19.073

Misure di promozione civile della pace e di rafforzamento dei diritti dell’uomo. Legge federale

Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Estermann, Aebi Andreas, Büchel Roland, Buffat, Grüter)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Estermann, Aebi Andreas, Büchel Roland, Buffat, Grüter)

Ne pas entrer en matière

Giacometti Anna · Mit-F · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo liberale radicale

La vostra Commissione della politica estera, riunitasi il 24 giugno 2021, ha discusso la modifica della legge federale sulle misure di promozione civile della pace e di rafforzamento dei diritti dell'uomo, proposta dal Consiglio federale con il messaggio del 13 dicembre 2019.

La creazione di un'istituzione nazionale per i diritti umani (INDU), in Svizzera figura da tempo nell'agenda politica. Dal 2011 esiste come progetto pilota a tempo determinato il Centro svizzero di competenza per i diritti umani (CSDU). Una valutazione esterna ha confermato l'utilità di un'istituzione nazionale per i diritti umani per la Svizzera. Il disegno di legge prevede di tramutare il progetto pilota in un'INDU permanente come ente di diritto pubblico. Questo modello tiene conto sia dei risultati della procedura di consultazione, sia delle direttive dell'ONU.

Come per il progetto pilota, è previsto che la Confederazione sostenga l'INDU con un contributo finanziario di un milione di franchi all'anno. Il Consiglio federale chiede ai cantoni di farsi carico dei costi infrastrutturali che ammonteranno a un altro milione di franchi all'anno. L'INDU dovrà inoltre avere sede in una o più università e potrà fatturare, come finora, i suoi servizi ad autorità e attori privati.

Il finanziamento totale annuo dell'INDU ammonterà così a 2,5 milioni di franchi.

I compiti dell'INDU sono elencati nella legge e corrispondono a quelli svolti finora dal CSDU: informazione e documentazione, ricerca, consulenza, promozione del dialogo e della cooperazione, educazione ai diritti dell'uomo, sensibilizzazione e scambi internazionali. Nell'adempimento dei propri compiti, l'INDU è indipendente. Non svolge compiti che sono di competenza dell'amministrazione. Non accetta azioni individuali e non esercita funzioni di vigilanza o di mediazione.

Con l'INDU, la Svizzera potrà rafforzare il proprio impegno a favore dei diritti umani, la cui tutela è sancita anche dalla Costituzione federale. Oltre 120 Paesi, compresi quasi tutti quelli europei, sono già dotati di un'istituzione di questo genere.

Alcuni membri della vostra commissione hanno espresso dei dubbi in merito al finanziamento da parte della Confederazione, ritenuto insufficiente per svolgere i compiti secondo i Principi di Parigi e raggiungere così lo status A.

L'8 giugno 2021 il Consiglio degli Stati ha approvato il disegno di legge del Consiglio federale, apportando alcune modifiche che sono riportate nel paragramma, con 34 voti a favore, 7 voti contrari e 2 astensioni.

La vostra Commissione della politica estera ha deciso l'entrata in materia con 19 voti a favore, 5 voti contrari e 0 astensioni.

Premessa l'entrata in materia, nella deliberazione di dettaglio si discuteranno tre proposte di minoranza: la minoranza Estermann all'articolo 10a capoverso 2, la minoranza Schneider-Schneiter all'articolo 10b capoverso 1 e la minoranza Molina all'articolo 10c capoverso 3.

A nome della vostra Commissione della politica estera, vi chiedo di respingere la proposta di minoranza Estermann e di approvare l'entrata in materia.

Friedl Claudia · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista

Menschenrechte sind universelle Individualrechte, die in der Verfassung und in den Gesetzen geschützt sind. Davon geht die UNO aus, wohlwissend, dass es Unterschiede in der Welt gibt. 1993, also vor bald 30 Jahren, verabschiedete die UNO-Generalversammlung die Resolution 48/134, in der sie die Mitgliedstaaten aufforderte, nationale Menschenrechtsinstitutionen gemäss den sogenannten Pariser Prinzipien zu schaffen. 123 Staaten, darunter fast alle Mitglieder der EU, kennen bereits eine solche Einrichtung. Mit der vorliegenden Vorlage wird nun das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte um das Kapitel einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) erweitert. Die APK-N hat sich am 24. Juni 2021 damit auseinandergesetzt.

Immer wieder kommt die Frage auf, ob eine solche NMRI in einem Land wie der Schweiz notwendig ist. Wir nehmen für uns in Anspruch, dass wir über ein Justizsystem verfügen, das den Bürgerinnen und Bürgern einen problemlosen Zugang zur Justiz und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ermöglicht, um etwaige Verstösse von Behörden im Rahmen ihrer Tätigkeit zu korrigieren. Die nationale Menschenrechtsinstitution soll aber nicht sanktionierend wirken, sondern eine präventive Rolle einnehmen und mit den ihr zur Verfügung gestellten Instrumenten darauf einwirken, dass gar keine Menschenrechtsverletzungen entstehen.

Die Schweiz hat 2011 das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte als temporäres Pilotprojekt eingerichtet, das sich auf ein Hochschulnetzwerk abstützt. Eine externe Evaluation bestätigte grundsätzlich den Nutzen einer nationalen Menschenrechtsinstitution für die Schweiz. Beispiele für Tätigkeitsfelder finden sich unter anderem im Zusammenhang mit der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung, von Kindern, von älteren Menschen oder von sprachlichen Minderheiten, mit Gewalt an Frauen oder mit den Grundrechten im digitalen Bereich. Das Pilotprojekt soll nun in eine dauerhafte NMRI umgewandelt werden, und zwar als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die universitäre Vernetzungsstruktur soll jedoch erhalten bleiben.

Ziel ist es, dass das Institut den Pariser Prinzipien genügen wird. Dazu braucht es eben eine gesetzliche Verankerung, wie wir sie jetzt schaffen, ein breites Mandat, Unabhängigkeit, eine pluralistische Zusammensetzung sowie eine stabile Finanzierung.

In der Kommission gab der Aufgabenkatalog der NMRI, der in Artikel 10b Absatz 1 aufgeführt ist, Anlass zur Diskussion. Die Mehrheit beschloss, den abschliessenden Katalog mit dem Wort "insbesondere" ein wenig zu öffnen. So können Aufgaben übernommen werden, an die heute niemand denkt. Diese Formulierung entspricht auch den Vorgaben der Pariser Prinzipien. Damit der Aufgabenkreis nicht ausufert, hat der Ständerat Artikel 10b um zwei Absätze erweitert.

Eine Diskussion veranlasste auch die vorgesehene Finanzierung der NMRI, die nicht direkt Gegenstand der Gesetzesvorlage ist. Wie beim Pilotprojekt sieht der Bund einen finanziellen Beitrag von einer Million Franken pro Jahr vor, eine Million Franken soll von den Kantonen in Form der Übernahme von Infrastrukturkosten der beteiligten Universitäten kommen und eine halbe Million Franken aus Aufträgen von Behörden und Privaten. Die jährliche Gesamtfinanzierung der NMRI beläuft sich somit auf 2,5 Millionen Franken, was im internationalen Vergleich - man muss es sagen - tief ist. Der Beitrag soll aus dem EDA-Kredit bezahlt werden, obwohl die NMRI hauptsächlich innerschweizerische Belange bearbeiten wird.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen - der Entscheid fiel mit 19 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen -, auf die Vorlage einzutreten und den Minderheitsantrag Estermann auf Nichteintreten abzulehnen.

Estermann Yvette · Mit-F · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich stelle den Antrag auf Nichteintreten. Wenn Sie erlauben, Herr Präsident, spreche ich auch gleich für die SVP-Fraktion; dann spare ich Ihnen mindestens fünf Minuten.

Die allgemeine Information haben Sie von den Kommissionssprecherinnen gehört: Die Schweiz hat bereits viele Institutionen, die sich mit dem Thema Menschenrechte beschäftigen. Sie unterstützt diese auch finanziell, auf Seite 521 der Botschaft erhalten Sie eine Übersicht.

Wir haben in den verschiedenen Unterlagen gesehen, dass der Praxisnutzen von solchen Institutionen sehr gering ist und keinen Mehrwert bringt. Deshalb lehnen wir diese Vorlage auch ab. Nur weil die UNO-Generalversammlung 1993 die Staaten aufgefordert hat, eine solche Institution zu gründen, heisst das noch lange nicht, dass man sie auch gründen muss. Was haben wir vorher oder seit 1993 schon gemacht? Wenn wir das Zitat aus dem Bericht anschauen, dann steht dort, die Schweiz sei kraft ihrer völker- und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zum nachhaltigen Schutz der Menschenrechte verpflichtet, ihre ausgebauten rechtsstaatlichen Strukturen und Institutionen garantierten deren Einhaltung und inhaltliche Weiterentwicklung. Das machen wir besser als jeder andere auf dieser Welt. Das ist meine Meinung.

Es ist auch eine Frage der Finanzen. Das haben wir von den Sprecherinnen der Kommission gehört. Es ist die Rede von 1, 2, aber auch von 5 Millionen Franken - und es könnte noch mehr werden. Wenn wir die Botschaft lesen, dann sehen wir, dass Österreich zum Beispiel 90 Mitarbeiter und dazu noch 48 nebenberufliche Leute beschäftigt. Man kann so eine Institution ausbauen bis zum Gehtnichtmehr.

Auf Seite 533 der Botschaft werden die Auswirkungen auf die Umsetzung internationaler Verpflichtungen angesprochen. Es ist doch aber ganz klar: Wann hat die Schweiz jemals eine internationale Verpflichtung nicht auf nationaler Ebene umgesetzt? Das ist wieder ein Grund, nicht auf diese Vorlage einzutreten.

Wenn wir die Vernehmlassung anschauen, dann haben die SVP, der Schweizerische Gewerbeverband und die FDP diese Vorlage nicht gutgeheissen. Letztere hat ihre in der Vernehmlassung geäusserte Meinung aufgegeben und unterstützt jetzt die Vorlage.

Wir sollten den Steuergeldern Sorge tragen. Wenn etwas nicht unbedingt nötig ist, dann müssen wir auch nicht Geld dafür ausgeben.

Ich sage jetzt auch kurz, was die SVP-Fraktion zu tun beschlossen hat. Ich hoffe, dass meine Fraktion meinen Minderheitsantrag auf Nichteintreten unterstützt. Wir werden auch den Minderheitsantrag Estermann zu Artikel 10a Absatz 2 unterstützen. Wir unterstützen zudem den Minderheitsantrag Schneider-Schneiter. Den Minderheitsantrag Molina lehnen wir ab.

Am Schluss kann ich Ihnen sagen: Alle Gesetze, alle Institutionen sind nur so gut wie die Menschen, die diese Gesetze machen oder diese Institutionen führen und dort arbeiten. Wie schnell sich das ändern kann, haben wir auch in der Covid-19-Krise gesehen, als die Schweiz mit den Menschenrechten plötzlich nicht mehr so viel am Hut hatte. Dafür ist aber der Bundesrat verantwortlich, er macht das. Ich muss Ihnen sagen, eine solche Institution verhindert das Vorgehen des Bundesrates nicht.

Deshalb bitte ich Sie ganz herzlich, nicht auf die Vorlage einzutreten, sondern meinen Minderheitsantrag auf Nichteintreten zu unterstützen und so die Schaffung einer unnötigen Institution und die Verschwendung von Geld zu verhindern.

Badertscher Christine · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi

Weshalb brauchen wir eine nationale Menschenrechtsinstitution? Weil ein starker Rechtsstaat auch ein selbstkritischer Rechtsstaat sein und Rechenschaft darüber ablegen muss, ob die Menschenrechte eingehalten werden. Die NMRI trägt dazu bei, dass die Schweiz mit Lücken und Weiterentwicklungen im Menschenrechtsschutz selbstbestimmt und effizient umgehen kann. Bedarf besteht heute etwa in praktischen Fragen bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen oder der Rechte von Kindern.

Das Gesetz sieht vor, dass die NMRI die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren im Menschenrechtsbereich fördert, womit kostspielige Doppelspurigkeiten vermieden werden können. Das ist beispielsweise bei der Koordination der Polizeiausbildung bezüglich der Menschenrechte der Fall. Bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Menschenrechtsbildung auf allen Stufen, also von der Grundschule bis zur Weiterbildung von Fachpersonen im Strafvollzug, ist die Zusammenarbeit aller Akteure wichtig. Der Bedarf und der Nutzen sind vorhanden. Deshalb setzen sich in der Schweiz Politik und Zivilgesellschaft seit über zwanzig Jahren für dieses Anliegen ein. Die Schaffung einer NMRI entspricht langjährigen Empfehlungen von UNO-Menschenrechtsgremien und dem Europarat. Wir erfinden das Rad nicht neu: 37 der 47 Mitgliedstaaten des Europarates haben eine Menschenrechtsinstitution.

Die Schweiz ist einmal mehr im Rückstand, und deshalb ist es höchste Zeit, dass auch die Schweiz eine NMRI aufbaut. Diese kann eine vierfache Brücke werden: erstens zwischen Staat und Zivilgesellschaft, zweitens zwischen Wissenschaft und Praxis, drittens zwischen dem Bund und den Kantonen sowie den Gemeinden und viertens zwischen der nationalen und der internationalen Ebene. Beispielsweise kann sie eine Rolle im Spannungsfeld zwischen Handelspolitik und Menschenrechten spielen, einem zurzeit zum Beispiel in Bezug auf China oft diskutierten Thema; wir werden heute noch darüber diskutieren. Die NMRI kann, weil sie unabhängig ist, eine Vermittlerin sein und so die verhärteten Fronten aufweichen und gemeinsam mit allen Akteuren nach Lösungen suchen.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates ist gut. Er baut auf den Pariser Prinzipien der UNO-Generalversammlung auf. Nur mit dem entsprechenden A-Status ist eine Schweizer NMRI im Inland handlungsfähig und international glaubwürdig. Diese Kriterien - insbesondere die gesetzliche Verankerung und die Unabhängigkeit - sind im Gesetzentwurf weitgehend erfüllt. Offen sind nur die Frage des umfassenden Mandats, auf die wir im Zusammenhang mit Artikel 10b zu sprechen kommen, und die Frage der ausreichenden Finanzierung.

Vorgesehen ist, die NMRI mit einem Beitrag in der Höhe von einer Million Franken pro Jahr zu finanzieren. Fachleute sind sich einig: Mit diesem kleinen Beitrag ist die NMRI nicht in der Lage, ihr Mandat zu erfüllen. Wir erwarten, dass der Bundesrat berücksichtigt, welche umfassenden Aufgaben die NRMI zu erfüllen hat. Der Bundesbeitrag muss so festgelegt werden, dass der A-Status erreicht werden kann. Zu beiden Themen werden wir uns in der Detailberatung bei den Artikeln 10a und 10b noch einmal äussern.

Die NMRI ist für den Menschenrechtsstaat Schweiz und die Menschenrechtsstadt Genf zentral. Die grüne Fraktion bittet Sie deshalb, auf das Geschäft einzutreten.

Gugger Niklaus-Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

In der Schweiz gibt es keine Instanz, die die Umsetzung der internationalen Menschenrechtskonventionen unterstützt, koordiniert und überwacht. Für die UNO und den Europarat zählen die nationalen Menschenrechtsinstitutionen zu den Grundpfeilern der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution setzt somit ein Anliegen um, das seit über zwanzig Jahren in Politik und Zivilgesellschaft der Schweiz breit anerkannt ist. Dies entspricht auch langjährigen Empfehlungen von UNO-Menschenrechtsgremien an unser Land. Festzuhalten gilt es, dass bis heute über 120 Staaten, darunter fast alle europäischen Länder, eine NMRI haben. Die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes steht schon lange an. Das ist ein Signal, das auch das Schweizer Parlament heute grossmehrheitlich einsieht.

Die NMRI trägt dazu bei, dass die Schweiz mit Lücken und Weiterentwicklungen im Menschenrechtsschutz selbstbestimmt und effizient umgehen kann und alle Massnahmen dem föderalistischen System Rechnung tragen. Bedarf besteht heute etwa in praktischen Fragen der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen oder von Kindern, der Diskriminierung von älteren Menschen oder von LGBTI-Personen, der Gewalt an Frauen oder der Rechte sprachlicher Minderheiten, der Verantwortung von Unternehmen oder der Grundrechte im digitalen Bereich. So existieren auf kantonaler und kommunaler Ebene wie auch in der Privatwirtschaft nicht genügend Ressourcen, um sich das notwendige Wissen über menschenrechtliche Standards zu verschaffen und die Grundlage für geeignete Umsetzungsmassnahmen zu entwickeln.

Durch die Vermittlung bewährter Vorgehensweisen - Best Practices - und die Bereitstellung von Fachkompetenz kann die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Staatsebenen, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor verbessert werden. Eine NMRI wäre dank ihrem Überblick über die Menschenrechtssituation in der Schweiz sowie ihrer Vernetzung im Inland und auf internationaler Ebene in der Lage, neue Herausforderungen in Recht und Praxis zu identifizieren und im geeigneten Rahmen zu thematisieren. Des Weiteren kann eine NMRI auch die zuständigen Stellen beim Bund und bei den Kantonen fachlich oder methodisch im Bereich der Berichtsverfahren vor den Gremien der UNO oder des Europarates unterstützen. Weiter hervorzuheben ist, dass mit der NMRI die bestehenden Strukturen nicht verdoppelt werden; die NMRI soll vielmehr die bestehenden Institutionen in ihrer Tätigkeit unterstützen und sie bei Bedarf ergänzen.

Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt haben gezeigt, dass eine NMRI in der Form einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft anzustreben ist, da sie zweckmässig ist und den internationalen Vorgaben Rechnung tragen kann. Dies bestätigte auch die Evaluation des Pilotprojekts, welche die Qualität der Leistungen als gut bis sehr gut beurteilt hatte.

Des Weiteren haben sich auch zahlreiche Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch positiv zum Anliegen ausgesprochen. Es ist nun an der Zeit, dass die Schweiz dieses langfristige Anliegen der Schweizer Menschenrechtsbewegungen zum Abschluss bringt und sich dazu bekennt, die Menschenrechte aller Menschen zu schützen und zu fördern.

In dem Sinne wird die Mitte-Fraktion der Vorlage der nationalrätlichen Kommission zustimmen. Sie lehnt den Minderheitsantrag aus der SVP-Fraktion ab.

Moser Tiana Angelina · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale

Auch wir von der grünliberalen Fraktion unterstützen die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution und sind damit für Eintreten. Der Schutz und die Stärkung der Menschenrechte gehören zu unseren zentralen politischen Werten. Die Schweiz hat den Schutz der Menschenrechte in der Verfassung als zentralen Wert verankert. Die Schaffung der NMRI stärkt die Menschenrechte und ist deshalb selbstverständlich auch für uns ein wichtiges und richtiges Anliegen.

Mit der Vorlage, die wir heute beraten, überführen wir das Pilotprojekt des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte, das seit 2011 existiert, in eine ordentliche nationale Institution, die den Pariser Prinzipien der UNO-Generalversammlung entspricht. Damit wird ein langjähriges Vorhaben auf stabile Beine gestellt. Die Gründe dafür sind, Sie haben es bereits verschiedentlich gehört, innenpolitischer, aber auch primär aussenpolitischer Natur.

Auch wenn wir bei uns die Menschenrechte hochhalten, sind auch wir nicht davor gefeit, dass einzelne Rechte unter Druck kommen oder dass sie schlicht ein Verbesserungspotenzial aufweisen. Erst eine stetige kritische Auseinandersetzung ermöglicht die Stärkung der Menschenrechte auch im Inland. Die NMRI kann diesem Anliegen gerade durch ihre Unabhängigkeit und pluralistische Zusammensetzung gerecht werden. Die Gründung der nationalen Institution ist insbesondere auch von aussenpolitischer Relevanz. Gerade weil der Schutz und die Stärkung der Menschenrechte einen zentralen Teil der Schweizer Aussenpolitik darstellen, ist die Gründung einer nationalen Institution auch für die glaubwürdige Vertretung unserer Aussenpolitik entscheidend. Die Schweiz fordert regelmässig andere Staaten zum Schutz der Menschenrechte auf. Ein glaubwürdiger und selbstreflektierter Umgang mit denselben ist deshalb im Inland umso wichtiger.

Eines der Pariser Prinzipien ist die stabile Finanzierung. Auch wir Grünliberalen teilen die Einschätzung, dass es die vorgesehene Finanzierung von einer Million Franken kaum möglich macht, dass die Institution der Breite ihres Aufgabenspektrums gerecht wird. Gleichzeitig sind wir aber auch der Auffassung, dass die Gründung und Finanzierung der nationalen Institution nicht dazu führen darf, dass unser Kernengagement - die Stärkung der Menschenrechte im Ausland - geschwächt wird.

Die Schweiz setzt sich in ihrer Aussenpolitik mit Nachdruck für die Stärkung der Menschenrechte ein. Gerade die humanitäre Diplomatie oder die Menschenrechtsdiplomatie haben für uns eine klare Priorität. Wir können damit einen konkreten Beitrag dafür leisten, dass sich verschiedene prekäre Situationen von Menschen verbessern. Die Schweiz setzt sich z. B. mit Nachdruck für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Dieses Engagement muss auch in Zukunft der Hauptfokus unserer Politik sein. Die Gründung der NMRI darf deshalb dieses Kernaufgabengebiet unserer Aussenpolitik nicht schwächen.

Bezüglich der Minderheitsanträge unterstützen wir überall die Mehrheit. Das gilt auch für die offenere Formulierung in Artikel 10b Absatz 1, was das Aufgabengebiet anbelangt. Wir möchten diesen Absatz somit ebenfalls mit dem Wort "insbesondere" ergänzen. Wir teilen die Einschätzung, dass die offenere Formulierung die Unabhängigkeit stärkt und dadurch ein geringeres Risiko für Doppelspurigkeiten besteht.

Portmann Hans-Peter · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale radicale

Die globale Welt, getrieben durch die Bewegungsfreiheit der Menschen, getrieben durch Technologie, getrieben durch die Digitalisierung, hat eben auch die internationalen Rechte in unsere privaten Wohnstuben gebracht. Das ist eine Tatsache, der wir nicht ausweichen können. Es ist auch eine gute Tatsache, dass wir alle hier drin zu Recht sagen, dass die Menschenrechte und andere internationale Rechte auch zur Lebensqualität eines freien Menschen gehören. Daher verstehe ich manchmal nicht, dass es immer noch Kreise gibt, die zwar - wie wir alle hier drin - sagen, dass wir das schweizerische Brauchtum fördern und unterstützen müssen, dann aber plötzlich dagegen sind, wenn man Institutionen unterstützen will, die genau diese Förderung und Unterstützung machen. Niemandem, der heute in der Minderheit für Nichteintreten ist, würde es einfallen zu sagen: Wir wollen jetzt alle Institutionen, die das schweizerische Brauchtum fördern und schützen, abschaffen.

Genauso ist es auch mit den Institutionen für Menschenrechte. Es ist ein grosser Mehrwert für die Schweiz. Nach einer zwölfjährigen Pilotphase sehen wir, wo der Nutzen liegt. Es bringt eben auch auf internationaler Ebene einen grossen Mehrwert, weil es auch eine schlanke Lösung ist. Es ist eine Ergänzung zum Aussendepartement, das selbstverständlich auch seine eigenen Abteilungen mit Bezug zur Thematik Menschenrechte hat. Es ist eben eine Institution, wo sich jede Frau und jeder Mann, jedes KMU, jedes Unternehmen, jede öffentliche Anstalt beraten lassen kann: Wie bewege ich mich innerhalb der Rahmenbedingungen der internationalen Menschenrechte?

Für die FDP-Liberale Fraktion ist es klar: Wir können heute hinter dieser Vorlage stehen. Sie hat einen Wandel durchgemacht, um hier Frau Estermann diese Frage gleich zu beantworten. Bei der Vernehmlassung war es noch eine ganz andere Form von Institution und Tätigkeit. Unser Aussenminister hat es geschafft, eine schlanke, zielgerichtete Vorlage zu bringen, hinter der wir stehen können.

Das ist auch der Grund, warum wir überall der Mehrheit folgen, aber dann bei Artikel 10b Absatz 1 die Minderheit Schneider-Schneiter unterstützen werden. Die Mehrheit möchte dort, dass der abschliessende Aufgabenkatalog wieder geöffnet wird. Dann kann sich dieses Institut neu da und dort auch selber Aufgaben zuweisen. Das möchten wir nicht. Für uns ist es klar: Der Bund, das EDA, ist hier in einer Leaderrolle, die alle neuen Entwicklungen aufnehmen muss. Dieses Institut, das innerhalb der Schweiz tätig sein soll, soll sich genau auf diese Aufgaben konzentrieren - sie sind hier aufgelistet -, die für uns innerstaatlich bei den Menschenrechten von Relevanz sind. Es soll nicht andere Institute oder auch nicht das EDA konkurrenzieren. Sonst haben wir am Schluss dann plötzlich verschiedenste Meinungen und können uns nicht mehr auf eine aussenpolitische Strategie bei den Menschenrechten einigen.

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, mit einer Ausnahme sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen. Ich bitte Sie aber auch, bei Artikel 10b Absatz 1 die Minderheit Schneider-Schneiter zu unterstützen. Tun wir etwas Gutes, und zwar nicht nur symbolisch. Zeigen wir vielmehr klar Flagge, dass auch wir die Menschenrechte in unserem Land fördern wollen, alle, die davon betroffen sind: KMU, Geschäfte, Private, öffentliche Institutionen.

Molina Fabian · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Ich spreche für die sozialdemokratische Fraktion und gleichzeitig für meine Minderheit zu Artikel 10c Absatz 3.

Was lange währt, wird endlich gut. Bereits 1993 hat die UNO-Generalversammlung alle Staaten dazu aufgefordert, eine nationale Menschenrechtsinstitution einzurichten. In der Zeit um den Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen 2002 hat diese Forderung auch in unserem Land neuen Schub erhalten. Seither setzt sich die SP zusammen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen für die Schaffung einer solchen nationalen Menschenrechtsinstitution ein. Dass wir die Schaffung einer solchen Institution heute im Zweitrat behandeln und damit nach fast dreissig Jahren endlich auch in der Schweiz eine solche bekommen, ist ein grosser Gewinn für unser Land und für die Menschenrechte. In diesem Sinne werden wir auf die Vorlage eintreten.

Dass die Einhaltung der Menschenrechte auch in der Schweiz nicht einfach als gegeben genommen werden kann, zeigen leider viele Beispiele, wie die tragische Geschichte der Verdingkinder, die späte Einführung des Frauenstimmrechts, der Umgang mit Minderheiten oder unmenschliche Haftbedingungen. Mit der nationalen Menschenrechtsinstitution erhält eine unabhängige Institution die Aufgabe, die Umsetzung der Menschenrechte zu überprüfen und zu stärken. Das bietet allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz eine zusätzliche Sicherheit, dass ihre individuellen Abwehrrechte gegen staatliche Willkür - und zwar die Abwehrrechte jeder Einzelnen und jedes Einzelnen - eingehalten werden. Zudem stärkt die Menschenrechtsinstitution international die Glaubwürdigkeit der Schweiz beim Menschenrechtsschutz. Wer andere kritisieren will, muss zuerst selber seine Hausaufgaben machen. Heute schaffen wir endlich die Grundlage dafür, dass diese "Uffzgi" gemacht werden können.

Die UNO sieht für die Menschenrechtsinstitution klare Kriterien vor. Die NMRI braucht erstens eine gesetzliche Verankerung, zweitens ein umfassendes Mandat, drittens eine ausreichende Infrastruktur und Finanzierung, viertens eine garantierte Unabhängigkeit gegenüber der Regierung, fünftens eine pluralistische Vertretung der gesellschaftlichen Kräfte und sechstens angemessene Untersuchungsbefugnisse. Genau hier setzt die Kritik der SP-Fraktion an der bundesrätlichen Vorlage an. In den Bereichen "umfassendes Mandat", "ausreichende Finanzierung" und "Unabhängigkeit" besteht noch Verbesserungspotenzial.

Wir begrüssen es, dass Ihre vorberatende Kommission die Zuständigkeiten der NMRI nicht abschliessend definieren und damit einengen will. Die Institution muss die Möglichkeit haben, flexibel auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Auch begrüssen wir es, dass die NMRI nach dem Willen der APK einen vierjährigen Finanzrahmen erhalten soll, anstatt sich jährlich um neue Ressourcen bemühen zu müssen. Dies schafft Planungssicherheit und stärkt die Unabhängigkeit - auch wenn der Finanzrahmen durchaus etwas grosszügiger ausfallen könnte. Wir werden die Minderheitsanträge Estermann und Schneider-Schneiter deshalb ablehnen und bitten Sie, dies ebenso zu tun.

Annehmen wird die SP-Fraktion hingegen die Minderheit Molina, die verlangt, dass die Mitglieder der Organe der Menschenrechtsinstitution die Pariser Prinzipien anerkennen. Es kann nicht sein, dass Personen oder Institutionen den Kurs der Menschenrechtsinstitution bestimmen, die das Konzept der Menschenrechte an sich ablehnen. Dies würde den Menschenrechtsschutz in der Schweiz ad absurdum führen. Eine starke Institution braucht klare Prinzipien. Ich bitte Sie deshalb, meinen Minderheitsantrag anzunehmen.

In der Gesamtabstimmung wird die sozialdemokratische Fraktion der Vorlage zustimmen, und ich bitte Sie, dies ebenso zu tun. Ich hoffe, dass die Menschenrechtsinstitution danach rasch einen positiven Start haben wird im Sinne der Menschen und der Menschenrechte in diesem Land.

Estermann Yvette · Mit-F · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Geschätzter Kollege Molina, sind Sie der Meinung, dass so eine Institution die Diskriminierung der Ungeimpften, die es jetzt und heute gibt, verhindern könnte?

Molina Fabian · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Frau Estermann, die Einschränkung von Menschenrechten durch den Staat ist tatsächlich immer ein heikles Feld. Deshalb wäre es, denke ich, im Interesse aller Menschen in diesem Land, wenn in einer Krise eine unabhängige Institution diese Güterabwägung vornehmen könnte. Deshalb sollten Sie der NMRI eigentlich zustimmen und Ihren Nichteintretensantrag zurückziehen.

Cassis Ignazio · VPBR-M · Consiglio federale · Ticino

Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) unterstützen Behörden und Private dabei, die Menschenrechte in der Praxis umzusetzen. Die Mehrheit der Länder auf der Welt verfügt über eine solche Institution. Die Kriterien für den Aufbau einer NMRI stehen in den sogenannten Pariser Prinzipien der UNO-Generalversammlung von 1993. Darin werden vor allem folgende fünf Kriterien betont:

1. Die Institution muss über eine rechtliche Grundlage verfügen.

2. Sie braucht eine stabile Finanzierung.

3. Sie soll pluralistisch zusammengesetzt sein.

4. Sie soll unabhängig sein.

5. Sie braucht ein breites Mandat für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte.

In der Schweiz sind die Menschenrechte in der Bundesverfassung verankert, und sie werden auch umgesetzt. Das kann nicht jedes Land von sich sagen. Darum fragen sich vielleicht einige von Ihnen: Brauchen wir überhaupt eine solche Institution? Es gibt mehrere Gründe, weshalb der Bundesrat sowie mit grosser Mehrheit nun auch der Ständerat und die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates die Errichtung einer Schweizer NMRI befürworten.

Auch in der Schweiz gibt es bei den Menschenrechten Verbesserungspotenzial, selbst wenn das Niveau des Menschenrechtsschutzes bei uns zum Glück recht hoch ist. Die Erfahrungen mit dem Pilotprojekt haben gezeigt, dass eine Unterstützung in der praktischen Umsetzung der Menschenrechte sinnvoll ist. Ein konkretes Beispiel ist die Situation von dementen Personen in Heimen. Es gilt, ihre Situation mit guter Beratung zu verbessern. Hier kann die NMRI präventiv einen Beitrag leisten. Das ist der bessere Weg als konfrontative und teure Gerichtsverfahren.

Daneben sprechen insbesondere auch aussenpolitische Gründe für die Schaffung einer NMRI. Die Schweiz fordert von anderen Staaten, dass sie die Grundrechte schützen. Wir werden dies mit einer NMRI noch glaubwürdiger tun können. Zudem stärkt eine NMRI das internationale Genf, das als globales Zentrum für die Menschenrechte bekannt ist.

Die Schweiz beschäftigt sich seit Jahren mit der Schaffung dieser Institution. Der Weg war sehr lang, bis wir eine Lösung gefunden haben, die die Balance zwischen Bund und Kantonen wahrt. Unser Ziel war, das für die Schweiz optimale Modell zu finden.

Bevor ich auf dieses Modell zu sprechen komme, lassen Sie mich kurz rekapitulieren, wie wir dazu gekommen sind. 2009 beschloss der Bundesrat, ein Pilotprojekt ins Leben zu rufen: das sogenannte Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR). Das Kompetenzzentrum ist ein universitäres Zentrum, bei welchem der Bund Leistungen im Umfang von einer Million Franken pro Jahr in Auftrag gibt und in dessen Gremien er auch entsprechend vertreten ist. 2015 wurde das Pilotprojekt extern evaluiert. Dabei wurde bestätigt, dass die Nachfrage nach Leistungen einer solchen Institution besteht und eine NMRI für die Schweiz nützlich wäre.

Der Bundesrat prüfte dann verschiedene Modelle und führte im Sommer 2017 eine Vernehmlassung durch. Die Rückmeldungen machten klar, dass eine Mehrheit ein Modell wünscht, das den Pariser Prinzipien entspricht. Gleichzeitig sollte die NMRI gut in die Schweizer Rechtsordnung passen. Wir prüften daraufhin erneut die verschiedenen Optionen und verglichen sie mit den Lösungen anderer Länder. Das Ergebnis dieser Arbeiten finden Sie in der Botschaft, die der Bundesrat am 13. Dezember 2019 verabschiedet hat.

Eine Lücke zwischen dem Pilotprojekt und der Nachfolgeinstitution soll vermieden werden. Darum hat der Bundesrat das Mandat des SKMR um zwei Jahre verlängert, das heisst bis Ende 2022.

En accord avec les Principes de Paris et les résultats de la procédure de consultation, le message du Conseil fédéral se base ainsi sur trois pierres angulaires.

D'abord, la forme. Il est prévu que l'institution soit intégrée dans une loi: la loi fédérale sur des mesures de promotion civile de la paix et de renforcement des droits de l'homme. L'institution aura ainsi sa propre personnalité juridique et l'indépendance nécessaire. Une représentation pluraliste de la société en est la clé.

Deuxièmement, les tâches. L'institution nationale des droits de l'homme reçoit un mandat pour protéger et promouvoir les droits de l'homme en Suisse. Si c'est le chef du DFAE qui vous présente ce dossier c'est parce que la légitimation de cette institution est liée à la politique extérieure. Le Conseil fédéral a ainsi donné mandat à mon département de s'occuper de ce dossier.

L'institution fournit des informations, mène des recherches, conseille l'administration à tous les niveaux ainsi que l'économie privée et la société civile en matière de droits de l'homme. Elle fait de la sensibilisation et promeut le dialogue et la coopération entre les différents acteurs et entretient des échanges internationaux. Toutefois, elle n'assume aucune tâche relevant de l'administration. Elle ne doit pas constituer un doublon des responsabilités juridiques communales, cantonales et fédérales. Elle ne peut pas faire office de bureau de médiation et ne traite pas de cas individuels. Conformément aux Principes de Paris et aux souhaits des cantons, les tâches de l'institution doivent ainsi être clairement définies.

Troisièmement, le financement. Comme dans le projet pilote, il est prévu que la Confédération soutienne cette institution par une aide financière de 1 million de francs par an. Ces coûts seront compensés à l'intérieur du DFAE. Le Conseil des Etats propose ici une variante, acceptée, prévoyant un plafond de dépenses pour donner davantage de stabilité au financement de l'organisation. Il est également prévu que les cantons continuent à mettre à disposition l'infrastructure de l'institution dans le sens d'un partenariat et qu'ils contribuent au financement, également avec 1 million de francs, justement grâce à cette infrastructure.

En outre, l'institution peut acquérir des fonds de tiers dans le cadre de son mandat. C'est aussi le cas du projet pilote dans le cadre duquel sont aujourd'hui facturées des prestations de conseil pour un montant annuel approximatif de 400 000 francs.

Der Ständerat und seine Aussenpolitische Kommission sowie die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates haben das Projekt im Detail diskutiert und die Vorlage mit wenigen Präzisierungen gutgeheissen. In der Detailberatung werde ich noch auf die verschiedenen Minderheitsanträge zu sprechen kommen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, wie das auch die Mehrheit der APK-N beantragt.

Aebi Andreas · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu