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Assicurazioni sociali. Creare una base legale globale e uniforme per la procedura elettronica

Herzog Eva · P-F · Consiglio degli Stati · Basilea-Città · Gruppo socialista

Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Friedli Esther · Mit-F · Consiglio degli Stati · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich vertrete heute eine Motion, die unser ehemaliger Kollege Alex Kuprecht im September noch eingereicht hat.

Wir alle haben als Privatpersonen immer wieder Kontakt zu den Sozialversicherungen. So geht es allen Einwohnerinnen und Einwohnern unseres Landes. Auch die Firmen stehen als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in einem ständigen Austausch mit ihren Sozialversicherungspartnern. Die Institutionen der Sozialversicherungen bieten zwar heute schon vielfältige digitale Angebote an, aber im Kern gibt es einen grossen Stolperstein: Das heutige Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) aus dem Jahr 2000 erlaubt leider keine umfassende und rechtlich korrekte elektronische Kommunikation. Es besteht keine bundesgesetzliche Grundlage über den Austausch von rechtsrelevanten Verfahrensdokumenten mit den Versicherten.

Genau hier setzt unsere Motion an. Sie fordert eine umfassende und gesamtheitliche Rechtsgrundlage für das elektronische Verfahren. Wichtig ist dabei, dass es immer die versicherte Person oder das Unternehmen ist, die entscheiden können, ob sie klassisch auf Papier oder eben elektronisch kommunizieren wollen. Das gilt beispielsweise bei der Unfallversicherung, der Familienausgleichskasse, der Krankenversicherung, bei der AHV oder der Arbeitslosenversicherung. Kurz: Die Motion fordert das Prinzip "Digital first" bei den Sozialversicherungen, will aber kein "Digital only", also keinen Zwang. Die Motion will zudem die rechtliche Grundlage für den elektronischen Austausch schaffen, aber nicht ein neues IT-Projekt anschieben.

Liest man die Antwort des Bundesrates, könnte man meinen, es gehe um ein neues Bundes-IT-Projekt. Genau das will die Motion nicht, denn all die Sozialversicherungen haben ja heute schon Online-Tools und verkehren mit ihren Kunden oft schon elektronisch. Aber diese müssen dann die rechtsrelevanten Dokumente ausdrucken, per Post versenden und im Nachgang viele Dokumente wieder einscannen. Hier besteht ein grosser Leerlauf.

Wir haben bereits im Bereich der Steuern und der Justiz beschlossen, dass der digitale Weg möglich sein soll. Nun sollten wir auch bei den Sozialversicherungen nachziehen. Mit der Motion geben wir dem Bundesrat nun den Auftrag, die Rechtsgrundlage bezüglich dieses Themas für alle Sozialversicherungen anzupassen. Ich habe daher kein Verständnis für die ablehnende Haltung des Bundesrates zu dieser Motion.

Das Plenum des Ständerates hat sich am 14. Juni 2021 im Rahmen der Gesetzesvorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der ersten Säule schon einmal ausdrücklich für die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation ausgesprochen. Dann aber wurde dem Parlament in der nationalrätlichen Beratung am 30. Mai 2022 wortwörtlich versprochen, dass der Bundesrat die Digitalisierung im Sozialversicherungsrecht umfassender und gesamtheitlich lösen möchte. Leider ist hier bis heute nichts passiert. Genau deshalb ist unsere Motion wichtig und richtig.

Die Position des Bundesrates ist auch nicht stringent. In seiner Stellungnahme sagt er ausdrücklich, dass die Verfahrensbestimmungen des ATSG an die digitale Kommunikation anzupassen sind. Zugleich verweist er auf ein völlig anderes und uns bis vor vier Tagen unbekanntes Gesetzesprojekt, das offenbar primär die erste Säule betrifft. Also macht der Bundesrat genau das Gegenteil von dem, was er im Nationalrat versprochen hat, denn der Bundesrat wählt jetzt einen sektoriellen und technischen Ansatz. Vor drei Tagen, also letzten Freitag, hat der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren zu diesem Ansatz, der nur den Bereich der AHV betrifft, eröffnet. Summarisch gesehen, geht es dort um Anpassungen des Verfahrensrechts, aber hauptsächlich eben nur um die AHV.

Diesem Zickzackkurs des Bundesrates müssen wir entgegenhalten, und zwar mit einer klaren Linie, also mit der Zustimmung zu dieser Motion Kuprecht. Denn die Motion will umfassend das ATSG-Regulatorium anpassen, das ein einheitliches Verfahrensrecht weiterentwickelt und keine technische Bundeslösung anstrebt. Ich verstehe darum nicht, weshalb man nun offenbar nur die erste Säule gesondert anpassen will und erst danach alle anderen Versicherungszweige. Ich sehe hier ein unnötiges Risiko und eine massive Verzögerung.

Es ist eine bekannte Tatsache, dass alle Institutionen der Sozialversicherung heute schon digital unterwegs sind. Weshalb der Bundesrat nun eben bei der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Arbeitslosenversicherung und den anderen Versicherungen Probleme sieht, sehe ich nicht ein.

Ich bin davon überzeugt, dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, die bundesrechtliche Grundlage für die elektronische Kommunikation zu schaffen. Die technologische Umsetzung ist heute schon ohne Weiteres möglich. Ich bitte Sie daher um ein klares Zeichen für die umfassende und gesamtheitliche Regelung der elektronischen Kommunikation bei den Sozialversicherungen, analog zu den Steuern und zur Justiz.

Herzlichen Dank, wenn Sie die Motion unterstützen.

Hegglin Peter · Mit-M · Consiglio degli Stati · Zugo · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Ich empfehle Ihnen auch, die Motion Kuprecht zu unterstützen. Ich begründe das wie folgt: Die Durchführungsstellen der Sozialversicherungen haben schon vor vielen Jahren die Portale für eine sichere elektronische Kommunikation im Massengeschäft Sozialversicherung geschaffen. Ich kann drei konkrete Beispiele von vielen erwähnen:

1. Über das Gemeinschaftswerk der Unfallversicherer, der Ausgleichskassen, der Familienausgleichskassen und der Steuerverwaltungen werden pro Jahr über zehn Millionen Meldungen vor allem über Lohndaten zwischen der Wirtschaft und den oben erwähnten Durchführungsstellen abgewickelt.

2. Über das schon im Jahr 1994 gegründete Gemeinschaftswerk Medidata der Kranken- und Unfallversicherer sowie der Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden heute schon über 80 Millionen Dokumente pro Jahr abgewickelt. 70 Prozent der medizinischen Leistungserbringerinnen und 99 Prozent der Versicherer arbeiten tagtäglich mit Medidata.

3. Über das Gemeinschaftswerk AHV-Easy der kantonalen Ausgleichskassen werden seit knapp zehn Jahren jährlich Millionen von Meldungen über Beitragsforderungen, Familienzulagen sowie EO-Leistungen zwischen den Arbeitgebenden und den Ausgleichskassen abgewickelt.

Technisch sind diese Plattformen zu hundert Prozent datenschutzsicher und seit Jahren stabil vorhanden, ohne dass ein Franken Bundesgeld oder gar Mittel des AHV-Ausgleichsfonds benötigt worden wären. Was heute aber mangels einer bundesgesetzlichen Grundlage fehlt: Rechtlich ist kein Austausch von rechtsrelevanten Verfahrensdokumenten mit den Versicherten über die bestehenden Kanäle möglich. Sobald die Versicherten mit eATSG selber entscheiden dürfen, ob sie mit ihren Sozialversicherungspartnern elektronisch kommunizieren wollen, wäre es möglich, dass die bestehenden Plattformen einfach und schnell umgestellt werden könnten. Jede versicherte Person könnte selber entscheiden, ob sie mit ihrem Krankenversicherer, ihrem Unfallversicherer, ihrer Ausgleichskasse, ihrer Familienausgleichskasse, EL-Stelle und so weiter und so fort digital kommunizieren will. Dafür braucht es nur eine Änderung des Verfahrensrechts des ATSG.

Ich glaube, es ist klar und eine Selbstverständlichkeit, dass die vom Bundesrat erwähnten und wichtigen Sicherheitsbestimmungen dann auch eingehalten werden. Das Projekt "eATSG" hat sich denn auch wortwörtlich an den schon heute vom Bundesparlament geschaffenen Normen im Bereich Steuern und Justiz orientiert. Was für die Steuern und für die Justiz gut genug ist, taugt sicher auch für die Sozialversicherungen.

Aus diesen Überlegungen heraus empfehle ich Ihnen, wie das auch die Vorrednerin, Ständerätin Esther Friedli, gesagt hat, die Motion zu unterstützen.

Amherd Viola · VPBR-F · Consiglio federale · Vallese

Le Conseil fédéral a pour objectif de faire avancer la numérisation des services administratifs. C'est pourquoi, vendredi dernier, il a mis en consultation un projet de loi en ce sens. Il entend créer, dans un nouvel acte, les bases légales pour une communication numérique simple et uniforme à l'échelle nationale, pour les assurances sociales du premier pilier et les allocations familiales. Ce projet ne remet pas en question l'exécution décentralisée de ces assurances. Toutefois, le Conseil fédéral juge important que les services de base soient accessibles à tous les assurés de la même manière dans toute la Suisse. Cela doit se faire au moyen d'une plateforme centrale en ligne et d'un accès uniforme, conformément à des normes fédérales.

La présente motion poursuit, pour l'essentiel, les mêmes objectifs: permettre une communication numérique complète pour les assurances sociales. Toutefois, la motion prévoit de réglementer la communication numérique dans la loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales. Cela aurait pour conséquence d'en étendre le champ d'application à l'assurance-maladie, à l'assurance-accidents et à l'assurance-chômage. Non seulement la complexité du projet s'en trouverait considérablement augmentée, mais les différences dans la structure organisationnelle des assurances sociales ne seraient pas prises en compte. Par exemple, il ne serait pas approprié d'obliger chaque caisse-maladie de proposer une plateforme en ligne pour la communication avec ses assurés, alors que ces derniers disposent, dans ce domaine, de la liberté de choix. A l'inverse, il n'existe pas de liberté de choix dans le premier pilier. Il est opportun de proposer une plateforme en ligne à tous les assurés et il est également judicieux que ce soit la Confédération qui mette cette plateforme à disposition, ce que ne prévoit pas la proposition contenue dans la motion.

Il ne serait pas rationnel, du point de vue économique, de multiplier les plateformes poursuivant un but identique, alors qu'elles devraient être financées par les contributions des employeurs aux frais d'administration. La motion et le projet du Conseil fédéral vont dans la même direction. Le Conseil fédéral estime toutefois que la solution qu'il a mise en consultation est plus efficace et plus économique pour proposer et développer une offre numérique uniforme de services administratifs.

Au vu de ces considérations, je vous invite, au nom du Conseil fédéral, à rejeter la motion.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 30 Stimmen

Dagegen ... 11 Stimmen

(0 Enthaltungen)