20.075
Legge sulle fideiussioni solidali COVID-19
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus
Loi fédérale sur les crédits garantis par un cautionnement solidaire à la suite du coronavirus
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir behandeln die drei verbleibenden Differenzen in einer gemeinsamen Debatte. Das Wort für seine Minderheit hat Herr Thomas Matter. Er spricht auch gleich für seine Fraktion.
Matter Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich kann mich kurzfassen. Ich war schon dreimal an diesem Rednerpult, um zu diesem Minderheitsantrag zu sprechen. Deshalb muss ich mich nicht ein weiteres Mal wiederholen.
Ich bitte Sie, damit wir diese Differenz bereinigen können, meinem Minderheitsantrag zu Artikel 3 Absätze 1 und 2 zuzustimmen und dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo socialista
Es verbleibt noch eine grosse Differenz. Bei den anderen zwei Differenzen haben wir uns in der Kommission dem Ständerat angeschlossen. Es geht jetzt noch um die Dauer der Solidarbürgschaften und um die Amortisation der Kredite. Ich bitte Sie hier, der Kommissionsmehrheit zu folgen und an den acht statt fünf Jahren festzuhalten.
Wir haben beim Zins nachgeben müssen; dort haben wir verloren. Wir sagten aber immer auch, dass es in bestimmten Punkten ein Entgegenkommen beider Räte braucht. Die Situation ist für viele Unternehmen schwierig bis teilweise katastrophal, je nachdem, wie sie jetzt von dieser Pandemie betroffen sind. Eine Rückzahlung beziehungsweise Amortisation der Kredite innert fünf Jahren ist für viele wirklich ein Problem. Wenn wir ihnen diese acht Jahre geben, haben sie etwas mehr Verschnaufzeit. Wer will, kann früher zurückzahlen; das ist überhaupt keine Frage.
Wir ändern auch nichts an der Gesamtdauer. Heute ist es so, dass der Bundesrat sagt: fünf Jahre und nachher, wenn es ein Härtefall nach bestimmten Kriterien ist, nochmals fünf Jahre. Wir sagen: acht Jahre, und wenn es ein Härtefall ist, sind es nochmals zwei Jahre. An der Gesamtdauer ändert sich nichts.
Wenn immer wieder argumentiert wird - und Bundesrat Maurer wird es vermutlich wieder sagen -, dass Verträge geändert werden müssen, dann muss ich Ihnen sagen: Wir haben bereits Änderungen vorgenommen. Neu darf man damit auch gewisse Investitionen finanzieren, was schon eine Änderung bedingt. Hier von fünf auf acht Jahre zu gehen, würde aber den Unternehmen, die das nötig haben, eine Verschnaufpause bringen.
Ich bitte Sie jetzt, hier in diesem Punkt festzuhalten. Wir haben von vielen Unternehmen aus Branchen wie dem Tourismus und aus der Hotellerie wirklich die Bitte erhalten, hier bei acht Jahren zu bleiben.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Paganini Nicolo · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Ich bitte Sie im Namen der Mitte-Fraktion ebenfalls, hier der Mehrheit zu folgen.
Die Argumente sind tatsächlich die gleichen wie bereits in der letzten Runde. Mir fällt auf, dass sowohl in diesem Rat wie auch im Ständerat die Vertreter, welche die Linie von fünf Jahren vertreten, aus wertschöpfungsstarken Branchen kommen. Sie sind in der Vermögensverwaltung oder als IT-Unternehmer tätig. Da ist die Situation einfach anders als bei den margenschwachen Branchen, die besonders von Covid-19 betroffen sind. Da kann man eben nicht einfach sagen: Wer nach fünf Jahren einen solchen Kredit nicht zurückzahlen kann, der hat auf dem Markt nichts verloren.
Es wurde das Argument angeführt, es müssten 135 000 Verträge angepasst werden. Kollegin Birrer-Heimo hat zu Recht darauf hingewiesen: Wir haben das Gesetz auch in anderen Punkten angepasst. Bisher konnten mit diesen Krediten keine neuen Investitionen in Anlagevermögen getätigt werden. Neu machen wir das möglich, und schon alleine das eröffnet eben die Möglichkeit, die Verträge anzupassen.
