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Stop alle lacune di copertura nelle reti mobili!
Riniker Maja · 1VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Präsidentin (Riniker Maja, erste Vizepräsidentin): Das Postulat wird von Herrn Giezendanner und Herrn Töngi bekämpft.
Christ Katja · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo verde liberale
Die Welt der Telekommunikation hat sich in den letzten 25 Jahren grundlegend verändert. Wir sind Teil einer digitalen Gesellschaft, in der die Mobilfunkkommunikation nicht nur eine Bequemlichkeit, sondern eine Notwendigkeit ist: für Notrufe, für Bezahlterminals oder für einfache Kommunikation und Erreichbarkeit. Dienste, die wir tagtäglich nutzen, verlassen sich auf eine Mobilfunkinfrastruktur, die mittlerweile als kritische Infrastruktur anerkannt ist. Der Bundesrat selbst hat den Ausfall der Mobilfunknetze als eines der grössten Risiken identifiziert. Um dieses einzugrenzen, will er die Anbieter sogar teilweise dazu verpflichten, jährlich dreistellige Millionenbeträge aufzuwenden, damit ihre Netze auch bei länger anhaltendem Stromausfall funktionieren.
Trotz dieser Erkenntnis stehen wir vor Herausforderungen. Die Mobilfunkabdeckung ist nicht immer gewährleistet, und durch den Abbau bestehender Antennen entstehen neue Funklöcher - ein Zustand, der nicht hinnehmbar ist. Apropos Funkloch, nur damit Klarheit herrscht, hier noch kurz eine Definition von "Funkloch": Ein Funkloch ist ein räumlicher Bereich, in dem eine Verbindung zwischen einem Sender und einem Empfänger nicht möglich ist. Aber: wo kein Sender, da kein Empfänger, richtig? Oder umgekehrt: Ein Sender würde die Chance eines Empfangs doch deutlich erhöhen. Aber eben: Empfangen wollen ja alle, aber den Sender? Lieber den Spatz in der Hand als die Antenne auf dem Dach, oder etwa nicht?
Für alle Infrastrukturen von öffentlichem Interesse gibt es Sonderrechte und -pflichten. Es ist absurd, dass für das Rückgrat unserer digitalen Gesellschaft, den Mobilfunk, eine solche Regelung fehlt. Zwar hat das Parlament bereits bei der Einführung des Gesetzes 1996 beschlossen, dass die öffentliche Hand den in ihrem Besitz stehenden Grund und Boden unentgeltlich für den Leitungsbau zur Verfügung stellen muss. Eine Mobilfunkbetreiberin hat demnach heute das Recht, eine Mobilfunkantenne mit Glasfaser anzuschliessen, welche über öffentlichen Grund und Boden führt. Aber für das wichtigste Element, nämlich die Antenne selbst, gilt dieses Recht nicht.
Es ist höchste Zeit, diese Lücke zu schliessen. Gerade Kantone und Gemeinden sind auf das nahtlose Funktionieren dieser kritischen Infrastrukturen angewiesen. Es ist an der Zeit, dass auch Kantone und Gemeinden eine proaktive Rolle übernehmen, indem sie ihren Grund und Boden für die Installation von Mobilfunkantennen zur Verfügung stellen. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass unsere Mobilfunkinfrastruktur den aktuellen Herausforderungen gewachsen ist.
Mobilfunk ist eine kritische Infrastruktur, deren nahtloses Funktionieren im Interesse der öffentlichen Hand, der Wirtschaft und der Gesellschaft ist. Obwohl wünschenswert, verlange ich ja nicht einmal, dass wir im internationalen Vergleich auf der Überholspur sind. Aber wenn in Dorfgeschäften wegen ungenügender Netzabdeckung nur noch Bargeldzahlung möglich ist - das habe ich übrigens erlebt -, dann geht es nicht mehr lange, bis die Schnecke uns überholt und wir in ihrem Rückspiegel langsam verschwinden.
Ich bitte Sie daher eindringlich, meinem Postulat zuzustimmen und den Bundesrat zu beauftragen, uns zu berichten, wie diese kritische Lücke geschlossen werden kann.
Töngi Michael · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi
Ich möchte Ihnen kurz erklären, weshalb es nicht nötig ist, in diesem Bereich einen Postulatsbericht zu verlangen. Wenn wir zum Beispiel die Werbung der Swisscom anschauen, dann bekommen wir nicht den Eindruck, dass wir eine Versorgungslücke haben. Die Swisscom schreibt auf ihrer Homepage, dass 99 Prozent unseres Landes mit 5G abgedeckt seien, und dies, Sie erinnern sich, obwohl es vor vier, fünf Jahren eine lange Diskussion gab und gesagt wurde, dass wir total ins Hintertreffen gerieten, dass es viele Einsprachen gebe, dass es nicht vorwärtsgehe. Anscheinend ist diese Abdeckung vorhanden, und diese Funklöcher sind an einem sehr kleinen Ort. Man kann bei der Swisscom zu den Tests auch lesen, dass wir hinsichtlich der Versorgung im Mobilfunkbereich bedeutend besser seien als zum Beispiel Deutschland und Österreich.
Es gibt aber noch einen weiteren Grund, weshalb ein solcher Postulatsbericht gefährlich ist, nämlich die im Postulat angedeuteten Massnahmen. Einerseits will die Postulantin, dass die öffentliche Hand gezwungen werden kann, Standorte für Mobilfunkantennen zur Verfügung zu stellen. Denken Sie einmal dieses Beispiel durch: Die Swisscom käme in ein Dorf und würde sagen, dass eine Antenne auf einem Gemeindehaus für sie sehr gut wäre. Die Gemeinde könnte sich nicht mehr dagegen wehren, vielmehr müsste der Gemeinderat dies wie die Gemeindeversammlung einfach akzeptieren und hätte keine Möglichkeit mehr, eine andere Meinung zu vertreten. Glauben Sie wirklich, dass das das richtige Vorgehen ist in diesem Land, dass man Kommunen vorschreibt, gegen den Willen der Bevölkerung Antennen auf ihrem eigenen Gelände aufzustellen?
Gleichzeitig schlägt die Postulantin auch vor, dass eine neue Aufteilung zwischen den Verantwortlichkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden vorgenommen werden soll. Letztlich wird es ja wahrscheinlich um die Einsprachen gehen. Die Einsprachemöglichkeiten würden erschwert und die Einsprachen verlagert, sodass sie zum Beispiel nur noch durch den Kanton und nicht mehr durch die Gemeinde behandelt würden. Sie wissen alle, dass der Bau von Mobilfunkantennen sehr umstritten ist. Es gibt viele Einsprachen. Es gibt Schwierigkeiten, aber nicht nur in Quartieren von grünen Wählerinnen und Wählern, sondern vor allem auch auf dem Land, bei konservativen Kreisen. Ich glaube nicht, dass es das richtige Vorgehen ist, einen Teil der Bevölkerung, der mitsprechen und mitentscheiden will, einfach auszuschliessen, wenn man ein Problem hat.
Ich glaube, dieses Postulat bringt uns nicht viel. Der Postulatsbericht würde wahrscheinlich in zwei Jahren vorliegen, die entsprechenden Massnahmen in vier Jahren. Dann diskutieren wir schon über 6G. Ich bin sehr gespannt, zu erfahren, wie der Bundesrat auf die Idee gekommen ist, die Annahme dieses Postulates zu beantragen. Ich glaube, dass die hier vorgeschlagenen Massnahmen wirklich nicht zum Ziel führen.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Das Postulat beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, mit welchen Massnahmen die Entstehung von Funklöchern infolge einer Abschaltung bestehender Mobilfunkanlagen verhindert werden kann und wie noch bestehende Versorgungslücken möglichst rasch geschlossen werden können. Ich habe mehr Bedenken bezüglich zusätzlicher Funklöcher, die dadurch entstehen, dass die Laufzeit bestehender Antennen aufgrund von Einsprachen nicht weiter verlängert werden kann. Daher liegt hier für den Bundesrat ein Grund für die Annahme dieses Postulates und die Erstellung eines Postulatsberichtes vor. Aber, wie gesagt, es handelt sich um ein Postulat. Im Postulatsbericht wird sich dann auch zeigen, wie umfassend das Problem ist.
Sie haben absolut recht: Es dauert eine gewisse Zeit, bis der Postulatsbericht verfasst ist. Dann sieht man auch, inwieweit die bestehenden Mobilfunkanbieter solche Löcher bis dahin durch neue Antennen geschlossen haben. Wenn das dann der Fall sein wird, wird Nationalrätin Christ wahrscheinlich auch mit dem Postulatsbericht zufrieden sein. Das wissen wir heute aber einfach nicht.
Die Anforderung an den Bundesrat, flächendeckend genügend Mobilfunkanlagen zur Verfügung zu stellen, existiert natürlich weiterhin. Diese Anlagen braucht unsere Wirtschaft - ich glaube, darauf brauche ich nicht länger einzugehen. Eine leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur hat einen hohen Stellenwert, ein rascher Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze mit möglichst lückenloser Abdeckung ist von grosser Bedeutung. Wir haben ja nicht umsonst auch gesagt, dass wir nebst der Mobilfunk- eine Hochbreitbandstrategie lancieren möchten, damit auch im dezentralen Raum oder dort, wo Lücken bestehen, mit den neuen Mitteln gearbeitet werden kann.
Zu den umweltrechtlichen Rahmenbedingungen: Am 21. September hat das Parlament eine Motion angenommen, welche fordert, die Rahmenbedingungen für einen raschen Ausbau der Mobilfunknetze zu schaffen. Im Rahmen der Umsetzung dieser Motion arbeitet das BAFU zum einen an den erforderlichen Anpassungen der Vollzugshilfen zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Diese Anpassung soll noch dieses Jahr erfolgen; sie soll eine Geschwindigkeitserhöhung bringen. Zum andern prüft das UVEK eine Revision dieser Verordnung mit dem Ziel, den Regelungsrahmen zu modernisieren und den Vollzug zu vereinfachen - immer im Bewusstsein, dass der gleiche Schutz angestrebt wird, man aber auch die sich weiterentwickelnden Technologien berücksichtigen kann.
Spätestens bis zur Vergabe der neuen Konzessionen für Mobilfunkfrequenzen im Jahr 2027 sollen die strahlungsrelevanten Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Mobilfunknetze geklärt werden. Es soll also auch hier das Vorsorge- und Sicherheitsprinzip angewendet werden. Tatsächlich ist es so, dass die Mobilfunkbetreiber, unabhängig von den Baubewilligungsverfahren für die einzelnen Antennenstandorte, auf zunehmende Schwierigkeiten bei der Suche nach Standorten stossen. Es sei zudem schwierig, Grundstücksbesitzer zu finden, die mit dem Bau einer Mobilfunkantenne auf ihrem Grundstück einverstanden sind. Häufig seien Grundstücksbesitzer zudem nicht mehr bereit, auslaufende Miet- und Baurechtsverträge zu erneuern. Dann gibt es eben neu solche zusätzlichen Funklöcher. In welchem Umfang dies der Fall ist, kann ich Ihnen auch nicht sagen.
Angesichts des stets und ständig wachsenden Datenverkehrs auf den Mobilfunknetzen meinen wir, dass diese unter Berücksichtigung der Strahlensicherheit permanent ausgebaut werden müssen. Hierzu ist die Verfügbarkeit von Standorten zum Bau neuer Anlagen von grosser Bedeutung. Ich möchte nochmals betonen: Wir beantragen Annahme des Postulates, um die Grösse des Problems zu erkennen, allenfalls dann auch im Quervergleich mit der Breitbandstrategie. Auch im Rahmen der Breitbandstrategie können wir nicht jedes einzelne Haus mit Glasfaser verkabeln, sondern müssen allenfalls auch hier auf Funktechnologie setzen.
Dann möchte ich Ihnen sagen: Ich möchte mich schon dafür einsetzen, dass die Gemeinden vor Ort noch entscheiden können. Ich glaube, ohne Mitentscheidung der Gemeinden kommen wir nicht weiter und werden wir keine Antennen bauen.
Votazione
Präsidentin (Riniker Maja, erste Vizepräsidentin): Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 104 Stimmen
Dagegen ... 83 Stimmen
(0 Enthaltungen)