20.038

Paccheto di misure a favore dei media

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

1. Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien

1. Loi fédérale sur un train de mesures en faveur des médias

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Rutz Gregor, Giezendanner, Hurter Thomas, Quadri, Sollberger, Umbricht Pieren, Wobmann)

Nichteintreten

Antrag der Minderheit

(Pasquier, Aebischer Matthias, Candinas, Christ, Fivaz Fabien, Graf-Litscher, Piller Carrard, Pult, Schaffner, Schlatter, Storni, Töngi)

Rückweisung der Vorlage an die Kommission

mit dem Auftrag, den vom Bundesrat unterbreiteten und vom Ständerat bereits angenommenen Entwurf integral (ohne Teilung) vorzuberaten und dem Rat zu unterbreiten.

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Rutz Gregor, Giezendanner, Hurter Thomas, Quadri, Sollberger, Umbricht Pieren, Wobmann)

Ne pas entrer en matière

Proposition de la minorité

(Pasquier, Aebischer Matthias, Candinas, Christ, Fivaz Fabien, Graf-Litscher, Piller Carrard, Pult, Schaffner, Schlatter, Storni, Töngi)

Renvoyer le projet à la commission

avec mandat de procéder à l'examen préalable du projet du Conseil fédéral, déjà adopté par le Conseil des Etats, dans son intégralité (pas de division) et de le transmettre ensuite au conseil.

Kutter Philipp · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Medien sind die vierte Gewalt im Staat. Sie überwachen die Mächtigen, sie informieren, und sie ermöglichen die Diskussion. Gerade in unserer direkten Demokratie sind wir für die Meinungsbildung auf vielfältige Informationen angewiesen. Damit sie diese grundlegende Funktion wahrnehmen können, müssen Medien frei sein - vor allem frei von staatlicher Einflussnahme. Die journalistische Unabhängigkeit ist das höchste Gut der Medien. Staatliche Unterstützung steht daher immer unter besonderer Beobachtung. Genau darum geht es in diesem Medienpaket.

Das Verlagswesen ist seit Längerem unter wirtschaftlichem Druck. Grund dafür ist der digitale Wandel. Nicht alle Verlage schaffen diesen Wandel erfolgreich. Die Werbekunden wandern ab, und die Leserinnen und Leser gewöhnen sich nur sehr langsam daran, dass journalistische Arbeit auch dann etwas kosten muss, wenn sie im Internet und nicht auf Papier veröffentlicht wird. Die Verlage warnen deshalb schon seit Längerem vor einem weiteren Zeitungssterben.

Der Bundesrat hat auf die Notrufe reagiert. Er verabschiedete am 29. April 2020 ein Medienpaket, das aus drei Teilen besteht: Erstens beinhaltet es die Revision des Postgesetzes. Hier soll die bisherige indirekte Presseförderung ausgeweitet werden. Es beinhaltet zweitens die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen. Hier schlägt der Bundesrat allgemeine Massnahmen zugunsten von Radio und Fernsehen sowie zugunsten aller elektronischen Medien vor. Drittens präsentiert der Bundesrat ein neues Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien. Mit diesem will er die Medienbranche während zehn Jahren bei der digitalen Transformation unterstützen. Geplant ist konkret, dass der Bund den Medien mit Online-Angebot abhängig von ihrem Umsatz finanzielle Beiträge bezahlt. Die maximale Unterstützung liegt bei 80 Prozent des Umsatzes. Das bedeutet Folgendes: Macht ein Medienhaus im Internet einen Umsatz von 100 000 Franken, erhält es vom Bund 80 000 Franken dazu. Total will der Bund dafür 30 Millionen Franken zur Verfügung stellen.

Der Ständerat, der das Medienpaket zuerst behandelte, hat die indirekte Förderung auf die Frühzustellung sowie auf sämtliche Tages- und Wochenzeitungen ausgeweitet. Zudem hat er die Unterstützung der Verbands- und Mitgliederpresse erhöht. Damit hat er die Presseförderung gegenüber dem Bundesrat um insgesamt 50 Millionen Franken auf jährlich 120 Millionen Franken ausgeweitet. Die Förderung der Online-Medien hat er grundsätzlich genehmigt, allerdings wurde wegen der knappen Mehrheiten die Ausgabenbremse nicht gelöst.

In Ihrer vorberatenden KVF-N stand die neue Förderung der Online-Medien im Zentrum der Diskussion. Es wurde erstens die Frage gestellt, ob der Bund überhaupt eine Verfassungsgrundlage für eine absatzabhängige Förderung habe. Diese Frage hat auch die SPK aufgeworfen. Zweitens forderte die Kommission einen Zusatzbericht mit konkreteren Aussagen zur Umsetzung dieser Online-Förderung. Das Departement entwickelte, etwas in Eile, ein Modell und lieferte dieses der Kommission nach. Dennoch kam eine knappe Mehrheit der Kommission zum Schluss, dass es sinnvoll ist, das Paket aufzuschnüren. Die Teile 1, Postgesetz, und 2, RTVG, die im Grundsatz unbestritten sind, sollen rasch behandelt werden, um die Medienhäuser bald entlasten zu können. Der Teil 3, die Online-Förderung, soll vertieft diskutiert werden, weil es ein Paradigmenwechsel ist. Erstmals würde die publizistische Leistung direkt staatlich mitfinanziert.

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit muss dieser Schritt gut überlegt sein. Sie möchte zur Frage der Verfassungsmässigkeit weitere Anhörungen durchführen. Sie möchte alternative Unterstützungsmodelle prüfen, und der bestehende internationale Vergleich soll erweitert werden.

Eine Minderheit sieht keine Notwendigkeit für weitere Abklärungen. Sie findet, die Unterstützung der Medien sei nötig, die Frage der Verfassungsmässigkeit werde überhöht und das Paket sei ausgewogen. Sie beantragt deshalb, den Entwurf 1 an die Kommission zurückzuweisen, damit diese das Paket integral berät.

Wir alle haben in den letzten Tagen mit Telefonen und E-Mails die Sorgen der Verlage zu spüren bekommen. Dazu erlaube ich mir folgende Bemerkung: Wenn Sie wollen, dass die Verlage rasch zusätzliche Unterstützung erhalten, sollten Sie der Aufteilung zustimmen. Ich erwarte im Fall einer Rückweisung des Medienpakets eine komplizierte Detailberatung mit ungewissem Ausgang.

Im Namen der Kommission empfehle ich Ihnen daher, den Anträgen der Mehrheit zu folgen.

Borloz Frédéric · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

Dans son message, le Conseil fédéral relève encore une fois que, dans une démocratie, des médias indépendants et diversifiés remplissent une fonction étatique et politique importante. Or, la situation économique des médias se détériore, car les recettes des publicités et des abonnements sont en baisse constante. Même si les recettes des médias en ligne augmentent, les médias nationaux n'en profitent pas. Cette hausse est sans commune mesure avec la situation connue jusqu'à aujourd'hui. L'arrivée non seulement des GAFA, mais aussi des chaînes étrangères qui offrent de la publicité en Suisse, change complètement le paradigme de financement des éditeurs ainsi que leur modèle d'affaires. Le Conseil fédéral envisage donc des mesures d'aide aux médias rapidement réalisables, ce qu'il nous propose en l'occurrence.

La commission s'est déjà prononcée à une reprise sur cette question. En décembre dernier, la commission vous a proposé de soutenir l'initiative parlementaire Engler 18.479, "Soutenir la transformation numérique de la presse", qui visait précisément à renforcer les aides indirectes aux médias, et de rejeter les motions visant des modifications constitutionnelles, notamment liées aux médias et à la définition des médias dans la Constitution. Vous avez suivi la commission, c'est-à-dire que vous avez dit oui au renforcement indirect et non aux modifications de la Constitution. Dès lors, cela a aussi guidé un tout petit peu nos positions.

Revenons au projet du Conseil fédéral, qui comporte trois volets. D'abord, le volet 1, à savoir la modification de la loi sur la poste: il s'agit du développement des aides indirectes pour la presse régionale et locale en abonnement, de la suppression du plafonnement du tirage à 40 000 exemplaires et de l'augmentation des rabais accordés. La contribution fédérale passerait de 30 à 50 millions de francs. Seraient également concernés les journaux qui font partie d'un réseau de publication et dont le tirage moyen est supérieur à 100 000 exemplaires.

C'est là qu'intervient la solution du Conseil des Etats, qui vise à soutenir également la presse dominicale et la distribution matinale, acceptée d'ailleurs par votre commission.

Le volet 2 concerne la modification de la loi fédérale sur la radio et la télévision. Il s'agit du développement des mesures existantes en faveur des institutions de formation, des agences de presse et des organismes d'autorégulation, ainsi que des investissements dans les nouvelles technologies de l'information, en particulier dans les projets informatiques mis à disposition de toute la branche.

