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I costi effettivi delle misure di protezione acustica
Grüter Franz · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ja, Sie haben es gehört, meine Motion will die wahren Kosten von Lärmschutzmassnahmen korrekt dargestellt haben. Vorab freut es mich sehr, dass der Bundesrat geäussert hat, dass es ihm ein wichtiges Anliegen ist, dass die Bevölkerung vor übermässigem Lärm geschützt werden soll. Ich bin auch sehr froh, dass die entsprechenden Bestimmungen und Kriterien im Umweltschutzrecht anerkannt werden, denn gemäss Gesetz muss das Bundesamt für Strassen (Astra) bei einem zu hohen Immissionswert Massnahmen gegen den Verkehrslärm ergreifen. Offenbar gibt es hier aber eine grosse Diskrepanz zwischen dem Bundesrat und dem Astra.
Es ist erwiesenermassen so, dass das Astra versucht, sich um seine Pflicht zu drücken, und dabei Rechenmodelle anwendet, die - diplomatisch ausgedrückt - zumindest fragwürdig sind. Bei der Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen werden bei den Kosten viel zu hohe Pauschalpreise einberechnet. Die von den Mitarbeitern des Astra verwendeten fiktiven Preise sind so hoch angesetzt, dass gewisse Lärmschutzmassnahmen von vornherein als zu teuer gelten und dann auch nicht realisiert werden.
Ich kenne Fälle aus dem Kanton Luzern, in denen mit wesentlich günstigeren Preisen für Lärmschutzwände gerechnet wird. Eine verbindliche Kostenofferte einer etablierten Tiefbaufirma aus der Region kam zum Schluss, dass die Kostenberechnungen des Astra bis zu viermal höher sind als die Preise, die effektiv am Markt bezahlt werden müssten. Selbst wenn es nur doppelt so hoch wäre, wäre ich der Meinung, dass hier eben Kalkulationsmodelle angewendet werden, die nicht den Realitäten entsprechen.
Das Astra rechnet mit nicht notwendigen Abbrüchen und wendet Einheitspreise für Lärmschutzwände an, die nicht den Marktpreisen entsprechen. So werden mit komischen Berechnungsmethoden und falschen Pauschalpreisen Fehlentscheidungen produziert. Es kann sogar sein, dass Strassenabschnitte als administrativ lärmsaniert gelten, obwohl effektiv nichts gebaut wurde.
Solche Annahmen sind aus meiner Sicht unrealistisch, und es gibt auch weitere Punkte, die hier bemängelt werden müssen. Der sogenannte wirtschaftliche Tragbarkeitsindex, der für diese Berechnungen als Grundlage dient, ist veraltet; er stammt aus dem Jahr 2006. Es werden zunehmend auch zu hohe Restwerte der bestehenden Wände und viel zu hohe Schwankungsreserven einberechnet. Da wird absichtlich die Kostenseite aufgebläht, damit am Schluss eine Sanierung als unverhältnismässig dargestellt wird - und alles nur mit fiktiven Berechnungen und veralteten Kalkulationsmodellen.
Ich fordere mit meiner Motion deshalb den Bundesrat und das Astra auf, diese Kalkulationsmodelle neuen Gegebenheiten anzupassen, zu ändern und ein anderes Modell zu entwickeln. Ich wünsche mir eine sachliche, zeitgemässe und vor allem ehrliche Berechnungsgrundlage, die einigermassen den realen Angeboten entspricht. Das schulden wir auch der Bevölkerung, die unter Lärm leidet. Ich verlange, dass hier realistische Grundlagen neu erarbeitet werden. Mit den auf dem Papier zu teuren Lärmschutzmassnahmen werden die Anwohnerinnen und Anwohner um den ihnen rechtlich zustehenden Schallschutz betrogen. Eich im Kanton Luzern ist da kein Einzelfall; diesen Fall habe ich ganz speziell untersucht.
