Rolle, ob die Medienschaffenden für ein privates Medium, für ein teilweise oder für ein vollständig öffentlich finanziertes Medium arbeiten.

Für die Kommission zeigt sich aber auch eine weitere Problematik der parlamentarischen Initiative, und zwar die unklare Abgrenzung, welche Medien zu den öffentlich finanzierten Medien gezählt werden und welche nicht. Der Grossteil der Radio- und Fernsehanstalten erhält Beträge aus den Einnahmen aus den Radio- und Fernsehgebühren und ist zudem mindestens teilweise öffentlich finanziert. Entsprechend viele Medienschaffende wären, folgte man dem Wortlaut der Initiative, von der Offenlegung betroffen.

Die Kommissionsminderheit betrachtet es als das Recht der Gebührenzahlerin und des Gebührenzahlers zu erfahren, welche Interessenbindungen und welche politische Einstellung die Mitarbeitenden jener Medien haben, für welche sie Gebühren zahlen müssen. Dadurch würde die Transparenz gestärkt, und die Informationen der Medienschaffenden könnten besser eingeordnet werden.

Ich fasse die Kommissionsmeinung inklusive des Votums meiner Vorrednerin folgendermassen zusammen:

1. Die politische Gesinnung einer Person ist Privatsache.

2. Die Forderung von Nationalrat Zanetti widerspricht den Prinzipien der Privatsphäre und des Persönlichkeitsschutzes.

3. Der Persönlichkeitsschutz gilt auch für Journalistinnen und Journalisten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.

Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen daher - der Entscheid fiel mit 15 zu 5 Stimmen -, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 62 Stimmen

Dagegen ... 117 Stimmen

(7 Enthaltungen)