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Rimborso forfettario dell’imposta sul valore aggiunto sul canone di ricezione radiotelevisivo. Legge federale

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Un seul débat a lieu sur l'entrée en matière et la discussion par article.

Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Unsere Kommission hat dieses Sujet beraten, und ich erlaube mir, kurz auf die Ausgangslage einzugehen.

Im April 2015 hat das Bundesgericht festgestellt, dass die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. Es hatten also viele Personen zu viel Radio- und Fernsehempfangsgebühren bezahlt. Im Mai 2015 hat eine Motion Flückiger-Bäni die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage gefordert, um dieses Problem zu lösen. Wir hatten am 1. Januar 2019 einen entscheidenden Systemwechsel, indem wir von der geräteabhängigen zur geräteunabhängigen Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren gewechselt sind. Diese drei Elemente sind massgebend für die vorliegende Gesetzesvorlage.

Die Debatte war demzufolge einfach: Es ging darum, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um das zu Unrecht eingezogene Geld denjenigen, die zu viel bezahlt hatten, zurückzugeben. In diesem Sinne hat der Bundesrat eine einfache, pragmatische Lösung gewählt, indem man eine pauschale Rückvergütung macht statt einer Rückforderung im Einzelfall, was völlig überzogen und bürokratisch gewesen wäre. Die Vorteile dieser pauschalen Rückvergütung sind klar: Es gibt eine Verminderung des Verwaltungsaufwands, es gibt keine Einzelabwicklung, und das heisst, es brauchen von einzelnen Personen auch keine Gesuche eingereicht zu werden. Kurz: Niemand, der von dieser Vorlage betroffen ist, muss ein Gesuch einreichen oder etwas belegen oder beweisen.

Was ist das Resultat unserer Debatte? Das Resultat unserer Debatte ist, dass man bereit ist, 165 Millionen Franken sowie zusätzlich den Zinsausfall in der Höhe von 17 Millionen Franken seit Ende 2018 zurückzubezahlen. Das ergibt eine Gesamtsumme von 182 Millionen Franken, die auf 3,57 Millionen Haushalte aufgeteilt wird. Wenn man das nach einer einfachen Rechnung macht, dann entsteht diesbezüglich eine Rückzahlung pro Haushalt in der Höhe von durchschnittlich 50 Franken.

Woher wird dieses Geld genommen? Dieses Geld wird aus den allgemeinen Mitteln des Bundes genommen. Der Grund dafür ist ganz einfach: Die zu viel einkassierten 165 Millionen Franken wurden von der Bundesrechnung vereinnahmt.

Wer profitiert von dieser Vorlage? Von dieser Vorlage profitieren vor allem die privaten Haushalte. Sie erhalten das Geld mit dieser Pauschalzahlung mittels einer Verrechnung in der nächsten Rechnung der Serafe zurück.

Wer profitiert auch? Das sind die Unternehmen. Sie kriegen zwar mit dieser Vorlage noch nichts direkt zurück, aber der Bundesrat hat sich verpflichtet, diesbezüglich ein einfaches Verfahren zu wählen, damit diesen Unternehmen auch ein Pauschalbetrag zurückerstattet werden kann. Kurzum: Eigentlich profitieren alle, die zu viel bezahlt haben.

Wir haben Differenzen, und zwar eine. Das ist diejenige der Minderheit Pasquier. Sie möchte die Entschädigung von 50 auf 60 Franken erhöhen, und wie man in dieser Session gesehen hat, ist das Geldverteilen durchaus in Mode. Nichtsdestotrotz hat die Kommission diesen Antrag mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Was sagt die Mehrheit? Die Mehrheit ist der Meinung, dass der Durchschnitt von 50 Franken gegeben sei, obwohl die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen zwar eine leicht höhere sei, jene nur für Radio oder nur für Fernsehen aber eine leicht tiefere. Eine Erhöhung auf 60 Franken sei nicht angebracht. Zudem macht die Mehrheit geltend, dass die meisten gar kein Gesuch gestellt hätten und ihr Rückerstattungsanspruch demzufolge verjährt sei. Zu guter Letzt würde dieser Antrag 33 Millionen Franken mehr kosten. Das ist Geld, das man in dieser Höhe nicht eingenommen hat, sondern nur aufgrund dieser Lösung eingibt.

Die Minderheit will, dass man auf das Total der Radio- und Fernsehgebühren in der Höhe von Fr. 58.71 abstellt und diese auf 60 Franken aufrundet. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Pasquier-Eichenberger Isabelle · Mit-F · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo dei Verdi

C'est une pièce en plusieurs actes que je vais vous raconter. Elle commence avec la contestation de particuliers quant à la perception d'une taxe sur la valeur ajoutée sur le montant de la redevance de radio-télévision. Le Tribunal fédéral rend un premier arrêt en novembre 2015. Il considère que la redevance radio-télévision ne devrait pas être soumise à la TVA. Ce jugement a été rapidement mis en oeuvre par la Confédération et Billag, et, depuis 2015, la TVA n'est plus perçue sur la redevance. Mais la Confédération refuse de rembourser l'argent indûment perçu.

Une seconde procédure est donc lancée. Les recourants demandent à être remboursés - cela concerne les années 2005 à 2015. En novembre 2018 - c'est le troisième acte de cette pièce -, le Tribunal fédéral leur donne raison: il juge que la Confédération doit rembourser la TVA perçue entre 2010 et 2015, mais, à ses yeux, la situation antérieure à 2010 est prescrite. La mise en oeuvre de ce jugement se concrétise en avril 2019: le Conseil fédéral propose un remboursement forfaitaire de 50 francs par ménage, une solution simple et efficace, qui décharge les ménages de déposer une demande individuelle. En revanche, il renonce à une indemnité pour les entreprises, parce qu'à ses yeux la plupart d'entre elles ont pu déduire l'impôt préalable et n'ont donc subi aucune perte économique.

Ce projet de loi a reçu un large soutien en consultation hormis quelques réserves provenant notamment des organisations de défense des consommateurs. Ainsi l'ACSI, la FRC et la SKS considèrent qu'il s'agit d'un minimum. Elles plaident pour le versement d'intérêts moratoires complémentaires. Le Conseil fédéral leur donne en partie raison, mais maintient le montant de 50 francs. Le 27 novembre 2019, il adopte son message. Dans une nouvelle loi comprenant cinq articles, il prévoit le versement de 50 francs par ménage sous la forme d'une déduction qui sera opérée dans la prochaine facture liée à la redevance. Cela représente une charge pour la Confédération de 165 millions de francs.

Le 3 juin, le Conseil des Etats a complété le projet. Il a ajouté le versement d'un remboursement pour les entreprises qui n'ont pas déduit l'impôt préalable et il demande qu'une procédure simplifiée soit mise en place pour elles aussi.

Le montant de la rétrocession est estimé à 5 millions de francs.

Notre commission a traité ce dossier à sa séance de fin juin dernier. La discussion a porté, d'une part, sur les détails du remboursement aux entreprises, d'autre part, sur le montant du remboursement forfaitaire accordé aux ménages. Une minorité considère que le remboursement devrait être augmenté à 60 francs, compte tenu des intérêts moratoires, qui ont été reconnus, mais qui doivent être maintenant versés. Cette proposition a été refusée en commission, qui s'est donc prononcée en faveur du projet du Conseil fédéral tel qu'amendé par le Conseil des Etats.

La majorité de la commission du Conseil national vous invite donc à approuver cette proposition et à clore donc le dernier acte de cette pièce.

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

La présidente (Moret Isabelle, présidente): La proposition de la minorité Pasquier est présentée par Mme Trede.

Trede Aline · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi

Wie die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher bereits gesagt haben, geht es nur noch um die Minderheit Pasquier in Artikel 2 Absatz 1, welche die Entschädigung pro Haushalt von 50 auf 60 Franken erhöhen möchte. Wie Sie auch gehört haben, geht dem eine längere Geschichte voraus. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. März 2017, gestützt auf das Obligationenrecht, eine Verzinsung der Rückerstattungssumme von 5 Prozent ab Verzug angeordnet. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Der Bundesrat hat hierzu in seiner Botschaft Folgendes geschrieben: "Für das Eintreten des Verzugs braucht es grundsätzlich eine Mahnung durch die Gläubiger, welche hier in den allermeisten Fällen nicht erfolgt ist. Allerdings hat das BAKOM nach den Urteilen des Bundesgerichtes am 14. November 2018 eine Medienmitteilung veröffentlicht, wonach nun eine gesetzliche Grundlage für die Rückerstattung an alle erarbeitet werde und die Berechtigten nicht aktiv werden müssten. Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist ein Verzug des Bundes gegenüber allen Berechtigten zu bejahen."