Für uns war das Festhalten an diesen acht Jahren zusammen mit dem Verzicht auf den Nullzins bei Artikel 4 eben ein Gesamtpaket. Deshalb ist es für uns immer noch richtig, bei den acht Jahren zu bleiben und der Mehrheit zu folgen. Ich danke Ihnen, wenn Sie das dann in der Abstimmung auch so tun.
Rytz Regula · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi
Am 30. Oktober haben wir das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz hier im Rat zum ersten Mal beraten. Damals war es reine Vergangenheitsbewältigung, denn seit dem 31. Juli dieses Jahres können keine Kreditgesuche mehr eingereicht werden. Wir regeln im Moment vor allem den Rückzahlungsmodus.
Diese Bürgschaften waren eine wichtige Unterstützung für viele Unternehmen im Covid-Schock. Trotzdem hat der Bundesrat nicht einmal die Geltungsdauer von sechs Monaten ausgeschöpft, die in der Bürgschaftsverordnung vorgesehen wäre. Wir bedauern das sehr. Von den 40 Milliarden Franken Liquiditätskrediten, die wir hier beschlossen haben, wurden nämlich gerade 18 Milliarden Franken verpflichtet, also nicht einmal die Hälfte. Wir haben also noch Spielraum für eine Weiterführung der verbürgten Kredite für Unternehmen, die jetzt in Schwierigkeiten sind.
Sie wissen, dass wir das hier ausführlich diskutiert haben. Der Bundesrat hat unterdessen seine Haltung auch korrigiert. Es gibt jetzt die Möglichkeit, dass diese Bürgschaftsprogramme wieder aufgelegt werden können. Ich möchte den Bundesrat wirklich bitten, so rasch als möglich Planungssicherheit zu schaffen für diese Unternehmen, die auch in Zukunft darauf angewiesen sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie monatelang auf die Auszahlung von Härtefallmassnahmen warten müssen, weil die Kantone dazu noch nicht bereit sind. In solchen Fällen wäre dieses Programm von grosser Bedeutung. Heute allerdings können wir das nicht mehr beeinflussen. Diese Diskussion ist abgeschlossen.
Die einzige Differenz, die wir jetzt noch auf dem Tisch haben, betrifft die Frage, in welcher Zeitdauer die Kredite vom letzten Sommer zurückbezahlt werden müssen. Auch wir Grünen möchten Sie - wie meine Vorrednerin und mein Vorredner - bitten, hier am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Diese Bezugsdauer von acht Jahren ist für jene Unternehmen wichtig, die tiefe Margen haben und nicht so schnell wieder aus der Krise herauskommen. Es ist, denke ich, ganz wichtig, dass wir hier genügend Zeit geben, damit sich all diese Investitionen, die die Unternehmen selber gemacht haben und die wir jetzt machen, am Schluss auch lohnen. In diesem Sinne möchten wir Sie bitten, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Ich habe zum Schluss aber noch eine Frage an den Bundesrat. Ich möchte ihn bitten, in seiner Schlussbilanz zu dieser Diskussion eine Frage zu beantworten. Der Bundesrat kann ja gemäss Artikel 9 des Covid-19-Gesetzes insolvenzrechtliche Massnahmen zur Verhinderung von Massenkonkursen und zur Stabilisierung der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft ergreifen. Er kann zum Beispiel abweichen vom Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, um Stundungen auszulösen. Meine Frage ist: Plant der Bundesrat, solche Massnahmen zu ergreifen, gerade auch in einem Fall, bei dem die Unternehmen ihre Mieten oder ihre Kredite nicht mehr bezahlen können, weil sie so lange auf die Härtefallregelung warten müssen?
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die FDP-Liberale Fraktion verzichtet auf ein Votum. Sie unterstützt die Minderheit der Kommission.
