23.4326
Trasformare l'assegno per grandi invalidi in un'indennità di assistenza per le persone anziane. Necessità di riformare il sistema e possibilità di attuazione
Gysi Barbara · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista
Wie vom Präsidenten erwähnt, geht es um das Postulat SGK-N 23.4326, "Entwicklung der Hilfslosenentschädigung hin zu einem Betreuungsgeld. Reformbedarf und mögliche Umsetzungen". Ihre SGK hat mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen dieses Kommissionspostulat beschlossen, das eben die Entwicklung der Hilflosenentschädigung zu einem Betreuungsgeld fordert. Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie über die Entwicklung der Hilflosenentschädigung die offene Frage der Finanzierung der Betreuung im Alter zumindest teilweise beantwortet werden könnte. Dazu gehören die Prüfung einer Angleichung der Leistungen im AHV-Bereich an den IV-Bereich sowie eine im Vergleich zu heute zielgenauere Verwendung der Mittel.
Der Bericht stellt einen Bezug her zu laufenden politischen Prozessen, aktuellen Forschungsresultaten und der fachlichen Diskussion der Stakeholder. Ziel einer Reform der Hilflosenentschädigung ist die möglichst lange Selbstständigkeit und damit auch die Verhinderung von Pflege- und Gesundheitskosten.
Ihre SGK begründet den Postulatstext wie folgt: Die SGK-N hatte verschiedentlich die Thematik der Hilflosenentschädigung diskutiert, nicht zuletzt im Zeitpunkt, als wir die AHV-21-Vorlage debattierten. Sie hatte jeweils einzelne Elemente im Blick und auch Anpassungen aufgegleist. Es war immer wieder die Rede davon, dass ein Gesamtüberblick und das Potenzial einer Weiterentwicklung der Hilflosenentschädigung ungenügend evaluiert und abgedeckt ist.
Die Hilflosenentschädigung wurde 1968 für den AHV-Bereich eingeführt und stellt bis heute eine wichtige, wenn auch unzureichende Unterstützung für ältere Menschen dar. Mit Blick auf die demografische Alterung kann die Hilflosenentschädigung ein wichtiges politisches Steuerungsinstrument sein, weil sie die Betreuung im Alter für mehr Menschen sichert.
Neben dem Bestreben, älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib zuhause zu ermöglichen, spielt nebst der Langzeitpflege die Betreuung zur Stärkung der Selbstständigkeit in allen Wohnformen eine sehr wichtige Rolle. So kann unabhängig von der Wohnform Selbstständigkeit bewahrt und ein erfüllter Lebensalltag ermöglicht werden. Damit kann die Gesundheit erhalten und können Kosten für Spital- und Heimeintritte sowie aufwendige Pflege vermieden werden.
Gerade die ungeklärte Finanzierung der Betreuung, insbesondere auch für Menschen mit demenziellen Erkrankungen, ist ein grosses Problem. Hier muss derzeit eben sehr viel von Privaten getragen werden. Auch eine frühzeitige, qualitativ gute auch psychosoziale Betreuung, die Angehörige, Freiwillige, Pflegende entlastet, leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt wichtiger Ressourcen und zur Abdeckung des Fachkräftemangels in der Pflege. Diese Haltung haben unsere Kommission und auch das Parlament bei der Annahme verschiedener Vorstösse eingenommen. Zudem gibt es auf kommunaler Ebene wichtige Projekte.
Aber es fehlt, wie erwähnt, der Gesamtblick und die Koordination dieser verschiedenen Instrumente. Es ist deshalb angezeigt, die vorhandenen oder in Entwicklung befindlichen Instrumente auf ihre Zukunftstauglichkeit zu prüfen, zielgenauer auszurichten und damit politisch vorausschauend zu handeln. Ein gesamthafter Blick bei der Umsetzung der überwiesenen Vorstösse tut not, um Vor- und Nachteile einzelner Instrumente abzuwägen und aufeinander abzustimmen.
Dass es Lücken im Bereich des selbstbestimmten Wohnens zuhause im AHV-Alter gibt, dass diese vertieft analysiert und die Zuständigkeiten und Finanzierungsformen geklärt werden müssen, zeigte uns auch eine Informationsnotiz, die für die SGK des Ständerates letztes Jahr vom Bundesamt für Sozialversicherungen erstellt wurde. Darin wird festgehalten, dass diese Analyse idealerweise im Rahmen eines Postulates erfolgen müsste. Der Reformbedarf wurde auch von diversen Fachorganisationen an uns herangetragen.
Dass der Bundesrat nun nicht bereit ist, diese Auslegeordnung zu machen, obwohl wir auch aus dem Bundesamt für Sozialversicherungen heraus gehört haben, dass eine Gesamtschau sinnvoll wäre, verstehen wir nicht ganz; denn eine Weiterentwicklung der Hilflosenentschädigung birgt ein grosses Potenzial und kann mithelfen, weitergehende Kosten einzusparen.
Ich bitte Sie darum, Ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zu folgen und das Postulat gutzuheissen.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Consiglio federale · Giura
Le postulat déposé par la commission de votre conseil demande l'élaboration d'un rapport qui concernerait les possibilités d'adapter l'allocation pour impotent dans le cadre de l'AVS, afin d'améliorer la prise en charge des personnes âgées et de tenter de résoudre la question de son financement.
Le Conseil fédéral est conscient que les aspects de la prise en charge des personnes âgées ont gagné et gagneront encore en importance ces prochaines décennies, en raison de la croissance importante et également rapide de la population âgée. Cependant, conformément à la répartition des compétences, qui est inscrite dans notre Constitution à l'article 112c, les questions d'aide et de soins à domicile relèvent exclusivement des cantons.
Die Frage des Ausbaus von Pflegeleistungen ist Gegenstand verschiedener Arbeiten, die im Bereich der Pflege und Betreuung älterer Menschen im Gange sind.
Dans le cadre de la politique en faveur des personnes handicapées 2023-2026, le Conseil fédéral a en effet mis en place un programme prioritaire sur le logement. Ce programme doit soutenir le maintien à domicile des personnes en situation de handicap. Ce programme permettra une meilleure coordination des mesures prévues par la Confédération et par les cantons, tout en posant les jalons d'un développement cohérent, dans le but d'assurer plus d'autonomie s'agissant des logements.
La réforme en cours des prestations complémentaires sur les logements protégés envisage, elle aussi, d'apporter un soutien ciblé en faveur du maintien à domicile, grâce à l'octroi de suppléments de loyer et de certaines prestations d'aide à domicile obligatoires pour les cantons en faveur des personnes âgées qui bénéficient de prestations complémentaires.
Au vu de ces quelques considérations, je vous invite au nom du Conseil fédéral à rejeter le postulat.
Nussbaumer Eric · P-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 115 Stimmen
Dagegen ... 63 Stimmen
(1 Enthaltung)