22.3014, 20.3674

Mehr Transparenz bei den Patentrechten im Bereich Pflanzenzucht / Geistige Eigentumsrechte. Anpassung im Bereich Pflanzenzucht

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

22.3014

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Michel, Gmür-Schönenberger, Noser)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Michel, Gmür-Schönenberger, Noser)

Rejeter la motion

20.3674

Antrag der Kommission

Ablehnung der Motion

Proposition de la commission

Rejeter la motion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht zur Motion 20.3674 erhalten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion 20.3674 und die Annahme der Motion 22.3014.

Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ihre Kommission, die WBK, hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der komplexen Thematik der Eigentumsrechte im Bereich des Pflanzenschutzes auseinandergesetzt. Auslöser war die Motion Graf Maya, welche vom Ständerat der zuständigen Kommission zur Vorberatung überwiesen wurde.

Die Motion Graf Maya will die Transparenz betreffend geistige Eigentumsrechte verbessern und so auch die Weiterzucht erleichtern. Die Anpassung soll die Rechtssicherheit für die Züchterinnen und Züchter in der Schweiz erhöhen, die neusten rechtlichen Entwicklungen bezüglich geistiger Eigentumsrechte in Europa berücksichtigen und sich auf die Pflanzenzucht beschränken. Die Motion Graf Maya greift ein relativ komplexes und auch kontroverses Thema auf, welches sich im Schnittstellenbereich zwischen Patentrecht und Sortenschutzrecht befindet. Aufgrund der zunehmenden Technisierung der Züchtung - ich erinnere an die Debatte über die Gentechnik - wird diese Schnittstelle immer sensibler. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion Graf Maya. Ich komme nachher auf die Gründe zu sprechen. Sie wird auch von der Kommission abgelehnt.

Die Mehrheit der Kommission hat aber nach verschiedenen Analysen und Anhörungen trotzdem Handlungsbedarf erkannt und einen eigenständigen Vorschlag, eine Kommissionsmotion, entwickelt. Die Motion Graf Maya war zwar in diesem Rat bereits bei der Unterschriftensammlung relativ breit abgestützt. Wir haben aber gesehen, dass man dieses Thema präziser angehen muss. Darum haben wir einen Kompromiss entwickelt. Es ist ein Kompromiss, der auch vom Bundesrat angenommen wird. Die Kommissionsmotion wird vom Bundesrat zur Annahme empfohlen. Es gibt aber einen Minderheitsantrag zu dieser Kommissionsmotion, der nachher von Kollege Michel begründet wird. Sie haben inzwischen auch gesehen, dass die Lösung, der Kompromiss der Kommissionsmehrheit, breite Unterstützung findet, vom Schweizerischen Bauernverband über Konsumentenorganisationen bis zu Züchtungsunternehmen usw. Die entsprechenden Vereinigungen unterstützen diesen Kompromiss.

Worum geht es materiell? Ich habe erwähnt, dass wir uns hier im Schnittstellenbereich zwischen Patentrecht und Sortenschutzrecht befinden. Was zeichnet eigentlich das Patentrecht aus? Mit dem Patentrecht wollen wir sicherstellen, dass technische Erfindungen über einen bestimmten Schutz verfügen, damit der Erfinder während dieser Zeit seine Investitionen in die Forschung amortisieren kann, beispielsweise indem er mit Dritten Lizenzverträge abschliesst. Der Patentschutz bezieht sich auf die Lösung eines technischen Problems und umfasst einen Schutz von 20 Jahren. Das ist für den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz unbestrittenermassen von grundsätzlicher Bedeutung, denn es braucht natürlich Anreize, damit sich die diesbezüglichen Investitionen auch kommerzialisieren lassen. Ein positives Recht auf kostenfreie kommerzielle Nutzung von patentierten Innovationen, also sozusagen ein Freipass zum Trittbrettfahren, würde das Investitionsklima zugunsten neuer Technologien erheblich schwächen. Darin ist sich die Kommission völlig einig, und darum geht es bei dieser Kommissionsmotion auch gar nicht, sondern es geht um eine Verbesserung der Transparenz in diesem Bereich.

In der Pflanzenzucht werden technische Innovationen neben traditionellen Züchtungsverfahren immer wichtiger. Die neuen Techniken zielen präzise auf gewisse Stellen im Genom und zielgerichtet auf gewisse Eigenschaften der Nutzpflanzen ab. Erreicht werden können damit erhebliche Verbesserungen bei der Anbaubarkeit und beim Ertrag von Nutzpflanzen. Solche technischen Innovationen können die hier tätigen Unternehmen nur mit Patenten schützen. Sobald das Patentamt überprüft hat, dass die Anmeldung sämtliche erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, wird die Erfindung patentiert und das Patent ins öffentlich zugängliche Patentregister eingetragen.

Was zeichnet das Sortenschutzrecht aus? Vorab Folgendes: Wir sind uns sicher einig, dass für die Schweiz nicht nur eine leistungsfähige Saatgutindustrie wichtig ist, sondern auch eine leistungsfähige Pflanzenzucht. Gerade angesichts der durch den Klimawandel verschärften Herausforderungen in der Landwirtschaft brauchen wir in der Schweiz sowohl für die Industrie als auch für die Züchter gute Rahmenbedingungen. Es gilt also sicherzustellen, dass sowohl neue Pflanzensorten mittels traditioneller Methoden gezüchtet als auch Sorten mit innovativen technischen Eigenschaften entwickelt werden, die dem Klimawandel und neuen Schädlingen standhalten.

Man muss sich bewusst sein, dass die Zeitdauer für die traditionelle Züchtung einer neuen Sorte rund zehn bis fünfzehn Jahre beträgt. Es handelt sich hier somit um sehr langfristige Investitionsentscheide. Es geht also auch bei der traditionellen Züchtung darum, dass die Anreize durch geeignete Rahmenbedingungen günstig gesetzt werden. Der Schutz der traditionellen züchterischen Leistung erfolgt über das Sortenschutzgesetz und erstreckt sich für eine fertig gezüchtete Sorte über 25 Jahre.

Im Rahmen des Sortenschutzgesetzes hat der Züchter grundsätzlich das Recht, Pflanzen zur Weiterzüchtung von neuen Sorten zu verwenden und diese auch zu vermarkten; wir sprechen hier vom sogenannten Züchterprivileg. Nun gibt es auch im Patentgesetz ein Züchterprivileg; die Weiterzucht einer Sorte ist immer erlaubt, auch wenn eine Eigenschaft in dieser Sorte mit einem Patent geschützt ist. Allerdings, und das ist nun wichtig für die Kommissionsmotion, gibt es im Patentgesetz einen wohlbegründeten Unterschied: Im Gegensatz zum Züchterprivileg gemäss Sortenschutzgesetz darf eine neue Sorte, welche von einem Patent betroffen ist, während der Dauer des Patentschutzes nicht frei vermarktet werden. Sonst würde der Patentinhaber ja viel in teure Technologie investieren, ohne dass er eine reelle Chance hätte, seine Investitionen zu amortisieren. Für den Züchter ist es darum wichtig, vor Beginn einer langjährigen Züchtung zu wissen, ob das entsprechende Zuchtmaterial von Patenten betroffen ist, damit er nötigenfalls die entsprechenden Lizenzen im Hinblick auf eine allfällige Vermarktung einholen kann. Hier besteht Handlungsbedarf. Das sehen zahlreiche Organisationen so, das sieht mit dem Antrag auf Annahme der Kommissionsmotion auch der Bundesrat so. Hier knüpfen wir also an.