Le volet 3 concerne la création d'une nouvelle loi sur l'aide aux médias en ligne. Ces derniers se développent de manière impressionnante et sont certainement l'avenir de la presse. Mais force est de constater que les gens sont peu enclins à payer pour obtenir leur contenu et que les publicités sont également peu rémunérées.

Le volet 3 doit être considéré comme une aide directe aux médias, ce que vous n'avez pas voulu adopter il y a quelques mois encore. La Commission des institutions politiques s'est prononcée sur ce projet, et c'est elle qui, la première, a mis le doigt sur la possible inconstitutionnalité de cette proposition, c'est-à-dire notamment de l'aide directe aux médias. Cette inconstitutionnalité potentielle a retenu aussi l'attention de votre commission qui, comme l'a dit mon préopinant, n'a pas du tout l'intention de faire traîner les choses. Elle vous propose en fait une solution rapide, qui consiste à dire oui au paquet sur lequel on s'était déjà quasiment mis d'accord - en tout cas sur l'idée - il y a plusieurs mois, qui consiste à pouvoir soutenir indirectement les médias. Cela correspond à la pratique que nous avons dans notre pays, aux lois en vigueur et à l'esprit de la Constitution.

Mon préopinant et moi-même espérons aller le plus vite possible et traiter la question de la constitutionnalité du volet 3, soit la question de l'aide directe aux médias électroniques. En parallèle, nous souhaitons aussi avoir un débat de fond - et le temps nécessaire à cette fin - pour faire une pesée d'intérêts sur cette nouvelle aide, qui devient une aide directe. C'est, fondamentalement, un changement de paradigme. Mais, en tout cas, de la part de la commission, il n'y a eu à aucun moment une volonté de ralentir l'examen du projet: nous voulons aller vite, et c'est la meilleure façon que l'on a trouvée pour y arriver.

Donc la commission, à une très forte majorité de ses membres, vous propose d'entrer en matière et, à une majorité un peu moins importante, de scinder le projet - j'y reviendrai dans un instant.

Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Sie haben es von den Kommissionsberichterstattern gehört: Wir haben hier mit dieser Riesenvorlage ein eigentliches Sammelsurium verschiedenster Anliegen vor uns - oder man könnte auch sagen: einen schönen Geschenkkorb, in dem für jeden Geschmack etwas drin ist.

Diese Vorlage hat, wie es erwähnt worden ist, vier verschiedene Teile: das Postgesetz, das die Printmedien betrifft, und das Radio- und Fernsehgesetz, das Radio und Fernsehen betrifft. Dann gibt es etwas ganz Neues, das Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien, und einen weiteren Teil - das ist aus unserer Sicht der wichtigste -, die Präzisierung von Artikel 70 Absatz 2 des Radio- und Fernsehgesetzes. Hier geht es überhaupt nicht um Medienförderung, sondern hier geht es um die Beendigung eines rechtswidrigen Zustandes. Die Steuerverwaltung erhebt von Arbeitsgemeinschaften Radio- und Fernsehabgaben, obwohl das nie unsere Meinung, die Meinung des Gesetzgebers, war. Da komme ich mir schon etwas vor wie in einer Bananenrepublik, wenn man eine so wichtige Sache in ein Förderungspaket einpackt, obwohl es sachlich überhaupt nichts miteinander zu tun hat.

Wie toll die Zustände sind, in denen wir leben, sehen Sie an der übernächsten Vorlage, bei der es um die Rückvergütung der rechtswidrig erhobenen Mehrwertsteuer auf die Billag-Gebühren geht. Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich.

Wir sind der Auffassung, dass diese Riesenvorlage so nicht beraten werden kann aus den Gründen, die auch schon die Kommissionsberichterstatter genannt haben. Es ist im Grundsatz schon sehr gefährlich, Geld in dieser Grosszügigkeit, wie Sie das hier vorsehen möchten, zu verteilen. Ich sage es einfach all jenen, welche immer wieder die Landwirtschaft kritisieren: Wenn Sie diesem Paket ernsthaft zustimmen möchten, müssen Sie in Zukunft nie mehr irgendetwas zu Subventionen sagen. Der Subventionsmechanismus, den Sie hier installieren wollen, ist absoluter Irrsinn. Wir laufen in eine Situation hinein, in der dasjenige Unternehmen am Schluss gewinnt, das am meisten Subventionen abholt. Das ist nicht gerade die Form wirtschaftlichen Wettbewerbs, die ich mir vorstelle und die ich mir wünsche.

Der schwierigste Punkt in dieser Vorlage ist der, dass zur Förderung der Online-Medien gar keine Verfassungskompetenz besteht. Das war bis vor einigen Jahren auch völlig klar. Der Bundesrat hat es auch entsprechend formuliert, als es vor acht Jahren um eine Motion der Staatspolitischen Kommission zur Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktion der Medien ging. Der Bundesrat hat sich dahingehend geäussert, dass man das so nicht wolle, aber allenfalls später eine Verfassungsbestimmung schaffen könnte, um die nötige Bundeszuständigkeit für eine direkte Medienförderung zu schaffen.

Diese Punkte gilt es sehr ernst zu nehmen. Ich habe kein Problem damit, wenn Sie verschiedene Meinungen haben und hier die Medien fördern möchten. Doch was nicht angeht, ist, dass wir hier Gesetze beschliessen, für welche wir keine verfassungsmässige Zuständigkeit haben; dagegen wehren wir uns.

Sie müssen auch einmal schauen, wie das dann herauskommt, wenn Sie beginnen, Online-Portale zu fördern. Hier ist mir eine Aussage von Professor Otfried Jarren, damals Präsident der Eidgenössischen Medienkommission, ins Auge gestochen, der vorgeschlagen hat, dass man doch ein eigenes Label machen könnte, um dann entsprechend zu entscheiden, welches Online-Portal nun Förderungsgelder erhalten solle und welches nicht, ein Label, das zeige, dass man professionelle Standards habe und nach den Regeln der Kunst arbeite. Stellen Sie sich das einmal vor. Die Bundesverwaltung sagt dann: "Ihr seid gut, ihr macht schöne Berichte; ihr seid weniger gut, ihr seid vielleicht zu kritisch" - und dann wird das Geld nach dem Gutdünken der Verwaltung verteilt. Das sind ganz, ganz heikle Situationen, in die wir da hineingeraten. Das ist einer direkten Demokratie unseres Erachtens nicht würdig. Das müssen wir genauer anschauen.

Wir bitten Sie zunächst einmal, hier nicht einzutreten, weil wir das Gefühl haben, dass wir mit dieser Vorlage völlig auf dem falschen Weg sind - das kommt nicht gut. Doch was ganz wichtig ist: Wenn Sie diese Punkte trotzdem diskutieren wollen, lehnen Sie diese Rückweisung ab. Das ist eine Art Rettungsaktion, wie es auch schon von den Kommissionssprechern gesagt worden ist. Wenn Sie der Auffassung sind, die indirekte Presseförderung und die Regeln, die im RTVG gelten, sollten weitergeführt werden, und wenn Sie meinen, dass man die Privaten dort etwas stärken sollte, dann müssen Sie diese Rückweisung ablehnen; dann kann das passieren. Doch wenn Sie die Vorlage zurückweisen, gibt es erstens eine riesige Verzögerung. Das sage ich auch an die Adresse all der Verlage, die in den letzten Tagen herumtelefoniert haben. Zweitens wird das ganze Paket von uns entschieden bekämpft werden.

Pasquier-Eichenberger Isabelle · Mit-F · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo dei Verdi

Je représente une courte minorité de la Commission des transports et des télécommunications qui s'oppose au partage de mesures visant à soutenir les médias et qui considère qu'il faut voter conjointement les mesures destinées à la presse, aux radios et télévisions privées, ainsi qu'aux médias numériques. Car malgré ce qui a été dit par les rapporteurs, nous craignons fortement que, sinon, le soutien aux médias numérique soit enterré.

Si cette minorité de la commission est courte, elle relaie néanmoins la proposition de la majorité des acteurs concernés. Vous avez toutes et tous reçu lundi un appel venant de dix associations qui vous demandent de voter contre le fractionnement de l'aide aux médias et pour le renvoi en commission, avec l'objectif de renforcer la diversité du paysage médiatique et la qualité des analyses publiées. Ces dix associations représentent à la fois les éditeurs de la presse quotidienne, que ce soient les médias traditionnels ou ceux qui se définissent comme indociles, les détenteurs de radios et de télévisions privées ainsi que les associations de journalistes et les syndicats.

La crise qui touche les médias, vous la connaissez, nous en avons déjà parlé en mai dernier lorsque vous avez largement approuvé les motions de notre commission et accordé un soutien à la presse, ainsi qu'aux radios et télévisions privées. Vous avez soutenu cette aide d'urgence, mais vous avez aussi demandé au Conseil fédéral d'accélérer la présentation de son train de mesures afin d'apporter un soutien durable à cette branche, qui est confrontée à une crise profonde.

Depuis le début des années 2000, en effet, la presse a perdu deux tiers de ses recettes publicitaires. Plus de 2000 postes de travail ont été supprimés au cours des dix dernières années, et la Commission fédérale des médias évalue que, d'ici à la fin de cette décennie, le tirage global de la presse aura diminué de deux tiers.

La volonté de payer diminue, mais pas celle de lire, indique le rapport sur les perspectives des médias. Le constat est donc clair: diminution croissante du papier versus augmentation de la lecture en ligne.

La question qui se pose aujourd'hui est donc simple: considérez-vous comme suffisant de soutenir la presse papier, un modèle qui est de plus en plus délaissé, ou souhaitez-vous contribuer au développement des médias numériques, les médias les plus lus par les jeunes, décrits par mon préopinant Frédéric Borloz comme l'avenir des médias? Par développement, je pense ici non seulement aux questions de support technique, mais aussi et surtout aux enjeux qualitatifs. Car les médias traditionnels jouissent d'une grande crédibilité, tandis que dans le domaine du numérique les défis sont majeurs. Les mises en garde de la Commission fédérale des médias sont claires: elle s'attend à ce que la confiance diminue. Elle craint que l'éthique journalistique et la qualité des médias soit négativement influencée par une trop forte pression du marché. Dans le domaine des médias numériques, elle met en garde contre le risque de manque de séparation entre les contenus publicitaires et les articles journalistiques; la difficulté d'identifier ce qui relève des analyses de journalistes critiques de celles d'influenceurs d'opinion dociles. Avec une conséquence claire: le risque évident d'une perte de crédibilité.

La crédibilité de l'information: voilà un point qui doit particulièrement nous concerner en tant qu'élus. Notre démocratie directe a besoin d'une bonne information des citoyennes et des citoyens, le menu des votations du 27 septembre en témoigne largement.

Le paquet de mesures proposé par le Conseil fédéral, et qui a été voté par le Conseil des Etats en juin dernier, vise justement à encadrer le développement des médias numériques. Il prévoit des règles claires, déontologiques, et fixe des critères calqués sur ceux appliqués à la presse. La diversité est aussi au centre des préoccupations auxquelles cherche à répondre ce projet. Parce qu'il convient de soutenir les groupes nationaux, il est aussi crucial de veiller à ce que l'information régionale et locale, qui est aujourd'hui la plus menacée, soit préservée, et ceci dans toutes les régions linguistiques du pays.

La promotion des médias en ligne est un élément central des mesures et elle est d'autant plus importante pour anticiper l'évolution des marchés et répondre aux habitudes de nos plus jeunes concitoyennes et concitoyens. La supprimer n'est donc pas concevable.

Je vous appelle ardemment à suivre la minorité qui demande le renvoi de l'ensemble du paquet.

Pour revenir sur la constitutionnalité de l'aide aux médias numériques, ce n'est pas un problème, cette question sera rapidement tranchée. Ce n'est pas une raison suffisante pour diviser le paquet. Les réponses sont déjà connues; nous avons demandé un rapport. Nous pourrons aller rapidement de l'avant, même en renvoyant ce point précis à la commission.

Je rappelle que, le 18 juin dernier, le Conseil des Etats a adopté, par 29 voix contre 9 et 3 abstentions, le paquet dans sa globalité.

Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich kann es relativ kurz machen, weil ich die wesentlichen Punkte vorhin schon dargelegt habe.

Aber zu meiner Vorrednerin muss ich schon etwas sagen. Sie haben gesagt, dass die Frage der Verfassungsmässigkeit kein ausreichender Grund sei, um diese Vorlage aufzuspalten. Es ist aber das Zentralste in unserem Land, dass wir Verfassungskompetenzen haben, die grundsätzlich bei den Kantonen liegen. Der Bund darf - Sie müssen Artikel 3 unserer Verfassung noch einmal ganz genau lesen - nur dort tätig werden, wo explizit eine Bundeskompetenz vorliegt. Das hat damit zu tun, dass man hier in diesem Land die Grundwerte der Freiheit und des Föderalismus pflegt. Wir können hier nicht einfach Gesetze machen und sagen, wir hätten jetzt das Gefühl, das sei noch schön, und wir seien zuständig dafür. Da muss ich Ihnen sagen: Da kämpfen wir ganz energisch dafür, dass hier die Spielregeln eingehalten werden. Gerade in diesem Paket zeigt sich, was für eine verlotterte Ordnung wir hier teilweise schon haben.

Aber ich muss Ihnen noch etwas anderes sagen. Dieser Aktivismus, den wir hier im Moment in puncto Medienförderung betreiben, ist aus verschiedenen Gründen gefährlich und kann ins Auge gehen. Erstens sei hier noch einmal klar festgehalten, dass die Unabhängigkeit der Medien - das haben auch schon die Kommissionsberichterstatter gesagt - zentral für eine Demokratie, zentral für einen freien Diskurs ist. Sie wissen alle: Wer inhaltlich unabhängig sein will, muss auch finanziell möglichst unabhängig sein. Hier schlittern wir in eine Situation hinein, in der, ich habe es vorhin gesagt, derjenige den Wettbewerb gewinnt, der am meisten Geld abholt. Wir haben heute Medienhäuser, die sich schon zu über drei Vierteln aus staatlichen Geldern alimentieren. Da darf ich doch, denke ich, mit Fug und Recht fragen, ob man hier wirklich noch von Unabhängigkeit sprechen kann.

Ein zweiter Punkt, der hier auch noch genannt sei, betrifft die Politik des Bundesrates gegenüber der SRG. Wir stellten vor einigen Monaten mit Erstaunen fest, wie plötzlich verkündet wurde, der Gebührenplafond für die SRG gelte nicht mehr. Es hiess, die SRG habe jetzt 50 Millionen Franken mehr pro Jahr, obwohl Bundesrätin Doris Leuthard damals in diesem Saal hoch und heilig das Gegenteil versprochen hatte. Nun schauen Sie einmal, was die SRG mit diesem Geld macht. Frau Wappler sagt, man wolle jetzt ins Internet gehen, man wolle sich an Junge wenden.

Sie geben der SRG also Geld, die SRG investiert es in Bereiche, in denen sie genau diejenigen Anbieter konkurrenziert, die Sie jetzt fördern wollen, weil es diesen, so sagen Sie, gar nicht gutgehe. Das ist eine völlig widersprüchliche Politik, die Sie hier betreiben. Wenn schon, müssen Sie endlich einmal den Service public genau definieren. Sie müssen der SRG sagen, was sie zu tun hat, und Sie müssen aufhören, dort immer mehr Geld hineinzuwerfen. Dann schaffen Sie die Rahmenbedingungen, damit sich Private im Markt etablieren und Angebote machen können, die dem Publikum gefallen.

Auch die Debatte, die wir im Kulturbereich geführt haben, zeigt die Widersprüchlichkeit Ihres Verhaltens. Jetzt wollen Sie plötzlich von Streaming-Anbietern wie Netflix Steuern erheben. Das ist doch völlig absurd. Denjenigen, welche wirtschaftlich Erfolg haben, will man das Geld wegnehmen. Man will es jenen zuschaufeln, welche sich im Nirgendwo bewegen und Angebote machen, die vielleicht auf weniger Interesse stossen. Das, was hier abgeht, ist gefährlich. Dieser vorweihnachtliche Basar behagt uns nicht. Wir meinen, dass wir hier etwas Ordnung hineinbringen müssen.

Darum: Teilen Sie diese Vorlage auf! Wir haben gesagt: Okay, wir machen mit, wenn Sie das weiterführen möchten, was im Postgesetz und im RTVG festgehalten ist. Es geht aber nicht an, dass wir hier über Bereiche diskutieren, für die uns die Kompetenz fehlt. Da müssen die Regeln eingehalten werden. Zuerst ist hier die Diskussion über die Verfassungskompetenz zu führen.

Aebischer Matthias · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista

Nach dem Votum von Kollege Rutz lese ich Ihnen kurz Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung vor: "Die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen sowie über andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist Sache des Bundes." Das Bundesamt für Justiz hat das mehrfach abgeklärt, hat Expertisen erstellt und hat gesagt, dass das, was wir heute diskutieren, verfassungskonform ist. Wenn jetzt Kollege Rutz sagt, das sei nicht so, dann stimmt das einfach nicht.

Die Meinungsäusserungsfreiheit ist unbestritten der wichtigste Gradmesser einer Demokratie. Sie ist die Basis für Publikationen aller Art. Ein zweiter wichtiger Gradmesser für eine Demokratie ist die Medienvielfalt: Grosse Medienvielfalt heisst grosse Meinungsvielfalt, heisst starke Demokratie.

