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Schweizer Banken und italienische Steuerbehörden. Was schlägt der Bundesrat vor?
Stöckli Hans · 1VP-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Stöckli Hans, erster Vizepräsident): Herr Abate beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Das Problem ist bekannt: Die italienischen Steuerbehörden haben direkt am Sitz einiger unserer Banken um Informationen zu grenzüberschreitenden Finanzgeschäften ersucht - und setzten ihnen eine Frist von 20 Tagen. Nun habe ich die Stellungnahme des Bundesrates gelesen und kann vor dem Bundespräsidenten meine Enttäuschung nicht verstecken. Sie schreiben: "Der Versand des Fragebogens durch die italienischen Steuerbehörden stellt kein Amtshilfegesuch im Sinn des geltenden Rechts dar und erforderte infolgedessen keinen Einbezug der Eidgenössischen Steuerverwaltung." Am Ende lese ich dann: "Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen hat seine italienischen Amtskollegen auf die gesetzlichen Verpflichtungen nach Schweizer Recht hinsichtlich bestimmter Aspekte, die in den Fragebögen der italienischen Steuerbehörden angesprochen werden, hingewiesen."
Meine erste Frage ist: Welches sind diese Aspekte? Und die Hauptfrage ist: Die Banken warten auf ein Signal unserer Behörde; was müssen wir tun? Was empfehlen Sie unseren Banken in dieser Angelegenheit?
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Wir haben selbstverständlich sofort Kontakt aufgenommen. Unsere Leute waren in Rom, sie haben versucht, das zu klären, und sie haben diese Gespräche geführt. Wir sind nach wie vor der Meinung - und das ist auch die rechtliche Auslegung -, dass es keine offizielle Anfrage im Sinne eines Amtshilfegesuchs ist. Das ist auch Italien und den entsprechenden Banken klar.
Nun, was kann man machen? Die betreffenden Banken sind zur Einhaltung des Schweizer Rechts, namentlich der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, verpflichtet. Insbesondere dürfen die Banken ohne das ausdrückliche Einverständnis der betroffenen Personen keine Informationen über ihre Mitarbeitenden weiterleiten. Das ist auch entsprechend geregelt. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen hat die italienischen Amtskollegen jetzt hinsichtlich bestimmter Aspekte, die in den Fragebögen der italienischen Steuerbehörden angesprochen wurden, auf die gesetzlichen Verpflichtungen nach Schweizer Recht hingewiesen. Also, die Rechtsgrundlage ist eigentlich klar.
Wir stellen aber fest, dass einzelne Banken diesbezüglich, aufgrund dieses Schreibens, offenbar trotzdem in einem gewissen Austausch mit den italienischen Steuerbehörden sind. Wir führen diese Gespräche, auch mit unseren Banken - morgen findet unter anderem wieder eine solche Sitzung statt. Das Ganze ist noch nicht ganz auf dem Boden; wir müssen versuchen zu erreichen, dass sich die Banken an unsere Gesetze halten und jetzt nicht irgendwelche Zwischentöne aufnehmen und damit Unsicherheit streuen. Das findet offensichtlich statt. Wir haben auch keine klaren Informationen, stellen aber fest, dass hier Gespräche laufen, die wir nun zu analysieren versuchen. Aber es geht nicht um ein Amtshilfegesuch, und damit ist die Rechtslage klar; es dürfen keine Daten geliefert werden, das schweizerische Recht gilt entsprechend.
Unangenehm ist, dass hier aufseiten von Italien ein gewisser Druck entsteht bzw. entstanden ist. Wir sind mit Banken und mit den Behörden in Kontakt. Viel mehr kann ich Ihnen heute dazu leider nicht sagen. Ich wäre aber froh, wenn Sie allenfalls irgendwelche weitere, ganz konkrete Hinweise hätten, denen wir nachgehen könnten. Wir müssen uns die Daten beschaffen, und informelle Hinweise, die wir erhalten, ermöglichen uns nicht, in einem Einzelfall, der nicht bekannt ist, allenfalls konkret vorzugehen.
Wir haben im Allgemeinen das Gefühl, dass hier im Moment das Verständnis in Italien etwas besser vorhanden ist, um solche Probleme nicht ausfransen zu lassen bzw. um hier in einen Modus zu kommen, in dem wir das Thema auf einer vergleichbaren Basis besprechen können.