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Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesgesetz

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Wir kommen bereits zum letzten Geschäft auf der Tagesordnung. Es ist allerdings kein Kurzstreckenlauf, sondern ein Langlauf über 50 Kilometer.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Sie haben zwei Wahlmöglichkeiten: Wir können um 12 Uhr mittags fertig sein oder um 12 Uhr nachts. Ich hoffe, dass Sie sich bei Ihren Voten das Ganze vor Augen halten. Es ist eine Vorlage, die unglaublich komplex ist und bei der wahrscheinlich kein Mitglied der Kommission sagen kann, es habe jetzt in allen Punkten eine perfekte Vorlage auf dem Tisch. Das möchte ich vorausschicken.

Der Bundesrat hat seine Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien am 18. Juni 2021 zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Das war, wenn man den Energiemarkt betrachtet, eine ganz andere Zeit. Verschiedentlich wurde der Kommission vorgeworfen, sie verzögere die Behandlung des Geschäfts und verkenne damit die Zeichen der Zeit. Heute können wir sagen: Gott sei Dank haben wir das Geschäft mit genügender Sorgfalt behandelt. Wäre es nämlich im Februar 2021 behandelt worden, wäre es nun zu grossen Teilen Altpapier. Die Beratungen durch die UREK-S wurden im November 2021 aufgenommen. An dieser Stelle danke ich zum einen unserer Kommissionspräsidentin - sie ist jetzt nicht da - und zum andern dem Bundesrat und der Verwaltung für die grosse Geduld und Flexibilität im Rahmen dieser äusserst komplexen Beratungen. Das sind allerdings die einzigen Blumen, die ich heute verteile.

Wenn Sie die Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vom 18. Juni 2021 auch nur teilweise durchgelesen haben und die heutige Vorlage beurteilen müssen, sehen Sie sehr schnell, dass sich die Vorlage in fast atemberaubendem Tempo den Veränderungen auf dem Energiemarkt in der Schweiz und in Westeuropa angepasst hat. Unsere Beratungen wurden laufend überholt und überrollt von den effektiven Marktereignissen. Zur besseren Einordnung gebe ich daher eine Übersicht über sämtliche Vorlagen, die wir behandelt haben, behandeln und noch behandeln werden.

Wir beraten heute eigentlich eine Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes, das ist der berühmte Mantelerlass. Es handelt sich um eine ordentliche Teilrevision dieser beiden Gesetze. Ordentlich verlief die Beratung nicht in allen Teilen. Es sei daran erinnert, dass wir bereits vor einem Jahr Teile dieses Erlasses behandelt haben, nämlich bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Girod 19.443, "Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie". Die entsprechende vorgezogene Teilrevision des Energiegesetzes und in deren Zuge auch des Wasserrechtsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes ist im Bundesblatt (BBl 2021 2321) unter dem Titel "Energiegesetz (EnG). Änderungen vom 1. Oktober 2020" publiziert worden. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Der Bundesrat muss diese Teilrevision noch in Kraft setzen. Wieso sage ich das? Sie sehen es auf Seite 1 der Fahne oben links mit der Spalte "Geltendes Recht": Wir werden hier in diesem Erlass viele Bestimmungen streichen, die bereits mit der parlamentarischen Initiative Girod behandelt wurden. Wir können dort sehr viel Zeit gewinnen.

Nun, rund um diese Revision sind aber noch folgende Vorlagen, die einen Zusammenhang mit unserer Thematik aufweisen, in Beratung und teilweise bereits in Kraft gesetzt: Über die parlamentarische Initiative 21.501, "Indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Netto null Treibhausgasemissionen bis 2050", hat unser Rat letzte Woche Beschluss gefasst und dabei die abgespaltene dringliche Vorlage, ebenfalls eine Teilrevision des Energiegesetzes, beschlossen - Stichwort: Solaroffensive. Das Geschäft 22.031, "Subsidiäre Finanzhilfe zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Bundesgesetz und Verpflichtungskredit", haben wir jetzt gerade in der Differenzbereinigung abgeschlossen.

Der Bundesrat hat zudem folgende Verordnungen beschlossen oder beabsichtigt, sie demnächst zu verabschieden: die Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve; die Verordnung über die zeitlich befristete Erhöhung der Winterproduktion bei Wasserkraftwerken; den Entwurf einer Verordnung über die Kontingentierung des Gasbezuges; den Entwurf einer Verordnung über Verbote und Beschränkungen der Verwendung von Gas; die Verordnung über die Umschaltung erdgasbetriebener Zweistoffanlagen aufgrund einer schweren Mangellage bei der Erdgasversorgung. Weiter haben wir auch noch parlamentarische Projekte, etwa das Geschäft 22.025 mit der Biodiversitäts-Initiative und dem indirekten Gegenvorschlag. Ich erwähne das hier deshalb, weil der Bundesrat in Eckpunkt 5 des indirekten Gegenvorschlages festhält, dass die Ziele der Energiestrategie 2050 nicht durch den indirekten Gegenvorschlag tangiert werden dürfen.

Des Weiteren erwarten wir eine Beschleunigungsvorlage. Der Ausgang ist offen, wobei unsere Kommission dem Berichterstatter den Auftrag gegeben hat, hier zu signalisieren, dass wir beschleunigte Verfahren als absolut essenziell zur Lösung unserer Probleme erachten. Der Bundesrat hat auch noch auf anderer Stufe reagiert: Er hat, gestützt auf Artikel 102 der Bundesverfassung, thermische Kraftwerke angeschafft, und er hat eine Sparkampagne lanciert, die wahrscheinlich hier in diesem Rat mehrheitlich mitgetragen wird und auf die ich nicht weiter eingehe.

Mit diesen Zusammenhängen und dieser Übersicht zeige ich Ihnen nur auf, dass die Problematik in diesen Bereichen offensichtlich drängt und dass der Bundesrat an verschiedenen Ecken und Enden arbeitet. Der Bundesrat spricht in seiner Botschaft zum Mantelerlass wiederholt davon, dass die vom Stimmvolk im Mai 2017 gutgeheissene Energiestrategie weiterentwickelt werden müsse. Angesichts der Fülle der Änderungen, die uns der Bundesrat mit dem Mantelerlass vorlegt, und der Fülle der Bestrebungen, die Energiestrategie weiterzuentwickeln, ist das Wort "weiterentwickeln" als sehr diplomatischer Ausdruck zu verstehen. Wahrscheinlich ist es so, dass mit der Energiestrategie verabschiedete Gesetzesgrundlagen nicht ganz genau waren, um es milde auszudrücken. Oder umgekehrt, weniger diplomatisch gesagt: Die Energiestrategie 2050 wurde seinerzeit auf der Basis von zu optimistischen Annahmen erlassen. Mir ist bewusst, dass keine Gesetzgebung perfekt ist, schon gar nicht in derart dynamischen Zeiten, wie wir sie heute durchleben. Daher liegt es an uns, zu handeln, weniger zu kritisieren, mehr zu schaffen.

Dennoch ist es angebracht, bezüglich der Energiestrategie 2050 kurz innezuhalten. Ich möchte dies mit einem Kriterium tun, welches ich als junger Student von der amerikanischen Historikerin Barbara Tuchman in ihrem Buch "The March of Folly", auf Deutsch "Die Torheit der Regierenden" - besser übersetzt: "Der Marsch der Narren" -, mitbekommen habe. Tuchman untersucht das in der Geschichte immer wieder vorkommende Phänomen, dass Regierende eine Politik betreiben, die ihren Interessen diametral zuwiderläuft. Dabei untersuchte Tuchman die Geschichte Trojas, jene der Renaissance-Päpste, Englands Verlust von Amerika und Amerikas Vietnam-Krieg. Alle Niederlagen sind nicht auf einzelne Handlungen oder Entscheidungen zurückzuführen, sondern auf jahrzehntelange Vorgeschichten und Fehlentscheide. Das Endresultat war den Entscheidungsträgern immer bereits am Anfang bekannt. In jedem Fall gab es zahlreiche Möglichkeiten, vorher auszusteigen und die drohende Gefahr abzuwenden oder zumindest abzuschwächen.

Neben den vier sehr ausführlich beschriebenen Fällen zählt die Autorin eine Menge gleichartig gelagerter Fälle auf. Man versuchte eine Formel zu finden, wie man solches Verhalten, diese Narreteien, verhindern kann. Tuchman sagt dazu Folgendes: Die Politik muss zu ihrer Zeit und nicht erst im Nachhinein als kontraproduktiv erkannt werden. Es muss politisch praktikable Handlungsalternativen geben, und die Politik muss von einer Gruppe und nicht von einem Einzelnen gemacht werden.

Es steht jedem offen, selbst zu beurteilen, ob wir als Politiker, ob wir als Ständerat hier bei der Energiepolitik unseren Beitrag zur Vermeidung einer solchen Tendenz leisten können. Das enorme Tempo, mit dem in der Vergangenheit - getrieben durch ein Wahljahr - auf Grundlage von innert kürzester Zeit erstellten perspektivischen Berichten Weichenstellungen fundamentalster Art vorgenommen und Versprechen aller Art abgegeben worden sind, würde eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Kriterien aber durchaus rechtfertigen. Zwar kann nicht gerade von einer Niederlage gesprochen werden, mit einer Art Desaster haben wir es aber schon zu tun. Ich nenne Ihnen drei Beispiele:

1. Wir redeten jahrelang einer Liberalisierung des Elektrizitätsmarkts das Wort, welche diese Qualifizierung nicht verdient, weil mit ungeheuren Regulierungen und Subventionierungen in diesen sogenannten Markt eingegriffen wurde und weiterhin eingegriffen wird. Die Frage, welchen Nutzen uns diese angebliche Liberalisierung in einem für das Funktionieren unserer Gesellschaft höchst sensiblen Infrastrukturbereich wirklich gebracht hat, ist jedenfalls berechtigt. Ihre Kommission hat entschieden: Es wird auf eine vollständige Strommarktöffnung verzichtet.

2. Wir haben die Stromversorgung unseres Landes auf eine Importstrategie abgestützt, von der bereits damals absehbar war, dass sie im Fall von Versorgungsschwierigkeiten zu grösseren Problemen führen wird. Die Kommission hat entschieden: Der Schwerpunkt dieser Vorlage liegt in der Förderung der Produktion im Winterhalbjahr - technologieneutral, abgesehen vom Verzicht auf die Nukleartechnologie.

3. In Zahlen fixiert: Im Jahr 2000 haben wir insgesamt 52 Terawattstunden Strom verbraucht, im Jahr 2021 waren es 58,1 Terawattstunden. Das sind 12 Prozent mehr. Im Schnitt der letzten zwanzig Jahre fehlten uns 4 Terawattstunden Strom. Zudem beläuft sich die prognostizierte Winterlücke bis 2035 - je nach Sicht der Weisen in diesem Lande - auf 2 Terawattstunden für den Bundesrat und die Kommission, auf 5 bis 10 Terawattstunden für die Elcom und die Verbände und auf bis zu 17 Terawattstunden für die Wissenschaft und den Gasverband.

Die Bevölkerungs- und die Wirtschaftsentwicklung waren steigend, doch die Effizienz und der wissenschaftliche Fortschritt vermochten diese Faktoren nicht auszugleichen. Extrapoliert auf die nächsten zwanzig Jahre und ohne Annahme von fantasievollen Produktionssteigerungen und eines Durchbruches in der Batterietechnik verdeutlichen diese Entwicklungen den Handlungsbedarf. Daher führt für die Kommission nebst Sparbemühungen kein Weg vorbei an einer massiven Steigerung der inländischen Produktion mit einem geeigneten Fördersystem; darum die Einführung der gleitenden Marktprämie.

Damit für alle, vielleicht auch für jene, die das Amtliche Bulletin lesen werden, klar ist, was genau 1 Terawattstunde bedeutet, erkläre ich das kurz - ich bin kein Stromer, ich musste mir das auch erklären lassen -: 2 Terawattstunden Strom entsprechen der ganzen Jahresproduktion der Grande Dixence, 4 Terawattstunden Fehlleistung in den letzten zwanzig Jahren bedeutet, dass uns in der Schweiz pro Jahr zweimal die Jahresproduktion der Grande Dixence fehlte. Das ist die Ausgangslage.

Ohne Anspruch auf Perfektion hoffe ich, dass es dem Bundesrat und dem Parlament gelingen wird, diesen Mantelerlass in die richtige Richtung voranzutreiben. Die Herausforderungen würde ich als "relativ gross" bezeichnen, andere würden sie "gigantisch" nennen.

Wie der Volksmund so sagt, werden Sie bei diesen Artikeln nicht überall den Fünfer und das Weggli finden können. Ich formuliere es jetzt einmal anders. Ich stehle etwas von Kollege Würth: Muss uns erst das Licht ausgehen, bevor uns hier im Rat ein Licht aufgeht? Das ist die Herausforderung, die wir zu meistern haben.

Es ist ein probates Mittel der Politik, anspruchsvolle Ziele auf einen möglichst fernen Zeitpunkt festzulegen, um bei der Abrechnung nicht zur Verantwortung gezogen werden zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Jahr 2035 oder das Jahr 2050 wählen. Es gibt bereits heute Grössenordnungen, anhand deren sich zumindest veranschaulichen lässt, welche harten Massnahmen wirklich notwendig sein werden und dass man nicht einfach auf Hoffnungsläufe vertrauen kann. Es geht grundsätzlich um den kompletten Umbau unserer Energieversorgung, die auch bei Berücksichtigung von Effizienzmassnahmen, Sparmassnahmen und technologischen Fortschritten nur mit einem immensen Ausbau der schweizerischen Stromproduktion bewerkstelligt werden kann.

Ein grosser Beurteilungsspielraum ergibt sich auch in Bezug auf die Frage, wie die Stromversorgung sichergestellt werden sollte. Von der Grosswasserkraft über Atomenergie, Wind, Solar und Biomasse bis hin zur Wärme-Kraft-Koppelung hat jede Ressource ihre fanatischen Anhänger. Die Kommission hat versucht, diesen Anliegen Rechnung zu tragen. Nur bei einem Bereich haben wir sehr früh entschieden, ihn aus der Diskussion auszuschalten, nämlich bei der Nuklearenergie. Es ist momentan auf der Zeitachse nicht ersichtlich, wie dieser Bereich zur Bewältigung der Krise bis 2035 beitragen könnte. Er ist kein Problemlöser, sondern ein Problemschaffer.

Des Weiteren wurde die Grundsatzdiskussion über eine Strommarktliberalisierung geführt, ich habe es bereits erwähnt. Sie hören richtig: Wir haben am Anfang der Beratungen in unserer Kommission die Strommarktliberalisierung diskutiert. Heute stehen wir eher vor einer Diskussion darüber, wie wir die auf dem offenen Markt liberalisierten Unternehmen vor einer momentanen Preisexplosion schützen, wobei alle zurück in die Grundversorgung wollen. Sie sehen alleine anhand dieses Punkts, wie schnell sich die Geschichte in diesem Bereich geändert hat. Auch hier hat die Kommission relativ kurzen Prozess gemacht und gesagt, die Strommarktliberalisierung komme nicht. Daher fallen auch sehr viele Gesetzesartikel der Vorlage weg, welche der Bundesrat vorgesehen hatte.

Ein weiterer Grundsatzentscheid fiel in der Kommission eigentlich sehr knapp aus: Mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid der Präsidentin fiel ein massgebender Entscheid. Die Hälfte der Kommission hätte den Mantelerlass aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Situation auf den Energiemärkten alleine auf den Bereich der Stromversorgungssicherheit beschränken und den Rest, insbesondere den Bereich des Stromnetzes, in einen separaten Erlass ausgliedern wollen. Die Mehrheit entschied, Ihnen heute das gesamte Paket vorzulegen: Stromversorgung, aber auch Netz- und Messwesen. Ich erlaube mir nur den kurzen Hinweis, dass für den Zweitrat im Bereich des Stromnetzes sicher noch der eine oder andere Handlungsbedarf besteht und wir hier - ich glaube, das sagen zu dürfen - keine perfekte Vorlage gezimmert haben.

Sie haben es bereits gehört: Das Ganze, was wir hier machen, ist nicht ganz gratis zu kriegen. Die Energiewende, die beschlossen wurde, kombiniert mit Stromversorgungssicherheit, wird man über die Netzkosten bezahlen müssen. Darüber hinaus haben wir mit der Einführung der gleitenden Marktprämie für den Ausbau der Produktion ein Instrument geschaffen, welches grundsätzlich den Staat entlasten sollte.

Wie ich bereits erwähnt habe, haben wir eine 100-seitige Fahne vor uns. Es hat keinen Wert, hier bei der Eintretensdebatte noch länger zu werden. Die Kommission hat ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung Eintreten auf die Vorlage beschlossen.

Ich bitte Sie, dem Eintretensentscheid der Kommission zu folgen.

Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Endlich beraten wir den Mantelerlass. Ich muss Ihnen sagen, dieser Gesetzentwurf hat in Sachen Beliebtheit einen ziemlichen Steigerungslauf hingelegt. Als er initiiert wurde, gab es viele Kommentatoren, die meinten, er sei gar nicht nötig, erst recht nicht, nachdem wir mit der parlamentarischen Initiative 19.443 einige Punkte vorgezogen hatten. Seit diesem Frühling hat sich das radikal geändert. Im Sommer konnte man lesen, die Vorlage müsse uns dann im kommenden Winter retten. Mir ist es deshalb wichtig, an dieser Stelle nochmals klar zu betonen, dass sie das gar nicht kann. Für den nächsten Winter muss der Bundesrat die nötigen Massnahmen ergreifen. Wir haben zudem mit dem dringlichen Bundesgesetz, das wir letzte Woche beraten haben, unseren Teil geleistet.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll den Ausbau der erneuerbaren Energien ab 2025 sichern. Das ist nicht das, was dieser Tage vielleicht gewünscht wird, aber es ist in meinen Augen viel. Der Entwurf ist vor allem mittel- bis längerfristig angelegt. Wir müssen deshalb aufpassen, dass wir uns in der Beratung dieser Vorlage nicht zu stark von den Bedürfnissen des nächsten und übernächsten Winters leiten lassen. Sonst laufen wir Gefahr, ein zu einseitiges Gesetz zu schaffen.

Nachdem wir übereingekommen sind, dass es jetzt nicht der richtige Zeitpunkt ist, über den zweiten Schritt der Marktöffnung zu befinden, hat die Vorlage in meinen Augen drei Schwerpunkte. Sie soll erstens klare Ziele setzen, bis wann wie viele erneuerbare Energien zugebaut werden sollen, sodass die Versorgungssicherheit das ganze Jahr über garantiert werden kann. Sie soll zweitens die Investitionsbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Inland ganz klar verbessern. Drittens soll sie die Anstrengungen im Bereich der Energieeffizienz erhöhen. Ich denke, diese Schwerpunkte sind uns gut gelungen.

Was mir Sorge bereitet, ist, dass der Entwurf stark auf finanzielle Anreize seitens des Staates setzt. Es ist zwar so, dass diese wettbewerblicher als bisher ausgestaltet sind und dass es sich vielfach um Risikogarantien handelt, damit die Privaten sicher investieren. Dennoch ist es in meinen Augen unerlässlich, weitere Marktelemente in den Strommarkt zu integrieren. Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Stromproduktion für alle zum Geschäft machen lässt, nicht nur für die Energieversorger der Kantone und Gemeinden. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir wenigstens noch das Instrument der lokalen Energiegemeinschaften integrieren konnten, das einer Marktöffnung im Kleinen, auf der lokalen Ebene, gleichkommt. In meinen Augen müssen innert nützlicher Frist dann weitere Elemente folgen.

An diese Kritik anknüpfend, muss ich Ihnen auch sagen: Der Entwurf kommt mir an manchen Orten noch zu sehr wie ein Blankocheque daher. Gerade bei der Wasserkraft wird es künftig keine Risiken mehr geben. In Anbetracht der aktuellen grossen Fragezeichen bei der Stromversorgung mag dies angebracht erscheinen und über die nächsten zehn Jahre hoffentlich auch Wirkung zeigen. Aber es beinhaltet auch die Gefahr, die Mittel langfristig nicht genügend effizient einzusetzen. Das kann teuer werden. Zudem haben wir auch im Umweltrecht sehr viele Hindernisse aus dem Weg geräumt, und bereits wird uns vorgeworfen, wir würden damit gegen die Verfassung verstossen.

Ich kann sagen, für meine Begriffe ist das Signal mit diesem Entwurf klar: Wir müssen den Ausbau jetzt endlich schnell voranbringen, und dafür muss jeder und jede Zugeständnisse machen. Aber ich bin auch gerne bereit, noch am einen oder anderen Detail zu feilen, wenn es das Paket insgesamt stabiler und effizienter macht.

Ich bitte Sie, einzutreten und das Geschäft mit der nötigen Energie entsprechend voranzutreiben.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich teile die Auffassung von Kollege Müller, dass der Mantelerlass kein Mittel ist, um die akzentuierten Probleme, über die wir jetzt diskutieren, zu lösen. Aber ich möchte dem Narrativ etwas widersprechen, das wir sehr oft hören - es wurde nicht von Herrn Müller vorgetragen -, dass der Handlungsbedarf, den wir heute feststellen, erst seit Kurzem, erst seit letztem Jahr, festgestellt worden sei. Wenn wir alle, die wir uns in den letzten Jahren mit der Energiepolitik befasst haben, wirklich kritisch und auch etwas selbstkritisch zurückblicken, dann stellen wir fest, dass der Handlungsbedarf, den wir heute identifizieren, bereits seit vielen Jahren bekannt ist. Ich möchte dies mit zwei Berichten der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) illustrieren. Die Elcom hat im Juni 2016, das heisst vor über sechs Jahren, zwei bemerkenswerte Berichte publiziert, die, rückwirkend betrachtet, nicht die nötige Beachtung gefunden haben.

Im Bericht "Versorgungssicherheit Winter 2015/16" legte die Elcom dar, weshalb sich Anfang Dezember 2015 eine angespannte Energie- und Netzsituation abgezeichnet hatte. Zur Entschärfung der Situation gegen Ende 2015 trugen gemäss Elcom-Bericht vor allem drei Faktoren bei: erstens die Wiederinbetriebnahme des Blocks 2 des Kernkraftwerks Beznau, zweitens das gute Wasserangebot für die Bandproduktion der Wasserkraft, drittens ein ausgesprochen milder Winter mit Temperaturen, die 2,5 Grad Celsius über dem langjährigen Durchschnitt lagen. Die Elcom hat damit allgemeingültige Feststellungen gemacht: Die Schweiz benötigt bis auf Weiteres genügend Kraftwerkskapazitäten, erstens bei der Kernkraft und zweitens bei der Wasserkraft. Drittens benötigt die Schweiz auch etwas Glück. Das sind energiepolitische Binsenwahrheiten, die seither von vielen Kreisen wieder verdrängt wurden.

Im ebenfalls im Juni 2016 publizierten Bericht "Stromversorgungssicherheit der Schweiz 2016" wies die Elcom auf ein tendenziell zunehmendes Risiko hin. Treiber für dieses Risiko sah die Elcom erstens bei reduzierten Abflussmengen in Flüssen, zweitens bei niedrigen Pegelständen in den Speicherseen während der Frühlingsmonate, drittens bei ungeplanten Ausserbetriebnahmen von Grundlastkraftwerken - vor allem in der Kernkraft -, viertens bei der ungenügenden Substitution von Grundlastkapazitäten durch neue Produktionskapazitäten in der Schweiz und fünftens bei der beschränkten Importkapazität. Auch dies sind lauter energiepolitische Binsenwahrheiten, denen wir alle vermutlich zu wenig Beachtung geschenkt haben.

Die 2016 durch die Elcom beschriebenen Risikofaktoren sind aber geblieben bzw. haben sich noch akzentuiert. Heute, sechs Jahre später, sind wir jedenfalls nicht wirklich weiter, im Gegenteil: Das im Winterhalbjahr aufgrund der Importabhängigkeit bestehende Risiko ist noch offensichtlicher geworden und stärker ins Bewusstsein gerückt. Wir sind daher gefordert, uns ernsthaft an die Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu machen, und zwar nicht oder nicht nur wegen des Angriffskriegs von Russland in der Ukraine, der von Russland produzierten Engpässe in der Gas- und Stromversorgung und der aus weiteren Gründen entstandenen Turbulenzen am Strommarkt.

Die drohende Strom- und Gasmangellage führt uns aber immerhin drastisch vor Augen, dass jetzt nicht Worte, sondern Taten folgen müssen. Es ist nicht damit getan, hehre Produktions- und Ausbauziele festzulegen. Wir müssen die Förderung zusätzlicher Produktionskapazitäten ausbauen und griffiger machen, und wir müssen den Mut haben, die bisherige Abwägung zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen nicht nur zu hinterfragen, sondern auch teilweise abzuändern. Sollten wir am Schluss der Beratungen feststellen, dass Volk und Stände einzubeziehen sind, dürfen wir auch davor nicht zurückschrecken. An dieser Richtschnur werde ich mich bei der Detailberatung orientieren.

Mazzone Lisa · Mit-F · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

Je crois qu'il y a un point sur lequel nous sommes toutes et tous d'accord, c'est que cette loi est déterminante. Elle est déterminante pour l'approvisionnement en électricité de notre pays. Elle l'est aussi pour un approvisionnement qui garantisse, d'une part, une sortie des énergies fossiles, pour relever le défi climatique, et, d'autre part, une sortie du nucléaire, comme cela a été décidé par les votantes et les votants de notre pays. C'est aussi un pilier pour assurer notre souveraineté énergétique alors que nous dépendons malheureusement encore de pouvoirs autocratiques auxquels on achète du gaz, de l'uranium ou du pétrole. Il s'agit de la suite de la Stratégie énergétique 2050, pour transférer l'ensemble de notre production vers le renouvelable.

On est donc toutes et tous d'accord que c'est un pas très important que l'on est en train de réaliser aujourd'hui. C'est parce que ce pas est très important qu'il mérite que nous trouvions un chemin qui soit à la fois rassembleur et mesuré. C'est l'exercice auquel on doit se prêter aujourd'hui, trouver ce chemin rassembleur et mesuré, rassembleur autant à l'intérieur qu'à l'extérieur du Parlement.

La majorité de la commission - et sur ce point j'en fais partie - a décidé d'une loi ambitieuse. Elle a fixé un nouvel horizon. Elle n'a rien de moins que doublé les objectifs de production des énergies renouvelables qui étaient prévus par le Conseil fédéral. Je pense qu'il faut vraiment le relever, parce que c'est un changement d'orientation fondamentale. C'est se donner les moyens d'atteindre nos objectifs face à ces défis que j'ai énoncés tout à l'heure.

Elle reconnaît aussi par là le potentiel des énergies renouvelables, en particulier du solaire, évidemment, et aussi les leviers et les gisements pour les économies d'énergie. Plusieurs instruments dans la loi concernent ces éléments, même si je pense qu'on pourrait encore aller plus loin. Au final, ce chemin équilibré et rassembleur, en regardant et en faisant le bilan de la loi, je dois dire que, malheureusement, ce n'est pas le chemin qui a été privilégié par la majorité. Pour atteindre ces objectifs s'opposent deux concepts:

Le premier concept, c'est celui de la majorité qui a décidé - en perdant de mon point de vue le sens de la mesure - de tailler de manière très importante dans la biodiversité et aussi dans la Constitution, en revenant au passage sur plusieurs compromis très importants qui avaient été trouvés par le passé et qui étaient issus de processus démocratiques, et cela alors que ce n'est absolument pas indispensable. J'ai une profonde incompréhension par rapport à cette démarche, parce qu'il y a d'autres voies qui donnent lieu à un potentiel beaucoup plus important de production électrique. Pour des potentiels qui sont très réduits, en particulier dans l'hydraulique, on est prêt à faire couler ce projet très important.

Concrètement de quoi s'agit-il? Dans le concept de la majorité, c'est la subordination de toute la protection de l'environnement, de la nature, et en particulier des eaux, y compris les eaux souterraines, à l'atteinte des objectifs de production énergétique. C'est la suspension de dispositions sur les débits résiduels qui permettent de maintenir des cours d'eau vivants, alors que l'on sait que 3000 kilomètres n'ont plus suffisamment d'eau - et on a vu les conséquences cet été, marqué par une véritable hécatombe de poissons. C'est aussi la suppression de la protection des biotopes d'importance nationale. Je rappelle que cette protection était le pilier du compromis de la Stratégie énergétique, c'était aussi l'argument convaincant devant la population dans le cadre de la votation.

Je rappelle aussi que les biotopes d'importance nationale, sur 2 pour cent du territoire à peu près, recèlent un tiers des espèces menacées.

Enfin, dans le concept de la majorité, les mesures sont présentées comme étant temporaires - nous aurons l'occasion d'en reparler -, mais elles sont appelées à durer, parce que les mécanismes sont prévus de telle sorte que ces mesures temporaires d'atteinte grave à la biodiversité risquent bien de durer.

Le problème, c'est: tout ça pourquoi? Tout ça pour un potentiel de production hydraulique qui est sans commune mesure avec les dégâts causés. Je pense qu'il est important de les mettre en balance. On peut bien être prêt à aller jusqu'à un certain point, mais il faut avoir dans ce cas un potentiel de production qui soit à la hauteur des dégâts causés. Pour ce tout petit gisement d'électricité hydraulique qui reste, on est prêt à des excès, alors que le vrai potentiel est ailleurs. S'agissant du solaire - je cite les chiffres de l'Office fédéral de l'énergie -, le potentiel sur les bâtiments est de 67 térawattheures par an et, sur des infrastructures autres que les bâtiments, jusqu'à 15 térawattheures par an.

L'intérêt du solaire a trait à la spécificité de la Suisse, qui traverse une période un peu délicate autour de fin février et mars; or, c'est le moment où le rendement de l'énergie solaire devient à nouveau plus important, car l'ensoleillement devient plus important, ce qui permet de sortir du rendement hivernal très bas grâce à une importante contribution solaire dans l'approvisionnement électrique.

De mon point de vue, suivre la voie de la majorité, c'est prendre le risque de sacrifier le tournant énergétique. C'est prendre le risque de perdre énormément de temps et d'échouer dans ce tournant tout comme dans le cadre d'une potentielle discussion populaire.