Diese Medienvielfalt hat in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten stark gelitten. Wegen fehlender Werbeeinnahmen und einer tieferen Zahlungsbereitschaft der Kunden sind viele Publikationen von der Bildfläche verschwunden. Es gibt sie nicht mehr, oder sie wurden von den grossen Medienhäusern aufgekauft.

Die Problematik des Medienschwundes wurde bereits von der damaligen Bundesrätin Doris Leuthard erkannt. Sie und ihr Team erarbeiteten auf der Basis der heutigen Gesetzgebung ein Mediengesetz. Die Geschichte dieses Mediengesetzes kennen Sie alle hier im Saal: Die Vernehmlassung war katastrophal, die betroffenen Branchen waren geschlossen dagegen.

Die Nachfolgerin von Bundesrätin Leuthard, Bundesrätin Sommaruga - sie sitzt heute da -, entschied sich deshalb, zurück auf Feld eins zu gehen und zusammen mit allen Stakeholdern ein neues Medienpaket aufzugleisen. Es ist ein Paket, das erstens den verbleibenden Zeitungen und Zeitschriften unter die Arme greift, zweitens die zukunftsgerichteten Online-Medien fördert und drittens allgemeine Massnahmen zugunsten der elektronischen Medien beinhaltet.

Alle machten mit bei der Erarbeitung dieses Medienpaketes. Sie haben nicht nur mitgemacht, alle tragen auch das Ergebnis mit: die Verlage, die Online-Verbände, die Gewerkschaften, die Radio- und Fernsehstationen, die Eidgenössische Medienkommission. Wir haben mit allen in der Kommission gesprochen. Alle setzten sich für das neue Medienpaket ein, und zwar für das ganze Paket.

Beim Hearing vor zwei Monaten hier in diesem Saal erklärte z. B. der Präsident des Verbandes Schweizer Medien, Pietro Supino: "Wir vom Verlegerverband sind der Meinung, dass es ein ausgewogenes Paket ist, und ersuchen Sie deshalb, dass Sie es in der Gesamtheit so verabschieden. Für uns ist es wichtig - und das gilt insbesondere für die indirekte Presseförderung -, dass es schnell geht." Das hat Pietro Supino hier gesagt.

Man kann sich fragen, warum es diesen breiten Rückhalt gibt. Er ist darauf zurückzuführen, dass erstens die vorgeschlagenen Massnahmen wirken, zweitens die Unabhängigkeit der Medien nicht angetastet wird und drittens alle Medien profitieren und nicht nur ein paar grosse.

Nun wissen Sie alle, dass rund um die entscheidende Sitzung der KVF-N, also unserer Kommission, einzelne Grossverleger ihre Haltung kurzfristig geändert haben. So ist dann auch die Abspaltung der Online-Förderung zustande gekommen. Die überraschende Kehrtwende einzelner Akteure soll und darf uns aber nicht beeindrucken. Denn wir sind das Parlament, wir machen die Gesetze für das ganze Land und nicht nur für ein paar wenige Grossverleger. Hier im Parlament darf es nicht um die Jahresrechnung von einzelnen Konzernen gehen. Hier geht es um die Medienvielfalt. Wir wollen, dass die Bevölkerung auch in Zukunft Zeitungen und Online-Portale hat, die über ihre Region berichten. Wir müssen deshalb den Blick fürs Ganze haben, und dazu gehören auch die vielen kleineren und mittleren Verlage und natürlich auch die Online-Medien. Sie alle sind wichtig dafür, dass wir eine lebendige Medienlandschaft in allen Regionen erhalten können, und sie alle unterstützen die Vorlage nach wie vor zu hundert Prozent. Die SP jedenfalls setzt sich für eine grosse Meinungsvielfalt, für eine grosse Medienvielfalt, für eine starke Demokratie ein.

Das heisst, wir unterstützen beim Eintreten geschlossen die Minderheit Pasquier. Wir wollen das ganze Medienpaket inklusive die Online-Förderung. Mit einer Medienförderung im Jahre 2020, welche nur für die Zeitungen, für Radio und TV bestimmt ist, nimmt das Parlament seine Verantwortung nicht wahr. Das ist keine zukunftsgerichtete Medienpolitik.

Candinas Martin · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Unabhängige, vielfältige Medien erfüllen eine wichtige staats- und demokratiepolitische Funktion. Davon ist die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP überzeugt. Die wirtschaftliche Situation der Medien verschlechtert sich aber zunehmend. Die Zeitungen verlieren kontinuierlich Werbe- und Abonnementseinnahmen. Gemäss Schweizer Medien sind die jährlichen Werbeeinnahmen heute um mehr als eine Milliarde Franken pro Jahr tiefer als vor zehn Jahren, oder anders gesagt: Die Inserateeinnahmen pro Jahr wurden in dieser Zeit mehr als halbiert. Mit diesen Geldern wurde früher die journalistische Arbeit finanziert. Diese Zahlen zeigen, dass ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien unumgänglich ist. Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP lehnt den Minderheitsantrag auf Nichteintreten deshalb einstimmig ab.

Betreffend Aufteilung der Vorlage wird die Mehrheit der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP die Minderheit Pasquier unterstützen. Das Geschäft soll an die Kommission zurückgewiesen werden mit dem Auftrag, den vom Bundesrat unterbreiteten und vom Ständerat bereits angenommenen Entwurf integral vorzuberaten und dem Rat zu unterbreiten, dies aus den folgenden vier Gründen:

1. Bei dieser Vorlage geht es, wie der Name sagt, um ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien. Ein Paket soll nicht unnötig aufgeschnürt werden. Das Paket besteht aus drei Säulen: a. Das Postgesetz soll revidiert und damit die bestehende indirekte Presseförderung erweitert werden. b. Mit der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen soll die Unterstützung für die journalistische Ausbildung und die Nachrichtenagenturen sowie die privaten Radio- und Fernsehstationen verstärkt werden. c. Online-Medien sollen gefördert werden.

2. Auf Antrag der Mitte-Fraktion musste das BAKOM die vagen und schwammigen Erläuterungen zur Umsetzung der Online-Förderung für unsere Kommission in einem Zusatzbericht präzisieren und konkretisieren. Die hauptsächlichen Nutzniesser der neuen Förderung werden gemäss diesem Zusatzbericht die bisherigen Medienhäuser sein, die neben den klassischen Angeboten digitale Angebote aufbauen. Dies sind insbesondere Zeitungsherausgeber mit E-Paper, bezahlungspflichtige Online-Portale und Apps sowie einige Portale, die ihre Inhalte ausschliesslich online anbieten. Der Aufbau von attraktiven Online-Angeboten als Ergänzung zu den Zeitungen soll insbesondere den Regionen zugutekommen. Die kontinuierliche Reduktion der lokalen Berichterstattung der letzten Jahre soll damit aufgehalten werden.

3. Die Förderung von Online-Medien wird auf Bezahlangebote beschränkt, und das Modell wird indirekt anhand der Publikumseinnahmen ausgestaltet. Es wird keine Leistungsaufträge geben. Die redaktionelle Freiheit bleibt gewahrt. Es sind nur Medien förderberechtigt, die eine gewisse Mindestauflage und einen Mindestumsatz nachweisen können. Damit werden die Medien nicht nur auf dem bisherigen Distributionskanal der physischen Zeitungen, sondern auch im Online-Bereich entlastet, um im zukunftsträchtigeren Kanal attraktive Angebote machen zu können. Die Folgen des Strukturwandels können so abgefedert werden. Das Ziel muss sein, dass flächendeckend inhaltlich und preislich attraktive Online-Angebote aufgebaut werden. Gerade für den Erhalt der Medienvielfalt ist es wichtig, dass jetzt auch die kleinen Zeitungen den Schritt in die digitale Welt vornehmen können. Die Online-Förderung, die auf zehn Jahre befristet wird, unterstützt diese Transformationsphase massgeblich.

4. Etwas zur Fairness: Die sechs grössten Verlage werden fast drei Viertel der zusätzlichen Presseförderung erhalten. Es sind somit vorwiegend die Grossen, die davon profitieren. Auch bei der Online-Förderung werden diese, auch mit starker Degression, wohl die Hälfte der vorgesehenen 30 Millionen Franken erhalten. Trotzdem ist die Verteilung im Zusatzbericht des BAKOM so konstruiert worden, dass die kleinen und mittleren Verlage im Verhältnis viel stärker unterstützt werden als die grossen. Jene Verlage, welche für den so aufwendigen Lokal- und Regionaljournalismus stehen, profitieren also am meisten. Von diesem Medienpaket profitieren somit alle Medienhäuser. Wir stärken die Presselandschaft Schweiz insgesamt.

Aus diesem Grund bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Mitte-Fraktion, die Minderheit Pasquier zu unterstützen und das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, den vom Bundesrat unterbreiteten und vom Ständerat bereits angenommenen Entwurf integral vorzuberaten und dem Rat zu unterbreiten.

Schlatter Marionna · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi

Eine lebendige und vielfältige Medienlandschaft ist lebenswichtig für unsere Demokratie. Sie können auch abstimmen gehen, wenn Sie nicht wissen, worum es geht. Aber wir können nur gute, demokratisch legitimierte Entscheide haben, wenn diese auf der Basis von Informationen und Wissen gefällt werden. Eine kritische und vielfältige Berichterstattung macht unsere Abstimmungsergebnisse verlässlich und stärkt das Vertrauen in die Politik - und genau dieses Vertrauen wollen wir für den Erhalt des sozialen Friedens fördern. Es liegt in unserer Verantwortung, die Rahmenbedingungen so zu definieren, dass unsere Medienlandschaft funktioniert. Funktionieren heisst, dass es eine vielfältige Berichterstattung auf lokaler und regionaler Ebene gibt und dass Konkurrenz durch Vielfalt zur publizistischen Qualität beiträgt.

Der "Surentaler", "Oberwiggertaler", "Oberaargauer", die "Wochenzeitung A", "Le Régional", "Micros", "Rhone-Zeitung" - das sind alles Publikationen, welche in diesem Jahr eingestellt worden sind. Sie sind Zeugen des Strukturwandels in den Medien, Zeugen davon, dass sich der Inseratemarkt innert kurzer Zeit so verändert hat, dass die Quersubventionierung redaktioneller Arbeit durch klassische Werbeinserate nicht mehr funktioniert. Wer überleben will, muss zentralisieren und effizienter werden.

Was bedeutet Effizienz im Kontext journalistischer Arbeit? Sie bedeutet, weniger Zeit zu haben, um Artikel zu produzieren. Man hat weniger Zeit, um Recherchen zu betreiben, man hat weniger Mittel, um ein Korrektorat zu beschäftigen. Das bedeutet mehr Fehler und weniger Fakten. Zusammengefasst: mehr Klicks für weniger Qualität. Es besteht Handlungsbedarf, und ich bin froh, können wir heute einige kleine Nägel einschlagen.

Die grüne Fraktion unterstützt Eintreten und fordert mit der Minderheit Pasquier die Rückweisung an die Kommission, um das Paket mit den verschiedenen Massnahmen beisammen zu lassen. Denn dass diese Vorlage verschiedene Gesetze und Vorlagen verknüpft, ist eine Stärke und keine Schwäche. Sie ist Ausdruck davon, dass die Medienlandschaft sich verändert. Wir wollen kein Ballenberg, indem wir nur abonnierte Printzeitungen fördern, sondern wir wollen auch motivieren, um in die digitale Transformation zu investieren und Neues auszuprobieren. Die Verknüpfung der verschiedenen Massnahmen ermöglicht so etwas wie Technologieneutralität und gleich lange Spiesse. Und nein, dieses Massnahmenpaket löst nicht alle Probleme in der Medienbranche. Transformation und Innovation müssen trotzdem passieren.

Es ist genau diese Innovation, welche wir mit dem neuen Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien unterstützen. Es sind Projekte, die nicht online sind, weil man halt auch online sein muss. Es sind Projekte, welche frei sind von den Zwängen der Quersubventionierung zwischen Print und Online. Wie sonst, wenn nicht so, können wir beeinflussen, dass die Meinungsbildung im Netz nicht nur den sozialen Medien und Algorithmen überlassen wird, sondern dass unsere Vorstellung von publizistischer Vielfalt und Qualität in den Weiten des Web ihren Platz findet?

Die Online-Förderung ist für uns Grüne darum ein zentraler Bestandteil der Vorlage. Wir werden das Massnahmenpaket heute nur unterstützen, wenn die Online-Förderung Teil davon bleibt. Im Jahr 2020 geht es nicht an, einseitig nur gedruckte Zeitungen zu fördern und sich vor der Digitalisierung zu verschliessen.

Ich fasse zusammen: Die Stärke des vorliegenden Massnahmenpakets ist, dass es einerseits die klassischen Zeitungen stärkt, sich andererseits aber dem gesellschaftlichen Wandel und der Digitalisierung nicht verschliesst. Niemand weiss, wie die Medienlandschaft in zehn, zwanzig Jahren aussehen wird. Wir legiferieren heute nicht für ein halbes Jahrhundert; das ist allen klar. Das Massnahmenpaket, Kollege Rutz, ist kein Aktivismus: Es ist eine Nothilfe, die Transformation und Innovation erst ermöglicht. Was die Zukunft bringt, weiss niemand. Aber wir wissen, dass wir heute eine Unterstützung der Medien beschliessen müssen - der Demokratie zuliebe.

Treten Sie auf die Vorlage ein und unterstützen Sie den Rückweisungsantrag Pasquier, damit zusammenbleibt, was zusammengehört!

Wasserfallen Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale

Es ist so, die Medienlandschaft ändert sich rasant. Der Weg führt vom Print- hin zum Online-Bereich. In den letzten zehn Jahren sind es etwa 1,2 Millionen Leserinnen und Leser, die weniger Print lesen. Dafür gibt es eine Million mehr Online-User. Hingegen ist es auch so, dass zum Beispiel gerade im Werbemarkt immer noch die stolze Summe von rund 2,2 Milliarden Franken umgesetzt wird. Davon geht 1 Milliarde Franken in die gedruckte bzw. in die Online-Presse. Das können Sie den Factsheets des Verbands Schweizer Medien entnehmen.

Hingegen ist die Ausgangslage im TV- und Radiobereich ganz anders. Es ist eben nicht so, wie vielfach gesagt wurde, dass überall in der ganzen Medienlandschaft die gleichen Probleme vorherrschen. Bei TV und Radio fallen vor allem die Marketing- und Sponsoringeinnahmen weg. Die beste Hilfe, die man diesen Medienhäusern bieten könnte, besteht darin, möglichst rasch wieder zur Normalität überzugehen, indem Anlässe und Events wieder zugelassen werden. Das ist für diese Medienhäuser wichtig.

Wenn wir dieses Medienpaket anschauen, dann stellen wir einfach fest, dass der Teil Förderung der Online-Medien völlig unterschiedlich beurteilt wird. Man ist sich nicht einig. Es herrscht eine grosse Uneinigkeit, wie man fördern soll und ob man fördern soll. Es ist unklar, ob das Ganze überhaupt verfassungsmässig richtig ist, ob die Konzepte stimmen, ob man nur für Bezahlangebote im Online-Bereich eine Förderung beschliessen soll usw.

Diese grosse Uneinigkeit ist in den anderen zwei Gesetzgebungspaketen, im Postgesetz und im RTVG, nicht vorhanden. Beim Postgesetz haben wir es geschafft, Lösungen bis hin zur Frühzustellung zu finden. Es war speziell, dass am Schluss ausgerechnet die sozialdemokratische Fraktion das Postgesetz aus irgendwelchen Gründen ablehnte. Offenbar traut man den eigenen Worten über die Presseförderung nicht. Man hat es am Schluss abgelehnt. Ich weiss nicht, warum, denn man hat noch zusätzliche Gelder verlangt. Das RTVG wurde komplett vorberaten. Dort hat man auch Kompromisse gefunden. Die Änderungen sind - wie beim Postgesetz auch - im Parlament überhaupt nicht bestritten. Sie werden hier durchgehen.

Das Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien führt hingegen zu grossen Unstimmigkeiten. Das ist doch nicht sinnvoll. Ich appelliere an diejenigen, welche jetzt das Paket wieder zusammenführen wollen: Wir haben zwei Drittel dieses Pakets durchberaten. Wenn Sie die Vorlage jetzt wieder zurückweisen, geht das Ganze auf Feld eins zurück. Dann beraten wir noch einmal die ganze Vorlage. Alle beschlossenen Kompromisse, die wir gemacht haben, werden hinfällig. Man wird wieder bei Artikel 1 des Postgesetzes anfangen. Das ist kaum sinnvoll. All jenen, die sagen, man solle jetzt rasch eine Entscheidung herbeiführen, muss ich entgegnen: Wenn Sie die Vorlage zurückweisen, dann verlieren Sie im Minimum ein Quartal an Beratungszeit. Es würde dauern, bis der letzte Artikel und Buchstabe des Bundesgesetzes über die Förderung von Online-Medien wieder durchberaten ist.