Grossen Jürg · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo verde liberale
Es gibt, wir haben es gehört, noch eine Differenz. Ich nehme mir aber gleich noch die Möglichkeit heraus, eine grundsätzliche Aussage zur Situation zu machen.
Die Corona-Lage hat sich in den letzten Wochen sehr stark verschärft. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung letzte Woche die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus stark verstärkt: Sperrstunde ab 19 Uhr, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken, Freizeitsportanlagen bleiben an Sonn- und an weiteren Feiertagen geschlossen. Diese Massnahmen betreffen erneut viele Wirtschaftsbereiche, welche teilweise bereits seit Längerem unter den Folgen von Covid-19 leiden. Diese Massnahmen bleiben mindestens bis zum 22. Januar gültig. Entwickeln sich die Fallzahlen jedoch weiter in die falsche Richtung, sind zusätzliche und auch länger dauernde Massnahmen möglich und bereits angekündigt.
Der Bundesrat will deshalb zu Recht, wir kommen dazu noch später, die Härtefallunterstützung mit zusätzlichen 1,5 Milliarden Franken ausbauen. Trotzdem ist mit Verzögerungen bei der Abwicklung der Gesuche und beim Geldfluss für die betroffenen Unternehmen zu rechnen. Wenn man oben mehr in ein Gefäss hineinschüttet - was ich ja grundsätzlich begrüsse -, dann kommt, wenn der Zapfhahn verstopft ist, unten nichts mehr heraus. Das ist etwas, was wir uns merken müssen. Wir müssen deshalb einerseits beim Covid-19-Gesetz Anpassungen machen. Dazu kommen wir nachher. Andererseits wollen wir Grünliberalen im Sinne einer möglichst fairen Behandlung den Grundsatz anwenden, dass in erster Linie Liquidität zur Verfügung gestellt wird und erst in zweiter Linie A-Fonds-perdu-Beiträge gesprochen werden. Diese Reihenfolge stellt die Liquidität der betroffenen Unternehmen sicher und ermöglicht eine ordentliche und objektive Überprüfung der Härtefallgesuche ohne personelle Überlastung in den Kantonen.
Leider hat unsere Kommission gestern knapp beschlossen, dem Bundesrat noch kein fixes Datum für die Wiedereinführung der Solidarbürgschaftskredite aufzuerlegen. Nichtsdestotrotz fordere ich ihn hiermit aufgrund der aktuellen Entwicklung nochmals mit Nachdruck auf, die Solidarbürgschaftskredite möglichst rasch wieder einzuführen und so den Druck bei den Ventilen, den ich erwähnt habe, zu lindern und Zeit für saubere Verfahren bei den Härtefallregelungen zu schaffen.
Zur verbleibenden Differenz: Die grünliberale Fraktion möchte diese Differenz bei Artikel 3 gütlich bereinigen. Wir haben uns bisher immer für eine Rückzahlfrist von fünf Jahren plus fünf Jahre für Härtefälle ausgesprochen. Wir fänden das im Grundsatz auch ausreichend. Die Mehrheit will zum wiederholten Mal an acht Jahren Laufzeit plus zwei Jahre für Härtefälle festhalten. Da die Krise nun, das wissen wir mittlerweile, länger dauert, die Rückzahlungsmöglichkeiten entsprechend kürzer sind, sind wir bereit, einen Schritt auf die Mehrheit zuzugehen, und unterstützen diesen Antrag. Es ist zu beachten, dass das den Bund nichts kostet und dass die Firmen die Kredite, wenn immer möglich, sowieso rasch zurückzahlen werden, da sie ja bis zur vollständigen Rückzahlung keine Dividenden oder Tantiemen ausschütten dürfen. Wenn die Differenz bestehen bleibt, werden wir uns in der Einigungskonferenz für einen Kompromiss einsetzen.
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Vielleicht auch aus meiner Sicht kurz zu den Bemerkungen, ein neues Covid-Bürgschaftsprogramm vorzulegen: Wir stellen einfach fest, dass die Kreditversorgung funktioniert. Man bekommt bei den Banken Kredite. Man muss sie zu einem günstigen Zinssatz verzinsen, aber das Kreditwesen funktioniert. Das ist eine völlig andere Situation, als wir sie im Frühjahr hatten. Wenn jemand heute keine Kredite erhält oder Probleme dabei hat, dann deutet das darauf hin, dass der Kreditgeber, also die Bank, die Situation als kritisch beurteilt. Dann stellt sich einfach die Frage: Ist es am Steuerzahler, in kritischen Situationen, in denen die Banken kein Geld mehr geben, Geld nachzuschiessen? Wir verneinen diese Frage, denn es gilt auch die Interessen des Steuerzahlers und des Bundes, die Mittel gezielt einzusetzen, zu berücksichtigen. Im Moment sehen wir kein neues Programm vor. Dies zu diesem Punkt.
Zur Frage von Frau Regula Rytz: Wir haben keinen Beschluss gefasst, eine neue Insolvenzsperre aufzustellen. Wir werden die Situation aber verfolgen. Sollte sie sich nach dem 22. Dezember wieder beruhigen, dürfte es nicht notwendig sein. Wenn nicht, müsste man das wohl zusammen mit den Branchenverbänden, aber auch mit den Kantonen, genauer anschauen. Im Moment ist aber nichts vorgesehen.
Nun zur Differenz, die wir noch bei der Dauer der Rückzahlung haben: Es ist richtig, Sie haben das erwähnt, dass wir 135 000 Verträge abgeschlossen haben, also nicht wir, sondern die Banken mit den Kreditnehmern. Wenn Sie sagen, dass wir die Verordnung oder die Bedingungen in anderen Bereichen auch geändert haben, dann stimmt das. Aber wir haben sie nur dort geändert, wo ein Verhältnis zwischen dem Bund als Bürgschaftsgeber und dem Kreditnehmer besteht. Wenn Sie jedoch hier etwas ändern, greifen Sie in das Vertragswesen zwischen Bank und Kreditnehmer ein. Das ist eine andere Grössenordnung. Sie ändern damit 135 000 Verträge mit einem Dritten, der dazu nichts sagen kann. Dieser Dritte sind 124 Banken, die 135 000 Verträge mit Unterschriften abgeschlossen haben. Es ist also ein wesentlicher Unterschied. Ich glaube, das ist schon ein wichtiger Grundsatz, dass man nicht einfach 135 000 Verträge ändert beziehungsweise die Kreditgeber dazu zwingt, sie zu ändern.
Sie haben das vor allem mit den Härtefällen begründet. Ich bin der Überzeugung, dass die Lösung, die der Bundesrat vorschlägt, gerade für Härtefälle besser ist, weil man nach fünf Jahren eine Analyse vornehmen muss. Wer nach fünf Jahren nicht zurückbezahlen kann, muss einen Amortisationsplan vorlegen. Wir zwingen diese Unternehmen also, eine Standortbestimmung vorzunehmen, eine Verlängerung zu beantragen und zu sagen, wie sie das dann lösen wollen. Wenn Sie genau diese Betriebe acht Jahre lang sozusagen im Elend belassen und diese einfach weitermachen können, dann leisten Sie diesen einen schlechten Dienst. Wir müssen ja schauen, dass sie wieder auf die Beine kommen. Wenn sie nach fünf Jahren einen Amortisationsplan vorlegen und mit dem Kreditgeber verhandeln müssen, dann ist diese Härtefalllösung mit der möglichen Verlängerung auf zehn Jahre, die wir vorschlagen, die bessere Lösung. Einfach acht Jahre zuzuwarten, nichts zu machen, dient genau jenen Unternehmen, die Probleme haben, nicht.