Angesichts der erwähnten Technisierung der Pflanzenzucht ist dieses Transparenzbedürfnis für die Zukunft immer stärker ausgewiesen. Für die Mehrheit Ihrer Kommission ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen für Investitionen sowohl von traditionellen als auch von technischen Züchtungen durch eine verbesserte Transparenz über die Patentsituation von Zuchtmaterial generell verbessert werden. Eine einfachere Informationsbeschaffung über den Bestand von Patenten schmälert nicht den Patent- und Sortenschutz, sondern fördert im Gegenteil die Innovation. Die Minderheit wird dann wahrscheinlich einwenden, dass die bestehenden Register transparent seien. Diese Frage haben wir selbstverständlich in der Kommission auch hinlänglich diskutiert. Fakt ist, dass es einen erheblichen Aufwand, eine erhebliche Fachkunde braucht, um diese transparente Information zu erlangen und zu verstehen. Sie müssen sich bewusst sein, dass die Züchtungsunternehmen in der Schweiz weitgehend KMU-geprägt sind und darum hier auch über geeignete und verbesserte Rahmenbedingungen verfügen müssen. So können die Transparenz und die Informationsvermittlung besser gewährleistet werden, um eben diese Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern.

Die Kommission hat umfangreiche Anhörungen zu diesen Fragen durchgeführt. Der Handlungsbedarf wird von den einzelnen Akteuren unterschiedlich beurteilt. Natürlich haben wir uns auch vom Kompetenzzentrum des Bundes, dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), zu allen Fragen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum beraten lassen.

Nach den erfolgten Anhörungen sind wir zu folgendem Schluss gekommen: Die Wechselwirkung zwischen Sortenschutzgesetz und Patentgesetz funktioniert in der Schweiz grundsätzlich. Handlungsbedarf ergibt sich aber wie erwähnt bezüglich der Transparenz. Ob eine Sorte mit einem Patent verbunden ist, ist für den Züchter heute nicht einfach ersichtlich. Denn für die Züchter in der Schweiz ist es nicht leicht, eine Recherche im Patentregister zu unternehmen und diese auch entsprechend auszuwerten. Ziel muss es also sein, dass Züchtende wie auch in der Biotechnologie zu Pflanzen Forschende sich einfach und schnell über einschlägige Datenbanken und Plattformen über Pflanzenpatente informieren können, damit sie von Anfang an die richtigen Investitionsentscheide fällen können. Wir wollen hier eine Win-win-Situation für beide Seiten erzielen.

Um Klarheit zu schaffen, wie konkret anzusetzen ist, haben wir das IGE um einen Bericht gebeten und folgenden Auftrag erteilt: Das IGE soll in einem Bericht darlegen, wie die patentrechtlichen und, sofern notwendig, sortenschutzrechtlichen Grundlagen in Vereinbarkeit mit der europäischen internationalen Patentordnung anzupassen sind, sodass im Bereich der Pflanzenzucht die Transparenz betreffend Patentrechte verbessert wird.

Der Bericht hat zwei Ansätze aufgezeigt. Ich verzichte auf die Details, kann Ihnen aber Folgendes grundsätzlich sagen: Es gibt Ansätze, das Problem zu lösen, die mit einer Gesetzesänderung verbunden sind. Es gibt aber auch Ansätze, die das Problem relativ pragmatisch und ohne Gesetzesanpassung weitgehend entschärfen oder lösen können. Vor diesem Hintergrund, und das ist auch wichtig, haben wir in Abgrenzung zur ursprünglichen Motion Graf Maya in unserem Kompromissvorschlag, in unserer Kommissionsmotion eine offene Formulierung gewählt. Der Bundesrat kann, wenn er diesen Auftrag erhält, also sowohl gesetzlich als auch auf dem Verordnungsweg oder mittels anderer Massnahmen tätig werden. Aufgrund dieses Berichtes ist die Kommission also zur Auffassung gelangt, dass man das Problem angehen muss, dass man aber den Auftrag an den Bundesrat präziser fassen muss. Wir unterbreiten Ihnen darum als Kompromiss diese erwähnte Kommissionsmotion.