Auch die SPK-N hat uns wärmstens empfohlen, dieses Paket aufzuteilen. In dem Sinne gibt es zwei wichtige Komponenten, die aufzeigen, weshalb eine Aufteilung sinnvoll ist. Erstens dient das der Mehrheitsfähigkeit. Wenn dann die einen mit der indirekten Presseförderung, die anderen mit dem höheren Gebührensplitting im RTVG und die Dritten mit der Online-Medienförderung nicht einverstanden sind, gibt es eine mittlere Unzufriedenheit. Dann droht das ganze Paket abzustürzen. Erinnern wir uns doch an die AHV-Vorlage, bei der man alle drei Säulen irgendwie in einem Paket zusammenzog. Am Ende des Tages sind sich alle uneinig, und das Ganze stürzt ab. Das wollen wir hier nicht; wir wollen vielmehr lösungsorientiert und in einem gewissen Tempo vorgehen. Das können Sie nur machen, wenn Sie diese Vorlage aufgeteilt lassen, weil auch die Thematiken sehr heterogen sind. Anschliessend können wir uns dann in der Kommission detailliert und fokussiert - ich betone: fokussiert - auf die Förderung der Online-Medien konzentrieren. Es gibt Anträge auf die Prüfung der Verfassungsmässigkeit, es gibt Anträge auf neue, alternative, intelligentere Modelle als das, was jetzt im Gesetz vorliegt. Also lassen Sie uns jetzt das Postgesetz und das RTVG-Gesetz beschleunigt beraten. Beginnen wir nicht wieder auf Feld eins.

Es ist übrigens interessant, dass der Verband Schweizer Medien seine Meinung in Bezug auf das Gesamtpaket schon wieder gewechselt hat. Ich habe persönlich auch mit den Leuten diskutiert, und alle sagen - auch beim Verband Schweizer Privatradios -: "Ah ja, du hast eigentlich recht; wenn wir es jetzt beschleunigt durchberaten, stehen wir in Hinsicht auf die Mehrheitsfähigkeit und das Tempo besser da." Der Verband Schweizer Medien hat z. B. die E-Mail, die Sie gestern oder vorgestern erhalten haben, nicht mehr unterzeichnet. Dort hat also ein Meinungsumschwung stattgefunden.

Ich bitte Sie, im Sinne der Lösungsorientiertheit, des Tempos und der Mehrheitsfähigkeit, die Vorlage aufgeteilt zu lassen.

Christ Katja · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo verde liberale

Die Grünliberalen anerkennen die Bedeutung der Medien als vierte Gewalt im Staat. Auch die Herausforderung der Verlage durch die Digitalisierung und den veränderten Werbemarkt steht ausser Frage. Die Unterstützung der Politik darf die notwendige digitale Transformation aber nicht behindern und veraltete Strukturen für Jahre zementieren. Der Ständerat und die KVF-N tun aber genau das: Die gedruckte Presse soll gegenüber heute mit zusätzlichen 70 Millionen Franken jährlich gefüttert werden. Eine gleichzeitige Förderung von Online-Medien wird bewusst ausgeklammert und auf dem Abstellgleis parkiert. Diese Strukturerhaltung ist finanz- und medienpolitisch falsch. Die Grünliberalen bieten Hand für eine aktivere Medienpolitik. Diese muss aber kanalunabhängig erfolgen und zukunftsgerichtet sein. Wir brauchen eine Zukunftsstrategie mit Bandbreite und nicht mit Druckerschwärze.

Eine vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission hat bereits 2014 empfohlen, die indirekte Presseförderung durch eine neue, papierunabhängige Konzeption zu ersetzen. Sie erkannte einen zunehmenden Trend zu einer Mediennutzung, die von Zeit und Raum losgelöst, technisiert, individualisiert und interaktiv ist. Sie empfahl eine technologie- und kanalneutrale sowie direkte Förderung publizistischer Medien.

Einen Schritt in diese Richtung wagen wollte ich mit meiner kürzlich eingereichten Motion, die als Pilotprojekt ein Mediengutscheinsystem für Jugendliche fordert. Die eben eingegangene ernüchternde Stellungnahme des Bundesrates zeigt aber leider wenig Bereitschaft, einer innovativen Systemumstellung auf eine Medienförderung der Zukunft Hand zu bieten. Anstatt in überholte Zustellwege sollten wir in journalistische Qualität und Inhalte investieren. Warum soll noch mehr Geld in die nicht ausgelasteten Druckereien der Verleger gepumpt werden? Weshalb es nicht stattdessen in Medien-Voucher für die Bindung von Neukunden investieren? Wir brauchen neue Konzepte wie differenziert angebotene Paywalls - aus Artikeln diverser Verlage zusammenstellbare, personalisierbare digitale Zeitungen - oder eine Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums.

Mit dem Geld der Steuerzahlenden sollten zukunftsweisende Angebote unterstützt werden, es sollte nicht in ein Druckereimuseum fliessen.

Nun legt der Bundesrat zwar wieder ein Paket zur indirekten Presseförderung vor. Er ergänzt dieses aber zumindest mit einem Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien. Das ist zwar noch nicht das Ei des Kolumbus, aber dennoch ein Schritt in die richtige Richtung. Für die Grünliberalen ist in diesem Paket jedenfalls die Online-Förderung die minimale und auch logische Ergänzung zur indirekten Presseförderung, und dies auch nur während einer Transformationsphase auf dem Weg in eine Medienfinanzierung der Zukunft. Diese muss zwingend kanalunabhängig erfolgen. Aus demokratiepolitischer Sicht sind alle Verbreitungswege gleichwertig. Wichtig ist, dass die Medien auf dem neuen Distributionskanal Online entlastet werden, um dort attraktive Angebote machen zu können.

Ob es uns passt oder nicht: Die Leserschaft der Zukunft ist die Jugend von heute, und diese bewegt und informiert sich im Netz. Das ist die Realität. Wir sind nur bereit, heute zu investieren, wenn wir morgen auch ernten können. Das Ziel besteht darin, dass flächendeckend inhaltlich und preislich attraktive Online-Angebote zur Verfügung gestellt und längerfristig selbsttragende Bezahlschranken aufgebaut werden. Das sollte auch ein Parlament erkennen, das mit einem Durchschnittsalter von über fünfzig Jahren dem täglichen Gang zum Briefkasten durchaus noch etwas abgewinnen kann.

Wir sind deshalb bereit, die indirekte Presseförderung in schlankem Umfang als Auslaufmodell nochmals einige Jahre weiterzuführen. Dies geschieht aber nur unter der Bedingung, dass die Transformation unterstützt wird und ein Anreiz besteht, in zukunftsweisende Kanäle zu investieren.

Wir beantragen deshalb, auf die Vorlage einzutreten und der Minderheit zu folgen, um die aufgeteilte Vorlage wieder als Gesamtpaket zusammenzuführen.

Sommaruga Simonetta · BPR-F · Consiglio federale · Berna

Der Bundesrat hat Ihnen am 29. April 2020 ein Massnahmenpaket unterbreitet, mit dem die Rahmenbedingungen für alle Mediengattungen längerfristig verbessert werden sollen. Sie behandeln dieses Paket als Zweitrat, und es ist, glaube ich, nicht unwichtig, wenn Sie sich auch über die zeitlichen Abläufe Gedanken machen. Der Ständerat hat gewisse Entscheide bereits gefällt. Ich komme nachher noch darauf zurück. Das Massnahmenpaket des Bundesrates besteht aus drei Teilen, und wie gesagt: Der Ständerat hat diese Vorlage bereits beraten, und er hat diese Vorlage als Einheit angenommen, er hat sie nicht aufgeteilt. Ich bitte Sie, das bei Ihren Überlegungen in Bezug auf die zeitliche Fortsetzung auch einzubeziehen. Wenn Sie eine grundlegende Differenz zum Ständerat schaffen, indem Sie die Vorlage aufteilen, wie das Ihre Kommissionsmehrheit vorschlägt, dient das einer zeitlichen Beschleunigung dieser Vorlage sicher nicht.

Ich habe es gesagt, die Vorlage besteht aus drei Teilen:

Der erste Pfeiler entlastet die Tages- und Wochenzeitungen via indirekte Presseförderung. Vorgesehen ist, dass es mehr Ermässigungen gibt, auch für neue Titel. Wir werden das in der Detailberatung dann noch vertiefen. Der Ständerat und auch Ihre Kommission haben noch die Unterstützung der Früh- und Sonntagszustellung hinzugefügt. Sie haben die indirekte Presseförderung noch beträchtlich ausgeweitet.

Der zweite Pfeiler dieser Vorlage sind die allgemeinen Fördermassnahmen im Radio- und Fernsehgesetz. Auch sie sollen ausgebaut werden. Das kommt insbesondere den Privatradios und -fernsehen entgegen. Aber das, was wir Ihnen in diesem Gesetz vorschlagen, dient allen elektronischen Medien. Es geht zum Beispiel auch um die Aus- und Weiterbildung oder um die Förderung von IT-Projekten für alle Medien, die sich im Netz bewegen. Das heisst, von diesen Massnahmen können auch die Gratismedien profitieren.