Ein weiteres Argument für das Beharren auf fünf Jahre sind die gleich langen Spiesse. Wir haben die Kredite im Frühjahr mit der klaren Auflage, sie seien in fünf Jahren zurückzuzahlen, aufgelegt. Wenn Sie das jetzt verlängern, tun Sie all jenen Unrecht, die damals keinen Kredit verlangt und versucht haben, die Situation mit eigenen Mitteln zu überbrücken, oder die allenfalls bei einer Bank einen Kredit aufgenommen haben. Wenn Sie das jetzt im Nachhinein ändern, dann werden Sie Tausende finden, die sagen: "Wenn ich das gewusst hätte!" Wir haben dafür zu sorgen, dass gleich lange Spiesse gelten. Wir können nicht im Nachhinein solche massgebenden Bedingungen ändern. Das ist nicht fair gegenüber den KMU, das ist nicht fair gegenüber den Unternehmen.
Deshalb bitte ich Sie, jetzt nicht 135 000 Verträge zu ändern, zu denen wir nichts beigetragen haben. Auf diesen Verträgen fehlt die Unterschrift des Bundes. Bei den Härtefalllösungen ist unsere Lösung die bessere, weil sie sehr rasch dazu führt, dass man sich überlegt, wie man das zurückzahlen muss. Wir haben dafür zu sorgen, dass gleich lange Spiesse für alle gelten. Wir sollten nicht im Nachhinein Bedingungen ändern und anderen Leuten Unrecht zufügen.
Ich bitte Sie also hier, beim Bundesrat und beim Ständerat zu bleiben und diese letzte Differenz auszuräumen.
Bendahan Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista
Vous avez déjà entendu les arguments relatifs à cette question de la durée du cautionnement, sur laquelle nous avons obtenu le débat. A part cette question, la commission s'est ralliée à deux compromis élaborés par le Conseil des Etats sur la question des restructurations financières. La question de l'organe de révision a également été discutée et un compromis a là aussi été trouvé. Il regroupe le meilleur des deux options, c'est-à-dire à la fois une espèce de devoir de diligence de la part des sociétés de révision et la possibilité, pour l'organisme de cautionnement, de mener des vérifications.
Pour ce qui est de la durée du cautionnement, les arguments ont déjà été présentés à plusieurs reprises, mais il faut bien se rendre compte que, comme le dit le conseiller fédéral Ueli Maurer, les choses ont changé entre le moment où les premiers crédits ont été attribués et la situation actuelle. Il avait effectivement été dit que ces crédits dureraient cinq ans. Mais à ce moment-là, nous n'avions pas la même visibilité de la durée de la crise qu'aujourd'hui. La commission, par 15 voix contre 10, vous propose de maintenir la version du Conseil national et de porter à huit ans la durée maximale de ces crédits.
La première chose fondamentale à dire est que la formulation choisie précise qu'il s'agit du maximum. Donc rien n'oblige à modifier des contrats s'il n'y a pas un souhait en ce sens de la part des parties, et particulièrement de la part de l'entreprise. Le changement proposé n'est pas une augmentation du risque, puisqu'il est systématiquement favorable à l'entreprise preneuse de crédit.
J'aimerais simplement que l'on se mette dans la peau d'une entreprise qui, la première année, subit de plein fouet la situation liée au Covid. Elle doit donc s'endetter, notamment via un crédit Covid. Dès qu'elle doit commencer à rembourser, au cours de la première année, la question se pose de savoir comment elle va faire. Puisqu'elle a dû emprunter pour avoir des liquidités et que la situation n'est pas encore rétablie, elle doit emprunter à nouveau pour payer les remboursements. Dans les faits, cela veut dire que la durée sur laquelle elle devra assumer le remboursement n'est pas de cinq ans, mais d'un nombre d'années duquel il faut déduire la durée de la crise. Si la crise a un effet d'une durée de deux ans sur l'entreprise - car il y a d'abord la phase dure du Covid, puis la phase pendant laquelle elle doit se rétablir -, il ne lui reste que trois ans pour rembourser, sachant qu'elle devra peut-être faire des investissements pour rétablir son activité.
Pour un nombre considérable d'entreprises, cela est insupportable. C'est pour cette raison que, même si la durée effective du remboursement sera probablement de cinq ans, l'allongement à huit ans permettra, au début, aux entreprises d'investir et de garantir leur survie, puis, ensuite, de rembourser les prêts Covid.
