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Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes, wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes. Rückweisung des institutionellen Rahmenabkommens an die EU
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Le président (Fournier Jean-René, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, ich staune ein bisschen. Eigentlich will ich dem Bundesrat mit meiner Motion den Rücken stärken. Das will der Bundesrat offenbar nicht. Also scheint er stark genug zu sein, auch ohne meine Unterstützung zum Ziel zu kommen.
Aber jetzt der Reihe nach: Mit meiner Motion fordere ich den Bundesrat auf, weder mit der EU noch mit anderen Staaten bilaterale oder multilaterale Abkommen abzuschliessen, die eine Verpflichtung zur zwingenden Rechtsübernahme beinhalten, und keine Abkommen abzuschliessen, welche die Gerichtsbarkeit der Gegenpartei zur Streitentscheidung vorsehen. Weshalb? In der Bundesverfassung steht in Artikel 2 Absatz 1 klar: "Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes."
Ich komme zuerst zum Rahmenabkommen, zum institutionellen Abkommen. Worüber wird da vor allem gesprochen? Es wird gesprochen über die drei Punkte, die mit Brüssel ausgehandelt werden sollten, bei denen man aber nicht zum Ziel kam: über den Lohnschutz, über die Unionsbürgerrichtlinie und eben drittens über die staatlichen Beihilfen.
Aber die zentralen Fragen werden kaum thematisiert, auch vom Bundesrat in seiner Begründung nicht; nur am Schluss in einem kleinen Abschnitt schreibt er, wie das Vorgehen sein könnte. Für mich sind die zentralen Fragen eben erstens jene der automatischen oder zwingenden Rechtsübernahme, die sogenannte dynamische Rechtsübernahme von EU-Recht - ein sehr, sehr schöner Ausdruck -, und dann zweitens jene der Gerichtsbarkeit durch den Gerichtshof der EU. Wir würden also sogar unsere Rechtshoheit verlieren, diejenige unseres eigenen Landes; das, glaube ich, will weder die Schweizerin noch der Schweizer. Letztendlich heisst das eben, wir würden unter Umständen - eigentlich nicht nur unter Umständen - die direkte Demokratie verlieren. Jetzt geht es mir natürlich um Folgendes: Egal, was für ein Vertrag das ist, er darf auf keinen Fall gegen den Zweckartikel unserer Bundesverfassung verstossen, der die Rechte des Volkes und die Unabhängigkeit des Landes garantiert. Diese beiden Sachen stehen über allem; das muss auch weiterhin gewahrt bleiben.
Der Bundesrat sagt bei seiner Auslegung und seinen Ausführungen natürlich, dass das zu zusätzlichen Handelshürden führen, den Marktzugang erschweren oder Schweizer Akteure benachteiligen könnte. Ich bin auch Unternehmer und mache auch Geschäfte über die Grenzen - ich weiss, was das heisst. Eine Frage müssen wir uns aber stellen: Was gewichten wir höher, die zusätzlichen Auflagen oder letztendlich die Freiheit, die wir dann zum Teil aufgeben würden?
Der Bundesrat beteuert weiter, dass die Übernahme von EU-Recht einen selbstständigen Entscheid der Schweiz weiterhin ermögliche und dass wir weiterhin frei entscheiden könnten. Er schreibt: "Das institutionelle Rahmenabkommen sieht hierfür auch ausreichend lange Übernahmefristen vor." "Ausreichend lange Übernahmefristen" - mit diesem Satz sagt er also, dass es Einschränkungen geben wird, dass wir aber die Übergangsfristen bewahren werden und uns mit diesen Übergangsfristen anpassen können.
Dann muss ich noch etwas zum institutionellen Rahmenabkommen sagen: Was heisst eigentlich "institutionell"? Es heisst nichts anderes als "dazugehörend". Wir sollten also schon zur EU gehören; nur, dass das als Klammerbemerkung schon gesagt ist.
In einem Schlussabschnitt zeigt der Bundesrat auf, wie der sogenannte Streitbeilegungsmechanismus vorgesehen ist und dass der Gemischte Ausschuss versuchen wird, eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Gelingt dies nicht, kann jede Vertragspartei die Einsetzung eines paritätischen Schiedsgerichtes verlangen. Wenn das Schiedsgericht nicht so entscheiden kann, dass beide Parteien einverstanden sind - das Volk könnte ja auch Nein sagen -, dann würde der Europäische Gerichtshof entscheiden. Das Schiedsgericht hätte dies dann umzusetzen.
