23.3591

Il diritto della neutralità va aggiornato

Riniker Maja · 1VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale

Präsidentin (Riniker Maja, erste Vizepräsidentin): Die Motion Fischer Roland wurde von Herrn Flach übernommen.

Flach Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo verde liberale

Mit dieser Motion von unserem ehemaligen Kollegen Roland Fischer möchte ich Ihnen beantragen, dem Bundesrat den Auftrag zu geben, das Neutralitätsrecht der Schweiz, das auf völkerrechtlichen Verträgen von 1907 und den Jahren davor basiert, zu überdenken und ein Update vorzulegen, allenfalls zuhanden des Parlamentes eine Vorlage zu überweisen oder vielleicht sogar entsprechende, längst überfällige Kündigungen von ehemals gültigen völkerrechtlichen Verträgen zu erwägen.

Das Neutralitätsrecht der Schweiz basiert auf einem Konzept des 17. Jahrhunderts, auf dem Ius Belli, das jedem Staat das Recht einräumt, seine Interessen, wenn er das will, auch mit einem Angriffskrieg gegen einen Nachbarn durchzusetzen. Spätestens seit dem Zweiten Weltkrieg und der Begründung der UNO-Charta 1945, letztlich aber auch mit verschiedenen Zusatzprotokollen dazu, ist heute klar, dass das Ius Belli nicht mehr gilt. Es ist kein völkerrechtlicher Anspruch mehr, dass ein Staat seine Interessen mit Krieg, Gewalt, mit Toten und Blut, mit Bombardierung oder einfach mit Okkupierung durchsetzt. Das Völkerrecht besagt heute ganz klar, dass Friedensbemühungen dem Ius Belli vorzuziehen sind.

Unser Neutralitätsbegriff basiert deshalb auf einer völlig überholten Vorstellung, dass nämlich nur noch neutral sein könne, wer entweder beide Kriegsparteien oder keine Kriegspartei unterstütze. Das verhöhnt die Opfer eines Angriffskrieges und ist heute wahrscheinlich einfach nicht mehr gültig, auch weil die vier Grundelemente nicht mehr vorhanden sind, die seit dem 17. Jahrhundert in der Schweiz eigentlich dafür gesorgt haben, dass wir dieses Neutralitätsrecht, das wir heute haben, immer noch leben:

1. Es gibt bei uns keine Nachbarstaaten mehr, die sich gegenseitig bekriegen.

2. Die schweizerische Neutralität als Bestandteil des europäischen Gleichgewichtes der Mächte innerhalb Europas, zwischen unseren Nachbarn, ist hinfällig geworden.

3. Innenpolitische Gründe für die Neutralität, die konfessionellen, politischen oder auch sprachlichen Konflikte, die den Zusammenhalt im Lande gefährden würden, gibt es seit den 1920er-Jahren nicht mehr.

4. Die Schweiz hat im Gegensatz zur alten Eidgenossenschaft seit 1848 eine Regierung, die eine kohärente Aussen- und Neutralitätspolitik führen könnte, sofern sie das denn wollte.

Ein Update der Neutralität ist längst notwendig, und das steht auch nicht im Widerspruch zu den guten Diensten, die wir leisten können. Ich halte hier auch ganz ausdrücklich fest, dass wir die Bemühungen des Bundesrates, einen Friedensgipfel für die Ukraine einzufordern, die Mächtigsten der Welt hier in die Schweiz zu holen, um einen Frieden, einen gerechten Frieden herzustellen, unterstützen. Das beisst sich auch nicht mit einem Update des Neutralitätsgedankens aus dem 17. oder 18. Jahrhundert, der eben noch das Ius Belli in den Vordergrund stellt. Es ist längst überfällig, dieses abzuschaffen.

Ich bitte Sie, an die völkerrechtlich jüngeren Verträge und nicht an die älteren zu denken und die Motion anzunehmen.

Cassis Ignazio · BR-M · Consiglio federale · Ticino

Signor consigliere nazionale Flach, am 26. Oktober 2022 hat der Bundesrat den Bericht zum Postulat 22.3385 der APK-S, "Klarheit und Orientierung in der Neutralitätspolitik", verabschiedet und dem Parlament übermittelt. Im Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass er an der bisherigen Neutralitätspraxis festhalten will. Diese setzt die Neutralität als Instrument ein und lässt der Schweiz einen genügend grossen Handlungsspielraum, wenn es um die Ausgestaltung ihrer Aussen- und Sicherheitspolitik geht. Die Neutralität dient somit als Instrument für die Aussen- und Sicherheitspolitik.

En plus, la neutralité ne signifie pas l'indifférence. La réaction de la Suisse envers la Russie depuis ces deux dernières années l'a clairement démontré.

L'instrument de la neutralité ne limite la marge de manoeuvre que dans le domaine militaire. Lorsqu'il en va de la défense de la Suisse, la neutralité ne s'oppose pas à une coopération dans le domaine de la politique de sécurité avec d'autres Etats, mais elle doit être attaquée pour être en état de défense.

Gemäss der Motion soll die Neutralität angepasst werden, damit die Schweiz künftig bei einer Verletzung des Gewaltverbots gemäss UNO-Charta zugunsten des Opfers agieren kann; dies auch, wenn der UNO-Sicherheitsrat blockiert ist, aber die UNO-Generalversammlung mit einer qualifizierten Mehrheit eine Verletzung des Gewaltverbots feststellt. Das entspricht dem Uniting-for-Peace-Verfahren. Was hätte eine solche Anpassung der Neutralität für Konsequenzen?

1. Die Schweiz würde die Neutralität in ihrer heutigen Form aufgeben. Anstatt eigenständig zu bestimmen, wann ein Neutralitätsfall vorliegt, würde sie sich dem Druck einer Zwei-Drittel-Mehrheit der UNO-Generalversammlung aussetzen. Eine eventuelle neue Regelung muss nicht nur im Lichte der aktuellen Konflikte, sondern auch im Lichte anderer Konstellationen betrachtet werden. Es sind Szenarien denkbar, in denen dies nicht im Interesse der Schweiz wäre.

2. Mit dem Uniting-for-Peace-Verfahren wird die Entscheidungskompetenz in Fragen der internationalen Sicherheit vom UNO-Sicherheitsrat auf die UNO-Generalversammlung delegiert, und zwar dann, wenn der Sicherheitsrat wegen eines Vetos blockiert ist. Damit würde sich die Schweiz an einem Verfahren ausrichten, welches sich international gar nicht durchgesetzt hat. Das Vorgehen ist umstritten und wird daher nicht konsequent befolgt.

3. Wenn der Sicherheitsrat nicht entscheidungsfähig ist, sind alle Staaten betroffen. Es ist nicht ein spezifisches Problem neutraler Staaten oder gar der Schweiz. Daher kann die Schweiz das Problem nicht unilateral lösen. Der Bundesrat ist sicher bereit, sich international für Lösungsansätze einzusetzen, damit die UNO auch bei einer Blockade des Sicherheitsrates handlungsfähig bleibt.

Sie wissen, wie intensiv das Thema auf dem internationalen Parkett diskutiert wird. Man spricht von Reformen des UNO-Sicherheitsrates. Aber diese Reformen bedingen selbstverständlich die Annahme durch oder die Willigkeit der "P5", also der fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates. Und das, das kann ich Ihnen sagen, ist nicht so einfach gegeben. Tragfähige Lösungen können aber im Verbund mit anderen Staaten gefunden werden. Daran arbeitet die Schweiz, daran arbeitet die Weltgemeinschaft.

Aus diesem Grund beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Riniker Maja · 1VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale

Präsidentin (Riniker Maja, erste Vizepräsidentin): Ich habe die grosse Freude, unserem Kollegen Erich Vontobel zum Geburtstag zu gratulieren. Alles Gute! (Beifall)

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 31 Stimmen

Dagegen ... 126 Stimmen

(35 Enthaltungen)