Die Kommissionsmehrheit, das haben Sie gehört, ist mit dieser Pauschallösung einverstanden. Die Minderheit sieht aber den Zeitpunkt, ab wann die Berechnung zählt, anders. Das BAKOM ist schon 2015 in Verzug geraten, und die Vergütung soll auch ab dann berechnet und in entsprechender Höhe rückerstattet werden. Im Bundesgerichtsurteil vom 13. April 2015 ist die Verrechnung der Mehrwertsteuer als unzulässig eingestuft worden. Zudem haben 30 000 Gebührenzahlende, vertreten durch den Konsumentenschutz, ein Gesuch gestellt; es gab also Gebührenzahlende, die ein Gesuch gestellt haben.

Machen wir die Rechnung: Es geht um eine Rückerstattungssumme von 165 Millionen Franken an die Haushalte für die Jahre 2015 bis 2020, davon muss man 5 Prozent Verzugszins dazurechnen; das ergibt 49,5 Millionen Franken. Das heisst: 165 plus 49,5 ergibt 214,5 Millionen Franken. Diese Zahl teilen wir durch 3,6 Millionen Haushalte, dies ergibt 59,5 Franken, die wir auf 60 Franken aufrunden. Das heisst in dieser Rechnung: Wenn wir den Verzugszins ab 2015 rechnen, ergibt dies eine Rückerstattung von 60 Franken pro Haushalt. Wenn wir alle hier drin eine Rechnung nicht bezahlen und eine Mahnung erhalten, dann müssen wir auch Verzugszins bezahlen. Dies soll auch hier der Fall sein. Es soll mit gleichen Ellen gemessen werden.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Pasquier zu unterstützen.

Sommaruga Simonetta · BPR-F · Consiglio federale · Berna

Es ist ein Geschäft, das schon lange auf uns lastet. Es soll jetzt rasch und unkompliziert erledigt werden. Es geht - das wurde bereits erwähnt - um die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren, die zwischen 2010 und 2015 erhoben wurden. Das Bundesgericht hat 2018 entschieden, dass sie zurückbezahlt werden müssen.

Mit dem Vorschlag des Bundesrates soll jetzt jeder Haushalt eine einmalige pauschale Vergütung von 50 Franken erhalten, die auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe gutgeschrieben wird. Mit diesem Vorgehen möchte der Bundesrat eine einfache und rasch umsetzbare Lösung. Wenn Sie jetzt der Vorlage zustimmen, dann könnten diese Gutschriften bereits im kommenden Jahr erfolgen. Die entsprechenden Vorarbeiten laufen bereits.

Der Bundesrat schlägt eine pauschale Vergütung vor, um zu vermeiden, dass die Haushalte aktiv werden und ein Gesuch stellen müssen. Für eine solche pauschale Lösung braucht es allerdings ein Gesetz. Sie sind jetzt daran, ein solches zu schaffen.

Die Pauschale von 50 Franken pro Haushalt basiert auf den vom Bund zwischen 2010 und 2015 effektiv eingenommenen Mehrwertsteuern. Das sind 185 Millionen Franken. Dieser Betrag wird durch die voraussichtliche Anzahl der abgabepflichtigen Haushalte im Vergütungsjahr 2021 geteilt. Wir gehen zurzeit von rund 3,7 Millionen Haushalten aus.

Die Pauschale deckt auch die Verzugszinsen ab, die seit dem Bundesgerichtsurteil von 2018 angefallen sind. Vor 2018 war die Rechtslage aus Sicht des Bundesrates unklar. Deshalb geht der Bundesrat davon aus, dass man erst seit dem Urteil von 2018 in Verzug ist. Die allermeisten Haushalte haben ja auch keine Rückforderung geltend gemacht und damit den Bund nicht eigentlich in Verzug gesetzt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden jetzt auch keine individuellen Ansprüche mehr existieren. Es ist aber so: Es liegt im Wesen von Pauschalen, dass sie dann nicht jedem Einzelfall gerecht werden. So gehen z. B. Personen, die jetzt Mehrwertsteuer bezahlt haben und im Jahr 2021 keine Rechnung von der Serafe erhalten, eben leer aus. Solche Einzelfälle lassen sich bei einer einfachen Pauschallösung leider nicht verhindern. Das ist dem Bundesrat bewusst. Er ist aber auch der Meinung - und diese Haltung teilen der Ständerat und Ihre Kommission -, dass es besser ist, jetzt eine schnelle und pragmatische Lösung zu treffen, die mit wenig Aufwand umgesetzt werden kann. Damit ist auch die Motion Flückiger-Bäni 15.3416 für die Haushalte umgesetzt.