Zusammengefasst sind die Unterschiede zwischen der Kommissionsmotion und der ursprünglichen Motion Graf Maya die folgenden:

1. Es geht bei der Kommissionsmotion ausschliesslich um den Fokus auf Transparenz bei den Patentrechten.

2. Es geht um eine Offenheit hinsichtlich der anzupassenden Rechtsgrundlagen, wie ich das soeben ausgeführt habe.

3. Wenn die Motion nun wie vorgeschlagen auf den Themenbereich der Transparenz beschränkt und die Vermarktung ausgeklammert wird, dann ist das Züchterprivileg nicht betroffen.

4. Die Verschlankung führt dazu, dass man auf die Transparenz fokussiert. Dies trägt sowohl den Interessen der Züchter als auch denjenigen der Saatgutindustrie Rechnung. Insgesamt will die Kommissionsmotion damit den Innovationsstandort Schweiz stärken.

Zum Ergebnis: Die WBK hat die Kommissionsmotion mit 9 zu 4 Stimmen beschlossen. Es liegt Ihnen auch der Antrag einer Minderheit vor. Die Motion Graf Maya wird von der Kommission mit 5 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Wie erwähnt, beantragt der Bundesrat ebenfalls die Ablehnung der Motion Graf Maya und Annahme der Kommissionsmotion. Mit der angepassten Form schlagen wir eine Brücke. Wir sind überzeugt, dass diese Massnahmen nun im Interesse des Technologiestandortes Schweiz, im Interesse der Saatgutindustrie, aber auch im Interesse der züchtenden Unternehmen in der Schweiz zu treffen sind.

Ich bitte Sie, die Motion Graf Maya abzulehnen und die Kommissionsmotion anzunehmen.

Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Kollege Würth, Kommissionssprecher und Präsident der WBK, hat schon sehr ausführlich über den Inhalt und den Sachbereich dieses wichtigen Anliegens berichtet. An dieser Stelle möchte ich mich herzlich dafür bedanken, dass wir in der Kommission genügend Zeit hatten, uns mit diesem für unser Land doch sehr wichtigen Bereich der Pflanzenzucht zu befassen.

In der Schweiz gibt es zehn Züchtungsunternehmen, aber die ganze Wertschöpfungskette ist ebenfalls von der Pflanzenzucht abhängig. Insbesondere angesichts der Herausforderungen, die auf uns zukommen, möchten wir die angepasste, standortgerechte Pflanzenzucht in der Schweiz vorantreiben.

Meine ursprüngliche Motion war noch etwas breiter aufgestellt; sie wollte zusätzliche Punkte adressieren, welche die heutige Züchtung in der Schweiz erschweren. Diese Probleme sind zwar nicht vom Tisch, aber ich bin einverstanden damit und auch froh darüber, dass sich die Arbeit nun auf die Frage der Transparenz beschränkt. Deshalb bin ich auch bereit, meine Motion zurückzuziehen, vorausgesetzt, die Kommissionsmotion wird, wie ich hoffe und Ihnen beantrage, angenommen.

Die Züchterinnen und Züchter sind auf die Information angewiesen, ob Ausgangsmaterial für die Züchtung, also Saatgut, von Patenten betroffen ist. Heute haben sie keine oder kaum die Möglichkeit, dies mit Gewissheit herauszufinden. Diese Information ist aber notwendig, um für die Züchtung Rechtssicherheit betreffend das geistige Eigentum am Ausgangsmaterial zu haben. Gerade eine breite Verfügbarkeit von Ausgangsmaterial bildet den Grundstein für eine innovative Pflanzenzucht und damit für eine nachhaltige Landwirtschaft in der Schweiz. Es muss also aus einer Breite ausgewählt werden können, um nachher das bestmögliche Saatgut züchten zu können. Bei den Schweizer Pflanzenzuchtunternehmen - das möchte ich hier gerne erwähnen - handelt es sich in erster Linie um KMU. Diese brauchen einfache und unbürokratische Lösungen, um die erwähnte Rechtssicherheit zu erlangen.

Mit ihrer Kommissionsmotion verlangt die WBK-S mehr Transparenz bei den Patentrechten im Bereich Pflanzenzucht. Konkret fordert sie, dass die patent- und, sofern notwendig, sortenschutzrechtlichen Grundlagen so angepasst werden, dass die Transparenz betreffend Patentrechte im Bereich der Pflanzenzucht verbessert wird. Mit der Motion wird dem Bundesrat der Auftrag erteilt, in diesem Bereich Verbesserungsmöglichkeiten zu finden und uns vorzulegen. Es geht also keineswegs darum, den Schutzumfang der Patente zu beeinträchtigen. Nein, es geht darum, die Sicherheit für Züchtungsinnovationen mittels verbesserter Transparenz zu erhöhen. Es muss auf beiden Seiten stimmen, und es müssen gleich lange Spiesse auch hier in der Züchtung vorhanden sein.

Ich beantrage Ihnen daher, heute der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Kommissionsmotion anzunehmen. Selbstverständlich wäre ich dann bereit, meine Motion zurückzuziehen.

Michel Matthias · Mit-M · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion

Namens der Minderheit beantrage ich die Ablehnung der Kommissionsmotion 22.3014, "Mehr Transparenz bei den Patentrechten im Bereich Pflanzenzucht".

Nach dem Willen dieser Kommissionsmotion soll der Bundesrat die patentrechtlichen und sortenschutzrechtlichen Grundlagen anpassen, damit "im Bereich der Pflanzenzucht die Transparenz betreffend Patentrechte verbessert wird". Damit wird - es wurde erwähnt - ein Teilbereich der Motion Graf Maya 20.3674, "Geistige Eigentumsrechte. Anpassung im Bereich Pflanzenzucht", übernommen, nämlich derjenige der Transparenz. Aber auch diese Kommissionsmotion strebt eine Rechtsänderung an, möglicherweise eine Gesetzesänderung; der Kommissionssprecher hat das erwähnt. Sie ist offen formuliert. Wir können also seitens des Bundesrates auch eine Gesetzesänderung erwarten. Wie diese aussehen kann, wurde uns durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) präsentiert. Der Ansatz ist aus unserer Sicht untauglich.

Zuerst zum aus unserer Sicht fehlenden Handlungsbedarf: Nicht nur die Minderheit, sondern auch unabhängige Experten sehen keinen Handlungsbedarf. Wir hatten in der Kommission, es wurde erwähnt, verschiedene Anhörungen durchgeführt. Der einzig wirklich unabhängige Experte war ein Professor der Universität Genf: Philippe Ducor. Er analysierte aus unabhängiger Sicht die Gesetzeslage und den Handlungsbedarf, und er kam zum Schluss, dass eine Anpassung des Patentrechts, des Patentgesetzes, nicht notwendig sei, auch nicht im Bereich der Transparenz. Er sagte auf Französisch, er meine abschliessend, dass die Transparenz "raisonnablement assurée" sei. Das gilt auch auf Deutsch: Auch aufgrund der heutigen Rechtslage sei die Transparenz ausreichend gesichert.

Es gibt schon heute ausreichende Möglichkeiten, sich Informationen über geschützte Sorten zu beschaffen. Dabei soll man, das ist uns wichtig, nicht nur auf die Schweiz schauen, denn die meisten Patente werden nur beim Europäischen Patentamt registriert. Laut einer Patentrecherche des IGE gibt es heute im Bereich der Pflanzenzucht - diese steht hier im Vordergrund - 250 aktive Patente mit Wirkung in der Schweiz. Keines dieser Patente ist ein vom IGE geprüftes Schweizer Patent. Es sind vielmehr alles europäische Patente.

In der EU sind denn auch Industrieplattformen bekannt, die für Transparenz sorgen. Diese bieten kleinen und grossen Züchtern Transparenz und werden sich zu Standards entwickeln. Auch Schweizer Züchterinnen und Züchter können sich diesen europäischen Branchenplattformen anschliessen. Eine Schweizer Insellösung macht also keinen Sinn. Es gibt beispielsweise bezüglich Patente und Transparenz die Plattform Patent Information and Transparency On-line (Pinto) von Euroseeds. Auf dieser Plattform sind fast alle europäischen Patente im Zusammenhang mit Gemüse aufgelistet, sortiert auch nach Sorten. Jeder Züchter und jede Patentinhaberin kann hier suchen wie bei Google. Das ist unbürokratisch und einfach.

Dazu kommt: Wenn sich Schweizer KMU-Züchter jetzt noch zusammentun, könnten sie sogar in der Schweiz eine eigene Branchenplattform gründen, die sich der Transparenz annimmt und hier hilft. Wie so oft gilt auch hier zuerst der Grundsatz der Eigenverantwortung und Selbstorganisation. Die Plattformen werden auch weiter ausgebaut und werden sich, wie gesagt, ohne staatliche Unterstützung und Hilfe zum Branchenstandard entwickeln. Um die Transparenz weiter zu fördern, unterstützt das IGE schon heute die Patentrecherche und offeriert das auch aktiv auf seiner Website.

Deshalb muss das Gesetz nicht angepasst werden. Was möglich ist, das sieht auch die Minderheit so, ist, dass das IGE seine Beratungsdienstleistungen ausdehnen kann. Das hat es auch im Rahmen der Kommissionsberatung als Option 1 angeboten. Dazu braucht es aber keine Gesetzesänderung und auch keine Motion.

Ein weiterer Punkt: Eine Motion, welche dann wirklich auf eine Gesetzesänderung abzielt, läuft schliesslich ins Leere. Weshalb? Die einzige denkbare Anpassung für mehr Transparenz wäre ein gesetzlich geregelter und gesetzlich verpflichtender Informationsaustausch zwischen Patentinhaber und Züchter bzw. Züchterin. Diese Option hat uns das IGE in der Kommission präsentiert - es war die Option 2 -, aber nicht unbedingt empfohlen. Die Option, gesetzliche Informationsrechte einzuführen, sei äusserst komplex und mit vielen Nachteilen verbunden. Ich nenne nur zwei Nachteile:

1. Diese Informationspflicht würde nur die Schweiz betreffen. Im Ausland ist sie nicht bekannt. Sie wäre eine Schweizer Insellösung. Damit würde die Schweiz als Standort für Innovationen im Bereich der Pflanzenzucht weniger attraktiv.

2. Die grosse Mehrheit der Patentinhaber und Sorteninhaberinnen und -inhaber ist im Ausland. Damit würden sich komplexe internationale Sachverhalte ergeben, und es wären Streitigkeiten zu befürchten. Das wäre also nicht nur ein Swiss Finish, sondern aus unserer Sicht ein "Swiss own goal", also ein schweizerisches Eigentor.

Ich glaube, solche Nachteile möchten wir uns nicht einhandeln. Wenn Transparenzverbesserungen erzielt werden, sollen sie ohne Kollateralschaden und ohne Gesetzesanpassungen möglich sein. Das IGE ist, ich habe es kurz erwähnt, bereit, hier seine Beratungsdienstleistungen auszubauen. Das würde auch die Eigenkompetenz der Züchter und Züchterinnen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stützen. Das wäre eine KMU-Förderung nach Schweizer Art. Aber eine KMU-Förderung - und darum geht es hier ja offenbar - über gesetzliche Verpflichtungen entspricht nicht den Schweizer Tugenden. Das wäre eine Infrastruktur- und Industrieerhaltungspolitik.

Unser Schluss lautet, wie gesagt: Es sind ohne Gesetzesanpassungen Verbesserungen möglich. Die Motion ist zu offen gehalten.

Wir bitten Sie deshalb, diese Anpassung nicht vorzunehmen und auch die Kommissionsmotion abzulehnen.

Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich bitte Sie, beide Motionen abzulehnen.

Es wurde schon sehr viel gesagt; ich kann mich kurzhalten. Für mich ergibt sich auch mit der Kommissionsmotion weder eine Win-win-Situation noch ein Kompromiss. Handlungsbedarf wurde einzig und allein bei der Transparenz geortet, und dazu wurde uns in einem ausführlichen Bericht des IGE dargelegt, wie man eben die Transparenz fördern kann, z. B. durch pflanzenzuchtspezifische Informationen oder Hilfsmittel, durch Tagungen und Schulungen der Züchter, zusätzlich auch durch Berichte und durch kostenlose begleitete Patentrecherchen. Aber dies geschieht nicht durch eine Gesetzesänderung. Eine Verbesserung der Situation ist durch die Kommissionsmotion wirklich nicht ersichtlich, im Gegenteil: Sie ergäbe nur eine Verkomplizierung des Systems. Ähnliche Regulierungen in anderen Ländern gibt es nicht. Auch die internationale Kompatibilität wäre ganz klar gefährdet.

Bisher wurde kein einziges Patent eingeklagt. Überhaupt hat es nur gerade auf 1,5 Prozent des Saatgutes im gesamteuropäischen Raum ein Patent. Züchten kann man damit immer. Legiferieren wir nicht in einem Bereich, wo es nicht notwendig ist. Es wäre kein Kompromiss, eine Win-win-Situation ist nicht ersichtlich.

Ich bitte Sie, beide Motionen abzulehnen.

Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Aus Sicht der Kommission muss ich zu den Voten noch drei Ergänzungen machen:

1. Mit einer Motion kann das Parlament eine Gesetzesänderung, eine Verordnungsänderung oder sonst eine Massnahme verlangen. Wir haben das hinlänglich diskutiert: Wir wollen mit einer Motion den Handlungsbedarf umschreiben, die Umsetzung und die Erarbeitung von Lösungsansätzen dann aber in der Hand des Bundesrates belassen. Insofern hat der Bericht des IGE eine Auslegeordnung präsentiert. Ich glaube, wir können sowohl dem IGE als auch dem Bundesrat vertrauen, dass sie hier die richtigen Schlüsse ziehen werden.

2. Ich habe darauf verzichtet, die ganze Liste von Experten herunterzulesen, die bei uns in der Anhörung waren. Aber es war auch ein weiterer unabhängiger Experte dabei - das muss ich aufgrund des Votums von Kollege Michel ergänzen -, nämlich Herr Kock. Herr Kock hat den Handlungsbedarf klar erkannt, und insofern werden wir hier auch von verschiedenen Experten gestützt.

3. Selbstverständlich muss die Umsetzungsmassnahme, die der Bundesrat treffen wird, auch im internationalen Kontext gesehen werden, das ist ja logisch. Hier gibt es neue Entwicklungen, die wir in der Kommission auch diskutiert haben, und die Kommission erwartet, dass wir hier kompatibel sind.

Nochmals: Wir haben eine offene Formulierung gewählt, auch wenn, das sei hier noch erwähnt, dieser Rat die Motion Hefti, welche das Patentrecht generell überprüfen bzw. anpassen will - Stichwort: Schaffung eines Schweizer Patents -, angenommen hat. Es gibt also ohnehin patentgesetzliche Anpassungen. Das steht für die Kommission aber nicht im Vordergrund, und darum ist die Formulierung offen, damit der Bundesrat die entsprechenden Handlungsspielräume für eine zweckmässige Umsetzung hat.

In diesem Sinne bitte ich Sie nochmals, der Kommissionsmotion zuzustimmen.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich zu spät gemeldet habe. Ich möchte nur noch einmal kurz verdeutlichen: Ich gehöre der Mehrheit der Kommission an. Wir haben dieses Anliegen vertieft geprüft und es auch darauf hin untersucht, welche Auswirkungen es auf den Pflanzenzuchtbereich hat und wie die Unternehmen davon betroffen sind. Ich stelle einfach fest, dass es auch aus landwirtschaftlicher Sicht sehr zu begrüssen ist, wenn wir diese Gratwanderung machen. Diese Kommissionsmotion ist ein Stück weit ein Versuch, aber wir müssen es versuchen. Wir dürfen diese Sache nicht einfach vom Tisch wischen und uns damit Möglichkeiten verbauen, die uns die Zucht bietet. Die Gefahr aufgrund von Patentrechten, die plötzlich droht, wenn man erfolgreich gezüchtet hat, müssen wir aber möglichst in den Griff kriegen, indem man informiert und diese Information für die Patentinhaber auch zur Pflicht macht.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Nur kurz: Ich bin froh um die zusätzlichen Erläuterungen des Kommissionsberichterstatters. In meinen Augen hat er nun klar gesagt, dass auch er nicht wirklich gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht und dass vielmehr nochmals alles vom Bundesrat geprüft werden sollte. Unbedingt zu vermeiden ist eine Aushöhlung des Patentrechtes, gerade auch im internationalen Kontext.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Nachdem Frau Maya Graf in Aussicht gestellt hat, dass sie ihre Motion zurückziehen würde, wenn jene der WBK-S angenommen würde - was ich jetzt einmal etwas voraussetze -, verzichte ich darauf, noch einmal auf die Argumente des Bundesrates einzugehen, warum er die Motion Graf Maya ablehnt. Herr Würth hat das ja in einer Materie, die uns allen im Alltag nicht so geläufig ist, würde ich jetzt sagen, sehr gut und sehr einlässlich getan. Wir begegnen diesem Thema jedenfalls nicht täglich.

Ich danke Ihrer Kommission, dem Präsidenten der Kommission und Herrn Würth. Sie haben sich an drei Sitzungen noch einmal intensiv mit der Thematik des Patentschutzes und der Transparenz im Bereich der Pflanzenzüchtung auseinandergesetzt. Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat dann in einem Bericht zuhanden der Kommission, das wurde gesagt, verschiedene Optionen aufgezeigt, wie man die Transparenz über Patente für die Pflanzenzucht erhöhen und eben gleichzeitig den Innovationsstandort stärken kann. Der Bundesrat war ja der Ansicht, dass die Motion Graf Maya eher eine Schwächung des Innovationsstandorts bewirken würde.

Ihre Kommission ist letztlich, gestützt auf den Bericht und nach einem umfassenden Hearing - wir haben es gehört -, zum Schluss gekommen, dass die Transparenz verbessert werden soll. Sie hat darum eine eigene Motion eingereicht. Der Bundesrat kann sich diesem Vorgehen anschliessen. Er ist bereit, hier einen Vorschlag zu machen, der nicht nur die Transparenz für die Züchtenden verbessert, sondern auch den Inhaberinnen und Inhabern von Patenten hilft, potenzielle Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner zu identifizieren. Herr Würth hat es gesagt, es gibt jetzt verschiedene Optionen, die noch einmal überprüft werden müssen.

Eine Option zielt darauf ab, die Kenntnisse der Züchter über Patente in der Pflanzenzucht zu verbessern. Das IGE könnte dazu einfach züchterspezifisches Informationsmaterial und kostenlose Patentrecherchen für die Schweizer Züchter zur Verfügung stellen. Das ist eine einfache Option, die keine Gesetzesrevisionen erfordert. Es gibt aber auch andere Optionen wie beispielsweise den Informationsaustausch zwischen Patentinhabern und Züchterinnen; das müsste dann gesetzlich geregelt werden. Aber diese Optionen - die Motion ist relativ offen gehalten - können jetzt noch überprüft werden. Der Bundesrat wird sich dann je nachdem für den einen oder den anderen Weg entscheiden. Der Vorschlag wird also darauf abzielen, den Forschungs- und Innovationsstandort nicht zu schwächen; das waren ja auch die Bedenken der Minderheit Ihrer Kommission.

Deshalb ist der Bundesrat mit dieser Motion der WBK-S einverstanden und bittet Sie, sofern die Motion Graf Maya überhaupt noch zur Abstimmung steht, diese abzulehnen und derjenigen Ihrer Kommission zuzustimmen.

Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Ich ziehe die Motion 20.3674 zurück.

Abstimmung

22.3014

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 28 Stimmen

Dagegen ... 10 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

20.3674

Zurückgezogen - Retiré