Nach diesem Abschnittchen, das einen Fünftel der gesamten Begründung ausmacht - das ist für mich das Entscheidende, genau dieses Abschnittchen -, kommt noch ein nichtssagender Satz, und dann ist fertig. Es wird gar nichts von den Retorsionsmassnahmen, nichts von den sogenannten Ausgleichsmassnahmen - ein sehr schönes Wort - geschrieben. Es ist dann einfach fertig. Das übersehen wir grosszügig.
Ich bin nie willens, unsere gelebte direkte Demokratie indirekt über die EU-Machenschaften austricksen zu lassen. Ich glaube, Sie sind auch nicht willens, sich in diesen Sumpf zu begeben; Sie sind willens, dem Bundesrat den Rücken zu stärken. Mit meinem Vorstoss möchte ich dem Bundesrat den Rücken stärken, sodass er in Brüssel sagen kann: Wir haben noch ein Volk hinter uns, und das will die gelebte Demokratie hochhalten, will sie weiter hochhalten usw. Ich glaube, hier können und müssen wir ansetzen.
Verstehen Sie mich richtig: Es geht mir jetzt nicht nur um die EU, das steht hier klar und deutlich; es geht mir um alle Staaten, denn es steht nicht nur der Rahmenvertrag an. Denken Sie an die klammheimliche Übernahme des Migrationspakts, den man eigentlich unterzeichnen wollte, ohne irgendwo anzuklopfen. Es stehen weitere solche Pakte an: Umwelt-, Flüchtlingspakt usw. Die gescheiten Worte "Soft Law" lassen grüssen, werden aber leider auf unsere nächsten Generationen zurückfallen. Ich garantiere Ihnen, diese Soft Laws werden dann sehr, sehr schnell zu Hard Laws, das heisst werden dann sehr schnell rechtlich verbindlich sein.
Unsere Souveränität, mit der gelebten direkten Demokratie, werden und wollen wir hochhalten. Die direkte Demokratie werden wir nie aufgeben. Die Bundesverfassung ist und bleibt das höchste Gut respektive die erste Schrift für Volk und Stände. Deshalb will ich eben diesem Satz nachleben: "Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes, wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes."
Deshalb bitte ich Sie dringend, dieser Motion zuzustimmen - auch jetzt vor den Wahlen. Ich habe gedacht, ich reiche diese Motion noch in meiner Amtszeit ein, weil das für mich die Zukunft ist und die Zukunft bleiben wird.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Vorab: Das institutionelle Rahmenabkommen lässt einige Fragen offen. Deshalb fordern wir, das haben wir in diesem Rat schon einige Male besprochen, auch Präzisierungen. Auch das sogenannte Soft Law haben wir in diesem Rat schon einige Male besprochen. Wir wissen, dass es auch da gilt, eine parlamentarische Beurteilung zu machen.
Nun aber zurück zum Votum: Kollege Föhn argumentiert mit dem wichtigsten Text, unserer Schweizer Bundesverfassung, mit der Grundlage, auf der alles aufbaut. Mit Verweis auf Artikel 2, den Zweckartikel, empfiehlt er, das Rahmenabkommen mit der Europäischen Union ein für alle Mal abzulehnen. Das ist der Inhalt, das wäre die Folge, wenn diese Motion angenommen würde. Unser Kollege suggeriert uns, dass ein institutionelles Rahmenabkommen im Widerspruch mit der Bundesverfassung stehe. Er sagt, dass das Abkommen die direkte Demokratie aushöhle, die Unabhängigkeit und den Föderalismus missachte und die Schweizer Wohlfahrt gefährde. Kollege Föhn versteigt sich sogar zur Behauptung, das institutionelle Rahmenabkommen wäre das Ende unserer Schweizer Demokratie.
In diesem Punkt kann ich Sie alle zusammen beruhigen. Auch mit dem Rahmenabkommen bleibt die Schweiz die Schweiz! Das Rahmenabkommen ist nämlich kein Anschlussvertrag, wie Sie das so laut und gerne verkünden. Mit seinen suggestiven Behauptungen tut der Motionär genau das, was dem Bundesrat immer wieder vorgeworfen wird: Er wirft mit Nebelgranaten. Seine Absicht ist es, so den klaren Blick auf den Vertrag zu vernebeln, mit dem fünf ins Alter gekommenen bilateralen Verträgen ein rechtlicher Rahmen verpasst wird, um das einwandfreie Funktionieren der besagten fünf wirtschaftsrelevanten Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union auch morgen und übermorgen sicherzustellen.
