21.033

Legge COVID-19. Modifica (l’indennità di perdita di guadagno e lo sport)

Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Erwerbsausfallentschädigung und Sport)

Loi fédérale sur les bases légales des ordonnances du Conseil fédéral visant à surmonter l'épidémie de Covid-19 (Allocations pour perte de gain et sport)

Art. 6b

Antrag der Mehrheit

Streichen

Antrag der Minderheit

(Kutter, Chevalley, de Montmollin, Eymann, Herzog Verena, Stalder, Wasserfallen Christian)

Inhaberinnen und Inhaber des Impf-, Test- und Genesungsnachweises sind von allgemeinen Zugangsbeschränkungen ausgenommen, die Bund oder Kantone für Veranstaltungen erlassen oder erlassen haben.

Art. 6b

Proposition de la majorité

Biffer

Proposition de la minorité

(Kutter, Chevalley, de Montmollin, Eymann, Herzog Verena, Stalder, Wasserfallen Christian)

Les titulaires du certificat sanitaire sont exemptés des restrictions d'accès générales que la Confédération ou les cantons édictent ou ont édictées pour les manifestations.

Ziff. II Abs. 5

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Gutjahr, Gafner, Haab, Herzog Verena, Huber, Keller Peter, Kutter, Rüegger, Wasserfallen Christian)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. II al. 5

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Gutjahr, Gafner, Haab, Herzog Verena, Huber, Keller Peter, Kutter, Rüegger, Wasserfallen Christian)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir behandeln die zwei verbleibenden Differenzen in einer gemeinsamen Debatte. Das Wort für seine Minderheit hat Herr Kutter.

Kutter Philipp · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Es gibt drei Gründe, weshalb ich Ihnen empfehle, dem Minderheitsantrag zu Artikel 6b zuzustimmen.

Der erste Grund: Wir müssen nur jene schützen, die nicht bereits geschützt sind. Die Massnahmen des Bundesrates dienen dem Schutz vor dem Virus. Wer geimpft, getestet oder genesen ist, muss nicht mehr so streng geschützt werden wie die anderen; das sagen der Bundesrat und auch das BAG. Mit diesem Antrag möchten wir diese Grundhaltung ins Gesetz übertragen. Wer über einen gültigen Nachweis verfügt, soll weniger geschützt werden müssen, oder anders gesagt: Wir geben diesen Menschen einen Teil ihrer individuellen Freiheiten zurück.

Es geht also um unsere Grundrechte. Dieser Antrag stammt ursprünglich aus dem Ständerat und verlangte konsequenterweise, dass Personen mit GGG-Nachweis - also geimpfte, getestete oder genesene Personen - von allen Zugangsbeschränkungen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie Veranstaltungen ausgenommen sein sollen. In der Diskussion zeigte sich, dass das in der Praxis und in dieser Konsequenz nur schwer umzusetzen ist. Vor allem kleine Betriebe hätten Mühe, diese Vorgaben zu erfüllen. Wir legen Ihnen daher einen Minderheitsantrag vor, der sich auf das Machbare beschränkt und damit auf Veranstaltungen zielt.

Damit bin ich beim zweiten Grund: Wir lockern den Schutz dort, wo es machbar ist. Gemäss der Strategie des Bundesrates dürfen Veranstalter wählen, ob sie nur Inhaber eines Zertifikats zulassen oder ob alle Zugang haben sollen. Nach Annahme des Minderheitsantrages ändert sich daran nicht viel, Veranstalter können weiterhin wählen. Neu ist aber, dass für Personen mit Zertifikat weniger strenge Schutzmassnahmen gelten dürfen bzw. müssen. In der Praxis könnte ein Veranstalter zum Beispiel prüfen, ob er für geimpfte und nicht geimpfte Personen getrennte Sektoren schaffen möchte.

Stellen Sie sich das in einem Fussballstadion vor: Der Veranstalter könnte in der Südkurve alle Geimpften des Heimteams, in der Ostkurve alle Nichtgeimpften des Heimteams und auf der anderen Seite des Stadions ebenso die Geimpften und die Nichtgeimpften des Gästeteams unterbringen. Das würde es dem Veranstalter ermöglichen, seine Kapazitäten besser auszulasten und trotzdem weiterhin alle - Geimpfte und Nichtgeimpfte - zuzulassen.

Das bringt mich zum dritten Grund, den finanziellen Folgen: Die Veranstaltungsbranche leidet. Die Kommission beantragt daher, im Speziellen die Kulturbranche weiterhin zu unterstützen, über das Jahresende hinaus. Das kann man machen, wir werden später darüber sprechen. Aber ich sage Ihnen: Am meisten helfen Sie den Veranstaltern, wenn Sie die Kapazitätsbeschränkungen reduzieren, so weit es geht, und die Menschen wieder in die Stadien, in die Konzertsäle und in die Hallen hineinlassen, im Speziellen jene, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Darum bitte ich Sie, unterstützen Sie diesen Minderheitsantrag! Geben Sie den Menschen, die den Schutz nicht mehr nötig haben, ihre Freiheit zurück, und geben Sie den Veranstaltern eine Perspektive!

Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Das Wort zur Begründung ihres Minderheitsantrages hat Frau Gutjahr. Sie spricht zugleich für die SVP-Fraktion.

Gutjahr Diana · Mit-F · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 11: Die Mehrheit hält noch immer an der Verlängerung der Kulturmassnahmen fest. Es ist aber nicht angezeigt, die finanziellen Unterstützungsmassnahmen heute schon bis Ende April 2022 zu verlängern. Spätestens ab Spätsommer soll wieder eine volle Auslastung der Veranstaltungen möglich sein, sodass keine finanziellen Beiträge mehr gesprochen werden müssen. Sollten diese Prognosen nicht eintreten, steht für Grossveranstaltungen noch immer ein sogenannter Schutzschirm zur Verfügung, der Veranstaltungsausfälle bis Ende April 2022 abdecken soll. Ich bitte Sie deshalb, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und die Verlängerung der Ausfallentschädigung bis Ende April 2022 nicht zu unterstützen.

Bei Artikel 6b, wo es um die Ausnahmen von Zugangsbeschränkungen geht, unterstützen wir die Streichung. Weshalb? Im Nachgang zur Parlamentsdebatte vom letzten Montag kamen grosse Diskussionen auf, und es herrschte grosse Konfusion. Aus diesem Grund haben wir auch den Antrag auf Rückkommen gestellt, um nochmals über den Inhalt und die Auslegung zu diskutieren.

Die Ungereimtheiten konnten jedoch auch während der Kommissionssitzung nicht ausgeräumt werden, auch nicht mit dem Verwaltungsbericht, der den Kommissionsmitgliedern vorlag. Aus diesem Grund kam unsere Delegation zum Entschluss, nun die Streichung des Artikels zu unterstützen, da wir mit dem neu geschaffenen Artikel 1a den Grundstein für die Öffnung gelegt haben. Dieser lautet: "Sobald der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung ausreichend geimpft ist, sind die Kapazitätsbeschränkungen aufzuheben."

Es ist deshalb nicht angezeigt, eine noch weitere Teilung der Gesellschaft mittels Impf-, Test- und Genesungsnachweis voranzutreiben, was wir immer grundsätzlich infrage gestellt haben. Mit Artikel 1a ist klar und deutlich formuliert: Wenn das Ziel erreicht ist, darf es keine zusätzlichen Kapazitätsbeschränkungen mehr geben.

An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass wir einen Antrag gestellt haben, in welchem Bereich ein Covid-Zertifikat eingesetzt werden darf und wo nicht, nämlich nur im internationalen Reiseverkehr und bei Grossveranstaltungen ab 5000 Personen im Innenbereich. Hätte das Parlament diesen Antrag unterstützt, dann hätten wir diese Diskussion heute nicht. Die SVP-Fraktion unterstützt deshalb die Streichung von Artikel 6b.

Auch in Bezug auf die Homeoffice-Pflicht möchte ich hier noch ein paar Worte verlieren. Einmal mehr zeigt es sich, dass gewisse Massnahmen keinen Bezug zur Realität haben. Auf der einen Seite soll die Maskenpflicht am Arbeitsplatz aufgehoben werden, aber gleichzeitig gilt weiterhin die Homeoffice-Pflicht. In der Vernehmlassung wurde nicht einmal die Option der Aufhebung erwähnt. Nur wer sich einem Testregime unterwirft, ist davon befreit. Dabei wissen wir, dass das Testen extrem aufwendig und bürokratisch ist und dass keine Gewissheit besteht, dass überhaupt alle Tests ausgewertet werden können. Auch wenn es um die Zugangsbeschränkungen geht - hier möchte ich nochmals den Bezug zu Artikel 6b machen -, wird in den Berichten darauf hingewiesen, dass die Testkapazität dann wohl nicht ausreichen wird.

Wir sehen hier also: Es gibt widersprüchliche Haltungen in Bezug auf das Testen. Betrachten wir die sinkenden Zahlen sowie die eigenverantwortlichen Testmöglichkeiten, aber auch die Impfbereitschaft, dann sehen wir, dass solche Massnahmen einfach unverhältnismässig sind.

Es ist deshalb angezeigt, hier endlich eine Stossrichtung vorzugeben, statt ständig neue Warteschlaufen einzubauen wie mit der Verlängerung der Geltungsdauer von Artikel 11, bei dem es um die Entschädigungen geht und den ich zur Streichung beantrage - das nenne ich nämlich den Versuch zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens!

Ich bitte Sie deshalb, meinen Minderheitsantrag zur Streichung von Ziffer II Absatz 5 zu unterstützen und bei Artikel 6b dem Streichungsantrag der Mehrheit zu folgen.

Locher Benguerel Sandra · Mit-F · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo socialista

Bei Artikel 6b beantragt eine Kommissionsminderheit eine Anpassung des vor einer Woche beschlossenen Artikels. Es geht darum, dass für die geimpften, genesenen und getesteten Personen Lockerungen der Zugangsbeschränkungen für Veranstaltungen gelten sollen.

Die SP-Fraktion bleibt bei ihrer Haltung, einen solchen Ausnahmeartikel nicht ins Gesetz aufzunehmen:

1. Dieser Artikel schafft eine Zweiklassengesellschaft in Bezug auf die Veranstaltungsteilnahme und bevorzugt Inhaberinnen und Inhaber eines Covid-19-Zertifikats.

2. Die SP bleibt bei ihrer Grundsatzhaltung, dass wir nicht eine Massnahme aus dem Massnahmenkatalog herausnehmen und diese auf Gesetzesstufe anheben sollten. Damit würden wir den Bundesrat übersteuern.

3. Den entscheidenden Schritt vorwärts machen wir hoffentlich mit dem Eintritt in die Normalisierungsphase, und diese ist, wenn es so weitergeht, bereits für Mitte August vorgesehen. Ein solcher Phasenwechsel macht es dann möglich, dass man überhaupt keine Massnahmen mehr braucht. Über das nächste Öffnungspaket, das Paket 5, wird der Bundesrat bereits am 23. Juni entscheiden. Somit wäre dieser Artikel, wenn überhaupt, nur wenige Wochen in Kraft.

4. Deshalb bitten wir Sie, die Verhältnismässigkeit zu wahren. Bis der unklare Begriff der Zugangsbeschränkung definiert ist und dieser Ausnahmeartikel 6b umgesetzt werden kann, befinden wir uns hoffentlich bereits in der Normalisierungsphase. Somit ist dieser Artikel überflüssig.

Zum Antrag bei Ziffer II Absatz 5 betreffend Artikel 11 des Covid-19-Gesetzes: Der Kultursektor ist auch nach den bisher erfolgten Öffnungsschritten noch weit von einem Normalbetrieb entfernt. Auch wenn die geltenden Einschränkungen weiter gelockert werden, so ermöglichen die Lockerungen in vielen Kulturbereichen noch keine kostendeckende Durchführung der Anlässe.

Bezüglich der Engagements von Kulturschaffenden besteht weiterhin eine grosse Unsicherheit. Viele Veranstaltende halten sich in ihrer Planung deshalb zurück. Dies betrifft insbesondere Bereiche, deren Akteure international aktiv sind und in welchen die Mobilität von Kulturschaffenden und beispielsweise von Kunstwerken von den unklaren Reisebedingungen abhängig ist. Beispielsweise gilt dies für Ausstellungen, Museen, insbesondere für die bildende Kunst, für internationale Filmproduktionen, für Theater, für grosse Kulturhäuser oder auch Musikproduzierende.

Das Verlängern der Massnahmen macht auch noch aus einem weiteren Grund Sinn: Damit stellen wir sicher, dass die Gültigkeit von Artikel 11 des Covid-19-Gesetzes gleich lange läuft wie die Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe - beide Erlasse sind bis Ende April 2022 vorgesehen. Es wird noch lange dauern, bis diese Schutzschirme in den Kantonen greifen, wenn sie überhaupt umgesetzt werden.

Die Luft für viele Laien- und Profikulturschaffende ist trotz der guten Unterstützungsmassnahmen, wie wir sie im Covid-19-Gesetz haben, im letzten Jahr erwiesenermassen dünner geworden. Gemäss den neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik hat sich im Jahr 2020 die Zahl der Kulturschaffenden im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozent verringert.

Die Kulturbranche war als eine der ersten stark von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen und gehört wohl zu denjenigen Branchen, die am meisten Zeit brauchen, um sich zu erholen. Viele Sektoren der Kulturbranche rechnen deshalb frühestens ab Mitte 2022 mit einer Normalisierung. Mit der Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 11 schaffen wir für diejenigen, die darauf angewiesen sind, eine längerfristige Sicherheit.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen und die Massnahmen gemäss Artikel 11 bis am 30. April 2022 zu verlängern.

Kutter Philipp · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Das Anliegen der Mitte-Fraktion bei dieser Gesetzesrevision ist es, dass wir den Bundesrat auf seine eigene Strategie verpflichten und dafür sorgen, dass die Normalisierung auch tatsächlich eingeleitet wird, wenn die notwendige Durchimpfung da ist. Wir wollen, so schnell es geht und so weit es die epidemiologische Lage erlaubt, zurück zur Normalität. Von daher sind wir schon sehr glücklich, dass wir in Artikel 1a Absatz 2 eine Ergänzung vorgenommen haben, die da lautet, dass die Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben werden sollen, sobald die erwachsene impfwillige Bevölkerung ausreichend geimpft ist.

Aus dem gleichen Grund empfehle ich Ihnen namens meiner Fraktion auch Zustimmung zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 6b, den ich bereits erläutern durfte. Auch hier geht es darum, so gut und so weit es geht zur Normalität zurückzukehren. Ich sehe dabei auch nicht die Gefahr einer Zweiklassengesellschaft, da Nichtgeimpfte den genau gleichen Zugang haben, wie das in der aktuellen Gesetzgebung der Fall ist. Der Klarheit halber muss ich aber auch anmerken, dass es bei diesem Antrag sicher die eine oder andere Gegenstimme in der Mitte-Fraktion geben wird.