Ich befürchte auch, dass der Schuss nach hinten losgehen könnte, wenn plötzlich viele andere Regionen klagen, ihre Lärmklagen einreichen sollten. Dann dürfte es für den Bund teurer werden, wenn hier plötzlich millionenschwere Entschädigungsforderungen gestellt würden. Im Moment ist es besser, wenn vonseiten des Astra proaktiv ein neues Modell erarbeitet wird und wir den Bürgerinnen und Bürgern aufzeigen können, dass wir ernsthaft daran interessiert sind, Lärmschutzmassnahmen zu realistischen Preisen umzusetzen. Ich danke Ihnen, wenn Sie mich hier unterstützen.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Consiglio federale · Berna
Der Motionär fordert den Bundesrat auf, bei Lärmschutzmassnahmen auf Nationalstrassen den Leitfaden Strassenlärm konsequent anzuwenden und Kostenberechnungen soweit möglich auf den effektiven Marktpreisen abzustützen.
Herr Grüter, Sie haben sich jetzt auch auf ein konkretes Projekt bezogen, bei welchem die Kostenberechnung des Astra offenbar viermal höher ausgefallen sein soll als der Betrag, der effektiv am Markt bezahlt werden müsste. Ich kann Ihnen sagen: Es ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, dass die Bevölkerung vor übermässigem Lärm geschützt wird. Die entsprechenden Bestimmungen und Kriterien sind im Umweltschutzrecht enthalten, und diese werden - und wurden auch in dem erwähnten Projekt - umgesetzt respektive konsequent angewendet.
Im Zusammenhang mit dem Lärmschutz bedeutet das, dass Massnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sein müssen. Die Bewertung der wirtschaftlichen Tragbarkeit ist in der Vollzugshilfe zur Lärmschutzverordnung rechtlich klar geregelt. Gemäss dieser sind einheitliche Kostenangaben, ausgewiesen in Franken pro Quadratmeter Lärmschutzwand, zu verwenden. Bei den vom Astra verwendeten Kostenangaben handelt es sich um Durchschnittswerte von bereits realisierten Projekten entlang der Nationalstrasse, d. h. 1700 Franken pro Quadratmeter Lärmschutzwand. Die effektiven Kosten pro Quadratmeter Lärmschutzwand belaufen sich dann aber je nach Projekt auf zwischen 900 Franken - die können also durchaus günstiger sein - und 3500 Franken.
Was der Motionär jetzt verlangt, nämlich dass man die effektiven, fallspezifischen Kosten berücksichtigt, ist aus folgenden Gründen - ich hoffe, dass ich Sie überzeugen kann - nicht zielführend, allenfalls sogar rechtswidrig. Warum?
1. Zum Zeitpunkt der Verhältnismässigkeitsprüfung sind die effektiven Kosten noch gar nicht bekannt, weil die Submission der Arbeiten erst viel später erfolgt - das ist ein Problem.
2. Der Schutz der betroffenen Personen wäre dann abhängig von kostenbeeinflussenden Faktoren, wie z. B. der Art des Baugrunds entlang der Nationalstrasse oder dem Zustand der Brücke, auf welcher die Lärmschutzwand erstellt werden soll. Es widerspricht natürlich dem Prinzip der Gleichbehandlung, wenn bei anerkanntem Schutzanspruch des Betroffenen die Umsetzung der Massnahme davon abhängig ist, wie aufwendig die Realisierung der Lärmschutzmassnahme ist. Also würde man dann sagen: Pech gehabt, bei Ihnen ist der Baugrund schlecht, das wäre jetzt eine teure Massnahme. Der Lärmgeplagte kann da eigentlich nichts dafür, dass bei ihm die Lärmschutzmassnahme halt plötzlich viel teurer wäre.
Diese Diskrepanz, die Sie erwähnen, Herr Grüter, kommt insbesondere natürlich daher, dass die Kostengrundlagen aus Gründen der Gleichbehandlung einfach schweizweit dieselben sind. Ich habe versucht, Ihnen auszuführen, dass das Astra immer schaut, kostengünstige Lösungen zu finden, aber wir können die Entscheidung, ob Lärmschutzmassnahmen ergriffen werden, nicht davon abhängig machen, wie teuer diese Massnahmen sind, weil da, wie gesagt, die Lärmgeplagten zum Teil nichts dafür können. Da müssen wir die Gleichbehandlung sicherstellen. Das sind die Gründe, weshalb wir Ihre Motion zur Ablehnung empfehlen.
Votazione
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 100 Stimmen
Dagegen ... 88 Stimmen
(2 Enthaltungen)