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Esenzione dall'IVA per prestazioni di cura e di assistenza quotidiana delle organizzazioni di cure ai malati e di aiuto a domicilio (Spitex)

Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Mit meiner Motion möchte ich Spitex-Leistungen von Organisationen der Krankenpflege und der Hilfe zuhause im Bereich Betreuung und Alltagsbegleitung von der Mehrwertsteuer befreien.

Dem ursprünglichen Spitex-Gedanken, dem betreuten Menschen so lange wie möglich ein Leben in gewohnter Umgebung zu ermöglichen und dessen Fähigkeit zur Alltagsbewältigung und somit dessen Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten, kann in der Zwischenzeit von der öffentlichen Spitex nicht mehr nachgelebt werden. Um diese mitmenschliche Lücke zu schliessen, sind in den letzten Jahren zunehmend private Spitex-Dienste entstanden. Sie leisten neben den von der Krankenkasse übernommenen Pflegeleistungen die für ein würdiges Alter so wichtige Betreuung und Alltagsbegleitung in Form von Gesprächen, Einkäufen, Zubereitung von Mahlzeiten usw.

Während in einem Altersheim sämtliche Leistungen im Bereich Betreuung und Alltagsbegleitung von der Mehrwertsteuer befreit sind, hat eine Person, die zuhause betreut wird, auf Leistungen von nicht gemeinnützigen Organisationen eine Mehrwertsteuer von 7,7 Prozent zu bezahlen. Die Mehrwertsteuer stellt so eine zusätzliche, hohe finanzielle Belastung von schnell einmal 3000 bis 4000 Franken im Jahr dar, da neben den öffentlich-rechtlichen Anbietern kaum mehrwertsteuerbefreite gemeinnützige Spitex-Organisationen vorhanden sind. Dadurch wird der Übertritt ins Altersheim beschleunigt.

Die Generation, die jetzt Pflege und Betreuung braucht, um noch in ihrem geliebten Zuhause bleiben zu können, hat mit viel Einsatz und Arbeitswillen unseren Wohlfahrtsstaat aufgebaut. Es ist mehr als stossend, dass diese ältere Generation, die ein Leben lang eigenverantwortlich gehandelt hat, nun am Ende ihres Lebens, nachdem hohe Krankheitskosten, Steuern, Abgaben und Gebühren sie mittellos gemacht haben, schlussendlich ins Altersheim abgeschoben wird. Auch wir werden einmal alt und sind dann dankbar, wenn wir in unserem Zuhause bleiben können.

Ich bitte Sie, zum Wohle unserer älteren Generationen dieser Mehrwertsteuerbefreiung zuzustimmen.

Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo

Das Mehrwertsteuergesetz ist kompliziert. Ich möchte noch einmal versuchen, es aufzuschlüsseln: Pflegeleistungen sind bereits heute von der Mehrwertsteuer ausgenommen, und zwar unabhängig davon, ob sie von gemeinnützigen Spitex-Organisationen oder von gewinnorientierten Unternehmen durchgeführt werden. Pflegeleistungen sind nicht mehrwertsteuerpflichtig. Wir unterscheiden davon Betreuungsleistungen wie Reinigung, Waschen, Einkaufen, Kochen, die notwendige Begleitung ausser Haus. Das sind Betreuungsmassnahmen und nicht mehr Pflegemassnahmen. Die Betreuungsmassnahmen sind ebenfalls von der Mehrwertsteuer ausgenommen, wenn sie von einer gemeinnützigen Spitex-Organisation erbracht werden. Werden sie aber von einem gewinnorientierten Unternehmen erbracht, sind sie mehrwertsteuerpflichtig, weil wir hier wieder den Wettbewerb haben; das ist die Frage, die sich hier wahrscheinlich stellt.

Eine zusätzliche Ausnahme im Mehrwertsteuergesetz einzubauen, damit auch die von gewinnorientierten Unternehmen erbrachten Betreuungsmassnahmen von der Mehrwertsteuer befreit werden, ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt. Denn die gemeinnützigen Spitex-Organisationen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Andere Dienstleistungen sind mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie eben Betreuungsleistungen betreffen, die sehr viel weiter gehen können.

Ich würde Sie bitten, hier bei der jetzt geltenden Regelung zu bleiben und nicht eine weitere Ausnahme im Mehrwertsteuergesetz zu schaffen, sonst haben wir hier dann eine Wettbewerbsverzerrung. Gemeinnützige Spitex-Organisationen sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Hingegen soll dort, wo man mit Betreuungsleistungen auch Gewinn macht, die Mehrwertsteuer erbracht werden. Sobald Sie dort eine Ausnahme machen, gibt es sehr viele Abgrenzungsfragen, die wieder zu Ausnahmen führen und die Komplexität des Mehrwertsteuergesetzes weiter erhöhen. Die gemeinnützige Spitex-Organisation, wie Sie sie aus Ihrer Gemeinde kennen - das hat auch Frau Geissbühler angesprochen -, ist von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie betreut oder begleitet.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 52 Stimmen

Dagegen ... 132 Stimmen

(1 Enthaltung)