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Rinunciare alla vendita irragionevole degli immobili dell'Amministrazione federale delle dogane evitando così importanti conseguenze finanziarie per la Confederazione

Badran Jacqueline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Die Eidgenössische Zollverwaltung plant den Verkauf ihrer Immobilienbestände im Wert von rund einer Viertelmilliarde Franken. Dahinter steht ein sogenannter Strategiewechsel von der Dienstwohnungs- zur Wohnzonenpflicht, wie man dem Personalbulletin der Eidgenössischen Zollverwaltung entnehmen kann. Das heisst übersetzt: Mitarbeiter der Zollverwaltung, namentlich Grenzwächterinnen und Grenzwächter, sind zur Abdeckung von Notfällen verpflichtet, arbeitsnah zu wohnen. Mit diesem Strategiewechsel ist eine Auszahlung von Wohngeld an die Mitarbeiter zur Kompensation der im Vergleich zu den Dienstwohnungen höheren Mieten verbunden. Soll ich Ihnen erklären, was das heisst? Das heisst, man macht einen Strategiewechsel, um Immobilieneigentümer oder Vermietende mit Bundesgeldern zu subventionieren, weil die kommerziell vermieteten Wohnungen teurer sind als die vom Bund gehaltenen Dienstwohnungen - und das macht man gerade in mietpreislich sehr belasteten Grenzregionen wie z. B. Genf und Basel.

Es kommt hinzu, dass diese Immobilienbestände an Orten - in den Regionen Genf und Basel - verkauft werden, die jährlich einen Wertzuwachs von ungefähr 6 Prozent haben. Diesen Wertzuwachs gibt es einfach so; einfach weil die Gebäude existieren, sind sie jährlich 6 Prozent mehr wert. Diese Vermögenswertsteigerungen vergibt sich der Bund, indem er die Immobilien verkauft. Ich sage dem, und das ist ganz klar, Veruntreuung von Volksvermögen. Man verkauft die lukrativen Immobilien, die man selber hält, und ersetzt sie faktisch durch eine Subventionierung der Immobilieneigentümer. Dem sagt man dann "Subjekthilfe" - ein nettes Wort. Vermeintlich subventioniert man den Beamten, der in der Nähe des Zolls arbeiten und deshalb dort wohnen muss, aber dieser nimmt das Geld und gibt es direkt an den Vermieter weiter. Das ist eigentlich Unsinn. Eigentlich darf das nicht passieren.

Jetzt werden wir dann von Herrn Bundesrat Maurer hören, es seien nicht die richtigen Dienstwohnungen und es sei ein bisschen aufwendig, diese an moderne Verhältnisse anzupassen. Mein Gott, es ist ein riesiger Immobilienbestand von einer Viertelmilliarde Franken. Wenn das Bundesamt für Bauten und Logistik überfordert ist, übergeben Sie die Immobilien einer anständigen Baufirma, die sie für Sie renoviert und betreibt. Das ist also kein Argument.

Dann kommt noch dazu: Schon gestern hatten wir eine Vorlage mit Solidarbürgschaften für die Genossenschaften. Das ist ein Ausfluss aus Artikel 108 der Bundesverfassung. (Glocke der Präsidentin) Oh, pardon, ich muss mich beeilen, wie schlimm. (Zwischenruf der Präsidentin: Lassen Sie doch Herrn Maurer selber sagen, was er für den Bundesrat zu sagen hat!) Eigentlich ist es die Aufgabe des Bundes, die Liegenschaften, wenn er sie schon verkauft, zumindest an Genossenschaften zu verkaufen, in Erfüllung dieses Bundesauftrages und der Verordnung des Bundesamtes für Bauten und Logistik, die vorsieht, den Genossenschaften zumindest - zumindest! - ein Vorkaufsrecht zu gewähren. (Zwischenruf der Präsidentin: Frau Badran, die drei Minuten gelten leider für alle, auch für Sie!)

Ich bitte Sie, werfen Sie kein Volksvermögen zum Fenster raus, werfen Sie kein Geld zum Fenster raus, und stimmen Sie bitte dieser Motion vernünftigerweise zu.

Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo

Wir haben keineswegs die Absicht, unsere Grenzwächter auf die Strasse zu stellen. Die Fakten sind folgende: Wir haben 797 Dienstwohnungen in 280 Objekten mit einem Buchwert von 149 Millionen Franken. Etwa 40 Prozent der Dienstwohnungen werden durch Grenzwächterinnen und Grenzwächter belegt. 60 Prozent vermieten wir sonst, weil bei Grenzwächterinnen und Grenzwächtern kein Bedarf dafür besteht. Das hat damit zu tun, dass es ältere Wohnobjekte sind, die nicht attraktiv genug sind. Unsere Leute suchen sich eher eine Liegenschaft oder eine Wohnung, die ihnen oder ihrer Familie und ihren Bedürfnissen besser entspricht. Man muss hier feststellen, dass auch die Familienverhältnisse der Grenzwächterinnen und Grenzwächter natürlich anders sind, als sie es waren, als man diese Wohnungen angeboten hat. Wir gehen also davon aus, dass wir nicht gebrauchte Wohnungen tendenziell verkaufen werden, weil es einfach zu teuer ist, sie zu unterhalten und zu vermieten. Wir sind kein Vermietungsunternehmen, das muss man einfach feststellen.

Wir haben zwei Regionen definiert, in denen wir auch in Zukunft eigene Wohnungen für unser Personal zur Verfügung stellen. Die eine ist Genf. Hier haben wir letztes Jahr in einem neuen Gebäude 32 Wohnungen erstellt. Das haben Sie damals mit der Immobilienbotschaft bewilligt. Die zweite Region, in der wir eigene Wohnungen unterhalten möchten, ist das Engadin, weil auch dort für Leute mit eher tiefem Einkommen wenig günstiger Wohnraum zur Verfügung steht. In diesen zwei Regionen bleiben wir präsent, bauen sogar noch aus, wenn es notwendig ist. Die übrigen Liegenschaften verkaufen wir tendenziell. Es sind aber nicht nur Wohnliegenschaften, die zur Disposition stehen. Sie kennen sie auch noch, die kleinen Grenzhäuschen an Grenzübergängen, die wir nicht mehr brauchen. Es macht einfach keinen Sinn, Geld für teuren Unterhalt hineinzustecken, wenn diese Liegenschaften oder Gebäude jemandem dienen, der Freude daran hat. Wir gehen hier also sehr pragmatisch vor. Es ist kein Ausverkauf, sondern eine Desinvestition, dort, wo wir die Immobilien nicht mehr brauchen.

Ich bitte Sie also, den Vorstoss abzulehnen.

Votazione

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 63 Stimmen

Dagegen ... 123 Stimmen

(1 Enthaltung)