19.4004

Responsabilità chiare per le imprese parastatali

Schilliger Peter · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo liberale radicale

Mit der Motion wird beabsichtigt, dass der Bundesrat für die Führung der bundesnahen Betriebe die rechtlichen Grundlagen dahingehend ergänzt, dass für die Wahl von Verwaltungsräten, bei der Definition der Eignerstrategie und im Umgang mit Interessenkonflikten klare Vorgaben bestehen. Es geht um die Verbesserung der Governance, wie dies in den Empfehlungen der OECD von 2015 eingefordert wird. Der Bundesrat soll in der schwierigen Rolle als Eigner und als Besteller die treuhänderischen Pflichten übernehmen, dies auch im Sinne des Parlamentes, der gesamten Wirtschaft und der Bevölkerung.

Die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion zeigt uns jedoch nicht genügend auf, ob der Bundesrat diese Treuhandfunktionen ernst nimmt und sich der heiklen Rollen in der Auftragserfüllung bewusst ist. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass der Bund für Kantone und Gemeinden in der Umsetzung seiner Rolle eine wichtige Funktion hat. Der Bundesrat stützt sich in seinen Aussagen auf den von ihm in Auftrag gegebenen Expertenbericht ab. Dieser weist aber schwergewichtige methodische und inhaltliche Schwachstellen auf. Es beginnt damit, dass nur Betroffene oder Direktinvolvierte befragt wurden, keine Best Practice angewendet und keine anerkannten externen Experten zur Erarbeitung der Studie herangezogen wurden. Zudem wurden bei der Analyse sehr zentrale Aspekte aus nachvollziehbaren Gründen ausgeklammert. Die Überprüfung der OECD-Richtlinie 2015 war zudem nicht expliziter Prüfgegenstand und wurde in der Studie nur am Rand erläutert. Zentrale Forderungen der OECD von 2015, nämlich klare Rechenschaftsberichte insbesondere zwischen Verwaltungsrat und Eignervertretung, hohe Transparenz und Effizienz, Wahrnehmung der treuhänderischen Funktion, Management von Zielkonflikten sowie höchste Corporate Governance, wurden im Expertenbericht weder geprüft noch behandelt.

Es ist nachvollziehbar, dass die befragten, direkt involvierten Parteien keinen deutlichen Korrekturbedarf sehen. Das käme ja einem Schuldeingeständnis gleich. Tatsache ist aber, dass mit der Beibehaltung des dualen Modells die Interessenkonflikte zementiert und nicht gelöst werden, insbesondere die Konflikte, die aufgrund der Mehrfachrolle als Regulator, Aufsichtsstelle, Eigentümervertreter und Auftraggeber entstehen. Der Expertenbericht stellt zudem die Frage - offensichtlich schienen die Experten das zu bezweifeln -, ob der Bund personell und fachlich ausreichend gerüstet sei, um seine Rolle als Eigentümervertreter wahrzunehmen. Auch darauf geht der Bundesrat nicht ein.

Als aktuelle Bewertung nenne ich zwei Gründe, welche für die Annahme der Motion sprechen.

1. Im Frühjahr 2021 wurde Ständerat Christian Levrat zum neuen Verwaltungsratspräsidenten der Post AG ernannt. In den Medien wurde darauf die Frage diskutiert, ob diese Wahl aufgrund einer breiten Auslegeordnung von Fachkenntnissen oder Führungskompetenzen oder aufgrund politischer Einflussnahme geschehen sei. Die Bewertung überlasse ich Ihnen, jedem Einzelnen.

2. Im Bericht "Eignerstrategie des Bundesrates für die verselbstständigten Einheiten des Bundes" vom 26. Mai 2021 nimmt der Bundesrat zu Mängeln, die im Corporate-Governance-Expertenbericht aus dem Jahr 2019 genannt wurden, Stellung. Im Bereich Definition der Eignerstrategie macht der Bundesrat den Vorschlag, dass die jeweilige Strategie nach jeweils zwei Zielperioden überprüft werden soll, also alle acht Jahre. Entschuldigen Sie, Herr Bundesrat: Mehr Freiheit geht ja wirklich nicht.

Niedergeschriebene und klar definierte Grundlagen in der Führung von staatsnahen Betrieben sind in der heutigen Betrachtung der Corporate-Governance-Regeln zwingend und müssen angegangen werden. Viele Dank für Ihre Unterstützung.

Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo

Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung, die jetzt gerade geäussert wurde. Die Frage ist einfach: Braucht es zusätzliche Mittel, oder genügt das, was wir haben? Wir haben ja einerseits den Corporate-Governance-Bericht, den Expertenbericht von 2019, der sehr wohl die OECD-Leitsätze geprüft hat und keine Widersprüche zu den OECD-Leitsätzen gefunden hat. Wir haben dann den Bericht zum Postulat Abate 18.4274, "Eignerstrategie des Bundesrates für die verselbstständigten Einheiten des Bundes", den wir noch einmal in Bezug auf die Praxis bei der Post, den SBB und der Swisscom untersucht haben. Mit diesem Bericht hausieren wir gerade in Ihren Kommissionen. Er wurde gut aufgenommen und gab keinen Anlass zu Diskussionen oder zusätzlichen Aufträgen.

Wir haben hier entsprechende Arbeiten umgesetzt und das weiter überprüft. Es sind auch bereits Massnahmen im Sinne der Motion ergriffen worden, und sie werden weitergeführt. Einerseits ist eine Ergänzung der rechtlichen Grundlagen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vorgesehen. Hier sind wir an der Ausarbeitung. Da wird ein Teil dieser Anliegen der Motion aufgenommen und umgesetzt. Wir sind aber der Meinung, dass ein spezielles Gesetz und weitergehende Massnahmen nicht möglich oder nicht notwendig sind. Wenn Sie nämlich die bundeseigenen Betriebe ansehen, kommt da wirklich alles zusammen: von der börsenkotierten Swisscom über die Aufsichtsorganisation beispielsweise der Finma oder der Ensi, also der Aufsichtsorganisation über Atomanlagen, bis hin zu Skyguide und weiteren behördlichen Aufgaben. Das in einem speziellen Gesetz zu regeln, ist wohl nicht möglich, weil die Vielfalt relativ gross ist. Wir haben aber hier doch zahlreiche Massnahmen bezüglich der Aufsicht und der Begleitung dieser Unternehmen getroffen.

Ich würde Sie eigentlich eher auffordern, im Parlament diesem Punkt mehr Beachtung zu schenken, denn Sie haben die Oberaufsicht. Sie setzen das in der Regel mit Subkommissionen der GPK um. Das ist vielleicht auch noch verbesserungsfähig. Da bieten Sie dann die Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte unserer Unternehmen auf. Im Saal sitzen dann fünf Leute einer Subkommission. Auch diese Aufsicht oder diese Kontrolle könnte durchaus verbessert werden. Also wenn schon, würde ich Sie bitten, auch im Rahmen Ihrer Aufsichtstätigkeit zu prüfen, ob Sie dem genügen.

Wir sind der Meinung, dass wir in diesem Prozess, den wir laufend verbessern und den wir auch in der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung abbilden werden, eigentlich schon Massnahmen im Sinne Ihres Vorstosses umsetzen. Weitergehende Massnahmen sind aus unserer Sicht im Moment nicht notwendig; vielmehr sind sie laufend den aktuellen Gegebenheiten und den aktuellen Gesellschaften anzupassen.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale

Herr Bundesrat, danke für Ihre Stellungnahme. Das Thema, das der Vorstoss vor allem auch adressiert, ist die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder der bundesnahen Unternehmen, und die führt bekanntlich der Bundesrat durch. Wenn Sie die Sorgfaltspflicht diesbezüglich auch für sich beanspruchen, würde mich an dieser Stelle einmal ganz spontan interessieren: Aufgrund welcher Qualifikationen soll Christian Levrat zum Verwaltungsratspräsidenten der Post gewählt werden?

Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo

Der Entscheid des Bundesrates, dass Herr Levrat zum neuen Verwaltungsratspräsidenten gewählt werden soll, hat ja offenbar die Gemüter bewegt. Die Post befindet sich in einem Transformationsprozess, der wohl - sehr wohl - vieler politischer Kenntnisse bedarf. Es wird nämlich um die Schliessung von Poststellen gehen, es wird um Fragen zu Postfinance gehen und darum, wie man diese privatisiert. Das sind vor allem politische Fragen bzw. Fragen, die von der Politik entschieden werden. Sie werden hier entscheiden. Kantone, Gemeinden und alle möglichen Organisationen werden auf diesen Transformationsprozess, welcher der Post in den nächsten Jahren bevorsteht, Einfluss nehmen. Hier dürfte es ganz zuoberst - neben den Fachkompetenzen, die in der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat vertreten sind - durchaus jemanden brauchen, der auch politisch beurteilen kann, wie solche Entscheide zu fällen sind.

Wir sind zum Schluss gekommen, dass Herr Levrat aufgrund seiner politischen Tätigkeit durchaus in der Lage ist, die Moderationsrolle, die dem Verwaltungsratspräsidenten in diesem Sinne auch zukommt, wahrzunehmen: Es betrifft die Moderation zwischen Kantonen, Gemeinden und allen möglichen Organisationen. Der Prozess ist am Schluss ein politischer, und ob das irgendein CEO aus der Geschäftswelt besser könnte, wage ich zu bezweifeln.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 95 Stimmen

Dagegen ... 86 Stimmen

(3 Enthaltungen)