19.023

Sì al divieto di dissimulare il proprio viso. Iniziativa popolare e il suo controprogetto indiretto

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

2. Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung

2. Loi fédérale sur la dissimulation du visage

Antrag der Mehrheit

Nichteintreten

Antrag der Minderheit

(Pfister Gerhard, Barrile, Campell, Humbel, Marti Samira, Masshardt, Moret, Moser, Piller Carrard, Romano, Streiff, Wermuth)

Eintreten

Proposition de la majorité

Ne pas entrer en matière

Proposition de la minorité

(Pfister Gerhard, Barrile, Campell, Humbel, Marti Samira, Masshardt, Moret, Moser, Piller Carrard, Romano, Streiff, Wermuth)

Entrer en matière

Addor Jean-Luc · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

En septembre dernier, le Conseil des Etats a pris deux décision: proposer au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative populaire "Oui à l'interdiction de se dissimuler le visage" et lui opposer un contre-projet indirect, à savoir une loi fédérale sur la dissimulation du visage, comme le proposait le Conseil fédéral. Le Conseil national intervient donc comme deuxième conseil.

Si, comme la présidente l'a expliqué, nous ne débattons pas aujourd'hui du fond de l'initiative, c'est parce que, le 11 octobre dernier, par 13 voix contre 12, la Commission des institutions politiques a rejeté le principe d'un contre-projet indirect. C'est donc d'abord sur ce principe que nous devons prendre une décision, et le cas échéant, si, contrairement à l'avis de la majorité de la commission, notre conseil décidait d'accepter le principe d'un contre-projet indirect et entrait en matière sur le projet de loi, alors il s'agirait d'en débattre en détail. Et ce n'est qu'une fois prise la décision définitive de soumettre l'initiative au peuple sans contre-projet, ou une fois le texte définitif d'un contre-projet indirect arrêté, que pourra avoir lieu le débat de fond sur l'initiative. En tout état de cause, ce processus prendra encore un peu de temps.

Voilà pourquoi, je le dis déjà, nous ne pouvons qu'accepter de prolonger, en l'occurrence jusqu'au 15 mars 2021, le délai du traitement par le Parlement de cette initiative.

Après ces quelques mots sur la procédure de traitement de cet objet, j'en viens à l'initiative elle-même pour vous dire, sans entrer dans les détails, que, par 13 voix contre 9 et 3 abstentions, la commission a décidé, comme le Conseil des Etats, d'en proposer le rejet au peuple et aux cantons, c'est-à-dire de refuser d'inscrire dans la Constitution fédérale l'interdiction de se dissimuler le visage dans l'espace public, les lieux accessibles au public ou ceux dans lesquels sont fournies des prestations ordinairement accessibles par tout un chacun.

Quant aux détails, il sera temps d'y revenir lorsque notre conseil débattra de l'initiative.

Je vous informe encore que, par 13 voix contre 8 et 1 abstention, la commission a refusé une proposition tendant à opposer à l'initiative un contre-projet direct. L'idée était d'inscrire dans la Constitution fédérale le principe de la protection contre l'oppression dans le domaine familial, et de compléter l'article sur l'égalité. Cette proposition n'a fait l'objet d'aucune minorité; elle ne sera donc pas discutée aujourd'hui. Notre débat va ainsi se concentrer sur le principe d'un contre-projet indirect et, le cas échéant, sur son texte.

La majorité de la commission, je le répète, vous propose de renoncer à l'idée d'un contre-projet indirect. Vous l'avez compris en voyant qui sont les rapporteurs de la commission: cette majorité se recrute tant parmi les partisans de l'initiative, comme votre modeste serviteur, que parmi ses adversaires, comme Monsieur Glättli. Pour une partie des opposants au contre-projet indirect, celui-ci, en somme, ne sert à rien. Pour d'autres, c'est on pourrait dire une sorte d'opération d'enfumage, qui a pour but, comme le reproche en a été fait au Parlement dans le cadre du traitement de l'initiative populaire "contre l'immigration de masse", de faire semblant de faire un pas en direction de l'initiative pour, finalement, ne pas la mettre en oeuvre.

Pour une minorité, le contre-projet tel qu'il a été amendé par la commission aurait pour mérite de prouver que les problèmes d'égalité des sexes, qui sont quand même soulevés par l'initiative, sont pris au sérieux.

Pour terminer, j'ajoute que la commission a pris acte de la pétition Müller Edgar 16.2012 qui vise à prévoir dans le code civil une disposition sur la reconnaissance des personnes. La commission a décidé de ne pas reprendre cette idée.

Glättli Balthasar · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi

Man sollte sich eigentlich nicht wiederholen, aber ich möchte auch meinerseits noch ganz kurz auf Deutsch die Einordnung machen: Wir reden heute nicht über die Burka-Initiative. Wir reden heute darüber, ob und, wenn ja, welcher indirekte Gegenvorschlag allenfalls dieser Initiative gegenübergestellt werden soll. Erst wenn diese Frage geklärt ist, wenn wir also entweder Nichteintreten oder aber Eintreten beschlossen und die Vorlage bereinigt haben, ist der Weg frei, um über die Initiative zu debattieren. Sie werden dann alle die Möglichkeit haben, in einer Generaldebatte der Kategorie I Ihre Position zur Initiative zur Kenntnis zu bringen.

Dieser Gegenvorschlag wurde vom Bundesrat vorgeschlagen mit der Idee, dass es nötig sei, im Kontext der Debatte über die Burka oder andere Gesichtsverschleierungen klarzustellen, dass es zwingend ist, das Gesicht zu enthüllen, wenn eine Identifikation gegenüber Behörden oder anderen öffentlichen Institutionen notwendig wird.

Ihre Kommission hat mit zwei knappen Mehrheiten entschieden. Das ist der Grund, weshalb wir die Mehrheit der Kommission hier in einer etwas unüblichen Zusammensetzung vertreten. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen Nichteintreten.

Nichteintreten beantragen zum einen die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative. Sie sagen, was es brauche, sei ein Verbot der Verhüllung und nicht eine Vorschrift, das Gesicht in besonderen Situationen zeigen zu müssen. Sie sagen, dieser Gegenvorschlag sei nicht geeignet, das eigentliche Ziel der Initiative durchzusetzen.

Zum andern sind auch Gegner der Initiative gegen diesen Gegenvorschlag. Wir sagen zum Ersten, dass die Initianten eigentlich angetreten seien, um mit dieser Initiative ein Problem zu lösen, das es gar nicht gebe. Und wo es kein Problem gebe, brauche es nicht nur keine Initiative, sondern es brauche auch keinen Gegenvorschlag. Zum Zweiten sagen die Gegner des indirekten Gegenvorschlages auch, dass dessen Inhalt, so wie er vom Bundesrat beantragt wird, schlicht überflüssig sei. Der Bundesrat hat bereits früher festgehalten, zum Beispiel auf Seite 74 seines Berichtes über die Situation der Muslime in der Schweiz von 2013, dass es gängige Rechtsauffassung ist, dass schon heute, also ohne diesen indirekten Gegenvorschlag, eine Pflicht besteht, sich nicht nur gegenüber offiziellen Stellen zu identifizieren, indem man das Gesicht zeigt, wenn dies nötig ist, sondern auch zum Beispiel gegenüber dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin. In dem Sinne sagt dieser Teil der Mehrheit Ihrer Kommission, dass das, was vom Bundesrat konkret vorgeschlagen werde, nicht nur überflüssig, sondern bereits geltendes Recht sei. Eine doppelte Legiferierung mache das Recht nicht besser. Wenn schon, hätten wir allenfalls ein Problem bei der Rechtsdurchsetzung, aber nicht bei der Rechtslage.

Um die Behandlung dieses Geschäfts nicht weiter zu verzögern, hat Ihre Kommission aber trotz des Nichteintretensantrages bereits die Detailberatung durchgeführt. In der Fahne liegen Ihnen auch die Mehrheits- und Minderheitsanträge für eine allfällige Detailberatung vor, falls Eintreten beschlossen werden sollte. Das heisst: Wenn Sie heute entgegen der Mehrheit der Kommission Eintreten beschliessen sollten, dann würden wir direkt in die Detailberatung einsteigen.

In jedem Falle beantragt Ihnen die Kommission eine Fristverlängerung gemäss Artikel 105 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes. Die Frist für die Behandlung der Volksinitiative ist um ein Jahr, bis zum 15. März 2021, zu verlängern.

Zudem setze ich Sie gerne darüber in Kenntnis, dass die Staatspolitische Kommission Ihres Rates von der Petition Müller Edgar 16.2012, "Für ein Gesichtsverhüllungsverbot", Kenntnis genommen und sie gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes behandelt hat.

Pfister Gerhard · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Wie eben gesagt wurde, beantrage ich Ihnen hier namens der Minderheit Eintreten auf den Gegenvorschlag und dann namens der Mitte-Fraktion, wenn Sie eingetreten sind, der Mehrheit innerhalb des Konzepts des Gegenvorschlages zu folgen.

Wir reden hier bei diesem Gegenvorschlag ja indirekt über die Initiative, über die wir dann später, aber noch nicht heute sprechen. Die Initiative hat zwei Dimensionen, einerseits eine gesellschaftspolitische Dimension - es geht um Fragen der Gleichstellung, es geht auch um diesen Aspekt in der Initiative - und andererseits eine sicherheitspolitische Dimension, auf die sie abzielt. Im Ständerat gab es zu dieser Initiative eine interessante Debatte. Im Ständerat hat man auch gesehen, dass die Sache mit der Initiative nicht einfach nur über das Links-rechts-Schema zu lösen ist, weil sie eben die beiden Dimensionen aufweist. Es gab im Ständerat sogar auch Mitglieder der SP-Fraktion, die der Initiative zustimmten.

Der Gegenvorschlag, der hier nun vorliegt, regelt eigentlich das, was der Bund regeln kann, wenn er sich mit der Initiative auseinandersetzen will. Die Initiative hat nämlich einen gravierenden Nachteil: Sie greift massiv in die Autonomie der Kantone ein. Der Gegenvorschlag versucht nun das zu regeln, was beim sicherheitspolitischen Aspekt in guten Treuen auf Bundesebene geregelt werden kann.

Die Kommission hat dann gesagt, dass es nicht genügt, wenn wir im Gegenvorschlag nur die sicherheitspolitische Dimension regeln, wir müssen auch das gesellschaftspolitische Element der Initiative in den Gegenvorschlag aufnehmen. Deshalb hat die Kommission im Gegenvorschlag Ergänzungen angebracht.

Aus unserer Sicht ist es notwendig, dass Sie sich mit dieser Initiative ernsthaft auseinandersetzen und sich nicht einfach darauf beschränken, Ja oder Nein zu sagen. Das versucht der Gegenvorschlag. Er ist mit Respekt gegenüber den Kantonen formuliert worden, er regelt nur das, was der Bund regeln darf. Nachdem das geregelt ist, müssen wir über die Initiative sprechen. Das wird aber in einer anderen Session der Fall sein.

In diesem Sinne bitte ich Sie namens der Mitte-Fraktion - aber zuerst einmal natürlich im Namen der Kommissionsminderheit -, einzutreten und dann dem Gegenvorschlag in der Fassung der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Glarner Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Wenn Sie sich den Initiativtext des Egerkinger Komitees zu Gemüte führen und nachher den Gegenvorschlag lesen, dann sehen Sie: Es ist einfach nur noch unfair, wie man hier versucht, die Initianten ruhigzustellen. Denn im Original heisst es ja: "Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden [...]. Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen." Im Gegenvorschlag steht nun tatsächlich: "Eine Person ist verpflichtet, einer Vertreterin oder einem Vertreter einer Schweizer Behörde ihr Gesicht zu zeigen, wenn die Behörde, gestützt auf Bundesrecht und in Erfüllung ihrer Aufgabe, die Person identifizieren muss."

Noch nie in der Geschichte der Eidgenossenschaft gab es einen derart untauglichen und unwürdigen Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative. Mit diesem Gegenvorschlag werden die Initianten, aber auch die weit über 100 000 Bürgerinnen und Bürger, die die Initiative unterschrieben haben, geradezu verhöhnt. Natürlich, der Bundesrat hat Angst vor dem Volk, denn er weiss, dass diese Initiative gute Chancen hat. Was hier versucht wird, ist nun genau dasselbe wie damals, als Sie die Masseneinwanderungs-Initiative nicht umsetzen wollten. Damals haben wir Ihnen ja gesagt, dass Sie munter weitermachen werden, wenn das gelingt, ohne dass Ihnen jemand auf die Finger klopft. Jetzt sind Sie gerade dabei - allen voran der Bundesrat, der sich hier tatsächlich erfrecht, die Initianten nicht ernst zu nehmen. Sie nehmen einen ganz wichtigen Teil des Anliegens der Initianten nicht einmal auf und führen die Initiative ad absurdum. Die Initianten wollen ja nur den Anfängen des politischen Islams etwas entgegensetzen und auch gleichzeitig das Vermummungsverbot durchsetzen. Das Gesicht bei einer amtlichen Handlung zeigen zu müssen, wie es im Gegenvorschlag steht, hat damit nichts zu tun. Wer sich vermummen will, der will ja eben nicht erkannt werden. Allein schon deshalb ist der Gegenvorschlag absurd. Dass man nun versucht, das Ganze in ein Konjunkturprogramm für Sozialhelfer umzubauen, ist nichts Neues und für gewisse Parteien quasi branchenüblich.

Bei den Minaretten haben wir die genau gleiche Debatte geführt. Auch dort wurde gesagt, es gebe ja praktisch keine Minarette. Gott sei Dank wurde diese Initiative angenommen, denn nun werden wir in der Schweiz von diesen Türmchen verschont. Hier ist es genau dasselbe: Es gilt, den Anfängen zu wehren, denn es ist wirklich so, dass man versucht, die Frau zu unterdrücken. Man versucht, unser Strassenbild zu ändern. Wenn wir rechtzeitig Gegensteuer geben, können wir das noch verhindern.

Dass sich jetzt ausgerechnet der Bundesrat, der die Kantonshoheit oft mit Füssen tritt, auf die Seite der Kantone schlägt, überrascht mich schon etwas. Denn in der Praxis ist es ja so: Wenn Sie eine kantonale Regelung machen, dann müssen Touristen herausfinden können, ob sie zum Beispiel gerade im Kanton Zürich oder im Kanton Aargau sind. Viele von ihnen - wie auch ich - sind sich nicht immer ganz sicher, in welchem Kanton sie sich gerade befinden. Das ist ein bisschen schwierig, und ich würde Ihnen dringend anraten, eine nationale, eindeutige Lösung zu finden.

Natürlich müssen wir auch die Hooligan-Geschichte in den Griff bekommen, und natürlich müssen wir auch die Auswüchse rund um die Berner Reitschule, das Koch-Areal, die antifaschistischen Abendspaziergänge, den 1. Mai und weitere lustige Anlässe der Sozialistischen Internationalen in unserem Lande endlich in den Griff bekommen. Das können wir eben nur, wenn wir ein Vermummungsverbot durchsetzen. Auch hier ist eine nationale Lösung anzustreben. Dass die linke Seite nicht dafür ist, ist klar: Es würde ja viele ihrer Wähler treffen.

Diese Initiative schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe, nämlich die Burka, die Verhüllung, die Unterdrückung der Frau, die damit manifestiert wird, und zugleich die Vermummung, der wir Herr werden wollen.

Ich bitte Sie, den Gegenvorschlag abzulehnen.

Moser Tiana Angelina · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale

Wir befinden uns hier wie gesagt in der Debatte, ob wir einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" machen wollen oder nicht. Wir Grünliberalen lehnen diese Initiative ab. Ich möchte hier kurz sagen, warum wir sie ablehnen. Das ist primär aus drei Gründen der Fall: Erstens ist das Tragen von Burkas und Niqabs in der Schweiz eine Randerscheinung, wie der Bundesrat dies in der Botschaft richtig schreibt; wir können nicht alles verbieten, was gewisse Kreise potenziell stört. Zweitens ist die Burka-Initiative nach der Minarett-Initiative die zweite Initiative, die zum Ziel hat, eine Norm in der Verfassung zu verankern, die sich gegen die Religion einer Minderheit richtet; auch das lehnen wir ab. Drittens gehören Kleidervorschriften einfach nicht in die Verfassung; sie haben dort nichts zu suchen. Das ist unvereinbar mit einem liberalen Staatsverständnis.

Der indirekte Gegenvorschlag nimmt die Initiative als Anlass, eine Gesetzeslücke zu schliessen, die besteht. Das ist legitim. Entsprechend sind wir bereit, auf diesen indirekten Gegenvorschlag einzutreten, auch wenn wir zugegebenermassen den Handlungsbedarf nicht als riesig erachten. Der indirekte Gegenvorschlag verzichtet richtigerweise auf grundsätzliche Kleidervorschriften, was wir begrüssen. Wie erachten es als selbstverständlich, dass eine Person gegenüber den Behörden zweifelsfrei identifizierbar sein muss. Dazu muss das Gesicht erkennbar sein. Entsprechend ist es auch legitim, das gesetzlich festzuhalten. Die Regelungen für Verstösse hingegen, dass man strafrechtlich dagegen vorgeht, erachten wir als Ultima Ratio. Erfahrungen zeigen, dass viele der betroffenen Personen einfach davon überzeugt werden können, ihr Gesicht zu enthüllen.

Falls der Rat auf den Gegenvorschlag eintritt und die Detailberatung durchführt, werden wir die Anträge der Mehrheit, die im Gleichstellungsbereich angesiedelt sind, unterstützen. Sie nehmen die Argumente der Initianten auf, die ja stets - wie bereits auch vorher schon - auf die Stellung der Frau verweisen. Entsprechend treten wir auf den indirekten Gegenvorschlag ein.

Estermann Yvette · Mit-F · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Geschätzte Kollegin Moser, Sie setzen sich ja meines Wissens auch für Frauenrechte ein. Was würden Sie einem Mädchen sagen, das in einer Familie aufwächst, in welcher es gezwungen wird, ein Kopftuch zu tragen, und das sich nicht davon befreien kann, weil es sonst verstossen oder sonst irgendwie sanktioniert wird? Was würden Sie diesem Mädchen empfehlen?

Moser Tiana Angelina · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale

Besten Dank, Frau Kollegin Estermann, für diese Frage. Das ist bereits heute nicht gerechtfertigt. Ein Mädchen kann nicht gezwungen werden, sich zu verhüllen. Der Verhüllungszwang ist heute bereits verboten.

Egger Mike · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Geschätzte Kollegin Moser, können Sie den Unterschied zum aktuellen Status quo bezüglich der öffentlichen Behörden erklären? Man muss ja heute schon sein Gesicht zeigen, wenn man sich beispielsweise eine ID oder einen Pass machen lässt. Was wäre dann konkret der Unterschied?

Moser Tiana Angelina · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale

Besten Dank für diese Frage, Herr Kollege Egger. Das ist eine Gesetzeslücke, die hier auf nationaler Ebene geschlossen wird. Es ist nicht ein Riesenunterschied, aber es wird damit auf nationaler Ebene festgehalten. Wir unterstützen das.

Masshardt Nadine · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista

Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag zur Burka-Initiative und unterstützt daher die Minderheit Pfister Gerhard. Weshalb? Für die SP geht der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates grundsätzlich in die richtige Richtung. Er regelt nur Situationen, in denen im Bereich der Gesichtsverhüllung real Probleme entstehen können. Dies ist dann der Fall, wenn beim Kontakt mit Behörden eine Identifizierungspflicht besteht.

Der Gegenvorschlag des Bundesrates scheint uns aber etwas gar mager. Wir finden, er muss gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission mit gleichstellungspolitischen Elementen ergänzt werden. Es ist doch schon sehr fragwürdig, wenn die Initianten in ihrem Argumentarium das Thema Gleichberechtigung prominent aufführen. Damit wollen sie den Bürgerinnen und Bürgern glaubhaft machen, die Burka-Initiative diene der Gleichberechtigung. Doch das ist schlicht nicht wahr. Ein isoliertes Burkaverbot in der Bundesverfassung bringt nichts. Vielmehr braucht es eine Offensive für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft. Gerade die SVP, aus deren Dunstkreis die Burka-Initiative ja stammt, hat sich zudem bis anhin nie speziell als Vorreiterin der Gleichstellung hervorgetan und ist als Absenderin dieses Versprechens darum unglaubwürdig.

Der ergänzte indirekte Gegenvorschlag dagegen nimmt die Initianten beim Wort. Wenn sie in ihrer Volksinitiative schon so prominent mit der Gleichberechtigung argumentieren, wollen wir diese auch tatsächlich verbessern. Denn ein wirkungsvoller gleichstellungspolitischer Gegenvorschlag hilft den Frauen viel mehr als eine reine Stellvertreterdiskussion über ein Stück Stoff. Wir brauchen keine Burkadiskussion, sondern eine richtige Gleichstellungsdiskussion. Ja, bei der Gleichstellung von Frauen und Männern sehen wir effektiv Nachholbedarf.

Deshalb unterstützt die SP-Fraktion den mit gleichstellungspolitischen Elementen ergänzten Gegenvorschlag. Einerseits wird damit das Gleichstellungsgesetz angepasst - so kann die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann künftig nicht nur im Erwerbsleben, sondern auch in der Gesellschaft mit finanziellen Beiträgen unterstützt werden -, andererseits sollen bei der Integration von Ausländerinnen und Ausländern Frauen ausreichend berücksichtigt werden. Schliesslich soll bei der Entwicklungszusammenarbeit die Verbesserung der Situation der Frauen neu explizit als Ziel aufgeführt werden.

Alles in allem liegt also inzwischen ein ausgewogener indirekter Gegenvorschlag vor, und wir bitten Sie daher, auf die Vorlage einzutreten.

Piller Carrard Valérie · Mit-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo socialista

Contrairement à la courte majorité de la Commission des institutions politiques de votre conseil, le groupe socialiste estime qu'il faut approuver le contre-projet indirect à l'initiative populaire "Oui à l'interdiction de se dissimuler le visage", sous la forme d'une loi fédérale sur la dissimulation du visage. En effet, lors de la discussion par article en commission, le texte du contre-projet a été complété par plusieurs dispositions visant à améliorer le statut des femmes.

Comme cette initiative porte sur un problème qui n'en est pas un en Suisse, elle est purement populiste. Mais cette initiative serait importante pour l'égalité des sexes, d'après les initiants!

Si les arguments égalitaires sonnent particulièrement faux dans la bouche des initiants, nous, socialistes, estimons que les problèmes en matière d'égalité des sexes soulevés par l'initiative méritent d'être pris au sérieux, ce qui est le cas avec le contre-projet tel qu'il a été amendé. Le Parti socialiste s'oppose à la burqa, en particulier, portée sous la contrainte, mais rejette l'initiative anti-burqa, car il est convaincu qu'elle ne renforce ni la sécurité ni l'égalité. Ceci dit, nous voulons prendre les initiants au mot, et faire en sorte que l'égalité soit appliquée. Nous souhaitons que la Confédération développe ses activités en matière de politique d'égalité entre femmes et hommes, en Suisse et à l'étranger.

En ce sens, nous saluons les amendements ciblant les femmes apportés par la CIP-N au contre-projet. Ils visent notamment l'intégration des femmes migrantes dans les programmes de subventions fédérales, l'inscription dans la loi sur l'égalité de mesures permettant d'atteindre l'égalité - comme des programmes d'encouragement - et ils prévoient de fixer l'amélioration de la situation des femmes comme objectif de la coopération au développement. Sur le plan de l'égalité des sexes, notre pays a un réel besoin de rattrapage, autant pour les Suissesses que pour les migrantes. Ce contre-projet efficace nous aide beaucoup plus, nous les femmes, qu'une discussion sur un document qui n'est qu'un alibi par lequel les initiants visent en réalité l'islam en tant que religion.

Au nom du Parti socialiste, je vous invite donc à entrer en matière sur le contre-projet proposé ici à votre conseil.

Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale radicale

Die FDP-Liberale Fraktion ist klar gegen die Initiative an sich. Hier geht es aber eben um den indirekten Gegenvorschlag und um dessen Nutzen. Es geht um die Frage, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. Wie wir wissen, hat der Bundesrat mit der Ablehnung der Initiative entschieden, einen indirekten Gegenvorschlag vorzuschlagen - als gezieltere Antwort auf die Probleme, die das Tragen von gesichtsverhüllenden Kleidungsstücken mit sich bringen kann. Im Gegensatz zur Initiative blieben hier die kantonalen Vorrechte gewahrt, und die Kantone, die weiter gehen und die Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum verbieten möchten, können dies nach wie vor tun, auch nach der allfälligen Annahme des indirekten Gegenvorschlages.

Die Resultate der Vernehmlassung waren sehr differenziert. Von insgesamt 44 Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben 17 diesen Gegenvorschlag, der allerdings noch eine sanktionierende Strafbestimmung für die Verletzung des Gesichtsverhüllungsverbots vorgesehen hatte, vorbehaltlos unterstützt. 27 weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben dem Vorentwurf mit Vorbehalten zugestimmt.

Wichtig zu wissen ist, dass die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren der Auffassung ist, dass der geltende gesetzliche Rahmen auf Stufe Kantone bzw. Bund genüge. Die entscheidende Frage stellt sich hier und stellte sich in der Vernehmlassung, ob in Bezug auf die Gesichtsverhüllung ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht oder nicht, mit anderen Worten, ob wir hier eine Symbolpolitik oder eine effektive Gesetzgebung betreiben.

Allgemein begrüsst wurde in der Vernehmlassung, dass die Autonomie der Kantone weiterhin gewahrt wird und es den Kantonen überlassen ist, ob sie die Gesichtsverhüllung an sich regeln wollen oder nicht.

In der SPK war die klare Mehrheit der FDP-Delegation gegen diesen indirekten Gegenvorschlag, weil sie der Auffassung war und das immer noch ist, dass es hier um Symbolpolitik geht. Die Notwendigkeit, sich zu identifizieren und damit auch das Gesicht zu zeigen, besteht bereits heute, ohne dieses neue Gesetz. Die Fraktionsmehrheit ist hingegen der Auffassung, dass hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die Mehrheit der Fraktion ist auch der Auffassung, dass der indirekte Gegenvorschlag eine Hilfestellung zur Ablehnung der Volksinitiative biete. Damit könne man dokumentieren, dass man das Problem in sicherheitspolitischer Hinsicht an und für sich sehe und dass eben die Notwendigkeit eines Gesetzes bestehe, wonach man sich unter Enthüllung des Gesichts identifizieren müsse. Dann geht es einer Mehrheit der Fraktion auch noch um die gleichstellungspolitischen Anliegen.

Falls unser Rat heute auf das Gesetz eintritt, wird es dann noch um drei Gesetzesänderungen gehen; Sie sehen das auf der Fahne. Die Mehrheit unserer Fraktion ist der Auffassung, dass die drei Gesetzesänderungen sinnvoll seien. Die Mehrheit der SPK-Delegation unserer Partei sieht das aber anders und lehnt den Gegenvorschlag auch mit den drei ergänzenden Gesetzesänderungen ab.

In der Kommission ist zuerst eine Mehrheit auf das Gesetz eingetreten. Aber aufgrund der Anreicherung der Vorlage mit den drei spezifischen Gesetzesänderungen, die Sie auf der Fahne sehen, ist die Mehrheit der Kommission zur Auffassung gelangt, dass der indirekte Gegenvorschlag damit überladen sei. Aber, wie gesagt, die Mehrheit der FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen Eintreten und, falls Eintreten hier eine Mehrheit findet, Zustimmung zu den drei vorgeschlagenen Gesetzesänderungen. Das ist die Empfehlung der Mehrheit unserer Fraktion.

Arslan Sibel · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo dei Verdi

Die Grünen halten nichts von Burkas, aber auch nichts von einem Burkaverbot. Kleidervorschriften gehören in einem liberalen Staat nun einmal nicht in die Verfassung. Wir wollen uns für Frauen- und Menschenrechte und nicht für Symbolpolitik einsetzen.

Die Initianten sprechen von Verhüllung und meinen den Islam. Die Initiative habe das Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Sie spaltet aber die Gesellschaft in ein Wir und die Anderen. Die Initiative gibt vor, ein Problem zu lösen, das in der Schweiz so gar nicht existiert.

Verbote sollten in einer liberalen Gesellschaft nur dann ausgesprochen werden, wenn der Schutz der Gesellschaft oder eines anderen Rechtsgutes höher zu gewichten ist als die individuelle Freiheit, etwas Bestimmtes zu tun. Flächendeckende Kleidervorschriften stehen im Widerspruch zur liberalen Gesellschaftsordnung, zu welcher sich die Schweiz bekennt. Diese Frage ist auch bei der Burka-Initiative, also beim Wunsch eines Burkaverbots, zu stellen. Cui bono - wem nützt dies?

Die Grünen erkennen sowohl in der Initiative als auch im Gegenvorschlag keinerlei Nutzen und auch kein echtes Bedürfnis. Ein Gegenvorschlag heisst, dass man das Problem einer Initiative anerkennt, aber eine andere Lösung vorschlägt. Die Initiative gibt vor, ein Problem zu lösen, das in der Schweiz so gar nicht existiert. Deshalb braucht es folglich auch keine alternative Antwort dazu.

Das Verhüllungsverbot bedeutet einen Eingriff in die kantonale Hoheit. Bis jetzt hat es sich als richtig erwiesen, dass die Kantone solche Verbote aussprechen können, wenn diese tatsächlich einem Bedürfnis entsprechen. Dass nur wenige davon Gebrauch machten, zeigt, wie gering das Bedürfnis ist. Die Kantone verfügen bereits über Möglichkeiten für ein Vermummungsverbot, die in gefährlichen Situationen wie an Grossanlässen und Demonstrationen zum Tragen kommen.

Die Gründe gegen einen indirekten Gegenvorschlag sind die gleichen wie gegen die Initiative selbst. Dass vom Bundesrat trotzdem ein Gegenvorschlag vorgelegt wurde, hängt einzig mit der Befürchtung zusammen, dass das Volk die Initiative annehmen könnte - dies wird aber nicht zutreffen.

Die grüne Fraktion lehnt den indirekten Gegenvorschlag aus den erwähnten Gründen ab. Eine kleine Minderheit wird ihn unterstützen, um den Initianten Hand zu bieten, damit sie die Initiative zurückziehen können.

Meyer Mattea · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Kollegin Arslan, mir ist nicht ganz klar, weshalb sich die grüne Fraktion gegen eine Verbesserung des Gleichstellungsgesetzes wehrt, die ja vor allem auch im Rahmen von Minderheitsanträgen vorgeschlagen wird. Um diese Verbesserung zu erreichen, muss man auf den Gegenvorschlag eintreten.

Arslan Sibel · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo dei Verdi

Besten Dank für Ihre Frage. Ich verstehe nicht ganz, warum die SP versucht, hier die Gleichstellungsthematik mit der Initiative in Verbindung zu bringen. Ich denke, wir könnten auch sagen, dass wir bei den Gleichstellungsgesetzen Verbesserungen machen können. Indem Sie auf diese Initiative und auf den Gegenvorschlag eingehen wollen, anerkennen Sie, dass hier ein Handlungsbedarf besteht, dass wir in der Schweiz ein Burkaproblem haben und dass das Problem damit gelöst wird bzw. dass die Frauen dieses Problem lösen, indem wir ihnen das Tragen einer Burka verbieten. Ich denke, wir zwingen die Frauen so in die Isolation und nützen ihnen damit überhaupt nicht. Deshalb finden wir, dass man auch hier den indirekten Gegenvorschlag nicht unterstützen sollte.

Egger Mike · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Geschätzte Kollegin Arslan, Sie haben die liberalen Werte hochgehalten. Können Sie mir sagen, was daran liberal ist, wenn sich eine Frau verhüllen muss, wenn sie dazu gezwungen wird? Was daran soll bitte schön liberal sein?

Arslan Sibel · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo dei Verdi

Besten Dank für Ihre Frage, Herr Egger. Ich freue mich sehr, dass Sie sich als SVPler so fest für die Frauen einsetzen. Ich hoffe, dass Sie das auch in anderen Geschäften machen werden.

Es ist wichtig, dass wir uns vor Augen halten, dass wir in unserer Gesetzesordnung die Möglichkeiten haben, um gegen Menschen vorzugehen, die jemanden dazu zwingen, sich zu verhüllen. Das ist verboten; es ist gemäss Strafrecht eine Nötigung. Das wird auch so gehandhabt. Dass Sie jetzt aber bei diesem Problem auf die Frauen fokussieren und sagen, dass man hier das Problem mit Verboten lösen soll, entspricht nicht einer liberalen Haltung. Wir haben in der Verfassung auch die Religionsfreiheit. Die Menschen können so leben, wie sie wollen. Wir dürfen nicht jemandem vorschreiben, wie er die Religion ausleben soll. Das gehört zu dieser liberalen Haltung in der Schweiz, die ich sehr schätze und die ich hier im Parlament weiterzutragen versuche.

Jans Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo socialista

Frau Arslan, teilen Sie meine Einschätzung, dass die Grünen eine riesige Chance verpassen, die Gleichstellung von Mann und Frau zu verbessern, wenn Sie diesen Gegenvorschlag ablehnen?

Arslan Sibel · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo dei Verdi

Besten Dank für Ihre Frage, Herr Jans. Nein, ich teile diese Meinung nicht.

Estermann Yvette · Mit-F · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Frau Kollegin Arslan, Sie wissen das besser als ich: Sie haben wie Kollegin Moser erwähnt, dass es verboten ist, jemanden zu zwingen, sich zu verhüllen. Wenn aber ein Mädchen in einer Familie lebt und diese Familie dieses Mädchen zwingt, sich zu verhüllen und ein Kopftuch zu tragen, bitte schön, wie soll sich dieses Mädchen wehren? Das ist fast unmöglich, und Sie wissen auch, dass diese Mädchen dann sanktioniert werden. Da hilft ihnen kein Anwalt, weil sie sich nicht trauen. Was sagen Sie zu diesem Missstand?

Arslan Sibel · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo dei Verdi

Besten Dank für Ihre Frage, Frau Estermann. Diese Frage wurde bereits von Frau Moser beantwortet.

Wermuth Cédric · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista

Frau Kollegin Arslan, Sie argumentieren auf der Ebene des Diskurses. Das kann man machen. Aber im Parlament müssen wir materiell entscheiden. Neu ist in Artikel 14 Absatz 2 Litera e etwas gelungen, was Links-Grün seit 1995, seit der Einführung des Gleichstellungsgesetzes, versucht: die Ausweitung des Bundesauftrages auf die Gleichstellung in der Gesellschaft, nicht nur im Erwerbsleben. Warum will das die grüne Fraktion heute nicht erreichen?

Arslan Sibel · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo dei Verdi

Besten Dank, Herr Wermuth, für Ihre Frage. Ich habe es zuvor schon erwähnt, als ich auf die Frage von Frau Mattea Meyer geantwortet habe: Wenn wir die Gleichstellungsproblematik angehen wollen, sollten wir diese in einem einheitlichen Kontext anschauen und anpacken. Diese Problematik im Rahmen einer Verhüllungsverbots-Initiative, der Burka-Initiative, lösen zu wollen, ist scheinheilig. Ich verstehe, dass Sie hier eine Chance sehen, nach einer Lösung zu suchen. Wir sollten aber ganz ehrlich miteinander umgehen und sagen, dass wir das Problem der Frauen einheitlich lösen wollen und nicht als Problem des Islam oder der Frauen, die ein Kopftuch, eine Burka oder einen Niqab tragen. Es ist nicht zielführend, das Problem in dieser Form zu lösen. Deshalb lehnen wir diesen Gegenvorschlag mehrheitlich auch ab.

Porchet Léonore · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dei Verdi

Monsieur Glättli a rappelé que l'on ne parlait, aujourd'hui, que du contre-projet indirect. Mais si nous menons cette discussion aujourd'hui, c'est bien parce qu'une partie de la droite de notre pays a ciblé particulièrement la communauté musulmane suisse et la burqa.

Je déteste la burqa et la vision des femmes qu'elle représente. Mais je déteste encore plus les circonstances d'aujourd'hui qui me font défendre le droit de porter la burqa en Suisse. Je me retrouve dans cette situation pour trois raisons simples, basées sur trois valeurs que, selon moi, nous partageons toutes et tous ici. La première est que l'on ne déshabille pas des femmes de force. La seconde est que l'on ne libère pas les gens malgré eux. La troisième est que l'on ne punit pas les victimes d'une oppression.

Légiférer sur la burqa - ou la dissimulation du visage - en Suisse est à peu près aussi absurde que de légiférer sur la ceinture de chasteté: le nombre de cas concernés est vraiment très réduit, les cantons sont souverains en la matière et, surtout, le cadre législatif suffit amplement à répondre aux cas de contrainte. Un nouveau cadre légal qui interdirait la dissimulation du visage ou la ceinture à clé pour les épouses ne permettrait pas de répondre à la vraie préoccupation de celles et ceux qui se préoccupent du droit des femmes dans ce pays. C'est pour cela que les Verts s'opposent au contre-projet. En effet, accepter un contre-projet, c'est reconnaître qu'il y a un problème. Or, il n'y en a pas.

A nos collègues de gauche et du centre - dont certains, je le sais, font face à un vrai dilemme quant au port de la burqa -, ainsi qu'à nos collègues de l'UDC - qui se découvrent une fibre égalitaire que nous ne pouvons qu'applaudir -, je dirai que ces préoccupations en matière d'égalité ne trouveront réponse ni dans la mise en oeuvre de l'initiative populaire ni dans celle du contre-projet indirect, mais bien dans la mise à disposition de moyens supplémentaires pour la mise en oeuvre de mesures psycho-éducatives, pour les bureaux de l'égalité et pour l'aide internationale au développement, afin de favoriser l'égalité et lutter contre les violences faites aux femmes. Je me réjouis de vous voir toutes et tous soutenir de tels projets durant ces prochaines années.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Consiglio federale · San Gallo

Mit Beschluss vom 15. März 2019 beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" abzulehnen und das Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung als indirekten Gegenvorschlag gutzuheissen. Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ab, weil sie die von ihr gesetzten Ziele verfehlt und keine Probleme löst. Heute diskutieren wir aber in diesem Rat nur den indirekten Gegenvorschlag.

Ich nehme es vorweg, der Gegenvorschlag ist sicher nicht ein spektakuläres Gegenprojekt zur Volksinitiative. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen sind nicht revolutionär, aber - Frau Nationalrätin Moser hat es gesagt - sie schliessen eine Gesetzeslücke. Der Bundesrat will mit dem Gegenvorschlag jene Probleme mit der Gesichtsverhüllung gezielt lösen, die im Kompetenzbereich des Bundes auftreten. Darüber hinaus beantragt Ihre vorberatende Kommission eine Anreicherung des Gegenvorschlages mit drei Gesetzesänderungen, die die Gleichstellung betreffen.

Der Gegenvorschlag füllt im Kompetenzbereich des Bundes gewisse gesetzgeberische Lücken - ich habe es erwähnt. Ein Problem entsteht namentlich dann, wenn eine Behörde gestützt auf Bundesrecht eine Person identifizieren muss und diese sich weigert, ihr Gesicht zu zeigen. Solche seltenen, aber trotzdem möglichen Fälle können wir mit dem indirekten Gegenvorschlag lösen.

Anders als die Initiative greift der Gegenvorschlag nicht in kantonale Kompetenzen ein. Ich möchte hier Herrn Addor widersprechen: Es ist überhaupt nicht so, dass der Bundesrat die kantonalen Kompetenzen nicht achtet, im Gegenteil, er verteidigt sie. Es geht beim Gegenvorschlag nur um den Vollzug von Bundesrecht. Kantone, die ein Verhüllungsverbot einführen möchten, können dies gestützt auf das kantonale Polizeirecht tun; einige haben es getan, andere haben darauf verzichtet, etwa die Landsgemeinde Glarus oder auch Kantonsparlamente.

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass eine Person ihr Gesicht zeigen muss, wenn eine gestützt auf Bundesrecht handelnde Behörde sie identifizieren muss. Die Identifizierungspflicht kann sich aus einer ausdrücklichen Norm ableiten. Sie kann aber auch mit der Erfüllung einer Aufgabe zusammenhängen, die eine Identifizierung der Person notwendig macht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Behörde eine Leistung erbringen muss oder wenn sie überprüfen muss, ob eine Leistung zu Recht in Anspruch genommen wird, also wenn man sich gegenüber einem Behördenmitglied ausweisen muss. Wenn also eine Person zum Beispiel ein Generalabonnement oder ein Halbtaxabonnement vorweist, so muss die Vertretung der Behörde ihr Gesicht sehen, um die ihr obliegenden Kontrollpflichten erfüllen zu können. Die Pflicht zur Enthüllung des Gesichts gilt auch dann, wenn die Behörde die Person auf andere Weise identifizieren könnte, dies aber mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden wäre. Man könnte ja beispielsweise Fingerabdrücke kontrollieren. So wäre es aber nicht praktikabel. Es könnte den kontrollierenden Personen im öffentlichen Verkehr nicht zugemutet werden, eine Person zu identifizieren, indem sie statt einer Gesichtserkennung Auskünfte bei Dritten einholen müssten.

Die Identifizierungspflicht muss sich auf Bundesrecht stützen. Identifizierungspflichten nach kantonalem Recht werden vom Gesetz nicht erfasst. Ihr Einbezug wäre nur mit einer Änderung der Bundesverfassung möglich, was der Bundesrat aus Respekt vor den kantonalen Zuständigkeiten klar ablehnt. Der Gegenvorschlag erklärt die Missachtung der Pflicht zur Enthüllung des Gesichts für strafbar. Mit einer Busse wird bestraft, wer sich trotz Aufforderung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Behörde weigert, das Gesicht zu enthüllen. Die Vorlage des Bundesrates sieht vor, dass die Aufforderung wiederholt, das heisst mindestens zweimal, erfolgen muss. Das hat der Ständerat am 26. September angepasst. Diese Anpassung wird vom Bundesrat auch akzeptiert. Die Höchstbusse beträgt 10 000 Franken, wobei natürlich die Verhältnismässigkeit zu beachten ist. Einschneidender als die Bussenandrohung ist in der Regel ohnehin die Leistungsverweigerung. In vielen Fällen, in denen eine Person eine behördliche Leistung wünscht, sich aber weigert, das Gesicht zu zeigen, wird dies zu einer Leistungsverweigerung führen.

Ich möchte hier anfügen, dass es natürlich bereits heute schon Regelungen gibt, die zu einer Leistungsverweigerung an gesichtsverschleierte Personen führen können. Ich erwähne das Einbürgerungsrecht: Stellen die zuständigen Behörden im Rahmen einer Einbürgerung beispielsweise fest, dass der gesuchstellende Ehemann die Integration seiner Ehefrau in die schweizerischen Lebensverhältnisse ablehnt, so gilt er als nicht integriert. Die Einbürgerung wird dann verweigert.

Der Ständerat beschloss zudem am 26. September 2019, die Leistungsverweigerung explizit in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Auch hier schliesst sich der Bundesrat an.

Der Gegenvorschlag sieht weiter vor, dass Verfolgung und Beurteilung der Straftaten den kantonalen Behörden obliegen.

Ihre vorberatende Kommission beantragt zwar mehrheitlich, nicht auf den bundesrätlichen Gesetzentwurf einzutreten. Für den Fall, dass Ihr Rat eintreten sollte, stellt sie aber den Eventualantrag, den Entwurf mit drei Änderungen anderer Erlasse zu ergänzen; das Ziel ist hier die Stärkung der Gleichstellung.

Die erste Änderung betrifft das Ausländer- und Integrationsgesetz: Bei den Förderbeiträgen des Bundes zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern sollen die Frauen besonders hervorgehoben werden. Zweitens sollen im Gleichstellungsgesetz auch Förderprogramme des Bundes zur Verbesserung der Gleichstellung in der Gesellschaft ermöglicht werden. Drittens soll bei den Zielen des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe auch die Verbesserung der Situation der Frauen eingefügt werden. Diese Anträge sind mit dem Gegenvorschlag des Bundesrates vereinbar. Der Bundesrat ist mit ihrer Stossrichtung einverstanden. Er behält sich aber vor, in einer allfälligen Differenzbereinigung noch redaktionelle Präzisierungen einzubringen.

Die Gesichtsverhüllung wirft wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter auf, Fragen, die die Initiative allerdings nicht beantwortet. Insofern macht es Sinn, die Gleichstellung in geeigneter Weise in den Gegenvorschlag aufzunehmen. Der Gegenvorschlag hat die Form eines Bundesgesetzes; deshalb untersteht er dem fakultativen Referendum. Da Volksinitiative und Gegenvorschlag teils unvereinbar sind, würde ein Gegenvorschlag nur dann in Kraft treten, wenn die Initiative abgelehnt wird.

Ich fasse zusammen: Der Gegenvorschlag mag wenig spektakulär sein. Er nimmt sich aber der anerkannten Probleme dort an, wo man sie gezielt auf Bundesebene - wir sprechen hier immer von Bundeskompetenzen - lösen kann. Anders als die Initiative wahrt der Gegenvorschlag die kantonalen Zuständigkeiten und respektiert die unterschiedlichen Situationen und spezifischen Bedürfnisse der Kantone, gerade auch beim Tourismus.

Die beantragten Ergänzungen zur Stärkung der Gleichstellung von Frau und Mann machen Sinn. Bei der Gesichtsverhüllung geht es auch um die Gleichstellungsthematik. Dies sind Fragen, die die Initiative nicht beantwortet. Die Tragweite der Ergänzungen im Gegenvorschlag ist zugleich auch begrenzt. Es werden bereits bestehende Instrumente auf thematischer Ebene ergänzt.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, der Kommissionsminderheit zu folgen und auf den Gegenvorschlag einzutreten. Kommt es zur Detailberatung, so unterstützt der Bundesrat jeweils die Kommissionsmehrheit. Ich würde mich dann nicht mehr melden, Frau Präsidentin, sondern mich jeweils überall der Mehrheit anschliessen.

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Nous votons sur la proposition d'entrer en matière de la minorité Pfister Gerhard.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 94 Stimmen

Dagegen ... 90 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 3a

Antrag der Mehrheit

Titel

Änderung anderer Erlasse

Ziff. 1 Einleitung

1. Das Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 2005 wird wie folgt geändert:

Ziff. 1 Art. 58 Abs. 3

... der Integration von Ausländerinnen und Ausländern, insbesondere der Frauen, unabhängig ...

Ziff. 2 Einleitung

2. Das Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 wird wie folgt geändert:

Ziff. 2 Art. 14 Abs. 2 Bst. e

e. die Gleichstellung von Frau und Mann in der Gesellschaft zu verbessern.

Ziff. 3 Einleitung

3. Das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vom 19. März 1976 wird wie folgt geändert:

Ziff. 3 Art. 5 Abs. 2 Bst. f

f. die Verbesserung der Situation der Frauen.

Antrag der Minderheit

(Glarner, Brand, Brunner Hansjörg, Burgherr, Fluri, Jauslin, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)

Ziff. 1, 2

Streichen

Antrag der Minderheit

(Jauslin, Addor, Brand, Brunner Hansjörg, Buffat, Burgherr, Glarner, Fluri, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)

Ziff. 3

Streichen

Art. 3a

Proposition de la majorité

Titre

Modification d'autres actes

Ch. 1 introduction

1. La loi fédérale sur les étrangers et l'intégration du 16 décembre 2005 est modifiée comme suit:

Ch. 1 art. 58 al. 3

... encourager l'intégration des étrangers, en particulier des femmes, indépendamment du statut de ces derniers ...

Ch. 2 introduction

2. La loi sur l'égalité du 24 mars 1995 est modifiée comme suit:

Ch. 2 art. 14 al. 2 let. e

e. des mesures permettant d'atteindre l'égalité entre l'homme et la femme dans la société.

Ch. 3 introduction

3. La loi fédérale sur la coopération au développement et l'aide humanitaire internationales du 19 mars 1976 est modifiée comme suit:

Ch. 3 art. 5 al. 2 let. f

f. l'amélioration de la situation des femmes.

Proposition de la minorité

(Glarner, Brand, Brunner Hansjörg, Burgherr, Fluri, Jauslin, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)

Ch. 1, 2

Biffer

Proposition de la minorité

(Jauslin, Addor, Brand, Brunner Hansjörg, Buffat, Burgherr, Glarner, Fluri, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)

Ch. 3

Biffer

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Les propositions de la majorité concernent trois lois différentes. Je vous propose cependant de les traiter dans un seul débat.

Glarner Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich werde alles in einem Aufwisch vortragen. Was wollen die Initianten? Es sei noch einmal in Erinnerung gerufen: Sie wollen ein Burkaverbot, und sie wollen ein Vermummungsverbot. Und was machen Sie hier nun daraus? Sie machen tatsächlich eine Gleichstellungsvorlage daraus! Sie wollen Fördermittel generieren, Sie wollen Sozialprogramme erweitern. Ja, Sie machen ein eigentliches Konjunkturprogramm für die doch bereits sonst schon grassierende Sozialindustrie, um diese noch weiter auszubauen. (Unruhe) Sie wollen neue Honigtöpfe, an denen sich ausgerechnet jene bedienen können, die diese Zustände durch die Duldung ungehinderter Einwanderung und von Rechtsbruch, durch Angriffe auf Polizisten, Hausbesetzungen usw. sogar noch fördern.

Wenn Sie tatsächlich daran glauben würden, dass diese Sozialprogramme helfen würden - ja, warum haben wir denn nicht auch ein Programm zur Integration von Hooligans eingebaut? Ein Programm für fehlgeleitete Jugendliche, die sozialistischen Ideen nachhängen? Ein Programm für die Integration von vermummten Hausbesetzern? Ein Programm für die Integration von Steine werfenden Demonstranten? Ein Programm zur Integration von Reitschulbenützern, welche Polizisten attackieren, oder ein Programm zur Integration des schwarzen Blocks? Ein Programm für die Integration von klimastreikenden Chaoten, welche unsere Innenstädte lahmlegen? Ja, Sie müssten noch viel einbauen, wenn Sie hier alles berücksichtigen würden. Haben Sie denn im Ernst das Gefühl, dass auch nur eine einzige Frau weniger gezwungen wird, die Burka zu tragen, wenn Sie hier das Füllhorn von Geldern über der Sozialindustrie ausschütten?

Sie sehen: Diese Vorlage ist komplett absurd, und der Wille der Initianten wird mit Füssen getreten.

Ich bitte Sie im Namen der SVP, alle diese Anträge abzulehnen.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale

Ich spreche für die Minderheit zu Ziffer 3. Jetzt müssen Sie genau aufpassen: Diese Minderheit betrifft nämlich das Bundesgesetz über internationale Entwicklungszusammenarbeit, welches wir hier zusammen mit dem Verhüllungsverbot auch noch behandeln.

Eigentlich ist die Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" nicht Bestandteil der aktuellen Debatte. Zu beachten ist aber, dass die Initiative Dinge miteinander vermischt: auf der einen Seite das Ziel der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, auf der anderen Seite den Aspekt der Verhinderung der Unterdrückung der Frauen, denen das Tragen einer Burka oder anderer Gesichtsverhüllungen aufgezwungen wird. Es stellt sich tatsächlich die Frage der Einheit der Materie.

Die Volksinitiative ist ja bei meiner Minderheit nicht das Thema. Doch auch der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates, ergänzt durch die Anträge der Mehrheit der Kommission, vermischt verschiedene Themenfelder miteinander. So will man mit einem unnötigen Gesetz und mit Änderungen anderer Erlasse der Volksinitiative den Wind aus den Segeln nehmen. Um das Verhüllungsverbot wird eine Art Beruhigungskulisse aufgebaut.

Grundsätzlich sollen Personen bestraft werden, die wiederholten Aufforderungen durch Schweizer Behörden, das Gesicht zu enthüllen, keine Folge leisten. Als Beispiel wurden von der Frau Bundesrätin Polizeieinsätze, Billettkontrollen im öffentlichen Verkehr oder das Vorsprechen bei einer Behörde genannt. Mit Verlaub, ich kann mir schlicht und einfach nicht vorstellen, dass verhüllte Personen bei einer Behörde vorsprechen und nicht bereit sind, das Gesicht zu zeigen. Eine solche Person würde doch in der Praxis ganz einfach nicht bedient. Im Übrigen konnte uns der Bundesrat in der Kommission auch keine Vorfälle nennen, die tatsächlich passiert sind. Was wir hier vor uns haben, ist eine Scheinlösung von Problemen, die gar nicht existieren oder bereits geregelt sind.

Wo genau existiert nun ein Bedarf für das uns vorliegende Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung? Er existiert nicht! Tatsache ist aber, dass die Gleichstellung von Frau und Mann in der Gesellschaft nicht überall angekommen ist. Ich glaube auch, dass insbesondere in Entwicklungsländern die Verbesserung der Situation von Frauen, unter Berücksichtigung der herrschenden Sitten und Bräuche, eine stetige Aufgabe aller Beteiligten sein muss. Dass wir aber im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Bundesgesetzes über die Gesichtsverhüllung auch noch Gleichstellungs- und Unterstützungsfragen in Entwicklungsländern aufnehmen wollen, erscheint der Minderheit grotesk und widerspricht aus unserer Sicht dem Gebot der Einheit der Materie.

So gewichtige Fragen sind nicht einfach Fremdänderungen anderer Erlasse, sondern eigenständige Themen, und sie sind auch als solche zu behandeln. Nun auch noch das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe unter dem Titel des Verhüllungsverbotes so schnell im Vorbeigehen abzuändern, erinnert an eine Kurzschlusshandlung. Was das genau bedeuten würde, welche Massnahmen erforderlich wären usw., konnte in der Kommission nicht aufgezeigt werden.

Ich bitte Sie, bei dieser Frage meiner Minderheit zu folgen und diese Fremdänderung zu streichen.

Wermuth Cédric · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista

Die Initianten wollen mit dieser Initiative gemäss ihrem Argumentarium vier Bereiche der Gesellschaft angreifen, die wir heute nicht behandeln: die Frage der Sicherheit, die Frage des Terrors, die Frage der Freiheit und die Frage der Gleichberechtigung. Jedem und jeder, die über ein bisschen rationalen Verstand verfügen, ist klar, dass das nicht mit dieser Initiative angegangen werden kann und dass ein Verhüllungsverbot untauglich ist, diese Werte und Ziele zu erreichen. Wenn das anders wäre, wenn wir die Freiheit und die Gleichberechtigung in den Köpfen durch Kleidervorschriften erreichen könnten, dann würde es ausreichen, die andere Form von Extremismus neben dem Islamismus, die abendländische Form, den Rechtsextremismus, zum Beispiel die Neonazis, zu bekämpfen, indem man Glatzen und Springerstiefel verbietet. Das dürfte aber einleuchtenderweise keine Lösung des Problems sein.

Darum, nur darum hat die Mehrheit der Kommission diese Volksinitiative zum Anlass genommen, die Initiantinnen und Initianten beim Wort zu nehmen, das in ihrem Argumentarium, aber zugegebenerweise nicht im Initiativtext steht. Sie macht jetzt einen Vorschlag, über den man taktischer Natur streiten kann - einverstanden -, der aber inhaltlich eine Kohärenz aufweist, die mir schon wichtig zu betonen ist und die in der Eintretensdebatte meines Erachtens nicht überall klarwurde.

Der Vorschlag orientiert sich an einer Erweiterung von Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e des Gleichstellungsgesetzes, indem erstmals der Begriff der Gleichstellung von Mann und Frau in der gesamten Gesellschaft als Bundesaufgabe verankert wird. Die Verfassungsbasis dafür ist eindeutig gegeben, aber das Gleichstellungsgesetz selbst beschränkt sich heute auf das Erwerbsleben. Das hat materielle Folgen. Wir schaffen damit theoretisch beispielsweise eine Basis für die Diskussion zur Finanzierung von Frauenhäusern durch den Bund. Ergänzt wird diese zentrale Konstruktion über zwei weitere Massnahmen: Einerseits werden besonders benachteiligte Menschen, das sind insbesondere Migrantinnen und Migranten, im Arbeitsmarkt spezifisch unterstützt durch die Formulierungen in Artikel 58 Absatz 3 des Ausländer- und Integrationsgesetzes, die Sonderbeiträge für Förderprogramme genau für diese Menschen ermöglichen. Weil wir das Problem von Gleichstellung und politischem Extremismus, von Terror und Sicherheit und Freiheit eben nur global lösen können - auch da wollen wir die Initiantinnen und Initianten bei ihrer Ehre und ihrem Wort nehmen -, erweitern wir andererseits eben gerade das Bundesgesetz über die Entwicklungszusammenarbeit in Artikel 5. Damit verfolgen wir das explizite Ziel, es der Schweiz zur Aufgabe zu machen, weltweit die Unterdrückung aller Menschen durch Terroristinnen und Terroristen, durch Extremistinnen und Extremisten zu bekämpfen und spezifisch die Situation der Frauen in diesen Kontexten zu adressieren.

Die sozialdemokratische Fraktion ist sich einig, dass wir damit die Debatte über die Initiative vom Kopf wieder auf die Füsse stellen - und nicht umgekehrt. Denn wir tun in einem parlamentarisch geregelten Verfahren das, was die Initiantinnen und Initianten vorgeben zu tun. Auch klar ist aber, dass das nur dann Sinn macht, wenn der Gegenvorschlag als integrales Konzept, das über das hinausgeht, was der Bundesrat beantragt hat, erhalten bleibt. Da kann ich die Argumentation von Kollege Jauslin in weiten Teilen nachvollziehen.

Ich möchte Ihnen hier aber auch klar sagen: Wenn beim Eintreten der Antrag der Minderheit Ihrer Kommission und bei der Formulierung des indirekten Gegenvorschlages die Anträge der Mehrheit nicht durchkommen sollten, falls also dieser Vorschlag nicht integral durchkommen sollte, wird die sozialdemokratische Fraktion keine Handhabe zu einem Ja zu diesem Gegenvorschlag bieten. Dann macht er keinen Sinn.

Ich bitte Sie, hier auf Spielereien zu verzichten und nicht einzelne Elemente herauszupicken. Sinnvollerweise bekämpfen wir Terror, Unsicherheit, antifreiheitliche Bewegungen und patriarchale Strukturen umfassend, in allen Gesellschaftsbereichen und global. Das ist Sinn und Zweck dieser politischen Vorlage.

Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale radicale

Die SPK-N hat diesen indirekten Gegenvorschlag mit drei zusätzlichen Gesetzesänderungen angereichert, wie Sie sie dargestellt erhalten haben. Der Ständerat hat dies noch nicht getan; er ist noch nicht auf diese Idee gekommen.

Das, was Herr Wermuth als Spielerei bezeichnet, die Ablehnung dieser drei zusätzlichen Gesetzesänderungen, hat einen ernsten Hintergrund. Es geht um die Frage, ob hier die Einheit der Materie noch gewahrt ist oder nicht. Die Mehrheit unserer Delegation in der SPK ist der Auffassung, dass diese drei Gesetzesänderungen das Kriterium der Einheit der Materie nicht erfüllen und dass sie nichts mit der Initiative zu tun haben. Die Mehrheit unserer Fraktion ist anderer Auffassung.

Wie Sie wissen, wird die Frage, ob die Einheit der Materie noch gewahrt ist oder nicht, je nach Anliegen, das man damit verbinden will, bejaht oder verneint. Mit Fantasie kann man sehr viel in die Einheit der Materie packen. Sie erinnern sich, seinerzeit hat die Ecopop-Initiative die Immigration mit der Familienplanung in den Entwicklungsländern verbunden. Unser Rat hat damals beschlossen, damit werde die Einheit der Materie nicht verletzt. Das Bundesgericht wird sich zu dieser Frage bekanntlich nicht äussern können, weil es nicht die Kompetenz hat, die Gesetzgebung unseres Parlamentes zu überprüfen. Also müssen wir diese Frage selbst beantworten.

Aus den bereits mehrfach erwähnten Gründen ist die Mehrheit unserer Fraktion der Auffassung, dass die Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" mit der Frage der Gleichstellung zu tun habe und dass es deshalb gerechtfertigt sei, in drei Gesetzen zusätzlich die Gleichstellung zu fördern. Sie ist der Auffassung, die Initianten wollten die Gleichstellung in einem negativen Sinn behandeln und zur Ungleichheit beitragen. Die Mehrheit unserer Fraktion ist deshalb der Auffassung, dass die Volksinitiative abzulehnen sei, dass gleichzeitig aber auch drei positive Schritte in Richtung Gleichstellung zu unternehmen seien. Die Minderheit unserer Fraktion und die Mehrheit unserer SPK-Delegation, die Sie auf der Fahne finden, ist der Auffassung, mit diesen drei zusätzlichen positiven Gleichstellungsschritten sei die Einheit der Materie insofern verletzt, als sie mit dem durch die Initiative angestrebten Verhüllungsverbot für Frauen nichts zu tun hätten. Das ist die Differenz innerhalb unserer Fraktion.

Die Fraktionsmehrheit bittet Sie, sich hier der Kommissionsmehrheit anzuschliessen.

Steinemann Barbara · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich möchte nochmals die Position der SVP-Fraktion bekräftigen: Mit dem Burkaverbot werden wir im Gegensatz zum Minarettverbot vor zehn Jahren keine grossen Wellen mehr schlagen; fast alle Nachbarstaaten haben bereits Burkaverbote eingeführt. Manche muslimische Staaten haben genau darum Burkaverbote errichtet, um dem extremen Islam die Stirn zu bieten.

Der Staat macht mit einem Burkaverbot klar, was ihm wichtig ist, und das unabhängig von der Anzahl der Fälle und Vorkommnisse. Der Gegenvorschlag trifft unseres Erachtens den Punkt absolut nicht. Die SP-Fraktion hat die Volksinitiative für ein Burkaverbot nun zum Anlass genommen, mehr Beratungsstellen, mehr Anlaufstellen für Frauen, die geschlagen werden, einen Ausbau des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und die Aufstockung der Integrationsgelder zu fordern. Burkas betreffen aber Extremisten unter den Muslimen. Diese sind für eine gut gemeinte Gesetzesnorm, für Beratungsgespräche mit Sozialarbeitern usw. nicht zugänglich.

Dass es Zuwanderer gibt, die Frauen diskriminieren, zuhause gefangen halten, ihnen ein eigenes Einkommen und eine selbstständige Position in unserer Gesellschaft verweigern, ist ein Armutszeugnis für unsere Zuwanderungspolitik. Der Staat sollte in solchen Fällen mit dem Entzug der Aufenthaltsbewilligung reagieren und nicht mit mehr Sozialstaat und mehr Beratungsstellen.

Glättli Balthasar · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen hier, mit diesen drei umstrittenen Bestimmungen einen gleichstellungspolitischen Gegenentwurf zu machen. Sie ist der Meinung, dass ein solcher Gegenentwurf wirksam wäre, um die Gleichstellung der Frauen tatsächlich zu verbessern. Es würde nicht einfach - wie es aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission mit der Initiative geschieht - eine reine Stellvertreterdiskussion geführt.

Konkret geht es bei Artikel 14 des Gleichstellungsgesetzes darum, Förderprogramme auch hinsichtlich der Gleichstellung von Frau und Mann in der Gesellschaft zu ermöglichen, was dann auch finanzielle Ausgaben bedeutet.

Ich möchte hier nicht als Kommissionssprecher, sondern als aufmerksamer Leser von Gesetzesvorlagen einfach noch zuhanden des Amtlichen Bulletins festhalten, dass ein Widerspruch zwischen Absatz 1 und Absatz 2 von Artikel 14 besteht. Sollte bei Absatz 2 der Antrag der Mehrheit eine Mehrheit finden und das dann so in den Ständerat gehen, dann wäre der Ständerat sicher gut beraten, wenn er auch Absatz 1 anschaut. Denn Absatz 1 beschränkt die Förderprogramme weiterhin einzig auf die Gleichstellung im Erwerbsleben. Dann wäre unter dieser allgemeinen Zielsetzung die erweiterte Zielsetzung der Gleichstellung in der Gesellschaft nicht enthalten. Es ist aber die Intention der Mehrheit, tatsächlich auch diese Ausweitung vorzunehmen.

Beim Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, bei den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit explizit auch die Verbesserung der Situation der Frauen aufzunehmen.

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Je vous signale que le groupe des Verts, le groupe vert'libéral et le groupe du centre soutiennent la majorité.

Addor Jean-Luc · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

La majorité du conseil, contrairement à la commission - certes dans son ancienne composition -, a considéré que le problème soulevé par l'initiative appelait quand même des mesures législatives de la part de la Confédération. Maintenant, la question se pose de savoir dans quel sens et jusqu'où il faut aller.

Le Conseil fédéral est plutôt de l'avis qu'il faut aller essentiellement dans le sens d'un pur devoir d'identification. Il veut traiter, si je reprends la classification suggérée par M. Pfister, plutôt l'aspect sécuritaire de la problématique soulevée par l'initiative et un aspect sociétal, qui est celui de la soumission de la femme. Cela a donné lieu à quelques discussions - vous l'avez entendu tout à l'heure: certains, faisant référence à l'initiative, estiment que cela sonne faux dans la bouche des initiants; d'autres, en somme, pensent que les féministes sont prises à leur propre piège.

Quoi qu'il en soit, la majorité de la commission, sur les trois points contestés par les minorités, propose d'aller dans le sens d'un renforcement de l'égalité entre hommes et femmes, en Suisse et à l'étranger - cela a été dit: d'abord, dans la loi sur les étrangers et l'intégration, en y faisant explicitement figurer un objectif en relation avec la problématique de l'intégration des étrangers; ensuite, dans la loi sur l'égalité, en y renforçant l'égalité plutôt dans le domaine de la vie professionnelle; enfin, à l'étranger, dans le domaine de la coopération au développement, dans lequel il s'agit d'améliorer la situation des femmes en travaillant sur les conditions de vie des populations sur place.

Donc, on a, d'une part, la majorité de la commission qui considère qu'il faut aller plus loin que ne le proposait le Conseil fédéral et que ne l'a décidé le Conseil des Etats dans le domaine de l'égalité entre femmes et hommes et, d'autre part, plusieurs minorités de la commission qui contestent l'opportunité de ces compléments, entre autres, vous l'aurez compris, pour des raisons d'unité de la matière.

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Je souhaite un joyeux anniversaire à Madame Gabriela Suter! (Applaudissements)

Votazione

Ziff. 1 - Ch. 1

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 71 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Votazione

Ziff. 2 - Ch. 2

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 71 Stimmen

(1 Enthaltung)

Votazione

Ziff. 3 - Ch. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 71 Stimmen

(1 Enthaltung)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

Art. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Votazione

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 105 Stimmen

Dagegen ... 82 Stimmen

(7 Enthaltungen)

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

Fristverlängerung

Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt, die Frist für die Behandlung der Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" nach Artikel 105 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes um ein Jahr, d. h. bis zum 15. März 2021, zu verlängern.

Prorogation du délai

Proposition de la commission

En vertu de l'article 105 alinéa 1 de la loi sur le Parlement, la commission propose de prolonger d'une année, soit jusqu'au 15 mars 2021, le délai imparti pour traiter l'initiative populaire "Oui à l'interdiction de se dissimuler le visage".

Angenommen - Adopté

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Lors du traitement de cet objet, la commission a aussi pris acte de la pétition Müller Edgar 16.2016, "Pour l'interdiction de se dissimuler le visage", et l'a examinée selon l'article 126 alinéa 2 de la loi sur le Parlement.