24.7209
Heure des questions. Question Töngi Michael. Consul honoraire qui dérape. Le DFAE ferme-t-il les yeux?
Cassis Ignazio · BR-M · Consiglio federale · Ticino
Honorarkonsuln werden gemäss Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom Entsendestaat ernannt, im vorliegenden Fall von Belarus. Herr Beyeler ist dementsprechend kein Vertreter der offiziellen Schweiz. Ob die berufliche Tätigkeit der ernannten Person mit ihren konsularischen Aufgaben vereinbar ist, prüft der Entsendestaat. Gemäss dem Wiener Übereinkommen sind Honorarkonsuln dazu verpflichtet, die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften des Empfangsstaates zu beachten.
Töngi Michael · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi
Herr Bundesrat, der Empfangsstaat muss der Ernennung eines Honorarkonsuls doch auch zustimmen. Gibt es denn diesbezüglich überhaupt irgendwelche Hürden oder Anforderungen oder Regeln, die umgesetzt werden? Oder werden die Honorarkonsuln prinzipiell immer anerkannt?
Cassis Ignazio · BR-M · Consiglio federale · Ticino
Danke, Herr Nationalrat Töngi, für die Frage. Honorarkonsuln werden grundsätzlich immer anerkannt, ausser sie haben strafrechtliche Schwierigkeiten oder sonstige Elemente im Curriculum Vitae, die inkompatibel sind mit einer Anerkennung. Das trifft beim vorliegenden Fall nicht zu.