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Incentivi finanziari per modelli di condivisione e di noleggio
Brenzikofer Florence · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi
Es ist weithin bekannt: Um in gesättigten Märkten den Absatz steigern zu können, versuchen einige Unternehmen, die Lebensdauer ihrer Produkte vorsätzlich zu verkürzen. Beispiele gibt es viele. So hat sich z. B. die Lebensdauer von Waschmaschinen innerhalb von zehn Jahren um ein ganzes Jahr verkürzt. Solche Entwicklungen verunmöglichen einen effizienten Umgang mit unseren Ressourcen und untergraben die offiziellen Strategien des Bundes in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft.
Die Nutzungs- und Lebensdauer von Produkten wird erhöht, indem sie geteilt, wiederverwendet, repariert und wiederaufbereitet werden. Über die ganze Produktlebensdauer betrachtet, schont das in den meisten Fällen nicht nur die Umwelt, sondern auch das Portemonnaie der Konsumentinnen und Konsumenten. Denn im Moment geben Schweizer Konsumentinnen aufgrund der geplanten Obsoleszenz jedes Jahr etwa 300 Millionen Franken zu viel aus.
"Trotz Effizienzgewinnen ist die Schweiz heute weit entfernt von einer nachhaltigen Ressourcennutzung. [...] Auch die Schweiz trägt durch ihren hohen Ressourcenverbrauch pro Person dazu bei. Zusätzliche Massnahmen sind unabdingbar, damit zukunftsfähige und ressourcenschonende Konsum- und Produktionsmuster gestärkt werden können." Diese Aussage stammt nicht etwa von der Wahlplattform der Grünen, sondern direkt von der Website des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).
Wenn es dann aber um konkrete Massnahmen geht, um die Produktlebensdauer zu verlängern, wird es sehr vage. Die Schweiz hat hier eine Lücke. Steuerliche Anreize wären ein effizientes und zielführendes Instrument, um das Ungleichgewicht zwischen ungünstigen Preisverhältnissen zu beheben: zwischen arbeitsintensivem Reparaturhandwerk und dem Neukauf von Produkten, die häufig in automatisierter Fertigung entstehen oder in Billiglohnländern hergestellt werden. Das BAFU schreibt es in seinem Bericht an den Bundesrat, "Massnahmen des Bundes für eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz (Grüne Wirtschaft)", selber: "Wenn die Umwelt und die natürlichen Ressourcen keinen richtigen Preis haben [...], so werden sie häufig nicht nachhaltig genutzt. Dem Staat kommt die Verantwortung zu, bei fehlender Kostenwahrheit Massnahmen zu treffen. Diese sollen einem Marktversagen entgegenwirken und negative externe Effekte möglichst internalisieren."
Mittelfristig müssen zunehmend Rohstoffe anstatt Arbeitskraft besteuert werden. Ein erster Schritt wäre die Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparatur- und Refurbishment-Dienstleistungen, wie sie neun Länder in Europa bereits vorgenommen haben.
Mit diesem Postulat können Sie ein wichtiges Zeichen setzen für weniger Elektroschrott, geringeren Ressourcenverbrauch, verbesserte Produktequalität und geringere Umweltauswirkungen. Der auf Innovation und Qualität ausgerichteten Schweizer Wirtschaft würden längere Produktenutzungen neue Geschäftsfelder eröffnen. So lassen sich beispielsweise Reparaturdienstleistungen anbieten, oder es können auch Produkte vermietet statt verkauft werden.
Vielen Dank für die Annahme dieses Postulates.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Die Postulantin fordert vom Bundesrat einen Bericht zur Frage, wie Geschäftsmodelle wie Sharing-, Leih-, Tausch- und Mietsysteme durch finanzielle Anreize gefördert werden könnten. Der Bundesrat hat bereits für seinen Bericht "Steuerliche und weitere Massnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft" vom 19. Juni 2020 mögliche finanzielle Anreize zur Förderung von Mietmodellen geprüft. Dabei wurde zum Beispiel die Möglichkeit einer Mehrwertsteuerreduktion für Reparaturen angeschaut. Es zeigte sich, dass die Wirkung einer Mehrwertsteuerreduktion begrenzt, der Vollzugsaufwand hingegen hoch wäre. Der Bundesrat kam deshalb zum Schluss, diese Massnahme sei nicht weiter zu prüfen.
Weitere Massnahmen im Bereich Kreislaufwirtschaft sind Gegenstand von laufenden Arbeiten. Beispielsweise nimmt die parlamentarische Initiative 20.433, "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken", Aspekte auf, die langlebige und reparierbare Produkte ermöglichen würden. Auch wurde der Bericht "Modernisierungsbedarf des Gewährleistungsrechts beim Kauf" in Erfüllung des Postulates Marchand-Balet 18.3248, "Geplante Obsoleszenz. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten schützen", Mitte Juni 2023 vom Bundesrat verabschiedet.
Der Bundesrat wird über die weiterlaufenden Arbeiten zur Ressourcenschonung und zur Kreislaufwirtschaft Bericht erstatten, dies voraussichtlich im Jahr 2024. Es befindet sich ja auch die parlamentarische Initiative zur Kreislaufwirtschaft in der gesetzlichen Beratung. Wir möchten darüber hinaus keinen zusätzlichen Bericht erarbeiten, bzw. wir sind der Meinung, dass das nicht notwendig sei. Das Anliegen ist aber absolut berechtigt.
Votazione
Präsident (Nussbaumer Eric, erster Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 69 Stimmen
Dagegen ... 115 Stimmen
(1 Enthaltung)