20.3419

Salvaguardare i diritti democratici e rafforzare la prontezza digitale

Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Bircher, Addor, Buffat, Glarner, Marchesi, Rutz Gregor, Steinemann)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Bircher, Addor, Buffat, Glarner, Marchesi, Rutz Gregor, Steinemann)

Rejeter la motion

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Binder-Keller Marianne · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Es liegen aussergewöhnliche Monate hinter uns, aussergewöhnliche Monate für dieses Parlament. Wir erinnern uns: Am 16. März 2020 rief der Bundesrat die ausserordentliche Lage aus. In der Folge entschieden die Verwaltungsdelegation und das Büro, die Frühjahrssession 2020 nach zwei Wochen abzubrechen.

Losgelöst davon, inwiefern dieser Entscheid aufgrund der damaligen Situation nachvollziehbar und verständlich war, stellte sich sogleich die erste Frage: Sollte es nicht an der Bundesversammlung selbst sein zu entscheiden, wann sie sich selbst nachhause schickt? Wie legitim ist die Delegierung eines solchen Entscheides?

Die Frage warf ein Licht auf unzählige weitere Unklarheiten im Bereich der Parlaments- und der Volksrechte in einer direkten Demokratie. Dies betraf den Stillstand von politischen Fristen, das Sammeln von Unterschriften, das Verschieben von Volksabstimmungen oder allenfalls Wahlen. Es war offenkundig, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Bewältigung einer ausserordentlichen Lage in verschiedenen Bereichen fehlten und etliche Unklarheiten herrschten.

Es geht um die Handlungsfähigkeit des demokratischen Systems Schweiz. Man stelle sich nur einmal vor, diese kaum vorstellbare Krise wäre nicht im Frühling 2020 ausgebrochen, diese nicht vorhersehbare Situation hätte nicht nach, sondern vor den nationalen Wahlen 2019 stattgefunden. Man stelle sich vor, der Bundesrat hätte ein Versammlungsverbot oder gar eine Ausgangssperre beschlossen, wie dies die Regierungen in anderen Staaten tatsächlich taten.

Deshalb gibt es diese Motion Rieder, die Ihnen Ihre Staatspolitische Kommission zur Annahme empfiehlt. Zuvor wurde sie schon im Ständerat mit 32 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen - notabene gegen den Willen des Bundesrates.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, damit die Handlungsfähigkeit des Staates sowie die Ausübung der demokratischen Rechte auf allen Ebenen unter Wahrung des Föderalismus auch in Krisenzeiten gewährleistet sind. In Ziffer 1 verlangt die Motion, dass der Stillstand von Fristen und das Verschieben von Wahlen in einem ordentlichen Bundesgesetz geregelt werden. Damit soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, auf welche sich Volk und Parlament in Krisensituationen stützen können.

Das Parlament braucht eine eigene Grundlage, auf die es in einer Krise zurückgreifen kann, um nicht nur auf das Not- oder Dringlichkeitsrecht der Exekutive angewiesen zu sein - das ist heute aber noch der Fall. Diese Stellung der Exekutive passt vielleicht zu einer parlamentarischen, aber nicht zu einer direkten Demokratie mit einmaligen Volksrechten. Es sind Rechte, zu denen man auch in Krisenzeiten Sorge tragen muss und für die man vorsorgen muss. Deshalb braucht es ein Gesetz, damit die Rechte des Parlamentes und die Rechte des Volkes in Krisenzeiten gewährleistet sind. Die Voraussetzungen für einschneidende Massnahmen wie jene, welche die Exekutive zur Bekämpfung der Pandemie ergriffen hat und welche klare Eingriffe in die Volksrechte bedeutet haben, müssen geregelt werden. Die Voraussetzungen, wenn es um die Ausübung der demokratischen Rechte auf allen staatlichen Ebenen geht, müssen geregelt werden. Die Voraussetzungen, wenn es um Wahlen und Volksabstimmungen geht, müssen geregelt werden.

Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt Ihnen deshalb Ihre Kommission, Ziffer 1 dieser Motion anzunehmen.