Dann gibt es schliesslich noch den dritten Pfeiler. Das ist die Unterstützung für die einheimischen Online-Medien. Ich betone: Es geht hier um die einheimischen Online-Medien. Oder ich kann es auch anders ausdrücken: Es geht um die Medien, die heute ihre Angebote auch im Netz anbieten. Mit dieser neuen Förderung können wir den Medien bei der digitalen Transformation helfen. Wir sprechen hier nicht nur von sogenannten reinen Online-Medien, sondern auch von den Medien, die heute zum Beispiel eine Zeitung besitzen, aber wissen, dass ihre jüngere Leserschaft diese Angebote auch im Netz lesen möchte. Deshalb müssen diese jetzt die neuen Angebote aufbauen. Das ist teuer, und das ist vor allem für die mittleren, für die regionalen und für die lokalen Medien eine riesengrosse Herausforderung. Insbesondere für sie machen wir diesen dritten Pfeiler, weil es hier darum geht, diese Transformation zu unterstützen.

Wenn ich in diesen Raum schaue, gehe ich davon aus, dass alle oder die meisten von Ihnen auch E-Paper lesen. Sie organisieren eben Ihre Zeitungen, die Sie vielleicht abonniert haben, mit einem Kombi-Abonnement auf eine Weise, dass Sie sie am Morgen oder unterwegs auch online lesen können. Darum geht es bei dieser Online-Förderung. Deshalb sind bei der Online-Förderung jetzt nicht nur reine Online-Angebote im Fokus, sondern auch diejenigen, die mit Kombi-Abonnementen bereits einen Online-Teil aufbauen und allenfalls auch dort neue Angebote entwickeln. Um sie geht es; es sind die einheimischen Medien, die eben hier Online-Angebote oder neue Angebote aufbauen. Das ist insbesondere für die lokalen und die regionalen Zeitungen eine extrem schwierige Angelegenheit. Bei dieser Transformation wollen wir sie unterstützen. Ich denke, die meisten grösseren Zeitungen haben bereits heute ein Online-Angebot. Aber auch sie wissen, wie schwierig es ist, im Bereich Online Publikumseinnahmen zu generieren. Deshalb sind sie daran, Modelle auszuarbeiten, die auch im Online-Bereich z. B. hinsichtlich ihrer E-Paper-Angebote Publikumseinnahmen generieren. Deshalb gilt die Unterstützung auch für sie.

Es wurde gesagt, dass dieser dritte Pfeiler noch unausgereift sei, dass er kompliziert sei, dass niemand wisse, wie das funktionieren soll. Wir haben es eigentlich sehr klar aufgezeigt: Wir tun das analog zur indirekten Presseförderung. Wir haben die gleichen Kriterien. Wir sagen auch bei der Online-Förderung, bei diesem dritten Pfeiler, dass die Kriterien, die für die indirekte Presseförderung, also für die Zeitungen gelten - für die Papierzeitungen -, auch im Online-Bereich gelten. Es gibt nur eine Unterstützung für diejenigen Publikationen, die eben Publikumseinnahmen generieren, so wie wir das auch bei den Zeitungen geregelt haben. Letztlich findet die Unterstützung für diese Online-Medien analog zu den Zeitungen statt. Wir unterstützen den Transport von Inhalten - also die Frage, wie ich den Inhalt zur Leserin, zum Leser bringe -, der im Online-Bereich elektronisch erfolgt.

In einer Vorlage aus dem Jahr 2020 zu sagen, wir unterstützen Zeitungen weiterhin auch in Zukunft ausschliesslich dort, wo ihre Leserinnen und Leser auf das Papier zurückgreifen, und wir unterstützen all die Leserinnen und Leser nicht, die ihre Zeitungen auf dem Tablet lesen - wenn ich das etwas vereinfacht sagen darf -, weil das digital ist und nicht unter die Presseförderung fällt, ist relativ schwierig zu erklären. Dies ist gerade gegenüber den Leserinnen und Lesern, die eben z. T. für ihre Online-Angebote und für die E-Paper bezahlen, relativ schwierig zu erklären.

Ich bitte Sie deshalb wirklich, auch im Sinne der Transformation, diese drei Pfeiler und damit Ihre Kommissionsminderheit zu unterstützen.

Vielleicht doch noch ein paar Sätze zur allgemeinen Situation der Medien: Die Situation für die einheimischen Medien ist - vor allem das habe ich heute Morgen auch von Ihnen gehört - schwierig. Wir wissen, dass wir die einheimischen Medien für unsere Demokratie brauchen, weil sie einordnen und hinterfragen. Sie stehen aber seit Längerem in einem Strukturwandel. Wir sind hier nicht in einer völlig neuen Situation, sondern dieser Strukturwandel zeichnet sich ab.

Die Werbeeinnahmen für die klassischen Medien brechen weg. Die Presse hat in den letzten zehn Jahren über die Hälfte ihrer Werbeumsätze verloren. Auch die Zahl der Zeitungsabonnemente ist drastisch zurückgegangen. Im digitalen Bereich, wenn man seine News auf dem Tablet liest, ist die Zahlungsbereitschaft der Leserinnen und Leser bis heute ungenügend. Da müssen wir in dieser Transformation auch eine Veränderung herbeiführen. Das geht aber nicht von heute auf morgen.

Die Mediennutzung verschiebt sich zunehmend in den Online-Bereich. Immer mehr Leute lesen ihre Zeitung auf dem Tablet, und die Werbung wandert ins Internet ab - allerdings nicht zu den einheimischen Medien, sondern zu den ausländischen Konzernen wie Google und Facebook. Es ist daher für die einheimischen Medien in diesem digitalen Bereich ganz besonders schwierig.

Deshalb haben wir Ihnen diese drei Teile gemeinsam unterbreitet. Wir bitten Sie, vor allem auch in Hinblick auf den Föderalismus in unserem Land zu berücksichtigen, dass wir die digitalen Angebote insbesondere auch im regionalen und lokalen Bereich brauchen. In unserem Land stimmt man in der Gemeinde wie im Kanton über wesentliche und zentrale Fragen ab. Wenn man dort keine Berichterstattung hat, wenn es dort keine Möglichkeit gibt, dass sich die Menschen eine Meinung bilden, weil sie die entsprechenden Informationen nicht haben, sei es aus der Zeitung auf Papier oder sei es mittels E-Paper auf dem Tablet, ist das schlecht für die demokratische Meinungsbildung, dies vor allem in den lokalen und regionalen Bereichen.

Unser Land ist medienpolitisch sowieso ein schwieriges Pflaster. Wir haben keine nationalen Zeitungen, das gibt es in der Schweiz gar nicht. Wir haben vier verschiedene Sprachen. Man kann also gar keine Zeitung machen, die für alle Landesteile gilt. Diese Kleinräumigkeit ist schwierig, auch für die Finanzierung der Inhalte. Deshalb war die Medienförderung in unserem Land in den letzten Jahren auch absolut unbestritten. Jetzt geht es letztlich nur darum, den Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Ich glaube, ich muss nicht extra betonen, dass die Corona-Krise die Situation für die Medien noch einmal massiv verschärft hat. Aber noch einmal: Es ist ein Strukturwandel, der seit längerer Zeit im Gang ist. Deshalb ist es auch richtig, wenn Sie diesem Strukturwandel jetzt etwas entgegensetzen.

Sie werden mit dieser Vorlage nicht die Welt retten. Sie werden mit dieser Vorlage den Medien nicht sagen, wie sie ihre Zukunft gestalten müssen. Das Einzige, was Sie mit dieser Vorlage tun, ist, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Verlage jetzt rechtzeitig ihre Geschäftsmodelle so aufbauen können, dass sie zukunftsfähig sind. Sie sollen ihre Angebote aufrechterhalten oder sogar noch ausbauen können. Sie sollen das so tun, wie sie das richtig finden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie den Verlagen diese Rahmenbedingungen geben, innerhalb welcher diese ihre unternehmerischen Entscheide dann fällen können.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie, dem Ständerat zu folgen - das hilft, diese Vorlage zu beschleunigen - und damit auch Ihre Kommissionsminderheit zu unterstützen.

Borloz Frédéric · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

Permettez-moi de revenir brièvement sur les positions du Conseil des Etats, car c'est le premier conseil qui a traité cet objet.

Les sénateurs ont refusé de lever le frein aux dépenses pour l'aide directe en faveur des médias, alors qu'ils ont accepté d'entrer en matière sur l'aide en faveur des médias électroniques. En revanche, la Chambre des cantons s'est montrée plus généreuse envers la presse écrite, puisque l'enveloppe prévue par le gouvernement est passée de 70 millions à 120 millions de francs pour ce secteur. L'aide indirecte sera étendue à tous les quotidiens et hebdomadaires en abonnement qui paraissent au moins une fois tous les quinze jours et qui s'adressent à un large public. Les sénateurs ont également décidé, par 35 voix contre 7, d'accorder un rabais pour la distribution matinale de quotidiens, d'hebdomadaires et de journaux dominicaux en abonnement assurée par des organisations de distribution matinale enregistrées. Comme pour la distribution postale, des rabais seront accordés en fonction du tirage. L'enveloppe totale s'élève à 40 millions de francs pour dix ans. Les sénateurs ont également revu la quote-part de la redevance pour les radios et les télévisions. Elle devra atteindre 3 pour cent pour les premières et 5 pour cent pour les deuxièmes. C'est la seule divergence que la Commission des transports et des télécommunications du Conseil national a par rapport à la décision du Conseil des Etats, mais nous visons le même but. J'y reviendrai lors de la discussion par article.

J'aimerais terminer en disant que, lorsque j'écoute Mme Pasquier ou M. Matthias Aebischer, je constate que nous sommes d'accord sur le fond. D'ailleurs, la commission, à une très large majorité, vous invite à entrer en matière, et j'espère que vous le ferez.

Nous ne proposons pas de rejeter le paquet visant à soutenir les médias électroniques, et nous sommes d'accord, sur le fond et dans notre très grande majorité, de soutenir les médias pour favoriser cette transition. Ils sont indispensables à notre démocratie, pour se forger une opinion sur le plan communal, cantonal et fédéral. Sur la forme toutefois - et c'est là la divergence que nous avons -, nous soulevons un certain nombre de problèmes. Parce que tout le monde veut aller vite, nous pensons sincèrement qu'il est préférable de voter les paquets 1 et 2 aujourd'hui. Nous pourrons ainsi aller bien plus vite que s'ils retournent en commission. Mais sur le fond, pour la partie qui consiste au soutien en faveur des médias électroniques, nous souhaitons avoir une analyse constitutionnelle. A ce jour, nous n'avons pas de garanties sur cette constitutionnalité, et Mme la conseillère fédérale ne nous en a pas donné.

Si d'aventure ce paquet devait être non conforme à la Constitution, l'ensemble tomberait, et donc on repartirait de zéro. Je ne pense pas que c'est un risque que souhaitent prendre toutes celles et ceux qui entreront en matière sur ce projet dans un instant, ce à quoi je vous invite.

Kutter Philipp · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Zum Schluss der Eintretensdebatte auch von meiner Seite noch einige Bemerkungen. Ich möchte einige Worte zur Frage der Verfassungsmässigkeit sagen. Kollege Aebischer hat Artikel 93 der Bundesverfassung zitiert und gesagt, man könne sich auf den Standpunkt stellen, es handle sich bei den Online-Medien um "andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung". Darum sei die Online-Förderung verfassungsmässig zulässig. Ich möchte hier doch vermerken, dass diese Frage umstritten ist. Dem Bundesamt für Justiz zum Beispiel ist es nicht ganz wohl bei dieser Auslegung.

In Artikel 93 der Bundesverfassung geht es um Radio und Fernsehen; so lautet die Überschrift. Die Presse ist nicht mitgemeint. Das wird noch klarer, wenn man in der Verfassung weiterliest - was ich sehr empfehle. Im gleichen Artikel steht nämlich in Absatz 4: "Auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, ist Rücksicht zu nehmen." Die verfassungsmässige Zuständigkeit des Bundes wird also aktiv eingegrenzt, die Presse gehört nicht dazu. Um trotzdem einigermassen innerhalb seiner verfassungsmässigen Zuständigkeit bleiben zu können, baut der Bundesrat eine künstliche Mauer. Er sagt einfach, es gebe Online-Medien, die er nach Artikel 93 direkt unterstützen dürfe, und es gebe die Presse, die er nur indirekt unterstützen dürfe. Doch diese Mauer stürzt ein, denn die Trennung von Online und Presse hält einer näheren Betrachtung nicht stand. Die Medienhäuser arbeiten heute sogenannt konvergent. Die Frau Bundespräsidentin selbst hat in ihrem Votum bestätigt, dass der Bund nicht nur die reinen Online-Medien unterstützen wolle, sondern auch etablierte Medienhäuser. Wenn Sie also diesem Gesetz folgen und neu publizistische Arbeit direkt finanziell unterstützen, unterstützen Sie auch die gedruckte Presse. Das ist die logische Folge.

Aus all diesen Gründen ist die Frage der Verfassungsmässigkeit relevant und darf nicht einfach so im Vorbeigehen übergangen werden. Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

Pult Jon · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo socialista

Sehr geehrter Herr Kollege Kutter, Sie haben jetzt gesagt, die Frage der Verfassungsmässigkeit sei nicht abgeklärt worden. Ist Ihnen aber klar, dass wir in der Botschaft auf den Seiten 4531 bis 4533 doch eine klare Auslegung des Bundesrates haben? Das Massnahmenpaket stützt sich auf die überwiegende Mehrheit der Lehre, es stützt sich auf das Bundesamt für Justiz. Es wird wirklich plausibel argumentiert, warum es absolut verfassungsmässig ist. Blenden Sie das einfach völlig aus?

Kutter Philipp · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Ich neige nicht dazu, Dinge auszublenden; besten Dank, Kollege Pult. Die Frage nach der Verfassungsmässigkeit, das ist auch in der Diskussion in unserer Kommission klargeworden, ist nicht so eindeutig beantwortet, wie Sie es auslegen. Die Medienwelt ist in Bewegung. Diese künstliche Mauer, welche der Bundesrat da aufzieht, stürzt ein, bevor sie richtig gebaut ist. Wir haben heute bereits Medienhäuser, die Inhalte produzieren und diese dann auf verschiedenen Kanälen publizieren, sei es in gedruckter Form oder sei es im Internet. Unsere Verfassung trennt aber immer noch zwischen Papier und Radio und Fernsehen; Internet kommt noch gar nicht vor. Da sehen wir doch einfach, dass in dieser Frage vielleicht sogar die Verfassung geändert werden muss. Sie hält jedenfalls der aktuellen Gesetzgebung nicht stand.

Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Herr Kollege Kutter, nur ganz kurz noch einmal zum Vorgehen, wenn Sie dazu noch ein paar Worte sagen könnten. Ich habe etwas gestaunt - Sie wahrscheinlich auch - über die Ausführungen der Bundespräsidentin, welche gesagt hat, man möge doch dem Ständerat folgen und das Paket so belassen, um es zu beschleunigen.

Ist es nicht genau umgekehrt, dass es dann zu erheblichen Verzögerungen kommt, weil eine Rückweisung ja bedeutet, dass man in der Kommission alles noch einmal beraten muss und wahrscheinlich dann frühestens in der Frühjahrssession 2021 darüber sprechen kann?

Kutter Philipp · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Es ist genau so. In den vielen Stellungnahmen und Telefongesprächen, die uns aus den Medienhäusern erreichten, wurde ja gesagt: Schickt das Paket zurück in die Kommission, dann kommt die Unterstützung schneller. Ich muss Ihnen sagen: Das ist vielleicht eine Fehleinschätzung, welche die Verlage da machen. Es wäre gescheiter, die unbestrittenen Teile des Pakets jetzt zügig zu beraten und sich für die Förderung der Online-Medien mehr Zeit zu lassen, um die verschiedenen Fragen zu klären.

Sie müssen auch sehen, dass im Ständerat die Förderung der Online-Medien ebenfalls nur mit sehr knappem Mehr genehmigt wurde. Das Mehr war so knapp, dass die Ausgabenbremse nicht überwunden wurde; sie wurde nicht gelöst.

Sie können sich jetzt einmal vorstellen, wie das weitergeht: Wir werden in unserer Kommission grosse Diskussionen haben, die langwierig sind. Dann kommt der Ständerat hinzu, der diese langwierigen Diskussionen sicher noch verlängern wird. Während all dieser Zeit bleiben auch die anderen, unbestrittenen Teile des Medienpakets im parlamentarischen Prozess hängen.

Wenn Sie also den Medienhäusern jetzt rasch Hilfe zukommen lassen wollen, dann müssen Sie dem Antrag der Mehrheit folgen.

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Nous votons d'abord sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité Rutz Gregor.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 139 Stimmen

Dagegen ... 55 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

La présidente (Moret Isabelle, présidente): La proposition de renvoi de la minorité Pasquier demande le renvoi du projet 1 à la commission, en la chargeant de procéder à l'examen préalable du projet du Conseil fédéral, déjà adopté par le Conseil des Etats, dans son intégralité (pas de division) et de le transmettre ensuite au conseil. Si cette proposition est acceptée, la discussion sur ce projet sera terminée. Si la proposition est rejetée, cela équivaudra à scinder le projet de loi comme le propose la majorité de la commission. Le Conseil fédéral soutient la proposition de la minorité.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 109 Stimmen

Dagegen ... 84 Stimmen

(1 Enthaltung)

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Le projet retourne donc à la commission.