Ich rede von denselben fünf bilateralen Verträgen, welche Ihre Partei, lieber Kollege Föhn, als die Alternative zum EWR angepriesen hat! Ich rede von denselben fünf bilateralen Verträgen, die das Schweizervolk in mehreren Abstimmungen immer und immer wieder deutlich bestätigt hat. Wenn also jemand den Volkswillen nicht akzeptieren will, dann sind Sie, geschätzter Kollege, derjenige, der das provoziert. Sie höhlen die Volksrechte aus, Sie verstossen gegen eines der wichtigsten Prinzipien unserer Demokratie, gegen das Prinzip von Treu und Glauben. Sie werden nicht müde zu verkünden, mit dem Rahmenvertrag gebe die Schweiz ihre Unabhängigkeit auf. Man kann diese Platte, das sage ich offen und ehrlich, noch so viel und so manches Mal laufen lassen, wie Sie wollen: Der Inhalt wird dadurch nicht wahrer.
Sie sagen, da würden Volksrechte ausgehebelt. Das Rahmenabkommen sieht die dynamische Übernahme von binnenmarktrelevantem Recht innerhalb der fünf bestehenden sektoriellen Marktzugangsverträge vor - "dynamisch" ist dabei nicht mit "automatisch" gleichzusetzen, das haben wir in diesem Rat auch schon x-mal besprochen. Der dynamische Mechanismus des institutionellen Abkommens wahrt explizit den ordentlichen Gesetzgebungsprozess in der Schweiz und tangiert auch das Referendumsrecht nicht, ja, es geht noch weiter: Wir können schon während der Entwicklung des Rechts mitreden und können es nicht erst nachher abnicken. Die Schweizer Bevölkerung wird sich, wenn sie das will, zu jeder Weiterentwicklung des Besitzstandes der sektoriellen Marktzugangsverträge äussern können, das institutionelle Abkommen garantiert unsere Volksrechte. Die Schweiz entscheidet souverän über jede Übernahme von Binnenmarktrecht.
Schliesslich behaupten Sie, ein Rahmenabkommen würde unseren Wohlstand gefährden. Ich sage es Ihnen auch hier nochmals deutsch und deutlich: Die Schweiz hat mit gut einer Million mehr Arbeitsplätzen in den letzten fünfzehn bis zwanzig Jahren profitiert. Man muss sehen, dass auch das mit dem Wohlstand unseres Landes in einem direkten Zusammenhang steht: Gerade weil der Rahmenvertrag den wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Austausch zwischen der Schweiz und den Ländern der Europäischen Union einfach macht, trägt er zusätzlich zu unserem Wohlstand bei.
Abgesehen von diesen inhaltlichen Überlegungen gibt es aber noch einen formellen Einwand, der mich davon überzeugt, diese Motion abzulehnen. Wenn nämlich die Motion Föhn quasi durch die parlamentarische Hintertür ein Verbot des Rahmenabkommens erwirken will, dann spricht sie dem Schweizer Stimmvolk ganz offensichtlich die Freiheit ab, selber zu bestimmen, ob unser Land mit der EU einen Rahmenvertrag eingeht oder nicht - einen Vertrag, den man im Übrigen auch wieder kündigen kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion Föhn abzulehnen. Das Rahmenabkommen hat bis heute keine Geschäftsnummer erhalten, das institutionelle Abkommen ist also noch gar nicht im Gesetzgebungsprozess drin. Die Motion ist nicht nur inhaltlich, sondern auch institutionell falsch, denn sie will eine allfällige parlamentarische Beratung und einen möglichen Volksentscheid verhindern. Genau das lehne ich ab, und ich hoffe, Sie ebenfalls.
Wir brauchen hier keine Angst vor dem Volk zu haben. Wir müssen mutig den Weg nach vorne gehen und eine Geschäftsnummer vergeben. Der Bundesrat steht in der Verantwortung, dass er diese Präzisierungen macht. Falls diese nicht zustande kommen, dann wissen wir alle: Dann ist dieser Vertragsentwurf beim Volk und auch schon im Parlament überhaupt nicht überlegenswert.
Cassis Ignazio · BR-M · Bundesrat · Tessin
Die wirtschaftliche Beziehung zur Europäischen Union und die allgemeinen Beziehungen werden gerne infrage gestellt. Gerade Sie, Herr Ständerat Föhn, als Unternehmer wissen, wie wichtig es ist, Absatzmärkte zu haben. Die Schweiz verdient einen von zwei Franken in Absatzmärkten ausserhalb der Schweiz, im Ausland. Gerade Sie als Unternehmer wissen, wie wichtig es für Sie ist, Sicherheit zu haben, dass es den Zugang zu den Absatzmärkten gibt. Diese Sicherheit kann man rechtlich nur mit Verträgen erreichen. Verträge nennt man auch Abkommen. Darum geht es. Es geht nicht um eine Unterwerfung des Schweizer Rechts unter EU-Recht, es geht um Verträge, um Abkommen, um internationales Völkerrecht, um genau diese Exportsicherheit für die Absatzmärkte zu haben.