In Bezug auf die Unternehmen ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass es keine Pauschalregelung, wie sie in der Motion Flückiger-Bäni verlangt wurde, geben soll. Es waren vor allem rechtliche Überlegungen, die ausschlaggebend für diesen Entscheid waren. Die berechtigten Ansprüche der Unternehmen auf Rückerstattung der Empfangsgebühren bleiben bestehen. Unternehmen, die keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht haben, können beim Bundesamt für Kommunikation ein Rückerstattungsgesuch stellen. Das Bundesamt für Kommunikation ist daran, ein Online-Formular zu erstellen, damit die Unternehmen diese Möglichkeit einfach und niederschwellig ergreifen können. Nach dem aktuellen Stand der Arbeiten wird die Möglichkeit für die Gesuchseinreichung Anfang 2021 bestehen.

Aus rechtlicher Sicht müsste dafür nicht unbedingt eine gesonderte Bestimmung im Gesetz geschaffen werden. Ich habe aber Verständnis dafür, dass der Ständerat und jetzt auch Ihre Kommission diese berechtigten Ansprüche für die Unternehmen ausdrücklich im Gesetz erwähnt haben möchten. Das führt auch nicht zu neuen Rechten, sondern es festigt die Position der Unternehmen. In diesem Sinne können wir den neuen Artikel 3 Absatz 3 unterstützen.

Ich komme noch zur Minderheit zu Artikel 2 Absatz 1. Die Minderheit verlangt eine Vergütung von 60 Franken pro Haushalt anstelle der vorgeschlagenen 50 Franken. Ich möchte Ihnen kurz ausführen, wie wir auf diese 50 Franken gekommen sind.

Im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage gewährt der Bundesrat einen Zinsanteil auf den 165 Millionen Franken, die er mit der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren eingenommen hat. Warum aber bleibt dann die Pauschale für die Haushalte dennoch bei 50 Franken und ist nicht entsprechend höher? Das BAKOM hat eine Rückzahlungssumme von total 185 Millionen Franken budgetiert. Darin enthalten sind zusätzlich zu den effektiv einkassierten 165 Millionen Franken aus der Mehrwertsteuer auch der Verzugszins seit 2018, 17 Millionen Franken, sowie eine kleine Reserve. Weil die Anzahl der berechtigten Haushalte gegenüber der ursprünglichen Schätzung von 3,4 auf 3,7 Millionen gestiegen ist, kommt man jetzt wieder zu einer Pauschale von 50 Franken pro Haushalt, wenn man diese 185 Millionen Franken zu gleichen Teilen auf alle Haushalte aufteilt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auch hier Ihre Kommissionsmehrheit, den Ständerat und den Bundesrat zu unterstützen. Dann geht es auch schnell, und dann kann man mit dieser Auszahlung auch rasch beginnen.

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen

Loi fédérale relative à l'indemnité forfaitaire octroyée pour la taxe sur la valeur ajoutée perçue sur la redevance de réception de radio et de télévision

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 2

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Pasquier, Giezendanner, Hurter Thomas, Quadri, Rutz Gregor, Schlatter, Sollberger, Trede, Umbricht Pieren, Wobmann)

Abs. 1

... Haushalt 60 Franken.

Art. 2

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Pasquier, Giezendanner, Hurter Thomas, Quadri, Rutz Gregor, Schlatter, Sollberger, Trede, Umbricht Pieren, Wobmann)

Al. 1

...se monte à 60 francs pour ...

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 95 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 80 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

Art. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Votazione

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 184 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

Art. 5

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Votazione

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 184 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(2 Enthaltungen)

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté

Moret Isabelle · P-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

La présidente (Moret Isabelle, présidente): L'objet est prêt pour le vote final.