Oggetto parlamentare: Valutazione del regime dei termini (23.3762),

23.3762, 23.3805

Valutazione del regime dei termini / Valutazione del regime dei termini

Nussbaumer Eric · P-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Postulate werden von Herrn Jost bekämpft.

Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo liberale radicale

Mit meinem Postulat soll der Bundesrat beauftragt werden, in einem Bericht die in der Schweiz geltende gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch zu evaluieren. Aufgrund des Zeitablaufs ist es offensichtlich an der Zeit. Am 1. Oktober 2002 und damit vor mehr als zwanzig Jahren wurde in der Schweiz die Fristenregelung eingeführt. Diese besagt, dass Frauen in der Schweiz bis in die zwölfte Schwangerschaftswoche selber über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Zu einem späteren Zeitpunkt muss eine Ärztin oder ein Arzt die Situation beurteilen.

Es soll nun gemäss meinem Postulat geprüft werden, ob sich diese Regelung bewährt hat. Dabei soll die Umsetzung evaluiert werden, und zwar die Umsetzung der eigentlichen Fristenregelung, aber auch die Handhabung der Strafbestimmungen gemäss den Artikeln 118 bis 120 StGB. Im Rahmen dieser Evaluation sind Fragen zu beantworten, Fragen zur Umsetzung, insbesondere auch in den Kantonen. Wird dies einheitlich gehandhabt, oder bestehen massgebende Unterschiede zwischen den Kantonen? Das ist eine wichtige Frage. Oder auch: Bestehen Defizite? Welches sind Best Practices? Oder auch: Wie praktikabel ist die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch?

Nach zwanzig Jahren Erfahrung ist das wichtig, weil sich unter anderem auch die gesellschaftlichen Anschauungen hinsichtlich des Selbstbestimmungsrechtes der Frau verändert haben. Dabei ist mitunter zu berücksichtigen, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2022 Leitlinien zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht hat. Dabei geht es um Empfehlungen zu Gesetz und Praxis in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche und den Zugang zu solchen, um Fragen der Wartezeiten und der Zustimmung Dritter oder auch um die Frage der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Ebenso von Interesse ist ein Vergleich mit der Regelung in anderen europäischen Ländern. Gestützt auf die Ergebnisse dieses Berichtes, werden wir dann in der Lage sein, zu beurteilen, ob sich unsere bestehenden Regelungen bewährt haben oder ob Anpassungen zu diskutieren sein werden.

Ich bitte Sie, dem Postulat zuzustimmen.

Marti Min Li · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Mein Postulat hat denselben Inhalt wie dasjenige meiner Vorrednerin. Ich möchte hier nur, in Ergänzung zu dem, was meine geschätzte Vorrednerin schon ausgeführt hat, noch ein bisschen Kontext zur Vorgeschichte dieses Postulates geben.

Es gibt in etlichen Ländern und auch in der Schweiz eine Diskussion darüber, ob nicht die Zeit gekommen ist, eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches zu prüfen und zu überlegen, ob das Thema Schwangerschaftsabbruch nicht besser als gesundheitspolitische Frage behandelt werden sollte anstatt als eine Frage des Strafrechtes. Es gab dazu auch die parlamentarische Initiative Porchet 22.432, "Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache", die wir auch schon hier behandelt haben, der wir aber keine Folge gegeben haben.

Die Argumentation, warum man der Initiative nicht Folge gegeben hat - und das ist eine sehr valide, legitime Argumentation -, war, dass sich die bisherige Praxis der Fristenregelung, die wir in der Schweiz kennen, bewährt hat, das heisst der straffreie Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen und die Indikationslösung für die Zeit danach. Meine Vorrednerin hat es ausgeführt: Die Fristenregelung ist seit über zwanzig Jahren in Kraft.

Dennoch denken wir, dass es vielleicht an der Zeit wäre, das zu evaluieren und zu sehen, ob sich das tatsächlich so gut bewährt hat, ob es wirklich überall gut funktioniert, ob es praktikabel ist, ob die Umsetzung in den Kantonen gut funktioniert, ob es Defizite gibt, ob die Empfehlungen, die auch von internationalen Organisationen abgegeben werden, erfüllt sind und wie sich die Gesetzgebung der Schweiz im europäischen und internationalen Kontext bewährt.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, den beiden Postulaten zuzustimmen, damit wir wirklich eine faktenbasierte Diskussion über die Zukunft des Schwangerschaftsabbruchs und den Umgang damit führen können.

Jost Marc · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Il Gruppo del Centro. Alleanza del Centro. PEV.

Wie kommt man auf die Idee, eine Evaluation zu bekämpfen? Es ist doch mehrheitlich der Fall, dass in so einem verletzlichen Bereich eine Untersuchung sinnvoll ist, in der Erkenntnisse gesammelt werden und dann auch Verbesserungen an die Hand genommen werden können. Im Normalfall ist das so. Bei den hier vorliegenden Vorstössen hingegen ist die Motivation der Urheberinnen eine andere.

Das Ergebnis der Evaluation liegt in den Hauptpunkten nämlich vor, bevor überhaupt damit begonnen wird. Der Nationalrat hat, wie erwähnt wurde, bereits vor einem Jahr beschlossen, dass diese Anpassungen nicht vorgenommen werden sollen. Lassen Sie mich das näher erläutern.

In der Schweiz ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt. Das hat der Nationalrat vor einem Jahr im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Porchet 22.432, "Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache", bestätigt. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau schriftlich darum ersucht und geltend macht, dass sie sich in einer Notlage befindet. Nach Ablauf dieser Frist muss eine Ärztin oder ein Arzt eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit der schwangeren Frau nachweisen. Die seit über zwanzig Jahren geltende Regelung hat unser Rat, wie erwähnt, erst kürzlich bestätigt und Liberalisierungsschritte abgelehnt.

Wieso bekämpfe ich die beiden Postulate? Die Postulate wollen auf einem Umweg erreichen, was der Nationalrat vor Kurzem verworfen hat. Mit den Postulaten wird nämlich verlangt, dass sich die Schweiz an den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation orientiert. Die WHO empfiehlt unter anderem die vollständige Entkriminalisierung der Abtreibung. Unsere Kommission für Rechtsfragen hat vor einem Jahr festgehalten, dass der Schwangerschaftsabbruch nach der zwölften Woche weiterhin eine Straftat bleiben soll. Die Tatbestände wurden bewusst so gewählt, dass auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein Abbruch unter bestimmten Bedingungen vorgenommen werden kann. Zudem hat die Kommission für Rechtsfragen bestätigt, dass wir auch die Verpflichtung haben, das ungeborene Leben zu schützen. Es wurde also nicht gesagt, dass es zuerst eine Prüfung geben soll und wir darauf zurückkommen wollen, sondern der Rat beschloss die Ablehnung.

Ich sehe die Postulate genau deshalb kritisch, weil sie komplett ausser Acht lassen, dass bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht nur ein, sondern immer zwei Lebewesen direkt involviert sind, nämlich die Mutter und der Embryo. Es werden heute in der Schweiz schätzungsweise 10 Prozent der Schwangerschaften abgebrochen. Das entspricht über 11 000 Ungeborenen pro Jahr, deren Leben absichtlich beendet wird. Aus meiner Sicht muss es das Ziel sein, die Zahl der Abtreibungen zu verringern. Der gesetzliche Rahmen bietet heute viele Möglichkeiten, und die Selbstbestimmung der Frau ist gewährleistet.

Für eine Abtreibung nach der zwölften Woche sind zum Beispiel das Geschlecht des Fötus oder eine leichte Behinderung heute keine valablen Gründe und sollen es auch in Zukunft nicht sein, das hat dieser Rat bestätigt. Sollte eine Evaluation der Fristenregelung durch den Bundesrat gemacht werden, müsste sie sich aus meiner Sicht nicht an den WHO-Richtlinien orientieren, sondern sie sollte stattdessen darlegen, mit welchen Massnahmen die Schwangerschaftsabbrüche in unserem Land reduziert werden können; denn beide Leben sind wichtig. Nehmen wir Verantwortung wahr, damit es nicht zu mehr Abtreibungen kommt!

Ich bitte Sie, die Postulate abzulehnen.

Jans Beat · BR-M · Consiglio federale · Basilea-Città

Ich spreche zu beiden Postulaten, zum Postulat Vincenz 23.3762 und zum Postulat Marti Min Li 23.3805.

Die Fristenregelung findet sich in Artikel 119 Absatz 2 des Strafgesetzbuches, welcher den straflosen Schwangerschaftsabbruch regelt. Demgemäss ist ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei. Diese Regelung ist seit Oktober 2002 in Kraft. Nach über zwanzig Jahren seit der Inkraftsetzung der Norm hält der Bundesrat eine Evaluation der Fristenregelung sowie der medizinischen Praxis und derjenigen der Kantone im Rahmen einer disziplinübergreifenden Postulatsberichterstattung für sinnvoll.

Der Bundesrat beantragt Ihnen darum die Annahme der Postulate.

Votazione

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme der Postulate.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Postulate ... 101 Stimmen

Dagegen ... 84 Stimmen

(4 Enthaltungen)