Sie sagen, "institutionell" bedeute "dazugehörend". Nein, das ist nicht die Definition von "institutionell"; "institutionell" bedeutet: geregelte, institutionalisierte Beziehungen. "Institutionalisiert" bedeutet, dass vier Punkte tatsächlich geklärt werden müssen: die Rechtsübernahme, die Rechtsauslegung, die Rechtsüberwachung und die Streitbeilegung. Genau der letzte Punkt, die Streitbeilegung, die Gerichtsbarkeit, ist enorm wichtig. Wenn Sie als Unternehmer einen Vertrag machen und dieser Vertrag gebrochen wird, dann müssen auch Sanktionen vorgesehen sein - sonst: Wozu ein Vertrag, wenn es keine Sanktionen gibt, wenn er gebrochen wird? Genau das ist die Situation heute: Wir haben Verträge, aber wir haben keine Gerichtsbarkeit bei diesen Verträgen.
Wir haben in den ersten Jahren, beginnend mit 2005, gesehen, dass gewisse Bestimmungen der bilateralen Verträge von der Schweiz und der Europäischen Union nicht gleich interpretiert werden. Demzufolge konnte man sich nicht auf ein Resultat einigen und hat gesagt, vielleicht können wir das Problem lösen, indem wir eine Gerichtsbarkeit einführen.
Das ominöse Adjektiv "institutionell" bedeutet, wir regeln folgende vier Elemente: Rechtsübernahme, Rechtsauslegung, Rechtsüberwachung und Streitbeilegung. Wie sind diese vier Elemente im Rahmenabkommen geregelt? Die Rechtsübernahme ist nicht automatisch, sie ist dynamisch. Was bedeutet "dynamisch"? Das bedeutet, dass wir, die Schweiz, grundsätzlich Interesse an diesen Absatzmärkten und an der Stabilität der Verträge haben. "Rahmen" heisst, dass fünf sektorielle Marktzugänge davon eingerahmt werden: Landverkehr, Luftverkehr, Personenfreizügigkeit, Agrarbereich und technische Handelshemmnisse, also Äquivalenzen für den Export von Gütern. Diese fünf Bereiche haben mit Exportindustrie zu tun, aber sie haben nicht mit der Quintessenz der Schweiz zu tun: Sie haben nicht mit unseren Landsgemeinden, nicht mit unseren Gewohnheiten, nicht mit Referenden und der direkten Demokratie zu tun - sie haben mit den fünf Marktzugängen zu tun. Das ist der Rahmen.
Innerhalb dieses Rahmens will man die vier institutionellen Fragen regeln. Dabei sagen wir, es ist im Interesse der Exportindustrie der Schweiz, das Recht dynamisch anzupassen. Das heisst, grundsätzlich sind wir daran interessiert, das gleiche Recht zu haben, damit unsere Produkte auch in diesem Absatzmarkt verkauft werden können. Wenn es uns aber nicht passt, müssen wir die Möglichkeit und die Freiheit - hier kommen wir zu Artikel 2 der Bundesverfassung - haben, Nein zu sagen. Das dürfen wir, das können wir, das steht heute schwarz auf weiss im Rahmenabkommen.
Für den Fall, dass wir eine Bestimmung nicht übernehmen, haben wir im Abkommen vorgesehen, dass Ausgleichsmassnahmen - sogenannte Retorsionsmassnahmen - getroffen werden können. Diese müssen verhältnismässig sein. Das ist eine wichtige Sicherheit für Sie als Unternehmer und für die Exportbranche. Diese Sicherheit haben wir, wenn wir es in einem Vertrag geregelt haben. Sie sehen also, Verträge dienen dazu, Sicherheit für die Handelsbeziehungen herzustellen. Genau das wollen die Unternehmen in der Schweiz; genau das habe ich seit eh und je gehört, dass es ihnen vor allem um diese Sicherheit der Handelsbeziehungen geht. Darum geht es beim Rahmenabkommen, und darum geht es bei allen Freihandelsabkommen.
Herr Ständerat Föhn, viele Freihandelsabkommen sehen die Gerichtsbarkeit im Sinn von Streitbeilegung durch Schiedsgerichte vor. Schiedsgerichte sind wichtig. Wenn man uneinig ist, wie ein Vertrag interpretiert werden muss, dann kann ein Schiedsgericht entscheiden. Das Schiedsgericht, das im Rahmenabkommen vorgesehen ist, ist ein Schiedsgericht, das allein über eine ungleiche Bewertung dessen entscheidet, was bewertet werden soll.
