20.085, 20.086, 20.087

Doppia imposizione. Convenzione con il Liechtenstein / Doppia imposizione. Convenzione con Malta / Doppia imposizione. Convenzione con Cipro

Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir führen eine gemeinsame Debatte über alle drei Doppelbesteuerungsabkommen.

Landolt Martin · Mit-M · Consiglio nazionale · Glarona · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Der Bundesrat unterbreitet Ihnen, unterstützt von der Mehrheit Ihrer Kommission, drei Doppelbesteuerungsabkommen bzw. deren Anpassungen. Wie so oft bei solchen Abkommen geht es insbesondere um technische Anpassungen. Heute geht es um die Anpassung an die Mindeststandards des Aktionsplans "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) der OECD gegen die Gewinnverkürzung und -verlagerung.

Konkret sollen sogenannte Verständigungsverfahren vermieden werden, wenn diese aufgrund von nationalen Fristen nicht mehr umgesetzt werden können. Bei Malta und Zypern werden deshalb die Erstkorrekturen von Unternehmensgewinnen befristet, damit genug Zeit bleibt, um den nationalen Fristen Rechnung zu tragen. Von dieser Logik abgewichen wird bei unserem Nachbarstaat Liechtenstein, der im nationalen Recht sehr stark vergleichbare Fristen kennt wie die Schweiz. Es wird deshalb vorausgesetzt, dass Verständigungsverfahren nicht mit den nationalen Fristen in Konflikt geraten.

Die technischen Anpassungen waren in unserer Kommission ebenso wenig bestritten wie die unterschiedlichen Lösungsansätze bei Malta und Zypern einerseits sowie bei Liechtenstein andererseits. Unsere Kommission hat aber dennoch auch eine kurze Diskussion darüber geführt, dass der Bundesrat regelmässig Evaluationen derjenigen Länder durchführt, mit denen wir Doppelbesteuerungsabkommen haben. Sie erinnern sich gewiss an die entsprechende Diskussion, die wir vor nicht allzu langer Zeit über Saudi-Arabien geführt haben. Es wurde in der Kommission darauf hingewiesen, dass nicht nur für solche typischen Krisengebiete, sondern generell für alle Regionen eine Strategie vorhanden sein sollte, die mindestens auf einen Kontext zur Menschenrechtslage vor Ort hinweist. In Malta beispielsweise wird aktuell wegen der Ermordung einer Journalistin ermittelt, die über Geldwäscherei, Korruption und Finanzkriminalität recherchiert hat.

Das sind aber aussenpolitische Fragestellungen grundsätzlicher Art, die mit den konkreten technischen Anpassungen dieser drei heute traktandierten Abkommen wenig zu tun haben. Ihre Kommission hat deshalb den Abkommen auch klar zugestimmt: mit 16 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen im Falle von Liechtenstein, mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen im Falle von Malta und mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen im Falle von Zypern.

Im Namen der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen, auf diese Vorlagen einzutreten und die drei vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen anschliessend zu genehmigen.

Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo

Es sind drei Änderungsprotokolle, die wir Ihnen vorlegen. Im letzten Geschäft wurde der Hinweis angebracht, dass wir die Beps-Standards generell im Gesetz festlegen sollten. Ich glaube, es ist richtig, dass Sie diese Doppelbesteuerungsabkommen im Einzelfall kurz ansehen und betreffende Fragen stellen können, denn das Umfeld dieser Länder kann sich politisch auch verändern. Eine kurze Diskussion liegt, sofern sie notwendig ist, durchaus auch in Ihrem Sinn.

Wir legen Ihnen drei Änderungsprotokolle vor, die aus unserer Sicht unproblematisch sind. Es geht ja hier vor allem darum, Rechtssicherheit zu schaffen für internationale Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind. Es geht aber auch um natürliche Personen, die im Ausland wohnen oder entsprechende Liegenschaften haben - was auch immer.

Diese Doppelbesteuerungsabkommen schaffen hier Rechtssicherheit, und es sind vor allem technische Abkommen, die wir hier zu behandeln haben. Es sind keine politischen Abkommen, denn das politische Umfeld kann sich immer wieder ändern. Mit dieser Ausrichtung schaffen wir für alle Betroffenen Rechtssicherheit.

Es geht insbesondere um die Beps-Standards mit der Missbrauchsklausel, die wir hier umsetzen; es geht um die Vermeidung von Verständigungsverfahren, was wir gerade vorhin besprochen haben, also darum, in diesen Doppelbesteuerungsabkommen entsprechende Klarheit zu schaffen. Wie es der Kommissionssprecher bereits ausgeführt hat, haben wir hier eine kleine Abweichung im Zusammenhang mit Liechtenstein, weil Liechtenstein ähnlich lange Zeit wie wir mit seinem parlamentarischen Verfahren braucht - nicht ganz so lange, da es mit unserem Zweikammersystem und den Beratungen in der Regel etwas länger geht. Das berücksichtigen wir bei Liechtenstein, damit wir das ebenfalls machen können.

Sonst gibt es eigentlich keine besonderen Bemerkungen zu diesen drei Änderungsprotokollen. Es gab auch in der Kommission keine entsprechende Frage. Ich glaube, es ist richtig und wichtig, was ich eingangs gesagt habe, dass wir diese Doppelbesteuerungsabkommen dann vorlegen, wenn sie neu ausgehandelt werden. Es gibt, auch wenn der Grundsatz immer gleich bleibt, eben doch kleine Differenzen, die sich im Laufe der Zeit entwickelt haben. Sie sehen dann auch, dass die Botschaften, die wir Ihnen dazu unterbreiten, doch noch relativ ausführlich sind, weil wir dann dort zuhanden der Materialien beschreiben, was wie entsprechend zu interpretieren ist.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, auf die Bundesbeschlüsse über diese drei Änderungsprotokolle einzutreten und ihnen zuzustimmen. Wir schaffen damit den neusten Standard und entsprechende Rechtssicherheit mit diesen Partnerländern.

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu