19.052, 19.053, 19.054, 19.056, 19.059, 19.060, 19.061, 19.062
Doppia imposizione. Convenzione con l’Irlanda / Doppia imposizione. Convenzione con la Corea / Doppia imposizione. Convenzione con l’Ucraina / Doppia imposizione. Convenzione con l'Iran / Doppia imposizione. Convenzione con i Paesi Bassi / Doppia imposizione. Convenzione con la Svezia / Doppia imposizione. Convenzione con la Norvegia / Doppia imposizione. Convenzione con la Nuova Zelanda
Aebi Andreas · 1VP-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Amaudruz, Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Matter Thomas, Tuena)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Amaudruz, Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Matter Thomas, Tuena)
Ne pas entrer en matière
Präsident (Aebi Andreas, erster Vizepräsident): Der Nichteintretensantrag der Minderheit Amaudruz wurde zurückgezogen; Eintreten ist somit nicht mehr bestritten. Wir führen eine gemeinsame Debatte über alle Doppelbesteuerungsabkommen.
Bendahan Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista
Nous allons aujourd'hui discuter de huit conventions de double imposition qui sont adaptées pour une raison principale, à savoir pour se conformer à la convention multilatérale Beps - pour "Base Erosion and Profit Shifting" -, ce qui signifie la volonté d'éviter une érosion de la base imposable ou, évidemment, des problèmes de transfert de bénéfices entre les pays.
L'adaptation de la plupart de ces conventions de double imposition, dont nous allons discuter et sur lesquelles nous allons tous voter, a pour objectif, en gros, de clarifier et de régler certains aspects de cette question de double imposition. D'abord, elles ont assez peu d'implications financières, puisque, en réalité, il ne s'agit que de légères adaptations, pour la plupart, qui visent à éviter certains abus pouvant résulter de ces conventions de double imposition ou à régler la question de la gestion des différends par deux méthodes qui sont introduites dans certaines de ces conventions de double imposition. Cela peut être la méthode qui concerne l'arbitrage ou le règlement à l'amiable.
L'un des éléments qui concerne plusieurs de ces conventions de double imposition est le fait qu'il y a des divergences d'interprétation sur l'accord multilatéral et, donc, une nécessité de travailler par voie bilatérale en complétant ces conventions de double imposition avec certains des pays pour être sûrs que nous sommes à la même page.
Un des buts est évidemment aussi d'éviter l'utilisation abusive de la convention, par exemple par l'utilisation de conditions plus favorables avec d'autres pays, pour contourner le fait que des choses soient imposées à certains endroits plutôt qu'à d'autres. En plus de cela, a été introduite, avec l'Ukraine et l'Iran par exemple, la logique de l'échange automatique d'informations, ce pourquoi une minorité a été déposée, mais qui a été retirée.
Voici les résultats des votes: la commission est entrée en matière sur les différentes conventions, par 16 voix contre 7 et aucune abstention, et a accepté avec le même résultat l'article 1; l'article 2 a été accepté à l'unanimité. Enfin, les résultats lors du vote sur l'ensemble sont légèrement différents pour chacun des pays dont nous allons discuter et avec lesquels sont conclues ces différentes conventions de double imposition.
Donc, globalement la commission vous invite à soutenir l'ensemble de ces conventions de double imposition qui, en gros, impliquent des adaptations mineures avec peu d'implications financières, mais qui adaptent notre législation à l'environnement créé par la convention Beps et l'OCDE, et surtout qui créent et renforcent la sécurité juridique. Ceci, je le rappelle, a deux avantages: d'abord cela permet aux acteurs de mieux savoir à quelle sauce ils seront mangés en matière fiscale lorsqu'il y a des questions internationales qui sont ouvertes, mais aussi d'éviter une double imposition ou une double non-imposition de bénéfices entre deux pays.
Landolt Martin · Mit-M · Consiglio nazionale · Glarona · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Der Bundesrat, unterstützt von der Mehrheit Ihrer Kommission, unterbreitet Ihnen heute acht Doppelbesteuerungsabkommen bzw. deren Anpassungen. Solche Doppelbesteuerungsabkommen dienen entgegen ihrer Bezeichnung nicht einer Doppelbesteuerung, sondern der Vermeidung einer systematischen Doppelbesteuerung. Es ist also im jeweiligen Interesse aller Vertragspartner, dass diese Fragestellungen geregelt werden. Es ist auch die Konsequenz einer sich verändernden Welt, dass solche Abkommen sporadisch anzupassen sind. Die zunehmende Komplexität ist dabei einerseits eine Herausforderung und andererseits zweifellos auch ein Zeichen der Zeit. Der Bundesrat hat denn auch weitere solche Abkommen bereits angekündigt.
Bei den heute zu beschliessenden Anpassungen geht es vor allem um die Mindeststandards aus dem sogenannten Beps-Übereinkommen der OECD, die alle Länder akzeptieren und die nun in den Doppelbesteuerungsabkommen formell umgesetzt werden. Das Beps-Übereinkommen will primär Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen verhindern.
Es gibt aber auch ein paar Unterschiede in den Details der vorliegenden Abkommen; das ist Ihnen bei der Lektüre zweifellos aufgefallen. Mit Neuseeland beispielsweise ist die Amtshilfe bereits über das multilaterale Amtshilfeübereinkommen geregelt. Das Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine sieht Verbesserungen bei der Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vor. Das Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden enthält verschiedene Klarstellungen und Vereinfachungen betreffend die Behandlung von Dividenden bei Anlagefonds und Vorsorgeeinrichtungen und sieht zudem die Neuregelung der Besteuerung von Ruhegehältern vor. Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland, der Ukraine und Irland schliesslich werden neu mit einer Schiedsklausel ergänzt, was die Rechtssicherheit hinsichtlich der Vermeidung von Doppelbesteuerungen erhöht.
Ihre Kommission ist mit 16 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen auf dieses Vorlagenpaket eingetreten und hat die einzelnen Abkommen anschliessend mit plus/minus ähnlichen Stimmenverhältnissen genehmigt. Die Kommissionsmehrheit betrachtet die Doppelbesteuerungsabkommen als wichtig für juristische und natürliche Personen in der Schweiz, weil damit Rechtssicherheit in Steuerfragen geschaffen werden kann.
Die Minderheit - Sie haben es gehört - wurde inzwischen zurückgezogen, dies wohl, weil die heute vorliegenden Anpassungen wirklich nur technischer Art sind und keine Neuerungen zum Datenaustausch beinhalten.
Ich empfehle Ihnen deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, auf diese Vorlagen einzutreten und die acht vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen anschliessend zu genehmigen.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo socialista
Die SP-Fraktion wird auf die Änderungen in den acht vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen eintreten und ihnen zustimmen. Damit werden die Mindeststandards aus dem Beps-Übereinkommen der OECD, mit denen Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen verhindert werden sollen, in den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen umgesetzt. Die Anpassungen der Doppelbesteuerungsabkommen betreffen sehr unterschiedliche Bereiche, wie den Informationsaustausch auf Anfrage, veränderte Steuersätze, die Thematik der Gewinnaufrechnung oder die Definition von Vorsorgeeinrichtungen und Fonds.
Kritisch sehen wir allerdings die Halbierung von Residualsteuersätzen, wie dies im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine vorgesehen ist. Die SP-Fraktion fordert die Sicherstellung einer minimalen Besteuerung in den Doppelbesteuerungsabkommen - und das ist für uns mehr als 5 Prozent - und erwartet, dass der Bundesrat dem bei künftigen Anpassungen Rechnung trägt.
Ich bitte Sie, darauf einzutreten und den Abkommen zuzustimmen.
Walti Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale radicale
Die Inhalte dieser Doppelbesteuerungsabkommen, die in den Details erheblich variieren, haben die Kommissionsberichterstatter schon ausgeführt. Ich verzichte darauf, dazu noch viel Neues zu sagen; es wäre in fünf Minuten auch nicht sinnvoll oder möglich.
