21.3456
Ulteriore sviluppo del diritto in materia di revisione
Kälin Irène · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Funiciello, Arslan, Brélaz, Brenzikofer, Dandrès, Hurni, Marti Min Li, Walder)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Funiciello, Arslan, Brélaz, Brenzikofer, Dandrès, Hurni, Marti Min Li, Walder)
Adopter la motion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Bellaiche Judith · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale
Die vorliegende Motion entspringt der Gesetzesvorlage 19.043, "Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses", die sich derzeit in der Differenzbereinigung befindet. Der Nationalrat beriet sie in der vergangenen Herbstsession und musste feststellen, dass sich die Beschlüsse des Ständerates weg von der Missbrauchsbekämpfung, hin zur allgemeinen Überprüfung der Jahresrechnung bewegten. Im Rahmen dieser Beratung entstand die ständerätliche Motion, das Revisionsrecht sei dahingehend weiterzuentwickeln, dass die Vorschriften zur Revision in Zukunft stärker dazu beitragen, die Konkursverschleppung zu verhindern und Missbräuche zu verunmöglichen.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates betrachtete diese Motion denn auch im Lichte des Beratungsresultats über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses. Sie stellte fest, dass die Ständeratskommission an ihrem Antrag festhielt, dass Unternehmen ihre Jahresrechnung alle zwei Jahre dem Handelsregisteramt unterbreiten sollen, um ein Opting-out aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund erschien es Ihrer Kommission für Rechtsfragen obsolet, auch das Revisionsrecht weiterzuentwickeln, zumal das Monitoring für die ordentliche Rechnungslegung künftig den Handelsregisterämtern übertragen werden sollte. Anders würde diese zweijährliche Pflicht keinen Sinn machen. Ausserdem erschien es Ihrer Kommission für Rechtsfragen etwas widersprüchlich, parallel zu den Arbeiten an der Vorlage zur Bekämpfung von missbräuchlichem Konkurs auch einen offenen und unspezifischen Auftrag zur Revision des Revisionsrechts mit genau dem gleichen Ziel, nämlich der Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses, zu erteilen. Der Motion sind keine konkreten Eckpfeiler oder Kriterien für eine Revision zu entnehmen, die uns vom Handlungsbedarf überzeugt hätten.
Eine Minderheit der Kommission für Rechtsfragen befand, die Motion sei losgelöst von den laufenden Arbeiten zur Bekämpfung des Konkursmissbrauchs zu betrachten und der Revisionsbedarf sei in grundsätzlicher Weise zu überprüfen.
Die Kommissionsmehrheit liess sich nicht überzeugen und empfiehlt Ihnen die Ablehnung der Motion.
Im Sinne eines Nachtrags halte ich fest, dass der Ständerat letzte Woche auf die Pflicht, den Handelsregisterämtern zweijährlich die Jahresrechnung zu unterbreiten, verzichtet hat. Dieser Umstand konnte nicht mehr in die Überlegungen der RK-N einfliessen und ändert daher nichts am Mehrheitsentscheid.
Funiciello Tamara · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Mit dieser Motion will der Ständerat den Bundesrat mit einer Revision des Revisionsrechts beauftragen, welche Konkursverschleppung und Konkursmissbräuche besser verhindern soll. Die Motion wurde im Rahmen der Detailberatung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses eingereicht.
Kurz zur Erinnerung: Konkursverschleppungen und Konkursmissbräuche kosten den Staat, die Arbeitnehmerinnen, die Gläubiger, die Konkurrenz und die Steuerzahlerinnen jedes Jahr einen Riesenhaufen Geld. Das Nichtbezahlen von Sozialversicherungen und Steuern ist nicht nur schädlich für Arbeitnehmerinnen und Staat, sondern verschafft den säumigen Unternehmen auch einen Konkurrenzvorteil gegenüber den anderen, ehrlichen Unternehmen. Es ist also wirklich im Interesse aller, dies zu verhindern.
Daher ist der Ständerat im Rahmen der Beratung zum Konkursrecht zum Schluss gekommen, dass insbesondere geprüft werden soll, ob die bestehenden Bestimmungen zum Opting-out von Kapitalgesellschaften, also die Möglichkeiten des Verzichts auf eine Revision, für kleinere Gesellschaften eingeschränkt werden sollen. Dies ist dringend notwendig, denn die aktuellen grosszügigen Opting-out-Möglichkeiten sind zur Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen einfach nicht sachgerecht. Ohne Revisionspflicht besteht keine Gewähr, dass die Gesellschaft ihre eigene finanzielle Situation ausreichend gut kennt und der Verwaltungsrat seine Aufgabe rechtzeitig wahrnimmt bzw. wahrnehmen kann. Zudem zeigen zahlreiche Studien, dass bei Gesellschaften, die die Opting-out-Möglichkeiten nutzen, die Wahrscheinlichkeit, dass sie in Konkurs gehen, grösser ist. Das wird auch von den Strafverfolgungsbehörden bestätigt. Der Handlungsbedarf ist also gegeben.
Zudem muss man keine Hellseherin sein, um zu wissen, dass bei der nächsten Aufdeckung von Konkursreitereien wieder zahlreiche Vorstösse aus unterschiedlichsten Fraktionen kommen werden, wie das bereits in der Vergangenheit der Fall war. Denn wir sind uns eben bewusst, dass es Handlungsbedarf gibt.
Nach dem bedauerlichen Entscheid des Nationalratsplenums in der Herbstsession und des Ständerates letzte Woche gegen eine griffige Verschärfung des Opting-out kann das Versäumnis mit der vorliegenden Motion behoben werden.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, diese Motion anzunehmen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Consiglio federale · San Gallo
Es wurde erwähnt, diese Kommissionsmotion wurde anlässlich der Beratung des Entwurfes zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses eingereicht. Diese Thematik im Revisionsrecht ist keinesfalls neu. Es gab zahlreiche Vorstösse und auch verschiedene Studien, die sich mit dieser Frage befasst haben. Der Bundesrat hat sich ebenfalls mit dieser Frage auseinandergesetzt, und er hat im Rahmen der Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse zum Aktienrecht im Jahr 2016 die Verwaltung beauftragt, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich des Revisions- und Revisionsaufsichtsrechts allgemein abklären zu lassen. Dieser Auftrag wurde mit dem Expertenbericht von Peter Ochsner und Daniel Suter am 20. Juli 2017 erfüllt. Der Bericht hält fest, dass sich das geltende Revisionsrecht bewährt hat und kein umfassender Überarbeitungsbedarf besteht. Der Bundesrat hat sich diesen Schlussfolgerungen der Experten angeschlossen.
Vor diesem Hintergrund hat er im Entwurf zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses dem Parlament eben keine umfassende Anpassung des Revisionsrechts beantragt. Er hat einzig die Abschaffung des rückwirkenden Opting-out vorgeschlagen.
Den Rest kennen Sie. Im Mai 2021 hat der Ständerat zunächst eine Verschärfung des Opting-out beschlossen. Ihr Rat hat darauf verzichtet, und schliesslich - Frau Bellaiche hat darauf hingewiesen - ist der Ständerat letzten Mittwoch dem Nationalrat gefolgt. Es gibt also hier keine Differenz mehr. Das ändert aber nichts an der Ausgangslage: Der Bundesrat ist nach wie vor, auch wenn der Ständerat sich jetzt dem Nationalrat angeschlossen hat, der Auffassung, dass hier kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf mehr besteht.
Ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen.
Kälin Irène · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit Funiciello beantragt, die Motion anzunehmen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 61 Stimmen
Dagegen ... 113 Stimmen
(0 Enthaltungen)