Stimmfreigabe beschlossen haben wir bei Ziffer II Absatz 5. Der eine Teil unserer Fraktion möchte mit einer Verlängerung der Unterstützung im Bereich der Kultur sicherstellen, dass wirklich niemand durch die Maschen fällt, im Wissen darum, dass der Kultursektor eine längere Vorlaufzeit benötigt als andere Branchen. Der andere Teil der Fraktion ist der Meinung, dass der Vorlauf genügend ist, da die Schweiz gemäss Fahrplan des Bundesrates im August mit der sogenannten Normalisierungsphase zur Normalität zurückkehrt. Daher wird ein Teil der Fraktion die Verlängerung unterstützen, und der andere Teil unterstützt einen Abschluss der Unterstützung per Ende des Jahres 2021.

Prezioso Batou Stefania · Mit-F · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo dei Verdi

Il reste donc deux divergences. La première concerne la durée de validité des mesures inscrites à l'article 11, "Mesures dans le domaine de la culture". Souvenez-vous, par 96 voix contre 91 et 3 abstentions, notre conseil avait accepté de prolonger la durée de validité jusqu'au 30 avril 2022.

Au chiffre II alinéa 5, nous soutenons selon le vote de notre conseil le maintien de cette disposition. Les raisons en sont nombreuses, à commencer par le fait, comme l'a dit ma collègue, que le règlement Covid-19 pour les manifestations publiques est valable jusqu'au 30 avril 2022. Il est donc cohérent de laisser courir la validité de l'article 11 jusqu'à cette date. Mais surtout le fait de biffer cette disposition montrerait une déconnexion certaine de notre conseil avec la réalité à laquelle cette disposition essaye tant bien que mal de s'appliquer.

Prenons l'exemple des théâtres et des troupes. Les théâtres préparent leur programme de représentations en tout cas une année à l'avance, si ce n'est deux. Or que se passe-t-il concrètement? Les spectacles prévus l'an dernier ont dû être reportés sur la saison qui s'ouvrira, voire sur la suivante. Aussi les spectacles prévus pour la saison qui vient ou les nouvelles créations qui cherchent désespérément un créneau de représentation ne peuvent-elles pas voir le jour, laissant sur le carreau des troupes entières, des artistes, des écrivains. La richesse et la diversité culturelles seraient sacrifiées sur l'autel d'un refus entêté de soutenir un secteur pourtant aussi essentiel à notre survie que l'air que nous respirons.

Je l'ai déjà dit lors du débat d'entrée en matière: nous n'avons pas saisi l'occasion de la crise liée à la pandémie pour revoir de fond en comble la politique culturelle de la Confédération en donnant plus de moyens aux créateurs locaux, en promouvant une culture populaire - un pas nécessaire vers une participation culturelle de toute la population -, en donnant plus de moyens aux troupes pour leur permettre de survivre, et pour leur donner la chance de voir aboutir leurs créations et leurs projets en leur offrant des occasions de représentation sur le terrain et à long terme. En bref, en faisant confiance à nos artistes.

Nous avons manqué cette occasion de profiter de la crise pour dessiner une véritable vision d'avenir, pour tracer un véritable horizon à nos acteurs culturels, leur faire, en bref, confiance. L'incertitude ne touche pas seulement les théâtres, mais tout autre événement culturel: les cinémas, les musées, les programmations des expositions, etc. Nous vous demandons donc instamment de maintenir la décision prise récemment par notre conseil.

En ce qui concerne l'article 6b, nous sommes d'avis qu'il faut le biffer comme le demande la majorité de la commission. Nous refusons de faire entrer dans la loi ce qui est de l'ordre du micromanagement - petit clin d'oeil appuyé à mon collègue Kutter -, micromanagement qui est impossible, à ce jour, à mettre en place concrètement et pratiquement. Il est impossible de mettre en place cette disposition; elle va en outre dans le sens d'une société à deux vitesses que nous contestons.

Nous vous demandons donc de biffer l'article 6b.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale

Ich komme zuerst zum inhaltlichen Minderheitsantrag Kutter zu Artikel 6b. Dieser Minderheitsantrag ist einigermassen entscheidend. Denn der Bundesrat hat jetzt ja im Prinzip, nach vielen Mühen, auch die Software-Lösung in Bezug auf das Covid-Zertifikat umgesetzt; diese App ist aktiv, und man kann sie entsprechend herunterladen. Bei diesem Artikel geht es ja letztlich eigentlich darum, dass die getesteten, die genesenen und die geimpften Personen, welche ein Zertifikat haben, von den Einschränkungen ganz generell ausgenommen werden sollen. Das ist dringend angezeigt, denn sonst haben wir auf der einen Seite eine technologische Lösung, die wir teuer bezahlen und hinter der auch ein gewisser Aufwand steckt, aber auf der anderen Seite trotz dieser Lösung keinen echten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger des Landes. Wenn wir einen effektiven Mehrwert für die Leute in diesem Land wollen - dass sie, z. B. bei grösseren Veranstaltungen, eben keine Einschränkungen mehr haben -, dann ist es jetzt eben angezeigt, die Genesenen, die Geimpften und die Getesteten dort in die Freiheit zu entlassen. Sonst droht das Covid-Zertifikat effektiv zu einem bürokratischen Leerlauf zu verkommen.

Beim Zweiten ist es in unserer Fraktion etwas unübersichtlicher. Die Fraktion hat sich mehrheitlich dagegen entschieden, die entsprechenden Bestimmungen zu den Kulturbeiträgen in Artikel 11 weiter als bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Hingegen war die Mehrheit der Deputation in der WBK dafür, dass man das tut.

Grundsätzlich ist hier einfach zu sagen: Man sollte keine Verlängerung von solchen Unterstützungsmassnahmen auf Vorrat machen. Jetzt ist ja gerade bezüglich der Kulturveranstaltungen das Ziel, dass man die neuen und die künftigen Kulturveranstaltungen wieder zulassen kann - mit Publikum, mit Verdienst- und Auftrittsmöglichkeiten -, damit diese Hilfsgelder für die Kultur dann effektiv gar nicht mehr verwendet werden müssen. Deshalb sollte man also nach Auffassung der Fraktionsmehrheit die Unterstützungsmassnahmen nicht à gogo weiter verlängern und hier schon jetzt einen Präzedenzfall schaffen, weil es ja dann noch verschiedene andere Hilfen wie Kurzarbeit gibt. Es gibt die ganzen anderen Hilfen im Bereich des Sports, aber auch in der Wirtschaftsunterstützung. Wenn wir dann nicht fähig sind, nach der Krise auch einmal einen Strich zu ziehen, dann geht es schlank in eine Strukturerhaltung über, und das sollten wir nicht tun.

Brunner Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo verde liberale

Gegenüber dem Ständerat verbleiben zwei wesentliche Differenzen.

Zum Ersten die Unterstützungsdauer: Hier ist der Wunsch verständlich, dass der Normalisierungsprozess im Sommer nun vorangehen soll und zwar zügig, sodass wir im Herbst eine bessere Situation haben und damit generelle Befristungen auf das laufende Jahr beschränkt bleiben können. Nur haben wir gerade in der Veranstaltungsbranche zum Teil Vorlaufzeiten von mehr als einem halben Jahr. Das heisst, das erste Quartal 2022 ist bereits absehbar. Wenn wir nach dem Grundsatz "gouverner, c'est prévoir" handeln wollen, dann vertagen wir diesen Entscheid nicht auf die Herbstsession, denn Planungssicherheit ist eben auch ein hohes Gut. Es ist absehbar, dass wir in diesem Jahr noch nicht vollständig aus den Problemen herauskommen werden.

Zum Zweiten die Ausnahmen für Immunisierte in Artikel 6b: Da muss es darum gehen, faktisch Immunisierte schnellstmöglich von unnötigen Einschränkungen zu befreien. Das muss das Ziel sein. Allerdings schafft die Bestimmung, so wie sie vorliegt, eher Verwirrung als Klarheit. Stellen Sie sich vor, Sie haben z. B. ein kleines, feines Jazz-Konzert: Tische mit sechs Personen sind Vorschrift, ein Tisch ist noch frei. Da kommt eine Zehnergruppe. Vier Personen davon sind geimpft, eine Person ist genesen, eine ist noch nicht volljährig. Was machen Sie jetzt? Betrachten Sie die Zehnergruppe als Vierergruppe und setzen alle an den Tisch? Wer darf rein, wer nicht? Dürfen Sie den nachweislich Geimpften überhaupt den Einlass verwehren? Das sind Fragen, wie wir sie dem Gastgeber nicht zumuten sollten. Es ist verständlich, wenn er nur die Hände verwirft und sich fragt, was die in Bern sich dabei wohl gedacht haben.

Die ständerätliche Schwesterkommission hat das auch gemerkt und Rückkommen beschlossen, aber ohne Resultat; deshalb finden Sie das auch nicht auf der Fahne. Die WBK-N hat ebenfalls Rückkommen beschlossen, wobei ihr Verbesserungsvorschlag - er stammt von der Minderheit - die Bestimmung auf Veranstaltungen einschränkt.

Wie unser Kollege bereits gezeigt hat, ist diese Differenzierungsmöglichkeit bei Sportstadien durchaus möglich und denkbar. Es gibt dort verschiedene Sektoren und Eingänge. Nun besteht die Welt aber nicht allein aus Fussball. Es soll sogar vorstellbar sein, dass die Zeitrechnung auch nach der EM und dem selbstverständlichen Sieg des Schweizer Teams weitergehen wird. Für kleinere Veranstaltungen, wie z. B. ein Konzert in einer Bar oder bei der Eröffnung einer Ausstellung, funktioniert die Bestimmung indes nicht. Klarheit hätten wir dann de facto nur mit dem Zertifikat. Der Veranstalter könnte nicht mehr entscheiden, ob er eine Open-to-all-Variante bevorzugt, in deren Rahmen er seine Räumlichkeiten aufgrund strengerer Auflagen schlechter nutzen kann, oder ob er auf den Nachweis setzt und damit die Räumlichkeiten besser nutzen und grössere Freiheiten gewähren kann.

Damit fragt sich, ob man eine gesetzliche Regelung machen soll, schlicht aus Misstrauen zum Bundesrat. Zwischenzeitlich hat dieser ja in die Vernehmlassung gegeben, dass sogar Clubs und Tanzlokale mit einem Zertifikatsnachweis wieder öffnen können. Die Bestimmung gemäss Minderheit würde nichts ermöglichen, was nicht auch ohne sie möglich wäre und was sowieso kommen wird. Hingegen würde sie es erschweren oder gar verunmöglichen, dass Betroffene situative Wahlmöglichkeiten hätten.

Die Bestimmung gemäss Minderheit stellt einen unnötigen Eingriff in die Gewerbefreiheit dar und ist deshalb abzulehnen.

Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo

Ich spreche zu diesen beiden noch bestehenden Differenzen.

Zuerst zu Artikel 6b: Ich möchte Sie daran erinnern, dass dieser Artikel 6b nicht eine Kreation des Bundesrates ist. Dieser Artikel ist vielmehr im Ständerat so entstanden. Sie haben jetzt eine Mehrheit und eine Minderheit. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte diesen Artikel wieder streichen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen und diesen eingefügten Artikel wieder zu streichen. Weshalb?

Wir folgen einmal grundsätzlich der Stossrichtung, die in diesem Artikel verlangt wird, weil wir möglichst schnell lockern und zu einem normalen Betrieb übergehen möchten. Das wird wohl in Stufen erfolgen. Aus dieser Überlegung ist es falsch, jetzt im Gesetz einen Artikel festzuschreiben, der das dann regeln soll. Denn jedes Detail, das wir im Gesetz regeln, sorgt in der Regel nicht für mehr Rechtssicherheit, sondern führt zu Nachfragen. Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht. Ich werde oft auf der Strasse angefragt: "Was gilt jetzt?" Dann muss ich sagen: "Oh, im Detail kann ich Ihnen das nicht sagen", weil die Gesetzgebung inzwischen doch recht kompliziert ist.

Hier möchten wir nicht einen neuen Aspekt ins Gesetz einfügen, der dann vielleicht in einigen Wochen schon nicht mehr ganz der Realität entspricht. Wir meinen, wenn Sie diesen Artikel streichen, würden Sie eher für Rechtssicherheit sorgen. Denn es ist nur ein einzelnes Detail, das Sie hier regeln möchten, und es wäre nicht nötig, das im Gesetz festzuschreiben. Wir werden im Rahmen der nächsten Lockerungsschritte dann entsprechende Massnahmen treffen. Was im Moment richtig sein kann, ist vielleicht in zwei, drei Monaten überholt, und hier sollten wir diese Flexibilität, wie bei anderen Details auch, dann dem Bundesrat im Rahmen der Lockerungsschritte überlassen.

Wir verfolgen gleiche oder ähnliche Ziele, erachten es aber als falsch, im jetzigen Zeitpunkt diesen Artikel, der dann für die nächsten Monate gilt, im Gesetz zu verankern. Ich bitte Sie also, Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen und diesen Artikel wieder zu streichen. Dann wären Sie bei der ursprünglichen Fassung des Bundesrates.

Damit komme ich zu Artikel 11, wo es um die Frage der Kultur bzw. um die Verlängerung der dort geltenden Massnahmen geht. Im Grunde genommen haben wir im ganzen Gesetz Massnahmen getroffen, die Ende 2021 auslaufen.

Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat, dem Ständerat und damit Ihrer Kommissionsminderheit zu folgen. Ich bestreite nicht, dass die Kultur besondere Anliegen hat. Aber aufgrund der umfangreichen Korrespondenz, die wir führen, kann ich Ihnen sagen, dass viele andere Branchen auch Anliegen haben; wir sehen es beim Sport, im Event- und in vielen anderen Bereichen.

Es wäre meiner Meinung nach verfrüht, hier eine Ausnahmebestimmung zu schaffen. Wenn wir das machen, können wir sicher sein, dass andere folgen werden. Wie gesagt, versuchen wir, die Massnahmen Ende Jahr abzuschliessen, um die Situation danach neu zu beurteilen. Für den Fall, dass der Kultursektor weiterhin Probleme haben sollte, gehen wir davon aus, dass diese nicht flächendeckend sein werden. Es wird Bereiche geben, die rascher Tritt fassen werden, weil die Leute wieder Veranstaltungen besuchen, während andere Bereiche wohl etwas länger brauchen werden. Dieses Problem gibt es aber auch in anderen Branchen. Hier und heute eine Ausnahme für die Kultur zu beschliessen, wäre ein Präjudiz für andere Branchen.

Es sei auch daran erinnert, dass der Bund nur subsidiär für die Kultur verantwortlich ist; die Hauptverantwortung liegt bei den Kantonen. Sollten sich letztlich noch Massnahmen aufdrängen, wäre das mit den Kantonen abzusprechen, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass wir Ihnen bei Bedarf noch einen Nachtragskredit unterbreiten werden. Aber dazu braucht es unserer Meinung nach eine Gesamtbeurteilung gegen Ende Jahr. Dann gilt es nämlich festzustellen, ob die Lockerungsschritte so lange fortgesetzt werden können, bis sie wirken. Anschliessend kann beurteilt werden, wer noch mit welchen Mitteln unterstützt werden muss. Dieses Präjudiz heute zu schaffen, wäre aus unserer Sicht falsch.

Ich bitte Sie also, bei Artikel 11 dem Ständerat, dem Bundesrat und Ihrer Kommissionsminderheit zu folgen.

Roth Pasquier Marie-France · Mit-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Nous nous trouvons au stade du règlement des divergences concernant la loi Covid-19. Nous en sommes au deuxième examen par le deuxième conseil. Nos collègues du Conseil des Etats ont débattu de notre version le 9 juin dernier. Il subsiste une divergence concernant la durée de validité des mesures prévues à l'article 11, "Mesures dans le domaine de la culture".

Par 96 voix contre 91 et 3 abstentions, le Conseil national avait accepté la semaine passée de prolonger la durée de validité jusqu'au 30 avril 2022 au chapitre II alinéa 5. La Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil des Etats propose de maintenir sa version, à savoir de biffer cette disposition. Elle a été suivie par son conseil. Lors de sa séance du 10 juin, notre commission a maintenu la décision du Conseil national, à savoir la prolongation de la durée de validité des mesures dans le domaine de la culture jusqu'au 30 avril 2022, ceci par 16 voix contre 9. Elle vous recommande de vous rallier à cette position.

La commission a par ailleurs procédé à un nouvel examen de l'article 6b. Selon la loi sur le Parlement, un réexamen est possible s'il est accepté par les deux commissions. En l'occurrence, notre commission soeur a donné son accord au réexamen lors de sa séance du 8 juin 2021. Notre commission a également accepté le réexamen, par 23 voix contre 0 et 1 abstention.

L'article 6b avait déjà fait l'objet de discussions lors de notre première séance de commission. La majorité de la commission était d'avis qu'il ne fallait pas imposer d'entraves supplémentaires au Conseil fédéral afin qu'il puisse décider librement des phases de réouverture. En fin de compte, les deux conseils ont approuvé l'article 6b. La mise en oeuvre de cet article n'était cependant pas claire et s'apparentait à un traitement de faveur accordé aux personnes bénéficiant d'un certificat Covid.

L'administration nous a préparé une note qui explique les conséquences de l'introduction de cet article 6b dans sa formulation actuelle. Dans cette note, il est relevé que "si les restrictions de capacité s'inscrivent dans la notion de restriction d'accès générales, cela entrerait en contradiction avec le modèle des trois phases du Conseil fédéral". Celui-ci estime que le risque est encore présent si ces restrictions ne sont pas respectées au moins durant les prochaines semaines. De telles mesures de précaution doivent pouvoir rester pertinentes durant la phase de stabilisation, tant que les personnes voulant se faire vacciner ne seront pas toutes protégées.

Si nous interprétons l'article 6b de manière très large, nous générerons une certaine confusion dans la pratique. En cas d'adoption de cet article, le Conseil fédéral disposerait d'une marge de manoeuvre limitée si la situation venait à s'aggraver ou si de nouveaux variants compliquaient le contrôle de la pandémie. Admettons que la formulation du Conseil des Etats est difficile à mettre en oeuvre; notre collègue Kutter a proposé une alternative, qui se concentre uniquement sur les événements, en partant du principe qu'il était aisé de disposer par secteurs, par exemple dans les stades, les personnes vaccinées et les personnes pas encore vaccinées. Là aussi, l'interprétation n'est pas claire. Les événements doivent-ils être ouverts uniquement aux personnes au bénéfice d'un certificat? Cela signifie-t-il qu'il n'y a plus de restriction d'accès pour les personnes présentant un certificat? Les personnes sans certificat y ont-elles aussi accès? La notion de restriction d'accès doit être clarifiée. Sur le terme "événement" des précisions devraient également être apportées. L'administration le comprend comme étant délimité dans le temps et ayant lieu dans un lieu défini, avec un nombre défini de personnes.

Au niveau de l'entrée en vigueur, l'article 6b peut être mis en oeuvre immédiatement. Il liera alors également le Conseil fédéral. Après une discussion nourrie et devant tant de questions à éclaircir, la commission a accepté, par 18 voix contre 7, la proposition de biffer cet article 6b et a par conséquent rejeté la proposition Kutter.

Elle vous recommande de suivre la majorité et de supprimer cet article 6b.

Pour terminer, nous avons été avertis par la Commission de rédaction que l'article 12b alinéa 8 portant sur les mesures dans le domaine du sport comporte une inexactitude. Dans la deuxième phrase, soit: "Si les conditions visées à l'alinéa 6, lettres b et c, ne sont pas respectées", le "et" utilisé devrait être un "ou". En effet, une formulation qui comprendrait les conditions posées aux alinéas b et c de manière cumulative entraînerait une inégalité de traitement incompréhensible entre les clubs. Les clubs qui ont promis des réductions salariales et qui ne respectent ni ces réductions ni le maintien de la masse salariale totale seraient mieux lotis que ceux qui n'ont promis aucune réduction salariale dès le départ et qui ne respectent pas non plus le maintien de la masse salariale totale.

Ces derniers devraient rembourser toutes les contributions. Les conditions ne peuvent donc être comprises que comme une alternative.

Je vous recommande donc de suivre la commission au chapitre II alinéa 5, de même qu'à l'article 6b.

Aebischer Matthias · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista

Bei den Änderungen im Covid-19-Gesetz sind sich der Nationalrat und der Ständerat in zwei Punkten noch nicht einig. Das betrifft zum einen, Sie haben es gehört, die Geltungsdauer der Massnahmen im Kulturbereich. Zum andern geht es um die Zugangsbeschränkungen für Inhaberinnen und Inhaber eines Impf-, Test- und Genesungsnachweises, sprich eines Covid-Zertifikates.

Möglicherweise staunen Sie jetzt, dass dieses Thema noch einmal diskutiert wird, denn der Nationalrat hat sich bei Artikel 6b in der letzten Lesung dem Ständerat angeschlossen. Der Grund für diese erneute Diskussion sind verschiedene Fragen betreffend Umsetzung dieses Artikels, Fragen, welche schon letzte Woche hier in diesem Saal aufgeworfen wurden und in der ständerätlichen Kommission dann auch gestellt wurden. So hat die ständerätliche Kommission ein Rückkommen beantragt, ohne konkrete Anträge zu präsentieren, aber natürlich in der Absicht, dass bei einem Rückkommen die Fragen noch einmal diskutiert werden können. Beide Kommissionen müssen in diesem Fall ein Rückkommen beschliessen. Die WBK-N hat dem Rückkommen mit 23 zu 0 Stimmen zugestimmt.

Wir haben länger diskutiert, und die Kommissionsmehrheit hat entschieden, den ursprünglich vom Ständerat eingefügten Artikel 6b gänzlich zu streichen. Beweggründe, welche zu diesem Entscheid geführt haben, gibt es viele. Einige Mitglieder sind der Meinung, man würde dem Bundesrat mit diesem Zusatzartikel eine unnötige Hürde in den Weg stellen. Andere befürchten, es komme mit diesem Zusatz zu einer Zweiklassengesellschaft von Leuten mit und ohne Zertifikat; Sie haben vorhin die Ausführungen gehört. Wieder andere glauben, dass die Testkapazitäten für Anlässe nicht ausreichen würden und somit nur geimpfte und genesene Personen von diesem Artikel profitieren könnten.

Die Verwaltung ihrerseits führte aus, es sei unvorstellbar, dass in der Stabilisierungsphase, also bereits im Juli, zum Beispiel Open Airs oder Fussballspiele mit 30 000 bis 40 000 Leuten ohne Kapazitäts- und Zugangsbeschränkungen stattfinden könnten. Zudem würden bei der vom Ständerat vorgelegten Version auch Restaurants dazugehören. Konkret hiesse das, dass bei einem Open-to-all-Ansatz - auf gut Deutsch: bei einem Restaurant, das Gäste mit und ohne Zertifikat einlässt - einige Gäste stehen und an Zehnertischen feiern könnten, während andere, ohne Zertifikat, mit Maske und Registrierung, nur an Sechsertischen platziert werden dürften.

Diese Konfusion bewegte die Minderheit Kutter dazu, bei der ständerätlichen Version die Worte "öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe" zu streichen. Weitere Einzelheiten und Auswirkungen des Minderheitsantrages hat Ihnen Kollege Kutter vorhin erklärt.

Die Mehrheit ist, wie gesagt, der Meinung, Artikel 6b sei zu streichen und die Öffnungsstrategie sei dem Bundesrat zu überlassen. Das Stimmenverhältnis Mehrheit/Minderheit betrug 18 zu 7 Stimmen.

Die Diskussion über die Verlängerung der Massnahmen im Kulturbereich nahm etwas weniger Platz ein. Eine Mehrheit - das Stimmenverhältnis betrug 16 zu 9 Stimmen - will am Entscheid des Nationalrates festhalten und bis zum 30. April 2022 verlängern. Dies entspreche auch der Geltungsdauer der Covid-19-Verordnung für Publikumsanlässe und sei somit ein logischer Schritt, hiess es unter anderem. Es komme hinzu, dass gerade bei Kulturanlässen mit internationaler Beteiligung die Unsicherheit nach wie vor gross sei und wohl noch für längere Zeit gross bleiben werde.

So viel also zu den übrig gebliebenen zwei Differenzen. Für das Amtliche Bulletin - meine Kollegin hat das vorhin schon gemacht - gilt es noch zu erwähnen, dass wir bei Absatz 8 des Sportartikels 12b noch einer redaktionell oder besser gesagt juristisch korrekten Variante zugestimmt und aus einem "und" ein "oder" gemacht haben. Denn es ist klar, dass all die Clubs, welche die Auflagen beim Durchschnittseinkommen, das ist Absatz 6 Buchstabe b, oder bei der Gesamtlohnsumme, das ist Absatz 6 Buchstabe c, nicht erfüllen, nur 50 Prozent der entgangenen Ticketeinnahmen erhalten.

Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Art. 6b

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir stimmen über den Antrag der Minderheit Kutter ab.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 135 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ziff. II Abs. 5 - Ch. II al. 5

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir stimmen über den Antrag der Minderheit Gutjahr ab.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 102 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 88 Stimmen

(0 Enthaltungen)