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La Svizzera è pronta per il 55 per cento? Confronto tra la politica climatica svizzera e quella europea
Arslan Sibel · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo dei Verdi
Die jüngsten Naturereignisse, von Hitzewellen bis hin zu extremen Wetterphänomenen, lassen keinen Zweifel daran, dass die Klimakrise unaufhaltsam voranschreitet und ihre Auswirkungen immer spürbarer werden, insbesondere für vulnerable Gruppen wie ältere Menschen und Kinder, aber auch für die Landwirtschaft.
Es ist offensichtlich, dass die derzeitige Schweizer Klimapolitik den Anforderungen des Pariser Klimaabkommens, das eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad vorsieht, nicht gerecht wird. Die Zeiten sind leider vorbei, in denen die Schweiz Pionierin in Sachen Nachhaltigkeit war, und die EU schreitet beim Klimaschutz schneller voran als je zuvor. Mit dem Investitionsprogramm Green Deal und dem Gesetzespaket "Fit for 55" hat die EU ambitionierte Klimaschutzmassnahmen ergriffen. Ein solcher Effort ist auch in der Schweiz notwendig.
Daher rufe ich den Bundesrat mit meinem Postulat dazu auf, eine systematische und umfassende Gegenüberstellung der Schweizer und der europäischen Klimapolitik vorzulegen, um den Anpassungsbedarf deutlich zu machen. Der Bericht soll insbesondere aufzeigen, wie sich die im europäischen Green Deal und im "Fit for 55"-Klimapaket vorgestellten Klimaschutzmassnahmen von den in der Schweiz bereits ergriffenen und den vom Bundesrat geplanten Klimaschutzmassnahmen unterscheiden. Denn wenn die Schweiz ihre Klimaziele erreichen will, muss sie zum Mindesten mit der Europäischen Union gleichziehen. Dafür ist zunächst aber eine systematische Gegenüberstellung der europäischen und der Schweizer Klimaschutzpolitik notwendig.
Auch soll der Bundesrat darlegen, an welchen Teilen des europäischen Green Deals respektive des "Fit for 55"-Klimapaketes sich die Schweiz direkt beteiligen kann und wo sich aus Sicht des Bundesrates ein Nachvollzug der jeweiligen EU-Regulierungen anbietet. Durch eine enge Zusammenarbeit mit der EU können wir unnötige Regulierungsunterschiede vermeiden und Synergien nutzen.
Der Nachvollzug fortschrittlicher europäischer Massnahmen erlaubt es der Schweiz, sich als verlässliche Partnerin in die europäische Gemeinschaft einzubringen. Als reiches, wirtschaftsstarkes Land tragen wir eine Verantwortung dafür, dass wir eben auch bei diesen Massnahmen solidarisch zum Schutz des Klimas und der Biodiversität beitragen.
Die wenig aussagekräftige und eher schwammige Antwort des Bundesrates auf mein Postulat bestärkt mich in meiner Ansicht, dass die EU in der Klimapolitik tatsächlich wesentlich weiter ist als die Schweiz. Mit der Antwort des Bundesrates haben wir keinerlei Anhaltspunkte dafür, wo wir im Vergleich zur EU stehen. Eine systematische Gegenüberstellung fehlt völlig. Auch zur Beteiligung der Schweiz am Green Deal bzw. am Klimapaket "Fit for 55" erfährt man nichts.
Der Verweis auf die Revision des CO2-Gesetzes ist schön und gut, bringt uns aber nicht viel weiter. Damit wird lediglich auf die Verknüpfung des schweizerischen Emissionshandelssystems (EHS) mit dem EHS der EU Bezug genommen. Aufgrund des geplanten Grenzausgleichsmechanismus ist die Schweiz gemäss dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom EU-CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ausgenommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die gegenseitige Anrechnung von Schweizer und europäischen Emissionen auf dem Äquivalenzprinzip basiert.
Der Bundesrat führt in seiner Antwort im Weiteren aus, dass ein Rechtsvergleich insbesondere mit dem europäischen Recht nach dem Leitfaden der Bundeskanzlei zum Verfassen von Botschaften ans Parlament ein Pflichtkapitel sei. Das ist wunderbar, Herr Bundesrat, das freut mich. Das heisst aber nach meiner Ansicht, dass eben ein solcher Rechtsvergleich vorliegen muss. Deshalb würde dieser Bericht einen Zusatznutzen bringen. Das Ganze würde sich eigentlich nicht in die Länge ziehen, wie Sie das behaupten. Es wäre wichtig, dass wir hier vorwärtsmachen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Postulat zuzustimmen.
Rösti Albert · BR-M · Consiglio federale · Berna
Ich kann hier gerne etwas konkreter werden. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 den Stand der klimapolitischen Geschäfte in der EU beschrieben, wie er es in seiner Stellungnahme angekündigt hat. Dabei hat er auch einen Vergleich mit der Schweiz vorgenommen. Die Revision wurde in der Frühjahrssession 2024, also im März, vom Parlament verabschiedet.
Die Verwaltung hat im Februar letzten Jahres zuhanden der UREK-S eine Aktualisierung des in der Botschaft enthaltenen Vergleichs vorgenommen, und auch dieser Bericht ist mittlerweile veröffentlicht. Darauf kann ich Sie gerne hinweisen.
Im Weiteren wurde natürlich seit der Einreichung dieses Postulates 2022, ich verstehe das, einiges geleistet, indem die Bevölkerung das Klima- und Innovationsgesetz angenommen hat. Dieses ist in Umsetzung begriffen. Auf den 1. Januar 2025 wird die Verordnung in Kraft gesetzt werden und auch die Fördermöglichkeit für den Heizungsersatz und für die Innovationen bestehen. Und im Weiteren haben wir das Stromgesetz, das Gesetz zur sicheren Stromversorgung, das am 9. Juni zur Abstimmung kommt.
Also ich denke, dass seit dem Postulatsverlangen hier einiges gelaufen ist, und vor diesem Hintergrund bitte ich namens des Bundesrates unverändert, das Postulat oder einen weiteren Bericht abzulehnen, denn wir müssen jetzt umsetzen, was auf dem Tisch liegt.
Votazione
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 71 Stimmen
Dagegen ... 114 Stimmen
(0 Enthaltungen)