Sachant cela, je vous invite, de même que la commission, par 15 voix contre 10, à soutenir la proposition d'une durée de cautionnement de huit ans. Une minorité de la commission propose de la maintenir à cinq ans, sur la base des arguments qui vous ont été présentés tout à l'heure par le Conseil fédéral, notamment l'idée qu'une modification de la durée de cautionnement pourrait pousser à changer un certain nombre de contrats, ou qu'une entreprise fiable capable de survivre avant la crise sera en mesure de rembourser en cinq ans.
Müller Leo · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.
Die WAK unseres Rates hatte an der Sitzung vom 14. Dezember drei Differenzen und ein Rückkommen zu beraten. Die erste Differenz betraf Artikel 2 Absatz 4. Hier hat sich die Kommission ohne anderslautenden Antrag der Version des Ständerates angeschlossen. Dann haben wir eine weitere Differenz zu Artikel 3, "Rückzahlungsfrist"; ich komme dann darauf zurück. Die dritte Differenz betraf Artikel 23, "Aufgaben der Revisionsstelle". Auch hier hat die Kommission sich entschieden, der Version des Ständerates zu folgen. Auch hier gab es keinen anderslautenden Antrag. Das Rückkommen auf Artikel 25a beinhaltete insbesondere, dass der Bundesrat verpflichtet würde, ein neues Kredit- bzw. Liquiditätsprogramm aufzulegen. Dieses Rückkommen wurde dann mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt.
Nun zur einzigen Differenz, die wir haben, zur Dauer: Hier wurden die Argumente pro und contra schon mehrmals vorgetragen. Einfach nochmals so viel: Wir haben jetzt bereits bald ein Jahr hinter uns, und ein weiteres Jahr wird die Krise sicher noch andauern. Dann würden für die Rückzahlung noch etwa drei Jahre verbleiben, und da ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass das zu kurz ist.
Ein weiteres Argument: Viele KMU erwirtschaften ein relativ kleines Ebitda, und deshalb ist es wohl unmöglich, mit dem erwirtschafteten dünnen Ebitda die Rückzahlung innert dieser fünf Jahre vorzunehmen.
Dann vor allem nochmals zum Hauptargument, das der Bundesrat mehrmals vorgetragen hat, es seien diese 130 000 oder 135 000 Verträge zu ändern: Das Parlament hat auch andere Punkte geändert. Insbesondere hatte der Bundesrat vorgesehen, dass diese Gelder nicht für Neuinvestitionen verwendet werden dürfen. Das Parlament hat beschlossen, dass diese Gelder auch für Investitionen ins Anlagevermögen verwendet werden können. Hier haben wir auch einen entscheidenden Punkt, der geändert wurde. Deshalb müssen diese Verträge, wenn man den Argumenten des Bundesrates folgt, so oder so geändert werden. Die Dauer wäre wohl noch der einfachste Punkt. Es wäre auch anders möglich. Wenn jemand diesen Kredit nicht zurückbezahlen kann, kann er zur Bank gehen und sagen: "Im Gesetz steht acht Jahre, ich mache das geltend." Dann wäre diese Vereinbarung wohl so zu treffen. In diesem Sinne hat also die Mehrheit der Kommission das Argument dieser Vertragsänderungen nicht so hoch gewichtet wie die Verlängerung dieser Frist auf acht Jahre.
Noch ein Letztes - ich habe es letztes Mal schon gesagt und sage es nochmals -: Der Kompromiss war, hier auf acht Jahre zu gehen, aber im Gegenzug dazu das Ganze nicht zinsfrei zu machen. Der Bundesrat kann vielmehr, wie er damals vorgeschlagen hat, die Zinsen festlegen. Das war der Kompromiss.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, diesen Kompromiss nun mitzutragen. Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen.
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Art. 2 Abs. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 al. 4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 3 Abs. 1, 2
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Matter Thomas, Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Gössi, Martullo, Sauter)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 3 al. 1, 2
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Matter Thomas, Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Gössi, Martullo, Sauter)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 113 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 75 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Art. 23
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté