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Eliminare la disparità di trattamento tra vedove e vedovi

Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Das Postulat wird von Frau Verena Herzog bekämpft.

Feri Yvonne · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista

Wir sind uns bestimmt einig: Die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern ist nicht mehr zeitgemäss. Sie fusst auf der Vorstellung, dass der Mann das Geld nachhause bringt und die Frau sich um die Kinder und den Haushalt kümmert. Es stellt sich die Frage, wie diese Ungleichbehandlung korrigiert werden kann, ohne dass die Existenzsicherung der betroffenen Personen gefährdet wird. Die Ungleichbehandlung lässt sich nämlich weder durch biologische noch durch funktionale Unterschiede rechtfertigen.

Prima vista gibt es zwei Möglichkeiten: Die Witwenrente wird an die Witwerrente angepasst oder umgekehrt. Viele werden sich spontan dafür aussprechen, dass sich moderne Paare die Haushalts- und die Erwerbstätigkeit teilen. Für mich gibt es drei Gründe, die gegen diesen intuitiven Lösungsweg und für die in meinem Postulat geforderten vertieften Abklärungen sprechen:

Erstens sollen die Sozialversicherungen nicht die freie Wahl der Rollenverteilung in der Ehe einschränken. Erinnern Sie sich noch an die Momente, in denen Sie innerhalb Ihrer Partnerschaft, Ihrer Ehe und Ihrer Familie die Aufgabenteilung festgelegt oder neu verhandelt haben? Wer kümmert sich um die Kinder? Wer unterstützt die hilfsbedürftigen Eltern? Was bedeutet das für das Gesamteinkommen? Können überhaupt beide ihr Arbeitspensum zugunsten von Betreuungs- und Haushaltsarbeiten reduzieren?

Hand aufs Herz: Haben Sie sich dabei Gedanken über die Absicherung im Todesfall gemacht? Ich wage zu behaupten, dass dies die wenigsten Paare tun. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass die Sozialversicherungen eine angemessene Existenzsicherung beim Tod der Versorgerin oder des Versorgers für Hinterbliebene, unabhängig von deren Familienmodellen und Lebensformen, gewährleisten. Im fortgeschrittenen Alter ist ein gelingender Einstieg ins Berufsleben bzw. eine Erhöhung des Arbeitspensums auf dem Arbeitsmarkt keine Selbstverständlichkeit.

Zweitens sind viele Paare und Familien auf zwei Einkommen angewiesen. Denn befristete Arbeitseinsätze und Teilzeitarbeit nehmen zu. Die Absicherung beider Löhne durch angemessene Sozialversicherungsleistungen, insbesondere auch durch Hinterlassenenrenten, ist deshalb für die Betroffenen essenziell.

Drittens muss eine Verschiebung in die Sozialhilfe verhindert werden. Die Sozialversicherungen sollen die versicherten Personen gegen grosse Lebenskrisen wie krankheits- oder unfallbedingte Erwerbsunfähigkeit, Invalidität, Alter oder eben Tod des Ernährers oder der Ernährerin absichern. Der Abbau von Sozialversicherungsleistungen erzeugt unweigerlich Armut und führt zu einer Verlagerung in die Sozialhilfe. Erlauben Sie mir zum Schluss noch den Hinweis, dass niemand von einer Witwenrente von durchschnittlich 1599 Franken respektive einer Witwerrente von durchschnittlich 1289 Franken leben kann.

Mit meinem Postulat verlange ich, dass sorgfältig geprüft wird, wie die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern behoben werden soll, damit ein System etabliert werden kann, das weder Armut erzeugt noch eine Verschiebung in die Sozialhilfe zur Folge hat. Ich teile die Einschätzung des Bundesrates, dass die Hinterlassenenleistungen als Gesamtsystem zu überprüfen sind. Meines Erachtens braucht es eine Harmonisierung der Hinterlassenenleistungen in der ersten und zweiten Säule sowie der Unfallversicherung. In der zweiten Säule sind die Hinterlassenenleistungen notabene bereits geschlechtsneutral ausgestaltet.

Für die Zukunft wünsche ich mir Sozialversicherungen, die bezüglich der Leistungsvoraussetzungen und Leistungen geschlechtsneutral und zivilstandsunabhängig ausgestaltet sind. Mit der Beseitigung der Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern kommen wir diesem Zukunftsmodell einen Schritt näher. Lassen Sie uns diesen Schritt überlegt und faktenbasiert machen. Der in meinem Postulat geforderte Bericht bietet die Basis dazu. Nur braucht es dazu noch ein Ja zu meinem Postulat!

Herzog Verena · Mit-F · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Dass es in diesem Bereich Handlungsbedarf gibt, stellt wohl niemand in Abrede. Zu gross sind inzwischen die Fragezeichen. Da meine ich nicht die oft genannten gesellschaftlichen Veränderungen, sondern eher die juristischen und politischen Aktivitäten in diesem Bereich, die zu immer mehr Verwirrung führen.

Dazu zähle ich auch dieses Postulat, welches ich Ihnen daher zur Ablehnung empfehle. Es schafft mehr Unsicherheit und weitere Konfusion. Es ist ja eigentlich schon überholt. Der Bundesrat arbeitet bereits an diesem Thema. Ein Forschungsprojekt zur wirtschaftlichen Situation von Witwen und Witwern ist in Arbeit. Das sollten wir abwarten, bevor wir neue Berichte und neue Fragenkataloge bearbeiten lassen. Zudem stehen bereits konkrete Lösungen zur Debatte, wie etwa die parlamentarische Initiative 21.416, "Ungleichbehandlung bei den Hinterlassenenleistungen beseitigen". Mit einem solchen Postulat begeben wir uns also nur auf ein Nebengeleise, was die Lösungssuche noch erschwert und allenfalls sogar verzögert. Die Gefahr besteht nämlich bei diesem Thema, dass wir wegen der ideologischen Schlagseite keine Lösung finden.

Wenn wir die Rahmenbedingungen des heutigen Systems mit einer gewissen Privilegierung der Witwen tel quel auf die Witwer übertragen, dann fördern wir einfach die Anspruchsmentalität und belasten die schon angeschlagenen Sozialwerke mit weiteren 100 Millionen Franken. Wir übertragen zudem die heute schon nicht mehr der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realität entsprechenden Ansprüche auf die zweite Hälfte der Gesellschaft. Wir sollten vorsichtig sein. Es kann sein, dass wir bei einer Anpassung der Witwenrente nach unten wieder Schiffbruch erleiden.

Es braucht also ein umsichtiges Vorgehen. Man könnte beispielsweise zuerst einmal die Heiratsstrafe für Rentnerehepaare abschaffen und dann gleichzeitig eine Neuregelung für Witwen und Witwer finden. Wichtig ist aber, dass wir im gleichen Atemzug auch das Problem der bedarfsüberschreitenden Absicherung diskutieren, denn die grosse Mehrheit der heutigen Bezügerinnen einer Witwenrente ist bereits wieder erwerbstätig. Eine Studie im Auftrag des Bundesrates kam schon vor Jahren zum Schluss, dass eine Verwitwung für das Einkommen nicht gravierend sei; sie sei sogar deutlich weniger gravierend als eine Scheidung oder eine Trennung. Da braucht es eine gute Balance, wenn wir eine machbare Lösung wollen. Es darf keine Maximalforderungen und Verknüpfungen mit vielen weiteren Themen geben. Das schadet dem Anliegen.

Zu guter Letzt müssen wir uns aber schon fragen, was denn die Ehe noch für eine Bedeutung haben soll. Einerseits will die Mehrheit des Parlamentes die Institution Ehe für alle öffnen. Andererseits wollen wir deren Bedeutung mit solchen Vorhaben schmälern. Weil es in diesem Vorstoss auch darum geht, dass eine angemessene Existenzsicherung für Hinterbliebene unabhängig vom Familienmodell und von der Lebensform gewährleistet werden soll, sehe ich weitere grosse Fragezeichen. Mit anderen Worten: Privat will man möglichst keine Verpflichtungen und Verbindlichkeiten eingehen müssen, aber selbstverständlich will man von Sicherheiten durch den Staat und von der Allgemeinheit profitieren. Das ist eine Anspruchsmentalität, die ich nicht unterstützen kann. Das geht für mich nicht auf.

Gemäss Bundesamt für Statistik ist die Ehe immer noch deutlich die meistgewählte Beziehungsform. Diese bringt Rechte und Pflichten mit sich, und sie beruht auf einer freiwilligen und eigenverantwortlichen Solidarität. Dieser Institution müssen wir auch Sorge tragen, weil sie Gutes leistet und den Staat entlastet.

Deshalb bittet Sie die SVP-Fraktion, das Postulat abzulehnen.

Berset Alain · BR-M · Consiglio federale · Friburgo

Depuis l'introduction, en 1997, de la rente de veuf, dans le cadre de la 10e révision de l'AVS, le Conseil fédéral a exprimé à plusieurs reprises la volonté d'adapter les conditions d'octroi des rentes de survivants à l'évolution de la société. C'était le cas, je le rappelle ici, lors de la 11e révision de l'AVS, avec la proposition d'uniformiser les conditions d'octroi des rentes de veuf et de veuve. Cette révision a été rejetée en mai 2004 en votation populaire. Nous avons également présenté des mesures dans le cadre du projet Prévoyance vieillesse 2020. Mais le Parlement n'y a alors pas donné suite. Le projet actuel AVS 21 ne contient pas de proposition de modification des rentes de survivants, parce que l'objectif de cette réforme est avant tout de stabiliser la situation financière de l'AVS en touchant au minimum au contenu.

Je dois vous communiquer encore, et cela va aussi dans le sens du postulat, qu'un projet de recherche sur la situation économique des veuves, des veufs et des orphelins est en cours. Ce projet de recherche devrait donner lieu à une actualisation des informations et à un rapport dont les conclusions devraient permettre de répondre aux attentes du postulat.

Le Conseil fédéral vous propose donc d'accepter ce postulat parce que les travaux qu'il faudrait faire pour le remplir sont déjà en cours. Indépendamment de ce que vous faites du postulat, ces travaux ne vont pas s'arrêter, ils vont se poursuivre. Mais enfin, ce serait naturellement intéressant pour nous de savoir que cela se fait avec le soutien du Parlement.

J'aimerais donc vous inviter, au nom du Conseil fédéral, à soutenir ce postulat.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 116 Stimmen

Dagegen ... 48 Stimmen

(1 Enthaltung)