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Il Consiglio federale deve adeguare la strategia basata sul rapporto di proprietà delle sue imprese statali, in modo da evitare acquisizioni di imprese all'estero e coinvolgere imperativamente il Parlamento

Grüter Franz · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Was will diese Motion? Der Bundesrat soll die Eignerstrategie bei seinen Staatsunternehmen so anpassen, dass von Firmenübernahmen im Ausland abgesehen wird bzw. das Parlament zwingend einbezogen werden muss, falls trotzdem eine Firmenübernahme im Ausland erfolgen soll.

Sie wissen es alle: Der Auslöser dieser Motion ist die Übernahme der Vodafone Italia durch die Swisscom. Diese Übernahme hat ein 51-Prozent-Problem, denn die Swisscom ist ein privates Telekommunikationsunternehmen, börsenkotiert, mit einer staatlichen Mehrheitsbeteiligung. Der Bund ist per Gesetz verpflichtet, die Mehrheit des Aktienkapitals der Swisscom zu halten, und hier beginnen die Schwierigkeiten. Die Swisscom erfüllt einen Grundversorgungsauftrag, bewegt sich sonst aber in einem freien Marktumfeld. Die Interessen des privaten Managements müssen dabei nicht zwingend die Interessen des staatlichen Mehrheitsaktionärs sein und umgekehrt. Die Swisscom hat eine Führung, die unternehmerisch agieren soll. Gleichzeitig besteht durch den Bund faktisch eine Staatsgarantie. Aus dem Finanzsektor wissen wir, dass Unternehmen eben keine faktische Staatsgarantie im Hintergrund haben sollten.

Die Swisscom hat bereits eine Reihe verlustreicher Auslandgeschäfte hinter sich, mit Milliardenabschreibern in Ungarn, in Indien, in Malaysia, in Deutschland und auch in Italien. 2005 strebte die Swisscom die Übernahme der irischen Eircom an. Sie wurde damals als eine einmalige Chance hochgepriesen. Der damalige Bundesrat verhinderte diese Übernahme zum Glück. 2011 beantragte die irische Eircom ein Insolvenzverfahren aufgrund von 4 Milliarden Euro Schulden. Man kann sich ausmalen, in welche Turbulenzen die Swisscom geraten wäre, in was für einen Strudel sie hineingerissen worden wäre und welche Forderungen wahrscheinlich letztlich auch auf die Eidgenossenschaft zugekommen wären. Am Ende hätte der Schweizer Steuerzahler doppelt bluten müssen, für die Eircom und für die Swisscom, deren Existenz mit diesem Geschäft aufs Spiel gesetzt worden wäre.

Das Telekommunikationsgeschäft ist ein hochkompetitiver Markt. Die Margen sinken bei gleichzeitig hohem Investitionsbedarf. Aus unternehmerischer Sicht mag es richtig sein, dass die Swisscom in Italien expandieren will. Swisscom und Politik stehen aber vor einem Scheideweg. Wenn die Swisscom die vollständige unternehmerische Freiheit will, muss sie privatisiert werden. Ansonsten braucht es eine Anpassung der Eignerstrategie des Bundes, und zwar nicht nur bei der Swisscom; ich denke hier speziell auch an die Schweizer Post.

Solange der Bund an seinen Staats- oder staatsnahen Unternehmen Beteiligungen hält, ist die jeweilige Firma keine unabhängige private Gesellschaft, auch wenn sie gemäss Privatrecht organisiert ist. Der Bund und damit letztlich der Steuerzahler haftet für alle Geschäftsrisiken, namentlich auch bei Auslandgeschäften. Aufgrund dieser besonderen Verantwortung und der Involvierung der öffentlichen Hand ist es wichtig, dass der Bund die eigene Strategie konsequent durchsetzt und unnötige Risiken unterbindet. Der Bundesrat vertritt den Bund als Aktionär bei staatsnahen Unternehmen, und er macht ihnen auch Vorgaben. Genau da, so mein Vorstoss, erwarte ich eine Änderung.

In der Stellungnahme zur Motion gibt der Bundesrat seiner Überzeugung Ausdruck, die Motion ziele darauf ab, die derzeitige Rollenverteilung zwischen Parlament und Regierung gegenüber den Bundesunternehmen zu ändern und von der aktienrechtlichen Kompetenzverteilung abzuweichen. Bundesrat und Parlament könnten damit neu einen direkten Einfluss auf Unternehmensentscheidungen ausüben, woraus auch eine entsprechende rechtliche Verantwortlichkeit folgen könnte. Diese Aussage des Bundesrates in seiner Stellungnahme zur Motion ist genau der springende Punkt. Es ist eine interessante Begründung: Der Bundesrat möchte keine Änderung der Eignerstrategie, weil daraus eine rechtliche Verantwortlichkeit entstehen würde. Sie sehen es, der Bund muss als Eigner hier letztlich einen Teil der Verantwortung tragen.

Deshalb bitte ich Sie, diese Motion zu unterstützen, dies auch, um hier weiteren Schaden abzuwenden.

Keller-Sutter Karin · VPBR-F · Consiglio federale · San Gallo

Sie haben gesehen, dass der Bundesrat diese Motion ablehnt.

Es ist klar: Die Unternehmen des Bundes sollen nicht wahllos Übernahmen im Ausland tätigen können. Deshalb sind solche Übernahmen in der Regel durch Spezialgesetze und strategische Ziele eingegrenzt. Sowohl die Swisscom als auch die Post dürfen zum Beispiel keine Unternehmen mit Grundversorgungsauftrag im Ausland aufkaufen. Zudem müssen Übernahmen zur Sicherung des Unternehmenswertes beitragen.

Im Rahmen dieser Bestimmungen sind Übernahmen im Ausland jedoch Teil der unternehmerischen Freiheit dieser Unternehmen. Daher will der Bundesrat die Unternehmensübernahmen im Ausland nicht verbieten. Sie haben jetzt, Herr Nationalrat Grüter, vor allem von der Swisscom gesprochen, aber Ihre Motion bezieht sich natürlich auf sämtliche Betriebe. Sie haben gesagt, der Fall Swisscom habe ausgelöst, dass Sie diesen Vorstoss eingereicht hätten. Was der Vorstoss aber eigentlich will, ist quasi ein Verbot, bei Unternehmen im Ausland Beteiligungen zu kaufen.

Es ist halt schon so: Die Umsetzung einer solchen Motion hätte schon rechtlich problematische Auswirkungen, denn die direkte Einflussnahme auf Unternehmensentscheide würde auch rechtliche Verantwortlichkeiten nach sich ziehen. Das wäre nachher auch eine Frage der Organhaftung, die sich hier ergeben würde, und das ist bei einer teilprivatisierten Unternehmung problematisch. Dann ist es auch so, dass Verkaufsverhandlungen, die im Vorfeld stattfinden, natürlich sehr sensibel sind und der Vertraulichkeit unterliegen; denn sehr oft sind diese Geschäfte börsenrelevant. Deshalb kann man hier auch nicht, ich sage jetzt, eine Genehmigung einholen.

Übernahmen von Unternehmen sind innerhalb der Unternehmen und im Rahmen von Verhandlungen Gegenstand einer Dynamik, die mit den Arbeitsprozessen des Parlamentes - da sind Sie sicher einverstanden - nicht vereinbar ist. Gerade die Verhandlung, die die Swisscom mit Vodafone geführt hatte, war auch für den Bundesrat sehr dynamisch. Man wusste ja überhaupt nicht, ob diese Verhandlung überhaupt zum Ziel führen würde.

Der Bundesrat bittet Sie, diese Motion abzulehnen. Das wäre ein starker Eingriff in die unternehmerische Freiheit, und ein generelles Verbot von Beteiligungen im Ausland scheint dem Bundesrat nicht angezeigt. Sie wissen aber auch, dass der federführende Bundesrat Albert Rösti ohnehin gesagt hat, man würde in Bezug auf die Swisscom die Eignerstrategie überprüfen. Bleibt es beim Status quo oder gibt es andere Modelle? Der Bundesrat wird hier Vor- und Nachteile aufzeigen. Das scheint mir der bessere Weg zu sein, als über eine Motion ein generelles Verbot von Auslandbeteiligungen zu fordern.

Votazione

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 64 Stimmen

Dagegen ... 123 Stimmen

(4 Enthaltungen)