Verwechseln Sie das aber nicht mit der Auslegung; das ist ein anderer Punkt. In der Auslegung ist jeder Staat souverän. Unser Staat bleibt alleinig zuständig für die Auslegung unseres Schweizer Rechts. Auch die EU, selbstverständlich, will keine fremden Richter; sie bleibt selbstverständlich zuständig für die Auslegung ihres Rechts. Ist einmal das Recht ausgelegt, wird der Streit von einem Schiedsgericht beigelegt, und das ist ein gemeinsames Schiedsgericht. Darum geht es hier; darum geht es in vielen Freihandelsverträgen, die wir haben. Sie haben es vielleicht gehört: Beim Vertrag mit den Mercosur-Staaten sind wir jetzt im Schlussspurt. Die technische Seite ist beendet, wir sind in der politischen Phase. Mit Indonesien haben wir einen Freihandelsvertrag abgeschlossen, wie auch mit vielen anderen Ländern auf der Welt. Letzte Woche, beim Besuch des indischen Präsidenten in Bern, war die Rede von einem Abkommen mit Indien. Viele dieser Verträge brauchen eine Streitbeilegung, für den Fall, dass sich die beiden Parteien nicht einig sind.
Das ist nicht nur kompatibel mit unserer Bundesverfassung, sondern das ist explizit vorgesehen in unserer Bundesverfassung. Es existiert nicht nur Artikel 2 in der Bundesverfassung; das ist der Zweckartikel, "la mission, la raison d'être de notre Etat". Aber es gibt natürlich auch weitere Artikel, Auslegungsartikel zu den völkerrechtlichen Verträgen; das sind die Artikel 140 und 141, die genau besagen, dass der Staat in der Lage sein muss, mit anderen Staaten Verträge abzuschliessen, wenn das im Interesse des Staates ist - voilà, darum geht es. Ich habe nicht das Gefühl, dass wir deswegen, weil wir auf der Handelsebene mit anderen Staaten Verträge geschlossen haben, in den letzten 170 Jahren Souveränitätsverluste erlitten haben.
Seit dem Abschluss der Bilateralen Verträge I und II ist es uns noch nie so gut gegangen wie heute. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hat gerade dargelegt, dass die Zentralschweiz zu den Top Ten der 250 Regionen gehört, die am meisten vom Zugang zum EU-Binnenmarkt profitieren. Das Tessin profitiert noch stärker als die Innerschweiz.
Sie sehen also: Es ist in unserem Interesse, und wenn es in unserem Interesse ist, müssen wir das vertraglich regeln. Die anderen haben natürlich ihre Interessen. Wir müssen also eine Interessenabwägung machen und eine gute Balance finden; darum geht es, und das will auch der Bundesrat. Der Bundesrat hat jetzt gesagt, das Resultat sei in weiten Teilen im Interesse der Schweiz, drei Kapitel seien aber noch nicht zufriedenstellend gelöst - Sie kennen sie, wir haben das mehrmals auch hier drin im Saal diskutiert. Jetzt, seit Mitte Juli, ist eine Projektorganisation mit zwei Gruppen daran, diese drei Fragen zu klären. Der Bundesrat hofft, dass es demnächst möglich sein wird, diese drei Punkte zu klären.
Wir sind auch innenpolitisch unterwegs; vor allem die flankierenden Massnahmen betreffen die innenpolitische Diskussion. Wir müssen schauen, was wir in Brüssel überhaupt anbieten können. Das müssen wir intern klären; diese Phase läuft zurzeit. Wir müssen dann auch die anderen zwei Punkte klären, die staatlichen Beihilfen - da sind vor allem die Kantone gefragt - und die Unionsbürgerrichtlinie; da sind auch noch viele andere Stakeholder gefragt.
Der Bundesrat denkt, dass es, sobald wir auf der innenpolitischen Schiene genügende Klarheit haben und sobald auf der aussenpolitischen Schiene die EU-Kommission am 1. November ins Amt getreten ist und die Brexit-Geschichte vielleicht irgendwann auch mal beendet wird, möglich sein wird, einen Schritt vorwärts zu machen. Aber das werden wir in den nächsten Wochen und Monaten sehen.
Aus diesem Grund beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion abzulehnen. Das Thema ist noch gar nicht im Parlament, sondern ist erst im Bundesrat. Sie wissen genau, wo es steht. Somit wäre es aus Sicht des Bundesrates jetzt nicht korrekt, diese Motion anzunehmen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 5 Stimmen
Dagegen ... 37 Stimmen
(0 Enthaltungen)