L'autre concept, c'est celui de la minorité. Ce concept représente à mes yeux un compromis. Il est basé sur trois piliers: maintenir la protection des eaux et les niveaux des débits résiduels dans les renouvellements de concession; préserver les biotopes d'importance nationale tout en ouvrant une nouvelle possibilité de production sur les marges proglaciaires, donc quand les glaciers se retirent; ancrer les projets hydrauliques de la table ronde dans la loi dont nous discutons ici pour assurer une disponibilité d'électricité en hiver, puisque tout l'enjeu ici est d'avoir cette disponibilité et de mieux maîtriser quand on a accès à l'électricité.

Je dois vous dire clairement que, au début des travaux dans la commission, mon intention n'était pas d'accepter ces compromis. Mais deux choses se sont passées. D'une part, la situation est faite d'incertitudes et appelle aussi à faire bouger les lignes. D'autre part, on doit trouver - et c'est quelque chose qui m'est apparu très clairement - au sein de la commission, au sein du Parlement et au sein de notre population et de notre société des voix communes et un projet commun. Ce pas que nous faisons avec le concept de la minorité - en faisant des concessions notamment sur les biotopes d'importance nationale, en faisant des concessions aussi avec les projets de la table ronde et d'autres éventuels projets, puisque le but est d'atteindre 6 térawattheures en hiver avec une sorte de feuille de route - correspond au concept des minorités Zanetti à l'article 2a et Mazzone à l'article 12 de la loi sur l'énergie ainsi que Stark à l'article 9bis de la loi sur l'approvisionnement en électricité.

Ce pas n'est pas un petit pas, et ça nous a coûté de le faire. Mais il est important, car ce dont nous parlons, c'est de la biodiversité. Et la biodiversité, je pense qu'il faut la voir un peu comme un jeu de Jenga. Je ne sais pas si vous jouez ou avez joué à ce jeu avec vos enfants: on met les petits cubes de bois les uns sur les autres pour former une tour, et quand on enlève un, deux, trois cubes, etc., tout tient jusqu'au moment où tout s'écroule. C'est comme ça que fonctionnent les écosystèmes.

Ces systèmes nous fournissent de l'eau potable, rendent l'agriculture possible, permettent donc d'assurer l'approvisionnement alimentaire et de lutter contre le réchauffement, puisqu'ils absorbent le carbone. Ces systèmes sont une richesse économique évidente et reconnue comme telle. Si vous allez sur le site de Suisse Tourisme, vous verrez les magnifiques paysages qu'offrent la Suisse et la manière dont ils sont valorisés. Tous ces systèmes tiennent bon grâce aux protections minimales que nous avons introduites dans notre corpus légal pour protéger la biodiversité. Ce sont ces systèmes qu'il s'agit de préserver, et c'est pour les préserver que nous sommes prêts à faire certains pas afin de trouver un terrain d'entente. Evidemment, il n'est pas anodin de laisser s'écrouler la tour de ces écosystèmes.

Deux concepts s'opposent, je l'ai dit. Dans cette démarche que nous sommes en train de faire, je vous invite à jouer notre rôle de Conseil des Etats, c'est-à-dire à ne pas charger le bateau en se disant qu'on espère obtenir le plus possible ensuite au second conseil. Non, jouer notre rôle de Conseil des Etats veut dire prendre nos responsabilités en adoptant un texte qui soit sage et mesuré et permette de relever les défis, dont la commission a reconnu la réalité, au moyen des objectifs que nous nous sommes fixés.

Je vous remercie pour votre attention et, à mon tour, je vous invite évidemment à entrer en matière.

Knecht Hansjörg · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Einmal mehr befassen wir uns in dieser Session mit einer weitreichenden Vorlage zur Energiepolitik. Angesichts der unmittelbar drohenden Strommangellage ist dieses Geschäft auch dringend, und es müssen wieder einmal innert kürzester Zeit Entscheidungen von sehr grosser Tragweite getroffen werden.

Ich gestatte mir jedoch, nochmals zu reflektieren, wie wir überhaupt in diese missliche Lage gekommen sind. Dazu ist mir vor einigen Wochen eine Medienmitteilung des Bundesrates aus dem Jahr 2007 wieder in die Hände gekommen. Diese liest sich sehr interessant. So teilte der Bundesrat damals mit, dass er die Weichen für eine neue Energiepolitik gestellt habe. Er habe erkannt, dass die Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland bei Öl, Gas und Strom problematisch sei, auch die CO2-Emissionen sollten gesenkt werden. Zudem - und das war dem Bundesrat bereits vor 15 Jahren sehr bewusst, hören Sie jetzt genau hin - drohe ab dem Jahr 2020 eine Stromlücke. Gemäss dem damaligen UVEK-Vorsteher, Moritz Leuenberger, stützte sich die Strategie des Bundesrates auf drei Elemente, nämlich Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Grosskraftwerke. Aber, das war für den Bundesrat offenkundig, ohne Kernkraftwerke gehe es nicht. Denn mit der Umsetzung nur der übrigen Massnahmen bliebe eine Stromlücke bestehen. Zudem sah er auch als Übergangslösung im Jahr 2020 Gaskombikraftwerke vor. Auch sah der Bundesrat gar eine Prüfung der Verkürzung der Bewilligungs- und Bauverfahren im Rahmen der damals bestehenden gesetzlichen Grundlagen vor.

Nach dem verheerenden Ereignis in Japan im Jahr 2011 warf der Bundesrat, gefolgt von einer Parlamentsmehrheit, diese Strategie quasi über Nacht über den Haufen und verbot den Neubau von Kernkraftwerken in der Schweiz. Die Energiestrategie hätte zwar beim Strommangel Abhilfe schaffen sollen, leider war aber bei deren Ausgestaltung zu oft der Wunsch Vater des Gedankens. Denn in der Realität zeigte sich, dass in der Strategie vieles nicht berücksichtigt worden war, so beispielsweise der Verbrauchsanstieg durch Elektrifizierung, Dekarbonisierung und Digitalisierung, Verluste durch die Bestimmungen zu höheren Restwassermengen sowie die Problematik der Produktion im Winter.

Diesen Rückstand werden wir in den kommenden Jahren auch mit Reformen kaum aufholen können. Für mich waren die Entscheide vor rund zehn Jahren der Kardinalfehler des Jahrhunderts in der Energiepolitik. Hätten wir damals anders entschieden, stünden wir heute besser da und müssten nun nicht fast panikartig auf die Herausforderungen bei der Versorgungssicherheit reagieren.

Man braucht auch kein Prophet zu sein, um zu erkennen, dass die bestehenden Kernkraftwerke für einen sicheren Langlaufbetrieb von mindestens sechzig Jahren gerüstet werden müssen. Ohne die Kehrtwende im Jahr 2011 wäre dies vielleicht nicht notwendig geworden, denn dann hätte die Möglichkeit bestanden, dass moderne Werke der neuesten Generation so um 2035 ans Netz hätten gehen können. Überdies bin ich auch davon überzeugt, dass wir in Zukunft nicht um die Nutzung der Kernenergie herumkommen werden. Die Forschung auf diesem Gebiet macht rasante Fortschritte, und nur mit einem Kernkraftwerk können auf kleiner Fläche CO2-arm derart grosse Mengen an Strom produziert werden, und zwar ohne massiv in das Landschaftsbild einzugreifen.

Ich muss Ihnen sagen: Ich verstehe all jene, denen die Aussicht auf eine Lockerung der strikten Naturschutzregelungen zwecks Baus oder Ausbaus der erneuerbaren Energien grosse Sorge bereitet. Auch mir ist das keinesfalls gleichgültig. Die Aufhebung von Schutzmassnahmen ist ein schmerzhafter Einschnitt. Leider sehe ich aber aufgrund der akut drohenden Strommangellage keine andere Möglichkeit, als der Energieproduktion hier einen höheren Stellenwert einzuräumen, vor allem auch im Hinblick auf die Herausforderungen in der Winterproduktion. Ich bedaure es daher umso mehr, dass Sie meine bisherigen Aktivitäten nicht unterstützt haben, seien es meine Anträge in der Kommission, seien es Vorstösse, die darauf abzielten, das Verbot des Baus neuer Kernkraftwerke wieder aus dem Kernenergiegesetz zu kippen. Damit wurde es leider verpasst, der Forschung den entscheidenden Schub zu geben. Scheinbar muss sich die Versorgungssituation noch mehr verschärfen, bis wir hier handeln.

Wir befinden uns zweifellos in einer schwierigen Lage. Es existieren mehrere Zielkonflikte; den einen, Landschaftsschutz versus den Bau von Stromerzeugungsanlagen, habe ich soeben erwähnt. Bereits an diesem Konflikt drohen wir zu scheitern. Dabei ist ein weiterer Zielkonflikt noch herausfordernder, nämlich die Eindämmung des CO2-Ausstosses versus die Vermeidung der drohenden Strommangellage. Schliesslich soll der CO2-Ausstoss aufgrund der Klimaschutzziele drastisch verringert werden.

Allerdings bedeutet die angestrebte Dekarbonisierung einen entsprechend höheren Strombedarf. Wenn Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge morgen Ölheizungen und Fahrzeuge mit Treibstoffantrieb ersetzen sollen, muss der dazu benötigte Strom eben vorhanden sein. Dies ist heute nicht der Fall, denn der Zubau von leistungsstarken Stromerzeugungsanlagen ist entweder, wie bei Kernkraftwerken, verboten oder bedeutet einen jahrelangen Spiessrutenlauf. Ich erachte es daher als erfreulich, dass die überlangen Verfahrensdauern nun etwas gestrafft werden sollen.

Zu lange war der Fokus einseitig auf mannigfaltige Verhinderungsmöglichkeiten ausgerichtet, die Projekte jahrelang verzögerten oder gar zu Fall brachten. Gerade die Möglichkeit zum Bau oder Ausbau der dringend benötigten Grosskraftwerke aller Art war so über Jahre hinweg de facto blockiert. Die Erhöhung der Grimselstaumauer ist so ein Negativbeispiel. Es gibt auch noch viele kleinere Beispiele. Eines ist das Wasserkraftwerk Waldemme, dann auch das Projekt Lugnez der Kraftwerke Zervreila. Auch die Windpärke sind ein Beispiel; es läuft auch dort nicht besser. Bei grösseren Projekten ziehen regelmässig fünfzehn bis zwanzig Jahre ins Land, bevor überhaupt etwas gebaut wird. Dass wir uns dies nicht mehr leisten können, ist offensichtlich. Eine Reform der Rechtsgrundlagen ist mithin überfällig.

Ich möchte aber auch dazu aufrufen, realistisch zu bleiben. Die Vorlage enthält sehr viele ambitiöse, meiner Ansicht nach zu ambitiöse Ziele. Darum habe ich auch Minderheitsanträge auf wirklichkeitsnähere Werte eingebracht. Werden diese Werte übertroffen, so ist das natürlich umso besser. Aber es gilt im Hinblick auf die kommenden Herausforderungen mehr denn je, das faktisch Machbare vom politisch Wünschbaren zu unterscheiden. Ansonsten werden wir in ein paar Jahren wieder unsanft auf den Boden der Realität zurückgeholt werden und wie bei der Energiestrategie 2050 die gesteckten Ziele wiederum nicht erreichen.

Kernkraft wird ebenfalls eine Option bleiben müssen, davon bin ich überzeugt. Statt in dieser Frage weiterhin den Kopf in den Sand zu stecken, wäre es daher sinnvoll, sich bereits jetzt ernsthaft mit der Frage des Baus neuer Kernkraftwerke zu befassen. Denn diese werden, davon bin ich wirklich überzeugt, ohnehin kommen müssen, dies dereinst in Ablösung der bestehenden, welche wohl bis weit nach dem Jahre 2040 am Netz bleiben müssen. Nur werden wir bis dahin wieder einige Jahre verloren haben.

Sie haben meine Affinität zur Kernenergie vielleicht jetzt auch etwas herausgehört. Der Kommissionssprecher hat im Zusammenhang mit der Kernenergie von "fanatischen Anhängern" gesprochen. Ich möchte dazu doch bemerken, dass ich keinesfalls fanatisch bin, sondern nur Realist. Als einfacher Müller bin ich nämlich in meinem Unternehmen auf eine ausreichende und möglichst günstige Energieversorgung angewiesen. Deshalb bin ich überzeugt, dass wir uns der Option Kernenergie für die Zukunft nicht verschliessen sollten.

Das sind meine Bemerkungen zum Eintreten.

Reichmuth Othmar · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Nach dem Votum meines Vorredners möchte ich darauf hinweisen, dass die aktuelle Situation, die wir als derart ungemütlich betrachten, nicht unbedingt aus heiterem Himmel gekommen ist. Es wurde immer darauf hingewiesen. Ich war als Energiedirektor des Kantons Schwyz bei der neuen Energiestrategie dabei. Bereits im Jahr 2014 haben wir von einer anspruchsvollen, schwierigen Situation und von einer möglichen Mangellage gesprochen, aber auch davon, dass es allenfalls zur Überbrückung Gasspeicherkraftwerke brauchen würde. Insofern ist alles nicht so neu.

Gegenüber dem Beschluss, den der Bundesrat offenbar 2006 oder 2007 gefasst hat, sind wir in einem Punkt vielleicht intelligenter oder vorausschauender geworden: dass es auch ohne AKW gehen wird. Davon bin ich im Gegensatz zum Vorredner nach wie vor überzeugt, aber wir müssen die Weichen richtig stellen. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir einen sehr weisen Entscheid gefällt haben, indem wir die AKW so lange laufen lassen, wie sie sicher sind, und wir nicht einfach ein Abschaltdatum definiert haben. Wir haben auch die Forschung überhaupt nicht unterbrochen, es wird geforscht. Wenn dann die sogenannt neuen AKW wirklich marktreif sind, werden sie sicher wieder ein Thema. Bis dann sind, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, die AKW eher ein Problemmacher als ein Problemlöser.

Nichtsdestotrotz: Das Gesetz, das wir hier beraten, hat eine mittel- und langfristige Wirkung. Die aktuelle Situation stellt andere Anforderungen; letzte Woche haben wir probiert, eine Antwort darauf zu geben. Wir ebnen hier den Weg, so hoffe ich zumindest, für Zu- und Ausbauten, sei es für Staudammerhöhungen, Fotovoltaik-, Windanlagen oder andere Technologien. Diese werden dann aber über Jahrzehnte laufen und ihre Wirkung entfalten. Auch daran müssen wir denken. Während ihrer Laufzeit wird sich auch der Markt wieder verändern. Turbulenzen haben wir jetzt. Es wird - aber eben, ich bin kein Hellseher - wahrscheinlich Hochpreis- und Tiefpreisphasen geben. Es wird viel zu wenig Strom geben, und - wir hatten das eigentlich auch schon, wir haben es allerdings nicht so deutlich bemerkt - es wird wahrscheinlich auch Zeiten geben, in denen wir derart viel Strom haben, dass sich vielleicht sogar ein Minuspreis ergeben wird. Wir tun also gut daran, diese Legiferierung nicht zu überhasten, sondern hier Weitsicht zu bewahren.

Trotz dieser nicht einfachen Ausgangslage ist Handeln unbedingt und zwingend angesagt. Wir müssen jetzt entwicklungsfähige Rahmenbedingungen für den Zubau schaffen, aber auch - das ist wichtig - für die Effizienz und für die Speicherung. Dabei ist es wirklich meine feste persönliche Überzeugung, dass wir nicht darum herumkommen, auch Eingriffe ins materielle Umweltrecht zuzulassen. Um die notwendige Wirkung zu erzielen, wird das unumgänglich sein. Allenfalls, das gebe ich zu, muss im Verlauf der Beratung dieses Gesetzes bei diesem Eingriff noch die richtige Balance gefunden werden. Diese Erkenntnis ist eigentlich fast unbestritten, habe ich festgestellt. Zumindest könnte man da eigentlich auch den runden Tisch zur Wasserkraft als Vorreiter erwähnen. Nur wird das nicht reichen, davon bin ich überzeugt. Die 2 Terawattstunden Zubau, die geplant sind, sind aus meiner Sicht definitiv zu wenig, und die Einschränkung auf Wasserkraft ist zu eng.

Zudem möchte ich im Gesetz wirklich keine Projektliste festschreiben; ich möchte dort die Kriterien definiert haben, auf deren Basis in der Zukunft die Projekte bewilligt und gebaut werden können, bei denen wir deklarieren, dass sie von nationaler Bedeutung sind.

Im ganzen Energieumbau spielt auch das Stromnetz eine zentrale Rolle. Mehr Flexibilität wird da der Schlüssel sein. Das ist vor allem auch auf der Netzebene 7 sehr wichtig, also dort, wo die Wohn- und Geschäftshäuser angeschlossen sind.

Wir brauchen Grossanlagen, sei das bei der Fotovoltaik, bei der Wasser- oder bei der Windkraft oder - ich hoffe das zumindest - auch irgendwann einmal bei der Geothermie. Dass es das alles zwingend braucht, ist klar. Aber es muss uns dringend gelingen, auch die Dach- und Fassadenflächen der privaten Liegenschaften für die Stromproduktion zu gewinnen. Dort besteht ein riesiges Potenzial, und dort müssen wir bessere Rahmenbedingungen schaffen. Dabei gilt es, neben der bisherigen, weitgehend schon beschlossenen Förderung neu auch auf die harmonisierte, preisgarantierte Einspeisevergütung und die Erweiterung des Eigenverbrauchs mit Quartierlösungen zu setzen; das wurde von einem Vorredner schon erwähnt. Ich bin klar der Meinung, wir sollten hier diesen Weg beschreiten, mit Unterstützung, Förderung und dem Schaffen von Rahmenbedingungen, dafür aber auf gesetzlichen Zwang, vor allem im Gebäudebereich, verzichten.

Ich bin überzeugt, dass diese Vorlage die Weichen richtig stellt. Sie ist offen für grosse und kleine Zubauten, stärkt die Effizienz und unterstützt alle heute bekannten Speichermöglichkeiten.

Ich bitte Sie, einzutreten und damit an der Energieproduktion, im Speziellen an der Stromproduktion, zu arbeiten.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Ich staune, wie viel Übereinstimmung hier in der Eintretensdebatte zum Vorschein kommt. Ich möchte vor allem dem Berichterstatter herzlich danken, der einmal mehr eine gute Auslegeordnung gemacht hat. Wie immer, wenn er über das Grosse und Ganze spricht, macht er das eloquent. In den Einzelfragen wirkt er gelegentlich ein bisschen, ja, fixierter, aber darüber werden wir ja dann in der Detailberatung noch sprechen.

Der Berichterstatter hat eine amerikanische Autorin zitiert, den Namen habe ich mir nicht merken können. Ein Kernsatz ist mir in Erinnerung geblieben: Politik sei das Ding einer Gruppe und nicht das Ding von Einzelnen; wo die Politik von Einzelnen gemacht wurde, seien viele Projekte geplatzt. Ja, das kann ich hundertprozentig unterschreiben. Ich würde sogar noch weiter gehen und sagen: Politik kann auch nicht das Projekt zweier Einzelner sein, wenn Sie wissen, was ich meine - des Sonnenkönigs aus Zürich und des Solarpapsts im Wallis. Politik heisst, dass die ganze Gruppe, dass der ganze Rat hier diese Vorlage schmieden muss. So gesehen, bin ich zuversichtlich, dass wir uns in der Detailberatung dann auch annähern können.

Dann sind verschiedene Voten gefallen. Kollege Müller hat gesagt, es gehe hier jetzt um ein Signal, und ich habe in informellen Gesprächen gehört, jetzt müssten wir einen Pflock einschlagen. Nein, eben nicht! Hier müssen wir Gesetzgebungsarbeit leisten, und zwar müssen wir justiziable Gesetze erarbeiten und nicht irgendwelche Signale senden und Pflöcke einschlagen. Das macht man an Parteiversammlungen oder an Medienkonferenzen. Hier müssen wir gesetzgeberische Knochenarbeit leisten.

Kollege Fässler hat davon gesprochen, dass die Schutz- und Nutzenaspekte irgendwie neu kalibriert werden müssten. Ja, genau. Genau das müssen wir machen: diese ganze Sache neu einstellen. Allerdings findet bei dem, was Sie im Sprengartikel 2a - ich nenne ihn so: Sprengartikel - gemacht haben, genau das eben nicht statt. Da wird nicht neu kalibriert, sondern da heisst es einfach: Der Nutzen geht vor, alles andere muss untergeordnet werden. Aber vielleicht können wir uns ja dann in der technischen Debatte noch annähern.

Was haben wir noch gehört? Kollege Reichmuth hat von Eingriffen ins Umweltrecht gesprochen. Wahrscheinlich müssen wir das tatsächlich machen. Was aber die Mehrheit hier beantragt, ist nicht ein Eingriff ins Umweltrecht. Das Umweltrecht wird vielmehr in die Luft gesprengt. Es heisst, der Vollzug müsse praktisch ausgesetzt werden oder dürfe nichts erschweren und müsse irgendwie untergeordnet werden. Das ist nicht ein Eingriff. Das ist auch nicht ein neues Austarieren des Verhältnisses. Es ist vielmehr ein Ausserkraftsetzen der ganzen Interessenabwägung.

Kollegin Mazzone hat einen Weg aufgezeigt, mit dem man Schritte aufeinander zu macht. Ich muss Ihnen sagen, dass ich am letzten Donnerstag, das heisst genau heute vor einer Woche, über einen - ich habe es damals erklärt - sehr dunklen Schatten springen musste. Ich habe das gemacht, mit sehr viel Unwohlsein im Bauch. Wir haben dann auch die Quittung gekriegt. Das Bundesamt für Justiz hat sich nicht ganz vorteilhaft zu dem geäussert, was wir letzten Donnerstag besprochen haben. Ich sage Ihnen, wir müssen vorsichtig sein, dass wir heute, eine Woche später, nicht den gleichen Fehler machen. Als Chambre de Réflexion innerhalb einer Woche gravierende Angriffe auf Verfassungsbestimmungen zu machen, das finde ich, ehrlich gesagt, ein bisschen frivol und übermütig.

Ich schliesse hier mein Eintretensvotum. Selbstverständlich bin ich für Eintreten, werde mir dann aber, Herr Präsident, im Rahmen der Detailberatung vorbehalten, das eine oder andere ziemlich ausführlich darzulegen. Es geht um die Kritik, die ich jetzt hier schon mal ein bisschen angedeutet habe.

Selbstverständlich werde ich eintreten, selbstverständlich mit einem Dank an die Kommission, die nämlich sehr fleissig gearbeitet hat. Man konnte lesen, wir hätten uns fröhliche Zeiten gemacht und Sitzungen ausfallen lassen. Das ist schlicht und einfach falsch. Wir haben in dieser äusserst schwierigen Ausgangslage ein halbes Dutzend zusätzliche Sitzungstage eingeplant. Wir wissen seit Jahren, dass eine Strommangellage drohen könnte. Mit all diesen Themen - Auslandabhängigkeit, Biodiversitätskrise, Extreme - kommt ein Parlament aber wirklich an die Belastungsgrenze. So gesehen, hat die Kommission gut gearbeitet. In einzelnen Punkten hat die Mehrheit vielleicht, ja, ein bisschen übertrieben, aber das besprechen wir dann noch in der Detailberatung.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Vorweg gebe ich meine vielen Interessenbindungen in der Energiewirtschaft bekannt: Ich bin Verwaltungsrat bei der Repower AG, Präsident des Verbandes der Schweizerischen Gasindustrie und Verwaltungsratspräsident der Engadiner Kraftwerke AG, eines der grössten Wasserkraftwerke der Schweiz. Zugleich bin ich aber auch Vertreter des Wasserkraftproduktionskantons Graubünden.

Als ehemaliger UREK-Präsident erlaube ich mir, ein paar Bemerkungen zur Kommissionsarbeit zu machen: Vielfach wurde geäussert, dass wir die Zeichen der Zeit nicht erkannt hätten und dass die Vorlage zu spät käme. Nein, die Vorlage kommt zum richtigen Zeitpunkt! Es hätte gar nichts geändert, wenn wir schneller gewesen wären. Wir hätten in Bezug auf die Strommangellage in diesem Winter keinen Problemlösungsbeitrag leisten können. Daran ändert sich nichts.

Ich bin mit vielen einverstanden, die darauf hinweisen, dass es um eine Vorlage geht, mit der die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Die Vorlage ist kein Schnellschuss. Was wir hier machen müssen, müssen wir für das nächste Jahrzehnt, die nächsten Jahrzehnte machen. Deshalb verstehe ich nicht alle Begründungen, die vorgebracht wurden. Zu sagen, dass man wegen einiger weniger Monate zu spät auf der Zeitachse wäre, ist aus meiner Sicht schlichtweg nicht reflektiert. Was all den Kritikern entgangen ist, weil sie vielleicht die Energiedebatte in unserem Rat zu wenig genau verfolgt haben, ist, dass wir über die parlamentarische Initiative Girod auf den 1. Januar 2023 die Förderbedingungen geregelt haben. Das ist die Förderung, sie kommt. Wir warten einfach noch sehnlichst auf die Verordnung, die Ausführungsbestimmungen, aber diese werden jetzt dann sicher auch kommen. Sie werden nämlich zeigen, wo man hingeht. Darauf warten alle, und genau das ist der Punkt. Kurzfristig, glaube ich, ist hier kein Vorwurf angebracht.

Ich teile die Auffassung von Kollege Zanetti, wonach die Kommissionsarbeit sehr intensiv war und verschiedene Aspekte hatte. Wenn ich die Vorlage einbette, dann stimme ich da überein. Die Vorlage kommt aus einer etwas anderen Zeit, deshalb hat auch der Fokus ein bisschen gewechselt. Aus meiner Sicht müssen wir uns als Parlament immer wieder die Frage stellen: Waren unsere Annahmen bezüglich der Energiestrategie falsch? Ich möchte darauf hinweisen, dass der Bundesrat immer darauf hingewiesen hat, auch beim Beginn der Energiestrategie, dass ein solcher Systemwechsel nicht ohne Grosskraftwerke geht. Damals, am Anfang, als Doris Leuthard uns das Projekt verkaufte, hatte man in dieser Strategie viele Gaskraftwerke vorgesehen. Man muss die Botschaft zur Energiestrategie 2050 nur einmal lesen. Also insoweit haben sich vielleicht die Planungsgrundlagen ein bisschen verändert, aber die Ausgangslage war dort gegeben. Nur haben wir das nicht umgesetzt. Ich glaube, daher kommt das Problem.

Aus meiner Sicht gibt es aber weitere Punkte. Wir führen inzwischen eine Klimadebatte, die enorm an Fahrt aufgenommen hat. Wir wollen jetzt, und wir haben uns das als Ziel gesetzt, unser Energiesystem bis 2050 dekarbonisieren. Ich habe einfach Zweifel daran, dass wir die 2 Terawattstunden Ausbau erreichen werden. Sie wissen, dass wir heute in der Schweiz im Jahr etwa 96 Terawattstunden Öl und 35 Terawattstunden Gas brauchen. Strom hat heute nur einen Anteil von etwas mehr als einem Viertel an der gesamten Energie. Vom Rest stammen über 60 Prozent aus fossilen Quellen. Dazu kommt noch Biogas usw.

Das sind die Fakten. Das ist Physik, das ist nicht Politik. Und bei diesen Themen müssen wir bei der Physik beginnen. Wenn wir also das System bei diesen enormen Energiemengen umbauen wollen, müssen wir diesen Weg gehen.

Ich bin ja auch überzeugt davon, dass es richtig ist, was wir hier tun. Nur erreichen wir damit vielleicht nur ein Minimum dessen, was wir erreichen müssen. Wenn wir diesen Umbau hinbringen - mit Effizienzmassnahmen, mit Dekarbonisierung, mit Energieeffizienz -, werden wir aufgrund der Mobilität und des Umbaus im Gebäudebereich nochmals massiv mehr Strom brauchen, um eben diese Öl- und Gas-Terawattstunden ersetzen zu können. Sonst erreichen wir die Klimaziele nicht.

Ich glaube, hier zeigt sich dann relativ schnell, dass wir uns mit den Zielen im Dreiecksfeld "Versorgungssicherheit - Klimaschutz - Umweltschutz" bewegen müssen. Wo wollen wir die Prioritäten setzen? Wollen wir sie beim Umweltschutz setzen, wollen wir sie beim Klimaschutz setzen, wollen wir die Versorgungssicherheit vernachlässigen? Aus meiner Sicht hat die Versorgungssicherheit Priorität. Deshalb unterstütze ich auch die kurzfristigen Massnahmen des Bundesrates, der gestützt auf das Stromversorgungsgesetz und das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung eine Wasserkraftreserve eingerichtet hat.

Gleichzeitig gibt es auch die Ölkraftwerke in Birr. Diese sind natürlich schon ein Symbol unserer falschen Politik der letzten Jahre: Wenn wir kurzfristig 240 Megawatt Leistung von Ölkraftwerken einbauen müssen, um die Versorgungssicherheit unserer Wirtschaft und Gesellschaft gewährleisten zu können, dann - da müssen wir uns nichts vormachen - hat nicht nur der Bundesrat, dann haben auch wir selbst unsere Hausaufgaben nicht richtig eingeschätzt. Aber ich unterstütze es, dass der Bundesrat das nun macht, denn die Versorgungssicherheit geht hier vor.

Die enormen Kosten werden uns präsentiert. Es sind in etwa 450 Millionen Franken für fünf Jahre - allein für dieses Back-up. Das ist gleich viel, wie das Wasserkraftwerk Chlus im Prättigau für achtzig Jahre kosten würde. Ich sage das nur, damit man hier die Vergleichsgrössen vor Augen hat und weiss, was uns diese Sofortmassnahmen für diese kurze Zeit letztlich kosten. Ich wiederhole es: Ich unterstütze es, dass der Bundesrat das gemacht hat. Er hat die richtigen Lehren gezogen. Die Situation ist kritisch, und in kritischen Situationen muss man halt manchmal Dinge tun, die eben nicht so passen.

Bei dieser Ausgangslage stellt sich dann aber schon die Frage, wie wir weiter ausbauen. Ich war vor Kurzem in Österreich. In Österreich sind zurzeit acht Wasserkraftwerke im Bau, und allein im Land Tirol sind sechs weitere geplant. Wir haben das Projekt Grimsel, das wurde schon erwähnt. Ich glaube, das ist das beste Beispiel, um zu diskutieren, wie wir in der Praxis mit solchen Projekten umgehen. Wir haben dort zwanzig Jahre Verfahrensdauer. Wir haben immer noch laufende Verfahren. Wir haben Beschwerden. Das ist die Ausgangslage. Ich will das nicht mehr. Ich will lieber einen politischen Entscheid.

Hier denke ich auch an das, was Frau Kollegin Mazzone oder Herr Fässler gesagt haben. Ich frage mich, ob wir nicht doch einmal das Volk zu diesen Themen befragen sollten. Es wurde darauf hingewiesen, dass wir es vermeiden sollten, bei diesen Themen eine Vorlage zu machen, welche vor die Bevölkerung kommt oder allenfalls referendumsgefährdet ist. Ich bin nicht so sicher, ob wir uns so einen guten Dienst erweisen. Ich frage mich, ob wir nicht gerade bei dieser Ausgangslage halt einmal im Notfall eine Verfassungsänderung machen oder ein Referendum haben sollten und da allenfalls nochmals etwas nachjustieren und mit unserer Bevölkerung darüber diskutieren, welche Anliegen vorgehen sollen. Importieren wir weiterhin Strom aus dem europäischen Strommix mit etwa 35 Prozent CO2-Belastung? Ist das die Lösung? Wollen wir das, wollen wir die Abhängigkeit auch beim Strom, so, wie wir beim Gas oder beim Öl Importe haben, weil wir ja in der Schweiz kein eigenes Gas fördern wollen? Sind das die Themen?

Ich glaube, diese Diskussion sollten wir mit unserer Bevölkerung führen. Denn ich stelle einfach in der Praxis fest, dass für viele die Versorgungssicherheit ein enorm wichtiges Thema ist. Allein die Ankündigung, dass es diesen Winter eine Strommangellage geben könnte, mit alternierenden Abschaltungen von zwei bis vier Stunden, hat riesige Reaktionen ausgelöst. Es ist auch so, dass wir in der letzten Zeit einfach keinen Fortschritt gemacht haben. Vielleicht ist das auch ein gesellschaftliches Thema. Da verstehe ich dann wirklich nicht, weshalb wir nicht auch einmal eine Vorlage vor die Bevölkerung bringen sollten. Sie müsste dann halt auch die richtige Fragestellung haben. Wollen wir die Grimsel-Projekte weiterhin verzögern? Wollen wir weiterhin zwanzig Jahre lang Anwälte, Projektierende und Richter beschäftigen, oder wollen wir nicht einmal einen politischen Entscheid fällen, ob eben solche Kraftwerke auch gebaut werden können?

Warum funktioniert es letztlich in der Praxis nicht? Ich glaube, wir haben drei Elemente zu berücksichtigen: Das erste ist die Wirtschaftlichkeit, das zweite ist die Verfahrensdauer, und das dritte ist dann einfach die Abwägung im materiellen Entscheid.

Bei der Wirtschaftlichkeit möchte ich einfach auf Folgendes hinweisen: Mit der parlamentarischen Initiative Girod haben wir die Massnahmen ergriffen. Wir sehen auch im Mantelerlass viele wegweisende Dinge vor, mit denen man eben zu einer Lösung gelangen kann. Wir sehen auch die Contract-for-Difference-Lösung vor. Wir haben viele Elemente für die Zukunft, damit wir das Problem lösen können.

Bezüglich der Verfahrensdauer ist richtig gesagt worden, dass noch die Beschleunigungsvorlage fehlt. Diese wird Frau Bundesrätin Sommaruga oder der Bundesrat dann später bringen; sie ist noch offen. Das ist richtig, bezüglich der Verfahren ändern wir hier nichts, wenn wir nicht einem Minderheitsantrag zustimmen, wonach der Bundesrat diese Verfahren dann eben selbst einführen könnte, was meines Erachtens auch nicht ganz unproblematisch wäre. Wenn wir hier nichts ändern, brauchen wir eine Vorlage.

Die dritte Komponente betrifft dann natürlich die Frage, ob das materielle Umweltrecht vorgeht, also der absolute Schutz der Biotope und der Landschaft, wie wir ihn heute haben. Heute gilt eben der absolute Schutz, und in diesen Bereichen ist keine Interessenabwägung möglich. Das ist der dritte Punkt, und darüber diskutieren wir ja dann bei diesem Mantelerlass; das ist eine der Fragestellungen heute. Wir haben es schon gehört, das ist der umstrittenste Punkt. Denn bei vielen Themen ist die Differenz, auch in der Kommission, nicht so riesig.

Wir haben darauf verzichtet, die Strommarktliberalisierung zu bringen. Wir wissen alle, warum: Im jetzigen Umfeld hätte das auf der einen Seite zu solch erhöhten Stromkosten für die Konsumentinnen und Konsumenten geführt, dass wir dann auf der anderen Seite eben wieder stützende Massnahmen hätten treffen müssen. Aber ich möchte hier, einfach zuhanden der Spezialisten, die zuhören, darauf hinweisen, dass wir in der Kommission auch darüber diskutiert haben.

Kollege Zopfi hat in der Interpellation 22.3856 bezüglich des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch die Frage thematisiert, ob dort Regelungen beschlossen werden sollten. Wir haben keine Anträge gestellt. Das geltende Recht soll weiterhin Bestand haben. Die Möglichkeit, dass man zurück in die Grundversorgung kann, soll bestehen, sofern eben ein entsprechender Zubau gemacht wird. Denn wir möchten damit auch den Zubau der erneuerbaren Energien fördern.

Wir haben aber auch darauf verzichtet, andere Anträge dahingehend zu stellen, dass alle in die Grundversorgung zurückkommen können. Wir haben das in der Kommission diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass jede Lösung auf die eine oder andere Art ein Schnellschuss wäre. Wir haben dem Rat dazu letztlich keine Anträge gestellt, weil wir gesehen haben, dass wir hier noch eine neue Geländekammer aufmachen, wenn wir das tun.

Wir haben in der Kommission also keinen Antrag zur Liberalisierung im Bereich Strommarkt mehr gestellt. Es könnte sein, dass der Bundesrat selbst noch an seinem Entwurf festhält, wie er in der bundesrätlichen Lösung ja noch auf der Fahne steht. Aber ich glaube, das ist schnell erledigt.

Ich möchte mir einfach noch einen Hinweis zur Frage des Messwesens erlauben, denn ich habe dazu einen Minderheitsantrag gestellt. Ich möchte Ihnen beliebt machen, auch beim Messwesen beim alten Recht zu bleiben. Sonst lösen wir in diesem Umfeld auch für die Netzbetreiber zu viel Komplexität und zu viele neue Themen aus. Deshalb habe ich den Antrag gestellt, dass man auch dort beim bestehenden Recht bleibt.

Letztlich geht es hier um eine demokratische Auseinandersetzung. Diese ist richtig, und es ist zum jetzigen Zeitpunkt auch notwendig, dass wir hier politisch darüber diskutieren, wo die Prioritäten zu setzen sind. Es handelt sich natürlich um ein wichtiges Thema: Sollen die Gemeindeversammlungen, die Kantonsbevölkerungen oder die Verbände über Projekte entscheiden? Das ist doch letztlich die Frage. Zu vielen Projekten hat die Bevölkerung nämlich demokratisch Ja gesagt: Gemeindeversammlungen haben abgestimmt, und Kantonsparlamente oder Kantonsregierungen haben die Projekte gutgeheissen. Demokratiepolitisch werden diese Projekte vor Ort also gestützt, ansonsten kommen sie gar nicht an eine Baubewilligung. Dann ist aber die Frage: Übersteuert man das letztlich wieder durch Einsprachen, oder muss hier auch ein demokratisch-staatspolitisches Element beachtet werden? Wenn die Einwohnerschaft von Gondo ein solches Projekt will, steht es uns Aussenstehenden dann zu, es wieder zu bekämpfen? Wollen wir das dann wissentlich übersteuern? Ich glaube, diese demokratiepolitischen Fragen sind dieser Vorlage inhärent.

Ich möchte Ihnen beliebt machen, auf die Vorlage einzutreten, in vielen Punkten mit der Mehrheit zu stimmen und beim Messwesen ebenfalls auf eine Liberalisierung zu verzichten.

Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Ich werde versuchen, das von den Kollegen Gesagte nicht zu wiederholen.

Wir wollen die Energiewende schaffen. Das heisst, wir wollen weg von einer fossilen und hin zu einer elektrischen Welt. Wenn wir das schaffen wollen, haben wir heute eine wichtige Aufgabe zu erfüllen: Wir müssen Vertrauen schaffen, damit uns das gelingt. Das ist unsere Aufgabe. Die Bevölkerung muss uns vertrauen können, damit das gelingt. Denn was erwarten wir von der Bevölkerung? Wir erwarten von der Bevölkerung, dass sie ihren Öltank, mit dem sie drei Jahre lang autonom heizen kann, durch eine Wärmepumpe ersetzt, mit der sie nur noch heizen kann, wenn Strom vorhanden ist. Was erwarten wir von der Bevölkerung bei der Mobilität? Wir erwarten, dass sie das Auto, das sie an der Tankstelle mit Benzin füllen kann, durch ein Auto ersetzt, mit dem sie nur noch fahren kann, wenn Strom vorhanden ist. Das ist das, was wir verlangen.

Wir müssen hier Vertrauen schaffen, damit das funktioniert. Ohne dieses Vertrauen geht es nicht. Wenn die Bevölkerung die Zahlen hört, die Herr Schmid genannt hat, und gleichzeitig hört, 2 Terawattstunden Wasserkraft seien genügend, dann gewinnen wir dieses Vertrauen nicht.

Nennen wir es doch einmal beim Namen. Der Kommissionssprecher hat gesagt, wir sollen uns nicht Ziele in der fernen Zukunft setzen. Da hat er recht. Wir müssen uns Jahresziele setzen. Tatsache ist: Wenn wir die Energiewende einigermassen hinbekommen wollen, brauchen wir 2 Terawattstunden Zubau pro Jahr - 2 Terawattstunden Zubau pro Jahr bis 2035! Die Frage ist: Schaffen wir das heute? Schaffen wir heute ein Gesetz, mit dem das geht, oder schaffen wir das heute nicht?

Wir müssen endlich einmal ehrlich sein. Nicht nur AKW, nicht nur Ölkraftwerke, nicht nur Gaskraftwerke brauchen Ressourcen, auch erneuerbare Energien brauchen Ressourcen. Hier muss man Klartext reden. Wenn Sie sagen, Sie wollen diesen Terawattstunden-Zubau in erster Linie mit Solar und Wind erreichen - das unterstütze ich - und ein entsprechendes Projekt machen, dann bin ich auch dabei. Dann müssen Sie aber noch einen Zusatz machen: Dann muss die Speicherwasserkraft ausgebaut werden.

Es funktioniert nur mit dem ganzen System. Ergo muss die Speicherwasserkraft in unserem Land ausgebaut werden, sonst wird die Energiewende mit Wind- und Solarkraft nicht funktionieren. Hier muss man mal Klartext sprechen! Das heisst, wir müssen auch beim Wasserausbau vorwärtsmachen. Wenn wir das nicht wollen, wenn die einen nur Solarenergie, aber keiner Wind und niemand mehr Wasser will, dann funktioniert das nicht. Das ist Klartext!

Die Mehrheit hat ein Konzept auf den Tisch gelegt, das funktioniert. Die Minderheit dagegen beschränkt sich auf 2 Terawattstunden, was nicht funktionieren wird. Aus meiner Sicht muss man da einfach Klartext reden, dies umso mehr, als wichtige Dinge, die im Mantelerlass auch drinstehen sollten, gar nicht vorhanden sind.

Ich weiss nicht, wie es Ihnen ergangen ist, aber in der Kommission haben wir einen Bericht zum Thema Effizienz erhalten, und in der letzten "Sonntags-Zeitung" konnte man einen grossen Artikel über die Effizienz lesen. Doch schauen Sie mal im Bundesratsentwurf nach, was dort über die Effizienz drinsteht: nichts, einfach nichts! Wenn ich dem Zweitrat einen Tipp geben könnte, dann würde ich sagen, er solle das, was wir in der Produktion gemacht haben, durchwinken und sich mal um das Thema der Effizienz kümmern. Wenn wir die 20 Terawattstunden effizient erreichen wollen, braucht es auch entsprechende Massnahmen. In der Kommission haben wir zwar dahingehend gewisse Massnahmen eingebaut, doch das Grundlagenkonzept enthält meiner Ansicht nach relativ wenig. Auch das muss man deutsch und deutlich sagen!

Ich bin folgender Meinung, und diesbezüglich hat Herr Knecht recht: Wenn es uns nicht gelingt, die 2 Terawattstunden pro Jahr mit erneuerbaren Energien zuzubauen - mit Wasser, Solar, Wind und was es da noch gibt, ich möchte die Biomasse und alles andere nicht auch noch aufzählen -, dann werden wir Grosskraftwerke brauchen, sei es auf atomarer, sei es auf fossiler Basis. Das ist die Wahrheit. Trotzdem möchte ich hier drin den sportlichen Versuch wagen, das anzugehen. Ich erwarte aber einfach, dass in unserem Land akzeptiert wird, dass auch erneuerbare Energien Ressourcen brauchen. Es ist so. Man kann nicht sagen, diese Energien seien ressourcenfrei zu haben.

Ich möchte Sie noch auf ein Versagen unserer Generation hinweisen. Wenn Sie die Stromproduktion der Schweiz von 1981 bis 2021 betrachten, dann stellen Sie fest, dass wir es bis 2000 geschafft haben, den Strom zu produzieren, den wir in unserem Land brauchten. Ab 2000 wurde der Import immer grösser, und die Inlandstromproduktion wurde vor allem immer volatiler - immer volatiler! In den letzten zwanzig Jahren ist es uns nicht gelungen, einen Zubau in der Schweizer Stromproduktion hinzukriegen.

Schauen Sie die Grafik an. Sie können eigentlich nicht mit gutem Gewissen sagen, dass Sie die Stromproduktion stabilisiert haben. Tendenziell geht sie eher etwas zurück. Es ist nicht ganz klar, ob wir die Produktion stabilisiert haben oder ob sie zurückgeht.

Unsere Generation - ich bin seit zwanzig Jahren in diesem Parlament - hat versagt. Es ist uns nicht gelungen, die elektrische Energie, die wir brauchen, zuzubauen. Schauen Sie, was im Import geht. Wir importieren relativ viel, und wir importieren tendenziell Jahr für Jahr mehr.

Hier im Rat erlebte ich endlose Diskussionen darüber, ob man CO2 im Ausland kompensieren kann oder ob man es im Inland kompensieren muss. Zu dieser Frage hatten wir ideologische Streitereien. CO2-belasteten Strom aus dem Ausland zu importieren, ist für alle aber okay. Damit hat niemand ein Problem. Wir müssen auch hier endlich ehrlich werden. Ich habe nichts dagegen, dass wir eine Strategie haben, die auf Import und Export basiert. Das braucht unser Land. Das ist in Ordnung. Wir müssen das aber ungefähr ausgeglichen haben. Wenn Sie allein die 5 Terawattstunden, die wir jetzt im Schnitt importieren, in die Planung mit einbeziehen, sehen Sie schon, dass die 2 Terawattstunden nicht reichen, auf die die Verwaltung zum Teil verweist. Es reicht einfach nicht.

Das heisst, wir haben heute die Chance, die Grundlage dafür zu legen, dass die nächste Generation die Möglichkeit für eine ehrliche Energiepolitik hat. Dazu haben wir heute die Chance. Dabei kommen wir nicht darum herum zu sagen: Okay, wir versuchen das mit erneuerbaren Energien und mit Wasserkraft. Das haben wir im Mantelerlass gemacht. Wenn es schiefgeht, haben wir eine Rückfallposition, in der Grosskraftwerke eine gewisse Bedeutung haben. Das ist das Konzept der Mehrheit. Das heisst, wir bieten Hand für Solar, wir bieten Hand für Wind, wir bieten aber eben auch Hand für Wasser. Wenn das nicht funktionieren sollte, muss man halt in Gottes Namen, wie das Herr Leuenberger schon 2007 gesagt hat, auch mit fossilen Kraftwerken arbeiten. Ich möchte das verhindern. Ich möchte in der Schweiz keine fossile Stromproduktion. Dafür setze ich mich ein. Ich will das nicht. Ich möchte einen anderen funktionierenden Weg. Aber bitte machen Sie die Tür dafür auf, dass auch die nötige Wasserkraft gebaut werden kann.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Meine Interessenbindung wird Ihnen bekannt sein, ich muss sie aber wiederholen: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates der Axpo Holding. Ich bin bei der Vorlage 22.031 integral in den Ausstand getreten, erlaube mir aber, jetzt wieder mitzusprechen.

Ich bin sehr froh, dass es der UREK-S gelungen ist, dank vier zusätzlichen Ganztagessitzungen im August und Anfang September diesen Gesetzentwurf zu Ende zu beraten, sodass er heute hier behandelt werden kann. Das Kerngeschäft des Parlamentes ist meiner Meinung nach die Gesetzgebung, nicht die kurzfristige Krisenbewältigung. Gesetzgebung im Energiebereich bedeutet langfristige Krisenprävention und Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit in der Zukunft. Es ist ausserordentlich wichtig - und das ist unser entscheidender Beitrag -, in Zukunft Strommangellagen, wie sie diesen Winter drohen, zu vermeiden. Ebenso wichtig ist es auch, mit einer raschen Erhöhung der Stromproduktion den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern zu ermöglichen. Ein forcierter Zubau von erneuerbarer Energie ist der wichtigste Baustein der Klimapolitik.

Die Kommission war sich einig, dass der rasche Zubau von erneuerbarer Energie Eingriffe im Umwelt-, Raumplanungs- und Verfahrensrecht nötig macht. Sie war sich aber nicht über das Ausmass der Eingriffe einig. Es liegen nun, Frau Kollegin Mazzone hat darauf hingewiesen, zwei Konzepte vor. Definiert werden sie im Wesentlichen über die Artikel 2a und 12 des Energiegesetzes, die Sie auf den Seiten 4 bis 8 der Fahne finden, und Artikel 9bis des Stromversorgungsgesetzes; diesen finden Sie in der Fahne auf den Seiten 54 bis 56 sowie im Anhang auf den Seiten 96 bis 98. Es ist wichtig, dass dieser Rat das von Anfang an weiss, war doch die Vorbereitungszeit für eine so komplexe Vorlage nach den vielen Änderungen in der Kommission sehr begrenzt.

Nun möchte die Mehrheit die Eingriffe in das Umweltrecht generell vornehmen und sie zeitlich begrenzen. Die Minderheit möchte die Eingriffe auf eine Reihe von Projekten von nationaler Bedeutung beschränken. Zudem geht die Mehrheit bei den Einschränkungen des Umweltrechts deutlich weiter, insbesondere bei den Restwassermengen und beim Biotopschutz. Das ist die Ausgangslage.

Ich habe viel Verständnis für die Argumente der Mehrheit, gerade für jene von Kollege Martin Schmid, die ja auch mit der Frustration darüber verbunden sind, dass so lange so wenig gegangen ist. Dass ich mich nun trotz dieser Ausgangslage nach langen Überlegungen für das Konzept der Minderheit engagiere, hat drei Gründe, und ich möchte Ihnen diese kurz vortragen:

1. Das Konzept der Minderheit schafft klares Recht, während das Mehrheitskonzept Befristungen vorsieht, die an Zeiträume und/oder an die Erreichung von schwer messbaren Zielen geknüpft sind, was sehr viel Unsicherheit generiert, und Unsicherheit können wir nicht gebrauchen.

2. Die Minderheitsanträge sehen ebenfalls schmerzhafte, aber nötige Eingriffe in das Umweltrecht vor, sie gehen jedoch nicht so weit wie die Mehrheitsanträge. Trotzdem stellen sie den nötigen Zubau von erneuerbarer Energie sicher. Sie sind verhältnismässig.

3. Mit der Annahme des Minderheitskonzepts eröffnet sich die Chance für einen energiepolitischen Schulterschluss von links-grün bis rechts. Am Rande der Kommissionssitzungen haben wir ab und zu diskutiert, welche Taktik im Ständerat als Erstrat richtig ist, weil ja ungewiss ist, wie die Vorlage im Schwesterrat, im Nationalrat, angepasst wird. Ich habe mir das lange überlegt, und ich muss Ihnen heute einfach sagen, dass ich nicht anders kann, als bereits jetzt den ehrlichen und echten Kompromiss anzustreben, der heute mit dem Konzept der Minderheit vorliegt.

Die Stromversorgungssicherheit der Schweiz ist eine der grössten politischen Herausforderungen unseres Landes. Darauf sollten wir mit einem Gesetz reagieren, das wirkungsvoll ist und von allen Parteien getragen wird. So können wir schnell faktische Rechtssicherheit schaffen, wenn es gut geht, bereits im Verlaufe des Jahres 2023. Das ist die beste Voraussetzung für eine rasche Planung und Realisierung der vielen Projekte zum Zubau von erneuerbarer Energie.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten.

Baume-Schneider Elisabeth · 2VP-F · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Nous abordons aujourd'hui en quelque sorte le plat de résistance de nos débats liés aux enjeux énergétiques et climatiques. En effet, nos débats, mais surtout nos décisions, s'inscrivent dans un enjeu de société, dans des enjeux politiques de première importance, qui nous concernent en tant que citoyennes et citoyens et qui concernent les entreprises et la prospérité de notre pays.

Le cadre a été posé par le rapporteur, notre collègue Rieder, que je profite de remercier. Le cadre est donc posé: un contexte d'incertitude qui rend nécessaire la fixation de conditions-cadres visant à garantir un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables. Si le "Mantelerlass" s'est en quelque sorte imposé comme objet politique, un peu comme une marque, il y a lieu de ne pas négliger le fait qu'il traite en priorité de la sécurité de l'approvisionnement en énergie et justement en énergies renouvelables. D'emblée, il me semble essentiel de préciser que l'approvisionnement sûr - la sécurité de l'approvisionnement - et le développement des énergies renouvelables sont en étroite corrélation.

Quand on parle d'énergies renouvelables, on parle d'énergies propres qui proviennent de la nature. Elles sont alimentées par le soleil, le vent, la chaleur, la terre, les chutes d'eau, dans notre pays. Elles n'engendrent pas ou très peu d'émissions polluantes. Je pense donc à nos cours d'eau; je pense à la biodiversité; je pense à la vie. Le lien entre la nature, les énergies renouvelables et la production d'énergie me semble tellement évident qu'il me semble inutile de vouloir sacrifier l'un, la nature, au détriment de l'autre.

Avant d'entrer très concrètement dans la discussion par article, il y a également lieu de se rappeler que, le 21 mai 2017, le peuple suisse a accepté, à une majorité confortable de 58 pour cent, une révision totale de la loi sur l'énergie et a adopté la Stratégie énergétique 2050. Cette dernière s'articulait autour de trois mesures: l'efficience énergétique, dont on parlait déjà, les énergies renouvelables, on en parlait déjà, et la sortie progressive du nucléaire. A l'époque, le Conseil fédéral donnait les précisions suivantes - j'ai repris le petit livret rouge des explications du Conseil fédéral: "L'objet soumis à votation renforce la Suisse: il prévoit des incitations à diminuer la consommation d'énergie et la part des combustibles fossiles importés, par exemple le pétrole. Notre dépendance à l'égard de l'étranger pourra ainsi être réduite et le climat préservé. Les énergies renouvelables indigènes issues du soleil, du vent, de la géothermie et de la biomasse seront en outre encouragées et l'énergie hydraulique renforcée. Il est plus judicieux d'utiliser ces énergies plutôt que de dépenser notre argent à l'étranger pour acquérir des énergies fossiles."

Vous en conviendrez, rien à dire à ce sujet cinq ans plus tard, si ce n'est que nous avons pris du retard, un retard certain quant à la production d'énergies renouvelables dans notre pays.

Plus loin, dans les explications du petit livret rouge, le Conseil fédéral mentionnait encore: "A l'échelle mondiale, les marchés énergétiques sont en pleine mutation en raison des bas prix de l'énergie. La chute des prix a été provoquée par le recul de la demande, associé à une surproduction d'électricité." On le voit bien, force est de constater que la situation est tout autre aujourd'hui, non seulement par rapport à la flambée des prix sur le marché européen pour de tragiques raisons, mais aussi par rapport au risque de pénurie d'approvisionnement, particulièrement en hiver, lié également au réchauffement climatique.

Ce bref détour montre à quel point la situation peut évoluer rapidement et de manière fondamentale. Il y a toutefois la nécessité de ne pas nous précipiter lorsque nous sommes dans un texte de base constitutif légal, de ne pas nous détacher des éléments fondamentaux de notre Constitution. On a pu le lire également dans une note de l'Office fédéral de la justice (OFJ), qui cite l'article 89 de la Constitution: "Dans les limites de leurs compétences respectives, la Confédération et les cantons s'emploient à promouvoir un approvisionnement énergétique suffisant, diversifié, sûr, économiquement optimal et respectueux de l'environnement, ainsi qu'une consommation économe et rationnelle de l'énergie." J'aurais tendance à dire que tout y est. Dans la note de l'OFJ, il est encore ajouté que les cinq objectifs qu'ils doivent poursuivre en matière d'approvisionnement énergétique sont de même rang.

Les travaux en commission ont débouché, comme cela a été dit, sur un projet de loi ambitieux, qui répond à de nombreux défis et qui montre un accord sur des objectifs importants en matière de promotion des énergies renouvelables. Nous avons doublé les objectifs par rapport au projet initial du Conseil fédéral, et le projet porte également sur de nombreux mécanismes, somme toute inédits, et surtout très intéressants. Je pense à la prime de marché flottante, aux communautés électriques locales, à la base légale pour la réserve hydraulique qui se trouvait au niveau de l'ordonnance, au prix minimal ou maximal pour le rachat, ou encore aux économies d'énergie qui peuvent être soutenues.

Mais face à ces éléments prometteurs, nous avons, et cela a été dit, une divergence fondamentale sur la manière d'atteindre les objectifs, quant à la manière, pour la majorité de la commission, d'opposer les éléments de production d'énergie et de protection de notre environnement alors que, pour la minorité de la commission, la pesée des intérêts fait partie de l'ADN de notre démocratie. On peut bien sûr développer l'idée qu'il s'agit d'un concept, pour la majorité, par rapport à une situation exceptionnelle, mais on ne peut pas faire fi des conséquences négatives sur la nature qui s'expriment notoirement et sur la durée.

Je veux croire qu'il y a des voies possibles, à l'instar des débats matures, des débats engagés qui ont eu lieu dans le cadre de la table ronde consacrée à l'énergie hydraulique. Je veux croire qu'il est possible de faire un pas, qu'il est possible de faire des pas vers l'avenir en dialoguant et en mettant la priorité sur des réalisations qui permettent de concilier la production d'énergie et une approche responsable en matière environnementale. A ce sujet, je vous invite à suivre la proposition de minorité qui sera développée par notre collègue Stark par rapport à la liste des projets prioritaires à prendre en considération dans la loi.

A l'instar également des propositions de notre collègue Heidi Z'graggen par rapport au photovoltaïque, je veux croire qu'il est possible de répondre aux enjeux qui s'imposent avec des réponses courageuses mais qui prennent également en considération des éléments qui ne sont pas contradictoires. Et là je prends d'autres références que les références juridiques habituelles, je m'appuie sur les mots du sociologue Edgar Morin. Selon lui, lorsqu'on parle de crise et de complexité, il y a des éléments antagonistes, concurrents et complémentaires. La crise, si elle peut mettre en mouvement des processus désordonnés, voire déchaînés, peut aussi offrir des conditions nouvelles pour l'action. Les incertitudes et les aléas peuvent favoriser les stratégies audacieuses et inventives. Il parle de "moments-carrefours".

Nous nous trouvons justement, à mes yeux, à un "moment-carrefour", dans une situation de crise qui peut nous aider à trouver des solutions soit progressives, soit régressives. Vous l'aurez compris, je mets le curseur des solutions progressives vers les propositions de minorité.

A la confiance que je veux avoir par rapport aux chances d'un dialogue politique, qui nécessite des compromis, et aux propositions de minorité, qui s'inscrivent clairement dans une dynamique de compromis, et non dans des refus dogmatiques, s'ajoutent également des éléments de droit sur lesquels nous pourrons encore revenir.

Les divers objets traités montrent que nous pouvons travailler à des vitesses différentes. Comme l'a relevé notre collègue Stark, le "Mantelerlass" n'a pas un caractère urgent. Ce sont des propositions qui nous invitent à penser l'avenir de manière respectueuse et responsable.

En vous invitant à suivre les minorités de la commission aux articles 2a et 12, je terminerai par une référence littéraire, alors que nous avons souvent des références juridiques. C'est Sylvain Tesson qui écrit: "La Terre avait été un musée sublime. Par malheur, l'homme n'était pas conservateur." Pour une fois, je vous invite à être conservatrices et conservateurs et à suivre les minorités précitées.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wie weit haben wir es nur gebracht in diesem Land! Seit rund 120 Jahren haben wir eine Stromversorgung, die uns stets die notwendige elektrische Energie für die Wirtschaft und die Haushalte garantiert hat, natürlich abgesehen von einigen partiellen Ausfällen, verursacht beispielsweise durch umgestürzte Bäume oder Unwetter, nie aber wegen eines Mangels an Strom - ich kann mich jedenfalls nicht erinnern.

Das hat sich nun aber geändert: wegen der halbherzigen Liberalisierung und bedingt durch unsere Energiewende, bei der Stromerzeugungsanlagen vom Netz genommen werden, ohne dass man dafür einen Ersatz hat. Das ist an Naivität kaum zu überbieten! Bei der Festlegung der Strategie panisch und quasi aus der Hüfte schiessend Entscheide zu fällen - das kann nicht gut herauskommen; das wissen alle, die in einem Unternehmen tätig sind. Strategien wollen wohlüberlegt sein und können nicht über Nacht auf den Kopf gestellt werden.

Nun ein paar Worte zu den Zubauzielen: Wir haben sehr ehrgeizige Zubauziele. Bis 2035 wollen wir statt der 17 Terawattstunden des Nationalrates plus 35 Terawattstunden erreichen. Das kann man durchaus für realistisch halten. Gerade heute Morgen habe ich, wie Sie vielleicht auch, im Radio einen Experten gehört; er heisst Anthony Patt und ist Professor für Klimaschutz und Klimaanpassung an der ETH. Er hält den Zubau für realistisch und schiebt nach: "zumindest nicht unrealistisch". Davon kann man natürlich halten, was man will. Die Energiesparziele hingegen, sprich, dass der Endverbrauch pro Kopf sinken wird, hält der Experte für unrealistisch und, vor allem mit Blick auf den Bedarf an Strom, für eine Utopie.

Weniger Auto fahren - warum nur unterstellen Sie Menschen in diesem Land, sie seien zu mobil, sie würden zu oft unnötige Fahrten unternehmen? Warum muten Sie ihnen aber gleichzeitig anderthalb Stunden Arbeitsweg zu, also drei Stunden hin und zurück, die sie vielleicht nur mit dem Auto absolvieren können? Jetzt versteht natürlich jemand, der auf ein Elektromobil umgestellt hat, die Welt nicht mehr, wenn ihm nun plötzlich gesagt wird, er dürfe dieses nicht mehr benutzen. Das ist doch ein bisschen fernab der Realität.

Gleichzeitig reden wir von Einsparungen. Diese Diskussionen sind schon fast unsäglich. Duschen werden die Menschen weiterhin, lieber heiss als lauwarm - zumindest was meine Person betrifft. Waschmaschinen und Haushaltsgeräte werden weiterhin benötigt. Ich warne in diesem Bereich also vor überhöhten Erwartungen. Der Gesamtstromverbrauch wird signifikant steigen, nicht sinken. Allein durch die Substituierung fossiler Energien stehen wir vor grössten Herausforderungen. Wir haben Ölimporte für 90 Terawattstunden und Gasimporte für rund 30 Terawattstunden Leistung pro Jahr. Das sind Zahlen, die uns zu denken geben müssen. Diese gilt es irgendwo zu substituieren, und das kann ja, wenn es nach der Energiestrategie geht, nur ohne fossile Energien gemacht werden, also über Elektrizität oder Wasserstoff oder was auch immer.

Gleichwohl: Die Vorlage hat viele positive Elemente. Der Grundlagenirrtum bleibt aber bestehen. Die Vorlage erinnert, etwas überspitzt gesagt, an Planwirtschaft à la zusammengebrochene Sowjetunion. Das muss uns zu denken geben.

Wie komme ich darauf? Wir sehen dann in verschiedenen Artikeln die Zubauziele und vor allem die Verbrauchsziele. Der Verbrauch soll bis 2035 um 43 Prozent reduziert werden. Warum nicht 30 oder 50, sondern 43 Prozent? Hier gaukelt man vor, man hätte die Zukunft vollends im Griff. Die Realität führt uns aber immer wieder vor Augen, dass wir die Zukunft eben überhaupt nicht im Griff haben. Trotzdem müssen wir ja das Möglichste tun.

Erstens gibt mir an der Vorlage zu denken, dass das Element der Marktwirtschaft fast gänzlich fehlt. Das gilt etwa für den Solarzwang für Gebäude, den wir im Ständerat leider implementiert haben. Wir hätten also Solarzwang statt Technologieneutralität. Nicht, dass Sie mich falsch verstehen: Ich bin ein Anhänger der Nutzung von Sonnenkraft, also von Solarenergie. Sie hat ein enormes Potenzial, gerade auch im Gebäudebereich. Aber warum bleiben wir dann nicht einfach offen, mindestens was Gebäude anbetrifft, und sprechen vom Ziel von Plus-Energie-Bauten, statt uns festzulegen?

Das, finde ich, wäre der richtige Weg, also endlich die Vorgabe zu machen, dass ein Gebäude mindestens so viel Energie produzieren soll, wie es benötigt. Dass das geht, wird an einer Vielzahl von Gebäuden bewiesen. Der Technologiezwang könnte jedoch zum Killer für unsere wagemutige Vorlage 4 mit der Offensive für Solargrosskraftwerke im hochalpinen Bereich werden, die ich sehr unterstütze. Die Marktwirtschaft wird zudem durch überrissene Subventionierung ausgeschaltet, die für meinen Geschmack zu viele teure Fehlanreize und Mitnahmeeffekte enthält; Kollege Knecht hat bereits darauf hingewiesen.

Zweitens, und das geht jetzt in eine andere Richtung: Sie können die Naturschutz- und Umweltschutzgesetzgebung nicht einfach aushebeln. Überlegen Sie sich gut, wie weit sie in Artikel 2a und vor allem in Artikel 12 des Energiegesetzes gehen wollen. Bauen wir doch auf den runden Tisch zur Wasserkraft. Dazu stehen auch die Umweltverbände, mit diesem historischen Kompromiss können sie eingebunden werden. Wenn Sie aber namentlich den historischen Kompromiss bei der einstigen Fischerei-Initiative ausser Kraft setzen, werden Sie mit dieser Vorlage einen historischen Rohrkrepierer produzieren.

Weil aber Handlungsbedarf besteht und auch bestehen bleibt, bin ich für Eintreten auf die Vorlage und werde massgeschneiderten Korrekturen im Sinne meiner zuvor erwähnten Bemerkungen zustimmen.

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich unterstütze die Zielsetzungen der vorberatenden Kommission, den Ausstieg aus den fossilen Energien zu forcieren und auch erneuerbare Energiequellen zu erschliessen. Ich danke der Kommission diesbezüglich für ihre grosse Arbeit. Sie stand natürlich unter grossem Druck und schlägt unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit substanzielle Verbesserungen vor. Aus meiner Sicht ordnet sie diese Anliegen als prioritär ein und stellt sie auch über andere staatspolitische Anliegen.

Ich meine, wir müssen heute nicht nur eine Vorlage betrachten, nicht nur das Energie- und das Stromversorgungsgesetz, sondern eben auch den indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Beide Vorlagen führen nämlich zu Änderungen in den gleichen Gesetzen, und beide Vorlagen sind auch in der Übersicht über die Geschäfte dieser Session mit finanziellen Folgen aufgeführt - es ist übrigens eine sehr lange Liste. Die Gletscher-Initiative ist in dieser Übersicht mit Kostenfolgen von 400 Millionen Franken ab dem Jahr 2025 ausgewiesen. Die finanziellen Kosten gemäss Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sind mit 1,3 Millionen - also nur Millionen - Franken beziffert, und die Kosten für den Netzzuschlagsfonds sind mit 255 Millionen Franken ab dem Jahr 2025 ausgewiesen.

Daraus abgeleitet, hat der Bundesrat dann das Budget 2023 und den Finanzplan 2024-2026 erarbeitet. Wenn Sie diese Dokumente betrachten, können Sie schnell ersehen, dass die strukturellen Defizite massiv in die Höhe schiessen. Im Jahr 2024/25 werden diese Defizite über 3 Milliarden Franken betragen. Wir werden diese strukturellen Defizite dann in den Budgetdebatten zu bereinigen haben. Wenn wir uns heute einig sind über den Ausstieg aus den fossilen Energien und auch darüber, dass Handlungsbedarf besteht, dann werden wir uns dannzumal die Köpfe über der Frage einschlagen, wo, in welchen Bereichen diese 3 Milliarden Franken einzusparen sind.

Nun, Sie haben es gehört, das war die Ausgangslage bei den Vorlagen vor der Beratung in der Kommission. Die Kommission schlägt nun massive Änderungen vor. Es ist klar, die Botschaft kommt noch aus einer anderen Zeit. Inzwischen hat sich bei der Versorgungssicherheit einiges geändert. In der Botschaft werden massive zusätzliche Ausbauten vorgesehen, höhere Ziele, eine Verdoppelung der verfügbaren Energien aus erneuerbaren Quellen. Die Vorlage führt viele neue Subventionstatbestände ein. Es soll eine gleitende Marktprämie für die Einspeisung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien eingeführt werden und eine Befreiung von Netznutzungsgebühren erfolgen. Die Netzverstärkungskosten sollen von den nationalen Netzgesellschaften getragen werden. Der Bundesrat soll für neue und erweiterte Pumpspeicherwerke anstelle der gleitenden Marktprämie eine Cost-plus-Lösung oder Investitionsbeiträge von bis zu 60 Prozent vorsehen können. Es werden auch Investitionsbeiträge von 60 Prozent beim Bau solcher Anlagen statuiert.

Der Kommissionssprecher hat gesagt, dass wir handeln müssen. Investitionen seien notwendig. Mir fehlt aber eine Übersicht über die Kostenfolgen all dessen, was neu in das Gesetz aufgenommen wird. Sonst erwarten wir vom Bundesrat, wenn er eine Botschaft unterbreitet, immer eine Übersicht über sämtliche Investitionen und Kosten für den Bund, aber auch für die Kantone. Hier fehlen diese Zahlen vollständig. Es fehlen auch Übersichten, wie die einzelnen Massnahmen greifen und wirken. Die Subventionen bauen auf bisherigen Massnahmen auf, es sollen 60 Prozent gesprochen werden. Es fehlt aber eine Prüfung, ob die Subventionen überhaupt notwendig sind. Die technische Entwicklung hat viel gebracht. Die Anlagen sind produktiver, kosten weniger und sind heute zum Teil schon rentabel, ohne dass Subventionen gesprochen werden. Das findet in der Botschaft keinen Niederschlag.

Ich erwarte eine Aussage der Kommission oder des Bundesrates zu den finanziellen Folgen. Mir konnte bisher niemand sagen, wie hoch ungefähr diese sind und was sie bedeuten. Denn schliesslich müssen all diese Ausgaben, die wir beschliessen oder die das Gesetz dann zur Folge hat, ins Portfolio des Bundes eingebettet werden. Ich gehe davon aus, dass das strukturelle Defizit von 3 Milliarden Franken, das ich eingangs erwähnt habe, sich noch substanziell erhöhen wird.

Strukturelle Defizite sind im Budgetprozess zu bereinigen. Wir werden diese Ausgaben mit anderen dringenden Aufgaben des Bundes in Vergleich zu setzen haben. Im Bereich Sicherheit wird man ebenso argumentieren und sagen, wie wichtig es sei, dass man den Armeeausbau vorantreibt. Im Bereich Gesundheit wird es dann heissen, bei einer Prämienerhöhung um 10 Prozent müssten auch zusätzliche Mittel vom Bund kommen. Auch was die soziale Absicherung betrifft, werden dann Forderungen an uns gestellt werden, Forderungen, die, so glaube ich, kaum zu erfüllen sind.

Ich opponiere den Bestrebungen der Kommission nicht. Ich meine einfach, sie müssen sich den geltenden Regeln der Schuldenbremse auch unterordnen. Es geht nicht an, dass man die Kosten für diesen Bereich dann wieder als ausserordentlich taxiert, womit eben "an der Schuldenbremse vorbei" gemeint ist. Und so kommt es mir eben mit der Schaffung der Möglichkeit vor, eine Verschuldung des Netzzuschlagsfonds zuzulassen. Der Netzzuschlagsfonds, der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) und der Bahninfrastrukturfonds (BIF) dürfen sich nicht verschulden. Der BIF hatte Schulden vom vorherigen Instrument übernommen, musste diese abbauen, und jetzt soll sich der Netzzuschlagsfonds verschulden dürfen, und zwar im Umfang einer Summe der Einnahmen von zwei Jahren. Das ist ein Winkelzug, um die Schuldenbremse zu umgehen. Wir dürfen das nicht machen. Ich bin auch erstaunt, dass das in der Kommission ohne Gegenstimme durchgegangen ist.

Wie gesagt, das sind in der Eintretensdebatte meine Überlegungen zu diesem Gesetz. Grundsätzlich bin ich für Eintreten und Zustimmung zum Entwurf, aber die finanziellen Kosten machen mir grosse Sorgen.

Z'graggen Heidi · Mit-F · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Meine Interessenbindung: Ich bin Präsidentin der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK).

Unser Land steht vor einer Herkulesaufgabe. Die Lösung braucht Entschiedenheit und in der Entschiedenheit Ausgewogenheit, das richtige Mass. Und es braucht zusätzlich zu Herkules' Entschiedenheit auch warnende Rufe, Kassandrarufe, die aber auch gehört werden müssen.

Im Mantelerlass müssen wir stabile gesetzliche Rahmenbedingungen für die Stromversorgung, die Versorgungssicherheit der Schweiz in der Zukunft setzen. Ein Strommangel, es wurde auch ausgeführt, ist für unser Land aufgrund der grossen negativen Folgen, die in volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht zu erwarten sind, selbstverständlich abzuwenden, denn er gilt hinsichtlich der Gefährdungen im Bereich der Technik als das grösste Risiko für die Schweiz. Das zeigten schon die Sicherheitsverbundübung 2014 und die nationale Risikoanalyse 2015 auf - das war vor acht Jahren.

Gleichzeitig steigt der Strombedarf. Immer mehr Menschen leben und arbeiten in der Schweiz. Die klimapolitischen Massnahmen aufgrund der gewollten Verminderung des CO2-Ausstosses führen zu mehr Stromverbrauch. Die nach und nach wegfallende Stromproduktion aus den Kernkraftwerken ist langfristig zu ersetzen. Gleichzeitig geht der Grossteil der Länder in Europa in Richtung - ich nenne es jetzt mal so - Reelektrifizierung. So wird auch der Stromimport schwieriger. All das wird aktuell noch verschärft durch die geopolitischen Verwerfungen. Auch da wissen wir nicht, wie es in Zukunft weitergeht oder aussehen wird.

Wir brauchen sehr viel mehr Strom, insbesondere Winterstrom, die Möglichkeiten des Zubaus sind aber begrenzt. Wir haben aber Möglichkeiten. Wir können auf der einen Seite eine Mehrproduktion durch einen Zubau von erneuerbaren Energien umsetzen, auf der anderen Seite die Energien durch eine Senkung des Verbrauchs bzw. eine Erhöhung der Effizienz aber auch besser ausschöpfen. Am Wochenende konnten wir lesen, dass wir den Stromverbrauch mit Effizienzmassnahmen um 30 Prozent senken können. Gleichzeitig müssen wir die zeitliche Dimension im Auge behalten: die aktuelle Zeit, mittelfristig die Jahre bis 2035, die Zeit bis 2050 in der Langfristdimension.

Die kurzfristigen Massnahmen ergänzen die im Rahmen des Landesversorgungsgesetzes bereits ergriffenen Massnahmen des Bundesrates. Die Vorlage zur Motion 22.3035, die jetzt im Nationalrat hängig ist, wurde angesprochen. Der Mantelerlass deckt mit seinen Zielen und Massnahmen die mittelfristige Zeitdimension bis 2035 und die langfristige Zeitdimension ab. Dieser Mantelerlass ist unbedingt im Zusammenhang mit der Beschleunigungsvorlage und dem runden Tisch zu sehen, mit denen die Wasserkraftproduktion eben erhöht werden soll. Wir müssen hier den Überblick behalten.

Die Beschleunigungsvorlage ist zurzeit noch in Vernehmlassung oder Auswertung. Sie will generell-abstrakt die so sehr beklagten und wirklich anspruchsvollen, zu langen, komplexen Verfahren straffen und bündeln. Das ist der eine Weg. Der zweite Weg auf der konzeptionellen Ebene ist der runde Tisch zur Wasserkraft. Hier wurden aus 33 Projekten 15 identifiziert, die einem Produktionsausbau von 2000 Gigawatt- bzw. 2 Terawattstunden entsprechen und die geringsten Auswirkungen auf Lebensräume, Biodiversität und die Landschaft haben. Frau Bundesrätin, das ist richtig gut gemacht. Der runde Tisch schlägt vor, dass zu diesen 15 Projekten vertiefte energiewirtschaftliche und ökologische Abklärungen vorgenommen und Verhandlungen zwischen den Umweltverbänden, den Betreibern und den Kantonen aufgenommen werden. Der runde Tisch empfiehlt eine Reihe von Massnahmen für die Planung und die Bewilligungsverfahren von Wasserkraftprojekten.

Die wichtigsten Akteure der schweizerischen Energiewirtschaft sind zusammengekommen, die wichtigsten Akteure aus dem Umweltbereich, auch die wichtigsten Akteure aus der Politik; der Präsident der Energiedirektorenkonferenz war dabei, der Präsident der Regierungskonferenz der Gebirgskantone war dabei, und der Präsident der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz war dabei. Ich gehe jetzt wirklich davon aus, dass die Kantone als führende Bewilligungsinstanz des runden Tisches bei diesen 15 Projekten ihre Arbeit aufgenommen haben, konkret aufgenommen haben.

Diese Absichtserklärung ist ein Handschlag. Man hat sich die Hände gereicht, und in der Schweiz kann man sich auf Handschläge verlassen. Es waren ursprünglich 33 Projekte. Man ist jetzt auf 15 zurückgegangen. Da wären also noch viel mehr grosse Projekte in der Pipeline. Mit den Mehrheitsanträgen zu den Artikeln 2 und 12 würden nun all diese 33 Grossprojekte ohne jegliche Interessenabwägung in die Planung gehen. Denken Sie daran: Die zusätzlichen Finanzhilfen, die im Mantelerlass sind, werden diesen 33 Projekten einen gigantischen Schub geben. Aber konzentrieren wir uns in einer ersten Stufe doch einmal auf das Machbare, das Finanzierbare, das Planbare und das Stemmbare in einer Bewegung nach vorne: auf diese 15 Projekte. Wenn wir diese 15 Projekte in die Bewilligungslinie bringen wollen und wenn wir diese 15 Projekte realisieren wollen, ist auch dies eine Herkulesaufgabe, die jetzt entschlossen anzugehen ist.

Es wurde gesagt, wir hätten in der Energieproduktion in der Schweiz überhaupt keine Fortschritte gemacht. Mein Kanton, der Kanton Uri - ein kleiner Kanton, aber ein grosser Wasserkraftkanton -, hat den Zubau geschafft. Man hat ein Schutz- und Nutzungskonzept erarbeitet. Man hat verhandelt. Man hat einander die Hand gereicht, genauso, wie es jetzt am runden Tisch auf schweizerischer Ebene gemacht wird. Es ist möglich, wenn wir es gemeinsam machen.

Artikel 2a sowie Artikel 12 Absätze 2 und 3 der Vorlage zum Energiegesetz machen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Kriterien zu den 15 Projekten des runden Tisches zur Wasserkraft, erarbeitet in mehreren Verhandlungsrunden, mit einem Strich einfach obsolet. Noch einmal: Die Energiewirtschaft war beim runden Tisch zur Wasserkraft dabei, die Kantone waren dabei, die Umweltverbände waren dabei, der Bund war dabei. Die Empfehlungen sind das Gegenteil dessen, was in Artikel 2a und Artikel 12 Absätze 2 und 3 der Vorlage vorgeschlagen wird. Die Ergebnisse des runden Tisches sind vorwärtsgerichtet, wurden gemeinsam entwickelt, entsprechen aber nicht den Artikeln 2a und 12 Absätze 2 und 3.

Die Lösung und Abwägung bei der heutigen Vorlage sollten aus meiner Sicht zusammen mit der Beratung der Beschleunigungsvorlage und der kurzfristigen Massnahmen des Bundesrates vorgenommen werden. Dieser Weg ist schneller, er ist zielgerichtet, und er verhindert Rechtsunsicherheit. Die Schweiz kann das Ziel der sicheren Stromversorgung mit verfassungskonformen Massnahmen erreichen, mit ihrem bewährten raumplanerischen Instrumentarium, das wir jetzt ja auch anpassen wollen.

Ist der Mantelerlass geeignet, das Ziel zu erreichen, und ist er verhältnismässig? Ja, schon - aber die Vorlage schiesst über das Ziel hinaus. Die von der Kommission beantragten Artikel 2a und 12 Absätze 2 und 3 sind abzulehnen, weil ihnen die Verfassungskonformität fehlt und weil sie zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen. Es ist nicht zielführend, die Abwägung zwischen Nutz- und Schutzinteressen zugunsten der Energieproduktion für viele Jahre ausser Kraft zu setzen. Es ist unnötig, es ist folgenschwer, es ist nicht verfassungskonform. Dazu bräuchte es eine Verfassungsrevision, die Zustimmung von Volk und Ständen; es wurde bereits angesprochen. Wenn wir das wirklich wollen, müssen wir Volk und Stände dazu befragen. Wir können aber eine Lösung schaffen, die der Verfassung entspricht, die Entscheidungen und Investitionen zur Erhöhung der Stromproduktion ermöglicht und nicht zu Schäden an der Umwelt führt, die wir nicht mehr korrigieren können.

Also, Herkules will bauen, er ist stark und kräftig, und er will schnell bauen und sofort eingreifen - und Kassandra ruft Ihnen aus der griechischen Mythologie zu: Tragen wir Sorge zu den Errungenschaften von Generationen vor uns, die gerade im Berggebiet zu Umwelt, Natur und Landschaft so Sorge getragen haben! Es geht beides. Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass Herkules und Kassandra sich auch die Hand reichen können.

Ich bin für Eintreten. Vielleicht werde ich mich bei den Artikeln 2a und 12 noch melden; ich werde beantragen, der Minderheit zu folgen.

Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Auch ich möchte der Kommission danken, dass sie in einem Akt kreativer Gesetzgebung die Ernsthaftigkeit der Situation aufgenommen und versucht hat, der Krise mit kurzfristigen Massnahmen zu begegnen, aber auch auf lange Sicht hinaus das Ziel zu unterstützen, das wir eigentlich alle anstreben, nämlich die Dekarbonisierung unserer Energieversorgung.

Ich komme von der Netzebene 7 her, bin also auf einer tieferen Flughöhe als viele meiner Vorrednerinnen und Vorredner. In der Netzebene 7 sind die Verteilnetzbetreiber zuhause. Ich bin im Verwaltungsrat eines Gemeindeelektrizitätswerks und möchte vor allem die Frage der Versorgungssicherheit auch aus dieser Optik heraus etwas beleuchten.

Wenn Krisen etwas Gutes haben, dann das, dass sie Schwächen aufdecken. Ich glaube, da sind wir uns alle einig, eine Schwäche war die Importabhängigkeit unserer Energieversorgung. Es hat sich auch gezeigt, dass die Bedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz zu schlecht waren und dass deshalb nur ein recht schleichender Ausbau vonstattenging. Schweizerische Stromfirmen investierten in erneuerbare Energien in Deutschland und auch sonst im Ausland, aber nicht bei uns. Auch das rächt sich. Ich glaube, auch die Rollenverteilung zwischen der Elektrizitätswirtschaft und dem Gemeinwesen in der Stromversorgung hat sich nicht bewährt. Wie erklären Sie einem Stromverbraucher oder einer Stromverbraucherin oder selbst einem Netzbetreiber, dass er oder sie keine Stromangebote erhält? Wenn die Stromwirtschaft den Verbraucherinnen oder Verbrauchern oder einem Netzverteiler nicht einmal Stromangebote unterbreitet, dann läuft etwas schief.

Mit dieser Gesetzgebung werden also verschiedene Schwächen angegangen, die einen mit etwas grösserem Tempo, während andere Themen kaum angesprochen werden. Ich meine beispielsweise die Frage, wer für die Versorgungssicherheit eigentlich zuständig ist. Artikel 7 des geltenden Energiegesetzes sagt, es sei die Energiewirtschaft, was zum Teil stimmt. Wenn die Stromversorgung aber als Kombination von Energieproduktion und Netzbetrieb angesehen wird, sind es dann plötzlich auch wieder die Gemeinden und die Stadtwerke als Netzbetreiberinnen und Netzbetreiber. Wo viele verantwortlich sind, ist es gewöhnlich so, dass eigentlich niemand verantwortlich sein möchte, wenn es kritisch wird, und man die Aufgabe lieber beim anderen weiss als bei sich selber. Die Frage der zugeteilten Verantwortung im Zusammenspiel von Energieproduktion und Netzbetrieb klärt dieses Gesetz nicht.

In der Zeitung lese ich - ich kenne die Aktennotiz des Bundesamtes für Justiz nicht -, dass das Bundesamt für Justiz offenbar den Vorschlag gemacht hat, man müsse mittelfristig darüber diskutieren, ob die Stromerzeugungsinfrastruktur nicht in die Zuständigkeit des Bundes fallen müsste, gleich wie die Eisenbahninfrastruktur. Dann wäre der Bund also zuständig für die Planung, die Ausführung und den Betrieb, beispielsweise bei Wasserkraftwerken in Graubünden oder im Wallis. Eigentlich wäre das nur die Spitze einer Diskussion, die wir Vertreter der Bergkantone uns natürlich so nicht wünschen. Was ich damit sagen wollte: Das Rollenverständnis, die Frage, wer für die Energieversorgung und für die Versorgungssicherheit wirklich zuständig ist, klärt diese Vorlage nicht.

Noch zum Thema des Zubaus bei den erneuerbaren Energien: Auch ich stehe, wie Kollege Noser, hinter einer modernen Klima- und Energiepolitik mit dem Ziel, eine treibhausgasfreie Energieversorgung anzustreben. Die hängige Revision dieser Gesetzgebung will ja bis 2050 eine voll erneuerbare Energieversorgung anstreben. Jetzt müssen wir aber schon ehrlich sein bei der Frage, ob wir das überhaupt schaffen können. Ich habe in einer Publikation gelesen, dass man dafür zusätzliche 39 Terawattstunden an erneuerbaren Energien zubauen müsste. Auf Basis der Energieperspektiven 2050 plus wären zusätzliche 200 Quadratkilometer Fotovoltaikanlagen, 700 grosse Windanlagen und 50 Geothermiekraftwerke erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen. Wir müssen ehrlich sein: Ob jetzt mit oder ohne Artikel 2a - das ist eine sehr ambitiöse Vorstellung, wie wir in die fossilfreie Energieversorgung kommen könnten.

Es wird in der Vorlage vielleicht auch etwas zu wenig beachtet, dass wir ja an und für sich ein Speicherproblem haben und nicht zwingend ein Problem der Energiemenge, jedenfalls im Sommer nicht. Wir werden im Sommer über viel Energie verfügen, und da beginnt die Physik, wie es Kollege Schmid gesagt hat. Die Physik lässt sich nicht täuschen; der im Sommer erzeugte Strom lässt sich nicht oder nur beschränkt für den Winter speichern. Die Frage der saisonalen Speicher wird in dieser Vorlage auch nur gestreift. An und für sich wäre ja das eigentlich die Hauptherausforderung für eine sichere Stromversorgung im Winter. Es gibt Forschungsansätze, um neben den Stauseen Winterspeicher zu schaffen, ich nenne die Speicherung von überschüssigem Strom durch Wasserstoff. Das wird erprobt und ist vielleicht für Haushalte oder für Busse bald einmal möglich, aber im Grossen wird das noch nicht den benötigten Beitrag für die Speicherung liefern können.

Ich möchte auch etwas davor warnen, zu glauben, dass das durch eine euphorische Gesetzgebung ein Spaziergang werde. Jemand hat es gesagt: Am Schluss ist es immer eine Kombination von Energieeffizienz und Sparbemühungen. Wenn die hohen Strompreise etwas Gutes haben, dann das, dass die Leute, das Gewerbe, die Industrie sich fragen, wo sie Strom sparen können, ohne dass es wehtut. Diese Kombination aus Energieeffizienz - auch beim Bauen, Kollege Germann hat es angeführt - mit der Möglichkeit der Stromspeicherung im Winter und einem differenzierten Portefeuille von Erzeugungsmöglichkeiten wird am Schluss wahrscheinlich der Königsweg sein, um das Problem zu lösen.

Etwas Hysterie wird jetzt auch im Zusammenhang mit Artikel 2a verbreitet. Glauben Sie, irgendjemand in Graubünden würde die Greina-Hochebene unter Wasser setzen wollen? Nein, die Gemeinden Sumvitg und Lumnezia, die die Gewässerhoheit haben, werden darüber wachen wie über ein wertvolles Gut. Ja, ich weiss, es gab einmal ein Projekt, aber die Zeiten haben sich geändert. Wenn gesagt wird, die Greina-Hochebene oder das Val Roseg würden unter Wasser gesetzt, so unterschätzt man die Leute, die da leben und wohnen und selbst in der Lage sind zu beurteilen, ob sie das überhaupt wollen oder nicht. Diese Gesetzgebung gibt keinem Investor den Anspruch, in einem BLN-Gebiet ein Kraftwerk zu bauen. Am Schluss sind es demokratische Prozesse in diesen Gegenden, die darüber entscheiden, ob das erwünscht ist oder nicht. Ich möchte damit etwas die Dramatik brechen, die jetzt wegen Artikel 2a über uns alle hereingebrochen ist.

Ich unterstütze die Vorlage selbstverständlich auch, allerdings mit gewissen Vorbehalten. Es werden da auch Ziele formuliert, die sich bei aller Anstrengung nur schwer erreichen lassen. Nur schon die 2 Terawattstunden Wasserkraft, die man bis 2050 gewinnen möchte, werden schwierig zu erreichen sein. Hier stelle ich dann halt schon auch fest, dass die verbale Unterstützung nicht genügt. Es braucht auch die Überwindung der politischen Widerstände, weniger Verabsolutierung von Umwelt-, Landschafts- und Artenschutz, aber auch investitionsfreundliche finanzielle Rahmenbedingungen. Da machen wir jetzt mit dieser Vorlage einen Schritt. Es ist noch nicht alles perfekt, aber sie ist zumindest ein guter Start.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte mich auf einen einzigen Punkt beschränken, der in dieser sonst sehr reichhaltigen Debatte bisher noch unterbelichtet geblieben ist. Heute, am 22. September, ist es genau zwanzig Jahre her, seit die Stimmbevölkerung die Strommarktliberalisierung zusammen mit dem Elektrizitätsmarktgesetz in einem weitsichtigen, weisen Entscheid verworfen und damit eigentlich Folgendes zum Ausdruck gebracht hat: Die Stromversorgung ist ein Service public, ein Dienst an der Allgemeinheit, eine Basisinfrastruktur, und eine Liberalisierung in diesem Bereich ist falsch. Das war die Logik des Entscheids.

Leider hat sie die Politik des Bundesrates bisher nicht geprägt. Wenn man die Botschaft liest - der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen -, dann sieht man, dass es dort um die Segnungen der Liberalisierung für die Konsumentinnen und Konsumenten, für die Wirtschaft und für die kleinen Betriebe geht. Man ist in einer anderen Welt, obwohl es kaum ein Jahr her ist, seit diese Botschaft verfasst worden ist. Es sind nicht einfach nur konjunkturelle Gründe, Kollege Schmid, die jetzt dazu führen, dass diese Liberalisierung fallengelassen werden muss. In der Kommission hat sich offenbar keine einzige Stimme mehr dafür geregt - logischerweise, weil dies auch absolut chancenlos wäre. Aber es stellt sich die Frage, ob sich die Stromwirtschaft und die Politik, auch die bundesrätliche Politik, hier an den richtigen Zielen orientieren.

Die Strommarktliberalisierung ist seit rund 25 Jahren von der EU-Politik geprägt, seit der Zeit, in der sich die EU trotz der negativen amerikanischen Erfahrungen - Enron-Pleite, Stromausfälle in Kalifornien - für diese Liberalisierung im Strombereich entschied. Die EU rudert jetzt mit Preisobergrenzen, Übergewinnsteuer usw. teilweise selber zurück. Das Problem ist aber diese Liberalisierungspolitik selbst.

Es gibt hier vor allem auch auf der Stufe der Kantone vieles anzupacken; hier schliesse ich an eine Bemerkung von Kollege Engler an. Wenn ich an die Axpo-Kantone denke, Kollege Stark, dann sehe ich hier einen Nachholbedarf. Die Axpo ist überhaupt nicht mehr auf die Versorgung der Eignerkantone ausgerichtet, was ja schon grotesk ist. Die Regierungen kümmern sich nicht darum. Die Axpo ist ein Stromhandelsunternehmen mit Megarisiken geworden, ein Stromhandelsunternehmen, das völlig ausser Kontrolle geraten ist, wie seinerzeit - ich erinnere an die Finanzkrise 2008 - das Investmentbanking, und zwar auf Kosten der öffentlichen Hand, der Steuerzahlerinnen und der Steuerzahler.

Hier stellen sich Aufgaben, die die Eignerkantone angehen müssen: sich wieder darum zu kümmern, dass ein solches öffentliches Unternehmen auch der Öffentlichkeit und den Interessen der Bevölkerung und der Wirtschaft der betroffenen Kantone dient. Das sind Aufgaben, die angegangen werden müssen.

Aber ich meine, dass insbesondere auch hier, in Bezug auf die Orientierung der Bundespolitik bei der Stromwirtschaft - hier schliesse ich mich eben Herrn Kollege Engler an -, Aufgaben vor uns liegen, die mit dieser Vorlage nicht angegangen werden. Die Frage, die sich stellt, ist: Wie richten wir uns aus?

Ich meine, das ist wie bei der Eisenbahn. Dort ist es ja klar: Wir können uns nicht an der EU-Liberalisierungspolitik ausrichten, sondern es braucht hier eine Logik des Service public. Die Interessen der Bevölkerung und der Wirtschaft in der Schweiz müssen massgebend sein, und das verlangt dann gewisse Konsequenzen. Wir fördern hier den Zubau von erneuerbaren Energien. Das ist richtig, das ist positiv. Aber es kann ja nicht sein, dass diese neuen Megaproduktionsanlagen dazu dienen sollen, dass der erzeugte Strom dann gewinnbringend an den europäischen Strombörsen veräussert wird. Sie müssen letztlich der Versorgung der Wirtschaft und der Bevölkerung dienen. Nur dann wird diese Vorlage auch ihr Ziel erreichen.

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

In einer Schulklasse hier im Hause ist die Frage aufgetaucht, warum der Mantelerlass eigentlich "Mantelerlass" heisse. Einer der Schüler sagte, das liege daran, dass es im Winter zuhause dann kalt sein werde und man den Mantel werde anziehen müssen. Nun ist es aber schon nicht ganz so. Der Mantelerlass, den wir hier beraten, erspart uns den Mantel diesen Winter wahrscheinlich nicht. Der Erlass wirkt mittel- und langfristig. Die kurzfristigen Probleme müssen wir auf anderen Wegen lösen. Die Frau Bundesrätin wird das vielleicht nachher noch ausführen, namentlich was diesen Winter betrifft, mit den Vorschriften zum Wasserrückhalt, aber auch was die nächsten drei Jahre betrifft, mit dem ausgegliederten Erlass betreffend die Solarkraftwerke in den Alpen und ähnliche Dinge.

Hier machen wir mittel- bis langfristige Politik. Wir machen Energiepolitik. Lange herrschte in der Bevölkerung dieses Landes die Meinung, Energiepolitik brauche es gar nicht, die Energie sei ja da. Die Internationale Energieagentur hat den Begriff "Energiearmut" geprägt. 1,2 Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu Elektrizität und anderen modernen Energieformen - 1,2 Milliarden Menschen! Diese Menschen sind deshalb arm. Wer keinen Zugang zu Strom hat, ist arm oder mindestens armutsgefährdet. Jetzt können Sie sagen: Deshalb sind wir ja reich. Die Schweiz ist ein reiches Land, und zwar auch, was den Strom betrifft. Sie ist zwar nicht reich, was die fossilen Energien betrifft, die immerhin drei Viertel des Energieverbrauchs in diesem Land ausmachen - da sind wir komplett auslandabhängig und können nichts tun.

Im Strombereich sieht es anders aus. Früher hat man gesagt, wir seien ein Wasserschloss in Europa. Eigentlich sind wir ein glückliches Land. Eigentlich wären wir ein glückliches Land. Lange haben wir uns mit diesem Stolz auf das Wasserschloss auch ein bisschen in die eigene Tasche gelogen. Wir haben gesagt: Wir versorgen uns ja selber mit Strom, wir haben doch kein Problem. Wir haben Wasser, wir haben Kernkraftwerke, wir haben etwas Sonnenenergie - was wollen Sie eigentlich noch mehr? In den letzten Monaten ist jetzt etwas offensichtlich geworden, was wir eigentlich schon seit Jahren wissen müssten: Die Schweiz importiert im Winter, und zwar in jedem Winter, enorme Mengen Strom. Es ist nicht sehr sauberer Strom, sondern deutscher Kohlestrom, deutscher Gasstrom, französischer Atomstrom - es sind jedenfalls Stromquellen, die nicht unseren Kriterien für Erneuerbarkeit entsprechen.

Wir haben uns da einfach in die eigene Tasche gelogen, wir haben uns gesagt: Ja, solange das funktioniert, ist das für unser Gewissen gut. Im Sommer produzieren wir ja sowieso zu viel Strom, da können wir im Winter ruhig wieder grössere Mengen importieren, im Durchschnitt geht es uns ja gut. Das ist, wie wenn Sie bei einem verhungernden Menschen das Beispiel eines übersättigten, dicken Menschen nehmen und dann sagen: Der hat zwar ein Herzinfarktrisiko, und du bist am Verhungern, aber im Durchschnitt geht es euch gut. Es geht uns im Durchschnitt eben nicht gut. Wenn wir im Umfang von heute Strom importieren müssen, dann braucht es nur einen kleinen Federstrich in einem Nachbarland, und wir haben im Winter deutlich zu wenig Strom. Das ist eine Erkenntnis, die in diesem Land bisher nicht verbreitet war.

Die Franzosen haben 56 AKW. Mit grosser Selbstverständlichkeit importieren wir jeden Winter grosse Mengen französischen Atomstrom. Nur hat Frankreich jetzt überraschenderweise 30 seiner 56 AKW vom Netz genommen, aus irgendwelchen Gründen, seien es Revisionsarbeiten, sei es Covid, Sie kennen die Ausreden alle. Wenn Frankreich zu wenig Atomstrom hat, dann braucht Frankreich den Strom natürlich zuerst für sich selber, dann können wir nicht mehr importieren. In diesem Fall war die Folge, dass die europäischen Strompreise in gigantischem Umfang gestiegen sind. Das hat überhaupt nichts mit der Energiewende zu tun. Es brauchte nur eine Medienmitteilung der französischen Energieministerin, die sagte, wahrscheinlich werde ein guter Teil dieser Kraftwerke bis Weihnachten wieder ans Netz gehen, und die europäischen Strompreise sanken um die Hälfte!

Das zeigt uns, wie abhängig wir von dieser Importsituation sind. Das müssen wir beheben. Hier sollten wir die angebliche Selbstversorgung, auf die wir so stolz sind, Realität werden lassen. Die Wasserkraftwerke sind weitgehend gebaut. Man kann Optimierungen vornehmen. Im Speicherbereich gibt es noch was zu tun. Wir spüren aber in der Debatte heute: Wir haben grosse Probleme, wir stossen in der Umwelt- und Landschaftspolitik schnell an Grenzen.

Mit der Sonnenenergie haben wir wesentlich weniger Probleme, denn die Sonnenenergie existiert heute in der Schweiz praktisch nicht. Statistisch sind wir irgendwo bei einem Anteil von knapp 5 Prozent - das können Sie vergessen, zur schweizerischen Stromversorgung trägt die Sonnenenergie heute praktisch nichts bei. Hier besteht Aufholpotenzial, daran glaube ich sehr, hier haben wir Möglichkeiten. Wenn wir das Potenzial der Sonnenenergie in der Schweiz nutzen, haben wir die Chance, den enormen künftigen Mehrverbrauch an Elektrizität - nicht Minderverbrauch, sondern Mehrverbrauch! - ein gutes Stück weit abzudecken.

Das geht aber nicht für diesen Winter und auch nicht für den Winter 2025, für den die Elcom eine grössere Stromlücke voraussagt. Aber es geht mittelfristig. Diese Chance sollten wir nutzen. Wir müssen - man kann es nicht anders sagen - die sklerotischen Verfahren, die wir in diesem Land haben, angehen. Ein Projekt braucht fünfzehn Jahre, um umgesetzt zu werden. Das ist Weltrekord! Aber es ist kein guter Weltrekord, den wir da haben. Es ist Arteriosklerose! Es ist der Tatbestand der selbst verschuldeten Handlungsunfähigkeit. Hier müssen wir also schon einen Schritt vorwärts machen.

Die Frau Bundesrätin wird nächstens mit einem Erlass in diese Richtung kommen. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, auf welche Widerstände er überall stossen wird. Es sind nicht nur die Umweltverbände. Es sind auch die Kantone und die Gemeinden. Niemand ist eigentlich ernsthaft bereit, wirklich die Verfahren zu verschlanken, und das ärgert mich in diesem Lande. Das ärgert mich! Vielleicht hilft die möglicherweise jetzt kommende Mangellage. Verstehen Sie das nicht falsch. Vielleicht hilft sie, dass wir hier ein Stück Bewusstsein dafür schaffen, dass wir etwas tun müssen.

Am Schluss bleibt ein Drittel der schweizerischen Stromversorgung: Das ist die Kernenergie. Das Volk hat sehr deutlich entschieden, dass keine neuen Kernkraftwerke gebaut werden. Aber wir müssen dafür sorgen, dass unsere vier noch existierenden Kernkraftwerke möglichst lange am Netz bleiben können. Solange sie sicher sind, sollen sie am Netz bleiben. Sie sollen nicht vorzeitig abgestellt werden. Eines der ursprünglich fünf Werke wurde schon abgestellt, und diesem Mangelstrom rennen wir jetzt mit irgendwelchen Gaskraftwerken oder weiss der Teufel was für Werken hinterher. Wir haben also durchaus ein grosses Interesse daran, dass die Kernkraftwerke am Netz bleiben.

Die Probleme der Kernkraft, die Abfall- und die Unfallproblematik, sind bekannt. Aber die Kernkraftwerke sichern uns derzeit den Strom im Winter. Die Kernkraftwerke liefern gute und dauernde Bandenergie, und die werden wir in der Übergangszeit zur Sonnenenergie dringend brauchen. Ohne jene kommen wir nicht von fossiler Energie weg, jedenfalls wenn wir nicht wieder voll geöffnete Grenzen haben wollen, um schmutzigen ausländischen Strom zu importieren.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Das Wort hat noch einmal der Berichterstatter.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich werde nur auf einzelne Punkte eingehen, ganz kurz und "bref".

Zu Kollege Knecht, er ist jetzt nicht da: Ich habe Sie natürlich nicht als fanatischen Anhänger einer Ressource bezeichnet. Ich habe nur gesagt, dass jede Ressource ihre fanatischen Anhänger hat. Sie sind ein sehr sachbezogener Politiker, wie die restlichen Mitglieder der Kommission alle zusammen auch.

Ein weiterer Punkt betrifft das Thema Konzept. Herr Kollege Stark hat ein Konzept erwähnt. Sie finden in diesem Gesetz kein Konzept. Sie finden aber Artikel - nämlich Artikel 2, Artikel 2a, Artikel 12 des Energiegesetzes oder Artikel 9bis des Stromversorgungsgesetzes -, bei denen sich die Beratung auf Mehr- und Minderheitsanträge fokussiert. Dort werden Sie dann jeweils entscheiden können.

Einer Aussage muss ich entgegentreten: Es gibt in den Akten dieses Erlasses keine Gutachten und keine Aktennotizen des Bundesamtes für Justiz, in denen stünde, dass dieser Erlass verfassungswidrig wäre. Das muss einmal klar gesagt werden. Während der gesamten, acht Tage dauernden Debatte in der Kommission hatten wir keinerlei solche Gutachten auf dem Tisch. Es wäre jedem offengestanden, ein solches Gutachten zu verlangen. Die Aktennotiz betrifft den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative mit der sogenannten Solar-Initiative. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Nationalrat die entsprechenden kleinen Anpassungen machen kann, damit auch diese Vorlage verfassungskonform ist. Ich betone nur das hier, in aller Klarheit und Schärfe. Das ist mir wichtig.

Herr Kollege Germann, die Kommission war nie in Panik. Wir haben diese Debatte acht Tage lang völlig vernünftig miteinander geführt, und wir haben auch keine neue Strategie entwickelt. Das wollten wir eben gerade nicht tun. Wir wollten eine materiell-rechtliche Grundlage schaffen, damit wir in der Schweiz eine Mehrproduktion erreichen können.

Herr Kollege Hegglin, das finanzielle Problem ist tatsächlich ein Problem. Aber wir wollten keine Winkelzüge in diesem Gesetz. Wir haben den Netzkostentarif gleich belassen. Wir haben zwar beim Fonds eine Überschuldung ermöglicht, aber wir haben dadurch nicht die Schuldenbremse ausgehebelt. Es wurde uns versichert, dass dies nicht der Fall ist. Im Rahmen der Beratungen wird dieser Aspekt sicherlich noch vom Zweitrat und auch von den zuständigen Instanzen beurteilt werden. Aber wenn Sie zwanzig Jahre auf Pump leben, dann kann zuletzt vielleicht eine grosse Rechnung ins Haus schneien.

Herr Kollege Noser hat es gesagt: Im Jahr 2000 war unser Strommix CO2-neutral, und wir hatten genügend Strom. Heute ist das anders, und darum müssen wir jetzt reagieren.

Der runde Tisch, Frau Z'graggen, hat nichts mit Parlamentsarbeit zu tun. Das ist eine Initiative, die aus meiner Sicht sicherlich sinnvoll ist, wenn alle mitmachen. Aber bereits wenige Tage oder Wochen nach diesem runden Tisch haben sich einzelne Umweltverbände und vor allem auch die lokalen Verbände davon verabschiedet.

Zuletzt muss ich Ihnen sagen, dass die Kommission, glaube ich, auch nie euphorisch war. Wir haben uns im Rahmen dessen bewegt, was wir Ihnen mittel- und langfristig als eine Problemlösung anbieten können. Tatsache ist: Heute, am 22. September 2022, beträgt der Strompreis draussen vor der Tür auf dem offenen Markt 60 Rappen pro Kilowattstunde. Als ich hier in den Ständerat kam, kostete der Strom 3 Rappen pro Kilowattstunde. Das ist die Differenz. Das zeigt auf, dass wir uns wahrscheinlich in einer kurz-, mittel- und langfristigen Mangelsituation befinden, weil Westeuropa seine Aufgaben nicht erfüllt hat. Wir sind immer in ein Gesamtsystem eingebettet. In der Kommission hat auch niemand, wie das gesagt wurde, behauptet, dass wir hier eine Insel machen wollen. Wir wissen sehr wohl, dass es einen Austausch mit den europäischen Partnern braucht. Das sage ich nur zur Berichtigung im Sinn der Kommission, so glaube ich wenigstens.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Die Energieversorgung beschäftigt die Menschen, sie beschäftigt auch die Wirtschaft, und zwar nicht nur in unserem Land, sondern in ganz Europa. Der Klimawandel mit seinen brutalen Auswirkungen wie Trockenheit, Waldbränden, Überschwemmungen mit massiven Verlusten für die Nahrungsmittelproduktion und mit zunehmenden Problemfolgen für die Wasserversorgung verlangt nach raschen Antworten auf die Frage, wie man Öl und Gas, also die fossilen Energieträger, möglichst rasch und umfassend durch erneuerbare Energien ersetzen kann. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine, der eine weltweite Energiekrise ausgelöst und gerade in Europa zu einem Gasversorgungsproblem geführt hat, verlangt nach Antworten auf die Frage, wie man die Versorgung mit Gas, aber natürlich auch mit Strom sicherstellen kann. Die Abhängigkeit von Importen macht deutlich, wie verletzlich und wie erpressbar ein solches Abhängigkeitsverhältnis machen kann; auch die Schweiz ist ja bei ihrer Energieversorgung zu über 60 Prozent von Öl- und Gasimporten abhängig. Darauf müssen wir Antworten finden, und zwar rasch.

Die Frage der Versorgungssicherheit, die Klimapolitik und die Energiepolitik gehören zusammen. Wir müssen sie zusammen denken, und wir müssen sie zusammen angehen. Folgendes zeigt, dass Sie das auch machen: In dieser Session, in den letzten zehn Tagen, haben Sie bereits wichtige Entscheide dazu gefällt, wie man die Abhängigkeit von Öl und Gas reduzieren kann, wie man die Versorgung mit einheimischen Energien stärken kann. Sie haben auch einen wichtigen Entscheid in Bezug auf die Energieeffizienz gefällt: Wenn man nämlich Elektrowiderstandsheizungen ersetzt, kann man dadurch - das ist noch vorsichtig gezählt - 2 Terawattstunden Strom einsparen, und zwar vor allem im Winter. Das sagen ja alle immer wieder: Die günstigste, beste und klimafreundlichste Energie ist diejenige, die wir nicht verbrauchen. Auch hierzu haben Sie in dieser Session wichtige Entscheide gefällt.

Heute, mit der Beratung des Mantelerlasses, geht es erneut um die sichere Versorgung mit Strom, besonders mit Winterstrom, in unserem Land. Das sagt ja auch der Titel des Gesetzes, das Sie heute beraten: das "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien". Das ist der Titel, den der Bundesrat für diesen Mantelerlass gewählt hat. "Mantelerlass", Herr Bischof, heisst das Projekt, weil es eben zwei wichtige, grosse Gesetze umfasst, das Energiegesetz und das Stromversorgungsgesetz. Deshalb hat der Bundesrat gesagt: Machen wir einen Mantel darum!

Einen wichtigen Teil dieses Mantels haben die Räte ja bereits im Rahmen der parlamentarischen Initiative Girod beraten. Der Bundesrat hatte das im Mantelerlass. Sie haben das herausgelöst und haben dort, ziemlich genau vor einem Jahr, bereits wichtige Beschlüsse gefasst. Es ging damals darum, mit welchem Förderregime der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden soll.

Ich kann Ihnen sagen: Für mich war, als ich ins UVEK kam, rasch klar, dass die Energiestrategie 2050 auf die Frage der Förderung der erneuerbaren Energien ungenügende Antworten gibt, gerade im Hinblick auf die Versorgungssicherheit. Deshalb hat der Bundesrat hier nachgebessert und die entsprechende Vorlage zur Förderung der erneuerbaren Energien ausgearbeitet. Es ist gut, dass diese bereits verabschiedet wurde. Die neuen Förderinstrumente treten - damit hätte ich auch Fragen beantwortet - am 1. Januar 2023 in Kraft. Die entsprechenden Verordnungen kommen demnächst in den Bundesrat. Das Gesetz wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Dann können zum Beispiel die ersten Fotovoltaikauktionen ausgeschrieben werden, was übrigens auch der Effizienz dient. Das Gesetz gibt insgesamt den erneuerbaren Energien sicher noch einmal richtig Schub.

Das ist gut. Aber damit ist die Arbeit nicht getan. Ich erinnere mich gut an Voten hier ungefähr vor einem Jahr, in denen gemahnt wurde, dass man die übrigen Teile des Mantelerlasses nicht auf die lange Bank schieben soll, nur weil man jetzt schon mal Subventionen verteilt habe. Die Versorgungssicherheit war aus meiner Sicht schon vor Ausbruch des Ukraine-Krieges ein zentrales Thema. Ich würde sagen, spätestens jetzt ist allen klar, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien rascher vorwärtsgehen muss. Das ist im Wesentlichen der Inhalt der Vorlage, die Sie heute beraten.

Die Arbeit daran hat dann etwas länger gedauert. Ihre Kommission hat die Vorlage vertieft geprüft, sie hat auch zusammen mit der Verwaltung verschiedene Varianten ausgearbeitet und diese zum Teil übernommen, zum Teil wieder verworfen. Aber die vier Pfeiler, auf denen unsere sichere Stromversorgung in Zukunft aufgebaut ist, bleiben die gleichen. Daran hat Ihre Kommission nichts geändert. Sie wurden auch weitgehend so übernommen. Die vier Pfeiler sind:

1. Es braucht mehr einheimische erneuerbare Energien.

2. Es braucht mehr Speicherung, d. h., es braucht sicher abrufbaren Strom im Winter.

3. Es braucht eine Wasserkraftreserve als Notvorrat.

4. Es braucht Effizienzmassnahmen und auch einen effizienteren Einsatz der finanziellen Mittel.

Die dritte Säule, die Wasserkraftreserve als Notvorrat, hat der Bundesrat jetzt bereits auf dem Verordnungsweg umgesetzt. Ich denke, wir sehen jetzt eigentlich, dass das ein wichtiges Instrument ist, um eben für mehr Sicherheit zu sorgen. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, dieses Instrument bereits für den nächsten Winter umzusetzen.

Herr Ständerat Bischof hat dann auch noch die dringliche Vorlage zur Förderung von Solarstrom auf Dächern und in den Alpen erwähnt, die Sie beraten haben und, wie ich hoffe, noch in dieser Session zu Ende bringen. Die Solarenergie ist auch ein Thema, bei dem Sie sagen, dass Sie nicht für den nächsten Winter, aber für die nächsten zwei, drei Jahre zusätzliche Instrumente haben wollen. Sie kennen die zusätzlichen Massnahmen des Bundesrates für den nächsten Winter - ich will sie jetzt nicht nochmals alle im Detail würdigen -: die Reservekraftwerke, den Rettungsschirm und den zusätzlichen Strom aus Wasserkraft durch eine vorübergehende Anpassung der Gewässerschutzverordnung.

Wir haben jetzt also für den nächsten Winter wesentliche Sicherheiten und Reserven aufgebaut. Für die nächsten zwei, drei Jahre, denke ich, können Sie mit Ihrem Solarpaket einen wichtigen zusätzlichen Beitrag leisten, weil die Vorlage, die Sie hier beraten, hoffentlich am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird, nicht vorher, aber hoffentlich auch nicht später.

Nun, das möchte ich Ihnen einfach mit auf den Weg geben: Die Swissgrid muss ja jetzt diese Wasserkraftreserve als Notvorrat für den nächsten Winter umsetzen. Sie macht die Ausschreibungen, sie kontrahiert, und sie ruft dann allenfalls die Reserven ab. Die Swissgrid bittet Sie, möglichst rasch die gesetzliche Grundlage zu schaffen, weil wir das heute, wie gesagt, auf der Basis des Verordnungsrechts machen.

Aber ich denke, das Ziel muss sowieso sein, dass dieses Gesetz zügig beraten wird, weil es auch für die Investoren zentral ist zu wissen, wo jetzt die Reise hingeht. Sie planen Investitionen für mehrere Jahrzehnte, und da geht es nicht, dass dann alle paar Jahre die Ausgangslage wieder geändert wird. Unsichere Rahmenbedingungen, das wissen Sie, sind Gift für den Zubau von Produktionsanlagen. Ich bin deshalb froh, dass Sie die Vorlage jetzt nicht auch noch weiter aufgesplittet haben, weil eine solche Aufsplittung auch immer noch mehr Komplexität schafft.

Mit dem Gesetz, das Sie heute beraten, zeigen Sie jetzt auf, wie die Stromversorgung in unserem Land für die kommenden knapp fünfzehn Jahre gesichert wird. Sie zeigen aber auch auf, wie die Reise danach, bis 2050, weitergeht. Sie setzen mit diesem Gesetz die Ziele für 2035 und 2050, und Sie ergreifen die konkreten Massnahmen für die Zeit bis 2035.

Dieses Gesetz ist ja nicht einfach eine Reaktion auf den Ukraine-Krieg, sondern es ist letztlich die Umsetzung der Energiestrategie, über die die Bevölkerung 2017 abgestimmt hat. Es ist aber wie immer: Mit einer Strategie hat man noch kein Windrad gebaut und auch noch keine Staumauer erhöht. Eine Strategie muss man, um es Berndeutsch zu sagen, "z'Bode brenge". Das machen Sie jetzt - halt mit den Korrekturen, die nötig waren, ich habe sie eingangs erwähnt -, und das hat der Bundesrat mit dieser Vorlage auch gemacht. Im Zentrum steht die sichere Stromversorgung unseres Landes in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Ich denke, der Ukraine-Krieg hat einfach unsere Sicht dafür, was Versorgungssicherheit wirklich bedeutet, noch etwas geschärft. Der Wille, die Stromproduktion in unserem Land voranzubringen, und zwar rascher als bisher, ist gestiegen.

Etwas, was uns in den letzten Jahren und Jahrzehnten wahrscheinlich auch blockiert hat, war, dass jede und jeder immer dafür war, aber immer gerade für das andere. Die eine war für Sonne, aber nicht für Wind, der andere für Geothermie, aber nicht für Wasser. Das muss jetzt einfach aufhören. Das muss aufhören!

Ich bin auch überzeugt, dass das Bewusstsein dafür, dass wir beim Abwägen zwischen dem Nutzen, also dem Ausbau der Produktion, und dem Schutz von Natur und Landschaft eine gewisse Flexibilität zulassen sollten, stärker geworden ist. In diesem Sinn geht die Vorlage, die Sie heute beraten, in eine gute Richtung. Aber sie ist noch nicht so weit. Ihr fehlt das Gleichgewicht, und zwar politisch und inhaltlich. Inhaltlich schwächen einzelne Anträge der Kommissionsmehrheit den Naturschutz zu stark, und politisch ist diese Vorlage in einer Volksabstimmung so nicht oder kaum mehrheitsfähig.

Schliesslich enthält die Vorlage eine ganze Reihe von zusätzlichen wichtigen Bereichen, über die jetzt wenig gesprochen wurde, weil sie eher etwas technisch daherkommen. Aber letztlich sind sie für die sichere Stromversorgung ebenfalls zentral. Ich denke an die Massnahmen zur Stärkung der Netzstabilität, an die Digitalisierungsmassnahmen und an die Massnahmen zur Verbesserung der Datenlage. Ich bin froh, wenn wir darüber sprechen, weil wir uns von einer statischen Zubaulösungs-Sicht etwas entfernen müssen. Denken Sie an die Rolle des Netzes, der Digitalisierung, der Batterien oder an bidirektionale Fahrzeuge: Wir sind heute einfach an einem anderen Ort. Deshalb bedeuten Stromversorgung und Versorgungssicherheit nicht einfach mehr und mehr und mehr; sie bedeuten vielmehr, die Möglichkeiten, die heute technisch und mit der Digitalisierung vorhanden sind, jetzt wirklich zu beanspruchen. Das ist sinnvoll, ich komme darauf zurück.

Zur Datenlage: Man merkt, wie wichtig sie ist, wenn alle staunen, weshalb wir betreffend Stromverbrauch so wenig Informationen haben. Auch das können Sie jetzt mit der Vorlage entscheidend verbessern. Ich bin deshalb froh, dass Ihre Kommission sich für den nationalen Daten-Hub ausgesprochen und viele Anliegen des Bundesrates aufgenommen hat.

Ich komme zu einem letzten Punkt: Sicherheit ist nicht gratis, auch eine sichere Stromversorgung ist nicht gratis. Und eine Strommangellage ist wahnsinnig teuer. Diese Überlegungen sind in unserem Land bisher zu kurz gekommen. Stromunternehmen haben dort investiert, wo es rentabel war. Versorgungssicherheit war dabei kein ausschlaggebendes Kriterium. Wenn es günstiger war, dann investierte man halt lieber im Ausland, obwohl das keine zusätzlichen Sicherheiten gebracht hat.

Einige von Ihnen haben es gesagt: In den letzten vierzig Jahren hat man in diesem Land ausser bei Pumpspeicherkraftwerken keine grossen Investitionen mehr gemacht. Da werden in Zukunft, ich hoffe in naher Zukunft, nicht nur die Eigner der Stromunternehmen, die ja weitgehend in der Hand von Kantonen, Städten und Gemeinden sind, umdenken müssen. Da können und müssen auch wir, die Bundesgesetzgeber, die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die sichere Versorgung mit Strom ins Zentrum rückt, und dann aber dazu stehen, dass das etwas kostet.

Die Alternative, nämlich nicht oder nicht genügend im Inland zu investieren, ist ja denkbar unattraktiv. Wenn man nur schon einen Teil der 8 Milliarden Franken, die wir jedes Jahr für Öl und Gas ins Ausland schicken, in unserem Land investiert und damit auch die Versorgungssicherheit verbessert, dann hat man viel gewonnen.

Ihre Kommission hat viele gute Ideen für die Förderungen gehabt. Der Zweitrat wird sich aber noch einmal damit auseinandersetzen müssen, wie genau das finanziert werden soll. Der Bundesrat hatte Ihnen einen Winterzuschlag beantragt. Im Moment will Ihre Kommission diesen Winterzuschlag nicht. Ich denke aber, Sie werden mittel- und längerfristig sagen müssen, wie Sie die Finanzierung all dieser Massnahmen sicherstellen wollen.

Zu Herrn Ständerat Hegglin kann ich aber schon so viel sagen: In diesem Gesetz gibt es keine zusätzlichen Ausgaben für die Bundeskasse. Die Finanzierung dieser Massnahmen läuft über den Netzzuschlag. Das Einzige, was Ihre Kommission entschieden hat, ist, dass sich der Netzzuschlagsfonds vorübergehend verschulden kann. Es könnte sein, dass der Bundeshaushalt dafür vorübergehend etwas geradestehen müsste. Doch diese Zusatzmassnahmen, diese Fördermassnahmen, diese Unterstützung werden über den Netzzuschlag und damit letztlich durch die Verbraucherinnen und Verbraucher finanziert. Ob aber der heutige Netzzuschlag von 2,3 Rappen genügt und auch in Zukunft genügen wird, wird der Zweitrat noch einmal anschauen müssen. Im Moment sieht es gerade gut aus.

Ich danke Ihrer Kommission sehr herzlich für die umfassende Arbeit. Ich danke Ihnen auch für die sehr substanzielle und differenzierte Eintretensdebatte von heute Morgen.

Ich bitte Sie namens des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

Loi relative à un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (Modification de la loi sur l'énergie et de la loi sur l'approvisionnement en électricité)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I introduction

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Gliederungstitel vor Art. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit I

(Knecht, Stark)

Streichen

Ch. 1 titre précédant l'art. 1

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité I

(Knecht, Stark)

Biffer

Ziff. 1 Art. 2

Antrag der Mehrheit

Titel

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 1

... ausgenommen aus Wasserkraft, hat im Jahr 2035 mindestens 35 000 GWh und im Jahr 2050 mindestens 45 000 GWh zu betragen.

Abs. 2

... mindestens 37 900 GWh und im Jahr 2050 mindestens 39 200 GWh zu betragen.

Abs. 2bis

Der Import von Elektrizität im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) soll netto den Richtwert von 5 TWh nicht überschreiten.

Abs. 3

Der Bundesrat legt gesamthaft und für einzelne Technologien alle fünf Jahre Zwischenziele fest, erstmals ein Jahr nach Inkrafttreten. Er überwacht die Zielerreichung und ergreift rechtzeitig Massnahmen zur Zielerreichung.

Antrag der Minderheit I

(Knecht, Stark)

Titel, Abs. 3

Unverändert

Antrag der Minderheit II

(Knecht, Reichmuth)

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit III

(Rieder, Fässler Daniel)

Abs. 1

Die Nettoproduktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien hat für das Jahr 2050 folgende Ziele zu erreichen:

a. Wasserkraft: mindestens 38 600 GWh, wofür ein Ausbau auf mindestens 45 000 GWh erforderlich ist, weil bei Pumpspeicherkraftwerken nur die Produktion aufgrund von natürlichen Zuflüssen angerechnet wird;

b. Fotovoltaik: mindestens 33 600 GWh;

c. Windenergie: mindestens 4300 GWh;

d. Geothermie: mindestens 2000 GWh;

e. Biomasse: mindestens 1400 GWh;

f. Strom aus Kehrichtverbrennungsanlagen: 700 GWh.

Abs. 2

Aufheben

Ch. 1 art. 2

Proposition de la majorité

Titre

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 1

... non comprise, doit atteindre au moins 35 000 GWh en 2035 et au moins 45 000 GWh en 2050.

Al. 2

... au moins 37 900 GWh en 2035 et au moins 39 200 GWh en 2050 ...

Al. 2bis

La quantité nette d'électricité importée durant le semestre d'hiver (du 1er octobre au 31 mars) ne doit pas dépasser la valeur indicative de 5 TWh.

Al. 3

Le Conseil fédéral fixe tous les cinq ans des objectifs intermédiaires, globalement ou pour des technologies données, la première fois un an après l'entrée en vigueur. Il surveille la réalisation des objectifs et prend à temps des mesures pour les atteindre.

Proposition de la minorité I

(Knecht, Stark)

Titre, al. 3

Inchangé

Proposition de la minorité II

(Knecht, Reichmuth)

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité III

(Rieder, Fässler Daniel)

Al. 1

La production nette d'électricité issue d'énergies renouvelables doit atteindre les objectifs suivants pour 2050:

a. énergie hydraulique: au moins 38 600 GWh, ce qui nécessite un développement à au moins 45 000 GWh, car pour les centrales à pompage-turbinage, seule la production provenant de débits naturels est comptabilisée;

b. photovoltaïque: au moins 33 600 GWh;

c. énergie éolienne: au moins 4300 GWh;

d. géothermie: au moins 2000 GWh;

e. biomasse: au moins 1400 GWh;

f. électricité issue d'usines d'incinération des ordures ménagères: 700 GWh.

Al. 2

Abroger

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Wir behandeln die Anträge zum Gliederungstitel vor Artikel 1 und zu Artikel 2 in einer einzigen Debatte.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Der Bundesrat hat die Zubauziele aus den Energieperspektiven 2050 plus abgeleitet. Er schlägt, gestützt auf die Basisvariante, einen Zielwert von 17 Terawattstunden für 2035 und einen Zielwert von 39 Terawattstunden für 2050 vor. Bei der Wasserkraft sieht der Bundesrat 37,4 Terawattstunden für 2035 und 38,6 Terawattstunden für 2050 vor. Die Kommissionsmehrheit hebt die Ziele für die Wasserkraft an und will für das Jahr 2035 ein Zubauziel für erneuerbare Energien von 35 Terawattstunden festlegen. Das ist eine Verdoppelung des Ziels des Bundesrates. Noch einmal zur Erinnerung: 2 Terawattstunden bedeuten Grande Dixence.

Die Minderheit I möchte beim geltenden Recht bleiben, sie möchte keine verbindlichen Ziele und keine Richtwerte für 2050. Die Minderheit II möchte Zielwerte für erneuerbare Energien gemäss dem Entwurf des Bundesrates, d. h. keine Anhebung, und die Minderheit III möchte Zielwerte, aber technologiespezifische, damit auch klar ist, wer effektiv was bis wann leisten kann.

Für das Plenum seien im Folgenden die Produktionswerte der verschiedenen Ressourcen im Jahr 2021 dargelegt: Die Wasserkraft produzierte 36,7 Terawattstunden, vorgesehen waren 38,6 Terawattstunden. Die Fotovoltaik produzierte 2,84 Terawattstunden, vorgesehen waren 33,6 Terawattstunden. Der Wind produzierte 0,146 Terawattstunden, vorgesehen waren 4,3 Terawattstunden. Die Geothermie produzierte 0 Terawattstunden, vorgesehen waren 2 Terawattstunden. Die Biomasse produzierte 0,4 Terawattstunden, vorgesehen waren 1,4 Terawattstunden. Die Kehrichtverbrennungsanlagen produzierten 1,113 Terawattstunden, vorgesehen waren 0,7 Terawattstunden. AKW produzierten 18,5 Terawattstunden. Von diesen ganzen Ressourcen hat nur die Kehrichtverbrennung ihre Ziele bereits jetzt erreicht, alle anderen stehen vor grossen Herausforderungen.

Die Minderheiten I und II werden ihre Positionen selbst vertreten. Die Position der Minderheit III, der ich angehöre, wird von Kollege Fässler vertreten.

Knecht Hansjörg · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Zum Antrag meiner Minderheit I: In der Vorlage wurde in Artikel 2 im Titel der Begriff "Richtwerte" durch "Ziele" ersetzt. Ich meine, wir sollten es bei "Richtwerten" belassen, wie es im geltenden Recht formuliert ist. Ihr Entscheid wird nachher auch einen Einfluss auf weitere Artikel haben, nämlich auf Artikel 2 Absatz 3, auf den Titel von Artikel 3 und auf Artikel 55 Absätze 1 und 3.

Man könnte meinen, dass diese Änderung unerheblich sei. Tatsächlich handelt es sich aus meiner Sicht aber um eine Grundsatzfrage. Denn Richtwerte dienen grundsätzlich der Orientierung, ermöglichen aber auch eine gewisse Flexibilität, sich den realen Gegebenheiten anzupassen. Mit Zielwerten würde hingegen keine einzige zusätzliche Anlage gebaut werden. Vielmehr befürchte ich, dass Zielwerte als Vorwand dienen würden, um dereinst eine weitere Verlängerung der Erhebung des Netzzuschlags und/oder eine Erhöhung des Netzzuschlags durchzusetzen, und das ohne Rücksicht auf die Entwicklungen am Markt, da Zielwerte so interpretiert werden könnten, dass sie zwingend erfüllt werden müssen. Wir hatten ja der Stimmbevölkerung im Jahr 2017 versprochen, dass die Subventionen einmal auslaufen würden. Wir verlängern sie jetzt aber wieder.

Folgendes möchte ich einfach nochmals klar anmerken: Ich bin froh, dass man - zumindest die Mehrheit - in der Vorlage im Moment keine Erhöhung des Netzzuschlags vorgesehen hat. Eine Erhöhung gilt es auch im Hinblick auf die wohl länger hoch bleibenden Energiepreise zu verhindern, da sie für die Wirtschaft und insbesondere für die Betriebe, die nicht vom Netzzuschlag befreit sind, eine enorme Belastung darstellen würde. Überdies sollte eine solche Förderung, wie gesagt, nicht zum Dauerzustand werden.

Wenn Sie erlauben, würde ich die Begründung für den Antrag meiner Minderheit II auch gerade anfügen. Dass die Vorlage meiner Meinung nach wohl zu ambitiöse Ziele enthält, habe ich bereits im Eintretensvotum erwähnt. Diese Feststellung gilt auch für Artikel 2 Absatz 1. Gemäss Bundesrat soll die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, ausgenommen ist die Wasserkraft, im Jahr 2035 mindestens 17 000 Gigawattstunden und im Jahr 2050 mindestens 39 000 Gigawattstunden betragen. Die Mehrheit der Kommission möchte diese Werte noch weiter erhöhen. Ich finde, wir sollten etwas realistischer bleiben.

Grundsätzlich habe ich gerade bei der Wasserkraft nichts gegen diesen Ausbau. Die Vorgaben des Bundesrates zu erreichen, wird aber aus meiner Sicht schwer genug werden. Ob die weitergehenden Ziele überhaupt erreicht werden können, ist aus meiner Sicht mehr als fraglich. Wir müssen aufpassen, dass sich nicht alle Wünsche in Schall und Rauch auflösen, umso mehr, als damit gerechnet werden muss, dass eine Mehrheit des Ständerates und später sicher dann der Nationalrat die harten Vorgaben bezüglich Schutzanliegen und Bewilligungsverfahren verwässern werden. In diesem Falle werden alle hehren Ziele nichts nützen.

Zudem weiss niemand von uns, wie sich die Situation im Jahre 2050 gestalten wird. Es ist meiner Meinung nach nicht zielführend, unrealistische Vorgaben in ein Gesetz zu schreiben, gerade in eines, welches so weit in die Zukunft vorgreift. Die Werte in der Vorlage sind ja lediglich Minimalgrössen. Das möchte ich hier erwähnen. Sollten höhere Werte erreicht werden, dann wäre das umso besser. Die Werte in einem Gesetz sollten aber auf der Realität fussen und nicht auf Wunschdenken.

Darum bitte ich Sie, die Anträge meiner beiden Minderheiten zu unterstützen.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die Frau Bundesrätin hat es beim Eintreten gesagt: Eine Strategie festzulegen, heisst auch, dass Massnahmen folgen müssen. Damit man entscheiden kann, welche Massnahmen oder auch welche Justierungen nötig sind, braucht es Ziele. Diese Ziele müssen dann auch gelegentlich überprüft werden. Für diesen Zweck haben wir bereits im geltenden Artikel 55 des Energiegesetzes eine Pflicht für den Bundesrat verankert: Er muss im Rahmen eines Monitorings alle fünf Jahre überprüfen, wo man mit der Zielerreichung steht. Der Bundesrat ist verpflichtet, gegebenenfalls geeignete Massnahmen zur Zielerreichung vorzuschlagen.

Wir haben nun beim Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 2 Absatz 3 eine Wiederholung, eine Präzisierung dieser Überprüfungspflicht. Dort steht, dass der Bundesrat alle fünf Jahre gesamthaft und für einzelne Technologien Zwischenziele festlegt, dass er die Zielerreichung überwacht und rechtzeitig Massnahmen zur Zielerreichung ergreift. Ich komme darauf zurück.

Bevor wir jetzt über diese Ziele entscheiden, die sehr, sehr abstrakt daherkommen, lohnt es sich, all die vielen Zahlen etwas zu bewerten und zu beurteilen. Der Bundesrat hat mit seiner Vorlage vorgeschlagen, dass für die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien - ohne die Wasserkraft - ein Zielwert von 17 Terawattstunden bis 2035 bzw. von 39 Terawattstunden bis 2050 festgelegt wird. Damit wird im Vergleich zum geltenden Recht für das Jahr 2035 ein um 5,6 Terawattstunden oder fast 50 Prozent höheres Ziel angestrebt.

Um diese Ziele einordnen zu können, ist es für mich entscheidend, festzustellen, wo wir heute effektiv stehen. Ich staune immer wieder etwas, dass bei diesen Diskussionen wenig Interesse daran besteht, sich mit den konkreten aktuellen Zahlen zu befassen. Ich nenne sie Ihnen gerne: Im Jahr 2021 haben die bestehenden Anlagen für Fotovoltaik, Windenergie und Biomasse inklusive Holz- und Kehrichtverbrennungsanlagen gemäss Angaben des Bundesamtes für Energie total 4988 Gigawattstunden produziert, also knapp 5 Terawattstunden. Das sind weniger als 30 Prozent des Bundesratszieles für das Jahr 2035. Die Kommissionsmehrheit setzt sich ein noch ehrgeizigeres Ziel. Die Produktion - wiederum ohne Wasserkraft - soll bis 2035 bei 35 Terawattstunden liegen. Das ist mehr als das Doppelte dessen, was der Bundesrat vorschlägt. Das wären dann 700 Prozent der heutigen Produktion. Das erscheint sehr ehrgeizig, mutig, vielleicht sogar etwas übermütig.

Mit Blick auf die Energieperspektiven 2050 plus, mit Blick auf die angestrebte Dekarbonisierung des Gebäudeparks und des Verkehrs, aber auch mit Blick - und das darf nicht vergessen werden - auf das Bevölkerungswachstum müssen wir diesen Zusatzbedarf effektiv zu decken versuchen. Vor diesem Hintergrund habe ich Verständnis für die Haltung der Kommissionsmehrheit. Dass die vom Bundesrat mit dem Mantelerlass vorgeschlagenen Massnahmen diesen enormen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien aber ermöglichen werden - notabene ohne Wasserkraft -, bezweifle ich. Die ambitionierten Ziele werden wir nur mit daran angepassten Massnahmen wenigstens einigermassen erreichen. Ich teile hier die von Ständerat Engler in der Eintretensdebatte geäusserte Skepsis.

Die aus dem Berichterstatter und mir bestehende kleine Minderheit III (Rieder) verzichtet vor diesem Hintergrund auf ein Zwischenziel für das Jahr 2035. Wir schlagen stattdessen vor, dass wir uns auf die Energieperspektiven 2050 plus des Bundes abstützen und uns in diesem Sinne auf Produktionsziele für das Jahr 2050 beschränken. Diese sehen im Szenario "Zero Basis" ohne Wasserkraft für die erneuerbaren Energien eine Produktion von total 42 Terawattstunden vor. Damit diese Zahlen einigermassen nachvollziehbar sind, ist es nach Auffassung der Minderheit III unabdingbar, den in den Energieperspektiven 2050 plus für jede Technologie genannten Zielwert gesondert und konkret in das Gesetz aufzunehmen. Das scheint uns auch zwingend zu sein. Wenn Sie nachher in Absatz 3 den Bundesrat verpflichten, für jede Technologie gesonderte Zielwerte festzulegen und für jede Technologie gesondert festzustellen, ob es zusätzliche Massnahmen braucht, dann müssen Sie auch für jede Technologie separate Ziele festlegen; sonst geben Sie dem Bundesrat eine Aufgabe, die er gar nicht erfüllen kann.

Der Berichterstatter hat bereits gesagt, wo wir heute stehen. Ich verzichte darauf, die absoluten Zahlen nochmals zu erwähnen, aber ich erlaube mir, das Verhältnis darzulegen: Ich lege dar, wo wir heute stehen im Vergleich zu dem, was wir erreichen müssen. Die Fotovoltaik hat heute 8,5 Prozent des Zielwertes erreicht, bei der Windenergie sind es 3,4 Prozent, bei der Geothermie sind es 0 Prozent. Die Biomasse hat mit Holzfeuerungen und Biogasanlagen den Zielwert immerhin bereits zu 63 Prozent erfüllt. Noch besser sieht es - der Berichterstatter hat es gesagt - nur bei den Kehrichtverbrennungsanlagen aus, dort wurde der Zielwert um 59 Prozent übertroffen. Angesichts dieser sehr heterogenen Situation ist es angezeigt, dass wir uns nicht auf ein Gesamtziel beschränken, sondern den Zielwert für jede Technologie separat bezeichnen.

Das Gesagte gilt natürlich auch für die Wasserkraft. Es ist für unsere Minderheit nicht nachvollziehbar, weshalb man die Wasserkraft, welche ja die erneuerbare Energie par excellence ist, nicht in den gleichen Kontext stellt wie die übrigen erneuerbaren Energien, sondern in einen separaten Absatz verbannt. Soll mit der Wasserkraft im Jahre 2050 die notwendige Produktion erreicht werden, hat ein Ausbau auf mindestens 45 Terawattstunden zu erfolgen. Immerhin kann festgestellt werden, dass die Wasserkraft im Jahre 2021 bereits 36 708 Gigawattstunden geliefert hat und damit den vom Bundesrat für das Jahr 2035 definierten Zielwert bereits zu 98 Prozent erfüllt hat. Das zeigt aber auch, dass mit der Wasserkraft bei einem relevanten Zubau noch sehr viel erreicht werden kann. Ich rate Ihnen dringend, sich bei der weiteren Beratung der Vorlage daran zu erinnern, insbesondere bei den Artikeln 2a und 12 des Energiegesetzes sowie bei Artikel 9bis des Stromversorgungsgesetzes.

Unterstützen Sie im Sinne der Transparenz, der Vollständigkeit und auch der Ehrlichkeit die Minderheit III (Rieder).

Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Wir haben bereits sehr viel über die Minderheiten gehört. Wenn Sie die Stimmenverhältnisse anschauen, dann sehen Sie, dass vor allem der Antrag der Mehrheit zu Artikel 2, einem zentralen Ankerpunkt dieser Vorlage, breit abgestützt ist. Wir beginnen hier ja gleich mit einer zentralen Bestimmung dieser Vorlage, nämlich mit den sogenannten Ausbauzielen.

Der Bundesrat hat beantragt, den heute gültigen Richtwert von 11,4 Terawattstunden für das Jahr 2035 auf einen Zielwert von 17 Terawattstunden zu erhöhen. Das ist bei Weitem nicht genug, Frau Bundesrätin. Das haben wir in der Kommission ausführlich besprochen. Denn damit würden wir nur das aktuelle Ausbautempo der letzten zwei Jahre beibehalten. Angesichts der Energiekrise ist das definitiv viel zu wenig. Insbesondere wenn wir auch schauen, wie sich die Kantone in den letzten Monaten und Jahren entwickelt haben, können wir hier doch etwas proaktiver in die Zukunft gehen.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, das Ausbauziel für 2035 auf 35 Terawattstunden zu erhöhen. Weshalb? Damit garantieren wir erstens, dass wir trotz der Elektrifizierung des Verkehrs und der Wärmeproduktion immer genügend Strom haben. Zweitens wird damit der Zubau so forciert, dass der Nettoimport im Winter den von der Elcom empfohlenen Schwellenwert von 8 bis 10 Terawattstunden nicht überschreitet; hier werden wir später noch über eine Zusatzregelung sprechen. Drittens bekommen wir so auch keine Probleme, falls eines oder mehrere Kernkraftwerke ausfallen sollten oder falls eines, wie von der Axpo im Fall von Beznau bereits mehrfach angekündigt, in den nächsten zehn Jahren aus Sicherheitsgründen ganz vom Netz gehen sollte.

Darum bitte ich Sie, hier nicht den Minderheitsanträgen I und II (Knecht) zu folgen. Diese Ziele sind den aktuellen Herausforderungen bei Weitem nicht angemessen. Wir riskieren damit, jedes Jahr Diskussionen führen zu müssen, wie wir sie momentan wegen der kommenden Winter führen müssen. Ich möchte eben, dass Herr Knecht und auch alle weiteren Müller in Zukunft genügend Strom haben. Darum bitte ich Sie, ihm hier ausnahmsweise nicht zu folgen.

Ebenfalls bitte ich Sie, den Minderheitsantrag III (Rieder) abzulehnen. Mit der Fassung der Mehrheit haben wir eine bessere Lösung gefunden, um betreffend die verschiedenen Technologien spezifische Ziele zu setzen. Bereits bei den noch sehr tiefen Ausbauzielen für das Jahr 2020 im aktuellen Energiegesetz hat sich nämlich gezeigt, dass sich der Ausbau nicht an die Modelle des Bundesamtes für Energie gehalten hat. Wir haben einen weniger hohen Zubau bei der Wind- und der Wasserkraft, dafür glücklicherweise einen höheren bei der Solarenergie. Wenn wir technologiespezifische Ziele auf so weite Frist hinaus definieren, laufen wir Gefahr, dass sie sehr schnell überholt sind. Zudem widersprechen solche Ziele dem Grundsatz der Technologieneutralität. Die Mehrheit beantragt stattdessen, dass der Bundesrat alle fünf Jahre technologiespezifische Ziele definiert und damit auf die jeweils realistisch erreichbaren Potenziale Bezug nehmen kann.

Ich bitte Sie aus diesen klaren und unmissverständlichen Gründen, der Mehrheit zu folgen.

Reichmuth Othmar · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich möchte kurz etwas zur Minderheit II (Knecht) festhalten: Dass ich in dieser Minderheit aufgeführt bin, habe ich erst wieder gemerkt, als ich die Fahne gelesen habe. Ich weiss nicht mehr, unter welchen Startschwierigkeiten ich damals gelitten habe. Ich möchte mich damit outen, dass ich in diesem Fall die Mehrheit unterstütze, mit ihren - das gebe ich zu - sehr ambitionierten Ausbauzielen. Ich glaube aber, dass wir uns diese Ziele setzen müssen. Ich bin der Meinung, dass die Technologieaufteilung gemäss Minderheit III nicht zielführend sein kann. Ich meine, wir müssen diese Energie zuführen. Das Gesetz ist so, wie es formuliert ist, technologieneutral - Hauptsache, die erneuerbare Energie kommt in möglichst grosser Menge. Es ist mir schlussendlich dann eigentlich egal, aus welcher Technologie, wenn sie nur kommt. So viel zur Begründung, warum ich nicht mehr die Minderheit II unterstütze.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Es geht bei Artikel 2 also darum, die Ziele für den Ausbau der Produktion für Strom aus erneuerbaren Energien festzulegen. Der Bundesrat will gegenüber dem geltenden Recht mehr Verbindlichkeit schaffen. Deshalb spricht er im Titel von Artikel 2 von "Zielen" und nicht mehr von "Richtwerten". Diese Ziele wollen wir erreichen, und wir wollen sie auch regelmässig überprüfen.

In Absatz 3 spricht der Bundesrat von Zwischenzielen. Ihre Kommissionsmehrheit möchte, dass alle fünf Jahre Zwischenziele festgelegt werden. Deren Erreichung soll überwacht werden, damit man dann auch rechtzeitig Massnahmen ergreifen kann. Wir denken, das ist sinnvoll. Es muss dann aber noch mit dem regelmässigen Monitoring, das der Bundesrat ja ebenfalls macht, in Übereinstimmung gebracht werden. Aber das ist materiell keine Differenz.

Nun aber zu den eigentlichen materiellen Zielen, die in diesem Artikel festgehalten werden sollen, den Ausbauzielen für das Jahr 2035 und für das Jahr 2050: Es gibt im Grossen und Ganzen, kann man sagen, drei Kriterien oder Grössen, die für die Festlegung der Ziele relevant sind. Die erste Grösse ist die Dekarbonisierung. Die Frage ist hier: Wie viel zusätzlichen Strom benötigen wir dadurch, dass Öl und Gas ersetzt werden? Die zweite Grösse ist die Frage, wie gross die Importbilanz sein soll. Die Schweiz hat ja im Winter schon immer Strom importiert. Aber es ist zu entscheiden, wie gross dieser Import sein soll oder sein darf. Die dritte Grösse ist die Laufzeit der AKW. Je nachdem, wie lange die bestehenden AKW noch laufen, gehen die letzten AKW in der Schweiz ungefähr im Jahr 2034 oder dann eben im Jahr 2044 vom Netz. Bekanntlich gibt es in der Schweiz keinen fixen Abschalttermin. Die AKW können so lange laufen, wie sie sicher sind und der Betreiber die nötigen Investitionen in die Sicherheit vornimmt.

Bei der Frage, wie hoch der zusätzliche Strombedarf aufgrund der Dekarbonisierung ist, gibt es zwischen Ihrer Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat keine Differenz. Bei der Frage, wie hoch der maximale Import im Winter sein soll oder sein darf, gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Die Elcom hat bisher gesagt, man könne mit einer Importbilanz von 10 Terawattstunden leben. Sie will aber jetzt diese Zahl wieder überprüfen. Ihre Kommissionsmehrheit legt einen Richtwert von 5 Terawattstunden fest. Das hat natürlich dann Auswirkungen auf den Ausbaubedarf.

Betreffend AKW-Laufzeit gibt es zurzeit keine Aussagen. In den Energieperspektiven 2050 plus haben wir es durchgerechnet: Was ist, wenn die AKW 50 Jahre laufen? Was ist, wenn die AKW 60 Jahre laufen? Aber wie gesagt, die Schweiz kennt eben keine Laufzeitbeschränkung, hier ist die Sicherheit entscheidend.

Zu den verschiedenen Anträgen möchte ich mich wie folgt äussern.

Die Minderheit I (Knecht) möchte beim geltenden Recht bleiben, sie möchte also keine verbindlichen Ziele bzw. keine Beschleunigung des Zubaus und keine Richtwerte für 2050. Das können wir nicht unterstützen. Es ist vielleicht auch etwas merkwürdig, wenn man immer sagt, die Dekarbonisierung sei nicht möglich, weil man nicht genug Strom habe, sich dann aber keine ehrgeizigen Ziele setzen möchte, wenn man die Stromproduktion ausbauen will.

Die Minderheit II (Knecht) möchte die Zielwerte für die erneuerbaren Energien gemäss Entwurf des Bundesrates festlegen. Tatsächlich war das der Vorschlag des Bundesrates. In der Zwischenzeit denken wir aber, dass es sinnvoll und richtig ist, die Ziele etwas ambitionierter zu gestalten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Die Kommissionsmehrheit sieht für das Jahr 2035 ein Zubauziel von 35 Terawattstunden vor. Das ist quasi eine Verdoppelung des Bundesratsziels. Dazu hebt sie auch die Ziele für die Wasserkraft an. Auch das ist sinnvoll, wir können das unterstützen.

In der Tat ist die Importsituation heute und wohl auch in Zukunft eher unsicherer geworden. Deshalb ist es richtig, wenn im Sinne der sichereren Versorgung mit Strom die Zubauziele höher angesetzt werden. Welche Parameter aber dann genau die richtigen sind, das muss der Zweitrat noch einmal anschauen. Wichtig ist heute, dass Sie ein Signal geben. Die Versorgungssicherheit wird nämlich in Zukunft endlich, würde ich sagen, hoch bewertet. Dafür setzt man sich eben auch hohe Ziele und beschliesst die entsprechenden Instrumente.

Ich habe es beim Eintreten erwähnt, ich muss es noch einmal kurz sagen: Wer so viel Strom zubauen will, muss auch sagen, wie man das finanziert. Mit dem bestehenden Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde werden Sie wohl kaum all das stemmen können. Der Bundesrat sah deshalb zusätzlich einen Winterzuschlag von 0,2 Rappen vor. Ich denke, der Zweitrat soll dann auch noch etwas zu tun haben.

Die Minderheit III (Rieder) möchte hohe und vor allem auch noch technologiespezifische Zielwerte, und zwar bis ins Jahr 2050. Das macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Damit schafft man eine unnötige Starrheit im System. Es empfiehlt sich, ein Gesamtziel festzulegen, für die Realisierung dann aber die nötige Offenheit zu gewährleisten und auch technologische Entwicklungen sowie Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Ihre Kommissionsmehrheit sieht ja vor, dass man bei den Fünfjahres-Zwischenzielen auch Ziele für die einzelnen Technologien festlegt. So behält man den Überblick darüber, wo was zugebaut wird.

Ich bitte Sie hier, bei allen Minderheitsanträgen Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 36 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit III ... 9 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 42 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 3 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Dritte Abstimmung - Troisième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 39 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 6 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Wir haben den Gliederungstitel vor Artikel 1 und Artikel 2 bereinigt. Der Berichterstatter möchte sich noch kurz zu Absatz 2bis von Artikel 2 äussern.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Der Rat hat jetzt eigentlich den gesamten Artikel bereinigt. Bei Artikel 2 Absatz 2bis gab es keine Minderheit. Die Kommission war der Meinung, dass wir hier für den Import während des Winterhalbjahres einen Richtwert einfügen sollten. Wieso dieser Richtwert? Die Energieperspektiven 2050 plus des Bundes berücksichtigten für die zukünftige Elektrifizierung einen optimalen Austausch mit den Stromnachbarn, sie setzten auf ein Stromabkommen. Damit ergeben sich aber im Winter relativ hohe Importmengen. Bei einer fünfzigjährigen Laufzeit der AKW sind es deutlich über 10 Terawattstunden in den Wintermonaten ab 2035. Vor dem Hintergrund der aktuellen unsicheren Importsituation möchte die Kommission den Import im Winterhalbjahr auf unter 5 Terawattstunden halten. Das ist allerdings kein verbindlicher Zielwert wie jener in Absatz 2, sondern ein Richtwert.

Die Kommission setzt diesen Importrichtwert ambitioniert an. Sie ist der Meinung, dass ein Importrichtwert von 10 Terawattstunden die Schweiz in ein unglaubliches Abhängigkeitsverhältnis zu den ausländischen Importen setzen würde, was nicht empfohlen wird. Es gibt hier, wie gesagt, keine Minderheit, die Kommission hat einstimmig entschieden. Diese Bestimmung hat dann einen entscheidenden Einfluss auf Artikel 9bis StromVG.

Mazzone Lisa · Mit-F · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

Vous m'excuserez de prendre la parole. Une discussion détaillée a eu lieu sur la question des limites d'importation dans le cadre de la loi sur l'approvisionnement électrique. C'est aussi la raison pour laquelle nous ne sommes pas revenus sur ce point avec des propositions de minorité. Mais en fonction des discussions, cet élément pourra être rediscuté au Conseil national de façon plus détaillée.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 1 Art. 2a

Antrag der Mehrheit

Titel

Sicherung der Ausbauziele

Abs. 1

Der Vollzug aller Umweltbestimmungen, namentlich derjenigen des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer, des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1991 über die Fischerei und des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz sowie der dazugehörigen Ausführungsbestimmungen und Vollzugshilfen dürfen die Umsetzung der Massnahmen zur Erfüllung der Ausbauziele gemäss Artikel 2, namentlich den Bau, wie auch den Bestand sowie die Erweiterung und die Erneuerung von Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien weder erschweren noch verunmöglichen und sind diesen Massnahmen unterzuordnen.

Abs. 2

Bei Konzessions- oder Projektgenehmigungen betreffend den Weiterbetrieb von Wasserkraftwerken mit einer installierten Leistung von mehr als 3 MW, die am 31. Dezember 2021 bestanden haben, gilt, auch wenn diese erweitert oder erneuert werden, was folgt:

a. Mit Bezug auf die Wasserentnahme:

1. Die Artikel 29 ff. des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer gelten bis 31. Dezember 2035 als sistiert; während der Sistierung erteilte Konzessionen sind diesbezüglich geschützt;

2. massgebend sind ausschliesslich die Artikel 80, 82 und 83 (Wasserentnahmen), die Artikel 39a und 43a (Schwall und Sunk sowie Geschiebehaushalt) des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 sowie die Massnahmen nach Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1991 über die Fischerei.

b. Mit Bezug auf die Inventare, Biotope und Landschaftsschutzgebiete:

1. Wird ein Objekt betroffen, das in einem Inventar nach Artikel 5 NHG aufgeführt ist, so ist ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung ohne die Leistung von Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen zulässig;

2. wird ein Biotop von nationaler oder von regionaler und lokaler Bedeutung (Art. 18 ff. NHG) oder werden Geotope betroffen, so ist ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung bzw. von den Schutzzielen ohne die Leistung von Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen zulässig.

Abs. 3

Der Bundesrat unterbreitet per 31. Dezember 2035 Bericht über die Erreichung der Ausbauziele für die Wasserkraft gemäss Artikel 2 Absatz 2. Ist die Erfüllung dieser Ausbauziele trotz Sistierung gemäss vorstehendem Absatz 2 nicht gewährleistet, unterbreitet der Bundesrat rechtzeitig eine Botschaft zur angemessenen Verlängerung der Sistierung.

Antrag der Minderheit

(Zanetti Roberto, Baume-Schneider, Mazzone, Stark, Thorens Goumaz)

Streichen

Antrag Engler

Abs. 1

... unterzuordnen. Davon ausgenommen ist die Sanierungspflicht gemäss Artikel 80, 82, 83 sowie Artikel 39a und 43a GSchG.

Ch. 1 art. 2a

Proposition de la majorité

Titre

Garantie des objectifs de développement

Al. 1

L'exécution de toutes les dispositions environnementales, en particulier celles de la loi fédérale du 24 janvier 1991 sur la protection des eaux, de la loi fédérale du 21 juin 1991 sur la pêche et de la loi fédérale du 1er juillet 1966 sur la protection de la nature et du paysage, ainsi que les dispositions d'exécution et les aides à l'exécution y afférentes, ne doivent ni entraver ni empêcher la mise en oeuvre des mesures prises pour atteindre les objectifs de développement visés à l'article 2, notamment la construction, le maintien, l'agrandissement et la rénovation d'installations destinées à la production à partir d'énergies renouvelables, et doivent être subordonnées à ces mesures.

Al. 2

Pour les autorisations de concession ou de projet concernant la poursuite de l'exploitation de centrales hydroélectriques dont la puissance nominale est supérieure à 3 MW et qui existaient au 31 décembre 2021, les dispositions suivantes s'appliquent, même si ces centrales sont agrandies ou rénovées:

a. en ce qui concerne les prélèvements d'eau:

1. les articles 29 ss de la loi fédérale du 24 janvier 1991 sur la protection des eaux sont réputés suspendus jusqu'au 31 décembre 2035; les concessions octroyées pendant la suspension sont protégées;

2. seuls les articles 80, 82 et 83 (prélèvement d'eau), les articles 39a et 43a (éclusées et régime de charriage) de la loi fédérale du 24 janvier 1991 sur la protection des eaux ainsi que les mesures prévues à l'article 10 de la loi fédérale du 21 juin 1991 sur la pêche sont déterminants.

b. En ce qui concerne les inventaires, les biotopes et les zones de protection du paysage:

1. lorsqu'il s'agit d'un objet inscrit dans l'inventaire visé à l'article 5 LPN, il est permis de déroger à la conservation intégrale sans prendre de mesures de protection, de reconstitution, de remplacement ou de compensation;

2. lorsqu'il s'agit d'un biotope d'importance nationale ou régionale et locale (art. 18 ss. LPN) ou de géotopes, il est permis de déroger à la conservation intégrale ou aux objectifs de protection sans prendre de mesures de protection, de reconstitution, de remplacement ou de compensation.

Al. 3

Le Conseil fédéral soumet au 31 décembre 2035 un rapport sur la réalisation des objectifs de développement de l'énergie hydraulique visés à l'article 2 alinéa 2. Si la réalisation de ces objectifs de développement n'est pas garantie malgré la suspension au sens de l'alinéa 2 ci-dessus, le Conseil fédéral soumet en temps utile un message visant à prolonger cette suspension pendant une durée appropriée.

Proposition de la minorité

(Zanetti Roberto, Baume-Schneider, Mazzone, Stark, Thorens Goumaz)

Biffer

Proposition Engler

Al. 1

... à ces mesures. En est exclue l'obligation d'assainissement selon les articles 80, 82, 83 ainsi que les articles 39a et 43a LEaux.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Dieser Artikel ist der einzige, bei dem ich als Berichterstatter etwas länger sprechen werde. Ich werde den Antrag der Mehrheit begründen. Ich gehe davon aus, dass Kollege Zanetti den Antrag der Minderheit begründen wird und die Diskussion dann eröffnet werden kann.

Über diesen Artikel wurde bereits im Vorfeld der Debatte sehr viel diskutiert. Die Bestimmung dient der Sicherung der Ausbauziele, die wir gerade erst bei Artikel 2 beschlossen haben. Ich habe Ihnen gesagt, dass Sie sich die Ausbauziele anschauen und sich in der Folge bei der Beratung entsprechend an diesen Zielen orientieren sollen, die ja jetzt verbindlich festgelegt wurden.

Erstens dient die Bestimmung der Klärung eines grossen Zielkonflikts, nämlich des Zielkonflikts zwischen den gesteckten Ausbauzielen zur Erreichung der Klima- und Energieziele und den Massnahmen des Umweltrechts. Zweitens dient sie der Bestandssicherung bei der Produktion der Grosswasserkraftwerke. Einleitend halte ich zudem auch fest, dass es sich um keinen Abbau des Umweltschutzes handelt, sondern um einen vertretbaren Kompromiss. Ich unterstreiche dies deshalb, weil hier teilweise bewusst der Bestimmung eine andere Wirkung zugeschrieben wird, als sie bezweckt.

Zu Artikel 2a Absatz 1: Dieser Absatz dient der Auflösung des Zielkonflikts zwischen den gesteckten Zielen zur Erreichung der Energieziele - Artikel 2 - und den Massnahmen des Umweltrechts. Es handelt sich somit um eine Auflösung der Zielkonflikte, die in den letzten zwanzig Jahren eben dazu geführt haben, dass wir nicht zusätzlich zubauen konnten. Absatz 1 besagt nichts anderes, als dass der Vollzug der Umweltbestimmungen die Massnahmen zur Erreichung der Ziele gemäss Artikel 2 weder erschweren noch verunmöglichen oder gar verhindern darf. Es handelt sich also um eine Bestimmung, welche die Gewichtung bei den Zielkonflikten klärt. Es bedeutet aber nicht einen Kahlschlag, sondern eine klärende Gewichtung. Diese Klarstellung ist nötig, weil es einer Tatsache entspricht, dass die Erreichung der Klima- und Energieziele bzw. der Ausbauziele gemäss Artikel 2 des Energiegesetzes Eingriffe in die Natur nach sich ziehen muss.

Die Erreichung der Ziele in Artikel 2 ist nicht zum ökologischen Nulltarif zu erhalten. Die Dekarbonisierung unserer Energieversorgung ist mit einem immensen Strombedarf verbunden. Auch bei der Umsetzung aller Effizienzmassnahmen wird ein starker Ausbau der Produktion aus erneuerbarer Energie benötigt werden. Dieser Ausbau bedingt Eingriffe in die Natur. Die Erreichung der Ziele gemäss Artikel 2 droht deshalb zu scheitern, wenn bei den Zielkonflikten innerhalb des Umweltbereiches keine klare Gewichtung vorgenommen wird. Genau dies ist der Eckpunkt von Absatz 1.

Zu Artikel 2a Absatz 2: Sinn und Zweck dieses Absatzes ist Folgendes: Der weitaus grösste Anteil unserer einheimischen erneuerbaren Stromproduktion stammt aus bestehenden Wasserkraftwerken. Um die in Artikel 2 gesetzten Ziele zu erreichen, muss dafür gesorgt werden, dass die bestehende Produktion erhalten und möglichst nicht verringert wird. Es ist, mit anderen Worten, ein klares Statement für die bestehende Produktion, die bestehenden Standorte. Warum? Ganz einfach: weil eine Verminderung der bestehenden Produktion neue Kraftwerke mit neuen Eingriffen in die Natur provoziert. Es ist also ungleich sinnvoller, die bestehenden Produktionen an bestehenden, vorbelasteten Standorten zu sichern und damit neue Eingriffe in noch unberührte Standorte so gering wie möglich zu halten.

Hierzu bestimmt Absatz 2, dass bei Konzessions- oder Projektgenehmigungen betreffend den Weiterbetrieb von bestehenden Wasserkraftwerken weder ein minimales noch ein maximales Restwasserregime gelten soll. Vielmehr soll ein mittleres Niveau massgebend sein, nämlich jenes gemäss den Artikeln 80, 82 und 83 des Gewässerschutzgesetzes zum Thema Wasserentnahmen, gemäss den Artikeln 39a und 43a des Gewässerschutzgesetzes, "Schwall und Sunk" und "Geschiebehaushalt", sowie gemäss Fischereigesetz. Dies entspricht genau demjenigen Niveau, auf das die Restwassermengen bei bestehenden Wasserfassungen in den letzten Jahren angehoben, das heisst verbessert worden sind. Dieses Niveau ist bei 95 bis 98 Prozent der heutigen Wasserfassungen umgesetzt.

Rechtstechnisch wird dies in Artikel 2a wie folgt verankert: In Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 1 wird das Maximum sistiert, während Ziffer 2 das Optimum als massgebend erklärt. Ich unterstreiche an dieser Stelle, dass das Maximum sistiert und nicht aufgehoben wird. Die Sistierung entfällt gemäss Absatz 3 dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Erreichung der Ausbauziele auch bei Einhaltung dieses Maximums gewährleistet ist.

Absatz 2 Buchstabe b Ziffern 1 und 2 dient genau demselben Zweck. Auch hier sei klargestellt: Die hier geregelten Konflikte wie die Inventare, Biotope und Landschaftsschutzgebiete betreffen nur potenzielle Konflikte bei bestehenden Kraftwerken und nicht bei neuen Anlagen. Kommt es also bei unverändertem Betrieb eines bestehenden Kraftwerkes oder bei dessen Erweiterung zu Konflikten mit Inventaren, Biotopen und Landschaftsschutzgebieten, soll ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung möglich sein. Auch hier gilt: Es ist wesentlich vernünftiger, die Produktion an vorbelasteten Standorten zu erhalten und womöglich zu erweitern, statt Druck zur Nutzung neuer Standorte zu provozieren. Auch hier entfällt gemäss Absatz 3 diese Gewichtung zugunsten der bestehenden Produktion, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Erfüllung der Ausbauziele auch bei Einhaltung der ungeschmälerten Erhaltung der erwähnten Objekte gewährleistet ist.

Das heisst, wenn Sie den Beweis antreten, dass wir vorwärtskommen, dass wir die Zielwerte erreichen, dann wird Artikel 2a aufgehoben. Und zwar ist dies in Absatz 3 vorgemerkt, dieser Absatz wurde vorhin bereits von mir erläutert: "Der Bundesrat unterbreitet per 31. Dezember 2035 Bericht über die Erreichung der Ausbauziele [...] gemäss Artikel 2 Absatz 2. Ist die Erfüllung dieser Ausbauziele trotz Sistierung gemäss vorstehendem Absatz 2 nicht gewährleistet, unterbreitet der Bundesrat rechtzeitig eine Botschaft zur angemessenen Verlängerung der Sistierung."

Wenn Sie Artikel 2a ablehnen, dann glauben Sie Ihren eigenen Zielen nicht, die Sie vorhin mit Artikel 2 gerade beschlossen haben. Wenn Sie davon ausgehen, dass wir in der Schweiz diese Fotovoltaikwelle effektiv auslösen und auch mit allen Mitteln die Löcher stopfen können, die wir jetzt haben, dann können Sie Artikel 2a problemlos zustimmen, weil er dann sofort aufgehoben wird, was später im Gesetz, in Artikel 55, noch ausdrücklich festgelegt wird. Falls Sie aber Zweifel an Ihren eigenen Zielen haben, wird es schwierig, aber dann wird es generell schwierig für den Mantelerlass.

Ich bitte Sie, hier unbedingt der Mehrheit zuzustimmen. Es ist eine Kernbestimmung; ohne diese Kernbestimmung werden wir in diesem Bereich beim grössten Produzenten - neben den AKW - nichts erreichen.

Ich bitte Sie daher dringend, der Mehrheit zu folgen.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Vielleicht erübrigt sich die Bereinigung mit dem Antrag Engler. Das hoffe ich insgeheim. Es wäre gut, wenn man das abtischen könnte. Ich bitte Sie, Artikel 2a integral zu streichen, und ich werde auch ein bisschen ausholen müssen, so wie der Berichterstatter das auch getan hat. Er hat es allerdings ziemlich kurz gemacht und ziemlich schnell gesprochen, damit man doch nicht überall folgen kann.

Dieser Artikel ist meines Erachtens klar verfassungswidrig. Es braucht da auch kein Gutachten des Bundesamts für Justiz, denn es springt einem direkt ins Auge. Der Artikel missachtet fundamentale Rechtsgrundsätze, verletzt politische Versprechen und ausgehandelte Kompromisse, ist in weiten Teilen unklar, widersprüchlich, nicht zielführend und eigentlich schlicht und einfach überflüssig. Vor allem ist er einfach ein politischer Sprengsatz. Mit Blick auf eine allfällige Volksabstimmung muss ich Ihnen sagen, dass das der Sprengsatz sein wird, der die Vorlage zum Explodieren bringt. Er ist irgendwie auch eine Provokation gegenüber gewissen Leuten, die über ihren Schatten gesprungen sind, während die Kommissionsmehrheit vom ersten Tag an keinen Millimeter, aber wirklich keinen Millimeter von ihrer Position abgewichen ist.

Ich bitte Sie, den Wortlaut von Absatz 1 mal ganz aufmerksam durchzulesen. Das ist nicht Gesetzessprache, sondern relativ holprig formulierte, nicht justiziable Wahlkampf- oder Wahlprogrammrhetorik. Wenn Sie ihn, abgesehen davon, wirklich aufmerksam lesen, werden Sie sehen, dass es mindestens einen, vielleicht sogar zwei Kommafehler und einen Einzahl-Mehrzahl-Fehler gibt. Es heisst: "Der Vollzug [...] dürfen [...]." Es müsste heissen: "Der Vollzug [...] darf [...]", denn man bezieht sich mit diesem Verb auf den Vollzug und nicht auf die Ansammlung von Erlassen. Das zeigt ein bisschen, mit welcher Sorgfalt hier legiferiert worden ist. Nicht nur dem Bundesamt für Justiz würden hier die Haare zu Berge stehen, auch dem Bundesamt für Rechtschreibung.

Wenn Sie Absatz 1 wörtlich nehmen, dann gilt er für den Vollzug aller Umweltbestimmungen, nicht für die unter "namentlich" oder "insbesondere" genannten Bestimmungen. Wenn Juristen "namentlich" oder "insbesondere" schreiben, muss man immer aufpassen. Das ist immer ein Ablenkungsmanöver, weil sie eigentlich alles andere meinen, die Aufmerksamkeit aber da kanalisieren wollen. Also der Vollzug aller Umweltbestimmungen und der dazugehörigen Ausführungsbestimmungen und Vollzugshilfen ist unterzuordnen. Gut, wenn man locker mit der Verfassung umspringt, kann man auch locker mit Gesetzestexten umspringen. Aber es ist klar, was da geschrieben steht: Der Vollzug sämtlicher Umweltbestimmungen ist der Ausbauzielerreichung unterzuordnen.

Wenn mir jetzt jemand sagt, das sei kein Angriff auf die Umweltbestimmungen, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Es ist ganz klar: Das ist ein Frontalangriff auf unsere Umweltbestimmungen. Und es gibt kein Abwägen, keine Interessenabwägung und kein Verhältnismässigkeitsprinzip. Jede Behinderung der Erreichung dieser Ausbauziele fällt weg, darf sie also nicht erschweren oder verunmöglichen und muss sich unterordnen. Das ist rein sprachlich relativ klar.

Machen Sie ein Gedankenspiel: Ersetzen Sie "Ausbauziele" z. B. durch "Abbau der Corona-Schulden", und ersetzen Sie "Umweltbestimmungen" durch "landwirtschaftspolitische", "sicherheitspolitische", "sozialpolitische", "bildungspolitische Bestimmungen" oder weiss der Kuckuck welche Bestimmungen. Damit würden Sie festlegen, dass der Vollzug z. B. aller sicherheitspolitischen Bestimmungen untergeordnet wird, bis die Corona-Schulden abgetragen sind. Dann merken Sie ja selbst, wie absurd und unmöglich, auch politisch unmöglich, das ist.

Zur Verfassungstreue dieser Bestimmung: Ich erwähne Artikel 73 der Bundesverfassung zur Nachhaltigkeit, Artikel 74 zum Umweltschutz, Artikel 75 zur Raumplanung, Artikel 76 zum Wasser, in dem insbesondere auch angemessene Restwassermengen erwähnt werden, Artikel 77 zum Wald, Artikel 78 zum Natur- und Heimatschutz, in dem die Schonung von Landschaften und Naturdenkmälern festgehalten ist, oder Artikel 79 zur Fischerei, beispielsweise zur Erhaltung der Artenvielfalt bei den Fischen. All diese Verfassungsartikel werden tangiert, und all diese Verfassungsartikel verlangen nach einer Interessenabwägung und in vielen Fällen auch nach einer sehr subtil austarierten Kooperation mit den Kantonen.

Das ist alles gegenstandslos, weil es eben dieses Ausbauziel allenfalls erschweren könnte und sich damit unterordnen muss. Mir fällt da wirklich nichts anderes ein: Das ist ein umweltrechtlicher Putsch, den Sie da anzetteln! Er wird insbesondere auch die Zusammenarbeit mit den Kantonen erschweren. Kollege Engler hat vorhin die Sensibilität der Kantone erwähnt. Ich mag mich an ein Kantonsreferendum erinnern, das im Zusammenhang mit einem Steuerpaket stand. Wenn wir hier derart plump und grob in die Gestaltungsmöglichkeiten der Kantone eingreifen, riskieren wir ein zweites Kantonsreferendum.

Ich finde, dass man Absatz 1 unter keinem Titel durchlassen kann. Eine Massnahme kann noch so klein sein, jede Kilowattstunde zusätzlicher Produktion schliesst irgendwelche umweltrechtlichen, umweltpolitischen oder Ausgleichsmassnahmen aus. Sorry, da bleibt nicht mehr viel Interpretationsspielraum übrig, das ist für mich rechtsstaatlich und demokratiepolitisch unter keinem Titel haltbar.

Abgesehen davon glaube ich nicht, dass das Investitionssicherheit bietet. Man weiss ja nicht, was jetzt ganz genau gelten soll: Gilt jetzt trotzdem noch Absatz 2 Litera a Ziffer 2, oder wird das mit Absatz 1 ausser Kraft gesetzt? Das wird wiederum Juristenfutter geben und Rechtsstreite bis ans Bundesgericht.

Ich komme zu Absatz 2, da geht es ums Restwasser. Damit das gesagt ist, ich habe es zu Beginn vergessen, meine Interessenbindung offenzulegen: Sie wissen, ich bin Präsident des Schweizerischen Fischereiverbandes und damit die Stimme der stummen Fische. Übrigens bin ich auch Stromproduzent, damit das auch noch gesagt ist. Ich produziere zwar weniger als mein Standeskollege mit seinem AKW, aber immerhin, ich produziere auch Strom. Absatz 2 nimmt also die Restwasservorschriften aufs Korn, und zwar bei bestehenden Wasserkraftwerken, das hat der Berichterstatter richtig gesagt. Für bestehende Wasserkraftwerke, die ihre auslaufende Konzession erneuern müssen, machen wir eine Sonderregelung. Diese Sonderregelung führt zu einer Wettbewerbsverzerrung. Neu zu konzessionierende Wasserkraftwerke - also nicht bestehende, die weiterlaufen sollen, sondern neu zu konzessionierende - haben sich an Artikel 31 Absatz 1 des Gewässerschutzgesetzes zu halten. Wasserkraftwerke, deren Konzession vor Kurzem verlängert worden ist, die haben sich auch an Artikel 31 Absatz 1 halten müssen. Also: eine krasse Wettbewerbsverzerrung. Das finde ich, ehrlich gesagt, nicht sehr fair gegenüber diesen Marktteilnehmern.

Bei Absatz 2 Litera a Ziffer 1 ist in der letzten Sitzung der letzte Satz reingerutscht: "während der Sistierung erteilte Konzessionen sind diesbezüglich geschützt". Unter uns gesagt, ich habe nicht ganz verstanden, was damit gemeint ist, und andere wahrscheinlich auch nicht. Also, wenn man 2030 eine Konzession für achtzig Jahre erneuert, heisst das jetzt, dass diese Reduktion oder diese Ausserkraftsetzung von Artikel 31 für die nächsten achtzig Jahre gilt? Das wäre dann bis 2110. Oder gilt es nur bis 2035? Das ist für mich auch nicht klar. Für den Investor ist es ein relativ schwieriges Unterfangen. Soll er jetzt bis 2035 oder bis 2110 kalkulieren? Auch hier sehen Sie also: Das ist wiederum Juristenfutter, und die Einzigen, die sich die Hände reiben können, sind die Anwaltskanzleien in den Wasserbaugebieten.

Die genannte Bestimmung fordert, dass die Umsetzung von Artikel 29 ff. ausser Kraft gesetzt würde. Wenn Sie dem zustimmen, dann würde insbesondere auch Artikel 32 ausser Kraft gesetzt. Artikel 32 gibt den Kantonen die Möglichkeit, von den Restwassermengen abzuweichen, also tiefere Restwasserbestimmungen zu definieren. Das macht man zum Teil im Rahmen von Schutz- und Nutzungsplänen, wo man das Verhältnis zwischen Schutz und Nutzen zu optimieren versucht. Das wäre nicht mehr möglich. Wir würden es den Kantonen also verunmöglichen, optimierte Regelungen zu erlassen, die zu mehr Stromproduktion führen würden. Das kann ja wohl nicht unsere Absicht sein.

Es würde aber auch Artikel 33 wegfallen, ein unter den Gesichtspunkten der Stromproduktion etwas schwieriger Artikel. Er besagt nämlich, bei welchen Rahmenbedingungen die Restwassermenge erhöht werden muss. Dort ist unter anderem von der Sicherstellung der Trinkwassergewinnung und der Sicherstellung der landwirtschaftlichen Bewässerung die Rede. Wenn Sie jetzt also Artikel 2a durchwinken, dann kann Artikel 33 nicht mehr in Betracht gezogen werden. Das würde bedeuten, dass Sommerstrom für den Export produziert wird, was diesen Sommer passiert ist, und es würde es verunmöglichen, dass man verdorrte landwirtschaftliche Flächen bewässern kann oder dass die Trinkwasserreserven alimentiert werden können. Auch das kann ja wohl nicht unser Ernst sein.

Ich komme zu Litera b: Bei der Sanierung nach Artikel 80 ff. rechnet man per Ende 2022 mit 98,5 oder 98,6 Prozent; bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes dürften es dann wahrscheinlich 100 Prozent sein. Man kann also sagen, dass diese Sachen nicht ins Gewicht fallen. Trotzdem gibt es auch hier Widersprüche: Gilt Absatz 1 absolut, oder gilt Ziffer 2 von Absatz 2 Litera a, gemäss der auch Abweichungen von diesem restriktiven Restwasserregime möglich sind? Auch da gibt es sehr viele Unklarheiten, auch das ist wieder ein Festessen für die Anwaltskanzleien.

Jetzt noch schnell zum ökonomischen Nutzen dieser Restwassergeschichte: Wir haben von der Verwaltung ein Papier erhalten, Dokument 13.31, das besagt, weil es ja eben nur Konzessionserneuerungen für bestehende Kraftwerke gibt und diese vor allem ab 2040 anfallen, dass der Produktionszuwachs deutlich unter 200 Gigawattstunden liegen wird. Das ist die Ganzjahresbetrachtung; Winterstrom, der uns eigentlich interessiert, wird es also deutlich weniger geben. Der Zuwachs durch diese Restwasserregime-Änderung bewegt sich in der Grössenordnung von 100 bis 150 Gigawattstunden. Rund 1 Terawattstunde Solarstrom haben wir in diesem Jahr zugebaut - dies einfach, damit Sie die Mengengerüste sehen.

Wir konnten es letzten Sonntag lesen: Alte Boiler zu ersetzen, bringt 1,5 Terawattstunden, Haushaltsgeräte zu ersetzen, bringt 4,5 bis 5 Terawattstunden - ich habe übrigens letzte Woche eine neue Waschmaschine gekauft, und diese Woche erhalte ich die Offerte für einen neuen Kühlschrank. Man kann sehr viel mehr machen, als bei jetzt schon trockenen Bächen noch das Restwasser abzustellen.

Sie haben es diesen Sommer gesehen: Zwei Mutterkühe sind vom Wolf angegangen worden, das gab ein Riesentheater in den Medien. Daneben sind Zehntausende Fische - Helmut Hubacher sagte es so - einfach "verreckt", und man hat sich zurückgehalten. Jetzt wollen Sie mit der Restriktion der Restwasserbestimmungen genau diesen Stress für die Fische noch erhöhen. Wir müssen das Gegenteil machen! Wir müssen unsere Gewässer revitalisieren und renaturieren, damit diese Fische überhaupt eine Chance haben. Wenn es bei zu warmem und zu knappem Wasser bleibt, können sich die Fische in Katastrophensituationen wie in diesem Sommer nicht einfach in kühle Gewässer flüchten, sondern verenden einfach dort. Die Notabfischungen, die man mehr oder weniger in sämtlichen Kantonen gemacht hat, kann man einmal oder meinetwegen zweimal machen, aber nicht bis 2035. Das ist kein nachhaltiges Modell, um unsere Fische zu retten.

Noch einmal: Ich bin der Meinung, die ganze Geschichte ist politisch höchst brisant, rechtlich unhaltbar, den Nutzen für eine zusätzliche Stromproduktion erachte ich als irrelevant, und der ökologische Schaden ist für mich unverhältnismässig. Deshalb muss man Artikel 2a ablehnen. Ich sage Ihnen, aus welchen Gründen man das tun könnte: erstens aus Liebe zu unseren Fischen und zur aquatischen Biodiversität, zweitens aus Sympathie für ein paar Landschaftsperlen, die so, wie es in diesem Artikel formuliert ist, halt in Gottes Namen unter die Räder kommen könnten. Kollege Engler hat ein paar Beispiele erwähnt. Ich zweifle keine Sekunde daran, dass man das in Graubünden verteidigen würde - und bei den Bündnern ist ja der Anteil bewaffneter Jäger relativ hoch, da haben sie vielleicht sogar eine Chance. Aber rechtlich können Sie nichts machen, da ist das Gesetz hier eindeutig. Also seien Sie auch aus Liebe zu diesen landschaftlich einmaligen Perlen für die Ablehnung.

Der dritte Grund, wieso man Nein sagen muss, ist Respekt vor unserer Verfassung - Respekt vor unserer Verfassung!

Der vierte Grund, und das scheint mir auch nicht ganz unwesentlich zu sein, ist das Renommee unseres Rates. Es ist einfach nicht ständerätlich, zu sagen: Ja, wir setzen jetzt mal ein Signal, wir schlagen einen Pflock ein, damit dann der Zweitrat allenfalls unseren Übermut noch korrigieren kann. Das ist nicht ständerätlich.

Ich zitiere in diesem Zusammenhang einen von mir sehr geschätzten, verfassungstreuen, brillanten Juristen, der auch die politischen Rahmenbedingungen in unserem Land einigermassen kennt. Unter dem Titel "Der Ständerat versagt" wird ausgeführt: "Auch in der kleinen Kammer zählen Verfassungsfragen nicht mehr so viel wie früher." Und dann kommt die Stelle, die ich zitieren will: "Doch weil das Parlament - und insbesondere der Ständerat - hier zunehmend versagt und mit Gesetzen leichthin die Verfassung aushebelt, ist es nicht erstaunlich, dass das Thema nun auf den Tisch kommt." Das Thema war die Verfassungsgerichtsbarkeit. Und ich muss Ihnen sagen, ich habe bisher zur Verfassungsgerichtsbarkeit immer Nein gesagt. Letzte Woche habe ich Ja gesagt, und zwar mit Rückblick auf die Verhandlungen in unserer Kommission. Der von mir so geschätzte, brillante Jurist schliesst dann: "Auch wenn diese Verfassungsgerichtsbarkeit für das Parlament ein beschämendes Zeugnis ist." Damit Sie nachher entspannt in das Mittagessen gehen können, sage ich Ihnen noch, wer dieses Zitat abgegeben hat: Es war unser geschätzter Kollege Rieder, am 2. Oktober 2021 in der "Neuen Zürcher Zeitung". Wenn Sie es nicht glauben - ich habe den Artikel extra ausgedruckt, damit Sie sich bei mir davon überzeugen können. (Der Redner zeigt den Zeitungsartikel)

Ich bitte Sie, nicht zuletzt aus Respekt vor unserer Verfassung, Artikel 2a abzulehnen. Wir können es uns nicht leisten, innerhalb einer Woche zweimal als, ich sage jetzt einmal, verfassungsuntreue Parlamentskammer abgekanzelt zu werden. Ich möchte das auf jeden Fall nicht. Ich bitte Sie, gemäss unseren verfassungstreuen Juristen diese Verfassung eben zu achten. Wenn Sie das tun, müssen Sie Nein zu Artikel 2a sagen.

Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich werde nicht so viel Zeit dafür beanspruchen, meinen Einzelantrag zu erklären. Ich habe ihn eingereicht, um klarzustellen, was mit der Fassung der Mehrheit bei Artikel 2a Absatz 1 nicht gemeint sein darf. Ich war nämlich im Jahr 2009 auf der Seite der Kantone daran beteiligt, dass es zur Einigung mit dem Fischereiverband kam und dass die Initiative "Lebendiges Wasser" zurückgezogen wurde. Der Grund war, dass sich das Parlament auf einen indirekten Gegenentwurf einigen konnte und dabei natürlich auch Zugeständnisse gegenüber den Initianten machen musste. Eines dieser Zugeständnisse war klar folgendes: Das Parlament anerkannte, dass es nicht sein könne, dass die Restwasservorschriften nicht umgesetzt würden.

Mit meinem Antrag möchte ich sicherstellen, dass die Sanierungsverpflichtungen fortbestehen. Diejenigen Wasserfassungen, die bis zum heutigen Zeitpunkt nicht saniert wurden, sollen also weiterhin nicht von den Sanierungsverpflichtungen ausgenommen werden, auch wenn jetzt lockerere Vorschriften gelten sollen. Kollege Zanetti hat es gesagt: Man ist in der Schweiz diesbezüglich schon recht weit. Ich habe die Zahlen von Ende 2020 vor mir. Immerhin wurden 91 Prozent der 1030 sanierungspflichtigen Anlagen zur Wasserentnahme bis zu diesem Zeitpunkt saniert. Ich erwarte, dass auch noch die restlichen 9 Prozent in Ordnung gebracht werden. Der Antrag zielt auch darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Anlagenbetreibern, die ihre Anlagen saniert haben, und denen, die das noch nicht gemacht haben, zu verhindern. Er will also sicherstellen, dass die Verpflichtungen zur Restwassersanierung nicht ausser Kraft gesetzt werden.

Bei Absatz 2 möchte ich ebenfalls eine Klarstellung haben. Kollege Zanetti hat es jetzt so interpretiert, und ich meine, dass es auch die Mehrheit so auslegt: Denjenigen Unternehmungen, die über einen vorzeitigen Heimfall und über vorzeitige Konzessionserneuerungen bei den Restwasservorschriften den höchsten Stand einzuhalten haben, wird es nicht ermöglicht, Abstriche bei den Restwasservorschriften vorzunehmen, die bereits beschlossen und in Betrieb sind. Diejenigen, die innerhalb der letzten zehn Jahre über vorzeitige Konzessionserneuerungen auch die entsprechenden Auflagen erhalten haben, bleiben also daran gebunden. Somit bleiben eigentlich nur noch die Konzessionserneuerungen bestehender Kraftwerke übrig - ob sie jetzt 2030 oder 2035 erfolgen -, die gemäss Antrag der Mehrheit von diesen Auflagen befreit würden; dies, damit die Kraftwerke, die ihren Restwasser-Sanierungspflichten nachgekommen sind, nicht noch zusätzlich, über diesen Stand hinaus, strengere Restwasservorschriften einzuhalten haben. Das entspricht einer gewissen Logik, weil gesagt wird, dass die Einhaltung der strengsten Kategorie der Restwasservorschriften Einbussen von bis zu 10 Prozent bei der Stromproduktion zur Folge haben könne.

Herr Kollege Zanetti, es ist nicht so, dass irgendjemand verpflichtet würde, bestehende Restwassermengen zu reduzieren. Was zutrifft, ist, dass man sich nach der Version der Mehrheit im Falle der Neukonzessionierung auf die Restwasserbestimmungen gemäss Artikel 81 ff. berufen darf und nicht noch ein strengeres Niveau einhalten müsste. Wie gesagt, hier erkenne ich eine gewisse Logik: Man kann den Pelz des Bären nicht waschen, ohne ihn nass zu machen.

So gesehen wird den Fischen nichts genommen - ich habe nämlich auch viel Sympathie für die Fische.

Ich bitte Sie also, diesen kleinen Ergänzungsantrag zur Absicherung der Restwasservorschriften anzunehmen. Das gibt vor allem auch denjenigen Leuten eine gewisse Sicherheit, die darauf warten, zu erfahren, was da jetzt gilt oder nicht gilt.

Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Nach dem Votum von Herrn Zanetti fand ich, ich müsste mich auch noch einmal zu Wort melden. Ich bin der Ansicht, wir sollten hier der Mehrheit zustimmen, selbst wenn ich Herrn Zanettis Kritik verstehe, dass man mit Absatz 1 vermutlich keinen Schönheitspreis gewinnen wird. Den Zweitrat bitte ich dann, dass er das besser oder anders formuliert. Das Problem ist: Wenn Sie das jetzt nicht reinschreiben, dann fehlt in diesem Gesetz ein wichtiger Punkt, der unbedingt adressiert werden muss. Herr Engler hat es schon gesagt: Hier geht man nicht hinter bestehende Restwassermengen zurück! Das muss man für einmal klar und deutlich sagen.

Ich möchte Ihnen einmal in Erinnerung rufen, was wir gemacht haben: Beim Eintreten habe ich gesagt, dass es uns seit 2000 nicht gelungen ist, die Stromproduktion in unserem Land zu steigern; die Entwicklung verläuft flach oder rückläufig. Seit 2000 haben wir Restwassersanierungen durchgeführt, deren Folge bis heute - also im Jahr 2022 - 1,2 Terawattstunden weniger Strom sind. Wenn man alles umsetzt, was geplant ist, und überdies die Auenlandschaften mit hinzunimmt, dann werden wir in den bestehenden Kraftwerken 4,8 Terawattstunden Strom verlieren. Dessen müssen wir uns einfach bewusst sein: Dann haben wir 4,8 Terawattstunden Strom weniger! Sie, Herr Zanetti, blenden schlichtweg aus, dass noch ein weiterer Ausbau der Umweltschutzgesetzgebung geplant ist. Reden wir hier also bitte Klartext. Wenn die Anforderung der Mindestwassermengen von Auen dazukommt, ebenso wie alles andere auch, ist das in etwa das Maximum.

Sie haben zudem gesagt, die Wirkung von alledem würde sich erst ab 2035 oder 2040 entfalten. Dagegen hat die Frau Bundesrätin gesagt, wir würden ein Gesetz ausarbeiten, das bis etwa 2050 stabil sein sollte. Folglich müssen wir das alles mit einbeziehen. Bloss: Sie machen natürlich einen ganz grossen Reformstau bei diesen Werken, denn jedes Werk, das einen Ausbau plant, muss ab sofort die strengeren Bedingungen erfüllen.

Es gibt aber auch umweltpolitische Gründe, die dafür sprechen, das Problem anzugehen - vielleicht allerdings, da gebe ich Herrn Zanetti recht, nicht genau so, wie es hier steht. Aber es gibt zwei Gründe, warum das Problem in dieser Vorlage angesprochen werden muss: Wenn wir davon ausgehen, dass 4,8 Terawattstunden zu hoch sind, und wir uns vielleicht auf 2 oder 2,5 Terawattstunden einigen, dann müssen wir uns bewusst sein, dass das Resultat des runden Tischs 1,7 Terawattstunden zusätzlicher Wasserstrom sind. Das ist ungefähr gleich viel Strom, wie wir beim Restwasser, bei der Sanierung, bei allem verlieren. Das ist die Situation, in der wir drinstecken.

Aber was heisst das konkret? Das heisst, Anlagen, die in einem Tal gebaut sind, müssen weniger Strom produzieren, damit man neue Anlagen in neuen Tälern bauen kann. Was ist denn das für ein umweltpolitischer Blödsinn? Das muss man auch mal adressieren. Das kann man nicht wollen.

Jetzt habe ich noch eine zweite Bemerkung. Die Kommission hat diese nicht ernst genommen, aber ich möchte sie hier im Rat noch einmal vorbringen. Folgendes muss man nämlich wissen, wenn man in Zukunft fischen will: Heute haben wir 60 Kubikkilometer Eis in den Alpen - 60 Kubikkilometer Eis in den Alpen. In den Seen, in den Stauseen haben wir 3 Kubikkilometer Wasser. Bis ins Jahr 2050 werden von den 60 Kubikkilometern Eis noch 20 Kubikkilometer da sein, wenn man den Umweltökologen glaubt. Bis jetzt hat sich die Reduktion immer mehr beschleunigt, als sie gesagt haben. Es werden noch 20 Kubikkilometer sein. Wenn wir in Zukunft das Niveau des Zürichsees oder des Zugersees halten wollen, wird es im Sommer in der Limmat unterhalb des Zürichsees kein Wasser mehr geben. Das ist die Situation, in die wir kommen.

Das heisst, wir müssen die Wasserspeicherkraft in den Alpen steigern. Es geht gar nicht anders; wir müssen das tun. Denn Restwasser wird es in Zukunft nur geben, wenn es Staumauern gibt. Dort, wo es keine Staumauern und keine Gletscher gibt, wird es kein Restwasser mehr geben. Das muss man langfristig auch einmal adressieren. Das heisst, wir werden gar nicht darum herumkommen, unsere Umweltnormen langfristig anzuschauen, wenn dieses Gesetz fünfzig Jahre gelten soll.

Ich gebe Herrn Zanetti recht: Man kann das nicht alles in Artikel 2a abbilden, wie es die Mehrheit gemacht hat. Aber wenn wir es jetzt streichen, dann ist es gar nicht mehr adressiert. Ich bitte den Zweitrat, das wirklich anzuschauen: Was sind die hydrologischen Auswirkungen des Klimawandels in der Schweiz? Was haben sie für eine Auswirkung auf die Produktion - die Frau Bundesrätin hat den Horizont erwähnt - bis 2050? Und was muss man tun, damit das Mittelland in Zukunft noch Wasser hat? Diese Fragestellungen wurden nicht beantwortet.

Wenn Sie schon Kollege Rieder zitieren, dann möchte ich zur Ehrenrettung mindestens noch sagen: Er hat auch das entsprechende Postulat dazu eingereicht - ich weiss nicht, wann, aber auch etwa vor zwei Jahren, er wird es vielleicht selbst sagen -, und der Bericht dazu ist immer noch nicht da. Das heisst, wir haben dies in Unkenntnis der hydrologischen Entwicklung in den Alpen entschieden. Darum braucht es jetzt diesen Platzhalter, davon bin ich felsenfest überzeugt, auch aus umweltpolitischen Gründen. Denn wir werden die Umweltgesetzgebung sowieso anpassen müssen, wenn wir es hinkriegen wollen, dass wir in Zukunft noch Wasser für die Fische, für die Landwirtschaft und für unsere Bevölkerung haben. Da haben wir eine Riesenherausforderung vor uns.

Darum bitte ich Sie, im Moment mit der Mehrheit zu stimmen.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die Herren Engler und Noser haben bereits das Wichtigste ausgeführt. Ich möchte hier nur noch einige Zahlen erwähnen. Ich glaube, wir müssen uns wirklich die Frage stellen, ob wir uns nur mit dem Ausbau befassen können oder ob wir uns auch mit der Frage befassen müssen, was wir mit der bestehenden Grosswasserkraft machen.

Zwischen 2030 und 2050 werden zwanzig Grosswasserkraftwerke ihre Konzessionen erneuern müssen, erneuern wollen. Wenn sie das machen, haben sie gemäss geltender Rechtsordnung die geltenden Umweltvorschriften, das heisst auch die Restwasservorschriften, zu berücksichtigen; das ist geltendes Recht. Wir haben von der Verwaltung aufgezeigt erhalten, dass die Produktionseinbussen, die wir damit in Kauf nehmen, zwischen 1,9 Terawattstunden, das ist eine Zahl des Bundesamtes für Energie, und 3,6 Terawattstunden, diese Zahl findet sich in einer Studie der ETH, liegen. Und das ist nur die Folge der Erfüllung der Restwasserbestimmungen. Es kommen dann noch weitere Produktionsverluste bei der Kleinwasserkraft hinzu, es kommen Verluste aufgrund der Sanierung der Wasserkraft in den Bereichen Fischgängigkeit, Geschiebe, Schwall und Sunk hinzu. Wir haben bereits das Kernkraftwerk Mühleberg nicht mehr am Netz. Wenn wir eine Produktionseinbusse von 1,9 bis 3,6 Terawattstunden in Kauf nehmen, könnten wir ebenso gut das Werk Grande Dixence abschalten und noch ein paar Grosswasserkraftwerke dazu.

Das können wir uns mit den Zielen, die wir uns gesetzt haben, nicht leisten. Das können wir dann tun, wenn wir die Ziele bei den erneuerbaren Energien, die wir in Artikel 2 festgelegt haben, erreicht haben. Wenn wir diese erreicht haben, dann können wir das geltende Recht auch vollziehen. Das möchte der Antrag der Mehrheit mit Artikel 2a Absatz 2 erreichen: dass eben der Vollzug dieser Vorschriften bei der Rekonzessionierung sistiert wird - er soll nicht aufgehoben werden, er soll sistiert werden.

Ich persönlich bin gewillt, diese Einschränkung des Umweltrechtes in Kauf zu nehmen, weil ich gleicher Meinung bin wie Kollege Noser: Es ist viel intelligenter, bei Talschaften, die bereits beeinträchtigt sind, bestehende Umwelteinschränkungen in Kauf zu nehmen, statt neue Talschaften zu fluten. Darauf können wir verzichten, wenn uns der Ausbau bei den erneuerbaren Energien gelingt und wenn wir hier die Bestandessicherung gewährleisten.

Zu guter Letzt: Ich habe mir vor Augen geführt, welche Gewässerstrecken betroffen wären. Ich gehe davon aus, dass dies zum grossen Teil Gewässerstrecken bei Grosswasserkraftwerken im alpinen Gebiet sind, wo es wegen der natürlichen und geologischen Voraussetzungen ursprünglich gar keine Fischpopulation gab. Dort hat man zum Teil Fische ausgesetzt, damit dort Fische leben und gefischt werden können. In diesem Sinne, glaube ich, tun wir gut daran, uns hier ernsthaft mit der Bestandessicherung zu befassen. Diese blenden sowohl die Minderheit als auch die Vorlage des Bundesrates aus.

Mazzone Lisa · Mit-F · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

Cher collègue Fässler, je vous invite à relire le texte que vous avez écrit, parce que ce que vous êtes en train de dire ne correspond pas au texte que vous avez écrit.

Premièrement, en ce qui concerne le potentiel non exploité des débits résiduels, on parle de 500 gigawattheures par an d'ici 2035, et non de 1,9 térawattheure. Et vous nous dites que votre intention est fixer un délai à 2035, parce que d'ici là on se sera donné les moyens d'atteindre les objectifs sur le plan des énergies renouvelables. Soit vous parlez de 500 gigawattheures par an d'ici 2035, soit vous avez de toute façon déjà en tête que cette mesure durera jusqu'en 2050, et alors dans ce cas, on parle de 1,9 térawattheure. Mais je trouve qu'il y a de la malhonnêteté à mélanger les deux. Ce qui est discuté ici, c'est 500 gigawattheures par an d'ici 2035.

La deuxième chose que j'aimerais dire, c'est que les discussions de la table ronde sur l'énergie hydraulique permettent d'inscrire dans le projet 2 térawattheures de plus de courant en hiver - et c'est important: en hiver. Cela joue donc un rôle déterminant pour permettre de mener les projets concernant les débits résiduels.

Troisième élément, de nouveau, lisez le texte: à l'article 2a alinéa 3, il n'est pas fait mention des objectifs généraux, il n'est pas dit que si on a atteint les objectifs généraux, notamment les objectifs en termes de solaire photovoltaïque, alors on peut remettre en question le principe de limiter les atteintes faites à la nature. Non, on ne dit pas ça: on se concentre sur les objectifs en termes d'énergie produite par la force hydraulique. On fait référence uniquement à l'article 2 alinéa 2, qui concerne les objectifs de production d'électricité d'origine hydraulique. Il n'est donc pas juste de mélanger les deux.

Troisième chose. Si vous lisez l'alinéa 1, il n'y a pas de limite dans le temps; on place des objectifs. On dit qu'on suspend le droit de l'environnement et que ce sont les objectifs qu'il faut atteindre. Un des vrais problèmes de cet alinéa, c'est qu'il va être extrêmement difficile à appliquer, parce que non seulement il y a des problèmes de virgule, mais il y a des problèmes de compréhension. Je n'ai toujours pas réussi à comprendre fondamentalement ce que cela implique exactement. Evidemment, cela se terminera devant les tribunaux. S'il n'y a pas de clarté, on ne va pas s'en sortir autrement.

Il y a une chose que j'aimerais ajouter en lien avec l'intervention de notre collègue Engler. Il est vrai que, selon les articles 80 et suivants de la loi fédérale sur la protection des eaux, la majorité des installations ont été assainies. Mais il ne faut pas confondre ces assainissements-là et le niveau des débits résiduels tels qu'ils sont prévus aux articles 31 et suivants, dispositions qui seraient suspendues. A l'article 31 de la loi fédérale sur la protection des eaux, ce qu'on souhaite suspendre ce sont des critères qui garantissent l'eau potable et la teneur en eau des sols agricoles. L'article 33 mentionne que s'opposent au prélèvement d'eau le maintien de l'irrigation agricole et le maintien d'un régime équilibré des eaux souterraines qui permet d'utiliser celles-ci comme eau potable. Ce n'est pas rien, ce n'est pas juste trois poissons. On parle de l'eau potable et on parle de l'irrigation agricole.

Je pense que suspendre ces dispositions a évidemment des conséquences très importantes pour la biodiversité, mais aussi pour d'autres enjeux comme l'approvisionnement en eau potable, la production agricole. On doit vraiment voir cela dans un ensemble.

On parlait de la question du réchauffement climatique; elle très pertinente parce que, actuellement, avec les sécheresses qu'on connaît en été, on voit que la question de l'eau devient toujours plus centrale. M. le conseiller fédéral Parmelin, qui était présent hier, l'a dit; il a dit qu'il faut qu'on gère mieux l'eau, que ce sujet va devenir toujours plus central. Le niveau des eaux va devenir de plus en plus un enjeu. Dans ce sens, revenir sur le compromis décidé dans le cadre de l'initiative populaire des pêcheurs "Eaux vivantes" serait de mon point de vue vraiment dangereux aussi pour ces enjeux-là.

Le dernier élément que je voulais ajouter est la question de la constitutionalité. Il est vrai qu'aucun avis de droit n'a été livré. En revanche, durant les travaux de commission, il nous a été signifié à plusieurs reprises par les services concernés que ces alinéas ne sont pas en conformité avec les dispositions constitutionnelles, notamment celles sur la protection des eaux. Cela a été signifié à plusieurs reprises par les représentants des départements. Je fais aussi confiance à l'administration dans cette analyse. Si vous pensez vraiment qu'elle se trompe, il aurait alors fallu demander une contre-expertise.

Dans ces circonstances, je vous invite fortement - je le répète - à soutenir ce concept de minorité, à savoir un projet mesuré et réfléchi, capable de rallier une majorité, non seulement ici, mais également en dehors du Parlement.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich mache es möglichst kurz. Ich habe einfach den Eindruck, dass das Restwasserthema ausgereizt ist. Man hat schon vor fünfzehn oder zwanzig Jahren intensiv darüber diskutiert, und jetzt versuchen wir nochmals, es auszureizen. Ich komme auch zum Schluss, dass der politische Preis für das, was wir erhalten, extrem hoch ist. Eigentlich muss es wirklich dahin gehen, dass wir eben, Herr Fässler, zwei, drei neue Wasserkraftwerke mehr bauen und die Restwasserbestimmungen so einhalten, wie sie jetzt seit langer Zeit bestehen.

Ich möchte Sie auf den Minderheitsantrag für einen Absatz 2bis in Artikel 12 aufmerksam machen: Mit dieser Bestimmung wird der Biotopschutz in den Gletschervorfeldern und in den alpinen Schwemmebenen aufgehoben. Das macht den Weg frei, sodass wir überall dort, wo die Gletscher abschmelzen, möglichst rasch Wasserkraftanlagen erstellen können. Das ist wichtig, dort müssen wir hingehen. Die Liste, die wir mit dem Minderheitsantrag bei Artikel 9bis des Stromversorgungsgesetzes beantragen, sollten wir ergänzen. Hier könnte man auch das Wasserkraftprojekt Lugnez usw. hineinnehmen, dazu besteht noch Gelegenheit.

Ich möchte Sie noch darauf aufmerksam machen, dass es Artikel 5 des Gewässerschutzgesetzes schon heute gibt. Dieser berechtigt den Bundesrat dazu, in Notlagen die Restwasserbestimmungen einzuschränken. Wie ich gehört habe und wie ich es auch hoffe, wird das nächsten Winter der Fall sein. Die Restwassermengen können in Zukunft also, wenn es eine Notlage gibt, vorübergehend und verantwortungsvoll eingeschränkt werden. Damit kann die Stromproduktion auf die Menge erhöht werden, die wir brauchen. Wenn man das bedenkt, dann muss man sich wirklich fragen, weshalb wir heute über neue Restwasserbestimmungen streiten, die - das wissen Sie selbst - für die nächsten dreissig Jahre gelten, wenn wir sie beschliessen.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Ich glaube, wir müssen uns die Zeit nehmen, die Argumente in diesem Bereich vorzubringen. Es handelt sich um eine entscheidende Bestimmung, das gebe ich offen zu. Ich traue Ihnen auch zu, dass Sie hier eine durchaus reflektierte Betrachtung gemacht haben. Wir haben einfach politisch fundamental andere Auffassungen und sind zu anderen Schlüssen gekommen.

Zu meiner Sicht: Ich bin der starken Überzeugung, dass mindestens Artikel 2a Absatz 2 sicher verfassungsmässig ist, sonst würden wir heute schon gegen das Verfassungsrecht verstossen, denn dieser Absatz betrifft ja den Weiterbetrieb. Ich möchte mich eigentlich auch auf diesen Punkt konzentrieren. Ich bin der Überzeugung, dass wir hier der Mehrheit, aber in der ersten Abstimmung gleichzeitig auch dem Einzelantrag Engler folgen sollten. Der Einzelantrag Engler stellt klar, dass die heutigen Wasserkraftwerke, soweit sie gemäss Gewässerschutzvorgaben saniert sind, im Weiterbetrieb erhalten werden müssen und dass das heutige Niveau nicht unterschritten werden kann. Ich kann das zu hundert Prozent unterstützen.

Bei uns im Kanton Graubünden sind mehr als 90 Prozent der Wasserkraftwerke saniert. Wir wollen nicht zurück, wir wollen mit unseren Anträgen den Weiterbetrieb der bestehenden Anlagen auch in Zukunft sicherstellen. Wir wollen nur das: den Weiterbetrieb der bestehenden Wasserkraftanlagen sicherstellen.

Ich mache Ihnen jetzt als Präsident der Engadiner Kraftwerke, eines der grössten Wasserkraftwerke, ein Beispiel. Wir haben eine Konzession bis ins Jahr 2040. Die Engadiner Kraftwerke produzieren 1300 Gigawattstunden Strom pro Jahr. Das ist viel - 1300 Gigawattstunden. Wenn die Gemeinden uns wieder demokratisch eine Konzession erteilen würden - dazu braucht es eine Gemeindeabstimmung - und wir infolge der Konzessionserneuerung die zukünftigen Vorschriften einhalten müssten, dann würden wir bei den Engadiner Kraftwerken 130 Gigawattstunden Strom wegen der zusätzlichen Restwassermengen verlieren. Gleichzeitig sprechen wir hier über den Ausbau, den Zubau und die Vergrösserung. Das ist, an diesem Beispiel, das Thema. Alleine der Weiterbetrieb dieser Anlage entspricht dem Bau von 35 Windrädern des Typs wie in Haldenstein, das bei Chur mit seiner grossen Bevölkerung liegt. In der Frage, ob es sinnvoll ist, die bestehenden Anlagen so einzuschränken, aber dafür im Churer Rheintal vielleicht noch 35 Windräder zu bauen, um nur schon den Status quo, die gleiche Energiemenge, zu halten, komme ich einfach in einer Abwägung der verschiedenen Interessen zum Schluss, dass es richtig ist, den Weiterbetrieb der bestehenden Anlagen zuzulassen. Denn die erste Phase der Sanierung ist schon erfolgt.

Eine weitere Bemerkung: Ich glaube, es gibt einen unausgesprochenen Zusammenhang zwischen den Projekten des runden Tisches, der Thematik des Ausbaus beim Winterstrom und der vorliegenden Bestimmung. Ich sage Ihnen, warum. Ich nehme keine Bündner Beispiele. Nehmen wir die Reusskaskade mit dem Ausbau des Staudamms Göscheneralp. Höchstwahrscheinlich wird dieses Projekt eine Konzessionserneuerung zur Folge haben, wenn man eben zuoberst eine Änderung bezüglich Winterstrom machen will. Das wird Folgen für die ganze Kaskade haben. Dann kommen die neuen Vorschriften zur Anwendung. Diese sehen natürlich höhere Restwassermengen vor, bis alles saniert ist. Das ist ja das heutige Gesetz. Wird es dann überhaupt zu einer Konzessionserneuerung kommen? Schliesslich ist die Einbusse bei der Produktion so gross, dass niemand ein Interesse am Zubau hat.

Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit lösen wir den Knopf. Wir schaffen hier die Möglichkeit, dass diese Themen kombiniert werden. Es werden Möglichkeiten für die Kantone und Gemeinden da sein, die Konzessionserneuerung zu gewähren, und die bisherigen Partner können dabeibleiben und investieren. Und dann kommt der Winterzubau.

Wenn wir diesen Zusammenhang nicht einbeziehen, dann missachten wir meines Erachtens etwas in der praktischen Umsetzung. Wir werden zehn Jahre später hier wieder feststellen, dass eben nichts passiert ist. Das ist der Zusammenhang mit diesen Vorschriften. Bei einer Konzessionserneuerung gilt das neuere, schärfere Recht.

In dieser Abwägung bin ich einfach dafür, dass man den bestehenden Park weiterlaufen lässt, dass man die Winterprojekte zubaut, dass man hier aber auch Rechtssicherheit schafft. Dazu hat Kollege Engler zu Recht gesagt: Wenn die Konzession neu erteilt wird, dann gilt Absatz 1 für die ganze Dauer. Eine Konzessionserneuerung ist gemäss Wasserrechtsgesetz nur für 60 Jahre möglich, denn die längeren Fristen - 80 Jahre - sind bei der Konzessionserneuerung ausgeschlossen. Das sind dann die Voraussetzungen. Insoweit wird mit diesem Artikel Rechtssicherheit geschaffen, weil eben dann klar ist, wie diese Projekte realisiert werden können. Die Vorschriften sind dann hier im Gesetz. Wir haben es festgehalten.

Wenn man nichts tut, werden wir viele Verfahren haben. Wir haben heute eine Blockade. Sie müssten mir einmal aufzeigen, was Sie denn tun, um diese Blockade zu lösen. Welches ist Ihre Antwort an den Verband Aqua Viva? Wenn wir Artikel 2a nicht ergänzen, können Sie einen runden Tisch durchführen und alle können zwar zustimmen, der Verband Aqua Viva, der nicht am Tisch ist, kann aber weiterhin eine Einsprache machen. Das ist weiterhin möglich.

Aufgrund dieser Ausgangslage möchte ich Ihnen wirklich beliebt machen, hier mit der Mehrheit zu stimmen. Man muss hier diese Abwägung machen. Der Weiterbetrieb der bestehenden Anlagen darf nicht so eingeschränkt werden, dass wir zuerst viel neu zubauen müssen, um nur schon den Status quo zu halten.

Das ist die Begründung, mit der ich hier mit der Mehrheit stimme. Ich werde aber auch dem Antrag Engler zustimmen, denn er führt zu einer Präzisierung und stellt klar, dass man nicht unter das heutige Niveau geht.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Ich gebe das Wort noch Herrn Zanetti. Er hatte als Sprecher der Minderheit nicht die Gelegenheit, auf den Antrag Engler einzugehen.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Ich weiss, dass es Kollege Engler gut meint. Aber dieser Antrag ist unnötig oder eben nicht so gut, wie es jetzt dargestellt worden ist. Die Regelungen von Artikel 80 ff. haben wir in Artikel 2a Absatz 2 Litera a Ziffer 2. Dort ist es drin. Dort ist aber auch noch das Bundesgesetz über die Fischerei erwähnt, die Fischgängigkeit enthalten. Das ist im Antrag Engler nicht drin. Daher bitte ich Sie, den Antrag Engler abzulehnen.

Erlauben Sie mir noch zwei, drei Bemerkungen zu den Ausführungen, die er zu den maximalen Restwassermengen gemacht hat. Artikel 31 Absatz 1 meint keine maximale Restwassermenge. Ich zitiere aus der Botschaft des Bundesrates zur Revision des Gewässerschutzgesetzes: "Die Werte für die Mindestrestwassermengen (Abs. 1) [...] stellen gewissermassen das Existenzminimum für die wichtigsten vom Gewässer abhängigen Lebensgemeinschaften dar. In diesem Sinn bilden sie eine Alarmgrenze." Es ist also nicht eine Maximalgrenze, es ist die Alarmgrenze. Das war um 1991, also vor rund dreissig Jahren.

In diesem Sommer hatten wir warmes Wasser, hatten wir wenig Wasser. Mit einer solchen Alarmgrenze hat man die Grenze wahrscheinlich schon unterschritten. Herr Noser empfiehlt uns, die Flüsse trockenzulegen, bevor der Klimawandel unsere Flüsse trockenlegt. Das kann man schon machen, das ist wie Selbstmord aus Angst vor dem Tod. Das ist für mich kein gangbarer Weg.

Daher noch einmal: Erinnern Sie sich an Ihren Eid oder an Ihr Gelöbnis, wo Sie sich nicht nur auf die Gesetze, sondern auch auf die Verfassung verpflichtet haben, und lehnen Sie Artikel 2a ab!

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Da ich jetzt noch mehrere Wortmeldungen aus dem Rat habe und ich das Wort danach noch dem Berichterstatter und Frau Bundesrätin Sommaruga geben möchte, unterbreche ich an dieser Stelle die Beratung des Geschäftes. Frau Bundesrätin Sommaruga ist bis um 15 Uhr in der UREK des Nationalrates engagiert.

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr

La séance est levée à 12 h 50