09.3719

I fondamenti del nostro ordine giuridico scavalcati dall'ONU

Hefti Thomas · P-M · Consiglio degli Stati · Glarona · Gruppo liberale radicale

Antrag der Kommission

Die Behandlungsfrist verlängern

Antrag Minder

Die Motion abschreiben

Proposition de la commission

Prolonger le délai de traitement

Proposition Minder

Classer la motion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Bischof Pirmin · Mit-M · Consiglio degli Stati · Soletta · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Sie haben richtig gelesen: Die Motion hat die Nummer 09.3719. Der Vorstoss unseres ehemaligen Ratskollegen Dick Marty datiert also aus dem Jahr 2009. Die Motion verlangte damals vom Bundesrat, dass er sich namentlich beim Sicherheitsrat dafür einsetzt, dass innerhalb der UNO menschenrechtliche und rechtsstaatliche Regeln durchgesetzt werden, insbesondere für Personen, die infolge eines Sanktionsregimes auf sogenannte schwarze Listen gesetzt wurden. Solche Regeln waren damals noch völlig unbekannt.

Bereits 2009 erzielte die Schweiz einen ersten Erfolg: Im Falle des Sanktionsregimes gegen Al-Kaida und den IS wurde eine UNO-Ombudsstelle eingesetzt. Diese Ombudsstelle gewährleistete die unabhängige Beurteilung von Beschwerden von betroffenen Personen. Allerdings ist in den dreizehn anderen Sanktionsregimes der UNO nach wie vor keine rechtsstaatliche Regel eingeführt worden. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass die Schweiz nach einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte selber entsprechende rechtsstaatliche Regeln eingeführt hat, wonach sich auf unserem Territorium von UNO-Sanktionsregimes betroffene Personen vor schweizerischen Gerichten beschweren können und hier zu einem rechtsstaatlichen Urteil eines unabhängigen Gerichts kommen. Die Schweiz setzt sich weiterhin dafür ein, dass die immer noch fehlenden rechtsstaatlichen Regeln bei den UNO-Gremien eingeführt werden. Sie tut dies namentlich auch jetzt, wo sie Einsitz in den Sicherheitsrat nehmen wird.

Ihre Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die Frist für die vorliegende Motion seit 2011 mehrere Male verlängert wurde. Sie hat diskutiert, ob man die Fristverlängerung noch einmal genehmigen soll oder nicht. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Verlängerung noch einmal zu gewähren, namentlich weil die Schweiz bald im UNO-Sicherheitsrat vertreten sein wird. Zudem soll dem Bundesrat beim Dringen auf die Einführung von menschenrechtlichen und verfahrensrechtlichen Garantien der Rücken gestärkt werden.

Allerdings ist auch der Kommission bewusst, dass es für den Druck, der hier ausgeübt wird, keine sehr grosse Rolle spielt, ob wir Abschreiben oder Nichtabschreiben entscheiden. Sie ist aber grossmehrheitlich der Meinung, dass die Abschreibung zu diesem Zeitpunkt ein eher schlechtes Signal wäre.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen.

Minder Thomas · Mit-M · Consiglio degli Stati · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Womöglich ist dieser Vorstoss von alt Ständerat Dick Marty die am längsten im Parlament hängige Motion. Sie wurde im Jahr 2009 eingereicht, die Behandlungsfrist ist seither schon siebenmal verlängert worden. Anstatt sie zum achten Mal zu verlängern, sollten wir nun diese Übung abbrechen. Ich bin zwar Mitglied der APK, welche diese Vorlage behandelt hat, ich war aber bei der Behandlung leider abwesend, daher dieser Einzelantrag.

Die Motion mag gut gemeint sein, doch sie zeigt auch, dass gerade in der Aussenpolitik nicht alle über angenommene Motionen erteilten Aufträge an den Bundesrat tatsächlich umgesetzt werden können. Es mag legitim sein, ein-, zwei-, dreimal eine Fristverlängerung zu erteilen, um dem Bundesrat mehr Zeit zur Umsetzung zu geben. Doch eine Motion über zehn Jahre lang zu verschieben, sie jedes Jahr zu traktandieren, jedes Jahr zu debattieren, jedes Jahr Kosten zu verursachen - das kann es wahrlich auch nicht sein.

Die UNO hat ihre eigenen Regeln. Manchmal begrüssen und unterstützen wir diese, und manchmal, wie beim Migrationspakt, widersetzt sich das Parlament ihren Anliegen sogar.

Dem Anliegen von alt Ständerat Dick Marty sind beide Kommissionen und beide Kammern 2009 respektive 2010 gefolgt. Damit alle wissen, was Dick Marty damals wollte: Er wollte, dass Sanktionen gegen natürliche Personen, die aufgrund von UNO-Resolutionen im Namen der Terrorismusbekämpfung ausgesprochen worden waren, nicht umgesetzt werden, wenn eine betroffene Person seit mehr als drei Jahren auf der Sanktionsliste figuriert, wenn von keiner Justizbehörde Anklage erhoben wurde und wenn diese Person nicht gegen die Sanktion rekurrieren konnte.

Die Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates sind aufgrund des Vetorechts der fünf Grossmächte zweifelsohne nicht demokratisch. Das wissen wir alle, und das ändert auch diese Fristverlängerung nicht. Dass solche UNO-Resolutionen auch nicht rechtsstaatlich sind und aufgrund der fehlenden Rekursmöglichkeiten gar die Grundrechte stark einschränken, mag sein. Doch auch daran wird die erneute Fristverlängerung im Schweizer Parlament nichts ändern. Die UNO und der UNO-Sicherheitsrat werden nicht schlechter und nicht besser, wenn wir diese Motion heute abschreiben. Der Bundesrat kennt den Inhalt der Motion Marty Dick und kann sich schon bald im UNO-Sicherheitsrat bei allenfalls neu anfallenden Resolutionen in Sachen Terrorismus zu deren Anliegen äussern.

Eine erneute Fristverlängerung hilft dem Bundesrat oder auch Botschafterin Pascale Baeriswyl bei ihren Aufgaben im UNO-Sicherheitsrat nicht, im Gegenteil: Eine derart lang hängige Motion wirft ein komisches Licht auf die Schweiz, den Bundesrat und unsere parlamentarischen Instrumente.

Sanktionen gegen natürliche Personen sind zurzeit en vogue. Dick Marty ging es um jene gegen die Terrororganisationen IS und Al-Kaida, heute geht es um jene der EU gegen Russland. Es sei angemerkt, dass auch jene der EU weder demokratisch noch rechtsstaatlich sind und die Grundrechte nicht respektieren. Auch da werden willkürlich Personen auf eine Liste gesetzt, die Putin anscheinend kaum begegnet sind - zumindest wissen wir es nicht.

Wir haben das Thema kürzlich bei der Beratung des Embargogesetzes debattiert. Da Sanktionen gegen IS und Al-Kaida seit einiger Zeit kein Thema mehr sind, jene der EU gegenüber Oligarchen aber schon, könnten sich z. B. beide APK dieser allenfalls annehmen, um gegenüber der EU vorstellig zu werden. Diese Strategie hätte womöglich mehr Chancen in Sachen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte als die Strategie bei der UNO.

Ich bitte Sie, keine erneute Fristverlängerung zu erteilen und die Motion heute abzuschreiben.

Caroni Andrea · Mit-M · Consiglio degli Stati · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale

Ich war zu langsam, um mich als Kommissionsmitglied zu melden, darum nehme ich hier meine zweite Chance wahr - vielen Dank!

Ich unterstütze den Einzelantrag Minder, die Motion abzuschreiben, aber nicht aus inhaltlicher Kritik an den UNO-Gremien und noch viel weniger aus inhaltlicher Kritik an den Schweizer Bemühungen, die ich weiterhin mittrage; ich freue mich, wenn die Schweiz sich weiterhin für eine Stärkung der individuellen Rechte im Rahmen der UNO-Sanktionspolitik einsetzt, wie sie es in der Vergangenheit schon getan hat. Ich unterstütze den Antrag aus dem formalen Grund, dass die Motion seit 2009 hier hängig ist, wir sie schon siebenmal verlängert haben und ich mir von dieser ausgepressten Motions-Zitrone keinen weiteren Saft verspreche, den das EDA nicht auch selber gewinnen kann.

Cassis Ignazio · BPR-M · Consiglio federale · Ticino

Herr Ständerat Caroni und auch der Berichterstatter haben es auf den Punkt gebracht. Ob die Behandlungsfrist dieser Motion verlängert wird oder nicht, ändert nichts an den Bemühungen der Schweiz, die Funktion der Ombudsperson bei der UNO zu stärken. Wir werden das weiterhin tun. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Hauptziel der Motion erreicht worden ist, das wurde auch vom Berichterstatter bereits in Erinnerung gerufen. Aber Sie entscheiden. Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit im UNO-Sanktionssystem ist für den Bundesrat weiterhin ein grosses Anliegen; das war so, das ist so, und das wird so bleiben.

Wie Sie wissen, setzt sich die Schweiz seit 2005, seit siebzehn Jahren, mit einer Gruppe gleichgesinnter Staaten für eine bessere Beachtung der Menschenrechte im Rahmen von UNO-Sanktionen ein. Eine ihrer grossen Errungenschaften ist die Schaffung des Amtes einer Ombudsperson für das UNO-Sanktionsregime gegen die Gruppierungen Islamischer Staat und Al-Kaida im Jahre 2009. Die Institution dieser Ombudsperson funktioniert heute gut. Bisher folgte der zuständige Sanktionsausschuss ausnahmslos allen Empfehlungen der Ombudsperson für die Streichung oder Beibehaltung einer Person auf der Sanktionsliste. Die dreizehn anderen Sanktionsregimes haben jedoch keine Ombudsperson und keinen vergleichbaren Überprüfungsmechanismus. Die Schweiz hat daher letztes Jahr, 2021, mit gleichgesinnten Staaten dem Sicherheitsrat konkrete Vorschläge für die Schaffung eines Überprüfungsmechanismus für andere Sanktionsregimes als dasjenige gegen Al-Kaida unterbreitet. Die Schweiz organisierte im April dieses Jahres ein weiteres Treffen in New York, um die Einrichtung eines unabhängigen Überprüfungsmechanismus auf UNO-Ebene für alle Sanktionsregimes zu thematisieren.

Je rappelle que le manque de protection juridique au niveau de l'ONU a amené des individus et des entités listés à la saisie de tribunaux nationaux et régionaux. Comme l'a rappelé le rapporteur, à la suite d'une procédure contre la Suisse devant la Cour européenne des droits de l'homme, le Tribunal fédéral a confirmé que les individus listés peuvent recourir par voie judiciaire en Suisse. Répétons que l'objectif de la motion est ainsi atteint.

Néanmoins, la Suisse continuera d'oeuvrer, aussi en tant que membre du Conseil de sécurité de l'ONU, pour renforcer cette fonction de bureau de médiateur dans le régime de sanctions ISIS/Al-Qaïda. Cela fait d'ailleurs partie d'une des quatre priorités que nous avons mises en consultation et que vous avez confirmées concernant notre position au sein du Conseil de sécurité de l'ONU.

La Suisse oeuvrera également pour que les propositions faites au Conseil de sécurité en vue d'étendre ce mécanisme ou d'en développer d'autres aux treize autres régimes de sanctions onusiennes trouvent un écho.

Pour le Conseil fédéral, rien ne s'opposerait donc au classement de cette motion.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 21 Stimmen

Für den Antrag Minder ... 16 Stimmen

(0 Enthaltungen)