In Ziffer 2 verlangt die Motion, dass der Bundesrat die digitale Kompetenz in allen drei Gewalten fördert und damit auch die Ausübung der direkten Demokratie sicherstellt. Da erklärt der Bundesrat, Sie sehen es in seiner Stellungnahme, er sei eigentlich mit verschiedensten Projekten "auf der horizontalen und der vertikalen Ebene" à jour. Er fördert die "Digitale Verwaltung", "E-Justice", und es wird ein Bereich für die "Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI)" geschaffen. Das ist lobenswert. Trotzdem, wir haben es erlebt: Das Parlament und die Kommissionen tagten während Wochen nicht. Die erste Macht im Staat war sozusagen ausser Kraft gesetzt, weil ein physisches Zusammenkommen aufgrund der Anordnungen der Exekutive nicht möglich war und die digitalen Möglichkeiten fehlten.

Auch wenn man grundsätzlich der Meinung ist, dass ein Zusammenkommen physisch erfolgen muss, trifft eben auch der zweite Teil der Motion dort zu, wo in einer Krise die demokratischen Rechte der Volksvertreter und des Volkes selbst geschwächt werden können. Wichtige oder zeitkritische Geschäfte müssen jederzeit behandelt werden können. Die Handlungsfähigkeit des Parlamentes im direkt-demokratischen System muss jederzeit erhalten werden können, auch durch eine Intensivierung der Digitalisierung.

Mit 14 zu 10 Stimmen beantragt Ihnen Ihre Kommission, auch diese Ziffer anzunehmen.

Ich komme zum Schluss. Eine Subkommission Ihrer Staatspolitischen Kommission, Sie wissen es, nimmt sich unterdessen der Thematik "Das Parlament in Krisenzeiten" an. Verschiedenste der Fragestellungen in dieser Motion und in etlichen anderen, welche in dieser Session traktandiert sind, werden aufgegriffen. Umso wichtiger ist eine Annahme der vorliegenden Motion, denn Sie definieren damit den Auftrag Ihrer Staatspolitischen Kommission spezifischer und bestärken die Notwendigkeit des Anliegens und des Findens einer Lösung.

Eine Mehrheit Ihrer Kommission bittet Sie, der Motion zuzustimmen, eine Minderheit beantragt die Ablehnung.

Moret Isabelle · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

Gouverner, c'est prévoir. La motion Rieder 20.3419 s'inscrit dans ce cadre. Elle a pour but la création de bases légales permettant l'exercice des droits politiques et l'élection de notre conseil en cas de crise. Dans un second volet, cette motion encourage l'ensemble des pouvoirs fédéraux à accélérer leur mue numérique. Malgré l'avis contraire du Conseil fédéral, le texte a été adopté par 32 voix contre 3 et 2 abstentions au Conseil des Etats.

S'agissant de la sauvegarde des droits populaires, les discussions ont été nourries. En urgence, le Conseil fédéral a reporté la votation du 17 mai 2020 et a ordonné la suspension de la récolte des signatures. En parallèle et suite aux demandes des commissions, la Chancellerie fédérale a mis en ligne une page listant l'ensemble des référendums et initiatives en phase de récolte de signatures.

Néanmoins, le Conseil fédéral ne souhaite aucune autre mesure ou norme. Nous avons demandé la simplification des étapes administratives permettant d'attester de la qualité d'électeur par les communes lors de référendums et d'initiatives. Ce point figure à l'article 2 de la loi Covid-19. Le Conseil fédéral se dit conscient de l'importance des droits politiques sans toutefois adopter une posture volontariste s'agissant de la création de normes permettant leur éventuelle suspension.

Accepter cette motion est un signal fort quant à l'importance que nous portons à notre démocratie. L'argument selon lequel la suspension des délais doit rester dans le domaine du droit d'exception, puisqu'une loi ne régit que ce qui advient régulièrement, n'est pas recevable lorsqu'il s'agit des droits populaires. Discuter, voire adopter, des règles dans ce domaine n'équivaut en aucun cas à banaliser la suspension de la récolte des signatures ou le report de votations.

La commission vous propose d'adopter le chiffre 1 de la motion, par 17 voix contre 7.

S'agissant du second volet de la motion, qui aborde l'amélioration des compétences numériques au sein des trois pouvoirs fédéraux, les discussions ont été moins vives. Tant le Parlement que l'administration accusent un certain retard dans ce domaine, contrairement au pouvoir judiciaire.

La commission vous propose, par 14 voix contre 10, de soutenir le chiffre 2 de la motion, afin d'insister sur les nécessaires progrès qu'il reste à faire tout en saluant les mesures déjà prises.

Bircher Martina · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Die Motion Rieder hat zwei Anliegen. Das erste Anliegen ist, den Stillstand von politischen Fristen, das Verschieben von Volksabstimmungen und Wahlen in einem ordentlichen Bundesgesetz zu regeln. Bei den Volksabstimmungen sind heute schon strenge Bedingungen vorhanden, da die Konsequenzen für alle politischen Akteure massiv sind. Auch in Bezug auf die Wahlen, z. B. die Nationalratswahlen, sind die gesetzlichen Möglichkeiten für eine Verschiebung verfassungsrechtlich beschränkt. Dies gilt auch für die in der Bundesverfassung geregelten Fristen für das Sammeln von Unterschriften. Hier könnte lediglich ein Hinweis auf Artikel 185 der Bundesverfassung gemacht werden. Handlungsbedarf ist daher kaum vorhanden, bzw. der Handlungsbedarf, den es gibt, wurde von der Subkommission der Staatspolitischen Kommission bereits aufgenommen. Die Subkommission arbeitet an diesen Themen.

Im zweiten Punkt verlangt die Motion die Stärkung der digitalen Kompetenz. Hier besteht indes kein Handlungsbedarf, denn die demokratischen Rechte können nicht mit digitalen Mitteln gewahrt werden. In der Ausübung der demokratischen Rechte stösst die Digitalisierung an ihre Grenzen. Ausserdem ist der Auftrag der Motion so offen gehalten, dass dies nicht zielführend ist. Die digitale Kompetenz ist bereits heute Bestandteil der Legislaturplanung und der Zielsetzungen des Bundesrates. Somit muss auch der zweite Punkt nicht in ein Gesetz aufgenommen werden.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, diese Motion abzulehnen.

Thurnherr Walter · BK-M · Argovia

Die Motion Rieder will sicherstellen, dass die Ausübung der politischen Rechte auch in künftigen Krisen gewährleistet ist. Das ist ein wichtiges Anliegen, und es ist auch das Anliegen des Bundesrates. Der Bundesrat beantragt Ihnen dennoch, die Motion abzulehnen.

Auf der einen Seite ist eine gesetzliche Grundlage für das Verschieben von Wahlen und Abstimmungen und für den Stillstand politischer Fristen aus seiner Sicht nicht unbedingt die richtige Antwort auf die Krise. Es gilt zu bedenken, dass ein solcher Fristenstillstand auch ein Verbot des Unterschriftensammelns bedeutet. Auf der anderen Seite ist der Auftrag der Motion sehr weit gefasst. Die Forderung nach mehr digitaler Kompetenz ist so allgemein formuliert, dass sie angesichts der bereits zahlreichen Bestrebungen in diesem Bereich keinen Mehrwert und keine bessere Orientierung gibt.

Der Ausübung der politischen Rechte wurde in der Krise von Anfang an eine besondere Beachtung geschenkt. Nach den einschneidenden Massnahmen im Frühling 2020 gab es etwa kommunikative Massnahmen rund um das Sammeln von Unterschriften sowie neue Vorschriften für die erleichterte Bescheinigung von Unterschriften für fakultative Referenden und Volksinitiativen während der Pandemie. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen, insbesondere in Bezug auf die Durchführung von Abstimmungen, hat eigentlich gut funktioniert. Trotz der schwierigen Umstände fanden in der Schweiz Urnengänge mit einer überdurchschnittlichen Stimmbeteiligung statt.

Der Bundesrat hat sich in den Jahreszielen 2021 zum Ziel gesetzt, die organisatorischen Prozesse bei Wahlen und Abstimmungen, namentlich auch in ausserordentlichen Lagen, bezüglich möglicher Risiken zu überprüfen; das ist also sowieso unterwegs. Die notwendigen Massnahmen sollen unter Einbezug der Kantone bis Ende 2021 definiert werden. Aus heutiger Sicht schliesse ich nicht aus, dass auch Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen sinnvoll sein können. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, diese Analyse abzuwarten.

Ich bitte Sie daher, die Motion Rieder abzulehnen.

Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Kommission beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit Bircher und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion. Über die beiden Ziffern der Motion stimmen wir getrennt ab.

Votazione

Ziff. 1 - Ch. 1

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 109 Stimmen

Dagegen ... 61 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Votazione

Ziff. 2 - Ch. 2

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 114 Stimmen

Dagegen ... 57 Stimmen

(1 Enthaltung)