Ich beschränke mich auf eine politische Einordnung dieser Geschäfte und kann hier feststellen, dass es sich in bester Tradition der letzten Monate und Jahre darum handelt, die Doppelbesteuerungsabkommen, diesmal nicht einmal mit besonders exotischen Staaten, sondern mit solchen, mit denen die Schweiz einen engen wirtschaftlichen Austausch pflegt, an die aktuellen, neuen internationalen Standards anzupassen, die Ihnen ja hinlänglich bekannt sind. Es geht insbesondere um die Vorgaben, die aus dem sogenannten Beps-Projekt und aus den Projekten der OECD resultieren. Man mag diese gut oder nicht so gut finden, aber sie sind eine Realität, und für eine stark international verflochtene Volkswirtschaft wie diejenige der Schweiz ist es essenziell, dass sie sich regulatorisch im gleichen Raum bewegt, wie das eben die übrige Staatengemeinschaft auch tut. Wenn Sie in der Champions League spielen, müssen Sie auch die Regeln der Fifa beachten und können sich nicht auf nationale Spielregeln berufen.
Es geht also nicht darum, Musterschüler zu sein. Dem ist auch vorgekehrt, indem sich alle diese Abkommen an den Minimalstandards orientieren und auf einen Swiss Finish verzichtet wird. Das kann man sicher positiv vermerken. Allerdings gibt es bei all diesen Vertragspartnern, mit denen die Schweiz hier unterwegs ist, einfach Bedürfnisse unterschiedlicher Art, und dem ist halt auch Rechnung zu tragen.
Im Ergebnis geht es darum, durch die Doppelbesteuerungsabkommen für die Rechtssubjekte, die Steuerpflichtigen in der Schweiz - das sind Menschen genauso wie Unternehmen -, für alle grenzüberschreitenden steuerlichen Tatbestände Rechtssicherheit zu schaffen. Es geht primär darum, die sogenannte doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden; hier finde ich mich mit der Vorrednerin der SP wieder. Es ist nicht gut, wenn Gewinne oder Einkommen ganz und gar zwischen Stuhl und Bank fallen und nicht besteuert werden; das ist nicht im Sinn eines gerechten und harmonisierten Steuersystems. Es geht aber genauso darum, zu verhindern, dass Gewinne und Einkommen doppelt steuerlich belastet werden, und dieses Ziel ist dasjenige dieser Doppelbesteuerungsabkommen. Im Übrigen ist die Residualsteuer ja nicht die absolute Steuerhöhe, sondern da sind die Staaten dann auch frei, darüber hinaus ihre richtigen Sätze zu definieren.
Ein ganz wichtiger Teil dieser Doppelbesteuerungsabkommen ist der sogenannte Streitbeilegungsmechanismus, die Schieds- oder Verständigungsverfahren für Streitigkeiten, die zwischen zwei verschiedenen Steuerhoheiten zulasten der Steuersubjekte entstehen können. Hier gibt es ein Interesse der Steuerpflichtigen, diese Fragen möglichst rasch und unbürokratisch lösen zu können, um wiederum Planungssicherheit und Sicherheit über die effektive Belastung zu erhalten. Das wird mit diesen Doppelbesteuerungsabkommen gewährleistet. Diese Streitfälle dürften in Zukunft zunehmen. Bereits heute, in Zeiten klammer Staatskassen rund um den Erdball, nimmt die Tendenz zu, dass der Fiskus z. B. den Unternehmen oder auch den Betriebsstätten in den jeweiligen Jurisdiktionen Gewinne einfach aufrechnet, weil gewisse Steuerausscheidungen nicht akzeptiert werden. Wenn solche Problemlagen vorliegen, brauchen wir einen raschen und effizienten Streitbeilegungsmechanismus. Das wird mit diesen Verfahren angepeilt.
Alleine deshalb, weil solche Doppelbesteuerungsabkommen sehr im Interesse der Unternehmen liegen, die aus der Schweiz operieren, empfehle ich Ihnen dringend, diesen Doppelbesteuerungsabkommen zuzustimmen und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Ryser Franziska · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dei Verdi
Der internationale Steuerwettbewerb hat zu einem schädlichen Steuerdumping geführt. Steuervermeidung und Gewinnverlagerungen hin zu Steueroasen sind für multinationale Unternehmen zu einem Geschäftsmodell geworden. Jährlich werden so Steuergelder in Milliardenhöhe aus dem globalen Süden abgezogen - Gelder, die dort dringend für Investitionen in die lokale Infrastruktur benötigt werden. Dagegen helfen nur international koordinierte Standards; Standards, wie sie mit dem Beps-Übereinkommen vor drei Jahren auch von der Schweiz beschlossen wurden.
Wir unterstützen daher die Anpassungen der vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen an die Bestimmungen nach internationalem Beps-Standard.
Die Details der Vorlagen wurden bereits von den Kommissionssprechern erläutert. Erlauben Sie mir aber noch eine Bemerkung: Es ist sehr erfreulich, dass seit letzter Woche auch die SVP die Notwendigkeit der Doppelbesteuerungsabkommen anerkennt. Wer sogar mit Staaten wie Saudi-Arabien Doppelbesteuerungsabkommen abschliesst, für den gibt es keinen Grund, bei Ländern wie den Niederlanden, Schweden oder Norwegen noch skeptisch zu sein. Die Annahme des Doppelbesteuerungsabkommens vor einer Woche - als die Abstimmung sogar wiederholt wurde, damit die SVP ihrem Willen auch wirklich Ausdruck verleihen konnte - war in dieser Hinsicht ein richtungsweisender Entscheid.
Wir freuen uns, auch heute die Zusatzprotokolle mit der Unterstützung der SVP zu genehmigen und damit ein klares Zeichen für eine gerechte Schweizer Steuerpolitik zu setzen.
Müller Leo · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Wir haben heute acht Doppelbesteuerungsabkommen respektive deren Zusatzprotokolle zu beraten. Alle acht Doppelbesteuerungsabkommen bestehen ja bereits, und sie sollen angepasst werden.
Die Mitte-Fraktion begrüsst es, dass der Bundesrat aktiv ist und mit möglichst vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abschliesst respektive anpasst. Dies stärkt den Wirtschaftsstandort, den Arbeitsstandort und den Produktionsstandort Schweiz. Das ist wichtig für unser Land, für unsere Arbeitnehmenden und für unsere Bevölkerung, und es ist vor allem doppelt wichtig, wenn wir in die Zukunft schauen. Im internationalen Steuerrecht hat sich in den vergangenen Jahren viel, ja sehr viel bewegt, und auch in Zukunft wird sich einiges bewegen - man schaue sich nur die Bestrebungen der OECD oder der G-20-Staaten an! In solchen bewegten Zeiten ist es wichtig, dass vertragliche Beziehungen Stabilität schaffen und Stabilität erhalten.
Zwar gibt es das Beps-Übereinkommen, das auch die Schweiz mitunterzeichnet hat und das Grundlagen für die internationalen Regeln bei der Besteuerung bietet. Gemäss diesem Abkommen geht es um die Vermeidung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Mit einigen Ländern konnte aber auf dieser Basis keine Einigung erzielt werden, und deshalb wurden Zusatzprotokolle vereinbart; dies mit Irland, Korea, Schweden, Norwegen und Neuseeland. Hier gab es vor allem eine Anpassung betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung im Sinne von Beps, aber nicht genau gemäss den Beps-Bestimmungen. Bei den Abkommen mit der Ukraine und dem Iran geht es um Bestimmungen zum Informationsaustausch und zu den Beps-Bestimmungen. Dort wurden diese Regelungen in einem Zusatzprotokoll getroffen. Mit den Niederlanden wurde neben anderem vor allem die Definition der Vorsorgeeinrichtungen neu vorgenommen.
In diesem Sinne beurteilt die Mitte-Fraktion alle acht Zusatzprotokolle als genehmigungsfähig, und wir empfehlen Ihnen, alle diese acht Zusatzprotokolle zu genehmigen.
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Doppelbesteuerungsabkommen kommen regelmässig im Parlament vorbei, es ist sozusagen tägliches Brot. Die Schweiz hat rund 90 Doppelbesteuerungsabkommen, also mit 90 verschiedenen Ländern, und die werden in der Regel laufend an neue Gegebenheiten angepasst. In der Regel sind dies durchaus Formalitäten.
Doppelbesteuerungsabkommen dienen dazu, dass Länder ihre Unternehmen oder ihre Bürger nicht doppelt besteuern, bei uns und im entsprechenden Land. Doppelbesteuerungsabkommen sind technisch relativ detailliert und kompliziert, wenn man in diese Details geht, weil all das geregelt werden muss. Es ist aber für die Schweiz als internationaler Standort von multinationalen Firmen ausserordentlich wichtig, dass wir sie haben. Das ist auch der Grund, weshalb die Schweiz sehr viele Doppelbesteuerungsabkommen hat. Wir übernehmen auch überall dort, wo es Sinn macht, die internationalen Standards und Normen, damit Firmen, die in 50 oder 100 Ländern präsent sind, das überall nach den gleichen Gesichtspunkten entwickeln können. In diesem Sinne sind internationale Standards nicht ein Zwang, sondern sie erleichtern in der täglichen Arbeit der Unternehmen die Abrechnung der entsprechenden Steuern. Hier geht es ebenfalls um entsprechende Anpassungen; Sie haben es gesehen, es geht um Protokolle zur Änderung der Doppelbesteuerungsmassnahmen mit Irland, Korea, der Ukraine, dem Iran, den Niederlanden, Schweden, Norwegen und Neuseeland.
Die Verhandlungen zu diesen Doppelbesteuerungsabkommen werden in der Regel schriftlich geführt. Man bewegt sich in einer Materie, die international genormt ist. Es ist ganz selten, dass man sich einmal trifft; es gibt Telefonkonferenzen, oder es findet ein schriftlicher Austausch statt. Wir setzen insbesondere um, dass Mindeststandards aufgenommen werden sollen, dies im Rahmen des Beps-Projektes. Es geht um Massnahmen gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen, da gibt es auch andere Elemente, die Sie bereits genehmigt haben; Country-by-Country-Reporting beispielsweise ist eine solche Vorlage. Die Protokolle enthalten dementsprechend eine Ergänzung der Präambel und eine Missbrauchsklausel in der Form eines Hauptzwecktestes gemäss dem Bericht zur Massnahme 6 des Beps-Projektes. Sie erfüllen damit den Mindeststandard zur Verhinderung von Abkommensmissbräuchen.
Weiter wird auch der Mindeststandard betreffend Streitbeilegungsverfahren gemäss Beps-Massnahme umgesetzt. Dieser umfasst in den vorliegenden Protokollen in erster Linie Regeln zur Vermeidung von Verständigungsverfahren. Wenn wir in Verständigungsverfahren kommen, sind wir mit unseren demokratischen Prozessen in der Regel zu langsam, also versuchen wir dies in diesen Bereichen bereits auszuschliessen oder zu vereinfachen. Zudem sollen die Doppelbesteuerungsabkommen, wo dies nicht schon in früheren Revisionen passiert ist, mit einer standardgemässen Bestimmung zur Amtshilfe ergänzt werden; dies ist beim Iran und der Ukraine der Fall. Eine Ausnahme ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland, bei dem die Amtshilfe über das multilaterale Amtshilfeübereinkommen bereits standardgemäss geregelt ist.
Wo es möglich war, wurden die Verhandlungen auch zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen und zur Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen an die sonstige Abkommenspolitik der Vertragsstaaten genutzt. Im Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine sind Verbesserungen betreffend die Rechtssicherheit und die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vorgesehen. Das Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden enthält verschiedene Klarstellungen und Vereinfachungen betreffend die Behandlung von Dividenden an Anlagefonds und Vorsorgeeinrichtungen. Weiter ist eine Neuregelung der Besteuerung von Ruhegehältern vorgesehen. Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland, der Ukraine und Irland werden mit einer Schiedsklausel ergänzt. Diese erhöhen die Rechtssicherheit im Hinblick auf den Zweck der Doppelbesteuerungsabkommen, Doppelbesteuerungen zu vermeiden.
Wenn wir diese acht Änderungsprotokolle zusammenfassend betrachten, so sehen wir, dass sie Rechtssicherheit schaffen; sie schaffen Vereinfachungen in der Abwicklung, sie sind ausgewogene Ergebnisse von Verhandlungen zwischen der Schweiz und den betreffenden Staaten, sie werden zu einer positiven Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen beitragen. Ich glaube, es ist eine vernünftige Aktion, die wir Ihnen hier unterbreiten.
Ich bitte Sie, auf diese acht Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen.
Aebi Andreas · 1VP-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Präsident (Aebi Andreas, erster Vizepräsident): Die Berichterstatter verzichten auf ein Votum.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu