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Abolizione dell'obbligo di pubblicare l'indirizzo di residenza per i membri del Parlamento

Badran Jacqueline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Mit meinem Vorstoss bitte ich den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen derart anzupassen, dass Parlamentsmitglieder und andere Personen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit Volksinitiativkomitees nicht mehr verpflichtet sind, ihre Wohnadresse zu veröffentlichen.

Wir alle wissen: Wir hier drinnen und auch andere Personen des öffentlichen Lebens haben ein Recht auf Privatsphäre. Von diesem Recht wird rege Gebrauch gemacht. Auf die Schnelle habe ich niemanden gefunden, der seine Privatadresse auf der Parlamentswebsite angibt, und das zu Recht - ja, wahrscheinlich gibt es irgendwelche, aber ich habe jedenfalls niemanden gefunden. Keiner von uns will Drohbriefe erhalten. Sie haben sicher auch schon Briefe erhalten, die etwas dicker sind als üblich, und haben daran rumgefingert und gedacht: Hm, könnte da nicht irgendein explosives Pulver darin sein? Hier im Bundeshaus werden alle diese Briefe und Pakete, die wir bekommen, genau auf das untersucht. Zuhause haben wir diese Möglichkeit nicht.

In Foren, in geschlossenen Social-Media-Foren kursieren Aufrufe, man müsse mal der Politikerin X oder dem Politiker Y "einen Hausbesuch abstatten". Übersetzt: Das ist ein Aufruf zu Gewalt am Wohnort. Im Ausland sind wir so weit - im nahen Ausland, zum Beispiel in Deutschland -, dass Politiker oder Politikerinnen ermordet werden, so weit sind wir schon.

Nun, dieses Grundrecht auf Privatsphäre darf selbstverständlich eingeschränkt werden. Es braucht ein öffentliches Interesse, um es einzuschränken. Ich werde jetzt ausnahmsweise sehr juristisch. Gibt es dieses bei Volksinitiativen? Ja, selbstverständlich müssen die Menschen wissen, wer hinter einer Volksinitiative steht. Es ist ausser Frage, dass man mit dem Namen hinsteht und die Leute das erfahren dürfen.

Aber ein öffentliches Interesse reicht noch nicht. Es muss auch ein notwendiges Mittel sein, die Adresse, die Wohnadresse anzugeben. Ist es ein notwendiges Mittel? Nein. Man kann auch den Geburtstag angeben, dann ist man auch eindeutig identifiziert. Ist denn die Wohnadresse ein geeignetes Mittel? Nein. Wie lange geht eine Volksinitiative? Mindestens vier bis sechs Jahre. Und nachher steht die Adresse für alle Zeiten irgendwo im Internet. Aber ich kann in der Zeit auch umziehen. Mein Geburtsdatum kann ich nicht ändern. Die eineindeutigen Identifikatoren Name, Geburtstag und Wohnort sind viel sinnvoller als die Wohnadresse. Auch ist diese nicht besonders geeignet.

Ist die Angabe verhältnismässig? In der ablehnenden Begründung wird gesagt: Ja, auf Gesuch hin kann ja die einzelne Person auch ein Postfach oder die Geschäftsadresse angeben. Nicht jeder hat eine Geschäftsadresse - ich habe eine, aber nicht jeder hat eine -, und ich will im Übrigen auch nicht, dass jemand im Geschäft erscheint. Wenn ich ein Postfach mache, kostet das 120 Franken, und meine gesamte Post geht dorthin. Ich muss jeden Morgen 500 Meter gehen, um meine Post zu holen. Was ist das für eine Zumutung? Wozu soll man das tun, wenn man viel bessere Alternativen hat?

Jetzt noch ein Wort zu Ihrer Begründung. Sie sagen, wenn man es so machen würde, wie ich vorschlage, würde dies zu Ungleichbehandlung und Abgrenzungsproblemen führen. Hallo? Das möchte ich dann von Ihnen genau hören, Herr Bundeskanzler! Es ist doch umgekehrt: Es ist doch so, dass es dann zu Ungleichbehandlungen kommt, wenn ich darum bitten muss, meine Adresse nicht angeben zu müssen, weil ich bedroht bzw. mutmasslich bedroht werde. Dann muss der eine die Adresse angeben und der andere eben nicht. Zu den Abgrenzungsproblemen: Was heisst denn "nachweisliche Bedrohungslage"? Jetzt muss ich nachweisen, dass ich potenziell bedroht bin, damit ich ein Postfach angeben kann? Und überhaupt, wie schon gesagt: Diese Postfächer sind als Ausweismittel völlig ungeeignet.

Ich bitte Sie also wirklich, dass wir hier sagen können, dass jemand nicht über die Wohnadresse eindeutig identifiziert wird, sondern über Geburtsdatum, Name und Wohnort.

Rossi Viktor · BK-M · Berna

Drohbriefe oder andere Bedrohungsformen sind eine Realität und selbstverständlich nicht zu tolerieren. Aktuell müssen in der Vorprüfungsverfügung zu Volksinitiativen neben den Namen auch die Adressen sämtlicher Mitglieder eines Initiativkomitees im Bundesblatt veröffentlicht werden. Diese Angaben sind zudem auf jeder Unterschriftenliste aufzuführen. Das Ziel dieser Regelung ist, dass die Stimmberechtigten, die eine Volksinitiative unterzeichnen und später darüber abstimmen wollen, herausfinden können, wer hinter einer Volksinitiative steht. Diese Information dient der Meinungs- und Willensbildung bezüglich einer Volksinitiative.

Weshalb beantragt der Bundesrat trotzdem, die Motion abzulehnen? Die vorliegende Motion verlangt nicht die Aufhebung dieser Regel, sondern die Schaffung einer Ausnahme. Parlamentsmitglieder und andere Personen des öffentlichen Lebens sollen von der Verpflichtung, ihre Adresse zu veröffentlichen, befreit werden. Wie Personen des öffentlichen Lebens definiert werden oder ob die Ausnahme zum Beispiel nur für aktive Parlamentsmitglieder gelten soll, lässt die Motion hingegen offen. Die Bundeskanzlei hat in ihrer langjährigen Praxis festgestellt, dass die aktuelle Regelung, die Transparenz schafft, in der grossen Mehrheit der Fälle kein Problem darstellt. Wenn sich in der Vergangenheit vereinzelt Mitglieder eines Komitees bei der Bundeskanzlei gemeldet und darum ersucht haben, dass anstatt ihrer Adresse ein, wie es bereits erwähnt wurde, Postfach oder eine Büroadresse veröffentlicht wird, da sie wiederholt mit Belästigungen oder Bedrohungen konfrontiert waren, hat die Bundeskanzlei diese Gesuche stets akzeptiert, und zwar - es ist mir wichtig, das zu betonen - unabhängig davon, ob diese von Bundesparlamentarierinnen oder -parlamentariern, von Personen des öffentlichen Interesses oder eben auch von Privatpersonen stammten.

Mehrere Mitglieder dieses Rates kennen diese langjährige Praxis der Bundeskanzlei. Diese auf Zusammenarbeit und Austausch mit den Komiteemitgliedern basierende Praxis der Bundeskanzlei hat sich aus Sicht des Bundesrates bewährt. Die Einführung einer Ausnahme für einen gewissen Personenkreis, wie dies die Motion verlangt, würde zu Ungleichbehandlungen sowie zu Abgrenzungsproblemen führen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen daher, die Motion abzulehnen.

Badran Jacqueline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Geschätzter Herr Bundeskanzler, Sie wissen ganz genau, dass Sie jetzt sehr spitzfindig geworden sind. 90 Prozent der Komiteemitglieder sind Personen des öffentlichen Lebens. Und es steht nirgends in der Motion geschrieben, dass die Aufhebung dieser Pflicht nicht auf alle Komiteemitglieder anwendbar sein sollte, auch auf solche, die nicht im öffentlichen Leben stehen, sondern einmalig eine Volksinitiative lancieren. Das steht nicht hier drin!

Nussbaumer Eric · P-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Das war zwar keine Frage, aber möchten Sie noch Stellung nehmen, Herr Bundeskanzler?

Rossi Viktor · BK-M · Berna

Ja, gerne, ich weiss nur nicht, ob es mir gelingt, eine abzugeben, die nicht wieder als spitzfindig ausgelegt wird. Ich kann einfach den Wortlaut der Motion, zumindest den ersten Teil, wiederholen: "Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Parlamentsmitglieder (und andere Personen des öffentlichen Lebens) im Zusammenhang mit Volksinitiativ-Komitees nicht mehr verpflichtet sind, ihre Wohnadresse zu veröffentlichen." Ich habe versucht, im Namen des Bundesrates darzustellen, dass das hier eine abschliessende Aufzählung ist - eventuell etwas spitzfindig.

Votazione

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 63 Stimmen

Dagegen ... 113 Stimmen

(11 Enthaltungen)