23.043
Doppie imposizioni. Convenzioni tra la Confederazione Svizzera e gli Emirati Arabi Uniti
Schmid Martin · Mit-M · Consiglio degli Stati · Grigioni · Gruppo liberale radicale
Ich darf Ihnen aus der WAK berichten, dass wir das Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten vorberaten haben. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten an seiner Sitzung vom 17. Mai 2023 verabschiedet. Während der Herbstsession hat der Nationalrat dem Bundesbeschluss mit 136 zu 38 Stimmen bei 10 Enthaltungen zugestimmt. Interessant ist, dass im Nationalrat überhaupt keine Diskussion zu diesem Geschäft stattgefunden hat. Auch in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat es keine Wortmeldungen zu diesem Geschäft gegeben.
Das war die Ausgangslage, als dieses dann auch in unserer Kommission völlig unbestrittene Geschäft zu uns gekommen ist. Wir haben festgestellt, dass zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten schon seit 2011 ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Das Abkommen wurde in der Zwischenzeit nie revidiert, und es war nur folgerichtig, dass dieses aufgrund des OECD/G-20-Aktionsplans gegen "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) angepasst werden musste. Der Bundesrat handelte dann dieses Zusatzabkommen aus. Das war der Abschluss der Diskussion.
Wir haben aber einen anderen Aspekt aufgenommen, den ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Wir haben darüber diskutiert, ob es im Interesse der Schweiz ist, wenn wir mit Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abschliessen, die keine Einkommenssteuer kennen, sondern eine reduzierte Körperschaftssteuer haben wie die Vereinigten Arabischen Emirate, die eine Körperschaftssteuer von nur 9 Prozent haben. In der Kommission wurde auch darauf hingewiesen, dass immer wieder Personen, die in Europa oder der Schweiz sanktioniert sind, ihren Wohnsitz z. B. in die Vereinigten Arabischen Emirate verlegen und dann die Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen können. Es geht um die Nichtbesteuerung, also um die doppelte Nichtbesteuerung. Es geht um die Frage, ob diese Rechtsräume dann attraktiver werden und Steuersubstrat aus der Schweiz in diese Länder abwandert und die Doppelbesteuerungsabkommen, wie wir sie heute ausgehandelt haben, letztlich nicht mehr im Interesse der Schweiz sind.
Man muss darauf hinweisen, dass es hier nicht um diese Frage geht, sondern nur um eine Abänderung. Generell hat die Kommission bei der Abkommenspolitik aber schon darauf hingewiesen, dass wir genau hinschauen müssen, ob diese Abkommen letztlich im Interesse der Schweiz sind. Gleichzeitig ist es auch nicht der Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen, dass man eine doppelte Nichtbesteuerung hat. Die Doppelbesteuerungsabkommen wollen nur die Doppelbesteuerung verhindern; sie wollen nicht verhindern, dass letztlich eine Besteuerung als solche stattfindet. Wir möchten dem Bundesrat einfach diesen Aspekt für die Verhandlungen mitgeben, auch bezüglich weiterer Doppelbesteuerungsabkommen mit Staaten, die keine oder nur sehr tiefe Einkommenssteuern kennen oder die keine oder tiefe Körperschaftssteuern kennen, wie jetzt hier die Vereinigten Arabischen Emirate.
Das Geschäft war in der Sache völlig unbestritten, und ich beantrage Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Consiglio federale · San Gallo
Ich danke dem Berichterstatter für die grundsätzlichen Ausführungen, die ich gerne zur Kenntnis genommen habe.
Dieses Geschäft ist in der Tat unbestritten. Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit den Vereinigten Arabischen Emiraten steht inhaltlich im Zusammenhang mit dem Beps-Übereinkommen der OECD. Das Änderungsprotokoll enthält Mindeststandards des Beps-Projekts in Bezug auf die Verhinderung von Missbräuchen des Abkommens sowie Regelungen zur Verbesserung der Streitschlichtungsmechanismen. Diese Bestimmungen wären direkt in das DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten eingeflossen, hätten die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate ihr DBA dem Beps-Übereinkommen unterstellt, wofür aber im vorliegenden Fall die Voraussetzungen nicht gegeben waren. Mit dem Änderungsprotokoll zum DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten wird das DBA die Beps-Mindeststandards erfüllen und damit auch die Einhaltung der internationalen Standards im Steuerbereich festigen. Das Änderungsprotokoll stellt ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis dar. Das DBA wird weiter zur positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen.
Ich bitte Sie deshalb, das Änderungsprotokoll zu genehmigen.
Herzog Eva · P-F · Consiglio degli Stati · Basilea-Città · Gruppo socialista
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten
Arrêté fédéral portant approbation d'un protocole modifiant la Convention contre les doubles impositions entre la Suisse et les Emirats arabes unis
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 37 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(0 Enthaltungen)
Herzog Eva · P-F · Consiglio degli Stati · Basilea-Città · Gruppo socialista
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.